19.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 279/89


Eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013)

P6_TA(2008)0235

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zu einer neuen Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013) (2007/2260(INI))

(2009/C 279 E/20)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013) — „Vorbeugung ist die beste Medizin“ (KOM(2007)0539) („Mitteilung zur Tiergesundheitsstrategie“) sowie der Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen (Folgenabschätzung und Zusammenfassung der Folgenabschätzung) zu dieser Mitteilung (SEK(2007)1189 und SEK(2007)1190),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0147/2008),

A.

in der Erwägung, dass die Tiergesundheit unmittelbare Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat, da die Möglichkeit einer direkten oder indirekten Übertragung von bestimmten Krankheiten besteht,

B.

in der Erwägung, dass die Tiergesundheit von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist, da durch Tierkrankheiten die Tierproduktion sinkt und es zum Tod von Tieren und Keulungen kommt, woraus wirtschaftliche Schäden resultieren,

C.

in der Erwägung, dass Tiere lebende und fühlende Wesen sind und ihr Schutz und ihre artgerechte Behandlung eine der zivilisatorischen und kulturellen Herausforderungen für Europa im 21. Jahrhundert darstellt,

D.

in der Erwägung, dass große Tierseuchen leicht zu gesellschaftlichen Verwerfungen und sozialen Problemen in ländlichen Gebieten führen können,

E.

in der Erwägung, dass der Tierschutz einer, aber nicht der einzige Faktor ist, der zur Verbesserung der Tiergesundheit beiträgt, der sowohl in ethischer als auch in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht gerechtfertigt ist und auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen muss,

F.

in der Erwägung, dass die Globalisierung des Handels stetig voranschreitet und dass der Handel mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs sowohl in der Europäischen Union als auch international zunimmt,

G.

in der Erwägung, dass Probleme im Bereich der Tiergesundheit eine koordinierte Zusammenarbeit auf Ebene der Europäischen Union und auf globaler Ebene erforderlich machen,

H.

in der Erwägung, dass die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Förderung der Tiergesundheit nicht nur von Verwaltungsmaßnahmen abhängig ist, sondern auch von einem bewussten und aktiven Zusammenwirken aller beteiligten Kreise und Personen,

I.

in der Erwägung, dass die Verhütung von Tierkrankheiten durch Einhaltung der Prinzipien „Vorbeugung ist die beste Medizin“ und „Impfen ist besser als Keulen ohne Notwendigkeit“ das wirksamste Mittel bei der Bekämpfung von Tierkrankheiten darstellt,

J.

in der Erwägung, dass zwischen Produkten von geimpften oder notgeimpften Tieren und Produkten von nicht geimpften Tieren kein qualitativer Unterschied besteht, Märkte in und außerhalb der Europäischen Union aber nicht bereit sein könnten, Produkte von geimpften oder notgeimpften Tieren zu akzeptieren und Viehhalter und andere Unternehmen ausreichende Garantien dafür benötigen, dass die Märkte diese Produkte ohne Preisreduzierungen aufnehmen,

K.

in der Erwägung, dass offenere Grenzen, eine Zunahme der weltweiten Nachfrage nach Lebensmitteln, der Welthandel, die globale Mobilität von Personen sowie die globale Erwärmung und der illegale Handel die Risiken für die Tiergesundheit erhöhen,

1.

begrüßt die Ausarbeitung eines strategischen politischen Ansatzes der Europäischen Union im Bereich Tiergesundheit und unterstützt die allgemeinen in der Mitteilung zur Tiergesundheitsstrategie enthaltenen Ziele und Prinzipien im Hinblick auf wirksamere Präventionsmechanismen und Krisenvorsorge der Europäischen Union für den Fall eines erneuten Seuchenausbruches;

2.

fordert die Kommission auf, wie in der Mitteilung zur Tiergesundheitsstrategie vorgesehen, einen Aktionsplan vorzulegen;

3.

weist die Kommission und den Rat darauf hin, dass der in der Mitteilung zur Tiergesundheitsstrategie festgelegte Zeitrahmen 2007-2013 unrealistisch ist, weil die Debatte über diese Mitteilung gegenwärtig noch andauert und die einschlägigen Durchführungsvorschriften frühestens 2010 verabschiedet werden;

4.

fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung ihrer Legislativvorschläge mehr Ehrgeiz zu entfalten und einen längerfristigen Zeithorizont anzuvisieren, so dass die anderen Debatten, welche sich auf die Haushaltsmittel und künftigen politischen Prioritäten der Europäischen Union auswirken, zu positiven Ergebnissen führen;

5.

befürwortet die in der Mitteilung geäußerte Absicht, auf der Grundlage eines EU-weit vereinheitlichten Rechtsrahmens im Bereich Tiergesundheit, der den Leitlinien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) umfassend Rechnung trägt, eine neue politische Strategie auf den Weg zu bringen;

6.

betont die Schlüsselbedeutung von Landwirten, Züchtern und Tierhaltern bei der Überwachung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Nutztieren sowie der Prävention und Diagnose von Tierkrankheiten;

7.

betont ferner die Bedeutung von Veterinärmedizinern und Tierzüchtern, die bei der Entwicklung und Erbringung spezialisierter proaktiver Leistungen, wie z. B. der Planung von Maßnahmen im Bereich der Tiergesundheit, eine Vorreiterrolle einnehmen sollten; äußert sich besorgt über die Tierarztdichte in einigen ländlichen Gebieten der Europäischen Union;

8.

betont außerdem die Rolle des Menschen bei der Verbreitung von Tierseuchen, ausgelöst durch die zunehmende Mobilität;

9.

unterstützt die Ziele der Tiergesundheitsstrategie, nach denen verstärkt in vorbeugende Maßnahmen und Kontrollmechanismen investiert werden muss, wodurch das Risiko von Tierseuchen eingedämmt wird; unterstützt ferner das Prinzip „Vorbeugung ist die beste Medizin“;

10.

betont, dass zwischen Produkten von geimpften Tieren und Produkten von nicht geimpften Tieren kein Unterschied besteht;

11.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Produkte von geimpften Tieren (Schutzimpfung) in der gesamten Europäischen Union vermarktet werden können;

12.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die internationale Akzeptanz von Produkten von geimpften Tieren sicherzustellen;

13.

unterstützt die Vision und die Zielsetzung, die in der Mitteilung zur Tiergesundheitsstrategie verankert sind, nach der eine „eingehende Konsultation der Stakeholder“ und eine „feste Verpflichtung auf hohe Tiergesundheitsstandards“ die Festlegung von Prioritäten, die im Einklang stehen mit den strategischen Zielen, sowie die Überprüfung annehmbarer und ausreichender Standards erleichtern werden;

14.

begrüßt, dass in der Mitteilung zur Tiergesundheitsstrategie anerkannt wurde, dass zwischen der Gesundheit von Tieren und ihrem Wohlergehen ein enger Zusammenhang besteht und erwartet, dass diese beiden Fragen im Zuge kommender politischer Maßnahmen gemeinsam behandelt werden;

15.

erwartet mit Interesse die Ergebnisse des vorbereitenden Projekts über die Aufenthaltsorte von Tieren und die Ergebnisse eines Gutachtens über die Erfordernisse und notwendigen Mittel zur Verbesserung der Tiergesundheit auf Tiertransporten und bei Aufenthalten an Kontrollpunkten;

16.

begrüßt, dass sich die Strategie auf die Gesundheit aller Tiere in der Europäischen Union erstreckt, so dass damit auch die nicht ausdrücklich genannten verwilderten Haustiere erfasst sind, sofern die Gefahr besteht, dass sie Krankheiten auf andere Tiere oder auf den Menschen übertragen;

17.

begrüßt die Absicht der Kommission, eine von den betroffenen Akteuren und den Verbrauchern verwaltete Kommunikationsstrategie für Risiken auf den Weg zu bringen; weist darauf hin, dass die Tiererzeugung in Europa zwar sicherer denn je ist und strengen Kontrollen unterliegt, der Ruf dieses Wirtschaftszweigs in der Öffentlichkeit gleichzeitig aber alles andere als gut ist, was dem Markt bei einigen der jüngsten Krisen Probleme infolge des Vertrauensverlustes bereitet hat;

18.

unterstützt den in der Mitteilung zur Tiergesundheitsstrategie als „Zielgruppe“ umrissenen Personenkreis: Tierhalter, die Veterinärberufe, die Unternehmen entlang der Lebensmittelkette, die Tiergesundheitsbranche, Tierschutzorganisationen, Forscher und Lehrer, die Leitungsorgane von Sport- und Freizeitorganisationen, Bildungseinrichtungen, Verbraucher, Reisende, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Organe der Europäischen Union, und hält es für notwendig, Vertreter der Sparte Tierzuchttechnik einzubeziehen;

19.

weist darauf hin, dass die Strategie auch den Beitrag berücksichtigen sollte, den das Schlachtgewerbe, Tiertransportunternehmen sowie Futtermittelhersteller und -lieferanten im Rahmen von Maßnahmen zur Förderung der Tiergesundheit leisten; wobei die Notwendigkeit der Vereinfachung von Verwaltungsverfahren berücksichtigt werden sollte;

20.

weist darauf hin, dass die Tiergesundheitsstrategie mit ihrem präventiven Ansatz die nötigen gesetzlichen und finanziellen Maßnahmen entwickeln sollte, um sowohl Haustiere und streunende Tiere zu kontrollieren als auch die Ausbreitung von zoonotischen Krankheiten und von Tiergesundheitsproblemen zu verhindern; stellt fest, dass die Strategie insbesondere Impfprogramme und andere präventive Maßnahmen in Bezug auf Krankheiten, die von streunenden Hunden und Katzen übertragen werden, umfassen sollte, insbesondere dann, wenn gegenwärtig noch keine Impfung möglich ist; fordert die Kommission auf, die potentiellen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Ausbreitung von zoonotischen Krankheiten sowie der Mobilität der Bürger und ihrer Haustiere auszuwerten;

21.

weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Strategie nur dann zu positiven Ergebnissen führen kann, wenn transparent und klar dargelegt wird, wie die einzelnen Maßnahmen finanziert werden sollen, was die Mitteilung zur Tiergesundheitsstrategie versäumt; bemängelt, dass die Kommission in der oben genannten Mitteilung auf Angaben zu den für die Umsetzung der Strategie erforderlichen Haushaltsmitteln keinen Bezug nimmt;

22.

betont, dass im Hinblick auf die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen deutlich gemacht werden muss, welchen Beitrag die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und der Agrarsektor zur Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz der Tiergesundheit, wie z. B. die Gewährleistung der biologischen Sicherheit in den landwirtschaftlichen Betrieben, Impfprogramme, wissenschaftliche Forschung und höhere Tierschutzstandards, leisten müssen und fordert die Kommission deshalb auf, diese Fragen in ihrer Tiergesundheitsstrategie klarzustellen;

23.

weist darauf hin, dass die gemeinsame Tiergesundheitspolitik einer der am stärksten integrierten Politikbereiche der Europäischen Union ist und in erster Linie aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert werden sollte, was aber nicht bedeutet, dass Mitgliedstaaten und Landwirte keine finanzielle Verantwortung tragen;

24.

weist darauf hin, dass Märkte innerhalb und außerhalb der Europäischen Union dennoch nicht immer bereit sind, durch eine Impfung geschütztes Fleisch einzuführen; betont, dass Tierhalter und andere Marktteilnehmer Garantien dafür benötigen, dass sie ihre Produkte ohne Preissenkungen absetzen können; vertritt die Auffassung, dass es sich hierbei um ein entscheidendes Problem handelt, das von der Gemeinschaft möglichst schnell gelöst werden muss, um den freien Warenverkehr zu garantieren;

25.

verweist auf das Problem, dass sich in verschiedenen Bereichen der Tierhaltung Bakterien in zunehmendem Maße gegenüber Antibiotika als resistent erweisen, was auch zu Problemen für die öffentliche Gesundheit führen kann; fordert die Kommission deshalb auf, dieses Problem zu untersuchen und ihre Ergebnisse gegebenenfalls zusammen mit entsprechenden Vorschlägen im Rahmen der Tiergesundheitsstrategie vorzulegen;

26.

hält es für unbefriedigend, dass die einzelnen Maßnahmen aus bestehenden Fonds gefördert werden sollen; fordert die Kommission mit Blick auf die 2009 beginnende Haushaltsdebatte auf, eine Aufstockung des Veterinärfonds vorzuschlagen;

27.

weist darauf hin, wie wichtig eine EU-weite Koordination der Maßnahmen im Bereich der Tiergesundheit ist und ruft die Kommission dazu auf, aktiver als bisher eine koordinierende Rolle einzunehmen;

28.

verweist auf die steigenden Risiken für die Tiergesundheit infolge der zunehmenden globalen Mobilität, der wachsenden Nachfrage nach Lebensmitteln sowie des zunehmenden internationalen Handels und des Klimawandels; betont, dass eine angemessene Notimpfstrategie für bestehende und erst im Entstehen begriffene Krankheiten notwendig ist;

Säule 1 — Festlegung von Prioritäten für EU-Maßnahmen

29.

hält es für besonders erforderlich, Profile zu erstellen und eine Einstufung der Risiken vorzunehmen, darunter die Ermittlung eines annehmbaren Risikos für die Gemeinschaft sowie die Ermittlung der Prioritäten für Maßnahmen zur Verringerung des Risikos; vertritt die Auffassung, dass klar umrissen werden muss, in welchen Situationen ein erhöhtes Risiko von Erkrankungen besteht und das annehmbare Risikoniveau überschritten ist und welche Konsequenzen sich hieraus ableiten;

30.

weist darauf hin, dass hohe Besatzdichten in Betrieben mit Intensivhaltung das Risiko der Ausbreitung von Krankheiten erhöhen und die Bekämpfung von Krankheiten erschweren können, wenn ungeeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten Anwendung finden, und dass dasselbe auch in anderen Haltungssystemen geschehen kann, wenn eine entsprechende Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten ausbleibt;

31.

weist darauf hin, dass die Entfernungen zwischen den Betrieben mit Intensivtierhaltung für die Eindämmung von Tierseuchen von großer Bedeutung sind;

32.

erkennt an, dass in der Europäischen Union strenge Regelungen für Tiertransporte bestehen, die der Notwendigkeit hoher Tierschutzstandards und Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten Rechnung tragen; fordert, dass diese hohen Standards in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden; vertritt die Auffassung, dass diese Standards auch in Ländern gelten sollten, die Tierprodukte in die Europäische Union ausführen, um so weltweit hohe Tierschutz- und Tiergesundheitsstandards zu fördern und sicherzustellen; verweist auf das potenziell erhöhte Risiko im Zusammenhang mit Lebendtiertransporten über große Entfernungen, wodurch die Ausbreitung von Krankheiten begünstigt werden kann und Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten erschwert werden, wenn ungeeignete Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten Anwendung finden; vertritt deshalb die Auffassung, dass Hygiene- und Tierschutzbestimmungen für den Transport lebender Tiere intensiv kontrolliert und gegebenenfalls verschärft werden sollten; fordert die rasche Einführung eines integrierten elektronischen europäischen Systems zur Tierregistrierung, einschließlich der Bestimmung des Aufenthaltsorts von Lastkraftwagen mittels GPS; ist der Ansicht, dass die Qualität der Transporte eine wichtigere Rolle für den Tierschutz spielt als ihre Dauer;

33.

hält es für notwendig, die Globalisierung, den Klimawandel und die Mobilität von Personen als Faktoren zu betrachten, die die Verbreitung von Tierkrankheiten begünstigen und die Seuchenbekämpfung erschweren;

34.

verweist auf die Bedeutung einer kohärenten Kommunikationsstrategie im Rahmen der neuen Tiergesundheitsstrategie, die eine enge Zusammenarbeit mit allen Interessengruppen auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene umfassen sollte;

Säule 2 — Ein moderner Rahmen für die Tiergesundheit

35.

teilt die Auffassung, dass der im Bereich Tiergesundheit bestehende Rechtsrahmen der Europäischen Union kompliziert und fragmentiert ist und vereinfacht werden muss; vertritt die Ansicht, dass die Grundprinzipien der Maßnahmen im Bereich Tiergesundheit nach Möglichkeit in einem einzigen Rechtsrahmen zusammengefasst werden sollten;

36.

betont ferner, dass die Ersetzung der geltenden, untereinander verknüpften und in gegenseitiger Abhängigkeit stehenden politischen Maßnahmen durch einen einzigen Rechtsrahmen, der insbesondere die Empfehlungen, Standards und Leitlinien der OIE und des Codex Alimentarius der Weltgesundheitsorganisation und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen („Codex“) berücksichtigt, im Mittelpunkt der Strategie stehen sollte, ohne dabei europäische Vorgaben wie Transparenz und die Einbindung aller beteiligten Gruppen zu missachten und ohne dass es zu einer Senkung des Gesundheitsniveaus in der Europäischen Union kommt;

37.

teilt die Auffassung, dass gewährleistet werden muss, dass ungerechtfertigte nationale oder regionale Bestimmungen im Bereich Tiergesundheit kein Hindernis für das Funktionieren des Binnenmarkts darstellen und insbesondere dass die Mittel zur Bekämpfung von Krankheiten im Verhältnis zu der vorliegenden Bedrohung stehen und nicht zu ungerechtfertigten Handelsdiskriminierungen führen dürfen, insbesondere im Hinblick auf Produkte von geimpften Tieren;

38.

vertritt die Auffassung, dass der Rechtsrahmen der Europäischen Union die Pflichten der Tierhalter, einschließlich derer, die Tiere nicht aus gewerblichen Gründen halten, für den Bedrohungsfall klar und mit der erforderlichen Flexibilität umreißen sollte, damit keine unnötigen Konflikte und Streitpunkte aufkommen; ist ferner der Ansicht, dass die Eindämmung von Krankheiten bei wildlebenden Tieren ein wichtiger Bestandteil der Präventionsstrategie ist;

39.

stimmt den Schlussfolgerungen der Durchführbarkeitsvorstudie vom 25. Juli 2006 über mögliche harmonisierte Systeme zur Kostenteilung im Falle von Tierseuchen (Pre-Feasibility-Study on Options for Harmonised Cost-Sharing Schemes for Epidemic Livestock Diseases) zu, die von der Beratungsfirma Civic Consulting im Rahmen der Evaluierung der gemeinschaftlichen Tiergesundheitspolitik 1995-2004 und künftiger Alternativen im Auftrag der Kommission erstellt und als Teil des Pilotprojekts zur Finanzierung von Maßnahmen gegen ansteckende Tierkrankheiten vom Parlament in den Haushaltsplan 2004 aufgenommen wurde und in der gefordert wird, dass die Mitgliedstaaten ihre Systeme zur Kostenteilung harmonisieren; stellt ferner fest, dass Kostenteilung und gemeinsame Verantwortung Hand in Hand gehen und dass diese Systeme deshalb eine umfassende Beteiligung und den Einsatz aller Parteien, einschließlich Tierhalter, erfordern; spricht sich ferner für neue Mechanismen zur Einbeziehung von Interessengruppen in den Entscheidungsprozess im Hinblick auf wichtige politische Fragen aus;

40.

erkennt an, dass das bestehende Kofinanzierungsinstrument einer Überprüfung unterzogen werden muss, damit alle betroffenen Akteure ihre Verantwortung wahrnehmen und zur Krankheitserkennung und -bekämpfung beitragen und der Wettbewerb zwischen den Landwirten der einzelnen Mitgliedstaaten nicht verzerrt wird; ruft dazu auf, die Einstufung von Tierkrankheiten im Rahmen künftiger Vereinbarungen über Kofinanzierung auf der Grundlage der Art der erforderlichen Gegenmaßnahmen, der Risiken für die öffentliche Gesundheit und sonstiger externer Effekte vorzunehmen; stellt fest, dass Ausgleichskassen der Tierhalter, die auf einem Rücklagesystem basieren, diese Eigen- und Mitverantwortung stärken;

41.

teilt ohne Vorbehalt die Auffassung, dass das Entschädigungssystem nicht allein auf Entschädigungen für Tierhalter beschränkt werden sollte, deren Bestände infolge des Ausbruchs einer Seuche gekeult werden mussten, sondern Anreize bieten sollte, Risiken vorzubeugen, dadurch dass Landwirte, die zusätzliche Maßnahmen zur Risikoverminderung durchführen, geringere Beiträge an die nationalen oder regionalen Tiergesundheitsfonds entrichten müssen, und dass Impfungen und Notimpfungen anstelle von Keulungen gefördert werden; erkennt an, dass dies bedeutet, dass die Halter von geimpften oder notgeimpften Tieren Einkommensgarantien erhalten würden; vertritt ferner die Auffassung, dass dieses Prinzip auch auf Ebene der Mitgliedstaaten angewandt werden sollte, wodurch Anreize zur Risikoverminderung geschaffen werden sollten;

42.

erkennt angesichts der angespannten Weltmarktlage für Tierfuttermittel den dringenden Bedarf der europäischen Landwirte an hochwertigen, sicheren, eiweißhaltigen Futtermitteln — über Fischmehl hinaus — zu tragbaren Kosten an; betont gleichzeitig die Bedeutung der konsequenten Anwendung des Vorsorgeprinzips bei einer Wiedereinführung tierischer Eiweiße in Tierfutter — außer für Wiederkäuer — und damit in die Nahrungsmittelkette, getreu dem Leitmotiv der neuen Tiergesundheitsstrategie „Vorbeugen ist besser als Heilen“; verweist daher auf die Notwendigkeit verstärkter Bemühungen zur Einführung effizienter Kontroll- und Überwachungsmechanismen bezüglich der Beseitigung aller Pathogene bei der Herstellung sowie zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit und der Vermeidung von Verunreinigung und Vermischung von Tiermehlarten bei importiertem oder in den Mitgliedstaaten hergestelltem Tierfutter;

43.

fordert die Kommission auf, die in den Mitgliedstaaten vorhandenen Entschädigungssysteme vergleichend zu analysieren und daraus ein EU-weites Rahmenmodell zu entwickeln; fordert die Kommission ferner auf, einen Rechtsrahmen für ein effizientes Kostenteilungssystem in den Mitgliedstaaten zu schaffen, um zu gewährleisten, dass die direkten Kosten für die Tilgung einer Tierseuche auch von dem Sektor mitfinanziert werden;

44.

hält es für notwendig, erhebliche Gemeinschaftsmittel zur Bekämpfung gefährlicher Krankheiten bereitzustellen, um Gleichbehandlung und Chancengleichheit zu gewährleisten, wenn die betroffenen Staaten und Erzeuger damit finanziell überfordert sind;

45.

begrüßt das Vorhaben der Kommission, einen Bericht über die Möglichkeiten der Einrichtung eines wirksamen Systems finanzieller Garantien für Futtermittelunternehmer vorzulegen;

46.

spricht sich ebenfalls dafür aus, innerhalb des Rechtsrahms der Europäischen Union auch die Unterstützung von Möglichkeiten zum Ausgleich indirekter Verluste vorzusehen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Krankheiten entstehen; vertritt die Auffassung, dass indirekte Verluste unter Umständen empfindlicher sein können als direkte Verluste und der Ausgleich ersterer deshalb berücksichtigt werden sollte; befürwortet deshalb zusätzliche Forschungsmaßnahmen darüber, wie die Europäische Union die Einrichtung eines nationalen Versicherungsinstruments durch Tierhalter fördern kann; stellt allerdings fest, dass private Versicherungen in einigen Fällen ein besseres Mittel zur Bewältigung dieser Verluste darstellen könnten;

47.

betont, dass die Europäische Union ihre Gesetzgebung im Wesentlichen bereits anhand der Standards der OIE sowie des Codex ausrichtet und Anstrengungen unternommen werden sollten, diese vollständig einzuhalten, die Europäische Union aber auch eigene Tiergesundheitsstandards auf den Weg bringen sollte, die dann auf internationaler Ebene verbindlich werden; spricht sich deshalb für eine etwaige Mitgliedschaft der Europäischen Union in der OIE aus, um so die Verhandlungsposition der Europäischen Union innerhalb der OIE zu stärken; betont ferner, dass die Beiträge der verschiedenen Interessengruppen auf Ebene der OIE sowie des Codex berücksichtigt werden müssen;

48.

fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, ihre hohen Standards in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz auch auf internationaler Ebene im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) zu verteidigen, um damit die Tiergesundheits- und Tierschutzstandards global anzuheben; ist sich bewusst, dass wegen der strengeren EU-Standards für die Erzeuger aus der Europäischen Union höhere Kosten anfallen und dass diese Erzeuger vor eingeführten Tierprodukten geschützt werden müssen, bei deren Erzeugung weniger strenge Standards gelten;

49.

begrüßt die angekündigte Ausarbeitung einer Ausfuhrstrategie auf Gemeinschaftsebene und betont, dass die Kommission alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen sollte, um den Zugang zu Drittlandsmärkten zu verbessern und Exportbeschränkungen zu beseitigen;

Säule 3 — Prävention, Überwachung und Krisenvorsorge bei Gefahren im Zusammenhang mit Tieren

50.

weist darauf hin, dass die biologische Sicherheit in den Haltungsbetrieben verbessert werden muss und allen Unternehmen Anreize in diesem Bereich geboten werden müssen, höhere Standards anzuwenden; ist sich dabei bewusst, dass Infektionskrankheiten sowohl in kleinen als auch in großen Landwirtschaftsbetrieben, Betrieben, in denen Tiere für Freizeitaktivitäten gehalten werden, zoologischen Gärten, Naturreservaten, Schlachthäusern und bei Tiertransporten oder beim Tiertransit auftreten können; teilt die Auffassung, dass Maßnahmen zur Förderung der Biosicherheit in landwirtschaftlichen Betrieben ergriffen werden sollten; vertritt ferner die Auffassung, dass Maßnahmen wie die Isolierung neu in den Betrieb aufgenommener Tiere oder kranker Tiere sowie die Regulierung der Mobilität von Personen einen wichtigen Beitrag zur Begrenzung der Ausbreitungen von Krankheiten leisten;

51.

verweist auf die Tatsache, dass die Haltung von Tieren im Freiland ein bestimmendes Merkmal verschiedener Produktionssysteme ist und in einigen Regionen bzw. bei einigen Tierarten noch besonders häufig angetroffen wird; erkennt an, dass dies von der Gesellschaft gewünscht und von der öffentlichen Hand gefördert wird; gibt zu bedenken, dass diese Haltungsformen mit den Zielen der Biosicherheit im Widerspruch stehen können; ist der Auffassung, dass die Landwirte bei der Absicherung der mit diesen Haltungsformen verbundenen höheren Risiken für die Tiergesundheit durch die Gesellschaft unterstützt werden sollten und die politischen Ziele in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz aufeinander abgestimmt werden müssen;

52.

weist darauf hin, dass die Ausbildung der Betriebsleiter und der im Betrieb arbeitenden Angestellten wesentlich für das Tierwohl und die Tiergesundheit ist; spricht sich daher für eine Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen aus;

53.

erwartet die Anerkennung von Qualitätsmanagementsystemen bei der Einstufung des Risikos bei verschiedenen Arten von Produktionssystemen; ist davon überzeugt, dass vom Verbraucher bevorzugte Haltungssysteme, die im Hinblick auf die Biosicherheit gewisse Probleme aufwerfen (Freilandhaltung), durch entsprechende Maßnahmen im Bereich der Betriebsführung sicherer gemacht werden können;

54.

ist davon überzeugt, dass die Rückverfolgbarkeit von Erzeugnissen durch entsprechende Kennzeichnungen und Registrierungen für die Kontrolle der Tiergesundheit sowie die Verhütung von Krankheiten und die Lebensmittelsicherheit von besonderer Bedeutung ist; unterstützt in diesem Zusammenhang Maßnahmen für eine obligatorische elektronische Kennzeichnung und — anhand der DNA — genetische Kennzeichnung von Tieren auf EU-Ebene und die Errichtung eines Systems zur umfassenden und zuverlässigen Kontrolle der Bewegung von Tieren; weist aber gleichzeitig auf die damit verbundenen Kosten hin, insbesondere für Betriebe, die mit unter ökonomischen Gesichtspunkten ungünstigen Betriebsstrukturen arbeiten; fordert die Kommission auf, die Landwirte dabei zu unterstützen, die hohen Kosten zu tragen, die ihnen durch die Beschaffung der erforderlichen Anlagen entstehen, indem die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, diese Maßnahmen in ihre Programme zur ländlichen Entwicklung einzubeziehen;

55.

weist darauf hin, dass zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten große Unterschiede bezüglich der Zahl der infolge von Verstößen gegen EU-Regelungen zur Kennzeichnung und Registrierung getöteten Rinder bestehen; erwartet von der Kommission eine Erklärung für diese innerhalb der Europäischen Union bestehenden Unterschiede;

56.

teilt die Auffassung, wonach Maßnahmen zur Verbesserung der Biosicherheit insbesondere an den Grenzen von großer Bedeutung sind, da die Europäische Union der größte Lebensmittelimporteur der Welt ist, darunter auch von Tiererzeugnissen; ist der Ansicht, dass die Veterinär- und Hygienekontrollen an den Außengrenzen der Europäischen Union wegen des Risikos der Einfuhr von infizierten oder kranken Tieren besonderes sorgfältig und gründlich sein müssen und nicht auf die bloße Kontrolle von Dokumenten beschränkt sein dürfen, sondern auch die Möglichkeit zur Überprüfung gegeben sein sollte, ob die Tiere unter Wahrung der im EU-Recht verankerten Tierschutznormen gehalten wurden;

57.

betont die Bedeutung von Kontrollen im Bereich der Tiergesundheit und fordert eine Aufstockung der Mittel für das Lebensmittel- und Veterinäramt der Kommission;

58.

ist der Ansicht, dass die Veterinär- und Zollkontrollen an den Außengrenzen der Europäischen Union besonders gründlich sein sollten, um eine illegale Einfuhr oder den illegalen Handel mit Tieren und Tierprodukten zu verhindern, durch die ein großes Risiko der Verbreitung von Krankheiten besteht; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es notwendig ist, den Veterinärdiensten an den Außengrenzen der Europäischen Union, einschließlich ihrer Seegrenzen, Unterstützung im Hinblick auf Organisation, Ausbildung und Finanzierung zu bieten, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, benachbarten Drittstaaten und Entwicklungsländern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, geeignete Kommunikationspläne zu entwickeln, um die Bevölkerung über die Risiken im Zusammenhang mit der privaten Einfuhr von Tieren und Tierprodukten zu informieren;

59.

fordert den Rat und die Kommission auf, bessere Koordinierungsmechanismen zwischen den Zollbehörden, Veterinärbehörden und Reiseveranstaltern zu schaffen, um so die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittstaaten zu verbessern;

60.

fordert die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern beträchtlich auszuweiten, indem sie diesen Ländern technische Unterstützung zur Verfügung stellt, um ihnen einerseits zu helfen, die Hygienestandards der Europäischen Union einzuhalten, und andererseits das Risiko zu verringern, dass Tierkrankheiten aus diesen Ländern in die Europäische Union eingeschleppt werden; vertritt die Auffassung, dass die Nachbarländer der Europäischen Union im Rahmen der Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich der Tiergesundheit vorrangig behandelt werden sollten;

61.

verweist auf die besondere Bedeutung der Veterinärüberwachung in Krisensituationen und bei deren Verhütung sowie der Frühwarnung und der raschen Entdeckung von Gefahren im Zusammenhang mit Tieren; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, zu untersuchen, ob die Einführung eines Auditsystems für landwirtschaftliche Betriebe möglich ist, die nicht regelmäßig von Tierärzten kontrolliert werden;

62.

verweist darauf, dass sichergestellt werden muss, dass Wirtschaftsteilnehmer, Veterinärmediziner und veterinärmedizinische Assistenten sowie Mitarbeiter von Kontrollstellen und anderen zuständigen Behörden im Bereich Früherkennung von Risiken im Zusammenhang mit Tiererkrankungen ausreichend ausgebildet sein müssen und betont, dass die Mindeststandards für veterinärmedizinische Schulungsmaßnahmen auf Gemeinschaftsebene aktualisiert, solche Schulungen auf EU-Ebene unterstützt und Maßnahmen zur Umsetzung dieser Standards festgelegt werden müssen sowie umgehend eine Angleichung der einschlägigen Schul- und Hochschulausbildungsgänge auf den Weg gebracht werden sollte; schlägt vor, in diesem Zusammenhang ein europäisches Zulassungssystem für tierärztliche Ausbildungszentren zu errichten, das zur Verwirklichung des Ziels beitragen könnte, veterinärmedizinische Ausbildung auf hohem Niveau zu garantieren;

63.

spricht sich entschieden dafür aus, verstärkt auf Notimpfungen (krankheitsbekämpfend und vorbeugend) zu setzen, die im Rahmen von Seuchentilgungsmaßnahmen zur wirksameren Vorbeugung und Eindämmung von Seuchen beitragen sollten; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein effektives Impfsystem nur dann errichtet werden kann, wenn gegenüber den Haltern geimpfter Tiere Einkommensgarantien abgegeben werden, die Probleme haben könnten, Produkte zu verkaufen, die von geimpften Tieren stammen, sowie ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden, um die Nutzung eines solchen Systems zu fördern und sicherzustellen, dass Produkte von geimpften Tieren keinerlei Beschränkungen unterliegen; vertritt ferner die Auffassung, dass die Impfstoffbanken in der Europäischen Union ausgebaut werden müssen; spricht sich ebenfalls dafür aus, dass alle Maßnahmen Anwendung finden, die zur Verringerung der Anzahl von gesunden Tieren, die notgeschlachtet und anschließend entsorgt werden, beitragen können (z. B. Tests, die Erregerfreiheit nachweisen und damit eine normale Schlachtung erlauben);

64.

spricht sich dafür aus, für alle in Frage kommenden Tierarten und Krankheiten Impfstrategien zu entwickeln;

65.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen einzuleiten, um den freien Verkehr von Produkten von geimpften Tieren sicherzustellen, da dieser in der Vergangenheit nicht gewährleistet war, worin die Hauptursache dafür zu sehen ist, dass Impfungen nicht zur Bekämpfung der Ausbreitung von ansteckenden Tierkrankheiten eingesetzt wurden; fordert deshalb unter anderem ein Verbot der an die Verbraucher gerichteten Kennzeichnung von Produkten von geimpften Tieren und wirksame öffentliche Informationsstrategien, um zu vermitteln, dass Produkte von geimpften Tieren unbedenklich sind; fordert ferner, dass Regierungen, Landwirtschaftsverbände, Verbraucherorganisationen sowie Einzel- und Großhandel Vereinbarungen über den freien Verkehr von Produkten von geimpften Tieren treffen;

66.

ist der Auffassung, dass im Rahmen der Maßnahmen in Krisensituationen sichergestellt werden muss, dass fachlich qualifiziertes Personal zur Verfügung steht und humane Methoden eingesetzt werden, damit die erforderlichen Keulungen so durchgeführt werden, dass den Tieren unnötiges Leid erspart und die Tatsache berücksichtigt wird, dass Tiere lebende und fühlende Wesen sind;

67.

weist darauf hin, dass Tierarzneimittel und -impfstoffe Teil der Tiergesundheit sind und die Zuständigkeiten innerhalb der Kommission entsprechend neu geordnet werden sollten;

Säule 4 — Wissenschaft, Innovation und Forschung

68.

betont, dass wissenschaftliche Forschung im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit eine wichtige Rolle spielt und gewährleistet, dass insbesondere im Bereich der Überwachung von Diagnose und Kontrolle von Tierkrankheiten, der Risikoabschätzung, der Entwicklung von Impfstoffen und Testverfahren und effizienten Behandlungsmethoden, die sich auf der Grundlage wissenschaftlicher Forschung vollziehen, Fortschritte zu verzeichnen sind; verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Änderungsantrag zum Haushaltsplan der Europäischen Union für 2008, der vorsieht, die Mittel für die Entwicklung von Marker-Impfstoffen und Testverfahren aufzustocken; fordert die Kommission auf, diese aufgestockten Mittel effizient einzusetzen;

69.

verweist auf die Bedeutung umfassender wissenschaftlicher Forschungen in der Frage der Auswirkungen von Futtermitteln auf die Gesundheit von Tieren und damit mittelbar auf die menschliche Gesundheit;

70.

ist davon überzeugt, dass wissenschaftliche Forschung in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms und weiterer Forschungstätigkeiten auf nationaler Ebene und EU-Ebene zur Verbesserung der Tiergesundheit beiträgt;

71.

verweist auf die Notwendigkeit, das Netz aus gemeinschaftlichen und nationalen Referenzlaboratorien zur Erforschung von Tierkrankheiten zu stärken, insbesondere durch Berücksichtigung bereits bestehender Netze; teilt die Auffassung, dass unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten vereinheitlichte Testsysteme Anwendung finden sollten, die den Erfordernissen des Handels entsprechen (validiert und anerkannt von der OIE und den Handelspartnern in Drittstaaten);

72.

betont die Bedeutung des wissenschaftlichen Informationsaustauschs in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz und weist insbesondere darauf hin, dass die Entwicklung der Informationsplattformen des ERA-NET und der Europäischen Technologieplattform für globale Tiergesundheit vorangetrieben werden muss; spricht sich dafür aus, dass Vor- und Nachteile neuer und moderner Diagnostikmethoden (z. B. der Polymerase-Kettenreaktion) besser vermittelt und diese zum Wohle von Tier und Mensch mit Blick auf den Schutz der Tiere sowie eine weltweite Versorgung der Menschen mit sicheren Lebensmitteln eingesetzt werden müssen, insbesondere in den neueren Mitgliedstaaten;

73.

betont die Bedeutung der Kommunikation mit den Verbrauchern, um Verständnis für die Verbreitungswege und enormen Konsequenzen von Tierseuchen und damit ihre Auswirkungen auf die Versorgung mit sicheren Lebensmitteln zu wecken;

74.

spricht sich nachdrücklich für ein Verbot des Klonens von Tieren zu wirtschaftlichen Zwecken aus;

75.

ist besorgt darüber, dass europäische Standards durch Einfuhren aus Drittstaaten, in denen die Landwirte nicht die gleichen Verpflichtungen hinsichtlich Tiergesundheit und Tierschutz einhalten müssen, untergraben werden könnten; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, welche Schutzmechanismen gegen einen solchen Wettbewerb mit Drittstaaten möglich sind und dabei auch Einfuhrmaßnahmen in Betracht zu ziehen und dieses Problem in den einschlägigen WTO-Foren zur Sprache zu bringen;

76.

ist der Ansicht, dass die Verzögerungen bei der Einführung von Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass aus Brasilien eingeführtes Rindfleisch nur von Tieren stammt, die frei von Maul- und Klauenseuche sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Tiergesundheitsregelungen der Europäischen Union zu untergraben droht;

77.

fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass das Ergebnis der WTO-Verhandlungen nicht dazu führt, dass die europäischen Landwirte nicht mehr in der Lage sind, die Standards in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz aufrechtzuerhalten und zu verbessern; hält es für einen wichtigen Faktor, um ein ausgewogenes Ergebnis der WTO-Verhandlungen sicherzustellen, dass eingeführte Erzeugnisse den gleichen Anforderungen wie europäische Erzeugnisse unterworfen werden können;

78.

fordert die Kommission auf, bei den die WTO-Verhandlungen durchzusetzen, dass Eier als empfindliche Erzeugnisse eingestuft werden, um die im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz erzielten Fortschritte in diesem Sektor der Landwirtschaft zu sichern;

79.

ist besorgt über die zunehmenden Erkenntnisse, wonach ein Zusammenhang zwischen dem steigenden internationalen Handel mit lebendem Geflügel und Geflügelerzeugnissen und der Entwicklung und Ausbreitung von Krankheiten wie der Vogelgrippe besteht; fordert die Kommission auf, diese Erkenntnisse zu prüfen und gegebenenfalls geeignete Vorschläge für Maßnahmen auf den Weg zu bringen;

80.

begrüßt die Absicht der Kommission, die WTO-Verpflichtungen hinsichtlich gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen zu erfüllen, ist jedoch der Ansicht, dass dies nicht ausschließen sollte, dass Maßnahmen eingeführt werden können — was speziell nach dem WTO-Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen zulässig ist —, die dort, wo dies hinreichend wissenschaftlich gerechtfertigt ist, zu höheren Schutzstandards führen; ist außerdem der Ansicht, dass die Annahme dieser Maßnahmen auf internationaler Ebene gefördert werden muss, um eine Angleichung nach oben sicherzustellen;

81.

ist der Auffassung, dass die neue Generation von Freihandelsabkommen mit Indien, Korea und den südostasiatischen Ländern ein ausgewogenes Kapitel über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen und Tierschutz enthalten sollte;

82.

fordert die Kommission auf, Tiergesundheit und Tierschutz in all ihre Entwicklungsprogramme einzubeziehen, um diese Programme in Einklang mit dem innergemeinschaftlichen Konzept zu bringen und die Vorteile dieser Politik auf die Partnerländer auszudehnen;

83.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, Veterinärprotokolle mit potenziellen Exportländern wie z. B. China abzuschließen;

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84.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.