6.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/8


Dienstag, 19. Februar 2008
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften — Betrugsbekämpfung — Jahresberichte 2005 und 2006

P6_TA(2008)0052

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften — Betrugsbekämpfung — Jahresberichte 2005 und 2006 (2006/2268(INI))

2009/C 184 E/02

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den früheren Jahresberichten der Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF),

in Kenntnis des Berichts der Kommission an das Europäische Parlaments und den Rat vom 12. Juli 2006„Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften — Betrugsbekämpfung — Jahresbericht 2005“ (KOM(2006)0378) und seiner Anhänge (SEK(2006)0911 und SEK(2006)0912),

in Kenntnis des Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 6. Juli 2007„Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften — Betrugsbekämpfung — Jahresbericht 2006“ (KOM(2007)0390) und seiner Anhänge (SEK(2007)0930 und SEK(2007)0938),

unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht des OLAF für 2005 (1),

unter Hinweis auf den jährlichen Tätigkeitsbericht des OLAF für 2006 (2),

unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht des OLAF-Überwachungsausschusses für den Zeitraum Dezember 2005 bis Mai 2007 (3),

unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2005 (4),

unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2006 (5),

gestützt auf Artikel 276 Absatz 3 und Artikel 280 Absatz 5 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6),

unter Hinweis auf die Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten (7),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0009/2008),

A.

angesichts des Inhalts von Artikel 280 Absätze 1 und 2 des EG-Vertrags,

B.

in der Erwägung, dass in Artikel 53b Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (8) (Haushaltsordnung) Folgendes festgelegt ist:

„(2)   Unbeschadet zusätzlicher Bestimmungen in den maßgeblichen Sektorverordnungen und damit bei der geteilten Mittelverwaltung gewährleistet ist, dass die Mittel gemäß den geltenden Regeln und Grundsätzen verwendet werden, erlassen die Mitgliedstaaten alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um die finanziellen Interessen der Gemeinschaften zu schützen. Zu diesem Zweck haben sie insbesondere

a)

sich davon zu überzeugen, dass die aus dem Haushalt finanzierten Maßnahmen tatsächlich und ordnungsgemäß durchgeführt werden;

b)

Unregelmäßigkeiten und Betrug vorzubeugen und bei Vorliegen von Unregelmäßigkeiten und Betrug angemessen zu handeln;

c)

rechtsgrundlos gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Beträge oder wegen Unregelmäßigkeiten oder Fehlern entgangene Beträge einzuziehen;

d)

über die maßgeblichen Sektorverordnungen und im Einklang mit Artikel 30 Absatz 3 jedes Jahr eine angemessene nachträgliche Veröffentlichung der Informationen über die Empfänger von Haushaltsmitteln sicherzustellen.

Zu diesem Zweck führen die Mitgliedstaaten Kontrollen durch und richten ein effizientes und wirksames System der internen Kontrolle … ein. (…)“

Betrag der gemeldeten Unregelmäßigkeiten

1.

begrüßt, dass die Berichte über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften, insbesondere der Bericht zum Haushaltsjahr 2006, analytischer geworden sind; stellt indessen fest, dass den Statistiken sehr heterogene nationale Strukturen mit unterschiedlichen Verwaltungs-, Rechts-, Kontroll- und Prüfungssystemen zugrunde liegen;

2.

fordert, dass die Jahresberichte über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften sowie die auf der Grundlage dieser Berichte ausgearbeiteten Berichte des Europäischen Parlaments auf die Tagesordnung des Rates gesetzt werden und dass der Rat anschließend dem Parlament und der Kommission seine Bemerkungen mitteilt;

3.

stellt fest, dass sich der Gesamtbetrag der gemeldeten Unregelmäßigkeiten in den Bereichen Eigenmittel, Agrarausgaben und strukturpolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2006 auf rund 1 143 Millionen EUR belief (Haushaltsjahr 2005: 1 024 Millionen EUR, Haushaltsjahr 2004: 982,3 Millionen EUR, Haushaltsjahr 2003: 922 Millionen EUR, Haushaltsjahr 2002: 1 150 Millionen EUR), wobei sich die Beträge, die die Mitgliedstaaten der Kommission 2006 mitgeteilt haben, wie folgt verteilen:

Eigenmittel: 353 Millionen EUR (Haushaltsjahr 2005: 328,4 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2004: 212,4 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2003: 269,9 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2002: 367 Millionen EUR),

Garantien im Rahmen des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL): 87 Millionen EUR (Haushaltsjahr 2005: 102 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2004: 82,1 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2003: 169,7 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2002: 198,1 Millionen EUR),

strukturpolitische Maßnahmen: 703 Millionen EUR (Haushaltsjahr 2005: 601 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2004: 694,5 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2003: 482,2 Millionen EUR; Haushaltsjahr 2002: 614,1 Millionen EUR),

stellt ferner fest, dass sich die gemeldeten Unregelmäßigkeiten im Bereich der Heranführungshilfen im Jahr 2006 auf insgesamt 12,32 Millionen EUR beliefen (Haushaltsjahr 2005: 17,6 Millionen EUR);

4.

ist der Auffassung, dass die jährlichen Schwankungen des Schadensvolumens aufgrund von Unregelmäßigkeiten von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst sein können;

5.

unterstreicht, dass eine der Kommission gemeldete hohe Zahl von Unregelmäßigkeiten nicht notwendigerweise ein hohes Betrugsvolumen bedeutet; sie kann auch ein Beweis für die Wirksamkeit der vorhandenen Kontrollsysteme und für eine enge Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Kommission sein; begrüßt, dass die Kommission in ihrem Jahresbericht für 2006 die Bedeutung einer solchen Zusammenarbeit hervorgehoben hat;

Allgemeine Analyse

6.

stellt fest, dass sich das Schadensvolumen aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Bereich der Eigenmittel von 328 Millionen EUR (2005) auf 353 Millionen EUR (2006) erhöht hat (+ 7 %); besonders betroffen von Unregelmäßigkeiten waren Fernsehgeräte (2005: 69 Millionen EUR; 2006: 62,3 Millionen EUR) und Zigaretten (2005: 30,9 Millionen EUR; 2006: 27,6 Millionen EUR); in Italien und in den Niederlanden hat die Zahl der Fälle deutlich zugenommen (+ 122 % bzw. + 81 %); 113,4 Millionen EUR (32 %) wurden im Jahr 2006 eingezogen;

7.

weist darauf hin, dass das Schadensvolumen aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei den Agrarausgaben von 105 Millionen EUR im Jahr 2005 auf 87 Millionen EUR im Jahr 2006 zurückgegangen ist; auf Spanien, Frankreich und Italien entfielen 57,2 % der Unregelmäßigkeiten im Wert von 64,9 Millionen EUR, und die am stärksten betroffenen Sektoren waren die Entwicklung des ländlichen Raums, Rind- und Kalbfleisch sowie Obst und Gemüse;

8.

begrüßt die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (9) (GAP), mit der den Mitgliedstaaten ein vereinfachter und wirksamerer Rechtsrahmen für die Wiedereinziehung zu Unrecht geleisteter Zahlungen an die Hand gegeben werden soll; fordert die Kommission auf, die Anwendung dieses Rechtsakts zu bewerten und ihm einen Bericht hierüber vorzulegen;

9.

freut sich darüber, dass das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS), über das 68 % der Vorgänge laufen, ordnungsgemäß funktioniert und dass mit seiner Hilfe ein beträchtlicher Teil der Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden konnte;

10.

stellt mit Sorge fest, dass der Umfang der Wiedereinziehungen zu Unrecht gezahlter Beträge weiterhin gering ist und von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variiert, und fordert, da die Aussichten für eine Wiedereinziehung im Laufe der Zeit abnehmen, die Kommission auf, ihre Bemühungen um eine Verbesserung der Wiedereinziehungsrate bei den zu Unrecht ausgezahlten Beträgen zu intensivieren;

11.

ist der Auffassung, dass die Kommission Korrekturmaßnahmen anwenden sollte, wenn sich die Wiedereinziehung in einem bestimmten Mitgliedstaat systematisch auf einem niedrigen Niveau bewegt;

12.

unterstützt die Kommission voll und ganz bei der strikten Anwendung der Rechtsvorschriften über die Aussetzung von Zahlungen und fordert mit Nachdruck, dass auch auf die GAP-Finanzmittel das gleiche Verfahren angewandt wird, wie es die Maßnahmen darstellen, die bereits eingeleitet wurden (10), damit keine Mittel ausgezahlt werden, wenn die Kommission keine absolute Gewähr für die Zuverlässigkeit der Management- und Kontrollsysteme des Mitgliedstaates hat, der diese Mittel erhält;

13.

fordert die Kommission auf, Wirksamkeit und Transparenz der Überwachungssysteme im Zusammenhang mit den Zahlungen an die Landwirte im Rahmen ihres Jahresberichts über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften zu bewerten;

14.

begrüßt die Arbeiten der Task Force „Einziehung“ (11), die eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten der vorausgegangenen Jahre bereinigen konnte (1971 bis 2006: 3 061 Millionen EUR); aufgrund dieser Arbeiten haben die Mitgliedstaaten 898 Millionen EUR eingezogen und 1 200 Millionen EUR konnten im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens abgerechnet werden; unterstreicht jedoch, dass die Mitgliedstaaten viel wachsamer sein sollten, um Unregelmäßigkeiten zu vermeiden und Gelder einzuziehen;

15.

stellt fest, dass die Kommission ihren zweiten Bericht über die Mängel bei der Durchführung des Systems der „schwarzen Liste“ (Verordnung (EG) Nr. 1469/95 des Rates (12)) angenommen hat, und fordert eine breitere Debatte innerhalb der EU-Organe über das künftige Vorgehen, wobei am ehesten eine deutliche Erhöhung der Strafgelder für jene Mitgliedstaaten in Frage kommt, die ihren Verpflichtungen im Bereich der Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Beträge nicht nachkommen;

16.

weist darauf hin, dass sich das Schadensvolumen aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei den strukturpolitischen Maßnahmen um 17 %, von 601 Millionen EUR im Jahr 2005 auf 703 Millionen EUR im Jahr 2006 (517 Millionen EUR bei den Strukturfonds und 186 Millionen EUR beim Kohäsionsfonds), erhöht hat; die Unregelmäßigkeiten betrafen hauptsächlich (zu 75 %) den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF); für rund 85 % des Schadensvolumens für 2006 bei den Strukturfonds (438,1 Millionen EUR) zeichneten Deutschland, Spanien, Italien, Portugal und das Vereinigte Königreich verantwortlich; in vielen Fällen wurden von den Begünstigten nicht förderfähige Ausgaben in Rechnung gestellt; der Sachverhalt wurde bei der Kontrolle der Dokumente aufgedeckt;

17.

bedauert, dass von den 95 im Rahmen der Strukturfonds finanzierten und im laufenden Programmplanungszeitraum geprüften Projekten 60 wesentliche Fehler bei den gemeldeten Projektausgaben aufwiesen, womit die Zahl der Unregelmäßigkeiten gegenüber dem Vorjahr zunahm; vertritt die Auffassung, dass eine größere Zahl von Projekten geprüft werden sollte, damit die daraus resultierenden Schlussfolgerungen die Formulierung klarer Empfehlungen zur Verbesserung der Haushaltsführung erlauben;

18.

stellt fest, dass für 2006 von den 703 Millionen EUR noch 266,5 Millionen EUR wiedereingezogen werden müssen, während für die Vorjahre 762 Millionen EUR noch nicht wiedereingezogen wurden; fordert die Kommission auf, die zuständigen Ausschüsse des Parlaments alle drei Monate über die erzielten Fortschritte und die speziellen Maßnahmen zu unterrichten, die getroffen wurden, um die Wiedereinziehung der ausstehenden Beträge zu beschleunigen;

19.

weist darauf hin, dass das Schadensvolumen bei den Heranführungshilfen von 26,5 Millionen EUR im Jahr 2005 auf 12,3 Millionen EUR im Jahr 2006 zurückgegangen ist; die häufigsten Fehler waren die Inrechnungstellung nicht förderfähiger Ausgaben und die Nichteinhaltung der Vertrags- oder Rechtsbestimmungen; seit Einführung der Hilfen wurden 11 Millionen EUR wiedereingezogen; es müssen jedoch noch 14 Millionen EUR wiedereingezogen werden;

20.

ist nach wie vor überzeugt, dass die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen, einschließlich des Europäischen Rechnungshofs, zu einem politischen Einvernehmen über den Begriff „hinnehmbare Fehlerquote“ gelangen müssen, wenn eine positive Zuverlässigkeitserklärung erreicht werden soll;

Schwachstellen

21.

fordert die Kommission auf, in ihren Jahresbericht 2008 über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften eine Analyse der in den Mitgliedstaaten für die Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten vorhandenen Strukturen aufzunehmen; in dieser Analyse müssten unter anderem folgende Fragen beantwortet werden, damit sich das Parlament ein klareres Bild von der Umsetzung des Rechtsrahmens für das „Betrugsbekämpfungsnetz“ machen kann:

Welche nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten sind von dieser Aufgabe betroffen?

Wie organisieren sie ihre Zusammenarbeit?

Welche Prüfungsbefugnisse besitzen die nationalen Behörden?

Arbeiten die nationalen Behörden auf der Grundlage einer Jahresplanung?

Sind sie verpflichtet, einen Bericht über die bei ihrer Kontrolltätigkeit zu verfolgenden Ziele auszuarbeiten?

Sind die nationalen Behörden verpflichtet, einen Bericht über die Verwendung der EU-Gelder zu erstellen?

Wie arbeiten sie mit OLAF zusammen und auf welche Weise werden ihre Feststellungen der Kommission mitgeteilt?

Zu welchen europäischen Datenbanken haben sie unmittelbaren Zugang?

Auf welche nationalen Datenbanken kann die Kommission zugreifen?

Wie hoch sind die geschätzten Kosten der Kontrollen?

Welche Mechanismen gibt es für die Meldung von Unregelmäßigkeiten?

Wie ist der Stand der Durchführung der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates?

22.

fordert die Kommission auf, in Bezug auf den Bereich der Eigenmittel mitzuteilen, welche weiteren Maßnahmen sie treffen wird, um der betrügerischen Einfuhr von Fernsehgeräten, Zigaretten und nachgeahmten Produkten generell ein Ende zu bereiten; stellt in diesem Zusammenhang mit Befriedigung fest, dass OLAF eine Außenstelle in China errichten konnte; ermutigt die Kommission, verstärkt gegen die Nachahmung vorzugehen; fordert die Kommission auf, im Rahmen des Jahresberichts über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften für 2007, der im Juli 2008 veröffentlicht wird, über die Initiativen und Maßnahmen Bericht zu erstatten, die auf der Grundlage der Entschließung des Parlaments vom 11. Oktober 2007 zu den Auswirkungen der Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft, Mitgliedstaaten und Philip Morris über die verstärkte Bekämpfung von Betrug und Zigarettenschmuggel und die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlaments für das gemeinschaftliche Versandverfahren (13) getroffen wurden;

23.

hält es für absolut inakzeptabel, dass Deutschland und Spanien der Kommission seit vielen Jahren keine Informationen in elektronischer Form über die Unregelmäßigkeiten im Bereich der Agrarausgaben übermittelt haben; stellt außerdem fest, dass diese beiden Länder für 38 % (33,2 Millionen EUR) der Unregelmäßigkeiten verantwortlich sind und dass Deutschland keine Daten mehr über die betroffenen Personen und Gesellschaften übermittelt, obgleich es dazu verpflichtet ist; fordert die Kommission daher eindringlich auf, gegen diese beiden Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und bis zum Abschluss des Verfahrens 10 % der Agrarzahlungen zurückzuhalten; fordert den Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses auf, die betroffenen Ständigen Vertretungen schriftlich um eine Erklärung zu ersuchen;

24.

ist der Ansicht, dass nicht hingenommen werden kann, dass von dem Zeitpunkt der Begehung einer Unregelmäßigkeit bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie der Kommission gemeldet wird, 39 Monate vergehen, da eine solche Verzögerung die Einziehung erschwert; möchte von der Kommission wissen, welche Maßnahmen sie getroffen hat, um die Mitgliedstaaten zur Ordnung zu rufen; stellt fest, dass das Verhalten der Mitgliedstaaten einen Mangel an Wachsamkeit erkennen lässt;

25.

möchte wissen, welche Maßnahmen die Kommission getroffen hat, um die Zahl der Unregelmäßigkeiten in den Bereichen ländliche Entwicklung, Rind- und Kalbfleisch sowie Obst und Gemüse zu verringern;

26.

fordert die Kommission auf, sich unnachgiebig zu zeigen, falls Griechenland sich nicht an den Aktionsplan zur Einführung des InVeKoS hält (14); möchte darüber informiert werden, wie hoch der Gesamtbetrag der Finanzbeihilfen/Beihilfen war, der Griechenland zur Errichtung des InVeKoS aus dem Gemeinschaftshaushalt gezahlt wurde, und ob dieser Betrag zurückgefordert werden kann, wenn das System bis September 2008 nicht voll funktionsfähig ist;

27.

weist darauf hin, dass im Bereich der strukturpolitischen Maßnahmen 84 % aller Unregelmäßigkeiten in Italien (2006: 228,2 Millionen EUR), Spanien (2006: 85,7 Millionen EUR), im Vereinigten Königreich (2006: 59,8 Millionen EUR), in Portugal (2006: 37,2 Millionen EUR) und Deutschland (2006: 27,2 Millionen EUR) registriert wurden; stellt ferner fest, dass weder Deutschland noch Spanien das elektronische Modul des Informationssystems für die Betrugsbekämpfung benutzen und dass Deutschland außerdem keine Daten über die betroffenen Personen und Gesellschaften übermittelt; fordert den Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses auf, die betroffenen Ständigen Vertretungen schriftlich um eine Erklärung zu ersuchen;

28.

ist der Ansicht, dass der Programmplanungszeitraum 2000-2006 in diesem Zusammenhang bewiesen hat, dass überkomplizierte Vorschriften und unwirksame Kontroll- und Überwachungssysteme zu den festgestellten Unregelmäßigkeiten beigetragen haben; weist darauf hin, dass die Zahlungen außerdem in vielen Fällen verspätet bei den Begünstigten eingegangen sind; begrüßt daher die Verbesserungen, die die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (15) mit sich gebracht hat; wünscht, dass die regionalen und lokalen Behörden generell stärker an der Planung und Ausführung der Fonds beteiligt werden;

29.

weist darauf hin, dass es in Ziffer 11 seiner Entschließung vom 15. Juni 2006 zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und zur Betrugsbekämpfung — Jahresbericht 2004 (16) die Auffassung vertreten hat, dass „im Berichtszeitraum 2005 Unregelmäßigkeiten bei den strukturpolitischen Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit gezollt werden sollte“; muss jedoch feststellen, dass sich die Situation anscheinend verschlechtert hat;

30.

ist der Ansicht, dass die Kommission den auf die missbräuchliche Verwendung von EU-Geldern spezialisierten kriminellen Netzen besondere Aufmerksamkeit widmen sollte;

31.

fordert die Kommission auf, seinem Haushaltskontrollausschuss eine detaillierte Analyse des Systems oder der Systeme zur Verfügung zu stellen, die von der organisierten Kriminalität — sei es in mafiöser oder nicht mafiöser Form — verwendet werden, um den finanziellen Interessen der Gemeinschaften zu schaden;

32.

ist äußerst besorgt über die folgende Feststellung des Präsidenten des Europäischen Rechnungshofs: „Die Überwachungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten waren im Allgemeinen unwirksam oder nur bedingt wirksam, und ihre Funktionsweise wird von der Kommission nur in eingeschränktem Maße überwacht.“ (17);

33.

fordert daher, dass die Mitgliedstaaten die Qualität ihrer Kontroll- und Überwachungssysteme garantieren, indem sie auf der geeigneten politischen Ebene eine nationale Verwaltungserklärung für alle der geteilten Mittelverwaltung unterliegenden Gemeinschaftsmittel annehmen; fordert die Kommission auf, diese Idee aktiv zu unterstützen und in ihrem Jahresbericht über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften über die erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;

34.

fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen — auch in Form von Vertragsverletzungsverfahren — gegen die Mitgliedstaaten zu ergreifen, die die Kommission nicht bei den in der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vorgesehenen Kontrollen vor Ort unterstützen;

35.

fordert die Kommission in diesem Zusammenhang ferner auf, die Einführung verbindlicher und vorsorglicher Elemente in künftige EU-Rechtsvorschriften im Bereich der geteilten Mittelverwaltung zu prüfen, damit zu Unrecht geleistete Zahlungen bis zum Ende des Beitreibungsverfahrens wiedereingezogen werden können, z. B. durch eine Sicherheitsleistung der Mitgliedstaaten gegenüber den Gemeinschaften für die Verwendung der EU-Gelder durch die Empfänger;

36.

weist darauf hin, dass bei den strukturpolitischen Maßnahmen für das Jahr 2006 und die Vorjahre noch über 1 000 Millionen EUR wiedereingezogen werden müssen;

37.

betont die direkte Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Wiedereinziehung von Geldern, deren Zahlung Unregelmäßigkeiten aufweist; appelliert erneut an die Kommission, Zwischenzahlungen an die Mitgliedstaaten auszusetzen, falls schwere Unregelmäßigkeiten festgestellt werden; erkennt die Notwendigkeit an, auf unzulängliche Verwaltungs und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten angemessen zu reagieren, und weist darauf hin, dass Betrügereien und Unregelmäßigkeiten der Tätigkeit der Europäischen Union und insbesondere den Projekten für Strukturmaßnahmen abträglich sind;

38.

begrüßt die Tatsache, dass im Rahmen der europäischen Transparenzinitiative Informationen über die Begünstigten der Strukturfonds veröffentlicht werden, und fordert nachdrücklich, in den Mitgliedstaaten verbindliche Verpflichtungen einzuführen, Informationen über die Projekte und Begünstigten von Mitteln im Rahmen aller der geteilten Mittelverwaltung unterliegenden gemeinschaftlichen Fonds zu veröffentlichen;

39.

fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission jedes Jahr den finanziellen Verlust aufgrund endgültig eingebüßter Beträge mitzuteilen, den die Kommission in ihren Jahresbericht aufnehmen sollte;

40.

fordert außerdem die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten auf, die Kommission einschließlich OLAF einmal jährlich über die Entscheidungen der Gerichte über die betrügerische Verwendung von Strukturfondsmitteln zu unterrichten;

41.

fordert die Kommission auf, zu der negativen Bewertung ihrer Arbeit durch den Europäischen Rechnungshof Stellung zu nehmen und darzulegen, welche Schritte sie unternommen hat, um die Situation in den Mitgliedstaaten, die den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften gefährdet, zu verbessern;

42.

fordert die Kommission gleichzeitig auf, den Mitgliedstaaten öfter Bericht zu erstatten und im Einzelnen mitzuteilen, wie sie die gemeldeten Informationen genutzt und welche Maßnahmen sie aufgrund der gemeldeten Unregelmäßigkeiten eingeleitet hat;

43.

stellt fest, dass, was die Verwendung der Heranführungshilfen betrifft, Bulgarien (2006: 1,7 Millionen EUR), Polen (2006: 2,4 Millionen EUR), Rumänien (2006: 5,5 Millionen EUR) und die Slowakei (2006: 1,9 Millionen EUR) für 94 % der Unregelmäßigkeiten verantwortlich sind; stellt fest, dass die Kommission in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer gemeinsamen Auslegung und einheitlichen Anwendung der Leitlinien und Arbeitsdokumente unterstrichen hat; fordert daher die Kommission auf, ihm mitzuteilen, welche Maßnahmen sie in dieser Hinsicht getroffen hat;

44.

fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, noch eindeutiger und bereits von Anfang an die Unregelmäßigkeiten zu ermitteln, bei denen der Verdacht einer betrügerischen Verwendung von EU-Mitteln besteht, da die Mitgliedstaaten immer noch Schwierigkeiten haben, genau zu erkennen, wann eine Unregelmäßigkeit oder ein Betrug vorliegt und was der Kommission/OLAF gemeldet werden muss, auch wenn sie der vierteljährlichen Berichtspflicht nachkommen;

45.

fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Nutzung des OLAF-Informationssystems für die Betrugsbekämpfung CIGinfo (Instrument zur Übermittlung von Informationen über Beschlagnahmen von Zigaretten) zu unterstützen; ist der Ansicht, dass eine solche einzige Verwaltungs-Homepage den Datenaustausch (insbesondere über Unregelmäßigkeiten) zwischen OLAF und den Mitgliedstaaten verbessern könnte, sobald die nationalen Systeme und das europäische System kompatibel sind;

46.

begrüßt, dass der Haushaltskontrollausschuss bereits zweimal mit den Partnerinstanzen aus den nationalen Parlamenten zusammengetroffen ist; ist der Ansicht, dass jährliche Treffen der Haushaltskontrollausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments für eine Verbesserung der Kontroll- und Überwachungssysteme in den Mitgliedstaaten und die Erlangung einer nationalen Verwaltungserklärung sehr hilfreich sein könnten;

47.

wünscht, dass der Europäische Rechnungshof möglichst eng mit den nationalen und regionalen Prüfungsbehörden zusammenarbeitet, damit er zunehmend deren Berichte bei der Prüfung der Verwendung der EU-Gelder in den Mitgliedstaaten nutzen kann;

Tätigkeitsberichte von OLAF

48.

stellt fest, dass OLAF im Jahr 2006 unter Berücksichtigung des Sonderberichts 1/2005 des Europäischen Rechnungshofs umstrukturiert wurde; ist der Ansicht, dass die Arbeitsweise von OLAF vom Parlament im Rahmen des Verfahrens zur Revision der OLAF-Verordnung bewertet werden sollte;

49.

fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass die in Artikel 95 der Haushaltsordnung genannte Datenbank bis 1. Januar 2009 voll funktionsfähig ist;

50.

stellt fest, dass OLAF im Jahr 2005 802 und im Jahr 2006 826 neue Meldungen erhalten hat; begrüßt, dass es aufgrund des Bewertungssystems möglich war, die Zahl der eingeleiteten Untersuchungen auf 254 zu senken, und dass außerdem den Statistiken zufolge die meisten der abgeschlossenen Untersuchungen eine Weiterbehandlung in administrativer, finanzieller, gerichtlicher oder legislativer Hinsicht erfahren haben; weist darauf hin, dass sich die finanziellen Auswirkungen der gesamten laufenden und abgeschlossenen Fälle zum Ende des Haushaltsjahrs 2005 auf 6 600 Millionen EUR und zum Ende des Haushaltsjahrs 2006 auf 7 400 Millionen EUR beliefen und dass die am stärksten betroffenen Bereiche die Strukturfonds (2006: 1 606,7 Millionen EUR), Zigaretten (2006: 1 320,1 Millionen EUR), der Zoll (2006: 989,8 Millionen EUR) und die Mehrwertsteuer (2006: 727,8 Millionen EUR) waren;

51.

fordert die Kommission auf, eine geeignete Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung der Namen von Unternehmen und Personen auszuarbeiten, die Betrügereien zu Lasten der Gemeinschaft begangen haben;

52.

begrüßt die Art und Weise, wie OLAF das Parlament über die Weiterverfolgung seiner abgeschlossenen Untersuchungen unterrichtet hat; weist indessen darauf hin, dass die zuständigen Staatsanwaltschaften in 20 Fällen (von 134 Fällen, in denen eine gerichtliche Verfolgung beantragt worden war) eine Weiterverfolgung wegen Verjährung oder Mangels an Beweisen abgelehnt haben;

53.

bedauert indessen, dass OLAF den Dialog über die schriftlichen Informationen, die der zuständige Ausschuss des Parlaments regelmäßig erhält, nicht, wie in der oben genannten Entschließung des Parlaments vom 15. Juni 2006 gefordert, wieder aufgenommen hat;

54.

stellt fest, dass wie in den Vorjahren die meisten Fälle in Belgien, Deutschland und Italien registriert wurden;

55.

weist auf seine oben genannte Entschließung vom 11. Oktober 2007 hin;

56.

stellt fest, dass im Jahr 2006 im Zusammenhang mit den Untersuchungen von OLAF ein einzuziehender Betrag in Höhe von über 450 Millionen EUR ermittelt wurde und dass dieser Betrag aus im Jahr 2006 abgeschlossenen Fällen (rund 114 Millionen EUR) und laufenden Weiterverfolgungsmaßnahmen (rund 336 Millionen EUR, hauptsächlich aus dem Agrarsektor (134,6 Millionen EUR) und aus dem Bereich der Strukturfonds (146,3 EUR)) herrührt;

57.

begrüßt die Zusammenarbeit zwischen OLAF, Europol, Eurojust und einigen internationalen Organisationen unter anderem zum Zweck der Bekämpfung der organisierten Kriminalität; unterstreicht gleichzeitig, dass eine solche Zusammenarbeit transparent sein muss und dass dabei die Unabhängigkeit von OLAF zu wahren ist;

58.

hat Verständnis dafür, dass die Kommission die Zahl der Sprachfassungen ihrer Berichte aus Sparsamkeitsgründen reduzieren möchte; besteht dennoch darauf, dass Anhang 2 der Jahresberichte über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und die Tätigkeitsberichte zumindest auf Englisch, Französisch und Deutsch vorgelegt werden;

Überarbeitung der OLAF-Verordnung

59.

erinnert die Kommission daran, dass sich das Parlament in Ziffer 30 seiner oben genannten Entschließung vom 15. Juni 2006 dafür ausgesprochen hat, „sämtliche Untersuchungsbefugnisse von OLAF in einer einzigen Verordnung zusammenzufassen“; betont gleichzeitig, dass auch die Arbeitsgruppe „Betrugsbekämpfung“ des Rates offensichtlich eine Straffung der derzeitigen Rechtsgrundlagen befürwortet (18); ersucht daher OLAF, im Rahmen seines jährlichen Tätigkeitsberichts für das Jahr 2007 dringend eine Analyse der Interoperabilität der verschiedenen Rechtsgrundlagen vorzulegen, mit denen OLAF Untersuchungsbefugnisse übertragen werden, damit die Ergebnisse dieser Analyse bei der künftigen Überarbeitung der OLAF-Verordnung berücksichtigt werden können; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Artikel 280 des EU-Vertrags über die Betrugsbekämpfung auch durch den Vertrag von Lissabon geändert wird (19);

60.

stellt fest, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 27. November 2007 in der Rechtssache Tillack gegen Belgien (Beschwerde Nr. 20477/05) entschieden hat, dass der belgische Staat mit der Durchsuchung der Räumlichkeiten des betroffenen Journalisten gegen Artikel 10 (Recht der freien Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat; weist jedoch darauf hin, dass die vorangegangenen administrativen Ermittlungen von OLAF und der Kommission nicht Gegenstand dieser Entscheidung waren; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass generell jede geeignete Maßnahme ergriffen werden muss, um die Rechte der Personen, die Gegenstand von Ermittlungen sind, zu schützen;

Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs

61.

ist zutiefst besorgt wegen des finanziellen Schadens, der durch „Karussellgeschäfte“ angerichtet wird; stellt fest, dass beispielsweise das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung die Ausfälle bei den nationalen MwSt.-Einnahmen für die Jahre 2003 bis 2005 mit 17 000 bis 18 000 Millionen EUR pro Jahr ansetzt, dass die Mitgliedstaaten generell der Ansicht sind, dass ihnen jedes Jahr 10 % ihrer MwSt.-Einnahmen entgehen und dass ein Drittel dieser Ausfälle auf grenzüberschreitende „Karussellgeschäfte“ zurückzuführen ist;

62.

weist außerdem darauf hin, dass das britische Oberhaus die Ausfälle bei den nationalen MwSt.-Einnahmen im Vereinigten Königreich für das Jahr 2005/2006 mit einem Betrag zwischen 3 500 und 4 750 Millionen GBP ansetzt, was mindestens 9,6 Millionen GBP pro Tag entspricht; zitiert aus dem Bericht, in dem es heißt: „Der derzeit bei innergemeinschaftlichen MwSt.-Transaktionen bestehende Mechanismus ist untragbar.“ (20);

63.

weist darauf hin, dass nur die tatsächlichen Einnahmen bei der Einziehung der MwSt.-Eigenmittel berücksichtigt werden können;

64.

ist sehr besorgt darüber, dass sich viele Mitgliedstaaten weiterhin sträuben, die Zusammenarbeit sowohl zwischen den zuständigen nationalen Dienststellen als auch zwischen der Kommission einschließlich OLAF und den nationalen Dienststellen zu verstärken;

65.

beglückwünscht die Kommission zur ihrer Mitteilung an den Rat zu einigen Kernfragen im Zusammenhang mit der Entwicklung einer MwSt-Betrugsbekämpfungsstrategie in der Europäischen Union (KOM(2007)0758); fordert folglich seinen zuständigen Ausschuss auf, die Umsetzung dieser Mitteilung aktiv zu begleiten;

66.

bedauert, dass der Rat noch nicht zu dem Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Amtshilfe zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft gegen Betrug und sonstige widerrechtliche Handlungen (21) Stellung genommen hat, zu dem das Parlament am 23. Juni 2005 einen Standpunkt in erster Lesung angenommen hat (22); fordert seinen Präsidenten auf, Kontakt zur Ratspräsidentschaft aufzunehmen, um in dieser Frage voranzukommen;

67.

ist der Ansicht, dass zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden „Karussell-Betrugs“ eine bessere Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Dienststellen und mit der Kommission (OLAF) unerlässlich ist und dass in diesem Zusammenhang das System für den Austausch von MwSt.-Informationen und die Zusammenarbeit im Bereich der Analyse der Daten mit Unterstützung der Kommission (OLAF) verstärkt werden sollten;

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68.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem OLAF-Überwachungsausschuss und OLAF zu übermitteln.


(1)  http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/aar/aar2005/doc/olaf_aar.pdf.

(2)  http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/aar/doc/olaf_aar.pdf.

(3)  http://ec.europa.eu/anti_fraud/reports/sup-com_en.html.

(4)  ABl. C 263 vom 31.10.2006, S. 1.

(5)  ABl. C 273 vom 15.11.2007, S. 1.

(6)  ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1.

(7)  ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2.

(8)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 (ABl. L 343 vom 27.12.2007, p. 9).

(9)  ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1437/2007 (ABl. L 322 vom 7.12.2007, S. 1).

(10)  Kommissionsmitglied Danuta Hübner führte in einer schriftlichen Antwort an den Ausschuss für Haushaltskontrolle Folgendes aus: „Im Jahre 2006 hat Spanien in Erwartung der Ergebnisse von Prüfungen von Abhilfemaßnahmen Zahlungsanträge zurückgehalten. Weitere Maßnahmen sind Unterbrechungen von ESF-Zahlungen im Jahre 2005 für sämtliche Programme in England, für Ziel-3-Programme und einige regionale Programme in Frankreich und für Programme in den italienischen Regionen Kalabrien und Sizilien sowie im Jahre 2006 für EQUAL in Spanien und Italien.“

(11)  Die Task Force „Einziehung“ (TFE) wurde im Anschluss an die Ankündigung in der Mitteilung der Kommission „Verbesserung der Einziehung von Gemeinschaftsforderungen aus der direkten und geteilten Verwaltung der Gemeinschaftsausgaben“ (KOM(2002)0671 endgültig) errichtet. Die TFE ist eine gemeinsame Initiative von OLAF/AGRI unter dem Vorsitz von OLAF.

(12)  Verordnung (EG) Nr. 1469/95 des Rates vom 22. Juni 1995 über Vorkehrungen gegenüber bestimmten Begünstigten der vom EAGFL, Abteilung Garantie, finanzierten Maßnahmen (ABl. L 145 vom 29.6.1995, S. 1).

(13)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0432.

(14)  Europäischer Rechnungshof, Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2006: „5.11. Die Erklärung des Generaldirektors enthält bereits das fünfte Jahr in Folge einen Vorbehalt in Bezug auf die unzureichende Umsetzung des InVeKoS in Griechenland. Für 2006 fand der Hof Bestätigung für die weiterhin fehlende Anwendung von Schlüsselkontrollen. Dies betrifft die Bearbeitung der Anträge, die Kontrollverfahren, die Vollständigkeit der Datenbank für Tiere und das Flächenidentifizierungssystem.“

(15)  ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1989/2006 (ABl. L 411 vom 30.12.2006, S. 6).

(16)  ABl. C 300 E vom 9.12.2006, S. 508.

(17)  Rede vor dem Haushaltskontrollausschuss am 12. November 2007.

(18)  Schreiben an den Direktor von OLAF vom 2. April 2007.

(19)  ABl. C 306 vom 17.12.2007, S. 127.

(20)  Ziffer 52 des Berichts des House of Lords, European Union Committee, Stopping the Carousel; Missing Trader Fraud in the EU, HL Paper 101, 25. Mai 2007.

(21)  KOM(2004)0509, geändert durch KOM(2006)0473.

(22)  ABl. C 133 E vom 8.6.2006, S. 105.