52008DC0731

Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 11 zum Gesamthaushaltsplan 2008 - Ausgabenübersicht nach Einzelplänen : Einzelplan III - Kommission /* KOM/2008/0731 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 7.11.2008

KOM(2008) 731 endgültig

VORENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 11 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2008

AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III - Kommission

VORENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 11ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2008

AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNENEinzelplan III - Kommission

Gestützt auf

- den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 272,

- den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 177,

- die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1525/2007 des Rates[2], insbesondere auf Artikel 37,

legt die Europäische Kommission der Haushaltsbehörde den Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 11 zum Haushaltsplan 2008 vor.

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 4

2. Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union 4

2.1. Zypern: Dürre 4

2.2. Finanzierung 6

ÜBERSICHT – NACH RUBRIKEN DES FINANZRAHMENS 7

ÄNDERUNGEN BEI DEN AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Die Änderungen bei den Ausgaben nach Einzelplänen werden getrennt über SEI-BUD übermittelt. Eine englische Fassung der Änderungen bei den Ausgaben nach Einzelplänen ist informationshalber als haushaltstechnischer Anhang beigefügt.

1. Einleitung

Der Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans (VEBH) Nr. 11 für das Haushaltsjahr 2008 umfasst folgende Elemente:

- Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union über einen Betrag von 7,6 Mio. EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen infolge einer schwerwiegenden Dürre in Zypern.

- Entsprechende Kürzung der Zahlungsermächtigungen um 7,6 Mio. EUR bei der Haushaltslinie 13 04 02 Kohäsionsfonds.

2. Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union

2.1. Zypern: Dürre

Zypern leidet unter einem Mangel an Regen, was zu ernsthaften Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, die Wirtschaft und die Umwelt geführt hat. Daher haben die zyprischen Behörden einen Antrag auf finanzielle Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union gestellt.

Die Kommission hat den Antrag gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002[3], insbesondere deren Artikel 2, 3 und 4 eingehend geprüft. Die wesentlichen Aspekte der Bewertung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 ist möglicherweise nicht dafür konzipiert, um auf sich langsam entwickelnde Katastrophen zu reagieren. Dennoch kann der Solidaritätsfonds in Anspruch genommen werden, um gemäß Artikel 2 Absatz 1 auf jegliche Naturkatastrophen größeren Ausmaßes mit ernsthaften Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, die Wirtschaft und die Umwelt im Empfängerstaat zu reagieren, wenn die Katastrophe die Kriterien des Artikels 2 Absatz 2 erfüllt und der Antrag auf Unterstützung gemäß Artikel 4 Absatz 1 rechtzeitig gestellt wurde. Keine dieser Voraussetzungen schließt zwingend sich langsam entwickelnde Katastrophen, wie Dürren, aus.

2. Der Antrag auf Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds wurde der Kommission am 1. Juli 2008 vorgelegt. Am 16. Oktober 2008 übermittelten die zyprischen Behörden zusätzliche Auskünfte. Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 muss der Antrag spätestens zehn Wochen nach Auftreten der ersten Schäden, die durch die Katastrophe verursacht wurden, vorgelegt werden. Nach drei Jahren mit ungewöhnlich geringem Niederschlag war bis zum Ende der Regenperiode im April 2008 ein beinahe vollständiger Regenausfall zu verzeichnen. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass der 22. April 2008, also 10 Wochen, bevor der Antrag vorgelegt wurde, als Beginn der Naturkatastrophe größeren Ausmaßes angesehen werden kann. Daher erfüllt der Antrag, der der Kommission am 1. Juli 2008 vorgelegt wurde, die Fristen gemäß Artikel 4 Absatz 1.

3. Es handelt sich um eine Naturkatastrophe. Die zyprischen Behörden haben den direkten nach dem 22. April 2008 aufgetretenen Gesamtschaden auf 176,15 Mio. EUR geschätzt. Da dieser Schadensbetrag den Schwellenwert von 84,67 Mio. EUR (bzw. 0,6 % des BNE) übersteigt, gilt die Katastrophe als „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ und fällt damit in den Hauptanwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002. Dieser Betrag dient als Grundlage für die Berechnung der Höhe der finanziellen Unterstützung. Die finanzielle Unterstützung darf ausschließlich für wesentliche Rettungsmaßnahmen im Sinne von Artikel 3 der Verordnung verwendet werden.

4. Die Kommission stellt fest, dass das gesamte Staatsgebiet von der Krise betroffen ist und die Behörden ab April/Mai 2008 Notfallmaßnahmen größeren Ausmaßes getroffen haben. Dazu gehören insbesondere reduzierte Wasserversorgung für häusliche und gewerbliche Zwecke, Notfallplan zur vermehrten Versorgung mit entsalztem Wasser sowie Wasserlieferungen aus Griechenland.

5. Die zyprischen Behörden haben die ernsthaften Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, die Wirtschaft und die Umwelt dargelegt. Insbesondere Ende April und in den folgenden Monaten wurden erhebliche landwirtschaftliche Schäden festgestellt; die sich bis zur Erntezeit noch verschlimmerten. Der Tourismus der einen großen Teil der Wirtschaft Zyperns ausmacht, dürfte ebenfalls durch die Wasserknappheit in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Dürre hatte außerdem ernsthafte Auswirkungen auf die Wasserinfrastruktur, bei der Anfang Mai 2008 erhebliche Schäden auftraten, weil kein Wasser mehr durch die Rohre fließt. Ferner ist die Umwelt ernsthaft betroffen, da das empfindliche Ökosystem der Insel auf die Trockenheit besonders sensibel reagiert (Tendenz zur Wüstenbildung). Der Antrag enthält eine genaue Aufschlüsselung der Schäden.

6. Die Kosten der gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 förderfähigen wesentlichen Rettungsmaßnahmen wurden von den zyprischen Behörden mit 59,45 Mio. EUR veranschlagt und nach Maßnahmenarten aufgeschlüsselt. Bei den Maßnahmen handelt es sich meist um Kosten im Zusammenhang mit den Wasserlieferungen aus Griechenland und unmittelbare Investitionen in die Wasserinfrastruktur, um das Wasserversorgungssystem bei Ausfall des Wasserflusses aufrecht zu erhalten. Welche Arten von Maßnahmen aus dem Solidaritätsfonds finanziert werden, wird in der Finanzierungsvereinbarung genau geregelt.

7. Die Behörden Zyperns haben auch erklärt, dass für die geltend gemachten Schäden kein Versicherungsschutz bestünde.

8. Die Behörden Zyperns gaben an, dass sie eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zur Deckung privater Schäden, vor allem in der Landwirtschaft, beantragen werden, sofern andere Finanzierungsinstrumente der EU eine Rechtsgrundlage dafür bieten. Die Kommission weist darauf hin, dass es im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und insbesondere im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums keine Möglichkeit zur Entschädigung von Landwirten im Falle einer Naturkatastrophe gibt. Im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Wiederherstellung des durch Naturkatastrophen geschädigten landwirtschaftlichen Produktionspotentials zu unterstützen und auch präventive Maßnahmen zu finanzieren. Eine entsprechende Maßnahme ist im operativen Programm Zyperns zur Entwicklung des ländlichen Raums nicht vorgesehen, und die Behörden Zyperns haben bisher nicht vorgeschlagen, das Programm in diesem Sinne abzuändern.

Aus den oben dargelegten Gründen wird vorgeschlagen, den von Zypern im Zusammenhang mit der Dürre eingereichten Antrag als Antrag auf Unterstützung wegen einer „Naturkatastrophe größeren Ausmaßes“ anzunehmen und den Solidaritätsfonds zu mobilisieren.

2.2. Finanzierung

Für den Solidaritätsfonds stehen jährlich Finanzmittel im Betrag von insgesamt einer Milliarde Euro zur Verfügung. Im Jahr 2008 wurden bereits 273 191 197 EUR für andere Anträge in Anspruch genommen; somit sind noch 726 808 803 EUR verfügbar.

Da Solidarität der zentrale Beweggrund für die Einrichtung des Fonds war, sollte die Unterstützung aus dem Fonds nach Auffassung der Kommission progressiv gestaltet werden, d.h. dass die Hilfe für den Schadensanteil, der den Schwellenwert (0,6 % des BNE bzw. 3 Mrd. EUR zu Preisen von 2002, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist) übersteigt, höher sein sollte als die Hilfe für den unter diesem Schwellenwert liegenden Schadensanteil. Nach diesem Prinzip wurde in der Vergangenheit bereits verfahren: Bei Katastrophen größeren Ausmaßes wurde ein Satz von 2,5 % des Anteils gesamten Direktschadens unterhalb der Schwelle für die Inanspruchnahme des Fonds und ein Satz von 6 % auf den über die Schwelle hinausgehenden Schaden angewandt. Bei außergewöhnlichen regionalen Katastrophen beträgt der Satz 2,5 % des gesamten Direktschadens. Die Methodik für die Berechnung der Hilfen aus dem Solidaritätsfonds ist im Jahresbericht 2002-2003 dargelegt und wurde vom Rat sowie vom Europäischen Parlament akzeptiert.

Es wird vorgeschlagen, diese Sätze auch im vorliegenden Fall anzuwenden und die folgenden Hilfen zu gewähren:

(in EUR) |

Direkt-schaden | Schwellenwert | Betrag auf der Basis von 2,5% | Betrag auf der Basis von 6% | Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Finanzhilfe |

Zypern/Dürre | 176 150 000 | 84 673 000 | 2 116 825 | 5 488 620 | 7 605 445 |

Gesamtbetrag | 7 605 445 |

Nach Gewährung dieser Finanzhilfe bleiben in Übereinstimmung mit Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 mindestens 25 % der Mittel des Solidaritätsfonds verfügbar, die im letzten Quartal des Haushaltsjahres in Anspruch genommen werden können.

Da bei der Haushaltslinie 13 04 02 Kohäsionsfonds noch Mittel verfügbar sind, werden für die Finanzierung der Zahlungen aus dem Solidaritätsfonds der EU an Zypern keine neuen Zahlungsermächtigungen benötigt. Ein Betrag von 7,6 Mio. EUR würde somit von der Haushaltslinie 13 04 02 auf die Haushaltslinie 13 06 01 übertragen, um den Bedarf infolge der Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zu decken. Diese Umschichtung ist möglich, weil sich die Zahlungen im Rahmen des Kohäsionsfonds für den Zeitraum 2007-2013 größtenteils auf Großprojekte beziehen. Bevor Zwischenzahlungen durchgeführt werden können, müssen die Großprojekte mit einzelnen Kommissionsbeschlüssen genehmigt werden. Da davon auszugehen ist, dass viele Großprojekte nicht in diesem Jahr eingereicht und genehmigt werden, sind 2008 keine bedeutenden Zwischenzahlungen zu erwarten.

ÜBERSICHT NACH RUBRIKEN DES FINANZRAHMENS

Finanzrahmen Rubrik/Teilrubrik | Finanzrahmen 2008 | Haushaltsplan 2008 (einschl. BH Nr. 1-7/2008 u. VEBH Nr. 8-10/2008 | VEBH Nr. 11/2008 | Haushaltsplan 2008 + BH Nr. 1-7/2008 u. VEBH Nr. 8-11/2008 |

|VE |ZE |VE |ZE |VE |ZE |VE |ZE | | 1. NACHHALTIGES WACHSTUM | | | | | | | | | | 1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung |10 386 000 000 | |11 086 000 000 |9 718 739 600 | | |11 086 000 000 |9 718 739 600 | |1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung |47 267 000 000 | |47 255 948 720 |36 024 082 504 |0 |-7 605 445 |47 255 948 720 |36 016 477 059 | | Gesamtbetrag | 57 653 000 000 | |58 341 948 720 | 45 742 822 104 | 0 |-7 605 445 | 58 341 948 720 | 45 735 216 659 | | Spielraum[4] | | |-188 948 720 | | | |-188 948 720 | | | 2. BEWAHRUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG DER NATÜRLICHEN RESSOURCEN | | | | | | | | | | Davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |46 217 000 000 | |41 006 490 000 |40 889 550 500 | | |41 006 490 000 |40 889 550 500 | | Gesamtbetrag | 59 193 000 000 | |56 314 715 538 | 53 220 588 053 | | |56 314 715 538 | 53 220 588 053 | | Spielraum | | |2 878 284 462 | | | |2 878 284 462 | | | 3. UNIONSBÜRGERSCHAFT, FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT | | | | | | | | | | 3a. Freiheit, Sicherheit und Recht |747 000 000 | |730 274 000 |533 196 000 | | |730 274 000 |533 196 000 | |3b. Unionsbürgerschaft |615 000 000 | |888 034 197 |941 144 203 |7 605 445 |7 605 445 |895 639 642 |948 749 678 | | Gesamtbetrag | 1 362 000 000 | |1 618 308 197 | 1 474 340 203 | 7 605 445 | 7 605 445 | 1 625 913 642 | 1 481 945 648 | | Spielraum[5] | | |16 883 000 | | | |16 883 000 | | | 4. DIE EU ALS GLOBALER PARTNER[6] | 7 002 000 000 | | 7 311 218 000 | 7 847 128 400 | | |7 311 218 000 | 7 847 128 400 | | Spielraum | | | -70 000 000 | | | | -70 000 000 | | | 5. VERWALTUNG[7] | 7 380 000 000 | |7 279 207 193 | 7 279 767 193 | | |7 279 207 193 | 7 279 767 193 | | Spielraum | | | 177 792 807 | | | | 177 792 807 | | | 6. AUSGLEICHSZAHLUNGEN | 207 000 000 | |206 636 292 | 206 636 292 | | |206 636 292 | 206 636 292 | | Spielraum | | | 363 708 | | | | 363 708 | | | INSGESAMT | 132 797 000 000 | 129 681 000 000 | 131 072 033 940 | 115 771 282 245 | | |131 079 639 385 | 115 771 282 245 | | Spielraum | | |2 814 375 257 | 14 499 126 952 | 7 605 445 | 0 | 2 814 375 257 | 14 506 732 397 | |

[1] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

[2] ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 9.

[3] Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union, ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.

[4] Bei der Berechnung des bei der Teilrubrik 1a verbleibenden Spielraums wurde der Europäische Globalisierungsfonds (EGF) nicht berücksichtigt. Das Flexibilitätsinstrument wurde für einen Betrag von 200 Mio. EUR in Anspruch genommen.

[5] Der Betrag aus dem Europäischen Solidaritätsfonds wird - wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 (ABl. C 139 vom 14.6.2006) vorgesehen - unter Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken in den Haushaltsplan eingesetzt.

[6] Bei der Berechnung des bei der Rubrik 4 verbleibenden Spielraums in 2008 wurden die Mittel für die Soforthilfereserve nicht berücksichtigt. Das Flexibilitätsinstrument wurde für einen Betrag von 70 Mio. EUR in Anspruch genommen.

[7] Bei der Berechnung des bei der Rubrik 5 verbleibenden Spielraums wurde ein Betrag von 77 Mio. EUR an Beiträgen des Personals zur Versorgungsordnung berücksichtigt (gemäß Fußnote (1) zur Tabelle des Finanzrahmens 2007-2013).