52008DC0674




[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 5.11.2008

KOM(2008) 674 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2008 – 2009

{SEK(2008) 2692}{SEK(2008) 2693}{SEK(2008) 2694}{SEK(2008) 2695}{SEK(2008) 2696}{SEK(2008) 2697}{SEK(2008) 2698}{SEK(2008) 2699}

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2008 – 2009

1. EINLEITUNG

Die Erweiterung ist eines der wirksamsten politischen Instrumente der EU. Sie dient dem strategischen Interesse der EU an Stabilität, Sicherheit und Konfliktverhütung. Sie hat dazu beigetragen, Wohlstand und Wachstumsmöglichkeiten zu fördern, den Anschluss an wichtige Verkehrsadern und Energierouten zu verbessern und der EU in der Welt mehr Gewicht zu verleihen. Im Mai 2009 wird die EU den fünften Jahrestag der Erweiterung von 2004 begehen.

Die derzeitige Erweiterungsagenda betrifft den westlichen Balkan und die Türkei, denen die Aussicht eröffnet wurde, Mitglieder der EU zu werden, sobald sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Die europäische Perspektive trägt zu Frieden und Stabilität bei und hat die Partner in die Lage versetzt, große Herausforderungen, wie die Unabhängigkeitserklärung des Kosovos, unter Wahrung der Sicherheit in der Region zu bewältigen. Diese Perspektive stellt sowohl für den westlichen Balkan als auch für die Türkei einen großen Anreiz dar, politische und wirtschaftliche Reformen durchzuführen. Es liegt im strategischen Interesse der EU, die Schwungkraft dieses Prozesses auf der Grundlage gemeinsam festgelegter Grundsätze und Bedingungen aufrecht zu erhalten. Wie groß dieses Interesse ist, wird deutlich, wenn man die Herausforderungen betrachtet, die an die Stabilität in der östlichen Nachbarschaft der EU gestellt werden, vor allem angesichts der Lage im südlichen Kaukasus.

Die strategische Bedeutung der Türkei für die EU hat in wesentlichen Bereichen zugenommen, darunter Energiesicherheit, Konfliktprävention und -bewältigung und regionale Sicherheit im südlichen Kaukasus und im Nahen Osten. Die Einbindung des Landes in die Beziehungen zur EU durch die Verhandlungen und die dadurch in Gang gesetzten Reformen verleiht ihm größeren Einfluss auf die Stabilität in einer Region, die vor zahlreichen Herausforderungen steht. Darüber hinaus erfordern die derzeitigen Sicherheitsbedingungen in Europa die Konsolidierung der Stabilität und die Verstärkung der Reformen in den westlichen Balkanstaaten.

Vor diesem Hintergrund ist die konsequente Umsetzung des erneuerten Konsenses über die Erweiterung, der vom Europäischen Rat im Dezember 2006 festgelegt wurde, wichtiger denn je. Dieser Konsens beruht auf den Grundsätzen der Konsolidierung von Verpflichtungen, der fairen und strengen Konditionalität und der besseren Kommunikation mit der Öffentlichkeit, wobei die EU ihre Fähigkeit zur Integration neuer Mitglieder unter Beweis stellen muss.

Die EU hat Schritte unternommen, um die Qualität des Erweiterungsprozesses zu verbessern, wobei sie vor allem die Erfahrungen aus früheren Erweiterungen berücksichtigt hat. So wird nun bereits in einem frühen Stadium ein größerer Schwerpunkt auf Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung gelegt. Das Tempo, in dem sich ein Kandidat oder potenzieller Kandidat an die EU annähert, entspricht dem Tempo seiner politischen und wirtschaftlichen Reformen sowie seiner Fähigkeit, die Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft im Einklang mit den Kriterien von Kopenhagen wahrzunehmen.

Das kommende Jahr wird für die Bewältigung der Herausforderungen in den westlichen Balkanstaaten ausschlaggebend sein. Die westlichen Balkanstaaten können ihre Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt beschleunigen, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Kroatien dürfte die Endphase der Beitrittsverhandlungen bis Ende 2009 erreichen, wenn es die notwendigen Vorbereitungen trifft. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien wird durch weitere Reformen näher an die EU heranrücken. Was die potenziellen Kandidaten betrifft, so könnten sie durch weitere Fortschritte und Erreichung des notwendigen Vorbereitungsstands den Kandidatenstatus erlangen.

Das Tempo der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei spiegelt wider, wie schnell sie bei den Reformen vorankommt und in welchem Maße sie die Voraussetzungen erfüllt. Das Land muss einen erneuerten politischen Reformwillen an den Tag legen.

Die internationale Finanzkrise hatte bisher kaum unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Finanzwesen im westlichen Balkan und der Türkei. Allerdings führt das in den meisten Ländern erheblich gestiegene Leistungsbilanzdefizit zu größerer Anfälligkeit für externe Schocks. Sowohl die Auslandskredite als auch die ausländischen Direktinvestitionen werden infolge der weltweiten Finanzkrise voraussichtlich zurückgehen.

Was die Zypernfrage anbelangt, so haben die Führer der griechisch-zyprischen und der türkisch-zyprischen Gemeinschaft unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen vollwertige Verhandlungen über eine umfassende Lösung aufgenommen. Die Kommission unterstützt diese Bemühungen und ist bereit, technische Beratung zu Fragen zu leisten, die unter die Zuständigkeit der EU fallen.

Die Europäische Union ist stärker, wenn sie stabile, wohlhabende und demokratische Nachbarländer hat. Durch eine Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Werte und Interessen können die EU und ihre Nachbarn aktuellen Herausforderungen wirksamer begegnen. Die EU wird außerdem ihre Beziehungen zu den östlich und südlich von ihr gelegenen Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik vertiefen, um Sicherheit und Wohlstand auf allen Seiten weiter zu erhöhen. Die in Vorbereitung befindliche Östliche Partnerschaft sowie der „Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum“ werden hier eine wichtige Rolle spielen.

In dieser Mitteilung wird geschildert, welche Fortschritte die im Erweiterungsprozess befindlichen Länder erzielt haben und welchen wesentlichen Herausforderungen sie gegenüberstehen. Darüber hinaus wird der Ansatz dargelegt, den die Kommission verfolgt, um ihre Bemühungen im kommenden Jahr zu steuern und zu unterstützen.

2. UMSETZUNG DES ERNEUERTEN KONSENSES ÜBER DIE ERWEITERUNG

2.1. Aktueller Stand der Fortschritte in den einzelnen Ländern und verbleibende Herausforderungen

Westlicher Balkan

Die westlichen Balkanländer haben sich der EU im Laufe des letzten Jahres weiter angenähert und die Region hat weitere, wenn auch ungleiche, Fortschritte bei der Umsetzung von Reformen und der Erfüllung der festgelegten Kriterien und Bedingungen erzielt. Die Stabilität in der Region wurde gewahrt und die Situation blieb nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovos und dem Inkrafttreten der kosovarischen Verfassung insgesamt ruhig. Die Region erfreute sich – insbesondere dank in- und ausländischer Investitionen – weiterhin hoher Wachstumsraten, die Reformen sind in der Regel vorangekommen und der Lebensstandard hat sich insgesamt verbessert. Der Stabilitätspakt wurde durch den Regionalen Kooperationsrat (RCC) ersetzt und damit die Eigenverantwortung für die regionale Zusammenarbeit in Südosteuropa in den unmittelbar beteiligten Ländern gestärkt.

Die westlichen Balkanländer sehen sich heute jedoch weiterhin einer Reihe heikler Fragen gegenüber, die Auswirkungen auf Sicherheit, Stabilität und Wohlstand der Region haben könnten. Die Reformen und die Aussöhnung müssen erst noch fest verankert werden. Im Großteil der westlichen Balkanländer stehen der Staatsaufbau, die Festigung der Institutionen und eine bessere Staatsführung im Vordergrund. In den meisten Ländern muss ein professioneller, unparteiischer und rechenschaftspflichtiger öffentlicher Dienst erst noch aufgebaut werden. Die Durchsetzung der rechtsstaatlichen Prinzipien, insbesondere durch die Justizreform und die Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen bleibt in der gesamten Region eine wichtige Aufgabe. Der Dialog zwischen den verschiedenen politischen Kräften und die Kompromissbereitschaft sind, unter anderem in ethnischen Fragen, nach wie vor unzureichend. In den nachbarschaftlichen Beziehungen gibt es weiterhin eine Reihe ungelöster Fragen. Die durchschnittliche Inflationsrate ist gestiegen. Die Zahlungsbilanzdefizite haben beträchtlich zugenommen. Die Arbeitslosenquote befindet sich in manchen Ländern nach wie vor auf einem sehr hohen Stand. Es bedarf weiterer beschäftigungs- und sozialpolitischer Reformen und die gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen sind angesichts des weniger günstigen äußeren Umfelds, insbesondere infolge der Finanzkrise, größer geworden.

Im Folgenden wird kurz auf die Entwicklungen in den einzelnen Ländern eingegangen.

Die Beitrittsverhandlungen Kroatiens sind in die entscheidende Phase eingetreten, was der gesamten Region signalisiert, dass die Perspektive der EU-Mitgliedschaft – im Einklang mit den Zusagen der Union – zur Wirklichkeit werden kann, sofern die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.

In der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sind in einer Reihe von Bereichen Fortschritte zu verzeichnen. Zu diesen in der Mitteilung der Kommission vom März 2008[1] genannten Bereichen zählen insbesondere die Justizreform, die Polizeireform und die Umsetzung der aus dem Stabilitäts- und Assoziierungsabkommen erwachsenden Verpflichtungen. Allerdings waren die Parlamentswahlen von gewalttätigen Zwischenfällen und ernsthaften Unregelmäßigkeiten überschattet. Es bedarf eines konstruktiven Dialogs und entschlossenen Handelns, um die Reformen im Einklang mit den Prioritäten der Beitrittspartnerschaft umzusetzen.

Albanien hat bei wichtigen politischen Reformen weitere Fortschritte erzielt. Das Interimsabkommen mit der EU ist vor zwei Jahren in Kraft getreten und wird jetzt insgesamt reibungslos umgesetzt. Die Förderung der Rechtsstaatlichkeit und die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens der staatlichen Institutionen bleiben wichtige Herausforderungen. Die Verwaltungs- und Durchsetzungskapazitäten müssen weiter erhöht werden.

In Montenegro wurden die politischen Reformen fortgesetzt. Die Umsetzung des Interimsabkommens, das Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, kommt insgesamt reibungslos voran. Allerdings muss die Justizreform fortgesetzt und die Rechtstaatlichkeit fest verankert werden, was weiterhin eine große Herausforderung ist. Die Verwaltungs- und Durchsetzungskapazitäten müssen weiter erhöht werden.

Die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) mit Bosnien und Herzegowina bestätigte das Engagement der EU für die europäische Zukunft des Landes. Bosnien und Herzegowina hat im Juli mit der Umsetzung des Interimsabkommens begonnen. Allerdings wurden einige durch das Friedensabkommen von Dayton/Paris festgelegte Elemente der Verfassung durch führende Politiker in beiden Entitäten in Frage gestellt, und die EU-bezogenen Reformen stagnierten. Im Hinblick auf zentrale Reformprioritäten besteht nach wie vor kein breiter Konsens.

Im Anschluss an die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen hat Serbien sein Engagement für eine europäische Zukunft bekräftigt, die auf gemeinsamen Werten fußt. Das SAA wurde unterzeichnet und sobald der Rat zu dem Schluss kommt, dass Serbien uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) zusammenarbeitet, wird mit der Umsetzung des Interimsabkommens begonnen. Die Verhaftung von Radovan Karadzic und seine Übergabe an die Justiz war ein wichtiger Fortschritt, aber diese Angelegenheit muss noch zum Abschluss gebracht werden. Serbien hat bewiesen, dass es über die Verwaltungskapazität zur Verwirklichung beträchtlicher Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt verfügt. Im Laufe des letzten Jahres sind die Reformen jedoch in Verzug geraten. Die Justizreform und die Verhütung der Korruption bleiben wichtige Herausforderungen.

Die neue Realität im Kosovo[2] hat zur Umgestaltung der internationalen Präsenz geführt. Dies dürfte die Entsendung der EULEX-Mission, die jetzt eingeleitet wird, erleichtern. Die Situation im Kosovo ist ein einzigartiger Fall, ein Fall „sui generis“, aus dem kein Präzedenzfall abgeleitet werden kann. Der Europäische Rat bekräftigte, dass die EU bereit ist, die wirtschaftliche und politische Entwicklung des Kosovos durch eine klare europäische Perspektive zu unterstützen, im Einklang mit der europäischen Perspektive für die gesamte Region. Die vom Kosovo angenommene Verfassung steht im Einklang mit europäischen Standards und es wurde eine beträchtliche Zahl wichtiger Rechtsvorschriften verabschiedet. Es sind jedoch noch wichtige Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere die Stärkung der Institutionen, die Verankerung der Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung des Dialogs und der Aussöhnung zwischen den Gemeinschaften.

Türkei

Das Jahr war durch starke politische Spannungen gekennzeichnet. Der Generalstaatsanwalt beantragte beim Verfassungsgericht das Verbot der Regierungspartei wegen antilaizistischer Aktivitäten. Das Gericht gab dem Antrag des Staatsanwalts schließlich nicht statt, verhängte aber finanzielle Sanktionen. Damit wurde zur Verhinderung einer schweren politischen Krise beigetragen und eine neue Chance zur Wiederherstellung des Dialogs und der Kompromissbereitschaft zwischen den politischen Parteien eröffnet.

Die EU hat die Terroranschläge der PKK scharf verurteilt, die zahlreiche Menschenleben gefordert haben. Das türkische Militär ging mehrfach gegen PKK-Stützpunkte in Nordirak vor.

Die Türkei spielte durch eine aktive Diplomatie in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und der gesamten Region eine konstruktive Rolle. Vor dem Hintergrund der Georgien-Krise schlug sie eine Stabilitäts- und Kooperationsplattform für den Kaukasus zur Förderung des Dialogs zwischen den Ländern der Region vor. Staatspräsident Gül stattete Eriwan den ersten Besuch eines türkischen Präsidenten seit der Unabhängigkeit Armeniens ab. Die Türkei bemühte sich, zwischen Israel und Syrien zu vermitteln, und führte mit Iran einen Dialog über die Atomfrage.

Aufgrund der geostrategischen Position der Türkei kommt ihr eine entscheidende Rolle für die Sicherheit der Energieversorgung in der EU zu, vor allem für die Diversifizierung der Energiequellen. Eine engere energiepolitische Zusammenarbeit zwischen der EU, der Türkei und allen übrigen Staaten der Region, ob Lieferanten oder Transitländer, ist von ausschlaggebender Bedeutung. Die laufenden und künftigen Pipeline-Projekte dienen als Ressource für alle Länder, durch deren Hoheitsgebiet sie verlaufen, vor allem für die Türkei. Die rechtzeitige Fertigstellung des südlichen Gaskorridors durch die zügige Durchführung der geplanten Projekte, insbesondere des Baus der Erdgaspipeline Nabucco, ist eine der höchsten EU-Prioritäten für die Energiesicherheit.

Die gegenwärtige Regierung kam durch freie und faire Wahlen im Juli 2007 an die Macht und ist mit einem umfangreichen Reformmandat ausgestattet. Sie bekräftigte ihr Engagement für den EU-Beitrittsprozess und die damit verbundenen Reformen und kündigte die Ausarbeitung einer neuen Verfassung an. In Bezug auf die Meinungsfreiheit und die Rechte nicht-muslimischer Religionsgemeinschaften wurden gewisse Fortschritte erzielt. Artikel 301 des Strafgesetzbuches wurde geändert, um den Schutz der Meinungsfreiheit auszubauen. Das Parlament verabschiedete ein neues Stiftungsgesetz, mit dem einige der Probleme der nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften angegangen werden. Darüber hinaus beschloss die Regierung, das Südostanatolien-Projekt (GAP) abzuschließen, das der wirtschaftlichen Entwicklung des Südostens des Landes dient.

Jedoch muss den Reformen neuer Schwung verliehen werden, damit Demokratie und Menschenrechte gestärkt und die Modernisierung und Entwicklung der Türkei sowie ihre Annäherung an die EU vorangetrieben werden. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen die Bestimmungen über die politischen Parteien, die Verfassungsreform, die Meinungsfreiheit und die Rechte der Frau.

Die türkische Wirtschaft entwickelte sich weiterhin relativ positiv und die makroökonomische Stabilität blieb trotz des nachlassenden BIP-Wachstums erhalten. Die internationale Finanzkrise führte zu einer Korrektur der Aktienpreise und Wechselkurse, ohne jedoch den Bankensektor bisher ernstlich zu beeinträchtigen. Allerdings erhöht sich durch den erheblichen Außenfinanzierungsbedarf die Anfälligkeit für externe Schocks. Die Türkei ist nunmehr eine funktionierende Marktwirtschaft nach den wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, sofern es sein umfassendes Reformprogramm weiter umsetzt, um strukturelle Defizite zu beseitigen. Außerdem hat die wirtschaftliche Interdependenz zwischen der Türkei und der EU zugenommen.

2.2. Heranführungsstrategie: die wichtigsten Herausforderungen

Die Kommission hat ihre Instrumente für die Heranführungshilfe in vollem Umfang genutzt und auf der Grundlage des Strategiepapiers zur Erweiterung aus dem Jahr 2007 die wichtigsten Herausforderungen in den Bereichen Staatsaufbau, verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit und Entwicklung der Zivilgesellschaft angegangen. Dies hat bereits zu bedeutenden Ergebnissen geführt.

Es wurden weitere Anstrengungen unternommen, um die Qualität des Erweiterungsprozesses zu verbessern, zu nennen sind hier u. a. die Festlegung strenger Benchmarks für die Öffnung und Schließung von Verhandlungskapiteln und die Erstellung weiterer Wirkungsstudien zu wichtigen Politikbereichen.

Der Rat hat Vorschläge der Kommission für Beitrittspartnerschaften und Europäische Partnerschaften angenommen, die diese Schwerpunktbereiche berücksichtigen. Die Kommission hat den politischen Dialog intensiviert und dabei die Partnerschaften als die wichtigsten Referenzdokumente herangezogen. Auch beim wirtschaftlichen Dialog wurden durch den Mechanismus zur Überwachung der öffentlichen Finanzen im Rahmen der Heranführung Fortschritte erzielt.

Die Programmierung und die Hilfe im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) wurden an den Prioritäten der Partnerschaften ausgerichtet, wodurch mehr Unterstützung für grundlegende Reformen bereitgestellt wurde. Die im Rahmen des IPA-Instruments gewährte Unterstützung beläuft sich 2008 auf 1,4 Mrd. EUR. Von den 840 Mio. EUR, die in den IPA-Länderprogrammen für die Hilfe beim Übergang und den Institutionenaufbau vorgesehen sind, werden jetzt 33 % eingesetzt, um die Staatsführung zu verbessern, die Verwaltungs- und Justizreformen zu fördern, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität zu unterstützen, die Menschenrechte zu fördern, Minderheiten zu schützen und die Zivilgesellschaft zu entwickeln. Daneben wird im Rahmen von TAIEX und SIGMA[3] kurzfristig Unterstützung durch Beamte der EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt. Zu der mittelfristig angelegten Unterstützung zählen die Twinning-Projekte für Partnerschaften zwischen Behörden und Zuschussregelungen für NRO-Projekte.

Die Kommission hat Initiativen ergriffen, um die im Rahmen von IPA geleistete Unterstützung mit den Maßnahmen der internationalen Finanzinstitutionen (IFI) und anderer Geber zu koordinieren. Dadurch wird die Hebelwirkung der IPA-Förderung im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung gestärkt. Gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank (EIB), der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) und der Entwicklungsbank des Europarats (CEB) wurde eine Fazilität für Infrastrukturprojekte eingerichtet. Dies stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Schaffung eines Investitionsrahmens für den westlichen Balkan bis zum Jahr 2010 dar, die von der Kommission, der EIB, der ERBD und der CEB vereinbart wurde. Zu den weiteren Initiativen zählen eine Fazilität für Energieeffizienz sowie ein Instrument für KMU-Entwicklung (Europäischer Fonds für Südosteuropa). Dies kommt zehntausenden kleinen Unternehmen in der gesamten Region zugute.

Die Übertragung der Aufgaben der bislang für die Durchführung der Heranführungshilfe zuständigen Europäischen Agentur für Wiederaufbau (EAR) an die Delegationen und Büros der Kommission in Belgrad, Podgorica, Pristina und Skopje wurde abgeschlossen. Die Agentur wird ihre Tätigkeiten am 31. Dezember 2008 einstellen. Das Ziel besteht letztlich darin, dass die Partner selbst die Durchführung der Unterstützung übernehmen, sobald sie bewiesen haben, dass sie in der Lage sind.

Die Kommission organisierte im Juli eine Geberkonferenz über die soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Kosovos, auf der Mittel in Höhe von insgesamt 1,2 Mrd. EUR zugesagt wurden, darunter fast 800 Mio. EUR von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten. Diese Unterstützung dürfte der Entwicklung des Kosovos deutlichen Aufschwung verleihen. Es ist unabdingbar, dass die Regierung des Kosovos die Hilfe der Geber flankiert, indem sie ihre Zusagen im Hinblick auf die Haushaltsdisziplin, die Verwaltung der öffentlichen Ausgaben und die Reform der Wirtschaftspolitik einhält.

Im Einklang mit dem Strategiepapier zur Erweiterung aus dem Jahr 2007 ist direkten Kontakten zwischen den Menschen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Im Januar sind Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen mit allen betroffenen Ländern in Kraft getreten und die Kommission führt mit diesen Ländern einen Dialog zur Visaliberalisierung. In diesem Zusammenhang wurden Fahrpläne für die Visaliberalisierung aufgestellt, in denen klare und realistische Benchmarks für die Aufhebung der Visumpflicht festgelegt werden. Zu den Maßnahmen, mit denen die direkten Kontakte zwischen den Menschen gefördert werden sollen, zählen auch mehr Mobilitätsmöglichkeiten für Studierende und Graduierte im Rahmen des Programms Erasmus Mundus sowie zusätzliche Mittel für Jugendaustauschmaßnahmen und Partnerschaften im Rahmen des Programms Jugend in Aktion. Im Rahmen des Programms Tempus wurde weiterhin Unterstützung für Hochschulreformen über Partnerschaften zwischen Hochschulen bereitgestellt.

Nach der Schaffung der Energiegemeinschaft wurden Verhandlungen im Hinblick auf die Schaffung einer Verkehrsgemeinschaft mit den westlichen Balkanländern aufgenommen, mit dem Ziel, im Laufe des Jahres 2009 ein Abkommen zu schließen. Fortschritte wurden auch im Hinblick auf die Umsetzung des Gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (ECAA) erzielt. Im Umweltbereich wird derzeit ein neuer Mechanismus für die regionale Zusammenarbeit entwickelt, um die mit der Heranführung verbundenen umweltbezogenen Herausforderungen gemeinsam anzugehen.

Angesichts der internationalen Finanzkrise ist die Kommission bereit, die Behörden in den Erweiterungsländern bei der Bewältigung der finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Situation zu unterstützen.

Es wurden beträchtliche Bemühungen zur Unterstützung der Initiativen für die regionale Zusammenarbeit unternommen, im Einklang mit der Agenda von Thessaloniki und den in der Mitteilung der Kommission vom März 2008 beschriebenen Schritten. Der neu eingerichtete Regionale Kooperationsrat (RCC) ist funktionsfähig. Er steht jetzt vor der Herausforderung, die Effizienz der regionalen Aktivitäten und ihre weitere Straffung zu gewährleisten. Zu den von der Kommission unterstützten regionalen Initiativen zählt die Unterstützung des RCC-Sekretariats, der Regionalen Hochschule für öffentliche Verwaltung, die in Danilovgrad (Montenegro) eingerichtet werden soll, einer neuen Initiative zur Reduzierung des Katastrophenrisikos sowie die Unterstützung von Projekten für den Wiederaufbau des kulturellen Erbes und zur Erstellung von Geschichtslehrbüchern. Über das CEFTA-Sekretariat unterstützt die Kommission auch die Zusammenarbeit in Handelsfragen. Auf dem Gebiet des Zolls werden in Kürze Bestimmungen über die diagonale Ursprungskumulierung zwischen der EU und einigen Ländern des westlichen Balkans in Kraft treten, wodurch die regionale Handelsintegration[4] erleichtert wird.

Die Kommission hat im Rahmen des IPA-Instruments eine neue Finanzierungsfazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft und des zivilgesellschaftlichen Dialogs eingerichtet. Im Rahmen der Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft wird 2008 Unterstützung in Höhe von rund 30 Mio. EUR für den Kapazitätenaufbau auf örtlicher Ebene bereitgestellt. Im April organisierte die Kommission eine wichtige Konferenz zur Entwicklung der Zivilgesellschaft in Südosteuropa. Die Konferenz diente der Anregung der Vernetzung, dem Austausch bewährter Verfahren und dem Aufbau von Partnerschaften. Diese Initiativen begünstigen die Aussöhnung zwischen den Völkern und Fortschritte auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft.

Eine bessere Kommunikation mit der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Grundsatz des erneuerten Konsenses zur Erweiterung. Die Kommission fördert die öffentliche Debatte über die EU-Erweiterung sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Erweiterungsländern und führt zu diesem Zweck öffentlichkeitswirksame Maßnahmen für zivilgesellschaftliche Organisationen, Journalisten und Jugendliche durch. Hierzu zählen u. a. die Veröffentlichung von Videoclips, das Europäische Straßenfußballfestival in Foco und ein Wettbewerb für junge Journalisten mit dem Titel „Enlarge your vision“. Diese Initiativen ergänzten die Öffentlichkeitsarbeit der Mitgliedstaaten und der Partnerländer.

3. DIE ERWEITERUNGSAGENDA 2008-2009

3.1. Beschleunigung des Beitrittskurses der westlichen Balkanländer

Der Europäische Rat bekräftigte im Juni 2008, dass er die europäische Perspektive der westlichen Balkanstaaten uneingeschränkt unterstützt. Er betonte, dass die übrigen potenziellen Kandidatenländer unter den westlichen Balkanstaaten durch solide Fortschritte bei den wirtschaftlichen und politischen Reformen und durch die Erfüllung der Voraussetzungen und Anforderungen den Status eines Kandidatenlandes mit dem Ziel der Mitgliedschaft in der Europäischen Union entsprechend ihrer individuellen Leistung erreichen sollten.

Die EU-Perspektive ist für die Stabilität, die Aussöhnung und die Entwicklung der westlichen Balkanstaaten im Einklang mit dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP) weiterhin von entscheidender Bedeutung. Es liegt im Interesse der Europäischen Union und Gesamteuropas, dass die Region bei den politischen und wirtschaftlichen Reformen, bei der Aussöhnung zwischen den Menschen und auf dem Weg in die EU so rasch wie möglich vorankommt. Die EU sollte bereit sein, die Beitrittsvorbereitungen zu beschleunigen, sobald die Länder die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, und sollte gewährleisten, dass der Region weiterhin die größtmögliche politische und wirtschaftliche Unterstützung im Einklang mit dem SAP zuteil wird. Allerdings sind für die Fortschritte auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft letztlich die Menschen in der Region und ihre politische Führung verantwortlich, da das Tempo von den Ergebnissen jedes Landes bei der Einleitung der notwendigen Reformen abhängt.

Die Kommission schlägt in der vorliegenden Mitteilung einen vorläufigen Zeitplan vor, der den Abschluss der technischen Verhandlungen mit Kroatien bis Ende 2009 vorsieht, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dies wird in Abschnitt 3.2. erläutert.

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien kann weitere Schritte auf ihrem Weg in die EU unternehmen, sobald sie die politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt und die wichtigsten Prioritäten der Beitrittspartnerschaft umgesetzt hat. Vor allem muss das Land für freie und gerechte Wahlen sorgen. Der Dialog zwischen den wichtigsten politischen Parteien und Akteuren muss verbessert werden, um ein normales Funktionieren der Institutionen zu ermöglichen und das Reformtempo zu beschleunigen. Die Kommission wird die Fortschritte der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sorgfältig überwachen. Die noch ausstehenden Hauptprioritäten der Beitrittspartnerschaft betreffen konkrete Ergebnisse bei Durchführung der Justizreform, die Gewährleistung einer unparteiischen und unpolitischen Polizei, die Fortsetzung der Korruptionsbekämpfung in objektiver Weise und die Zugrundelegung professioneller Kriterien bei Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst.

Einige der westlichen Balkanstaaten haben angekündigt, dass sie die Einreichung von Beitrittsanträgen in Erwägung ziehen. Die Kommission erinnert daran, dass vor allem eine zufrieden stellende Bilanz bei der Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (einschließlich der handelsbezogenen Bestimmungen) ein wesentliches Element für die Fortschritte eines Landes auf dem Weg zum Beitritt darstellt. Wird ein Beitrittsantrag gestellt, so werden auf Ersuchen des Rates innerhalb einer angemessenen Frist eine Stellungnahme der Kommission über die Beitrittsfähigkeit des Landes und eine Studie über die Auswirkungen des Beitritts auf die wichtigsten politischen Bereiche ausgearbeitet.

Albanien muss sicherstellen, dass die Parlamentswahlen im Jahr 2009 in geeigneter Weise vorbereitet und durchgeführt werden. Montenegro muss die Justizreform verstärken. Beide Länder müssen ihre SAA-Umsetzungsbilanz weiter verbessern, indem sie unter anderem ihre Verwaltungs- und Durchsetzungskapazitäten ausbauen und die Rechtsstaatlichkeit stärken.

Bosnien und Herzegowina muss nun dringend den notwendigen politischen Konsens erzielen und die Reformen vorantreiben, vor allem mit Blick auf die Übernahme größerer Eigenverantwortung für die Staatsführung. Es bedarf einer gemeinsamen Vision, in welche Richtung die Entwicklung des Landes gehen soll, damit die Institutionen reibungslos funktionieren, leistungsfähigere und effizientere staatliche Strukturen geschaffen werden können und in EU-Angelegenheiten mit einer Stimme gesprochen wird. Der Friedensimplementierungsrat (PIC) wird noch in diesem Monat prüfen, ob das Land für die Schließung des Amts des Hohen Repräsentanten bereit ist. Dies hängt von den Fortschritten bei der Verwirklichung der fünf spezifischen Ziele[5] und von einer positiven Beurteilung der politischen Lage durch den PIC ab, wofür die uneingeschränkte Einhaltung des Friedensabkommens von Dayton erforderlich ist. Die Kommission ist bereit, Bosnien und Herzegowina bei den Bemühungen um die Erfüllung dieser Bedingungen zu unterstützen.

Der Europäische Rat erklärte auf seiner Tagung im Juni, dass Serbien seine Fortschritte auf dem Weg in die EU beschleunigen und auch den Kandidatenstatus erhalten kann, sobald sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn Serbien diese Bedingungen erfüllt, so dürfte es nach Ansicht der Kommission möglich sein, Serbien den Kandidatenstatus 2009 auf der Grundlage einer Stellungnahme der Kommission zuzuerkennen Serbien muss auf den positiven Entwicklungen aufbauen, indem es uneingeschränkt mit dem IStGHJ zusammenarbeitet und seine Reformagenda vorantreibt, um greifbare Fortschritte in den prioritären Bereichen zu erzielen, einschließlich einer Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und einer Beschleunigung der Wirtschafts- und Haushaltsreformen. Serbien kommt in der Region eine Schlüsselrolle zu. Das Land wird zu einer konstruktiven Haltung ermutigt, wenn es um die Beteiligung des Kosovos an regionalen Initiativen und internationalen Foren sowie die Bemühungen der EU um einen Beitrag zu Frieden und Stabilität in den westlichen Balkanstaaten geht.

Die sozioökonomische Entwicklung des Kosovos ist ausschlaggebend für das Wohlergehen seiner Bevölkerung und die Stabilität der Region insgesamt. Der Europäische Rat erklärte auf seiner Tagung im Juni, dass dem Kosovo ebenso wie dem übrigen westlichen Balkan eine klare europäische Perspektive offensteht. Die EU erwartet, dass Serbien eine konstruktive Haltung gegenüber der EULEX-Mission einnimmt und fordert die Kosovo-Serben auf, sich an der Entwicklung des Kosovos zu beteiligen. Der regelmäßige Dialog zwischen der Kommission und den kosovarischen Behörden über die Reformen wird verstärkt werden. Die Kommission wird sämtliche Möglichkeiten nutzen, die Einbeziehung des Kosovos in die regionale Zusammenarbeit zu fördern, und sie ersucht alle Beteiligten, diesbezüglich einen konstruktiven Ansatz zu verfolgen. Sie wird prüfen, wie die politische und sozioökonomische Entwicklung des Kosovos gefördert werden kann und wie das Kosovo als Teil der Region bei der Integration in die EU im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses vorankommen kann. Das Ergebnis dieser Prüfung wird im Herbst 2009 in Form einer Durchführbarkeitsstudie vorgelegt.

Gutnachbarliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung für den Weg in die EU und stellen folglich einen zentralen Aspekt des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses dar. Fast alle Partner in der Region haben noch bilaterale Fragen mit ihren Nachbarn zu klären, darunter auch Grenzstreitigkeiten. Die Kommission wird die diesbezüglichen Entwicklungen weiter überwachen und fordert alle Partner dringend auf, bilateralen Fragen Priorität einzuräumen. Es bedarf erheblicher Anstrengungen, um die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zu vertiefen, darunter auch in Ermittlungen zu inländischen Kriegsverbrechen.

Durch direkte Kontakte zwischen den Menschen wird die europäische Perspektive für die Bürger besser sichtbar.

Die Kommission wird die ordnungsgemäße Umsetzung der Visaerleichterungsabkommen sorgfältig überwachen. Dazu überwacht sie die Umsetzung der Fahrpläne für die Visaliberalisierung und unterstützt die Länder bei der Erreichung der darin festgelegten Benchmarks. Der Fortgang des Dialogs über Visa hängt von den Ergebnissen eines jeden Landes ab. Wenn ein Land die Benchmarks erreicht, kann die Kommission vorschlagen, dass die Visumspflicht für dieses Land im Verlauf des Jahres 2009 aufgehoben wird.

Die Kommission wird ferner die Mittel für Stipendien verdoppeln, die im Rahmen von IPA 2009 für Studierende aus den westlichen Balkanstaaten bereitgestellt werden.

Die Beteiligung an den Programmen und Agenturen der Gemeinschaft hat sich als nützlich erwiesen, um den Einrichtungen und Bürgern der Partnerländer die EU näherzubringen. Die Kommission wird eine stärkere Beteiligung der Begünstigten in diesen Ländern an den ihnen offen stehenden Programmen fördern. Darüber hinaus wird sie prüfen, inwieweit den potenziellen Kandidaten Zugang zu weiteren Programmen geboten werden kann. Was die Gemeinschaftsagenturen anbelangt, so wird die Kommission anstreben, weitere Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten, einschließlich eines Beobachterstatus aller Erweiterungsländer in den Sitzungen der Leitungsorgane und Expertengruppen. Die Kommission schlägt vor, die Möglichkeiten und Bedingungen für die Beteiligung der potenziellen Kandidatenländer zu verbessern. Die EU könnte im ersten Jahr der Beteiligung über IPA bis zu 90 % des Beitrags eines Landes zu einem Programm oder einer Agentur der Gemeinschaft finanzieren. In den folgenden Jahren würde dieser Finanzierungsanteil dann (prozentual oder absolut) sinken. Die Gesamthöhe der Kofinanzierung für die Gemeinschaftsprogramme – mit Ausnahme der Forschungs- und Technologieprogramme – sollte grundsätzlich nicht mehr als rund 10 % der IPA-Länderprogramme ausmachen.

Eine verstärkte Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen an den Reformen in den Erweiterungsländern ist ein ausschlaggebender Faktor für Tempo und Qualität des Beitrittsprozesses und für die Unterstützung des Beitritts durch die Öffentlichkeit. Der weitere Kapazitätsaufbau und weitere Projekte zur Netzwerkbildung werden aus der neuen Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft finanziert, darunter das „People-to-people“-Besucherprogramm, die Errichtung von Büros für technische Unterstützung in jedem Land und Unterstützungsmaßnahmen für Bürgerpartnerschaften in Bereichen wie Umwelt, Energieeffizienz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität und illegalem Handel. Im Rahmen von IPA 2009 werden Unterstützungsmaßnahmen für zivilgesellschaftliche Partnerschaften vorrangig in Bereichen wie Kultur, Minderheiten und Wirtschaftsverbände finanziert.

Die Gewährleistung der Unterstützung durch die Öffentlichkeit stellt nach wie vor ein zentrales Ziel der EU-Erweiterungspolitik dar. Die Mitgliedstaaten haben vor allem die Aufgabe, der Öffentlichkeit besseres Wissen über die Vorteile und die Herausforderungen der Erweiterung zu vermitteln. Den Partnerländern obliegt es, ihren Bürgern die Bedingungen für die weitere Annäherung an die EU zu erläutern. Die Kommission wird die Erweiterung im Rahmen ihrer Kommunikationspolitik auch künftig als Priorität behandeln und weitere Maßnahmen ergreifen, um die Bemühungen der Länder zu unterstützen und zu ergänzen, indem sie Sachinformationen liefert und die Debatte zwischen den wichtigsten Meinungsbildnern fördert.

3.2. Fortsetzung der Beitrittsverhandlungen

Kroatien

Kroatien hat in den drei Jahren seit Aufnahme der Beitrittsverhandlungen insgesamt gute Fortschritte erzielt. 21 von 35 Kapiteln wurden geöffnet und vier Kapitel vorläufig geschlossen[6]. Dank einer Beschleunigung der Arbeiten in den letzten Monaten hat Kroatien die Benchmarks für die Öffnung aller Kapitel bis auf zwei erreicht.

Insgesamt hat Kroatien die allgemeinen Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses weiter erfüllt. Das Land kommt seinen Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen nun größtenteils nach und hat mit der Kommission eine Lösung für die Beseitigung der diskriminierenden Besteuerung von Zigaretten vereinbart. Kroatien hat in den vergangenen Monaten bedeutende Schritte unternommen, um die Verwaltung der EU-Heranführungsmittel zu verbessern, muss allerdings noch konkrete Ergebnisse in diesem Bereich nachweisen.

Es müsste möglich sein, die Endphase der Beitrittsverhandlungen bis Ende 2009 zu erreichen, sofern Kroatien alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission einen vorläufigen Zeitplan für den Abschluss der technischen Verhandlungen vor. Je nach den erzielten Fortschritten wird dieser Zeitplan möglicherweise angepasst werden müssen. Kroatien muss erhebliche weitere Anstrengungen unternehmen, um die Arbeiten zur Erreichung der in den Verhandlungskapiteln festgelegten Benchmarks abzuschließen. Das Land muss seine Reformbemühungen vor allem in folgenden Bereichen fortsetzen: Justiz und Verwaltung, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, Minderheitenrechte einschließlich Flüchtlingsrückkehr, Kriegsverbrecherprozesse und Zugang des IStGHJ zu Dokumenten. Kroatien muss auch weitere Anstrengungen bei der Umstrukturierung der Werften unternehmen. Die Kommission wird die Erfüllung der von Kroatien eingegangenen Verpflichtungen sorgfältig überwachen.

Türkei

Nachdem die Türkei die politische Krise abgewendet hat, zu der es aufgrund des Verfassungsgerichtsverfahrens gegen die Regierungspartei zu kommen drohte, muss der politische Reformprozess nun neu belebt werden. Das beantragte Parteiverbot machte deutlich, wie wichtig es ist, die Bestimmungen über politische Parteien zu ändern, um eine transparente Finanzierung zu gewährleisten und die Regelungen über Parteiverbote an die europäischen Standards und bewährten Verfahrensweisen anzupassen. Außerdem müssen gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die einen besseren Schutz der Bürgerrechte ungeachtet der persönlichen Überzeugung oder politischen Zugehörigkeit bieten. Ferner muss eine Ombudsstelle eingerichtet werden. Die Reform der Justiz muss fortgesetzt werden. Darüber hinaus muss der Dialog zwischen den verschiedenen politischen Kräften ausgebaut werden, um zu einem Konsens zu gelangen, der Reformen begünstigt.

Nachhaltige Anstrengungen sind erforderlich, um die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frauen zu fördern, Korruption zu verhindern, die kulturellen Rechte aller Bürger zu stärken, die Meinungs- und Religionsfreiheit in der Praxis zu garantieren, die zivile Kontrolle über das Militär auszubauen und die Rechtsvorschriften über Gewerkschaften mit den IAO- und EU-Normen in Einklang zu bringen.

Nachdem zwischen den Führern der griechisch-zyprischen und der türkisch-zyprischen Gemeinschaften echte Verhandlungen über eine umfassende Lösung der Zypern-Frage angelaufen sind, ist es nun entscheidend, dass sich die Türkei weiterhin für eine Lösung einsetzt und die Anstrengungen der Vereinten Nationen unterstützt.

Gutnachbarliche Beziehungen sind weiterhin von entscheidender Bedeutung. Von der Türkei werden eine uneingeschränkte, nicht diskriminierende Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen und Fortschritte im Hinblick auf eine Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern erwartet. Die EU wird die Fortschritte in den Bereichen, die unter die Erklärung vom 21. September 2005 fallen, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Dezember 2006 weiterverfolgen und überprüfen.

Die Annahme eines Nationalen Programms für die Übernahme des Besitzstands, das den Prioritäten der Beitrittspartnerschaft Rechnung trägt, wird ein wichtiges Signal für die Bereitschaft der Türkei zur Wiederaufnahme der Reformen sein. Das Tempo der Beitrittsverhandlungen spiegelt wider, wie schnell die Türkei bei den Reformen vorankommt und in welchem Maße sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

***

In der EU wird die Meinung der Öffentlichkeit zur künftigen Erweiterung davon beeinflusst, wie die bisherigen Erweiterungen wahrgenommen wurden. Es ist wichtig, den Bürgern zuzuhören, auf ihre Anliegen einzugehen und ihnen ausreichende Informationen zu liefern, damit sie Vorteile wie Herausforderungen klar erkennen können.

2009 wird der fünfte Jahrestag des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Union begangen, während sich im selben Jahr der Fall der Berliner Mauer zum zwanzigsten Mal jährt. Anlässlich des Jahrestags der Erweiterung von 2004 plant die künftige tschechische Ratspräsidentschaft eine große Veranstaltung. Die Kommission wird diese Veranstaltung unterstützen und die Gelegenheit ergreifen, um eine Studie zu den Auswirkungen der fünften Erweiterung auf die Wirtschaft der EU vorzulegen.

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN

Auf der Grundlage der vorstehenden Analyse gelangt die Kommission zu folgenden Schlussfolgerungen:

1. Die Erweiterung dient dem strategischen Interesse der EU an Stabilität, Sicherheit und Konfliktverhütung. Sie hat dazu beigetragen, Wohlstand und Wachstumsmöglichkeiten zu fördern, den Anschluss an wichtige Verkehrsadern und Energierouten zu verbessern und der EU in der Welt mehr Gewicht zu verleihen. Die derzeitige Erweiterungsagenda betrifft die westlichen Balkanländer und die Türkei, denen in Aussicht gestellt wurde, Mitglieder der EU zu werden, sobald sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

2. Die konsequente Umsetzung des erneuerten Konsenses über die Erweiterung, der vom Europäischen Rat im Dezember 2006 festgelegt wurde, ist wichtiger denn je, wenn man die Herausforderungen betrachtet, die an die Stabilität in der östlichen Nachbarschaft der EU gestellt werden, vor allem angesichts der Lage im südlichen Kaukasus.

3. Die EU hat Schritte unternommen, um die Qualität des Erweiterungsprozesses zu verbessern. Gestützt auf die Analyse, die im Strategiepapier 2007 zur Erweiterung dargelegt wurde, wird nun bereits in einem frühen Stadium ein größerer Schwerpunkt auf Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung gelegt, einschließlich der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, der Justiz- und Verwaltungsreformen und der Entwicklung der Zivilgesellschaft.

4. Die gutnachbarlichen Beziehungen und die regionale Zusammenarbeit sind nach wie vor von ausschlaggebender Bedeutung. Die Kommission fordert alle Parteien nachdrücklich auf, bilateralen Fragen, darunter auch Grenzstreitigkeiten, Priorität einzuräumen.

5. In Anbetracht des gesamten bisherigen Fortschritts, müsste es möglich sein, die Endphase der Beitrittsverhandlungen bis Ende 2009 zu erreichen, sofern Kroatien alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission einen vorläufigen Zeitplan für den Abschluss der technischen Verhandlungen vor. Je nach den erzielten Fortschritten wird dieser Zeitplan möglicherweise angepasst werden müssen. Kroatien muss erhebliche weitere Anstrengungen unternehmen, um die Arbeiten zur Erreichung der in den Verhandlungskapiteln festgelegten Benchmarks abzuschließen. Das Land muss seine Reformbemühungen vor allem in folgenden Bereichen fortsetzen: Justiz und Verwaltung, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, Förderung von Minderheitenrechten einschließlich Flüchtlingsrückkehr, Weiterverfolgung von Kriegsverbrecherprozessen und Zugang des IStGHJ zu Dokumenten. Kroatien muss auch beträchtliche weitere Anstrengungen bei der Umstrukturierung der Werften unternehmen. Die Kommission wird die Erfüllung der von Kroatien eingegangenen Verpflichtungen sorgfältig überwachen.

6. Die Türkei muss ihre Bemühungen um politische Reformen erneuern, damit Demokratie und Menschenrechte gestärkt und die Modernisierung und Entwicklung des Landes sowie seine Annäherung an die EU vorangetrieben werden. Das Tempo der Beitrittsverhandlungen spiegelt wider, wie schnell die Türkei bei den Reformen vorankommt und in welchem Maße sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Von der Türkei werden eine uneingeschränkte, nicht diskriminierende Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen und Fortschritte im Hinblick auf eine Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern erwartet.

7. Was die Zypernfrage anbelangt, so haben die Führer der griechisch-zyprischen und der türkisch-zyprischen Gemeinschaft unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen vollwertige Verhandlungen über eine umfassende Lösung aufgenommen. Die Kommission unterstützt diese Bemühungen und ist bereit, technische Beratung zu Fragen zu leisten, die unter die Zuständigkeit der EU fallen. Sie ruft die Führer beider Seiten auf, für maßgebliche Fortschritte zu sorgen, und sie ruft die Türkei auf, zu einem günstigen Klima für eine solche umfassende Lösung beizutragen.

8. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien muss für die Durchführung freier und gerechter Wahlen sorgen, den Dialog zwischen den wichtigsten politischen Parteien und Akteuren verbessern und die noch ausstehenden Hauptprioritäten der Partnerschaft umsetzen. Die Kommission wird die Fortschritte bei der Umsetzung der betreffenden Reformen weiter sorgfältig überwachen.

9. Die westlichen Balkanstaaten können ihre Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt beschleunigen, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Was die potenziellen Kandidatenländer betrifft, so könnten sie durch weitere Fortschritte und Erreichung des notwendigen Vorbereitungsstands den Kandidatenstatus erlangen.

10. Die Umsetzung der Interimsabkommen mit Albanien, Montenegro und Bosnien und Herzegowina schreitet voran; die Rechtstaatlichkeit stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar und die Verwaltungs- und Durchsetzungskapazitäten bedürfen einer weiteren Stärkung. So muss Albanien für eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung seiner Parlamentswahlen im Jahr 2009 sorgen. Montenegro muss besondere Anstrengungen unternehmen, um die Justizreform fortzusetzen. Die politischen Führer von Bosnien und Herzegowina müssen sich auf eine gemeinsame Vorstellung davon einigen, in welche Richtung die Entwicklung des Landes gehen soll, sie müssen in EU-Angelegenheiten und internationalen Angelegenheiten mit einer Stimme sprechen und Einvernehmen über die wichtigsten, für die europäische Integration erforderlichen Reformen erzielen.

11. Serbien muss auf den positiven Entwicklungen aufbauen, indem es uneingeschränkt mit dem IStGHJ zusammenarbeitet und in vorrangigen Reformbereichen konkrete Fortschritte vorweist. Wenn Serbien die Bedingungen erfüllt, dürfte es nach Ansicht der Kommission möglich sein, dem Land den Kandidatenstatus 2009 auf der Grundlage einer Stellungnahme der Kommission zuzuerkennen.

12. Dem Kosovo steht ebenso wie dem übrigen westlichen Balkan eine klare europäische Perspektive offen. Im Herbst 2009 wird die Kommission eine Durchführbarkeitsstudie vorlegen, in der untersucht wird, wie die politische und sozioökonomische Entwicklung des Kosovos gefördert werden kann und wie das Kosovo als Teil der Region bei der Integration in die EU im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses am besten vorankommen kann.

13. Die Kommission ergreift Maßnahmen, um die europäische Perspektive für die Bürger in den westlichen Balkanstaaten besser sichtbar zu machen. Wenn ein Land die in den Fahrplänen für die Visaliberalisierung festgelegten Benchmarks erreicht, kann die Kommission vorschlagen, dass die Visumspflicht für dieses Land im Verlauf des Jahres 2009 aufgehoben wird. Die Mittel für Stipendien für Studierende aus den westlichen Balkanstaaten werden 2009 verdoppelt. Die Verhandlungen im Hinblick auf die Schaffung einer Verkehrsgemeinschaft mit den westlichen Balkanländern werden mit dem Ziel fortgesetzt, im Laufe des Jahres 2009 ein Abkommen zu schließen.

14. Der Schwerpunkt der Unterstützung im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) wird weiter auf den zentralen Reformaspekten liegen. Dies spiegelt sich in dem überarbeiteten indikativen Mehrjahresfinanzrahmen 2010-2012 wider, den die Kommission heute vorlegt. Die neue Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft wird 2009 weiter eingesetzt. Die Partnerländer werden ermutigt, sich stärker an Programmen und Agenturen der Gemeinschaft zu beteiligen.

15. Durch eine Abstimmung mit den Internationalen Finanzinstitutionen und anderen Gebern wird die Hebelwirkung der IPA-Förderung erhöht. Die Kommission wird bis zum Jahr 2010 einen Investitionsrahmen für den westlichen Balkan einführen, wie mit der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Entwicklungsbank des Europarats vereinbart.

16. Die internationale Finanzkrise hatte bisher kaum unmittelbare Auswirkungen auf den westlichen Balkan und die Türkei. Die Kommission ist bereit, die Behörden in den Erweiterungsländern bei der Bewältigung der finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Situation zu unterstützen.

17. Im Mai 2009 wird die EU unter tschechischer Ratspräsidentschaft den fünften Jahrestag der Erweiterung von 2004 begehen. Die Kommission wird bei dieser Gelegenheit eine Studie zu den Auswirkungen der fünften Erweiterung auf die Wirtschaft der EU vorlegen.

18. Eine Unterstützung der Öffentlichkeit für die Erweiterung ist von entscheidender Bedeutung. Es ist wichtig, dass die Behörden der Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen der Öffentlichkeit vermitteln, welche Bedeutung die Erweiterung für die EU hat.

ANHANG 1

Zeitplan für die Erreichung der Endphase der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien

Im Einklang mit dem Verhandlungsrahmen und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2006 richtet sich das Tempo der Beitrittsverhandlungen nach den Fortschritten Kroatiens bei der Erfüllung der an den Beitritt geknüpften Bedingungen. Nach dem Grundsatz, dass jedes beitrittswillige Land nach den eigenen Leistungen beurteilt wird, kommen die Verhandlung nur voran, wenn Kroatien die notwendigen politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und administrativen Reformen durchführt. Vor allem in den folgenden Bereichen muss das Land weitere Reformbemühungen unternehmen: Verwaltung und Justiz, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, Minderheitenrechte einschließlich Flüchtlingsrückkehr, Kriegsverbrecherprozesse und Zugang des IStGHJ zu Dokumenten sowie Umstrukturierung der Werften.

Da diese Fragen in engem Zusammenhang mit den Beitrittsverhandlungen stehen, wird Kroatien konkrete Ergebnisse bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens und der allgemeinen Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (SAP) sowie bei der Verbesserung der Verwaltung der EU-Heranführungshilfe vorweisen müssen.

Öffnung der restlichen Kapitel:

- Freier Kapitalverkehr

- Öffentliche Auftragsvergabe

- Wettbewerbspolitik

- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

- Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit

- Fischerei

- Steuern

- Regionalpolitik

- Justiz und Grundrechte

- Recht, Freiheit und Sicherheit

- Umweltschutz

- Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Die Kommission schlägt vor, dass auf der Beitrittskonferenz alle Anstrengungen unternommen werden, um die restlichen Kapitel bis Ende 2008, Anfang 2009 zu öffnen, vorausgesetzt, dass Kroatien die notwendigen Bedingungen erfüllt.

In Bezug auf die Benchmarks für die Öffnung des Kapitels Wettbewerbspolitik muss Kroatien vor allem im Bereich Schiffbau weitere Anstrengungen unternehmen. In Bezug auf das Kapitel Justiz und Grundrechte muss sich Kroatien nun abschließend darum bemühen, die restlichen Elemente der Benchmarks zu erfüllen.

Vorläufige Schließung der restlichen Kapitel:

31 Kapitel müssen noch geschlossen werden. Dazu muss Kroatien die für die Schließung der einzelnen Kapitel festgelegten Benchmarks erfüllen.

Bei bestimmten Kapiteln hat Kroatien um eine ganze Reihe von Übergangsregelungen ersucht. Dies erhöht den Verhandlungsbedarf und könnte daher zu Verzögerungen bei der vorläufigen Schließung der betreffenden Kapitel führen.

Um bis Ende 2009 in die Endphase der Beitrittsverhandlungen eintreten zu können, wäre es notwendig, dass Kroatien die Benchmarks rechtzeitig erfüllt, damit die einzelnen Kapitel gemäß den folgenden Zeitplänen geschlossen werden können:

Zeitplan für den Rest des Jahres 2008:

- Rechte an geistigem Eigentum

- Wirtschafts- und Währungspolitik

- Transeuropäische Netze

- Zollunion

Zeitplan für die erste Jahreshälfte 2009:

- Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr

- Gesellschaftsrecht

- Finanzdienstleistungen

- Informationsgesellschaft und Medien

- Verkehr

- Energie

- Statistik

- Beschäftigung und Soziales

- Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz

- Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik

- Finanzkontrolle

Zeitplan für die zweite Jahreshälfte 2009:

- Freier Warenverkehr

- Freizügigkeit der Arbeitnehmer

- Freier Kapitalverkehr

- Öffentliche Auftragsvergabe

- Wettbewerbspolitik

- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

- Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit

- Fischerei

- Steuern

- Regionalpolitik und Koordinierung der Strukturinstrumente

- Justiz und Grundrechte

- Recht, Freiheit und Sicherheit

- Umweltschutz

- Finanz- und Haushaltsbestimmungen

- Institutionen

- Sonstige Fragen

Vorausgesetzt, dass Kroatien bei seinen Beitrittsvorbereitung insgesamt weiter vorankommt, wird die Kommission im Laufe des Jahres 2009 eine Mitteilung über ein Finanzpaket für den Beitritt Kroatiens vorlegen.

Außerdem empfiehlt die Kommission, dass der Rat eine technischen Arbeitsgruppe einrichtet, die auf der Grundlage von Kommissionstexten den Entwurf des Beitrittsvertrags erstellt. Diese Arbeitsgruppe könnte ihre Arbeiten parallel zu den Beitrittsverhandlungen vornehmen und wäre daher in der Lage, in der ersten Jahreshälfte 2009 damit zu beginnen. Gleichzeitig muss Kroatien dafür Sorge tragen, dass die Übersetzung des Besitzstands in die Amtssprache des Landes rechtzeitig vorliegt.

Der hier vorgeschlagene Zeitplan wird je nach den Fortschritten Kroatiens möglicherweise angepasst werden müssen. Die Kommission wird Kroatien bei seinen Beitrittsvorbereitungen weiterhin durch die Bereitstellung von Sachverstand (Einsatz von Instrumenten wie TAIEX und Twinning) und gezielter Finanzhilfe unterstützen.

Die Kommission wird darüber wachen, dass Kroatien die im Rahmen der Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfüllt, und dazu berichten. Dabei wird sie neben regelmäßigen Bewertungsmissionen, u. a. zum Thema Rechtsstaatlichkeit, auch alle sonst verfügbaren Instrumente einsetzen.

ANHANG 2

Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo[7], Türkei

Albanien

Was die politischen Kriterien anbelangt, hat Albanien weitere Fortschritte in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erzielt. Auf der Grundlage eines parteienübergreifenden Konsenses kamen die Reformen in den Schlüsselbereichen voran. Dennoch müssen der Dialog zwischen den politischen Parteien sowie das ordnungsgemäße Funktionieren der staatlichen Institutionen weiter konsolidiert werden. Die Parlamentswahlen von 2009 müssen sorgfältig vorbereitet werden, um die demokratische Reife des Landes unter Beweis zu stellen. Albanien muss auch seine Verwaltungskapazitäten weiter aufbauen. Bei der Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens sind zwar einige Fortschritte zu verzeichnen, doch dieser Bereich ist nach wie vor sehr problematisch.

Im Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Auf der Grundlage eines breiten Konsenses zwischen den beiden größten Parteien hat Albaniens Parlament zwei grundlegende Verfassungsänderungen, einschließlich einer Wahlreform, angenommen. Darüber hinaus muss für die Parlamentswahlen 2009 rechtzeitig ein neues Wahlgesetz verabschiedet werden. Einige Fortschritte erzielte Albanien bei der Stärkung seiner Regierungsstrukturen im Hinblick auf die Erfüllung seiner SAA-Verpflichtungen und die Koordinierung der Vorbereitungen für den EU-Beitritt. Allerdings müssen die Kapazitäten und die strategische Planung weiter gestärkt werden. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung sind größere Anstrengungen erforderlich, um einen unabhängigen, effizienten und leistungsorientierten öffentlichen Dienst aufzubauen. Bei Ernennungen kommt es nach wie vor zu Verstößen gegen das Gesetz über den öffentlichen Dienst. Die vollständige Einhaltung dieses Gesetzes, einschließlich der Laufbahnstruktur, sind grundlegende Voraussetzungen für weitere Fortschritte.

Bei der Reform des Justizsystems wurden einige Fortschritte erzielt. Wichtige Rechtsakte wurden hinsichtlich des Aufbaus des Gerichtswesens angenommen. Bei der Gerichtsinfrastruktur wurden erste Verbesserungen erzielt, sie ist jedoch nach wie vor unzureichend. Eine umfassende Reformstrategie für das Justizwesen ist nicht vorhanden. Wichtige Rechtsakte zur Regelung der Funktionsweise des Hohen Gerichtshofs und der Generalstaatsanwaltschaft stehen noch aus. Die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere in Zivilsachen, erfolgt nach wie vor langsam. Das Problem des Rückstaus anhängiger Verfahren besteht fort, und die Gerichtsinfrastruktur ist nach wie vor unzureichend. Das Gerichtswesen funktioniert weiterhin schlecht, und große Anstrengungen sind noch erforderlich, um seine Unabhängigkeit, Transparenz und Effizienz zu gewährleisten.

Die Regierung setzt ihre Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung , die zu den Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft zählt, fort. Eine umfassende Korruptionsbekämpfungsstrategie und ein entsprechender Aktionsplan wurden angenommen; mit ihrer Umsetzung wurde jedoch noch nicht begonnen. Die Monitoring-Mechanismen müssen erst noch geprüft werden. In den Bereichen Steuern und öffentliches Auftragswesen wurden elektronische Verfahren eingeführt. Ermittlungen in Korruptionsfällen führten zur Entlassung sowie in einigen Fällen zur Festnahme hochrangiger Beamter. Die Wahrnehmung von Korruption hat sich verbessert. Letztere ist aber weiterhin ein weit verbreitetes und besonders gravierendes Problem. Die institutionellen Vorkehrungen und die behördenübergreifende Koordinierung im Kampf gegen die Korruption sind nach wie vor unzureichend. Die Korruptionsbekämpfung im Gerichtswesen bleibt ein zentrales Thema. Die Explosionskatastrophe von Gerdec muss eingehend untersucht werden. Bei allen Aspekten dieses Problems, u. a. der justiziellen Rechenschaftspflicht und der Transparenz der Parteienfinanzierung, besteht noch großer Handlungsbedarf.

Im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz wurden einige Fortschritte erzielt. Ein entsprechender Rechtsrahmen wurde bereits geschaffen. Bei der strafrechtlichen Verfolgung von Misshandlungen in der Untersuchungshaft wurden einige Fortschritte erzielt. Neue Strafvollzugsanstalten und Untersuchungsgefängnisse wurden gebaut. Allerdings sind beim Schutz der Menschenrechte und der strafrechtlichen Verfolgung der Urheber von Menschenrechtsverletzungen noch bedeutende Anstrengungen erforderlich. Was den Zugang zur Justiz betrifft, bestehen einschlägige Rechtsvorschriften über die Bereitstellung kostenlosen Rechtsbeistands, diese werden jedoch nicht wirksam angewandt. Überaus schlechte Haftbedingungen, verstärkt durch die Überfüllung der Gefängnisse, geben weiterhin Anlass zu ernsthafter Sorge.

Albanien erzielte weitere Fortschritte auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit . Die Rechtsvorschriften im Bereich der Medienpolitik wurden verbessert, aber die bestehenden Vorschriften müssen besser umgesetzt werden. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Diffamierung zu entkriminalisieren und die Informationsfreiheit sowie die Unabhängigkeit der staatlichen Regulierungsbehörde für Rundfunk und Fernsehen sicherzustellen.

Der Rechtsrahmen für Organisationen der Zivilgesellschaft ist vorteilhaft. Es wurde ein Fonds zur Förderung der Organisationen der Zivilgesellschaft eingerichtet, aber keine Mechanismen zu seiner Umsetzung geschaffen. Die Organisationen der Zivilgesellschaft haben nach wie vor eine schwache Position; ihre Teilnahme an der Politikgestaltung muss weiter gestärkt werden.

Bei der Stärkung der Frauenrechte wurden weitere Fortschritte erzielt und neue Rechtsvorschriften zur Geschlechtergleichstellung angenommen. Eine Strategie zur Prävention von häuslicher Gewalt wurde verabschiedet, jedoch bislang nicht umgesetzt. Der Schutz der Frauen vor jeglicher Form von Gewalt ist unzureichend und gibt weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis. Weitere Fortschritte wurden auch im Bereich der Kinderrechte erzielt. Im Strafgesetzbuch wurden die Bestimmungen hinsichtlich der Ausbeutung von Kindern geändert, aber es bedarf noch größerer Anstrengungen zur Bekämpfung der Kinderarbeit. Nach den neuen Bestimmungen können Jugendliche nun zu gemeinnütziger Arbeit oder zu Bewährungsstrafen verurteilt werden. Die Schulbesuchsraten der Roma-Kinder sind leicht angestiegen. Eine vollständige Umsetzung der Vorschriften ist jedoch aufgrund fehlender Ressourcen nur schwer möglich. Für den Zeitraum 2008-2013 wurde eine Sozialschutz-Strategie angenommen, allerdings fehlen noch geeignete Mechanismen zu ihrer Umsetzung. Fördermechanismen für sozial Schwache und Behinderte sind nach wie vor nur in begrenztem Umfang vorhanden. Es bedarf einer besseren Abstimmung der zuständigen Behörden. Was die Antidiskriminierungspolitik betrifft, sind nur geringfügige Verbesserungen des Rechtsrahmens zu verzeichnen. Eine Weiterentwicklung des sozialen Dialogs ist angesichts der fehlenden Fortschritte bei der Reform des Arbeitsrechts kaum möglich.

Bei der Konsolidierung der Eigentumsrechte wurden Fortschritte erzielt. Die Erstregistrierung von Immobilien ist nahezu abgeschlossen, und der Evaluierungsprozess im Zusammenhang mit Eigentumsrückgaben und Entschädigungen ist im Gange. Durch ungelöste Eigentumsfragen wurden die Bemühungen zur Entwicklung eines funktionierenden Grundstückmarkts behindert, und das Potenzial für ausländische Investitionen konnte nicht voll ausgeschöpft werden.

Um seinen Verpflichtungen im Bereich des Minderheitenschutzes nachzukommen, hat Albanien einige Maßnahmen zur Förderung der Minderheitensprachen eingeleitet. Hier besteht Verbesserungsbedarf, insbesondere müssen zuverlässige Daten über Größe und Situation der Minderheitengruppen erhoben werden. Es wurden zwar einige Schritte zur Verbesserung der Lage der Roma unternommen, diese Maßnahmen zeigten aber nur begrenzt Wirkung. Hinsichtlich der Beteiligung an der Initiative „Jahrzehnt der Roma-Integrierung“ und der Umsetzung der vorhandenen Strategien sind eine bessere Koordinierung und die Bereitstellung angemessener Mittel erforderlich. Die Minderheit der Roma ist weiterhin mit äußerst schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen insbesondere in den Bereichen Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsfürsorge, Wohnraum und Beschäftigung konfrontiert.

Auf dem Gebiet der regionalen und internationalen Verpflichtungen spielt Albanien weiterhin eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der regionalen Stabilität und dem Aufbau guter Beziehungen mit anderen Westbalkan- und EU-Nachbarländern. Das Land beteiligte sich aktiv an der regionalen Zusammenarbeit, u. a. an dem neu eingerichteten Regionalen Kooperationsrat (RCC) und dem mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommen (CEFTA). Was den Internationalen Strafgerichtshof abgelangt, so steht das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht im Einklang mit dem entsprechenden gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien der EU.

Die Wirtschaft Albaniens verzeichnet weiterhin ein relativ schnelles Wachstum. Der Inflationsdruck konnte eingedämmt werden, aber die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte haben sich verstärkt, und in der Finanzpolitik wurde ein weniger strikter Kurs gefahren. Die makroökonomische Stabilität wurde weitgehend aufrechterhalten und durch eine breite Palette von Strukturreformen unterstützt. Das Unternehmensumfeld verbesserte sich. Die unzuverlässige Energieversorgung, schlechte Infrastrukturen sowie Defizite bei der Rechtsstaatlichkeit und Vertragsdurchsetzung stellen jedoch weiterhin ein Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung dar.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, erzielte Albanien weitere Fortschritte bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft. Die Strukturreformen und größere Investitionen in Infrastruktur und Bildung müssen fortgesetzt werden, damit die Wirtschaft dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union langfristig standhalten kann.

In Albanien herrscht weiterhin Konsens über die wirtschaftspolitischen Grundsätze und die makroökonomische Stabilität. Die Wirtschaft hat den starken Druck, der von den steigenden Nahrungsmittelpreisen ausging, gut bewältigt und eine Verbesserung der Beschäftigungsleistung erzielt. Bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen wurden ebenfalls Verbesserungen erreicht, was zu höheren Steuereinnahmen führte. Die Privatisierung großer staatlicher Unternehmen schreitet voran und die Verfahren der Unternehmenseintragung wurden weitgehend vereinfacht.

Es wurden Maßnahmen zur Anhebung des Qualifikationsniveaus der Arbeitskräfte und zur Förderung der Infrastrukturinvestitionen durchgeführt; die Umstrukturierung der Unternehmen ist gut vorangeschritten. Die Regierung hat ihren Kampf gegen Korruption und Steuerhinterziehung verstärkt. Der Finanzsektor steht weiterhin auf einer soliden Basis, und die Transparenz des Kreditmarkts nimmt zu. Wettbewerbsverzerrungen infolge staatlicher Eingriffe sind weiterhin begrenzt.

Infolge des Zahlungsbilanzdefizits, das sich aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Energie und Maschineneinfuhren vergrößerte, nahmen die makroökonomischen Risiken jedoch zu. Die Ausfuhren sind weiterhin gering und liegen weit hinter den Einfuhren zurück. Die Kapitalzuflüsse sind weiterhin relativ gering. Die verzögerte Haushaltskonsolidierung trug angesichts der zunehmenden öffentlichen Infrastrukturinvestitionen ebenfalls zum Ungleichgewicht zwischen Ersparnis und Investitionen bei. Die Tatsache, dass die Umstrukturierung der unrentablen staatlichen Elektrizitätsgesellschaft noch nicht abgeschlossen ist, bedeutet nach wie vor ein finanzielles Risiko.

Die unzuverlässige Energieversorgung stellt weiterhin ein Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung dar. Die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ist nach wie vor durch den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, das begrenzte Grundkapital und schlechte Infrastrukturen beeinträchtigt. Die Beschäftigungsraten im Landwirtschaftssektor sind weiterhin unverhältnismäßig hoch. Die große Schattenwirtschaft wird durch Schwachstellen in der Steuer- und Ausgabenpolitik sowie in der Rechtsdurchsetzung, u. a. bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, begünstigt. Dies stellt nach wie vor ein großes Problem dar, da dadurch die Steuerbasis verringert und die wirksame Umsetzung der Wirtschaftspolitik behindert wird.

Albanien hat bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften, Politiken und Kapazitäten an europäische Standards Fortschritte erzielt und kommt seinen Verpflichtungen aus dem Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen nach. Die Fortschritte in den Bereichen Zoll und Wettbewerb wurden fortgesetzt. In anderen Bereichen wie Energie, Verkehr und Rechte an geistigem Eigentum sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Im Bereich der Veterinär- und Pflanzenschutzkontrollen sind noch Verbesserungen erforderlich, wenn das Land uneingeschränkt Nutzen aus den Handelszugeständnissen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) ziehen will. Weitere Anstrengungen sind notwendig, um die Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung der nicht handelsbezogenen Bestimmungen des SAA und zur wirksamen Umsetzung der Gesetzgebung in diesem Bereich zu verbessern.

In einigen Teilbereichen des Binnenmarkts wurden Fortschritte erzielt, aber es besteht noch Handlungsbedarf, damit Albanien seine SAA-Verpflichtungen erfüllen kann. Bei der Annahme europäischer technischer Standards und der Akkreditierung wurden weitere Fortschritte erzielt. Einige Verbesserungen wurden in den Bereichen Messwesen und Marktaufsicht erreicht, hier bedarf es jedoch weiterer Bemühungen. Auch die Rechtsvorschriften für den Verbraucherschutz wurden verbessert. Beim Niederlassungsrecht sind keine wesentlichen Fortschritte zu verzeichnen. Einige Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs wurden noch nicht beseitigt.

Im Zoll wurden weitere Fortschritte beim Ausbau der Verwaltungskapazität erzielt. Die Infrastrukturen der Grenzübergangsstellen werden derzeit verbessert. Die Zolleinnahmen sind weiter gestiegen, und die im Interimsabkommen vorgesehenen Zollsenkungen wurden plangemäß durchgeführt. Die Strategien für Informationstechnologien und Ausbildungsfragen müssen noch festgelegt werden, und es sind weitere Verbesserungen der Infrastruktur sowie eine Angleichung an die EU-Praxis erforderlich. Im Bereich Steuern hat es Fortschritte gegeben. Die Einkommens- und Unternehmenssteuern wurden erhöht. Die Steuereinziehung, insbesondere auf lokaler Ebene, ist jedoch nach wie vor begrenzt. Steuererhebung, Steuerkontrolle und die weitere Angleichung an das Gemeinschaftsrecht und die EU-Praxis müssen weiter gestärkt werden.

Im Bereich Wettbewerb wurden weitere Fortschritte erzielt. Die Wettbewerbsbehörde wurde weiter gestärkt, und in grundlegenden Bereichen werden bei Kartellverstößen Geldbußen verhängt. Der geltende Rechtsrahmen steht weitgehend im Einklang mit dem Besitzstand der Gemeinschaft, jedoch müssen die Anstrengungen zu seiner Umsetzung fortgesetzt werden. Albanien hat weitere Fortschritte hinsichtlich der Erfüllung seiner im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) eingegangenen Verpflichtungen im Bereich der staatlichen Beihilfen gemacht. Das Verzeichnis der Beihilferegelungen wurde fertig gestellt.

Im Bereich öffentliches Auftragswesen sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Es wurden elektronische Verfahren der Auftragsvergabe eingeführt, eine weitere Rechtsangleichung ist aber insbesondere in den Bereichen Konzessionen und Versorgungsdienste erforderlich. Die Kapazität des Amtes für öffentliches Auftragswesen wurde erhöht, muss jedoch noch weiter gestärkt werden. Die Unparteilichkeit der Prüfverfahren muss garantiert werden. Die aktuellen Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden entsprechen nicht dem internationalen Standard. Es wurden Änderungen der Zollgesetzgebung in Bezug auf die Rechte an geistigem Eigentum sowie ein Gesetz über gewerbliche Schutzrechte angenommen. Die Rechte an geistigem Eigentum werden aber weiterhin nur unzureichend durchgesetzt, und nur wenig Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Die Patent- und Urheberrechtsämter verfügen nach wie vor über geringe Kapazitäten. Ferner müssen noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um die die Rechte an geistigem Eigentum betreffenden Verpflichtungen aus dem Interimsabkommen zu erfüllen.

Bei der Annäherung an die europäischen Standards im Bereich Beschäftigungs- und Sozialpolitik wurden einige Fortschritte erzielt. Es wurden Programme aufgestellt, um die Beschäftigung benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen zu fördern. Die Arbeitsaufsicht wurde gestärkt, ihre Kapazität zur Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte ist jedoch beschränkt. Die Standards im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz sind weiterhin unzulänglich. Im Bereich Gesundheit wurden weitere Fortschritte erzielt. Auch im Bildungsbereich wurden einige Fortschritte erzielt. Das Bildungsbudget wurde weiter aufgestockt. Ein neues EDV-gestütztes zentrales Hochschul-Zulassungssystem wurde eingeführt. Der Zugang für Studierende mit Behinderungen wurde verbessert. Die Schulbesuchsquoten im Sekundarbereich sind in ländlichen Gebieten jedoch weiterhin niedrig. Im Bereich Forschung waren einige Fortschritte zu verzeichnen, die Kapazitäten in diesem Bereich müssen jedoch weiter gestärkt werden.

Bei einigen sektorspezifischen Strategien sind Fortschritte zu verzeichnen. Was den Bereich Industrie und KMU angeht, sind bei der Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen Fortschritte festzustellen. Auch im Bereich Landwirtschaft sind einige Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere was den Rechtsrahmen und den Aufbau ländlicher Entwicklungsstrukturen betrifft. Die Rechtsvorschriften über Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit wurden verbessert, sie entsprechen jedoch nach wie vor kaum den EU-Standards und es bedarf weiterer Anstrengungen, um die institutionellen Kapazitäten zu stärken. Im Bereich Fischerei sind einige Fortschritte bei Aufsicht und Kontrolle sowie bei der internationalen Zusammenarbeit zu verzeichnen. Der Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften ist weiter Aufmerksamkeit zu widmen.

Was den Bereich Umwelt angeht, so haben sich die horizontalen Rechtsvorschriften verbessert, bei der Um- und Durchsetzung hingegen gibt es Rückstände. Die Verwaltungskapazität für die Gestaltung der Umweltpolitik und die Rechtsdurchsetzung muss gestärkt werden.

Im Bereich Verkehr sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Albanien beteiligt sich weiterhin aktiv an der Arbeit der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa (SEETO). Allerdings sind in allen Verkehrssektoren noch erhebliche Verbesserungen erforderlich.

Im Bereich Energie wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Im Einklang mit seinen Verpflichtungen gemäß dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft hat Albanien Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu verzeichnen. Weitere Fortschritte wurden bei der Umstrukturierung der Elektrizitätsgesellschaft erreicht, und derzeit werden Anstrengungen unternommen, die finanzielle Lage des Unternehmens zu verbessern. Dennoch ist die Lage des Energiesektors weiterhin kritisch. Eine zuverlässige Stromversorgung ist nicht sichergestellt, da die Erzeugungskapazitäten nicht ausreichen, um die Binnennachfrage zu decken, und die begrenzten Verbindungskapazitäten weiterhin ein Hindernis für die Einfuhren darstellen.

Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Es wurden neue Rechtsvorschriften für die elektronische Kommunikation und die elektronische Signatur angenommen, und die Marktliberalisierung wurde eingeleitet. Der Rechtsrahmen steht jedoch noch nicht im Einklang mit dem Besitzstand , und die Kapazität der Regulierungsbehörde für Telekommunikation ist unzureichend. Im audiovisuellen Bereich wurde die Kapazität der Rundfunkaufsichtsbehörde gestärkt, die technischen Ressourcen sind jedoch weiterhin gering. Im Bereich Finanzkontrolle wurde ein neues Haushaltsgesetz verabschiedet. Die Entwicklung der administrativen Rechenschaftspflicht und der Finanzkontrolle befindet sich jedoch noch in einem frühen Stadium. Im Bereich Statistik sind annehmbare Fortschritte zu verzeichnen. Die Kapazität des Nationalen Amts für Statistik wurde ausgebaut. Die wichtigsten statistischen Klassifikationen sind vorhanden und mit EU-Standards vereinbar. Die Rechtsangleichung schreitet mäßig voran.

Auf dem Gebiet Freiheit, Sicherheit und Recht wurden in den meisten Bereichen Fortschritte erzielt, auch wenn diese recht unterschiedlich ausfielen. In allen Bereichen sind jedoch weitere Verbesserungen erforderlich. Was die Visavergabe betrifft, sind ein zuverlässiges Personenstandsregister und Adressenverzeichnis erforderlich, um die Dokumentensicherheit zu verbessern. Das Ausländergesetz wurde bereits angenommen. Das Rückübernahmeabkommen zwischen Albanien und der EG besteht seit 2006. Die zwischen Albanien und der EG vereinbarte Visaerleichterung ist in Kraft, und der Dialog über die Visaerleichterung wurde eingeleitet. Mit der Ausstellung biometrischer Reisepässe, die dem EU-Standard entsprechen, muss begonnen werden. Die Visaregelung steht noch nicht im Einklang mit den EU-Standards.

Ein neues Grenzverwaltungsgesetz, neue Infrastrukturen und bessere behördenübergreifende Zusammenarbeit haben zu Verbesserungen im Bereich der Grenzkontrolle geführt. Mit der Durchführung der Strategie für eine integrierte Grenzverwaltung wurde bereits begonnen. Personalausstattung und Ausbildung der Grenzpolizei müssen jedoch verbessert werden. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit muss ebenfalls gestärkt werden. Bei der Asylpolitik sind nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Rechtsvorschriften in diesem Bereich sind noch nicht hinreichend an die EU-Standards angepasst. Die Durchführungskapazitäten sind nach wie vor mangelhaft und die behördenübergreifende Zusammenarbeit muss weiter ausgebaut werden. Im Bereich Migration sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Zur Aufsicht über die regionalen Rückübernahmezentren wurde eine zentrale Dienststelle für Rückkehr und Rückübernahme eingerichtet. Die Migrationskontrollen an den Grenzen sind wirksamer, aber es besteht noch erheblicher Verbesserungsbedarf.

Bei der Prävention von Geldwäsche wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Der Rechtsrahmen sowie die Zusammenarbeit der Banken und Finanzinstitute bei der Bekämpfung von Geldwäsche wurden verbessert. Die Durchsetzungskapazitäten für die Einziehung von Vermögenswerten sind jedoch nach wie vor gering. Die Ermittlungsressourcen, die behördenübergreifende Zusammenarbeit und die Durchsetzungskapazitäten müssen weiter verbessert werden.

Bei der Bekämpfung des Drogenhandels sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen, insgesamt jedoch gibt der Drogenhandel nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis. Die Strafverfolgung im Zusammenhang mit Drogendelikten hat zugenommen. Es wurden bessere Infrastrukturen für die Lagerung beschlagnahmter Drogen im Rahmen von Ermittlungsverfahren geschaffen. Allerdings sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um in diesem Bereich zufriedenstellende Ergebnisse zu erzielen; Maßnahmen und Ausrüstung der Drogenfahndung an den Grenzen müssen verbessert werden.

Durch die Umsetzung des neuen Polizeigesetzes wurden die Kapazitäten der Polizei weiter gestärkt. Die Umsetzung des strategischen Europol-Abkommens und des Übereinkommens über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa wurde aufgenommen. Aber auch die Verwaltung, Personalausstattung, Ausbildung und die internen Kontrollstrukturen der Polizei müssen weiter gestärkt werden. Der Aufbau einer zuverlässigen Kriminalstatistik erfordert weitere Bemühungen.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurden nur begrenzt Fortschritte erzielt; dies stellt weiterhin ein gravierendes Problem dar, durch das die Rechtsstaatlichkeit und das Unternehmensumfeld beeinträchtigt werden. Es wurde eine nationale Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität angenommen. Die Rechtsvorschriften in diesem Bereich wurden verbessert. Die Zusammenarbeit mit Interpol wurde verbessert, so dass einige internationale Haftbefehle vollstreckt werden konnten. Die Bemühungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität werden jedoch durch Korruption und unzureichenden Zeugenschutz behindert. Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft verringern nach wie vor die Wirksamkeit der Ermittlungen.

Es wurde eine Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels angenommen. Besonders im Bereich des Opferschutzes besteht noch großer Handlungsbedarf. Zur Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere im Bereich des Opferschutzes, sind ein stärkerer politischer Wille und eine bessere Koordinierung erforderlich. Albanien ist nach wie vor ein wichtiges Ausgangsland für den Menschenhandel, sowohl was die sexuelle Ausbeutung von Frauen und Mädchen als auch die Zwangsarbeit betrifft. Der inländische Handel mit Frauen und Kindern nimmt zu.

Beim Schutz personenbezogener Daten sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Ein Rechtsrahmen ist vorhanden, und es wurde eine unabhängige Aufsichtsbehörde ernannt. Jedoch benötigt diese angemessene Ressourcen zur ordnungsgemäßen Ausübung ihres Mandats.

Bosnien und Herzegowina

Bei der Erfüllung der politischen Kriterien gemäß den Vorgaben der Europäischen Partnerschaft erzielte Bosnien und Herzegowina nur geringe Fortschritte. Aufgrund der Fortschritte in den vier Schlüsselbereichen, die die Kommission und der Rat im Jahr 2005[8] festgelegt hatten, wurde im Juni 2008 das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) unterzeichnet. Der mangelnde Konsens über die wichtigsten Merkmale des Staatsaufbaus, die häufigen Verstöße gegen das Abkommen von Dayton/Paris sowie Hetzreden haben sich nachteilig auf die Leistungsfähigkeit der Institutionen ausgewirkt und zu einer Verlangsamung des Reformrhythmus geführt. Eine gemeinsame Sichtweise der politischen Entscheidungsträger hinsichtlich der Regierungsführung und der EU-bezogenen Reformen, wie auch die Fähigkeit, in internationalen und in EU-Fragen mit einer Stimme zu sprechen, sind wesentliche Voraussetzungen für eine weitere Annäherung des Landes an die Europäische Union. Bosnien und Herzegowina muss auch seine Verwaltungskapazitäten, insbesondere auf Regierungsebene, weiter ausbauen und seine Bemühungen im Kampf gegen die Korruption verstärken.

Im Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit waren die Fortschritte hinsichtlich der Schaffung leistungsfähigerer und effizienter staatlicher Strukturen gering; bei der Verfassungsreform sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Die Staatsführung in Bosnien und Herzegowina ist weiterhin von internationaler Präsenz geprägt. Voraussetzung für die Schließung des Amtes des Hohen Repräsentanten ist, dass Bosnien und Herzegowina bestimmte spezifische Anforderungen[9] erfüllt.

Die Kommunalwahlen im Oktober 2008 entsprachen den internationalen Standards. Was die Verbesserung der Effizienz der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina betrifft, sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Versammlung hat im ersten Halbjahr 2008 eine Reihe wichtiger Gesetze auf der Grundlage der Europäischen Partnerschaft angenommen, allerdings wurde ihre Arbeit durch das politische Klima und die systematischen ethnischen Trennlinien bei den Wahlen sowie durch unzureichende Verwaltungsressourcen behindert. Was die Regierungsführung auf gesamtstaatlicher Ebene betrifft, hat der Konsens über die europäische Integration dazu beigetragen, die Legislativagenda bis zum Frühjahr 2008 voranzutreiben. Allerdings haben die Reformen in den letzten Monaten stagniert. Inländische Spannungen und eine bruchstückhafte und unkoordinierte Politikgestaltung auf gesamtstaatlicher Ebene und auf Ebene der Entitäten stellen weiterhin das größte Hindernis für eine effiziente Regierungsarbeit dar. Die Gesetzgebungstätigkeit wird weiter durch mangelnden politischen Willen sowie durch mangelnde Kapazitäten der Regierung und des Parlaments beeinträchtigt. Die Direktion für europäische Integration spielt weiterhin eine wichtige Rolle bei der Förderung der europäischen Integration, aber ihre Arbeit wurde durch mangelnde personelle Ressourcen und das schwierige politische Klima erschwert. Da in der jüngsten Zeit keine Volkszählung durchgeführt wurde, ist eine gesamtstaatliche Politikplanung in Bosnien und Herzegowina nur schwer möglich.

Im Bereich öffentliche Verwaltung wurden einige Fortschritte erzielt, es bedarf jedoch weiterer Bemühungen in diesem Bereich. Das Amt für die Koordinierung der öffentlichen Verwaltungsreform wurde gestärkt. Die Strategie zur Reform der öffentlichen Verwaltung, eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft, wird derzeit durchgeführt. Der Fonds zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltungsreform ist inzwischen funktionsfähig. Die Koordinierung zwischen den Dienststellen auf gesamtstaatlicher Ebene und auf der Ebene der Entitäten hat sich verbessert; gemeinsam sind sie an mehreren groß angelegten Ausbildungsprojekten beteiligt. Trotzdem sind weiterhin große Anstrengungen erforderlich, um politische Interferenzen zu verhindern, Ernennungen nach ethnischen Gesichtspunkten zu begrenzen und einen professionellen und effizienten leistungsorientierten öffentlichen Dienst aufzubauen. Die Erarbeitung eines Gesetzes über staatliches Eigentum, das Voraussetzung für die Schließung des Amtes des Hohen Repräsentanten ist, hat viel Zeit in Anspruch genommen. Die Ernennung der vier staatlichen Ombudsmänner und die Übertragung der Befugnisse der Ombudsmänner auf die gesamtstaatliche Ebene wurde aufgeschoben.

Bosnien und Herzegowina hat weitere Fortschritte bei der Verbesserung des Justizwesens zu verzeichnen. Es wurde eine nationale Strategie zur Weiterentwicklung des Justizsektors angenommen, die auf die Stärkung der Unabhängigkeit, der Rechenschaftspflicht, der Effizienz, der Professionalität sowie auf die Harmonisierung des Justizsystems abzielt. Der Hohe Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft setzte seine Bemühungen zur Verbesserung des Justizwesens fort. Die Fragmentierung des Justizsystems und die Komplexität des Rechtsrahmens behindern weiterhin die Tätigkeit der Justiz. Die strafrechtliche Verfolgung von organisierter Kriminalität und von Kriegsverbrechen auf Ebene der Entitäten und der Kantone ist weiterhin problematisch. Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Effizienz des Justizsystems müssen weiter gestärkt werden. Die Gerichtsbarkeit und die Befugnis der gesamtstaatlichen Justizbehörden, in der Republik Srpska ungehindert tätig zu werden, wurden von der Regierung der Republik Srpska angefochten, was Anlass zu ernster Besorgnis bietet.

Bei der Korruptionsbekämpfung hat Bosnien und Herzegowina nur wenig Fortschritte erzielt; sie ist immer noch weit verbreitet und stellt ein ernstes Problem dar. Die nationale Korruptionsbekämpfungsstrategie wird nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Verurteilungen bei Korruptionsfällen sind selten. Die Transparenz der öffentlichen Verwaltungstätigkeit ist durch den politischen Druck, der auf die externen Prüfbehörden und die Korruptionsbekämpfungsstellen ausgeübt wird, eingeschränkt. Bosnien und Herzegowina muss in diesem Bereich mehr Engagement zeigen und entschlossen gegen die Korruption vorgehen.

Begrenzte Fortschritte wurden im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz erzielt. Bosnien und Herzegowina hat alle grundlegenden UN- und internationalen Menschenrechtskonventionen ratifiziert, einschließlich der geänderten Europäischen Sozialcharta (Juli 2008). Die Umsetzung der internationalen Menschenrechtsübereinkommen muss jedoch verbessert werden. In einer Reihe von Fällen wurden die Entscheidungen der Menschenrechtskommission des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina nicht ordnungsgemäß umgesetzt.

Im Bereich der Umsetzung der bürgerlichen und politischen Rechte wurden einige Forschritte erzielt. Es wurden Maßnahmen eingeleitet, um die Weiterentwicklung der Zivilgesellschaft zu unterstützen. Die Einrichtung eines Rates der Zivilgesellschaft ist eine positive Entwicklung, auch wenn die Organisationen der Zivilgesellschaft insgesamt weiterhin eine schwache Position innehaben und ihre Beteiligung am politischen Entscheidungsprozess weiter gestärkt werden muss. Die für die Einrichtung eines Staatsgefängnisses erforderlichen Mittel wurden bereitgestellt. Dennoch gibt es zwischen der gesamtstaatlichen Ebene und den Entitäten nach wie vor keine einheitliche Praxis für strafrechtliche Sanktionen. Die Misshandlung von Häftlingen stellt weiterhin ein Problem dar. Die Täter werden nach wie vor kaum strafrechtlich verfolgt. Der Zugang zur Justiz in Zivil- und Strafsachen gibt weiterhin Anlass zur Sorge, und die Gleichheit vor dem Gesetz ist nicht immer garantiert.

Die Verfassung des Staates und die Verfassungen der Entitäten sehen die Freiheit der Meinungsäußerung und der Medien , die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie die Religionsfreiheit vor. Allerdings sind in diesen Bereichen nur wenig neue Fortschritte zu verzeichnen, und die bestehenden Gesetze müssen besser umgesetzt werden. Das Gesetz über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Föderation wurde angenommen, auch wenn die erforderliche vollständige Harmonisierung mit der einschlägigen gesamtstaatlichen Gesetzgebung noch aussteht. Alle Rundfunkgesetze müssen ordnungsgemäß umgesetzt werden, um eines der Hauptziele der Europäischen Partnerschaft zu erfüllen. Es gab Versuche, für das öffentliche Rundfunkwesen vorgesehene Finanzmittel zurückzuhalten. Des Weiteren gab es Fälle von Übergriffen auf Journalisten und Herausgeber.

Im Bereich der Wirtschafts- und Sozialrechte wurden nur begrenzt Fortschritte erzielt. Große Anstrengungen sind beim Schutz der Frauen vor jeglicher Form von Gewalt notwendig. Obwohl es einen Aktionsplan für Kinder gibt, bestehen die Probleme in den Bereichen Gesundheit, Sozialschutz, Bildung und häusliche Gewalt gegen Kinder weiter fort. Mängel der sozialen Wohlfahrtssysteme wirken sich negativ auf die Lebensbedingungen benachteiligter Bevölkerungsgruppen aus, auch für Menschen mit psychischen Krankheiten. Die Ratifizierung der geänderten Europäischen Sozialcharta ist als Fortschritt zu bewerten, aber das komplexe Regierungssystem und die fragmentarische Gesetzgebung stellen weiterhin ein Hindernis für den sozialen Dialog im gesamten Land dar. Die Fortschritte im Bereich Eigentumsrechte und bei der Reform der Landverwaltung wurden fortgesetzt. Das Mandat der Kommission für Eigentumsansprüche von Vertriebenen und Flüchtlingen wurde erweitert; sie ist nun auch für ungelöste Fälle von Eigentumsrückerstattung zuständig. Bosnien und Herzegowina verfügt u. a. über Rechtsvorschriften zum Schutz der wirtschaftlichen und sozialen Rechte, doch hapert es insgesamt an einer ausreichenden Umsetzung dieser Vorschriften.

Im Bereich kulturelle und Minderheitenrechte sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Auf gesamtstaatlicher Ebene wurde ein Rat der nationalen Minderheiten geschaffen, und auch in der Republik Srpska ist ein entsprechendes Gremium tätig. Weitere Schritte sind notwendig, um die Umsetzung des nationalen Minderheitengesetzes zu verbessern, und die Staatsverfassung bedarf einiger Änderungen, damit die Minderheiten Zugang zu allen politischen Ämtern erlangen können. In den Schulen ist die Trennung der Schüler nach ethnischen Gesichtspunkten weiterhin ein Problem. Bosnien und Herzegowina hat sich der Initiative „Jahrzehnt der Roma-Integrierung 2005-2015“ angeschlossen. Es wurde ein Roma-Aktionsplan zu den Bereichen Wohnraum, Gesundheit und Beschäftigung erstellt und ein entsprochener Koordinierungsmechanismus geschaffen. Die Roma - Minderheit ist weiterhin mit äußerst schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen insbesondere in den Bereichen Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsfürsorge, Wohnraum und Beschäftigung konfrontiert. Mangels Registrierung beim Einwohnermeldeamt bleibt ihnen der Zugang zu den grundlegenden wirtschaftlichen und sozialen Rechten verwehrt.

Was Flüchtlinge und Binnenvertriebene betrifft, so hat sich ihre Sicherheitslage weiter verbessert, allerdings wurden bei der sozioökonomischen Integration der Rückkehrer wenig zusätzliche Fortschritte erreicht.

Im Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen beteiligt sich Bosnien und Herzegowina weiterhin aktiv an der regionalen Zusammenarbeit, u. a. am Südosteuropäischen Kooperationsrat (RCC), dessen Hauptquartier im Februar 2008 in Sarajevo errichtet wurde, und am Zentraleuropäischen Freihandelsabkommen (CEFTA). Bosnien und Herzegowina arbeitet weiterhin gut mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammen und erfüllt somit eine der Hauptprioritäten der Europäischen Partnerschaft. Was den Internationalen Strafgerichtshof betrifft, steht das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht im Einklang mit dem diesbezüglichen gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien der EU. Bosnien und Herzegowina wird nach wie vor auf die Einhaltung seiner Verpflichtungen und Zusagen im Hinblick auf seine Mitgliedschaft im Europarat geprüft.

Insgesamt unterhält Bosnien und Herzegowina gute Beziehungen zu seinen Nachbarn, doch bei der Lösung ausstehender Fragen, z.B. was den Handel und die Grenzverwaltung mit Kroatien und Serbien betrifft, wurden nur geringe Fortschritte erzielt.

Bosnien und Herzegowinas Wirtschaft expandiert weiter rapide. Die makroökonomische Stabilität ließ infolge des vergrößerten Außenhandelsdefizits, der zunehmenden Inflation und einer expansiv ausgerichteten Finanzpolitik nach. Die weiterhin äußerst hohe Arbeitslosenquote und die geringe Erwerbsbeteiligung im Land, ebenso wie die unterschiedlichen Reformwege, die die Entitäten eingeschlagen haben, bieten weiterhin Anlass zu großer Sorge.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so erzielte Bosnien und Herzegowina hinsichtlich der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft Fortschritte, die jedoch von Bereich zu Bereich unterschiedlich ausgeprägt sind. Die Reformen müssen kontinuierlich und entschlossen vorangetrieben werden, damit das Land dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union langfristig standhalten kann.

Im Hinblick auf einen Konsens über die wirtschaftspolitischen Grundsätze wurden einige Fortschritte erreicht; darüber hinaus verbesserte sich die gebietsübergreifende Zusammenarbeit in den wirtschaftspolitischen Bereichen. Mit der Annahme eines Gesetzes über den Nationalen Finanzrat und der Einsetzung dieses Rates nach dem neuen Gesetz Anfang September verpflichtete sich Bosnien und Herzegowina zu einer besseren haushaltspolitischen Koordinierung. Hinsichtlich der Zuweisung der indirekten Steuern wurde eine Vereinbarung getroffen. Die Currency-Board-Regelung funktioniert weiterhin reibungslos, und die finanzielle Stabilität konnte trotz der internationalen Volatilität und der hohen Wachstumsraten bei den Inlandskrediten weitgehend erhalten werden. Einige Arbeitsmarktindikatoren verbesserten sich. Die hohen Einkommens- und Unternehmenssteuern in der Föderation wurden reduziert, und es wurden gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen, um eine Doppelbesteuerung im Land zu vermeiden.

Was die Bereiche Unternehmenseintragung, Konkursverfahren und Landregistrierung betrifft, so hat sich das Unternehmensumfeld verbessert. Der Zugang der KMU zu Finanzmitteln wurde erleichtert. Aufgrund der Privatisierungen in der Republik Srpska erhöhte sich der Zufluss der ausländischen Direktinvestitionen im Jahr 2007; letztere decken das derzeitige Leistungsbilanzdefizit vollständig ab. Das Sachkapital erhöhte sich nicht zuletzt aufgrund der stark zunehmenden öffentlichen Investitionen in der Republik Srpska rapide.

Der seit 2006 zu beobachtende finanzpolitische Schlitterkurs setzte sich in den Jahren 2007 und 2008 fort. Die finanziellen Risiken in der Föderation nahmen aufgrund der umfangreichen Verpflichtungen, die trotz sinkender Haushaltseinnahmen im Bereich der Sozialausgaben eingegangen wurden, zu. Darüber hinaus wurde bei der Lohn- und Gehaltspolitik im öffentlichen Sektor auf allen Regierungsebenen ein weniger strikter Kurs verfolgt, was sich allgemein in einer Erhöhung der Löhne und Gehälter sowie in der Einführung von Indexierungsmechanismen äußerte; dies führte zu einer Schwächung der haushaltspolitischen Nachhaltigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit des Privatsektors. Die Umstrukturierung und Abwicklung staatlicher Unternehmen kam nur langsam voran; bei der Privatisierung wurden nur geringfügige Fortschritte in der Föderation erzielt. Die Arbeitslosenquote ist nach wie vor außerordentlich hoch.

Die Entwicklung der Produktionsstruktur hin zu Aktivitäten mit höherer Wertschöpfung kommt nur schleppend voran. Die schwache Produktionskapazität und starre Strukturen (hohe Sozialabgaben, verzerrte Tarifsysteme, hohe und nicht zielgerichtete soziale Transfers sowie geringe Mobilität der Arbeitskräfte) stehen der Schaffung von Arbeitsplätzen im Wege. Das Wirtschaftsklima leidet weiterhin unter verwaltungstechnischen Mängeln. Die ausgedehnte Schattenwirtschaft wird durch einen schwachen Regelungsrahmen, eine inadäquate Steuer- und Ausgabenpolitik, sowie durch Defizite bei der Rechtsdurchsetzung, u. a. bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, begünstigt. Dies stellt nach wie vor ein großes Problem dar, da dadurch die Steuerbasis verringert und eine wirksame Umsetzung der Wirtschaftspolitik behindert wird.

Bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften und politischen Strategien an die europäischen Standards hat Bosnien und Herzegowina einige Fortschritte erzielt. Die Umsetzung der zollrechtlichen Bestimmungen nach dem Inkrafttreten des Interimsabkommens vom 1. Juli 2008 verlief im Allgemeinen zufriedenstellend. Die Verwaltungskapazität von Bosnien und Herzegowina muss jedoch gestärkt werden, und das Land muss nachweisliche Fortschritte bei der Umsetzung des SAA erzielen.

Bosnien und Herzegowina hat einige Fortschritte bei der Verwirklichung der prioritären Ziele der Europäischen Partnerschaft in den Bereichen des Binnenmarkts vorzuweisen. Hinsichtlich des freien Warenverkehrs wurden in den Bereichen Normung, Zertifizierung und Marktüberwachung nur begrenzt Fortschritte erzielt. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um den Rechtsrahmen an die entsprechenden EU-Vorschriften anzugleichen und die erforderlichen Verwaltungskapazitäten aufzubauen. Das Gesetz über pharmazeutische Produkte und medizinische Geräte wurde angenommen, was dazu beitragen wird, innerhalb von Bosnien und Herzegowina einen einheitlichen Binnenmarkt für diesen Sektor zu schaffen. Der Rat für Verbraucherschutz hat seine Arbeit inzwischen vollständig aufgenommen.

In den Bereichen Dienstleistungsverkehr, Niederlassungsfreiheit und Gesellschaftsrecht wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Im Bereich der Unternehmenseintragung wurden Fortschritte erzielt. Keine Fortschritte wurden hingegen bei der Schaffung einer einheitlichen gesamtstaatlichen Aufsichtsbehörde für das Bankenwesen erzielt; dies gilt auch für die Annahme gesamtstaatlicher Rechtsvorschriften über Leasing und Anleihen.

Im Bereich des freien Kapitalverkehrs ist keine Weiterentwicklung zu verzeichnen, die diesbezüglichen Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas verlaufen jedoch planmäßig. Im Zollbereich sind Fortschritte zu verzeichnen, sowohl was die Rechtsangleichung als auch was die Verwaltungskapazität betrifft. Es müssen in diesem Bereich allerdings noch Strategien festgelegt werden, insbesondere hinsichtlich Ausbildung, Informationstechnologien und anderen Bereichen. Auch bei der Verwirklichung der prioritären Ziele der Europäischen Partnerschaft im Steuerbereich wurden Fortschritte erzielt. Ein Nationaler Finanzrat wurde im September 2008 eingerichtet. Die Mehrwertsteuereinnahmen haben sich infolge der zunehmenden Wirtschaftsaktivität und der wachsenden Zahl der Umsatzsteuerpflichtigen erhöht.

Im Bereich Wettbewerb hat Bosnien und Herzegowina einige Fortschritte bei der Kartellüberwachung zu verzeichnen. Der Rat für Wettbewerbspolitik ist verstärkt tätig geworden, auch wenn keine weiteren Anpassungen an den Besitzstand der EU erfolgt sind. Im Bereich der staatlichen Beihilfen wurden hingegen keine Fortschritte erzielt, und ein entsprechendes Gesetz zur Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen steht nach wie vor aus. Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die ordnungsgemäße Umsetzung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich ist insgesamt unzulänglich. Hinsichtlich der Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum sind nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Der Rechtsrahmen ist unvollständig, und die Umsetzungskapazitäten müssen gestärkt werden.

Begrenzte Fortschritte wurden bei der Sozial- und Beschäftigungspolitik erzielt. Die Koordinierung und strategische Planung im Bereich der öffentlichen Gesundheit wurde verbessert. Eine Konferenz der Gesundheitsminister wurde ins Leben gerufen und tritt regelmäßig zusammen. Es wurden auch einige Schritte zur Umsetzung des WHO-Rahmenübereinkommens eingeleitet, wenngleich es hier noch einiger Verbesserungen bedarf. Die Rechtsvorschriften und Politiken im Bereich Soziales und Beschäftigung sind jedoch nach wie vor äußerst bruchstückhaft. Der institutionelle Aufbau des Landes stellt weiterhin ein ernstes Handicap für die Entwicklung der erforderlichen koordinierten Ansätze dar.

Im Bildungsbereich sind bei der Angleichung an europäische Standards einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Koordinierung zwischen den vierzehn Bildungsministern des Landes hat sich dank der Einrichtung einer ständigen Ministerkonferenz leicht verbessert. Auf gesamtstaatlicher Ebene wurde ein Gesetz über berufliche Bildung verabschiedet. Bosnien und Herzegowina hat außerdem weitere Schritte zur Umsetzung der Reformen im Rahmen des Bolognaprozesses eingeleitet. Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften auf Ebene der Entitäten und der Kantone ist jedoch noch nicht abgeschlossen und die Umsetzung fällt im ganzen Land unterschiedlich aus. Im Forschungsbereich wurde das Verfahren zur Beteiligung des Landes am Siebten Forschungsrahmenprogramm eingeleitet. Dadurch sollen die Forschungsmöglichkeiten mit den EU-Partnern verbessert werden. Es sind jedoch noch bedeutende Anstrengungen zur Stärkung der Forschungskapazitäten von Bosnien und Herzegowina erforderlich.

Hinsichtlich der Vorbereitungen des WTO-Beitritts ist das Land relativ vorangeschritten, allerdings muss es noch einige Anstrengungen unternehmen, um das selbst gesteckte Ziel eines frühzeitigen Beitritts zu erreichen.

Was die sektorspezifischen Strategien anbelangt, so hat Bosnien und Herzegowina einige Fortschritte bei der Angleichung an europäische Standards erzielt. Im Bereich Industrie und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Es wurde keine landesweite Strategie für den KMU-Sektor angenommen. Auch eine industriepolitische Strategie steht noch aus.

Fortschritte wurden bei der Angleichung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei an die EU-Politik erzielt. Das gesamtstaatliche Gesetz über Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Entwicklung wurde angenommen. Bei der Einrichtung eines gesamtstaatlichen Landwirtschaftsministeriums sind jedoch keine Fortschritte zu verzeichnen. Die Entwicklung einer umfassenden Landwirtschaftsstrategie steht noch aus. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Aufgrund der unzureichenden personellen und finanziellen Ressourcen und der mangelhaften Koordinierung zwischen den gesamtstaatlichen Dienststellen und den Dienststellen der Entitäten bleiben verschiedene Probleme ungelöst. Die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas im Bereich Umwelt befinden sich noch in der Anfangsphase. Die Verabschiedung eines gesamtstaatlichen Umweltgesetzes, mit dem der Rahmen für einen landesweiten, einheitlichen Umweltschutz geschaffen würde, steht noch aus. Eine staatliche Umweltbehörde wurde noch nicht eingerichtet.

Einige Forschritte erzielte Bosnien und Herzegowina im Bereich Verkehr , sowohl was die Stärkung des institutionellen Aufbaus als auch die Anpassung des Regelungsrahmens in diesem Sektor betrifft. Der Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes ist gut vorangeschritten, jedoch sind im Schienenverkehr nach wie vor umfassende Reformen und eine Angleichung der Rechtsvorschriften erforderlich. Das Land beteiligt sich weiterhin aktiv an der Arbeit der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa (SEETO). Der Markt für gewerbliche Luftverkehrsgesellschaften wurde infolge der Ratifizierung des Übereinkommens über die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (ECCA) geöffnet. Das ECAA-Abkommen sollte jedoch konsequent angewandt werden. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Änderung des institutionellen Rahmens abzuschließen und die Voraussetzungen für eine Marktöffnung bei allen Verkehrsträgern zu schaffen.

Im Bereich Energie sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Als Vertragspartei des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft muss Bosnien und Herzegowina die einschlägigen Energievorschriften der EU umsetzen, wobei in einigen Bereichen noch ein erheblicher Rückstand besteht. Insbesondere bei den Reformen im Gassektor sind Verzögerungen zu verzeichnen. Im Stromsektor wurden Versorgung und Netzbetrieb entbündelt, und es gibt einen unabhängigen Systembetreiber (ISO) und eine Übertragungsgesellschaft (Transco). Die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Transco, insbesondere der Vorschlag der Republik Srpska, das Unternehmen nach Entitäten zu splitten, stellt ein Risiko für die im Stromsektor erreichten Fortschritte dar. Die Entwicklung einer umfassenden Energiestrategie steht noch aus.

In den Bereichen Informationsgesellschaft und Medien hat Bosnien und Herzegowina einige Fortschritte zu verzeichnen. Mit der Annahme eines Gesetzes über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Föderation wurde der Rechtsrahmen des öffentlichen Rundfunks in Bosnien und Herzegowina vervollständigt, auch wenn es noch einiger Anpassungen an die einschlägigen gesamtstaatlichen Vorschriften bedarf. Die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen ist durch neue Lohn- und Gehaltsregelungen sowie durch Schwierigkeiten bei der Ernennung eines Generaldirektors weiterhin bedroht. Keine Fortschritte wurden im Hinblick auf die Einrichtung einer gesamtstaatlichen Informationsstelle erzielt. Im Bereich der Finanzkontrolle wurden einige begrenzte Fortschritte erzielt.

Im Bereich Statistik sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Kooperationsvereinbarung zwischen den statistischen Ämtern auf gesamtstaatlicher Ebene und auf Ebene der Entitäten wurde allerdings nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Aufgrund politischer Unstimmigkeiten wurde die Durchführung einer Volkszählung im Jahr 2011 bislang in keiner Entscheidung bestätigt. Es sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um in Bosnien und Herzegowina ein effektives EU-konformes Statistiksystem aufzubauen.

Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht wurden auf den Gebieten Visumverwaltung , Grenzverwaltung , Asyl und Migration weitere Fortschritte erzielt. Dennoch müssen die Anstrengungen fortgesetzt werden, um weitere Verbesserungen in all diesen Bereichen zu erreichen. Das Visaerleichterungsabkommen zwischen der EG und Bosnien und Herzegowina trat im Januar 2008 in Kraft. Der Dialog mit der Europäischen Kommission über die Visaerleichterung wurde bereits eingeleitet. Weitere Schritte wurden zur Einführung biometrischer Reisepässe unternommen. Allerdings sind weitere Verbesserungen des Zivilregisters (Citizen Identification Protection System – CIPS) erforderlich, auch in Bezug auf die sichere und effiziente Verwaltung dieses Systems. Eine neue Strategie für die integrierte Grenzverwaltung wurde verabschiedet. Im Juli 2008 wurde eine staatliche Grenzverwaltungskommission eingerichtet, die mit der Koordinierung und Umsetzung der Strategie für die integrierte Grenzverwaltung beauftragt ist. Nun bedarf es weiterer Maßnahmen, um die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Grenzbehörden zu verbessern. Weitere Fortschritte wurden bei der Schaffung eines funktionierenden Asylsystems erzielt. Im Bereich Migration sind einige Fortschritte festzustellen. Im Mai wurde ein vorübergehendes Auffanglager für irreguläre Migranten eingerichtet, aber eine neue Migrationsstrategie muss erst noch entwickelt werden. Bosnien und Herzegowina hat das im Januar 2008 in Kraft getretene Rückübernahmeabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft gut umgesetzt.

Bei der Prävention von Geldwäsche wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene hat sich verbessert, und das Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten sowie über Terrorismusfinanzierung ist in Kraft getreten. Die inländische Gesetzgebung muss jedoch noch an das Abkommen angepasst werden. Zudem wurde die Personalausstattung der auf Ebene des staatlichen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes (SIPA) angesiedelten Finanzfahndungsstelle (FIU) nicht deutlich verbessert. Größere Anstrengungen sind erforderlich, um die Verwaltungskapazität zur Geldwäsche-Bekämpfung zu stärken. Bei der Drogenbekämpfung wurde einige Schritte unternommen, und es wurde eine Suchtstoffkommission eingerichtet. Allerdings hat Bosnien und Herzegowina bislang keine Drogenbekämpfungsstrategie oder einen entsprechenden Aktionsplan angenommen. Drogenhandel ist weiterhin ein ernstes Problem, für dessen Lösung nachhaltige Anstrengungen erforderlich sind.

Fortschritte wurden bei der Tätigkeit der Polizei erzielt. Die Annahme entsprechender Rechtsvorschriften zum Polizeiwesen, die die Einrichtung sieben neuer Dienststellen auf gesamtstaatlicher Ebene vorsehen, ist eine positive Entwicklung. Diese Vorschriften müssen nun unverzüglich umgesetzt und Direktoren für die neuen Dienststellen ernannt werden. Zur Erleichterung der Arbeit des staatlichen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes (SIPA) wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Die Polizeikräfte Bosnien und Herzegowinas sind jedoch weiterhin zersplittert; dies gilt auch für die Befugnisse hinsichtlich der Kommunikationssysteme, der Datenbanken, der EDV-gestützten Ermittlung, der Kriminalanalysesysteme und der Forensik.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt; die organisierte Kriminalität ist weiterhin ein sehr ernstes Problem, das die Rechtsstaatlichkeit und das Unternehmensumfeld beeinträchtigt. Die Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurde unzureichend umgesetzt. Der Rechtsrahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist vorhanden, doch die Umsetzung der Rechtsvorschriften lässt zu wünschen übrig. Die Terrorismusbekämpfungsstrategie von 2006 wurde kaum weiter verfolgt. Bosnien und Herzegowina hat einen neuen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels für den Zeitraum 2008-2012 angenommen. Das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels ist in Kraft getreten. Es hapert allerdings an der Umsetzung. Bosnien und Herzegowina ist ein Ausgangs-, Durchgangs- und Bestimmungsland für den Menschenhandel. Dies gibt weiterhin Anlass zur Sorge. Die staatliche Datenschutzbehörde ist noch nicht funktionsfähig.

Kroatien

Kroatien erfüllt nach wie vor die politischen Kriterien . Fortschritte wurden zwar in allen Bereichen erzielt, doch sind auf einigen Gebieten wie z.B. Justiz- und Verwaltungsreform, Korruptionsbekämpfung, Minderheitenrechte und Flüchtlingsrückkehr weitere nachhaltige Anstrengungen erforderlich. Die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft wurden zum Teil erreicht.

Die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit wurden weiter gestärkt. Regierung und Parlament funktionierten weiterhin gut. Doch in der Justiz, in der öffentlichen Verwaltung und bei der Korruptionsbekämpfung besteht noch erheblicher Raum für weitere Verbesserungen. Bedeutende Verbesserungen in diesen Bereichen sind unverzichtbar, um eine feste Grundlage für die Umsetzung des Besitzstands zu schaffen.

Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung wurden einige Fortschritte erzielt. So nahm die Regierung eine Strategie zur Reform der öffentlichen Verwaltung und einen Vorschlag für ein überarbeitetes Gesetz über allgemeine Verwaltungsverfahren an und nahm Änderungen am Gesetz über den öffentlichen Dienst vor. Die Leistungsfähigkeit des Hauptamts für öffentliche Verwaltung wurde verbessert. Verschiedene Initiativen im Bereich E-Government wurden ergriffen. Die Rechtsgrundlage für den Aufbau eines modernen und professionellen öffentlichen Diensts ist allerdings nach wie vor unvollständig. So wurden nicht alle notwendigen Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über den öffentlichen Dienst erlassen. Dieses Gesetz wird nicht in allen Bereichen der Staatsverwaltung einheitlich angewandt. Die Überarbeitung des Gesetzes über allgemeine Verwaltungsverfahren steht noch aus. Dem Verwaltungssystem fehlt es an Effizienz. In der Personalverwaltung bestehen nach wie vor Defizite und der öffentliche Dienst leidet insgesamt weiterhin unter starker Personalfluktuation und einem Mangel an qualifiziertem Personal. Bei der Dezentralisierung kam es zu erheblichen Verzögerungen. In allen Bereichen sind weitere nachhaltige Anstrengungen erforderlich.

Bei der Umsetzung der Justizreform wurden einige Fortschritte erzielt. Neue Rechtsvorschriften wurden erlassen und im Juni 2008 wurde ein überarbeiteter Aktionsplan angenommen, in dem alle wichtigen Reformfragen behandelt werden. Die Justizinspektion zeigt erste Ergebnisse. Im Hinblick auf Kriegsverbrecherverfahren ist eine zunehmende Ausgewogenheit und damit eine größere Bereitschaft festzustellen, den Tätern unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit vor Gericht zu bringen. Neben einem großen Verfahrensrückstau ist allerdings auch eine in vielen Fällen überlange Prozessdauer festzustellen. Die Straffung des Gerichtswesens wurde noch nicht ernsthaft in Angriff genommen. In Bezug auf die Rechenschaftspflicht, Professionalität und Kompetenz der Gerichte sind weitere Verbesserungen erforderlich. Hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgbarkeit bei Kriegsverbrechen wird noch kein einheitlicher Standard angewandt, der ungeachtet der jeweiligen ethnischen Zugehörigkeit greift. Viele solche Verbrechen bleiben ungeahndet. Die Frage der Urteile, die in den neunziger Jahren im Rahmen von Prozessen in Abwesenheit der Angeklagten gefällt wurden, wurde noch nicht in adäquater Weise angegangen. Ingesamt kommt die Justizreform weiter voran, wenn auch relativ langsam. Hier sind konkrete Ergebnisse erforderlich. Gegenwärtig ist eine wirksame Rechtsprechung für kroatische Bürger nicht immer gewährleistet.

Bei der Korruptionsbekämpfung waren einige Fortschritte zu verzeichnen. Der Rechtsrahen wurde weiter verbessert und eine überarbeitete Korruptionsbekämpfungsstrategie sowie ein damit verbundener Aktionsplan verabschiedet. Ein neues ressortübergreifendes Koordinierungssystem zur Überwachung der Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen wurde eingerichtet. Das Amt für die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität hat seine Arbeit intensiviert. Dennoch ist Korruption weiterhin weit verbreitet. Bei der Durchführung von Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen mangelt es nach wie vor an einer soliden Koordinierung und einer wirksamen unparteiischen Überwachung. In diesem Bereich ist eine Stärkung der institutionellen Kapazitäten erforderlich. Die Polizei muss ihre Leistungsfähigkeit bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität steigern. Die Zahl der untersuchten Korruptionsfälle ist zwar insgesamt gestiegen, doch die Zahl der Fälle, in denen die Täter tatsächlich verurteilt werden, bleibt gering. Zur Bekämpfung der Korruption auf hoher Ebene sind weitere Anstrengungen erforderlich. Bei der Vermeidung von Interessenskonflikten waren kaum Fortschritte zu verzeichnen. Es fehlt an politischer Rechenschaftspflicht.

Im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz waren einige Fortschritte zu verzeichnen. Der Schutz der Menschenrechte ist zwar im Großen und Ganzen gewährleistet, doch hinsichtlich der Umsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften bestehen weiterhin einige wichtige Herausforderungen. Im Hinblick auf Minderheitenrechte und Flüchtlingsrückkehr sind nachhaltige Anstrengungen erforderlich.

Neue Gesetzesbestimmungen über Anwaltshonorare sowie ein neues Gesetz über die Prozesskostenhilfe wurden verabschiedet, um den Zugang zum Recht zu verbessern, der in den vergangenen zwölf Monaten durch Defizite in der bisherigen Gesetzgebung und im Justizwesen beeinträchtigt worden war. Eine Reihe von Maßnahmen wurde ergriffen, um die Defizite in Bezug auf die Haftbedingungen zu beheben. Allerdings leidet der Strafvollzug nach wie vor unter Personal- und Kapazitätsmangel, und das neue System der Prozesskostenhilfe wurde noch nicht umgesetzt.

Die freie Meinungsäußerung , einschließlich der Achtung der Freiheit der Medien und der Medienpluralität, ist im kroatischen Recht verankert und wird generell geachtet. Insbesondere Journalisten, die im Bereich Korruption oder organisierte Kriminalität recherchierten, waren jedoch in einigen Fällen Drohungen und Übergriffen ausgesetzt. Zwei Journalisten wurden in jüngster Zeit ermordet. Redakteure und Journalisten klagen weiterhin über übermäßigen politischen Druck.

Die Politik zur Verbesserung der Rechte von Frauen und Kindern hat zur weiteren Sensibilisierung für dieses Thema beigetragen. Doch sind bei der praktischen Umsetzung weitere Verbesserungen erforderlich. So muss die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Kindern beschleunigt werden.

Das Amt des Ombudsmanns für Menschen mit Behinderungen wurde eingerichtet und ein nationaler Aktionsplan zur Förderung der sozialen Inklusion 2007-2008 erstellt. In Bezug auf sozial schwache Menschen und Menschen mit Behinderungen sind allerdings weitere Anstrengungen erforderlich. Im Bereich der psychischen Gesundheit waren beim Übergang von der Hospitalisierung zur Betreuung durch gemeindenahe Dienste keine greifbaren Fortschritte zu verzeichnen.

Im Juli 2008 wurde mit der Verabschiedung eines umfassenden Antidiskriminierung sgesetzes ein wesentlicher Schritt nach vorne getan. Doch in der Praxis stehen der Schutz gegen Diskriminierungen und die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz weiterhin nicht im Einklang mit den EU-Normen. In der Arbeit der Polizei und der Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialsystems waren einige Schwachstellen festzustellen.

In Bezug auf Minderheiten waren einige Fortschritte zu verzeichnen. Neben einem Aktionsplan zur Umsetzung des Verfassungsgesetzes über die Rechte nationaler Minderheiten wurde für das Jahr 2008 ein Einstellungsplan für Minderheiten in der Staatsverwaltung erstellt. Für Minderheitenorganisationen wurden mehr Mittel bereitgestellt. Die Roma-Minderheit wurde weiter unterstützt, indem der Zugang zur vorschulischen Erziehung für Roma-Kinder verbessert wurde. Ein Angehöriger der Volksgruppe der Serben wurde zum stellvertretenden Premierminister ernannt.

Trotzdem stehen die Minderheiten weiterhin vor vielen Problemen . Kroatien muss die Toleranz gegenüber der serbischen Minderheit fördern und geeignete Maßnahmen treffen, um diejenigen zu schützen, die sich möglicherweise nach wie vor Diskriminierungen, Feindseligkeit oder Gewalt ausgesetzt sehen. Im Beschäftigungsbereich stehen die Minderheiten vor besonderen Problemen und sind in der Staatsverwaltung, der Justiz, der Polizei sowie im öffentlichen Sektor allgemein nach wie vor unterrepräsentiert. Die Roma-Minderheit lebt unter schwierigen Bedingungen und steht in den Bereichen Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsversorgung, Wohnraum und Beschäftigung vor Problemen. Die einschlägigen Förderprogramme und rechtlichen Bestimmungen müssen konsequenter umgesetzt werden, und vor allem im Beschäftigungsbereich müssen die Behörden ein ausreichendes Monitoring gewährleisten.

In Fragen der Flüchtlingsrückkehr waren einige Fortschritte zu verzeichnen. Ein Aktionsplan zur beschleunigten Umsetzung der Programme zur Bereitstellung von Wohnraum wurde verabschiedet, nach dem die Programme bis Ende 2009 abgeschlossen werden sollen. Wichtige Entscheidungen wurden getroffen, die die Möglichkeit der Anerkennung von Rentenansprüchen eröffnen. Der Wiederaufbau von Wohnraum wurde fortgesetzt. Das für 2007 formulierte Ziel, im Zusammenhang mit der Bearbeitung der insgesamt 12.500 Anträge im Rahmen der Programme zur Bereitstellung von Wohnraum für frühere Inhaber von Eigentums- oder Wohnrechten 1.400 Wohneinheiten bereitzustellen, wurde weitgehend erfüllt. Die Umsetzung dieser Programme ist allerdings nach wie vor mangelhaft. In städtischen Gebieten erhielten bisher nur 12 % der Antragsteller eine Wohneinheit. Auch wenn die Umsetzung der Programme in den letzten Monaten verbessert wurde, liegt die Verwirklichung der von der Regierung festgelegten Ziele hinter dem Zeitplan. Zu den weiteren wichtigen Problemen, vor denen Rückkehrer stehen, zählen die in einigen Orten noch herrschende Feindseligkeit sowie der Mangel an Arbeitsplätzen. Die Maßnahmen zur Schaffung der wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen für die nachhaltige Rückkehr von Flüchtlingen müssen verstärkt vorangetrieben werden.

Was regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbetrifft, so setzte Kroatien seine Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) fort. In Bezug auf den Zugang des IStGHJ zu bestimmten Unterlagen in Kroatien bestehen allerdings Probleme, die gelöst werden müssen. Kroatien hat die Friedensabkommen von Dayton und Paris sowie von Erdut insgesamt eingehalten. Bei Verfahren, die das IStGHJ an die kroatischen Gerichte überweist, sowie bei Verfahren, die vor kroatischen Gerichten begonnen werden, muss eine unparteiische Strafverfolgung gewährleistet werden.

Im Bereich der regionalen Zusammenarbeit wurden weitere allgemeine Fortschritte erzielt. Kroatien setzte seine aktive Teilnahme an regionalen Initiativen, einschließlich des neuen Regionalen Kooperationsrats und des CEFTA, fort. Die Entscheidung Kroatiens, gemäß früheren Verpflichtungen die Anwendung der Umwelt- und Fischereischutzzone auf EU-Schiffe erneut auszusetzen, war ein bedeutender Fortschritt. In bestimmten noch offenen Fragen in den bilateralen Beziehungen zwischen Kroatien und seinen Nachbarn wurden einige Fortschritte erzielt. Allerdings sind zur endgültigen Lösung dieser Fragen, insbesondere Grenzfragen, weitere Fortschritte erforderlich. Die Zusammenarbeit und die gutnachbarlichen Beziehungen müssen weiter ausgebaut werden.

Kroatien wies erneut eine solide Wirtschaft sleistung. Aufgrund der etwas nachlassenden Binnennachfrage ging auch das Wirtschaftswachstum zurück. Die makroökonomische Stabilität wurde zwar gewahrt, doch stieg die Inflation vor allem aufgrund höherer Energie- und Lebensmittelpreise stark an. Bisher war die kroatische Wirtschaft nur geringfügig von den Turbulenzen auf den Finanzmärkten betroffen, doch haben höhere außenwirtschaftliche Defizite und Auslandschulden die außenwirtschaftliche Anfälligkeit des Landes erhöht. Insgesamt kommen die Strukturreformen nur langsam voran. Aufbauend auf den bisherigen Fortschritten ist eine weitere Verbesserung des Unternehmensumfelds dringend erforderlich.

Was die wirtschaftliche Kriterien betrifft, so verfügt Kroatien über eine funktionierende Marktwirtschaft. Die kroatische Wirtschaft dürfte in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union mittelfristig standzuhalten, vorausgesetzt, dass die Regierung die umfassenden Reformprogramme mit Entschlossenheit weiter umsetzt, um die strukturellen Schwächen der Wirtschaft zu verringern.

Über die grundlegenden Elemente der Marktwirtschaft besteht nach wie vor politischer Konsens. In einem zunehmend unberechenbaren internationalen Umfeld hielt die Regierung an einer auf Stabilität ausgerichteten makroökonomischen Politik fest. Die auf eine stabile Währung ausgerichtete Wechselkurspolitik kam der Wirtschaft des Lands weiterhin zugute und trug wesentlich zur Finanzstabilität bei. Die Haushaltskonsolidierung führte zu einer weiteren Verringerung des Haushaltsdefizits, doch die quasi-fiskalischen Maßnahmen könnten mit zusätzlichen Finanzrisiken verbunden sein und verringern die Haushaltstransparenz. Das Land wies nach wie vor ein solides Wirtschaftswachstum auf, wobei der leichte Rückgang des Verbrauchs bei zunehmender privater Investitionstätigkeit zu einem etwas veränderten Gleichgewicht führte.

Durch das hohe Beschäftigungswachstum und der weitere Rückgang der Arbeitslosigkeit entspannt sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Die technischen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Finanzen wurden weiter ausgebaut. Zusätzliche Aufsichtsmaßnahmen trugen zur weiteren Stärkung der Widerstandsfähigkeit des insgesamt soliden Bankensektors und zur Verringerung der makrofinanziellen Risiken bei. Die kroatische Wirtschaft ist bereits gut in die Wirtschaft der EU integriert.

Allerdings mangelt es der Wirtschaftspolitik der Regierung gelegentlich an einer klaren mittelfristigen Orientierung. Die Strukturreformen kommen nur langsam voran und es besteht oft eine Diskrepanz zwischen der Verabschiedung politischer Strategien und deren praktischer Umsetzung. Die Kommunikation zwischen Regierung und Zentralbank war zeitweise unzureichend. Dies wirkte sich negativ auf die politische Koordinierung aus. Höhere Inflation und größer werdende außenwirtschaftliche Ungleichgewichte bedrohen die makroökonomische Stabilität und erfordern eine verstärkte Haushaltskonsolidierung. Bei der Erhöhung der Effizienz der öffentlichen Ausgaben, insbesondere im Gesundheitssektor, waren nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Den weiterhin hohen Sozialausgaben fehlt es an Zielgenauigkeit. Dies führte zu Ineffizienzen. Die öffentlichen Finanzen leiden nach wie vor unter der fehlenden strategiebasierten Haushaltsplanung und –durchführung.

Die umfangreichen Unternehmenssubventionen wurden nicht wirksam zur Unterstützung der Umstrukturierung eingesetzt, und das Tempo der Privatisierung war ungleichmäßig. Bei der Erleichterung der Unternehmensregistrierung wurden zwar weitere Fortschritte erzielt, doch wird die Initiative des Privatsektors nach wie vor durch übermäßige Regulierung und Ad-hoc-Anforderungen behindert. Dies erhöht potentiell die Marktzutritts- und –austrittsschranken. Der entschlossenen Verstärkung und Vertiefung der Strukturreformen kommt nach wie vor große Bedeutung zu.

Kroatien hat seine Fähigkeit zur Erfüllung der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen verbessert. Die Vorbereitungen auf die Erfüllung der Anforderungen der EU kommen stetig voran und in einer Reihe von Bereichen weist das Land ein hohes Maß an Angleichung an den EU-Besitzstand auf. In den meisten Bereichen waren einige Fortschritte zu verzeichnen, vor allem bei der Rechtsangleichung, aber auch beim Aufbau von Verwaltungskapazitäten. In einigen Kapiteln setzen sich die guten Fortschritte der vergangenen Jahre fort. Doch sind auch künftig erhebliche Anstrengungen erforderlich, denn im Hinblick sowohl auf die Rechtsangleichung als auch auf den Ausbau der Verwaltungskapazitäten bleibt noch viel zu tun.

Bei der Rechtsangleichung an den Besitzstand im Bereich des freien Warenverkehrs sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Die Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand dieses Kapitels ist auf gutem Wege. Die Anpassung der Konformitätsbewertungsinfrastruktur und der Marktüberwachung stellt allerdings nach wie vor eine große Herausforderung dar. Die Fortsetzung der Angleichung an den Besitzstand und dessen wirksame Um- und Durchsetzung erfordern noch erhebliche Anstrengungen.

Hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer waren einige Fortschritte zu verzeichnen. Hier wurde ein zufriedenstellendes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Allerdings stehen die gesetzlichen Bestimmungen Kroatiens über den Zugang zum Arbeitsmarkt noch nicht mit dem EU-Recht im Einklang. Auch zum Aufbau der notwendigen Verwaltungskapazitäten, vor allem im Hinblick auf die Koordinierung der Sozialsicherungssysteme, sind nachhaltige Anstrengungen erforderlich.

In Bezug auf die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr wurden zwar einige Fortschritte erzielt, doch sind weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich. Verschiedene Hindernisse müssen noch beseitigt werden. Insgesamt ist die Rechtsangleichung einigermaßen vorangekommen, doch bleibt in einigen Bereichen noch viel zu tun. Die Verwaltungskapazitäten müssen weiter ausgebaut werden.

Beim freien Kapitalverkehr waren einige Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere in Bezug auf die Bearbeitung von Anträgen von EU-Staatsangehörigen auf Genehmigung des Erwerbs von Immobilien und die Annahme eines Aktionsplans bzw. die Verabschiedung neuer Gesetze im Bereich der Geldwäsche. Insgesamt ist die Rechtsangleichung einigermaßen vorangekommen, doch vor allem bei der Um- und Durchsetzung sind weitere Anstrengungen erforderlich.

Im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe sind gute Fortschritte zu vermelden – die notwendigen institutionellen Strukturen wurden geschaffen und eine umfassende Strategie verabschiedet. Allerdings ist neben einer weiteren Rechtsangleichung auch der Ausbau der Verwaltungskapazitäten erforderlich. Die Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen müssen sich auf den Rechtsrahmen und seinen funktionale Anwendung erstrecken, um mehr Transparenz und Effizienz zu gewährleisten.

Im Bereich Gesellschaftsrecht sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Rechtsangleichung verläuft nach Plan, doch sind zur Umsetzung der vor kurzem verabschiedeten Gesetzesänderungen und zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten weitere Anstrengungen erforderlich.

Auf dem Gebiet der Rechte an geistigem Eigentum sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Hier wurde ein sehr hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Allerdings sind zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten bei der Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum, zur Sensibilisierung interessierter Gruppen und zur Fortsetzung des Kampfs gegen Produktpiraterie und –fälschung weitere Anstrengungen erforderlich.

Im Bereich der Wettbewerbspolitik waren einige Fortschritte zu verzeichnen, vor allem in Bezug auf die staatlichen Beihilfen zugunsten der Stahlindustrie, die Erstellung der Fördergebietskarte und die Anpassung der Steuerbeihilfen. Insbesondere im Hinblick auf die Umstrukturierungsbeihilfen für die Werften, die mit deren geplanter Privatisierung verknüpft werden müssen, sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich.

Bei den Finanzdienstleistungen sind gute Fortschritte zu vermelden. Die Rechtsangleichung ist auf gutem Wege, doch muss der ordnungsgemäßen Umsetzung neuer Rechtsvorschriften mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die beiden Aufsichtsbehörden müssen ihre Anstrengungen zur Verbesserung ihrer Aufsichtsarbeit sowie ihrer Konsultation und Interaktion mit dem Sektor verstärken.

Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien wurden insbesondere hinsichtlich der Liberalisierung des Markts für elektronische Kommunikation und der Medienreform erhebliche Fortschritte erzielt. In diesem Kapitel wurde zwar bereits ein hohes Maß an Angleichung an den Besitzstand erreicht, doch sind zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Marktes für elektronische Kommunikation zusätzliche Anstrengungen erforderlich.

Im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung waren die Fortschritte sehr ungleichmäßig. Hinsichtlich der Qualitätssicherung und der ökologischen Landwirtschaft sind die Beitrittsvorbereitungen bereits gut vorangekommen. Was die ländliche Entwicklung betrifft, so wurden mit der Umsetzung der Heranführungshilfe zwar positive Erfahrungen gemacht, doch muss die Aufnahmekapazität für EU-Mittel in diesem Bereich verbessert werden, In Bezug auf die Zahlstelle, das integrierte Kontroll- und Verwaltungssystem und das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen müssen die Anstrengungen dringend erheblich verstärkt werden. Die das derzeitig in Kroatien angewandte, an die Produktion gekoppelte Unterstützungssystem stimmt nicht mit der reformierten GAP überein. Kroatien sollte mit der Anpassung des Unterstützungssystems beginnen, um den reibungslosen Übergang zur GAP vorzubereiten.

In den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzengesundheit wurden insbesondere durch die Verabschiedung von Durchführungsvorschriften insgesamt gute Fortschritte erzielt. Beim Tierschutz sowie beim Ausbau der Verwaltungs- und Kontrollkapazitäten sind weitere Anstrengungen erforderlich.

Im Kapitel Fischerei hat Kroatien einige Fortschritte erzielt. Die Beitrittsvorbereitungen wurden eingeleitet, doch in den Bereichen Flottenmanagement, Inspektionen und Kontrollen, Strukturmaßnahmen und staatliche Beihilfen bestehen nach wie vor Unterschiede zum Besitzstand. Kroatien muss seine Bemühungen verstärken, um diese Defizite zu beheben.

Im Bereich Verkehr wurden Fortschritte erzielt. Kroatien hat noch keine sachkundige und leistungsfähige Aufsichtsbehörde für das Eisenbahnwesen eingerichtet. Sowohl bei der Durchsetzung von EU-Vorschriften in den Bereichen Straßenverkehr und kombinierter Güterverkehr als auch bei der Umsetzung der EU-Luftverkehrsvorschriften sind weitere Anstrengungen, einschließlich der Stärkung der Verwaltungskapazitäten, erforderlich.

Im Bereich Energie wurden insgesamt gute Fortschritte erzielt. Vor allem in Bezug auf die Energieeffizienz, die Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit der Regulierungsbehörden und die Verwaltungskapazitäten sind allerdings noch erhebliche Anstrengungen erforderlich.

Im Bereich Steuern hat Kroatien sehr begrenzte Fortschritte gemacht. Die Rechtsangleichung kam nicht voran. Obwohl das Steuerecht von der allgemeinen Struktur her weitgehend mit dem Besitzstand übereinstimmt, sind in allen Steuerbereichen erhebliche Anstrengungen erforderlich. Kroatien hat sich mit der Kommission über eine Regelung zur Abschaffung der diskriminierenden Besteuerung von Zigaretten verständigt. Zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten, u. a. im Bereich der IT-Interkonnektivität, sind ebenfalls noch erhebliche Anstrengungen erforderlich.

Im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik sind bedeutende Fortschritte zu verzeichnen. In diesem Bereich ist die Angleichung an den Besitzstand insgesamt weit fortgeschritten.

Im Bereich Statistik sind ebenfalls insgesamt gute Fortschritte zu verzeichnen. Hier wurde bei der Rechtsangleichung ein zufriedenstellendes Niveau erreicht. Doch vor allem in Bezug auf die Verwaltungskapazität und die Landwirtschaftsstatistik, die makroökonomische Statistik und die Unternehmensstatistik sind noch Anstrengungen erforderlich.

Im Bereich Beschäftigung und Soziales sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Hier wurde ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht, auch wenn einige Defizite noch zu beheben sind. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um noch rechtzeitig vor dem Beitritt die Verwaltungskapazitäten zu stärken und damit die ordnungsgemäße Um- und Durchsetzung des Besitzstands zu gewährleisten.

In der Unternehmens- und Industriepolitik hat Kroatien vor allem in Bezug auf KMU, Industriestrategie und Umstrukturierung der Stahlindustrie gute Fortschritte erzielt. In anderen Sektoren wie dem Schiffbau sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Insgesamt hat Kroatien ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht.

Im Bereich der transeuropäischen Netze hat Kroatien gute Fortschritte erzielt und seine aktive Teilnahme an der Arbeit der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa fortgesetzt.

Im Bereich Regionalpolitik und Koordinierung der Strukturinstrumente sind einige Fortschritte zu vermelden. Beim Aufbau institutioneller und administrativer Kapazitäten muss Kroatien weitere Anstrengungen unternehmen. Insgesamt stimmen die kroatischen Rechtsvorschriften nur zum Teil mit dem einschlägigen Besitzstand überein.

Im Bereich Justiz und Grundrechte hat Kroatien einige Fortschritte erzielt. Die Justizreform kommt voran, wenn auch relativ langsam. Es bestehen nach wie vor erhebliche Herausforderungen. Die meisten Instrumente zur Bekämpfung von Korruption sind vorhanden, doch angesichts der Größenordnung des Problems werden sie nicht mit der notwendigen Konsequenz eingesetzt. Die Rechtsvorschriften zum Schutz der Grundrechte sind insgesamt ausreichend, doch trotz gewisser Fortschritte sind hinsichtlich deren Umsetzung noch einige größere Defizite festzustellen.

Im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit hat Kroatien insbesondere in Bezug auf die Bekämpfung des Drogen- und Menschenhandels einige Fortschritte erzielt. Allerdings sind in Bezug auf die Verwaltung der Außengrenzen noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, die weiterhin Anlass zur Sorge gibt, muss Kroatien konkrete Ergebnisse erzielen. Kroatien muss sich verstärkt darum bemühen, die Verwaltungskapazitäten aufzubauen, die zur Um- und Durchsetzung des Besitzstands nach dem Beitritt notwendig sind.

In den Bereichen Wissenschaft und Forschung und Bildung und Kultur sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Hier hat Kroatien insgesamt ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht, auch wenn weitere Anstrengungen erforderlich sind.

Im Kapitel Umwelt wurden insgesamt gute Fortschritte erzielt – dies gilt insbesondere für die Bereiche Luftqualität, Chemikalien und GVO. Allerdings sind in den Bereichen Wasser, Verschmutzung durch Industrieanlagen und Risikomanagement, Klimawandel und horizontale Sektoren noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Dies gilt auch für die Investitionstätigkeit.

Im Bereich Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz wurden einige Fortschritte erzielt. Hier wurde ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht. Allerdings sind im Hinblick auf die Produktsicherheit (RAPEX-Schnellwarnsystem) sowie die Gesundheitsbestimmungen zu Tabak sowie Gewebe und Zellen weitere Anstrengungen erforderlich.

Im Bereich Zollunion hat Kroatien gute Fortschritte erzielt. Die Rechtsangleichung muss allerdings fortgesetzt werden, um die Voraussetzungen für die wirksame Umsetzung der Zollvorschriften zu schaffen und weitere Fortschritte bei der IT-Interkonnektivität zu ermöglichen.

Im Bereich Außenbeziehungen ist Kroatien weiter vorangekommen. Hier ist die Rechtsangleichung bereits weit fortgeschritten.

Auch im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat Kroatien weitere Fortschritte erzielt. Hier hat Kroatien insgesamt an hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht, doch muss die Um- und Durchsetzung von Rüstungskontrollen, einschließlich der Transparenz rüstungsbezogener Informationen, verbessert werden.

Im Bereich der Finanzkontrolle hat Kroatien einige Fortschritte erzielt. Weitere Anstrengungen sind allerdings erforderlich, um vor allem im Hinblick auf die Verwaltung von EU-Mitteln ein leistungsfähiges System der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen zu schaffen.

Im Bereich Finanz- und Haushaltsbestimmungen brachte vor allem der Aufbau einer Koordinierungsstruktur für Eigenmittel weitere Fortschritte. Hier hat Kroatien insgesamt ein hohes Maß an Rechtsangleichung erreicht.

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat im Verlauf des vergangenen Jahres einige Fortschritte erzielt, die politischen Kriterien jedoch bislang nicht erfüllt. Die Parlamentswahlen von 2008 entsprachen nicht den grundlegenden internationalen Standards, und die Empfehlungen der OSZE (ODIHR) müssen uneingeschränkt umgesetzt werden. Das Fehlen eines konstruktiven politischen Dialogs zwischen den größten politischen Parteien und Akteuren hat die Funktionsweise der politischen Institutionen beeinträchtigt; derzeit werden zunehmend Bemühungen zur Förderung des politischen Dialogs unternommen. Zur Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft wurden verschiedene Schritte unternommen, es bedarf jedoch noch weiterer Anstrengungen in diesem Bereich.

Die Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid trägt weiterhin zur Konsolidierung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bei. Die Annahme eines Sprachengesetzes stellt einen bedeutenden Fortschritt für die Beziehungen zwischen den ethnischen Gemeinschaften des Landes dar. Weitere konstruktive Initiativen sind erforderlich, um die Ziele des Abkommens von Ohrid zu erreichen.

Die vorgezogenen Parlamentswahlen von 2008 waren von Gewalt und Unregelmäßigkeiten überschattet. Die Behörden haben damit begonnen, die Täter vor Gericht zu stellen und die Empfehlungen der OSZE/ODIHR für die Durchführung von Wahlen, insbesondere durch die Abänderung des Wahlgesetzes, umzusetzen. Im Juli wurde eine neue, multiethnisch zusammengesetzte Regierungskoalition gebildet. Die Oppositionsparteien haben das neue Parlament über einen längeren Zeitraum boykottiert und das Parlament griff bei der Annahme von Gesetzen wiederholt auf Dringlichkeitsverfahren zurück. Um den politischen Dialog zu verbessern und aufrechtzuerhalten, sind bedeutende weitere Anstrengungen erforderlich.

Was die Reform der öffentlichen Verwaltung betrifft, sind im Einklang mit dem Gesetz über den öffentlichen Dienst einige Fortschritte bei der Einführung gehaltsbezogener Anreize und der Einführung eines Fortbildungssystems zu verzeichnen. Hinsichtlich der Anforderung, Einstellungen auf höherer Ebene nach dem Gesichtspunkt der beruflichen Qualifikation vorzunehmen, wurden allerdings nur geringe Fortschritte erzielt. Die Schaffung eines stabilen, professionellen und leistungsorientierten öffentlichen Dienstes ist eine prioritäre Angelegenheit. Zu diesem Zweck bedarf vor allem die Anstalt für öffentliche Bedienstete einer weiteren Stärkung, und die Kapazitäten der Personaldienststellen in den Fachministerien müssen ausgebaut werden. Die Umsetzung der Polizeireformen verlief unterschiedlich. Die acht neuen regionalen Befehlshaber sowie alle 38 lokalen Befehlshaber wurden wie gesetzlich vorgesehen ernannt. Die Ausbildung der Polizeibediensteten lief weiter, und das Personalmanagement wurde verbessert. Allerdings gibt die in einigen Bereichen festzustellende Politisierung der höheren Polizeiebenen Anlass zu ernster Besorgnis.

Bei der Justizreform wurden gute Fortschritte erzielt. Der neue Berufungsgerichtshof und der neue Verwaltungsgerichtshof sowie der Justizrat haben ihre Arbeit aufgenommen, und auch der neue Rat der Staatsanwälte ist bereits zusammengetreten. Die Akademie für die Ausbildung der Richter und Staatsanwälte ist funktionsfähig, und in den Gerichten wurden neue IT-Systeme eingeführt. Was die Unabhängigkeit und Effizienz, die Humanressourcen und den Haushaltsrahmen betrifft, muss die Justiz jedoch weiter gestärkt werden. Die offenen Stellen bei der Staatsanwaltschaft müssen besetzt werden. Der Rückstau anhängiger Verfahren ist immer noch groß, und die kürzlich durchgeführten Reformen müssen noch Ergebnisse zeitigen, insbesondere was die Unparteilichkeit, die Rechenschaftspflicht und die Effizienz des Gerichtswesens betrifft.

Weitere Fortschritte sind bei der Umsetzung der Korruptionsbekämpfungsstrategie zu verzeichnen. Dem Aktionsplan der Regierung wurde ein spezifisches Budget zugeteilt. In Korruptionsfällen können nun spezielle Ermittlungsverfahren zur Anwendung kommen. Es wurde ein Aktionsplan zur Bekämpfung von Interessenkonflikten angenommen. In einigen prominenten Fällen kam es zu Verurteilungen. Die Sensibilisierung für die Korruption hat zugenommen. Letztere ist aber weiterhin ein weit verbreitetes und gravierendes Problem. Weitere Schritte sind notwendig, insbesondere um die operative Zusammenarbeit der Vollzugsbehörden zu stärken sowie um die Bestimmungen zur Parteien- und Wahlkampfinanzierung umzusetzen.

Der gesetzliche und institutionelle Rahmen für den Schutz der Menschenrechte und Minderheiten ist weitgehend vorhanden. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um seine Umsetzung in einer Reihe von Bereichen zu verbessern.

Verdachtsfälle von Misshandlungen durch die Polizei müssen wirksamer untersucht und strafrechtlich verfolgt werden. Das Strafvollzugssystem wird schrittweise reformiert. Es müssen jedoch Maßnahmen ergriffen werden, um die unmenschlichen und unwürdigen Haftbedingungen abzuschaffen und ein professionelles Management einzuführen. Was die Frauenrechte betrifft, wurde eine nationale Strategie zur Bekämpfung häuslicher Gewalt angenommen, und die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Vergewaltigungen wurden verschärft. Nichtsdestotrotz sind noch große Anstrengungen beim Schutz der Frauen vor jeglicher Form der Gewalt vonnöten. Was die Kinderrechte betrifft, wurde die allgemeine Schulpflicht ausgeweitet, und das Gesetz über die Jugendgerichtsbarkeit ist in Kraft getreten. Die Anstrengungen zum Schutz der Kinderrechte müssen jedoch verstärkt werden.

Was die kulturellen Rechte und Minderheitenrechte betrifft, gab es gemäß dem Abkommen von Ohrid einige Fortschritte bei der Durchführung der Strategie für eine ausgewogene Vertretung der ethnischen Gemeinschaften in der Verwaltung. Es wurde ein Sprachengesetz angenommen, das eine stärkere Verwendung der albanischen Sprache im Parlament vorsieht. Ein Gesetz über die Förderung und den Schutz der Rechte von Minderheiten wurde angenommen, das insbesondere die Schaffung eines spezialisierten Amtes vorsieht.

Die Behörden müssen jedoch weitere Anstrengungen unternehmen, um die Integration der ethnischen Gemeinschaften des Landes, insbesondere im Bildungswesen, zu fördern. Die Belange der kleineren ethnischen Minderheiten werden nicht hinreichend berücksichtigt. Geringe Fortschritte wurden bei der Roma-Politik erzielt. Die entsprechenden Aktionspläne werden nur langsam umgesetzt. Die Roma sind weiterhin mit äußerst schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen insbesondere in den Bereichen Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsfürsorge, Wohnraum und Beschäftigung konfrontiert.

Im Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen ist festzustellen, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien uneingeschränkt mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammengearbeitet hat. Die Justizreformen, die für eine ordnungsgemäße Abwicklung der an die nationalen Behörden zurückverwiesenen Rechtssachen erforderlich sind, wurden angenommen und die Richter und Staatsanwälte entsprechend geschult. Was den Internationalen Strafgerichtshof betrifft, steht das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht im Einklang mit dem diesbezüglichen gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien der EU.

Das Land beteiligt sich weiterhin aktiv an regionalen Aktivitäten, u. a. im Rahmen des neuen Regionalen Kooperationsrates (RCC). Nach dem Inkrafttreten des mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommens (CEFTA) von 2006 übernahm Mazedonien als erstes Land den CEFTA-Vorsitz.

Ein gemeinsamer Ausschuss zum Thema Grenzdemarkation mit dem Kosovo wurde eingesetzt, dessen Arbeit den Prozess zum baldigen Abschluss führen wird. Die Regierung entschied im Oktober, die Unabhängigkeit des Kosovos anzuerkennen.

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien pflegt gutnachbarschaftliche Beziehungen zu den Ländern der Region. Nur die Beziehungen zu Griechenland waren durch den ungelösten Streit um den Ländernamen weiter beeinträchtigt. Handlungen und Äußerungen, die sich negativ auf die gutnachbarschaftlichen Beziehungen auswirken könnten, sollten vermieden werden. Die Pflege gutnachbarschaftlicher Beziehungen, einschließlich der Aushandlung einer für beide Seiten akzeptablen Lösung im Streit um den Ländernamen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen bleibt nach wie vor von grundlegender Bedeutung.

Die Wirtschaft der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien verzeichnet weiterhin ein solides Wachstum. Das ungünstigere internationale Wirtschaftsumfeld führte zu einer drastischen Verschlechterung der Außenhandelsbilanz und einem Anstieg der Inflation. Die Fortschritte bei den Strukturreformen wurden gehalten, und das Unternehmensumfeld verbesserte sich. Allerdings bietet die weiterhin hohe Arbeitslosenquote Anlass zu großer Sorge. Das reibungslose Funktionieren der Marktwirtschaft und das Wirtschaftsklima werden immer noch durch institutionelle Schwächen und Defizite der Rechtsstaatlichkeit beeinträchtigt.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so ist die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien gut vorangekommen und hat einen weiteren Schritt hin zur Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft getan. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, vorausgesetzt, es führt sein umfassendes Reformprogramm rigoros durch und beseitigt verbleibende signifikante Schwachstellen.

Der politische Konsens über die wesentlichen Elemente der Wirtschaftspolitik konnte weitgehend gewahrt werden. Dank eines ausgewogenen Policy-Mix konnten die makroökonomische Stabilität und die Planbarkeit aufrechterhalten werden. Die Wachstumsleistung des Landes ist weiterhin gut. Die Verwaltung der öffentlichen Finanzen wurde durch Steuersenkungen und eine effizientere Steuereinziehung verbessert; darüber hinaus wurden die Ausgaben für den Infrastruktur- und Bildungsbereich erhöht. Die Staatsverschuldung hielt sich auf relativ niedrigem Niveau. Die höheren Steuereinnahmen weisen auf einige Erfolge bei der Reduzierung der Schattenwirtschaft hin.

Der Zufluss ausländischer Direktinvestitionen hat sich im vergangenen Jahr deutlich erhöht. Die Privatisierung ist weitgehend abgeschlossen. Der Anteil des Privatsektors an der Gesamtproduktion beträgt 80% der Wertschöpfung. Die Preis- und Handelsliberalisierung wurde praktisch in allen Sektoren abgeschlossen. Die Konkursverfahren wurden weiter vereinfacht und die Verfahren der Eigentumsregistrierung beschleunigt. Die finanzielle Unabhängigkeit der Regulierungs- und Aufsichtsbehörden wurde leicht gestärkt. Die Finanzintermediation hat zugenommen. Der Wettbewerb auf dem Markt der Netzindustrien verbesserte sich. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Förderung des Humankapitals ergriffen. Die wirtschaftliche Integration in die EU ist gut vorangeschritten.

Allerdings hat die verschlechterte Außenhandelsbilanz zu einer größeren außenwirtschaftlichen Anfälligkeit geführt, weshalb eine gute Haushaltsdisziplin umso wichtiger ist. Die Arbeitsmärkte funktionieren nach wie vor schlecht, und die Arbeitslosenquoten sind weiterhin hoch. Das Funktionieren der Marktwirtschaft wird nach wie vor durch institutionelle Schwächen und Defizite bei der Rechtsstaatlichkeit beeinträchtigt. Die öffentliche Verwaltung ist nach wie vor uneffizient, und in einigen Bereichen besteht nach wie vor kaum Rechtssicherheit, was sich negativ auf die Attraktivität des Landes für ausländische Investitionen auswirkt. Die Justiz ist weiterhin ein Schwachpunkt, und den Regulierung- und Aufsichtsbehörden mangelt es zuweilen an den Ressourcen, die zur effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.

Trotz der Bemühungen, die zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft unternommen wurden, ist der informelle Sektor weiterhin sehr umfangreich. Er wird durch einen lückenhaften Rechtsrahmen sowie durch Defizite der Rechtsdurchsetzung, unter anderem bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität, begünstigt. Der informelle Sektor stellt nach wie vor ein großes Problem dar, da durch ihn die Steuerbasis verringert und eine wirksame Umsetzung der Wirtschaftspolitik behindert wird.

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat weitere Anstrengungen unternommen, um ihre Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu verbessern. Bei der Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft sind einige Fortschritte festzustellen. Was die Anwendung und wirksame Durchsetzung der Rechtsvorschriften anbelangt, sind jedoch noch große Herausforderungen zu überwinden. Zur vollständigen Umsetzung des Besitzstands der Gemeinschaft fehlt es an angemessenen Human- und Finanzressourcen.

Im Bereich des freien Warenverkehrs verbesserte sich die Verwaltungskapazität, allerdings ist letztere für eine ordnungsgemäße Rechtsdurchsetzung immer noch nicht ausreichend. Der Großteil des sektorspezifischen Besitzstands muss noch übernommen und umgesetzt werden. Begrenzte Fortschritte wurden in den Bereichen Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie Dienst- und Niederlassungsfreiheit erzielt, wo sich die Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand der Gemeinschaft noch in einem frühen Stadium befindet. Gute Fortschritte wurden bei der Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich des freien Kapitalverkehrs erreicht. Die Verwaltungskapazität und die Fortschritte bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche sind hingegen nicht ausreichend.

Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sind erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Die unlängst erlassenen Rechtsvorschriften über Konzessionen und öffentlich-private Partnerschaften wurden jedoch noch nicht an den Besitzstand angeglichen. Die aktuellen Bemühungen zur Schulung der Vergabebehörden und Wirtschaftsbeteiligten im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe müssen verstärkt werden. Im Bereich Gesellschaftsrecht wurden gute Fortschritte erzielt, und die Rechtsangleichung verläuft zufriedenstellend. Bei den Rechten an geistigem Eigentum wurden insofern Fortschritte erzielt, als der Rechtsrahmen und die Verwaltungskapazität in dem Bereich gestärkt wurden. Allmählich ist eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften in diesem Bereich festzustellen, jedoch bedarf es weiterer Anstrengungen, um eine zufriedenstellende Rechtsdurchsetzung auch bei der Bekämpfung von Nachahmung und Produktpiraterie zu erreichen.

Im Bereich Wettbewerb und staatliche Beihilfen sind gute, wenn auch uneinheitliche Fortschritte zu beobachten. Die Wettbewerbsbehörde benötigt nach wie vor besser qualifiziertes Personal und angemessene Finanzmittel. Der Ex-ante-Kontrollmechanismus für staatliche Beihilfen ist noch nicht ausreichend wirksam.

Bei der Angleichung des Besitzstands im Bereich der Finanzdienstleistungen sind Fortschritte zu verzeichnen. Die Defizite bei der Verwaltungskapazität der Aufsichtsbehörden bestehen fort, insbesondere was den Versicherungsmarkt betrifft, wo die Rechtsdurchsetzung besonders ungenügend ist.

In den Bereichen Informationsgesellschaft und Medien wurden hinsichtlich der elektronischen Kommunikation bedeutende Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand erreicht, u. a. bei der Anwendung von Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung. Dadurch wurde zum Nutzen der Verbraucher ein größerer Wettbewerb geschaffen. Die Finanzlage des Rundfunkrates und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt bietet weiterhin Anlass zur Sorge.

Im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung führten Fortschritte bei der Politikgestaltung zu einer Stärkung der Verwaltungskapazität der zuständigen Institutionen und einer besseren Umsetzung der Vorschriften, auch wenn die Rechtsangleichung an den Besitzstand der Gemeinschaft nicht weiter vorangekommen ist. In den Bereichen Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit wurden nur mäßige Fortschritte – hauptsächlich bei der Gesetzgebung – erzielt. Die Verwaltungskapazität wurde ausgebaut, reicht jedoch noch nicht aus, um eine angemessene Umsetzung der EU-Vorschriften sicherzustellen. Was die Rechtsangleichung im Bereich der Fischerei betrifft, wurden zwar Fortschritte erzielt, die Verwaltungskapazität muss jedoch noch aufgebaut werden.

In der Verkehrspolitik sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Die Verwaltungskapazität ist jedoch in allen Sektoren weiterhin unzureichend. Die Regulierungs- und Sicherheitsbehörden haben in den Bereichen Land-, Luft- und Schienenverkehr gerade erst ihre Arbeit aufgenommen. Die Reformen im Bereich des Schienenverkehrs sind noch nicht abgeschlossen.

Im Energiesektor wurden Fortschritte erreicht, insbesondere was die Rechtsangleichung und die Liberalisierung des Elektrizitätsmarkts betrifft. Dennoch erfordern einige offene Fragen im Zusammenhang mit Tarifen und Stromverteilung noch besondere Aufmerksamkeit. Die Verwaltungskapazität hinsichtlich der Durchsetzung der Vorschriften zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Strahlenschutz hat sich verbessert, muss jedoch weiter ausgebaut werden. Die Regulierungsbehörden verfügen noch nicht über ausreichende Unabhängigkeit.

Der Stand der Rechtsangleichung ist im Bereich der indirekten Steuern zufriedenstellend, muss aber im Bereich der direkten Steuern verbessert werden. Die Verwaltungskapazität im Bereich der Steuererhebung hat sich deutlich verbessert und die Steuereinnahmen haben zugenommen. Dennoch sind nach wie vor Anstrengungen erforderlich, um eine wirksame Umsetzung und Durchsetzung der Steuergesetzgebung sicherzustellen. Bei der Bekämpfung der Korruption sind weitere große Anstrengungen erforderlich.

Einige Fortschritte wurden bei der Rechtsangleichung und der Stärkung der Verwaltungskapazität im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik erzielt. Im Bereich Statistik wurden sowohl in Bezug auf die statistische Infrastruktur als auch auf die Sektorstatistik Fortschritte erzielt. Die Angleichung der Klassifizierungen an den Besitzstand ist gut vorangeschritten. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um eine ausreichende Qualität der Statistiken zu erreichen und aufrechtzuerhalten.

Im Bereich Soziales und Beschäftigung sind nur begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Der Grad der Rechtsangleichung ist mäßig. Die Verwaltungskapazität wird zwar allmählich gestärkt, aber für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Rechtsvorschriften und Strategien ist sie nach wie vor nicht ausreichend.

Gute Fortschritte sind im Bereich der Unternehmens- und Industriepolitik zu verzeichnen, insbesondere in Bezug auf den Regelungsrahmen und die Sektorpolitiken.

Fortschritte wurden beim Aufbau der transeuropäischen Netze erzielt. Das Land beteiligt sich weiterhin aktiv an der Arbeit der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa (SEETO). Die für die Modernisierung der Infrastruktur erforderlichen großen finanziellen Ressourcen stellen nach wie vor ein großes Hindernis dar.

Einige Fortschritte sind im Bereich der Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente zu verzeichnen, wenngleich für die Umsetzung der IPA-Komponenten als Vorläufer der Strukturfonds noch erhebliche Anstrengungen erforderlich sind. Die Verwaltungskapazitäten auf regionaler und lokaler Ebene, wie auch die Kapazitäten der zuständigen Ministerien müssen bedeutend gestärkt werden.

Im Bereich Justiz und Grundrechte sind einige Fortschritte festzustellen. Was die Reform des Justizwesens betrifft, hat der Justizrat seine Arbeit aufgenommen, wurde ein Rat der Staatsanwälte eingerichtet und wurde das Gesetz über die Staatsanwaltschaft angenommen. Was die Unabhängigkeit und Effizienz, die Humanressourcen und den Haushaltsrahmen betrifft, muss die Justiz jedoch weiter gestärkt werden. Das Strafprozessrecht wurde geändert, um bei Korruptionsfällen die Anwendung besonderer Ermittlungsverfahren zu ermöglichen. Der Aktionsplan zur Bekämpfung der Korruption wurde mit einem spezifischen Budget versehen. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen. Hinsichtlich der Grundrechte wurde ein Sprachengesetz angenommen, das die Förderung der albanischen Sprache im öffentlichen Leben vorsieht. Allerdings sind weitere Anstrengungen vonnöten, um auch die Belange der kleineren ethnischen Minderheiten, einschließlich der Roma, anzugehen.

Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht haben sich die operativen Kapazitäten der zuständigen Behörden weiter verbessert. Fortschritte sind in den Bereichen polizeiliche Zusammenarbeit, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Migration, Asyl, Visapolitik und Grenzverwaltung zu verzeichnen. Ein Rechtsrahmen ist vorhanden, und die Umsetzung ist vorangekommen. Die Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen zwischen der EG und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien traten im Januar 2008 in Kraft. Der Dialog mit der Europäischen Kommission über die Visaerleichterung wurde bereits eingeleitet. Bei der Erreichung der Benchmarks für den Fahrplan der Visaerleichterung, insbesondere in Bezug auf die Einführung biometrischer Reisepässe, wurden gute Fortschritte erzielt. Bei der Identifizierung und der Zerschlagung krimineller Banden, die an Menschenhandel beteiligt sind, wurden Fortschritte erzielt, doch die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist weiterhin Herkunfts-, Transit-, und Zielland für den Menschenhandel. Die Politisierung der höheren Polizeiebenen hat zu Missbräuchen geführt. Insgesamt muss die Verwaltungskapazität weiter ausgebaut werden. Die organisierte Kriminalität ist weiterhin ein gravierendes Problem, das die Rechtsstaatlichkeit und das Unternehmensumfeld beeinträchtigt.

Im Bereich Wissenschaft und Forschung sind Fortschritte bei der Organisation der Forschungszusammenarbeit auf nationaler Ebene festzustellen, aber die Kapazität ist weiterhin unzureichend. Im ersten Jahr der Teilnahme am FP7 wurden gute Ergebnisse erzielt. Es sind allerdings noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Integration in den europäischen Forschungsbereich zu erleichtern.

In den Bereichen Bildung und Kultur wurden gute Fortschritte erzielt, wenngleich die Kapazität zur Umsetzung der erlassenen Rechtsvorschriften weiterhin unzureichend ist. Das Land sollte seine Bemühungen fortsetzen, durch Aktionsprogramme das Umfeld für lebenslanges Lernen und die Förderung der Jugend vorzubereiten.

Bei der Entwicklung des Rechtsrahmens im Bereich Umwelt wurden Fortschritte erzielt, insbesondere was die horizontalen Rechtsvorschriften sowie die Sektoren Luftqualität und Abfallwirtschaft betrifft. Nach wie vor fehlt es an einer beträchtlichen Anzahl von Durchführungsvorschriften. In einigen Sektoren wie Wasserqualität und Naturschutz sind Rückstände zu vermelden. Die Verwaltungskapazität muss erheblich gestärkt werden, und wenngleich bedeutende Anstrengungen zur Aufstockung der Finanzmittel unternommen wurden, sind die Investitionen in die Umweltinfrastruktur immer noch höchst unzureichend. Im Bereich Gesundheits- und Verbraucherschutz wurden Fortschritte beim Aufbau der institutionellen Kapazitäten für den Verbraucherschutz erzielt; darüber hinaus wurden die Mittel für die öffentliche Gesundheit aufgestockt. Allerdings wurde noch kein wirksames und transparentes Marktaufsichtssystem geschaffen. Die Verwaltungsmittel reichen nicht aus, um eine vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften, Strategien und Aktionspläne im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten.

Im Bereich der Zollunion sind erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Bei der Gebührenerhebung wurden erhebliche Verbesserungen erreicht, und gute Ergebnisse wurden bei der Bekämpfung der grenzübergreifenden Kriminalität erzielt. Die Zollvorschriften sind gut an den Besitzstand angeglichen, es besteht aber noch weiterer Harmonisierungsbedarf. Die administrativen und operativen Kapazitäten wurden erheblich verbessert, und bei der Bekämpfung der Korruption sind deutliche Ergebnisse zu verzeichnen.

Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an die EU-Politik im Bereich Außenbeziehungen wurden insbesondere aufgrund der Umsetzung des CEFTA-Abkommens einige Fortschritte erzielt; auch die Rechtsangleichung in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik schritt voran. Weitere Bemühungen sind erforderlich, um die Verwaltungskapazität in diesen Bereichen zu stärken.

Im Bereich der Finanzkontrolle waren die Fortschritte bei der Angleichung und Umsetzung der Rechtsvorschriften gering. Die Verwaltungskapazität der für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und für die externe Rechnungsprüfung zuständigen Institutionen wurde gestärkt, aber sie reicht weiterhin nicht aus, um den Verpflichtungen aus dem Besitzstand nachzukommen. Hinsichtlich der Finanz- und Haushaltsbestimmungen sind einige Fortschritte bei der Bekämpfung des MwSt.- und Zollbetrugs zu verzeichnen. Hier müssen zu gegebener Zeit geeignete Koordinierungsstrukturen geschaffen, Durchführungsvorschriften erlassen und die Verwaltung hinsichtlich der Eigenmittel gestärkt werden.

Montenegro

Montenegro hat bei der Erfüllung der politischen Kriterien beträchtliche Fortschritte erzielt, indem es seinen Rechtsrahmen verbessert und seine institutionelle Kapazität im Einklang mit der Europäischen Partnerschaft ausgebaut hat. Die Umsetzung der Verfassung ist gut vorangeschritten. Die Bemühungen zur Umsetzung der Reformen müssen jedoch weiter verstärkt werden. Insbesondere müssen Anstrengungen unternommen werden, um die Justizreform zum Abschluss zu bringen. Bei der Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens sind zwar einige Fortschritte zu verzeichnen, doch dieser Bereich ist nach wie vor sehr problematisch. In EU-Angelegenheiten besteht weiterhin ein starker politischer Konsens, der aber auf andere Bereiche des Staatsaufbaus erweitert werden muss. Die Verwaltungskapazität muss erhöht werden.

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurden gestärkt. Bei der Umsetzung der im Oktober 2007 angenommenen neuen Verfassung sind einige Fortschritte festzustellen. Allerdings müssen die Führungs- und Funktionsweise der Justiz verbessert werden und es bedarf eines entschiedeneren politischen Willens, bei der Korruptionsbekämpfung Ergebnisse zu erzielen.

Das Parlament hat einen Rat für Europäische Integration eingerichtet, dessen Vorsitz ein Mitglied der Opposition führt. Die Rechtssetzungstätigkeit ist sehr rege gewesen. Daneben muss das Parlament jedoch seine Kapazität und seine Leistungsfähigkeit als rechtssetzendes Organ und als politisches Aufsichtsorgan festigen.

Die Regierung hat sich weiter an die sich aus der Unabhängigkeit des Landes ergebenden Anforderungen angepasst. Sie hat ihre Koordinierung in Bezug auf die europäische Integration weiter verbessert. Beim Management und bei der Kapazität bestehen allerdings insbesondere in den Fachministerien nach wie vor Unzulänglichkeiten.

Der Ausbau des Rechtsrahmens für die öffentliche Verwaltung ist vorangekommen. Fortschritte sind bei der Personalverwaltung und der Reform der kommunalen Selbstverwaltung zu verzeichnen. Allerdings stellen mangelnde personelle und finanzielle Ressourcen, neben strukturellen Unzulänglichkeiten und Korruption, weiterhin Hindernisse für die Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen dar. Die Verwaltungskapazität ist immer noch begrenzt. In Schlüsselbereichen wie Stadtplanung und Umweltschutz sind die bestehenden Verwaltungsstrukturen und –kapazitäten nicht bedarfsgerecht und müssen verbessert werden. Die Rechtsvorschriften über den öffentlichen Dienst sind weiter zu verbessern und ihre konsequente Umsetzung muss sichergestellt werden. Das Amt des Ombudsmanns wurde durch die Schaffung von zwei Posten für stellvertretende Ombudsmänner verstärkt, die Leistungsfähigkeit des Amts bleibt jedoch insgesamt eingeschränkt.

Bei der Reform des Justizwesens sind in einige Fortschritte zu verzeichnen. Montenegro nahm einen Aktionsplan und Gesetze zur Umsetzung der neuen Verfassung an. Im September 2008 wurden in den höheren Gerichten Sonderabteilungen für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Korruption, Kriegsverbrechen und Terrorismus eingerichtet. Die Annahme wesentlicher Reformgesetze, mit denen die Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Justiz gesichert werden sollen, steht nach wie vor aus. Insgesamt bleibt die Leistungsfähigkeit des Gerichtswesens auf einem niedrigen Stand. Rückstände bei der Behandlung anhängiger zivil- und strafrechtlicher Fälle und übermäßig langwierige Verfahren geben weiterhin Anlass zur Sorge. Die Strafverfahren im Fall der Verschleppung und des Verschwindens von über 80 bosnischen Zivilisten im Jahr 1992 sind immer noch nicht abgeschlossen.

Bei der Stärkung des strategischen und administrativen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung sind einige Fortschritte festzustellen. Die Problematik der Korruption wird etwas deutlicher wahrgenommen. Die Umsetzung der Bestimmungen ist jedoch weiterhin unzulänglich und hat bislang nur begrenzte Ergebnisse hervorgebracht. Die Annahme wesentlicher Rechtsvorschriften wie des neuen Gesetzes zu Interessenskonflikten steht weiterhin aus. In Montenegro fehlen starke und unabhängige Aufsichts- oder Prüfbehörden. Die Ermittlungskapazität der Vollzugsbehörden ist weiterhin ungenügend, so dass nur in nur sehr wenigen Korruptionsfällen rechtskräftige Urteile erlassen wurden. Korruption ist weiterhin weit verbreitet und stellt ein besonders ernstes Problem dar.

Im Bereich Menschenrechte und Minderheitenschutz , in dem Montenegro im Großen und Ganzen die europäischen Standards anwendet, sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Gewährleistung der rückwirkenden Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention muss in dem Gesetz über die Umsetzung der Verfassung klarer geregelt werden. Im November 2007 wurden Mehrjahresstrategien für den sozialen Schutz und den Kinderschutz , die Integration von Menschen mit Behinderungen und den Schutz älterer Menschen angenommen, in der Praxis haben sich die Bedingungen jedoch noch nicht erheblich verbessert. Um die Problematik der häuslichen Gewalt gegen Frauen anzugehen, muss dieses Thema in der Öffentlichkeit größere Beachtung finden und es müssen geeignete Rechtsvorschriften angenommen werden. Bei der Festlegung der Durchführungsmechanismen, der Verbesserung der Schutzmaßnahmen und der Sensibilisierung für die geschlechterspezifische Diskriminierung müssen Fortschritte erzielt werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung muss angesichts der jüngsten Ereignisse, bei denen es auch zu Angriffen auf Journalisten gekommen ist, besser geschützt werden. In diesen Fällen müssen eingehende Ermittlungen durchgeführt werden. Gewalttätige Übergriffe und Diffamierungsklagen gegen Journalisten geben Anlass zur Besorgnis. Die Bedingungen für Organisationen der Zivilgesellschaft sind überwiegend zufriedenstellend, könnten aber in Zusammenarbeit zwischen der Regierung und der Zivilgesellschaft weiter verbessert werden. Im Bereich der Eigentumsrechte werden die Verfahren der Eigentumsrückgabe und der Entschädigung fortgesetzt und es werden weiterhin Beschwerden gegen Entscheidungen der drei erstinstanzlichen regionalen Kommissionen für Eigentumsrückgabe eingereicht.

Bei der Stärkung der Grundlagen des Minderheitenschutzes hat Montenegro einige Fortschritte gemacht: Es hat eine Strategie für die Minderheitenpolitik und eine nationale Strategie für die Roma angenommen, nationale Minderheitenräte eingerichtet und spezifische Finanzierungsmechanismen geschaffen. Die meisten Umsetzungsmaßnahmen, insbesondere die Vergabe der entsprechenden Mittel, stehen jedoch noch aus. Die Beziehungen zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen sind harmonisch, die sozialen und wirtschaftlichen Rechte von Vertriebenen, darunter zahlreicher Roma aus dem Kosovo, werden noch nicht garantiert. Roma, Aschkali und Kosovo-Ägypter sind weiterhin mit äußerst schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen insbesondere in den Bereichen Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsfürsorge, Wohnraum und Beschäftigung konfrontiert. Die vor kurzem angenommene Regierungsstrategie für den Zeitraum 2008-2012 muss jetzt umgesetzt werden.

Was den Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbelangt, so hat das Land weiterhin eine konstruktive Rolle in der Region gespielt und sich aktiv an der regionalen Zusammenarbeit beteiligt, unter anderem im Rahmen des neu eingerichteten Regionalen Kooperationsrates (RCC) und des mitteleuropäischen Freihandelsübereinkommens (CEFTA). Die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) verläuft weiterhin zufriedenstellend und Montenegro hat mit den Strafverfolgungsbehörden Serbiens und Kroatiens Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet, die eine Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen vorsehen.

Die gutnachbarschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten wurden weiter ausgebaut. Die bilaterale Zusammenarbeit ist weiter vorangekommen. Fortschritte gab es insbesondere bei der Regelung bilateraler Grenzfragen zwischen Montenegro und Kroatien, da die beiden Länder gemeinsam beschlossen haben, den Fall der Halbinsel Prevklava an den Internationalen Strafgerichtshof zu verweisen. Montenegro hat die Unabhängigkeit des Kosovos[10] im Oktober 2008 anerkannt.

Was den Internationalen Strafgerichtshof abgelangt, so steht das bilaterale Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht im Einklang mit dem entsprechenden gemeinsamen Standpunkt und den Leitprinzipien der EU.

Die Wirtschaft Montenegros hat weiterhin stark expandiert. Die Umsetzung der strukturellen Reformen wurde beschleunigt und die institutionellen Kapazitäten wurden gestärkt. Wegen der zunehmenden Inflation und außenwirtschaftlicher Anfälligkeiten ist die gesamtwirtschaftliche Stabilität zurückgegangen. Die Behebung der Mängel bei der Durchsetzung des Rechtsstaatsprinzips bleibt die wichtigste Herausforderung für die künftige Wirtschaftsentwicklung.

Auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Kriterien hat das Land bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft weitere Fortschritte erzielt. Um dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union mittelfristig standhalten zu können, müssen die laufenden Reformen abgeschlossen und zügig umgesetzt werden.

Das Wirtschaftswachstum blieb robust und wurde durch einen starken Anstieg der ausländischen Direktinvestitionen und der Binnennachfrage angekurbelt, wodurch die Arbeitslosenquote weiter gesunken ist. Durch die Abschwächung der Kreditvergabe der Geschäftsbanken auf ein langfristig tragbareres Niveau im Jahr 2008 wurde die gesamtwirtschaftliche Stabilität gestärkt. Durch die günstige Haushaltslage konnten zusätzliche Kapitalinvestitionen getätigt und die staatliche Auslandsverschuldung weiter gesenkt werden. Der Privatisierungsprozess wurde beschleunigt, wodurch die Belastung der öffentlichen Finanzen verringert und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert wurde.

Die Umstrukturierung der Sektoren Verkehr und Energie wurde auf den Weg gebracht. Regulierung und Leistungsfähigkeit des Finanzdienstleistungssektors wurden durch die Überarbeitung und Umsetzung eines neuen Bankengesetzes und der Einrichtung eines Aufsichtsamts für das Versicherungswesen verbessert. Es wurde ein Rat für die Beseitigung von Hindernissen für die Unternehmenstätigkeit eingerichtet. Die Weiterentwicklung der Kompetenzen der Humanressourcen wurde mit der Umsetzung wirksamerer Ausbildungsprogramme fortgesetzt. Die wirtschaftliche Integration in die EU blieb auf einem hohen Stand.

Das Zahlungsbilanzdefizit ist jedoch mittlerweile so groß wie nie zuvor und seine Finanzierungsstruktur ist ungünstiger geworden. Die Finanzpolitik ist akkommodierend geblieben, obwohl der Konjunkturaufschwung nur vorübergehend ist. Die Gesamtinflation ist wegen der steigenden Energie- und Lebensmittelpreise angestiegen. Die allgemeine Arbeitskräfteknappheit und der Mangel an geeigneten Qualifikationen hat die Lohn- und Gehaltskosten in die Höhe getrieben. Der Versuch, einige staatliche Unternehmen zu privatisieren, ist an dem mangelnden Interesse der Investoren gescheitert.

Die industrielle Produktion war weiterhin relativ instabil. Die Exportkapazität der kleinen und mittleren Unternehmen ist immer noch sehr begrenzt. Der Marktzugang, die Eigentumsregistrierung und die Vergabe von Baugenehmigungen werden durch Schwachstellen in der Verwaltung beeinträchtigt. Die umfangreiche Schattenwirtschaft wird durch einen lückenhaften Rechtsrahmen sowie durch Defizite bei der Rechtsdurchsetzung, unter anderem bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, begünstigt. Dies stellt nach wie vor ein großes Problem dar, da so die Steuerbasis verringert und eine wirksame Umsetzung der Wirtschaftspolitik verhindert wird.

Montenegro hat bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an europäische Standards weitere Fortschritte gemacht. Insgesamt verläuft die Umsetzung des Interimsabkommens seit dem 1. Januar 2008 reibungslos. Gute Fortschritte wurden in den Bereichen freier Dienstleistungsverkehr, Zoll und Steuern, Landwirtschaft, Straßentransitverkehr und Forschung erzielt. Auch bei der Schaffung des Rechtsrahmens in den Bereichen freier Warenverkehr, Wettbewerb, öffentliches Auftragswesen, Rechte an geistigem Eigentum, Bildung, Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Industrie und KMU, Nahrungsmittelsicherheit, Freiheit, Sicherheit und Recht wurden einige Fortschritte erzielt. In diesen Bereichen bedarf es jedoch weiterer Verbesserungen des institutionellen Gefüges und der Verwaltungskapazität sowie bei der Vervollständigung der Rechtsvorschriften. Besondere Anstrengungen müssen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht unternommen werden. In den Bereichen Verkehr, Energie, Umwelt und Informationsgesellschaft wurden in unterschiedlichem Maße Fortschritte erzielt. Die Fortschritte beim Aufbau des Statistiksystems waren nicht zufriedenstellend.

Im Bereich Binnenmarkt hat Montenegro einige Fortschritte bei der Umsetzung der entsprechenden Prioritäten der Europäischen Partnerschaft erzielt. Im Bereich freier Warenverkehr wird der Institutionenaufbau fortgesetzt. Montenegro muss jedoch den Ausbau der diesbezüglichen administrativen und personellen Kapazitäten, die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den betreffenden staatlichen Stellen und die Angleichung der horizontalen Rahmenvorschriften an das Gemeinschaftsrecht fortsetzen. Auch hinsichtlich des sektorspezifischen Besitzstands sind zusätzliche Bemühungen erforderlich.

Der Rechtsrahmen im Bereich des freien Personenverkehrs wurde mit der Annahme des Gesetzes über die Beschäftigung und Erwerbstätigkeit ausländischer Arbeitnehmer verbessert, das am 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Im Bereich freier Dienstleistungsverkehr sind angesichts der Liberalisierung im Rahmen der laufenden Verhandlungen über den WTO-Beitritt erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Auf dem Gebiet des Niederlassungsrechts ist hervorzuheben, dass das Gesellschaftsrecht geändert wurde, um die Rechtvorschriften weiter an die einschlägigen EU-Richtlinien anzugleichen.

Auch im Bereich freier Kapitalverkehr sind Fortschritte zu verzeichnen, da die Rechtsvorschriften für Fremdwährungsgeschäfte und sonstige Kapitaltransaktionen durch die Aufhebung einiger Schutzmaßnahmen geändert wurden.

Im Bereich Zoll und Steuern sind gute Fortschritte zu verzeichnen. Die Angleichung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand ist weiter vorangekommen. Allerdings bedarf es kontinuierlicher Bemühungen sowohl um die Rechtsangleichung als auch um die Verbesserung der Steuereinziehung. Die Verwaltungskapazität der Steuer- und Zollbehörden muss weiter ausgebaut werden, unter anderem im Hinblick auf den wirksamen Einsatz von Risikoanalysen und die Umstellung auf EDV. Die Korruptionsbekämpfung bleibt weiterhin eine Priorität.

Im Bereich Wettbewerb wurde der Institutionenaufbau mit der Einrichtung der Behörde für Wettbewerbsschutz und der Aufsichtskommission für staatliche Beihilfen fortgesetzt. Die operative Unabhängigkeit dieser Stellen muss sichergestellt und ihre Verwaltungskapazität ausgebaut werden.

Im Bereich öffentliches Auftragswesen hat es weitere Fortschritte gegeben. In einigen Bereichen, wie Versorgungsunternehmen, Konzessionen und öffentlich-private Partnerschaften ist die Rechtsangleichung weiterhin ungenügend. Für die Mitarbeiter des Amtes für öffentliches Auftragswesen wurden Schulungen durchgeführt, die Verwaltungskapazität des Amtes muss jedoch weiter ausgebaut werden.

Auch im Bereich Schutz der Rechte an geistigem Eigentum bedarf es noch weiterer Fortschritte. Das montenegrinische Amt für geistiges Eigentum hat am 28. Mai 2008 offiziell seinen Betrieb aufgenommen, allerdings sind die institutionelle und die Durchsetzungskapazität des Amtes noch begrenzt und die allgemeine Öffentlichkeit ist nur in geringem Maße sensibilisiert.

Die Entwicklung der Strategien und Rechtsvorschriften im Bereich der Beschäftigungspolitik ist mit der Annahme des Arbeitsgesetzes fortgeschritten, bei den Umsetzungskapazitäten sind jedoch noch Rückstände aufzuholen. Im Bereich Sozialpolitik und Schutz benachteiligter Gruppen, in dem Montenegro die Anforderungen weiterhin im Großen und Ganzen erfüllt, gab es einige Fortschritte: der Rechtsrahmen wurde verbessert und es wurde ein Sozialrat als Plattform für die Förderung des sozialen Dialogs eingerichtet.

Auf dem Gebiet der Politik im Bereich der öffentlichen Gesundheit hat die Regierung zwar erste Schritte unternommen, insgesamt sind die Fortschritte aber als begrenzt zu bezeichnen.

Im Bildungsbereich wurden Fortschritte erzielt. . Der Rechtsrahmen für das Bildungswesen und das Qualitätssicherungssystem wurden ausgebaut. Zur Umsetzung einer umfassenden Strategie für das Lebenslange Lernen bedarf es weiterer Fortschritte. Gute Fortschritte hat es auf dem Gebiet der Forschung gegeben, insbesondere bei der Entwicklung einer forschungspolitischen Strategie und bei der regionalen und internationalen Zusammenarbeit, u. a. mit der EU.

Die Vorbereitungen auf den WTO -Beitritt Montenegros sind in die Endphase eingetreten. Sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene sind Fortschritte zu verzeichnen, unter anderem durch die im April mit der EG erzielte Einigung.

Was die sektorspezifischen Strategien anbelangt, so sind im Bereich Industrie und KMU Fortschritte zu vermelden, auch wenn diese bei der Harmonisierung und der Beschleunigung der Vergabe von Lizenzen und Genehmigungen und der Einrichtung von Unterstützungsdiensten für Unternehmen weiterhin begrenzt sind.

Im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung , Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit sowie Fischerei sind Fortschritte bei der Rechtsreform und der Entwicklungsplanung zu verzeichnen. Die Umsetzung muss jedoch verstärkt werden und die Einrichtung eines integrierten Systems für die Lebensmittelsicherheit steht noch aus.

Im Umweltbereich wurden einige Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand erzielt. Es bedarf jedoch noch erheblicher Anstrengungen bei der Um- und Durchsetzung. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Ausbau der Verwaltungskapazität und dem Aufbau leistungsfähiger Inspektionsdienste zu widmen. Die Bemühungen zur Sensibilisierung für Umweltschutzfragen sollten fortgesetzt werden. Der Umweltschutz gibt insgesamt Anlass zur Besorgnis, insbesondere aber in den Küstengebieten und den Nationalparks.

Bei der Liberalisierung des Verkehrssektors sind Fortschritte zu verzeichnen; diese betreffen insbesondere den Straßentransitverkehr. Die Umstrukturierung des Schienenverkehrs ist im Gange, allerdings wurden die Bedingungen für den Zugang zur Infrastruktur bisher noch nicht festgelegt. Auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit, des Seeverkehrs und bei dem systembezogenen Ansatz für die Verkehrsentwicklung hat sich nur wenig getan. Bei der Angleichung an den Besitzstand im Bereich des Luftverkehrs bedarf es erheblicher Anstrengungen. Montenegro wirkt weiterhin aktiv an der Arbeit der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa mit.

Im Energiesektor sind Fortschritte zu verzeichnen, die jedoch nach wie vor uneinheitlich sind. Es bedarf weiterhin kontinuierlicher Anstrengungen, um den Anforderungen des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft zu genügen.

Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Allerdings gibt es Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der neuen Behörde für die elektronische Kommunikation. Ferner könnte sich die Übertragung bestimmter Zuständigkeiten an die neue Regulierungsbehörde finanziell sehr nachteilig auf die Rundfunkanstalt auswirken.

Die Entwicklung im Bereich der internen Finanzkontrolle und der externen Prüfungen befindet sich noch in einem frühen Stadium. Hier sind beträchtliche Sensibilisierungsbemühungen und Schulungsmaßnahmen zu den neuen Systemen erforderlich. Die Unabhängigkeit und die Kapazität der Rechnungsprüfungsbehörde müssen erheblich gestärkt werden .

Auf dem Gebiet der Erstellung von Statistiken sind begrenzte Fortschritte festzustellen und die Verwaltungskapazität ist weiterhin sehr unzureichend. Das Statistikamt (MONSTAT) hat ernstliche Schwierigkeiten, seine Verpflichtungen zu erfüllen und es mangelt ihm weiterhin an fachlicher Unabhängigkeit. In allen Bereichen müssen erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um ein Niveau zu erreichen, das EU-Standards entspricht.

Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht hat Montenegro mit der Umsetzung seiner Prioritäten begonnen, allerdings bisher in begrenztem Maße.

Auf dem Gebiet der Visumpolitik hat Montenegro Fortschritte erzielt. Die Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen zwischen Montenegro und der Europäischen Gemeinschaft sind im Januar 2008 in Kraft getreten. Der Dialog mit der Europäischen Kommission über die Visaerleichterung wurde bereits eingeleitet. Montenegro hat diesbezüglich neue Rechtsvorschriften angenommen und mit der Ausstellung biometrischer Reisedokumente begonnen. Die Visaregelung steht aber nicht uneingeschränkt im Einklang mit europäischen Standards und es bedarf weiterer Bemühungen, um die in dem Fahrplan zur Visaerleichterung festgelegten Kriterien zu erfüllen.

Im Bereich Grenzverwaltung hat Montenegro mit der Umsetzung der Strategie für eine integrierte Grenzverwaltung und des Aktionsplans sowie mit dem Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Grenzpolizei und Zollbehörden begonnen. Allerdings wurde immer noch kein neues Gesetz zur Grenzüberwachung angenommen. Die technische Ausrüstung mehrerer Grenzübergänge ist unzureichend.

Die Fortschritte in den Bereichen Asyl und Migration waren uneinheitlich. Im Asylbereich wurden mit der Annahme von Durchführungsvorschriften und der Einrichtung des Asylamts und der staatlichen Berufungskommission für Asylbewerber Fortschritte erzielt. Im Bereich Migration stecken die Vorbereitungen hingegen noch in den Anfängen. Die Annahme eines Ausländergesetzes steht noch aus. Die vor kurzem angenommene migrationspolitische Strategie muss wirksam umgesetzt werden. Es gibt bislang noch kein Auffanglager für illegale Migranten.

Auf dem Gebiet der Geldwäsche hat es mit der Annahme eines neuen Gesetzes zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einige Fortschritte gegeben. Jetzt müssen entsprechende Durchführungsvorschriften angenommen und die Umsetzungskapazität ausgebaut werden. Die Kompetenzen und die Kapazität der Finanzfahndungsstelle sind weiterhin begrenzt. Die Vollzugsbehörden verfügen nach wie vor über keine ausreichende Ermittlungskapazität. Die Geldwäsche gibt weiterhin Anlass zu großer Besorgnis und es bedarf noch erheblicher Bemühungen um ihre Verhütung und Bekämpfung.

Eine neue Drogenbekämpfungsstrategie wurde angenommen und es wurden Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter der Grenzpolizei und der Zollbehörden durchgeführt; dennoch bieten Drogenschmuggel und –handel – insbesondere angesichts der Beteiligung krimineller Vereinigungen – weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis. Drogenmissbrauch und Drogenkriminalität nehmen in Montenegro weiter zu. Das Land hat in Bezug auf seine Prioritäten erste Schritte eingeleitet, doch es besteht weiterer Handlungsbedarf.

Im Polizeiwesen wurden mäßige Fortschritte erzielt. Die interne Umstrukturierung der Polizei und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen wurden fortgesetzt, im Hinblick auf die Ausstattung und die beruflichen Kompetenzen bedarf es jedoch weiterer Verbesserungen.

Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität hat es Fortschritte gegeben, zu nennen sind hier insbesondere die Annahme eines aktualisierten Aktionsplans und die Einrichtung von Sonderabteilungen an höheren Gerichten, die für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständig sind. Die organisierte Kriminalität gibt jedoch nach wie vor Anlass zu ernster Sorge, da sie die Einhaltung der rechtsstaatlichen Prinzipien und die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft beeinträchtigt. Eine neue Strafprozessordnung wurde noch nicht angenommen. Nach wie vor werden zu selten Ermittlungen eingeleitet, die außerdem nur in sehr wenigen Fällen zu einer rechtskräftigen Verurteilung führen. Bei der Verhütung von Menschenhandel hat es geringe Fortschritte gegeben. Montenegro ist nach wie vor Herkunfts-, Transit-, und Zielland für Menschenhandel. In diesem Bereich werden nur in seltenen Fällen Ermittlungen eingeleitet; es wird ein proaktiverer Ansatz benötigt, um Opfer von Menschenhandel aufzufinden und ihnen zu helfen.

Beim Schutz personenbezogener Daten sind begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Da die Annahme eines neuen Datenschutzgesetzes noch aussteht und es keine unabhängige und leistungsfähige Aufsichtsbehörde gibt, werden die bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht angewandt, was Anlass zu ernster Sorge gibt.

Serbien

Bei der Erfüllung der politischen Kriterien gemäß den Vorgaben der Europäischen Partnerschaft hat Serbien Fortschritte erzielt. Im April 2008 wurde das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) unterzeichnet, ein Meilenstein in der Geschichte der Beziehungen zwischen der EU und Serbien. Bei der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Die uneingeschränkte Zusammenarbeit ist weiterhin eine internationale Verpflichtung von zentraler Bedeutung, die in jeder Hinsicht zu erfüllen ist. In den Schlussfolgerungen der Tagung des Rates vom 29. April 2008 haben die Minister der EU-Mitgliedstaaten vereinbart, das SAA den nationalen Parlamenten zur Ratifizierung vorzulegen, während die Gemeinschaft beschlossen hat, mit der Umsetzung des Interimsabkommens zu beginnen, sobald der Rat zu dem Schluss kommt, dass Serbien uneingeschränkt mit dem IStGHJ zusammenarbeitet. Im Laufe des Jahres war das politische Leben in Serbien in erheblichem Maße von der Unabhängigkeitserklärung des Kosovos[11] geprägt. Differenzen zwischen den Parteien, die in wichtigen politischen Fragen keine Einigung erzielen konnten, haben die Tätigkeit des Parlaments und der Regierung beeinträchtigt und schließlich zu vorgezogenen Parlamentswahlen geführt. Seit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen gab es eine größere Stabilität in der Regierung und einen breiteren Konsens zur Frage der europäischen Integration. Die neue Regierung, die im Juli 2008 gebildet wurde, hat begonnen, die wichtigsten politischen Prioritäten umzusetzen und den Reformprozess zu beschleunigen.

In den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hat es einige Fortschritte bei der Annahme der Rechtsvorschriften zur Umsetzung des neuen Verfassungsrahmens gegeben. Es bedarf allerdings weiterer Reformen, um sicherzustellen, dass die verfassungsrechtlichen Bestimmungen zum Justizwesen im Einklang mit europäischen Standards umgesetzt werden.

Das Parlament hat das SAA im September 2008 ratifiziert und mit der Arbeit an einem Gesetzespaket zu europäischen Standards in einer Reihe von Gebieten begonnen. Allerdings war die Gesetzgebungstätigkeit im Berichtszeitraum begrenzt und es wurden nur wenige Gesetze angenommen. Bei der Parlamentsreform hat es Verzögerungen gegeben und die Frage, inwieweit die Parteien Kontrolle über die Mandatsausübung der Abgeordneten ausüben dürfen, wurde bisher nicht geregelt. Die Kapazität der parlamentarischen Ausschüsse ist nach wie vor begrenzt und die Überarbeitung der Wahlgesetze steht noch aus.

Die Tätigkeit der Regierung war in einem Großteil des Berichtszeitraums durch die Kosovo-Problematik und mangelndes Einvernehmen über die Beziehungen zur EU geprägt. Die neue Regierung hat sich nach ihrem Amtsantritt im Juli 2008 dazu verpflichtet, die Verbindungen mit der EU zu stärken und den Reformprozess voranzubringen. Die allgemeine politische Koordinierung zwischen den Ministerien und den verschiedenen Ämtern muss verbessert werden. Bei der Gesetzesreform zur kommunalen Selbstverwaltung sind einige Fortschritte zu verzeichnen. In diesem Bereich sind weitere Verbesserungen und eine verstärkte Angleichung der Rechtsvorschriften an die europäischen Standards erforderlich.

Im Bereich der öffentlichen Verwaltung verfügt Serbien insgesamt über gute Kapazitäten. Die für die europäische Integration zuständigen Stellen wurden gestärkt und die serbischen Behörden haben unter der Koordinierung des serbischen Amts für Europäische Integration aktiv an der Vorbereitung des nationalen Programms für die EU-Integration teilgenommen, das die serbische Regierung im Oktober 2008 angenommen hat. Das neu eingerichtete Amt des gesamtstaatlichen Ombudsmann hat seine Aufgaben aktiv wahrgenommen und sowohl Hilfeersuchen von Bürgern beantwortet als auch zahlreiche Änderungsvorschläge zu Gesetzesentwürfen vorgelegt. Unabhängige Regulierungsstellen haben unter schwierigen Bedingungen relativ gute Leistungen erbracht. Die serbische Regierung wird größere Entschlossenheit beweisen müssen, unabhängige Regulierungsstellen mit den entsprechenden Befugnissen auszustatten und sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben wirksamer wahrnehmen. Es bedarf weiterer Bemühungen, um die Professionalität und die Rechenschaftspflicht im gesamten öffentlichen Dienst zu verbessern.

Im Hinblick auf die Gewährleistung der zivilen Kontrolle der Sicherheitskräfte wurde durch die Annahme einer Reihe von Gesetzen Fortschritte erzielt. Die Reform in diesem Bereich muss noch abgeschlossen werden und das Parlament muss für eine wirksame demokratische Aufsicht sorgen.

Im Justizwesen hat das Verfassungsgericht seine Tätigkeit nach der Ernennung seines Präsidenten und von zehn der fünfzehn Richter wiederaufgenommen. Die Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen für Justizbeamte wurden weiter verbessert. Die Reform des Justizsystems befindet sich allerdings noch in einem frühen Stadium und der Rechtsrahmen für die Umsetzung der Justizreform wurde noch nicht vollständig aufgebaut. Es wurden noch keine Verwaltungs- und Berufungsgerichte eingerichtet. Serbien muss weitere Anstrengungen unternehmen, um die Unabhängigkeit, die Rechenschaftspflicht und die Leistungsfähigkeit des Justizwesens zu gewährleisten.

Bei der Korruptionsbekämpfung wurden einige Fortschritte erzielt. Im Oktober 2008 wurden Änderungen des Parteienfinanzierungsgesetzes angenommen und das Gesetz über die Einrichtung eines Korruptionsbekämpfungsamtes verabschiedet, das auch neue Bestimmungen zu Interessenskonflikten enthält. Im November 2007 wurden das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption und sein Zusatzprotokoll ratifiziert. Es gibt jedoch immer noch keine klare Strategie für die Korruptionsbekämpfung. Es gibt nicht genug unabhängige Aufsichtsstellen u. a. in den Bereichen Parteienfinanzierung, Interessenskonflikte, öffentliches Beschaffungswesen und Privatisierung, und die praktischen Ergebnisse waren begrenzt. Insgesamt ist Korruption in Serbien nach wie vor ein weit verbreitetes und ernstes Problem.

Der allgemeine Rahmen für die Achtung der Menschenrechte und den Minderheitenschutz in Serbien ist vorhanden. In der Verfassung sind Garantien für die bürgerlichen und politischen Rechte verankert, die in der Regel geschützt werden. Die Wahrnehmung dieser Rechte wurde jedoch durch die Stimmung, die unmittelbar nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovos herrschte, beeinträchtigt. Es gab verschiedene Vorfälle, in denen es zu hetzerischen Parolen und Gewalt gegen zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschenrechtsverteidiger und bestimmte Teile der Medien kann. Die bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Garantien in diesem Bereich müssen uneingeschränkt durchgesetzt werden. Das System der Strafvollzugsanstalten wurde Reformen unterzogen. Dennoch stellen Überbelegung, Gewalttätigkeit und Drogenmissbrauch in den Vollzugsanstalten ein ernstes Problem dar.

Die serbischen Rechtsvorschriften über den Schutz der wirtschaftlichen und sozialen Rechte sind im Großen und Ganzen vollständig. Der Rechtsrahmen muss jedoch weiter ausgebaut werden und auch ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz beinhalten. Die Rechtsvorschriften müssen uneingeschränkt angewandt werden. Auf dem Gebiet der Frauenrechte hat sich das Ministerium für Arbeit und Soziales aktiv für die Förderung dieser Rechte eingesetzt. Allerdings steht die Annahme eines spezifischen Gesetzes über die Geschlechtergleichstellung und die Annahme der nationalen Strategie zur Verbesserung der Stellung der Frau und zur Förderung der Geschlechtergleichstellung noch aus. Der Schutz von Frauen und Kindern vor jeglicher Form der Gewalt muss verbessert werden. Es sind weitere Bemühungen erforderlich, um die soziale Eingliederung von Kindern, Menschen mit Behinderungen und benachteiligten Gruppen zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu geeigneten Bildungsangeboten. Auf dem Gebiet der Eigentumsrechte wurden die Rechtsvorschriften zur Eigentumsrückgabe noch nicht angenommen, so dass der Rückgabeprozess noch nicht ordnungsgemäß eingeleitet werden konnte.

Die Minderheitenrechte werden in Serbien in der Regel geachtet. Allerdings wurden die Rechtsvorschriften zu den nationalen Minderheitenräten noch nicht angenommen. In der Zeit unmittelbar nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovos gab es eine Reihe ethnisch motivierter Übergriffe in der Vojvodina, die insbesondere gegen die nationale Minderheit der Albaner gerichtet waren. Die Situation im südlichen Teil des Landes war stabil, allerdings weiterhin angespannt, während sich die Situation in Sandžak nach der Verschärfung der Spaltungen innerhalb der muslimischen Gemeinschaft verschlechtert hat. Der Lösung der Statusfrage für Flüchtlinge und Binnenvertriebene wurde nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt. Die Minderheit der Roma ist weiterhin mit äußerst schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen konfrontiert und hat kaum Zugang zu Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsfürsorge, Wohnraum und Beschäftigung. Mangels Registrierung beim Einwohnermeldeamt bleibt ihnen der Zugang zu den grundlegenden wirtschaftlichen und sozialen Rechten verwehrt.

Was den Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbelangt, hat Serbien erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) gemacht, da die Angeklagten Stojan Župljanin und Radovan Karadžić verhaftet und nach Den Haag überführt wurden. Die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem IStGHJ ist eine internationale Verpflichtung, die in jeder Hinsicht zu erfüllen ist, und eine der wichtigsten Prioritäten der Europäischen Partnerschaft.

Serbien beteiligte sich aktiv an regionalen Initiativen, unter anderem an dem neu eingerichteten Regionalen Kooperationsrat (RCC). Serbien wirkte konstruktiv an der Umsetzung des mitteleuropäischen Freihandelsabkommen (CEFTA) mit. Es hat ferner darauf gedrängt, dass das Kosovo in regionalen Länderzusammenschlüssen durch die UHNMIK vertreten wird. Es ist wichtig, dass Serbien gegenüber der Beteiligung des Kosovos an regionalen Initiativen und internationalen Foren eine konstruktive Haltung annimmt.

Die Beziehungen zwischen der EU und Serbien wurden von der Unabhängigkeitserklärung des Kosovos beeinflusst. Im Februar 2008 ist es am Ende einer Demonstration gegen die Unabhängigkeitserklärung zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen, in deren Verlauf mehrere Demonstranten ausländische diplomatische Vertretungen in Belgrad angegriffen haben, darunter auch Botschaften von EU-Mitgliedstaaten. Die EU hat diese Angriffe verurteilt und die serbische Regierung nachdrücklich darum gebeten, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um weitere Gewalt zu verhindern.

Serbien hat verbindlich zugesagt, nur friedliche Mittel einzusetzen und hat sich bei seiner Reaktion auf die Unabhängigkeitserklärung der Parlamentarischen Versammlung des Kosovos Zurückhaltung auferlegt. Die serbische Regierung hat rechtliche und diplomatische Schritte eingeleitet, um die Rechtmäßigkeit der Unabhängigkeitserklärung anzufechten. Serbien hat seine amtierenden Botschafter aus Ländern zurückgezogen, die das Kosovo anerkannt haben, wozu auch EU-Mitgliedstaaten zählten. Die serbischen Botschafter, die aus EU-Mitgliedstaaten abgezogen wurden, sind mittlerweise wieder an ihre Posten zurückgekehrt. Im Oktober 2008 stimmte die Generalversammlung der Vereinten Nationen für eine von Serbien vorgelegte Resolution, mit der ein nicht verbindliches Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovos beim Internationalen Gerichtshof (IGH) eingeholt werden soll.

Serbien hat die Umgestaltung der internationalen zivilen Präsenz im Kosovo und die Entsendung der EULEX-Mission abgelehnt, sofern sie nicht durch den UN-Sicherheitsrat genehmigt werden. Serbien hat trotz der ablehnenden Haltung der UNMIK im Mai 2008 Kommunalwahlen im Kosovo abgehalten und die parallelen Einrichtungen im Kosovo gestärkt, unter anderem durch die Einrichtung einer Versammlung der Gemeinden.

Die Wirtschaft Serbiens verzeichnete weiterhin ein starkes Wachstum. Die Fortschritte bei der makroökonomischen Stabilisierung waren jedoch uneinheitlich. Durch die weitere Abkehr von der Haushaltskonsolidierung wurden die makroökonomischen Risiken verstärkt. Die Umsetzung der Strukturreformen verlangsamte sich und die hohe Arbeitslosenquote und der zunehmende Inflationsdruck stellten nach wie vor große Herausforderungen dar.

Hinsichtlich der wirtschaftlichen Kriterien erzielte Serbien einige Fortschritte bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft. Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, damit Serbien mittelfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten kann.

Insgesamt herrscht weiterhin Konsens in Bezug auf die konstituierenden Elemente einer Marktwirtschaft. Durch den neuen geldpolitischen Rahmen, in dem Inflationsziele festgelegt wurden, konnte Serbien 2007 die Inflationsziele erfüllen. Bei der Privatisierung hat es einige Fortschritte gegeben. Die Finanzintermediation wurde – ausgehend von einem noch immer relativ niedrigen Stand – ausgebaut. Bei der Entwicklung des Nichtbankensektors wurden bedeutende Fortschritte erzielt.

Allerdings haben sich die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte verstärkt, die Qualität der Finanzierung hat sich verschlechtert, die Auslandsschuld ist gestiegen und die gesamtwirtschaftliche Anfälligkeit hat auch angesichts der weltweiten Finanzkrise zugenommen. Der weiterhin expansiv ausgerichtete finanzpolitische Kurs trug zu den zunehmenden außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten und zu der erneuten Zunahme des Inflationsdrucks im Jahr 2008 bei. Trotz der hohen Wachstumsraten der letzten Jahre ist die Arbeitslosigkeit weiterhin eine große Herausforderung geblieben. Gleichzeitig litt die Wirtschaft zunehmend unter einem Mangel an qualifizierten Fachkräften. Bei der Privatisierung staatlicher Unternehmen und Banken sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die ausländischen Investitionen wurden durch das instabile politische Klima beeinträchtigt.

Ein wettbewerbsfähiger und dynamischer Privatsektor wurde bisher nicht in vollem Umfang aufgebaut. Übermäßige bürokratische Anforderungen und komplexe Rechtsvorschriften haben den Marktzu- und -austritt weiterhin erschwert. Die Berechenbarkeit der rechtlichen Rahmenbedingungen und das Vertrauen in das Rechtssystem blieben weiterhin begrenzt, insbesondere hinsichtlich der wirksamen Durchsetzung von Eigentumsrechten. Die staatliche Einflussnahme auf die Wettbewerbssituation ist zwar zurückgegangen, aber weiterhin sehr präsent. Die ausgedehnte Schattenwirtschaft wird durch einen schwachen Regelungsrahmen, eine inadäquate Steuer- und Ausgabenpolitik, sowie durch Defizite bei der Rechtsdurchsetzung, u. a. bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, begünstigt. Dies stellt nach wie vor ein großes Problem dar, da so die Steuerbasis verringert und eine wirksame Umsetzung der Wirtschaftspolitik verhindert wird.

Im Bereich der europäischen Standards ist die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus dem SAA und insbesondere dem Interimsabkommen ergeben, eine Hauptpriorität der Europäischen Partnerschaft. Die serbische Regierung beschloss im Oktober 2008, das Interimsabkommen ab dem 1. Januar 2009 umzusetzen. Dank seiner guten Verwaltungskapazität ist Serbien weiterhin gut für die Umsetzung des SAA und des Interimsabkommens gerüstet. Um die SAA-Verpflichtungen in vollem Umfang zu erfüllen und hieraus Nutzen ziehen zu können, wird Serbien weitere Anstrengungen unternehmen müssen; insbesondere muss das Land neue Rechtsvorschriften annehmen und anwenden sowie seine Verwaltungs- und Durchsetzungskapazität stärken, unter anderem in den Regulierungsbehörden.

Serbien hat in den Bereichen des Binnenmarkts Fortschritte erzielt. Die Rechtsangleichung ist jedoch kaum vorangekommen. Auf dem Gebiet des freien Warenverkehrs sind Fortschritte in den Bereichen Normung, Akkreditierung und Konformitätsbewertung festzustellen. Weitere Bemühungen müssen unternommen werden, um die institutionelle und administrative Kapazität auszubauen und den Rechtsrahmen zu stärken. Die Rechtsvorschriften in den Bereichen Normung, Messwesen und Produktsicherheit müssen überarbeitet werden und Serbien muss mit der Einrichtung einer Marktüberwachung beginnen.

Die Vorbereitungen in den Bereichen Personenverkehr, Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsrecht sind mäßig vorangekommen. Größere Anstrengungen müssen unternommen werden, um die Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand anzupassen, insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Banken. Die Kapazität der Aufsichtsbehörden im Sektor Finanzdienstleistungen muss weiter ausgebaut werden. Die Wertpapieraufsichtsbehörde wurde in jüngster Zeit gestärkt, verfügt aber weiterhin nicht über ausreichende Befugnisse, um ihre Aufgaben im Einklang mit internationalen Standards ausüben zu können. Auf dem Gebiet des freien Kapitalverkehrs wurden die Kapitalbewegungen zwischen Serbien und Bosnien und Herzegowina weiter liberalisiert und die Zusammenarbeit mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien bei der Bankenaufsicht wurde verbessert. Insgesamt sind die Vorbereitungen auf die Erfüllung der SAA-Verpflichtungen in diesem Bereich mäßig vorangekommen.

Durch die verbesserte Verwaltungskapazität der Zoll- und Steuerbehörden konnten bei der Bekämpfung von illegalem Handel und Schmuggel sowie bei der Verbesserung der Steuereinziehung gute Ergebnisse erzielt werden. Im Einklang mit dem Besitzstand sind neue Wertzölle und feste Zölle auf Zigaretten in Kraft getreten. Die Infrastruktur im Zollwesen muss jedoch ein weiter ausgebaut und verbessert werden. Serbien muss weitere Bemühungen unternehmen, um die EU-Standards im Bereich der direkten Steuern zu erfüllen.

Bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Wettbewerb wurden einige Fortschritte erzielt. Die Verwaltungskapazität der Kommission für Wettbewerbsschutz wurde verstärkt. Weiterer Bemühungen bedarf es bei der Angleichung der bestehenden kartellrechtlichen Bestimmungen an die Anforderungen des Interimsabkommens. Die Durchsetzungskapazität der Wettbewerbsbehörden muss weiter gestärkt werden. Serbien hat noch keinen Rechtsrahmen für staatliche Beilhilfen angenommen und weder eine operationell unabhängige Behörde für staatliche Beihilfen noch ein System für Ex-ante-Kontrollen eingerichtet. Im Bereich öffentliches Auftragswesen sind die Verfahren transparenter geworden. Allerdings gibt es in Serbien nach wie vor kein modernes und uneingeschränkt leistungsfähiges System für das öffentliche Auftragswesen. Hier bedarf es weiterer Bemühungen, um die bestehenden Rechtsvorschriften anzupassen und die Fähigkeit zur Umsetzung der aus dem SAA erwachsenden Anforderungen zu erfüllen.

Auf dem Gebiet der Rechte an geistigem Eigentum ist festzustellen, dass die Kapazität des Amtes für Rechte an geistigem Eigentum erhöht wurde. Allerdings müssen die Verwaltungskapazität des Amtes und seine Unabhängigkeit weiter ausgebaut werden, um eine größere Kohärenz und eine wirksamere Durchsetzung der Bestimmungen zu gewährleisten. Das Patenterteilungsverfahren wurde im Einklang mit europäischen Standards vereinfacht. Im Hinblick auf die Durchsetzung wurden einige Fortschritte erzielt, so dass in mehreren Fällen nachgeahmte Waren beschlagnahmt werden konnten.

Was die Annäherung an europäische Standards in den Bereichen Beschäftigungs- und Sozialpolitik anbelangt, so wurde die Umsetzung teilweise verbessert, ist jedoch weiterhin unzulänglich. In den Bereichen Sozialpolitik und öffentliche Gesundheit müssen noch Rechtsvorschriften angenommen und die Verwaltungskapazität ausgebaut werden. Im Bereich der psychischen Gesundheit müssen gemeindenahe Versorgungsangebote als Alternative zur Unterbringung in Anstalten weiter ausgebaut werden. Im Bildungsbereich wurden geringe Fortschritte erzielt. Hier müssen die Verwaltungskapazität, die Koordinierung zwischen den verschiedenen Einrichtungen und die Verbindungen zum Arbeitsmarkt gestärkt werden. Im Bereich Wissenschaft und Forschung hat Serbien erfolgreich am Siebten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung teilgenommen. Die Entwicklung einer integrierten Forschungspolitik, die verstärkte Investitionen und eine größere Mobilität der Lehrenden fördert, steht jedoch noch aus. Serbien ist bei den Vorbereitungen auf den WTO -Beitritt relativ gut vorangekommen, muss aber energischere Bemühungen unternehmen, wenn es sein selbst gestecktes Ziel eines frühzeitigen Beitritts verwirklichen will.

Was die sektorspezifischen Strategien anbelangt, bemüht sich Serbien in den Bereichen Industrie und KMU weiterhin um die Umsetzung der Europäischen Charta für kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere durch die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren. Allerdings muss es noch eine neue Industriepolitik annehmen, die in Einklang mit dem EU-Ansatz steht.

Im Bereich Landwirtschaft hat es einige Verbesserungen bei der Verwaltungskapazität gegeben. Es muss jedoch noch ein geeigneter Rechtsrahmen angenommen werden und es bedarf weiterer Bemühungen zum Ausbau der Verwaltungskapazität. Auf den Gebieten ländliche Entwicklung und Pflanzenschutz wurden nur geringe Fortschritte erzielt.

Im Umweltbereich sind die Vorbereitungen nach wie vor mäßig fortgeschritten. Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften muss auf allen Ebenen weiter verbessert werden. Auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft fehlt weiterhin ein umfassender rechtlicher und institutioneller Rahmen.

Im Bereich Verkehr sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Serbien wirkt weiterhin aktiv an der Arbeit der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa mit. Die Umsetzung der ersten Phase des Übereinkommens über die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (ECAA) wurde fortgesetzt, aber das Übereinkommen wurde noch nicht ratifiziert. Serbien hat eine neue Strategie für die Entwicklung des Verkehrs per Schiene, Straße, Wasser und Luft sowie des kombinierten Verkehrs entwickelt, einschließlich der Erweiterung des Verkehrskorridors X. In Anschluss an diese Strategie müssen jedoch Aktionspläne formuliert und sektorgestützte Rechts- und Verwaltungsvorschriften angenommen werden.

Im Bereich Energie sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Die Gebührensysteme für die Stromübertragung wurden überarbeitet und die Märkte für gewerbliche Abnehmer wurden geöffnet. Serbien muss aber noch Änderungen seines Energiegesetzes annehmen und seine Verwaltungskapazität ausbauen, um den Anforderungen des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft zu genügen.

Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien sind geringe Fortschritte zu verzeichnen. Zwar wurden Bestimmungen zur elektronischen Signatur angenommen, aber der unangemessene Rechtsrahmen und die begrenzte institutionelle und Regulierungskapazität behindern weitere Entwicklungen im Bereich der elektronischen Kommunikation, der Dienstleistungen der Informationsgesellschaft und der audiovisuellen Politik.

Im Bereich Finanzkontrolle gibt es immer noch keine umfassende Politik für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen. Insgesamt befindet sich Serbien bei den Vorbereitungen für die Einführung eines modernen und wirksamen Systems für die öffentliche Finanzkrontrolle in einem sehr frühen Stadium. Bisher wurden noch nicht in allen Ministerien interne Prüfstellen eingerichtet. Die Rechnungsprüfungsbehörde hat ihren Betrieb noch nicht aufgenommen.

Serbien ist bei der Erfüllung der Anforderungen des SAA und der Europäischen Partnerschaft im Bereich Statistik mäßig fortgeschritten. Die Verwaltungskapazität muss weiter gestärkt werden.

Im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht sind mäßige Fortschritte zu verzeichnen. Die Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen zwischen Serbien und der Europäischen Union sind im Januar 2008 in Kraft getreten und es wurde ein Dialog über die Visaerleichterung eingeleitet. Die serbische Visaregelung steht allerdings noch nicht in jeder Hinsicht mit den europäischen Standards im Einklang. Serbien hat im August 2008 mit der Ausstellung biometrischer Reisepässe begonnen. Auf dem Gebiet der Grenzkontrolle wurde im Oktober 2008 ein neues Grenzschutzgesetz angenommen. Die Umsetzung der nationalen Strategie für integrierte Grenzverwaltung und des Aktionsplans ist jedoch langsam vorangeschritten. Bei der Ausrüstung der Grenzübergänge sind Unterschiede festzustellen.

Nach der Annahme der neuen Rechtsvorschriften im Bereich des Asylrechts hat Serbien die Verantwortung für die Bearbeitung der Asylanträge übernommen, die bisher vom UNHCR wahrgenommen wurde. Es bestehen jedoch weiterhin verfahrenstechnische Defizite und die Annahme der Durchführungsvorschriften steht noch aus. Im Bereich Migration sind die Entwicklungen langsam vorangekommen. Insbesondere muss die Wiedereingliederung von Rückkehrern verbessert werden.

Die Geldwäsche stellt nach wie vor ein ernstes Problem dar. Die Regierung hat im September 2008 eine nationale Strategie zur Prävention der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung angenommen, die Verabschiedung der einschlägigen Rechtsvorschriften steht jedoch noch aus. Es wurden keine wirksamen Maßnahmen für die Durchsetzung und die Beurteilung von Berichten über verdächtige Transaktionen ergriffen und die Ermittlungskapazität der Vollzugsbehörden ist unzureichend.

Serbien liegt an einer der Hauptrouten für den Drogenschmuggel im Balkan. Die serbischen Behörden haben im Berichtszeitraum eine erhebliche Menge Drogen beschlagnahmt. Eine nationale Strategie und ein Aktionsplan zur Prävention von Drogenmissbrauch und zur Reduzierung des Angebots wurden jedoch noch nicht angenommen. Der Drogenhandel gibt weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis.

Die beruflichen Kompetenzen der Polizeibeamten wurden durch die Durchführung zusätzlicher Schulungsmaßnahmen verbessert, allerdings gibt es weiterhin große Unterschiede zwischen den einzelnen Diensten. Strukturelle Probleme wie Mangel an Koordinierung, Transparenz und einer klaren Aufgabenteilung bestehen fort.

Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität gibt in Serbien nach wie vor Anlass zu ernster Sorge, da die Einhaltung der rechtsstaatlichen Prinzipien und die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft beeinträchtigt werden. Im Oktober 2008 wurden neue Rechtsvorschriften über die Beschlagnahme von durch Straftaten erworbenen Vermögenswerten und über die strafrechtliche Haftung von juristischen Personen angenommen. Wegen des verspäteten Inkrafttretens der neuen Strafprozessordnung ist der Rechtsrahmen jedoch weiterhin unvollständig. Eine nationale Strategie und ein Aktionsplan wurden nicht angenommen. Die Effizienz der Tätigkeiten des Sonderstaatsanwalts wird durch die kurze Amtszeit für diesen Posten behindert. Die internationale Polizeizusammenarbeit und die Kapazität der Spezialeinheiten der Polizei für Ermittlungen im Bereich der Finanzkriminalität sind nach wie vor unzureichend. Es wurden keine Managementkapazitäten für beschlagnahmte Vermögenswerte, die durch Straftaten erworben wurden, eingerichtet und die Bestimmungen über die Einziehung von Erträgen aus Straftaten werden nicht ausreichend angewandt.

Serbien ist weiterhin Herkunfts-, Transit-, und Zielland für Menschenhandel . Im Hinblick auf die Ermittlungen und Verurteilungen in Fällen von Menschenhandel wurden einige Anstrengungen unternommen, aber die Zahl der serbischen Opfer hat zugenommen. Es wurden verstärkt Bemühungen unternommen, um die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und dem NRO-Sektor und die Unterstützung für die Opfer zu verbessern.

Auf dem Gebiet des Datenschutzes hat Serbien das einschlägige Protokoll des Europarates unterzeichnet und neue Rechtsvorschriften zum Datenschutz angenommen. Da es jedoch keine unabhängige und leistungsfähige Datenschutzaufsichtsbehörde gibt, wurden die bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht angewandt.

Kosovo[12]

Das Kosovo hat am 1. Februar 2008 seine Unabhängigkeit erklärt und eine Verfassung angenommen, die am 15. Juni in Kraft getreten ist. Im Februar hat die EU beschlossen, eine Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX) im Rahmen der ESVP einzurichten und einen Sonderbeauftragten ernannt. Die Entsendung der EULEX-Mission wird derzeit auf den Weg gebracht. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat mit der Umgestaltung der Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) begonnen. Die Resolution des UN-Sicherheitsrats UNSCR 1244/99 bildet weiterhin den internationalen Rechtsrahmen für das Mandat der Vereinten Nationen im Kosovo. Der Europäische Rat hat auf seinen Tagungen im Dezember 2007 und im Juni 2008 bekräftigt, dass die EU bereit ist, die wirtschaftliche und politische Entwicklung des Kosovos durch eine klare europäische Perspektive zu unterstützten, im Einklang mit der europäischen Perspektive für die gesamte Region.

Hinsichtlich der politischen Kriterien hat das Kosovo einige Fortschritte bei der Verwirklichung zentraler Prioritäten der Europäischen Partnerschaft erzielt. Die im April angenommene Verfassung steht in Einklang mit europäischen Standards. Es wurde eine beträchtliche Zahl wichtiger Rechtsvorschriften angenommen. Diese müssen jetzt angewandt werden. Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie die Förderung des Dialogs und der Aussöhnung zwischen den Volksgruppen stellen für das Kosovo große politische Herausforderungen dar. Die Beziehungen zwischen Kosovo-Albanern und Kosovo-Serben sind nach wie vor angespannt, insbesondere im Norden des Kosovos. Nach der Unabhängigkeitserklärung bliebt die Sicherheitslage relativ ruhig, abgesehen von zwei ernsthaften Vorkommnissen im nördlichen Teil des Landes – zwei Grenzkontrollstellen wurden zerstört und das Gerichtsgebäude in Mitrovica gestürmt –, bei denen es einen Toten und zahlreiche Verletzte gab. Serbische Parallelinstitutionen hindern die Regierung daran, ihre Amtsgewalt im Kosovo landesweit auszuüben.

Was den Bereich Demokratie und Rechtsstaatlichkeit anbelangt, so wurde die Stabilität trotz einer Reihe von Zwischenfällen insgesamt gewahrt. Die führenden Politiker des Kosovos haben die Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft fortgesetzt. Der komplexe rechtliche Kontext behindert die Umsetzung der rechtsstaatlichen Prinzipien. Die Institutionen des Kosovos bedürfen nach wie vor einer Stärkung auf allen Ebenen.

Die Parlamentarische Versammlung hat verschiedene Schritte zur Stärkung ihrer Strukturen unternommen. Die Vertreter der Gemeinschaft der Kosovo-Serben haben ihre Teilnahme an den Arbeiten der Versammlung nach einem Boykott im Anschluss an die Unabhängigkeitserklärung wieder aufgenommen. Im Hinblick auf die Arbeitsweise der Parlamentarischen Versammlung sind noch Defizite zu beheben, insbesondere die mangelnde Kapazität zur Prüfung von Gesetzesvorschlägen und zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die Regierung.

Im Januar 2008 hat eine neue Regierung ihr Amt angetreten. Sie hat der Frage der europäischen Integration Priorität eingeräumt und ihren Plan für die europäische Integration sowie den Aktionsplan für die Europäische Partnerschaft angenommen. Die Reformen wurden jedoch verzögert, da die Tätigkeit der Regierung in erheblichem Maße von der Statusfrage und anderen Fragen im Zusammenhang mit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovos in Anspruch genommen wurde. Die Kapazitäten und die strategische Planung müssen weiter gestärkt werden. Die interministerielle Koordinierung und das Zusammenwirken von Regierung und Parlamentarischer Versammlung müssen verbessert werden.

Die öffentliche Verwaltung des Kosovos ist unzulänglich und ineffizient. Die Reformstrategie für die öffentliche Verwaltung und diesbezügliche Aktionspläne müssen sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene noch wirksam umgesetzt werden. Es bedarf größerer Anstrengungen um einen Rahmen für einen professionellen, effizienten, unabhängigen und leistungsorientierten öffentlichen Dienst aufzubauen, der frei von politischer Einflussnahme ist.

Zum Justizwesen hat die Parlamentarische Versammlung eine Reihe wichtiger Gesetze angenommen, mit denen die Funktionsweise der Justiz verbessert werden soll. Der Koordinierungsrat für Rechtsstaatlichkeit hat seine Arbeit aufgenommen. Das Justizsystem weist jedoch weiterhin Schwächen auf. Es ist ein umfassender Plan zur Bereinigung der geltenden Rechtsvorschriften erforderlich, die zahlreiche Widersprüche aufweisen. Im Gerichtswesen gibt es große Herausforderungen im Hinblick auf die Personallage und die Organisation; es besteht weiterhin ein erheblicher Rückstau anhängiger Verfahren. Es gibt keinen wirksamen Zeugenschutz. Es gibt weiterhin Parallelgerichte, die serbisches Recht anwenden.

Auf dem Gebiet der Korruptionsbekämpfung hat das Amt für Korruptionsbekämpfung (KAA) seine Arbeitsmethoden und seine Effizienz verbessert. Korruption ist aber weiterhin ein weit verbreitetes und gravierendes Problem. Es fehlen immer noch eine Korruptionsbekämpfungsstrategie und ein entsprechender Aktionsplan. Der institutionelle Rahmen für die Korruptionsbekämpfung ist nicht klar festgelegt und die Ressourcen des KAA sind unzureichend.

Die Verfassung bietet Garantien für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Minderheitenrechte . Es wurden Rechtsgarantien geschaffen, um die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen. Es bedarf weiterhin einer stärkeren politischen Entschlossenheit und eines wirksamen Monitoring. Nach der Unabhängigkeitserklärung hat die Regierung die Maßnahmen zur Einbeziehung ethnischer Minderheiten, insbesondere der Kosovo-Serben, fortgesetzt. Allerdings sind entschlossenere Anstrengungen erforderlich, um die Kosovo-Serben und andere Gemeinschaften zu integrieren.

Auf dem Gebiet der bürgerlichen und politischen Rechte wurden einige Forschritte erzielt. Das System der Prozesskostenhilfe ist funktionsfähig. Bei der Verbesserung des Strafvollzugswesens im Kosovo hat es Fortschritte gegeben, es gilt jedoch noch verschiedene Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere hinsichtlich der Standards für Hochsicherheitsgefängnisse. Im Hinblick auf die freie Meinungsäußerung wurden einige begrenzte Fortschritte erzielt. Allerdings stellt Diffamierung weiterhin ein strafrechtliches Delikt dar. Die Medien sind weiterhin politischer Einflussnahme ausgesetzt. Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit werden in der Verfassung garantiert, doch der entsprechende Rechtsrahmen wurde bisher noch nicht geschaffen. Die Kapazität der zivilgesellschaftlichen Organisationen ist nach wie vor unzureichend.

Die wirtschaftlichen und sozialen Rechte werden nur teilweise garantiert. Für den Schutz von Frauen und Kindern vor jeglicher Form der Gewalt sind nachhaltige Bemühungen vonnöten. Integration und Schutz sozial benachteiligter Gruppen und von Menschen mit Behinderungen sind nicht gewährleistet. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Antidiskriminierung wird nicht ausreichend überwacht und die Bürger werden nicht über die entsprechenden Bestimmungen informiert. Im Bereich Eigentumsrechte wurden geringe Fortschritte erzielt. Verzögerungen bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften und Strafvereitelungen haben dazu geführt, dass Rechte verletzt wurden. Die Tatsache, dass den kosovarischen Behörden kein Zugang zum Grundbuch in Belgrad gewährt wird, ist das größte Hindernis für Fortschritte in diesem Bereich. Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Achtung des Eigentums religiöser Gemeinschaften muss gestärkt werden (z. B. verstoßen die Gemeinden Dečani/Deçan und Đakovica/Gjakovë gegen die Rechtsvorschriften zur Unverletzlichkeit des Eigentums der Orthodoxen Kirche).

Im Bereich Minderheitenrechte, kulturelle Rechte und Minderheitenschutz sind Fortschritte bei den Rechtsvorschriften zu den kulturellen und Minderheitenrechten zu verzeichnen. Der Rechtsrahmen bietet die Grundlage für die Mitwirkung der ethnischen Minderheiten in der kosovarischen Gesellschaft. Serbien versucht jedoch eine Beteiligung der Gemeinschaft der Kosovo-Serben zu verhindern. Größere Vorfälle zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen gab es nicht, aber es wird immer wieder von sporadischen Vorkommnissen berichtet. Die Angehörigen der Minderheiten leben weiterhin unter prekären Bedingungen. Was die Situation der Rückkehrer, Flüchtlinge und Binnenvertriebenen anbelangt, wurden einige Fortschritte erzielt, z. B. die Annahme der Rückkehrerstrategie im Oktober 2007. Der Rückkehrprozess hat sich jedoch nach der Unabhängigkeitserklärung verlangsamt und stellt weiterhin eine wichtige Herausforderung dar. Roma, Aschkali und Kosovo-Ägypter sind weiterhin mit äußerst schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen insbesondere in den Bereichen Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsfürsorge, Wohnraum und Beschäftigung konfrontiert. Hier muss die Regierung weitere Bemühungen unternehmen, um den Schutz und die Integration aller Minderheiten zu gewährleisten.

Was den Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbelangt, so beteiligt sich das Kosovo aktiv an den Initiativen für die regionale Zusammenarbeit. Das Kosovo muss hier ebenso wie Serbien eine konstruktive Einstellung im Hinblick auf seine kontinuierliche Beteiligung an den Tag legen. Die UNMIK hat angeboten, Regelungen für die fortgesetzte Beteiligung des Kosovos an internationalen Übereinkommen zu unterstützen. Ein gemeinsamer Ausschuss hat die Arbeit betreffend die Grenzziehung an der Grenze zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien aufgenommen.

Die kosovarische Wirtschaft wies eine höhere Wachstumsquote auf als in den Vorjahren. Allerdings nimmt das Wachstum nicht so schnell zu, dass das zusätzliche Arbeitskräfteangebot der jungen und wachsenden Bevölkerung aufgefangen werden kann. Die gesamtwirtschaftliche Leistung war von instabilen Haushaltsergebnissen, steigender Inflation, sehr hohe Arbeitslosigkeit und außenwirtschaftlichen Ungleichgewichten geprägt. Der Konsens in den wesentlichen wirtschaftspolitischen Fragen wurde durch die Konzentration der Regierung auf die politischen Entwicklungen und die zunehmend instabile Haushaltslage geschwächt. Die Wirtschaftsentwicklung wird ferner durch einen Stillstand bei der Privatisierung, die unzuverlässige Energieversorgung, die schwache Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien, begrenzte Produktionskapazitäten, eine unzulängliche Infrastruktur und mangelnde Ausbildungsmöglichkeiten behindert.

Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat das Kosovo bei der Schaffung einer funktionierenden Marktwirtschaft sehr begrenzte und von Bereich zu Bereich unterschiedliche Fortschritte erzielt. Um das Kosovo in die Lage zu versetzen, langfristig dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, sind neben einem anhaltenden und entschiedenen Reformwillen umfangreiche Investitionen in Infrastruktur und Bildung erforderlich.

Insgesamt verfolgte das Kosovo weiterhin eine marktorientierte Wirtschaftspolitik. Die Regierung legte einen umfassenden mittelfristigen Ausgabenrahmen für den Zeitraum 2009-2011 vor. Das Wachstum hat gegenüber den Vorjahren leicht angezogen und die Wirtschaftstätigkeit ist zunehmend von der Dynamik des Privatsektors geprägt. Die ausländischen Direktinvestitionen haben zugenommen. Die Finanzintermediation hat im Kosovo weiter Fuß gefasst. Einige Verfahren für den Marktzu- und -austritt von Unternehmen wurden vereinfacht und die wirtschaftliche Integration mit der EU wurde fortgesetzt.

Die Kohärenz und Verlässlichkeit der wirtschaftspolitischen Strategien wurden jedoch durch das unsichere politische Umfeld geschwächt. 2007 fiel die finanzpolitische Konsolidierung besser aus als geplant, worauf 2008 ein expansiver Haushaltsplan folgte, der zu einer zunehmend instabilen Haushaltslage führte. Der Haushaltsplan wird nicht als ein wirksames Instrument der Finanzpolitik eingesetzt und trägt nicht zur Vorhersagbarkeit der wirtschaftlichen Entwicklungen bei. Er reagiert vielmehr auf den jeweils aktuellen Ausgabendruck. Die Inflation hat wieder zugenommen und die Arbeitslosenquote war weiterhin sehr hoch. Aufgrund des weiter zunehmenden Außenhandelsdefizits und der nach wie vor mangelnden Exportkapazitäten blieb das außenwirtschaftliche Gleichgewicht prekär.

Der Privatisierungsprozess wurde 2008 nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs zeitweise ausgesetzt. In diesem Urteil wurden die für die Privatisierung herangezogene Methode und die Ablösung der von der UNMIK geführten Kosovo Trust Agency (KTA) durch die kosovarische Privatisierungsbehörde in Frage gestellt. Der Mangel an hochwertigen statistischen Daten bildete weiterhin ein Hindernis für die Planung guter politischer Konzepte. Die unzuverlässige Energieversorgung, das Fehlen adäquat qualifizierter Arbeitskräfte und die unzulängliche Infrastruktur zählen zu den großen Hindernissen für den Ausbau des Privatsektors. Die Unternehmen haben nicht in gleichem Maße Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten und die Zinsspanne zwischen Einlagen und Darlehen war weiterhin sehr groß. Die ausgedehnte Schattenwirtschaft wird durch einen schwachen Regelungsrahmen sowie durch Defizite bei der Rechtsdurchsetzung, u. a. bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, begünstigt. Dies stellt nach wie vor ein großes Problem dar, da dadurch die Steuerbasis verringert und eine wirksame Umsetzung der Wirtschaftspolitik verhindert wird.

Das Kosovo hat einige Fortschritte bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften und politischen Strategien an europäische Standards erzielt, insbesondere in den Bereichen Zoll, Landwirtschaft und freier Warenverkehr. Allerdings sind bei der wirksamen Um- und Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften bislang nur geringe Erfolge zu verzeichnen. Es müssen mehr Anstrengungen unternommen werden, um die Angleichung an die europäischen Standards voranzubringen und diese umzusetzen, insbesondere auf den Gebieten Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Geldwäsche sowie Drogen, Steuern, Energie und Beschäftigung.

Bei der Umsetzung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft im Bereich des EU- Binnenmarkts sind die Fortschritte uneinheitlich gewesen. Bei der Schaffung der erforderlichen horizontalen Infrastruktur gemäß den EU-Vorschriften zum freien Warenverkehr hat es einige Fortschritte gegeben, die Angleichung an die europäischen Standards hingegen ist in diesem Bereich weiterhin begrenzt. Für den Ausbau der Infrastruktur und die Aufstockung der entsprechenden Verwaltungskapazität müssen noch beträchtliche Anstrengungen unternommen werden, wenn eine angemessene Umsetzung und Anwendung der europäischen Standards gewährleistet werden soll. Geringe Fortschritte sind in den Bereichen freier Personen- und Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsrecht zu verzeichnen, in denen die Angleichung der Rechtsvorschriften begrenzt blieb. Auf dem Gebiet des freien Kapitalverkehrs waren nur einige Fortschritte festzustellen.

Im Zollbereich wurden einige Fortschritte erzielt. Die Zollvorschriften sind weitgehend an das EU-Recht angeglichen, allerdings bedarf es noch erheblicher Anstrengungen, um die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von nachgeahmten Waren und Schmuggel durchzusetzen. Da es im Norden des Kosovos, wo die Zollbehörden an der Ausübung ihrer Aufgaben gehindert werden, keine wirksamen Zollkontrollen gibt, entsteht der Regierung ein erheblicher Einnahmenausfall und es wird in großem Umfang Schmuggel betrieben. Die Rechtsvorschriften des Kosovos im Bereich Steuern sind nur teilweise an das EU-Recht angeglichen. Die Steuererhebung ist weiterhin äußerst unzulänglich, vor allem wegen des Ausmaßes der Schattenwirtschaft und wegen unwirksamer Kontrollen. Im Bereich des Wettbewerbs wurden keine Fortschritte erzielt. Beim öffentlichen Beschaffungswesen wurden in unterschiedlichem Maße Fortschritte erzielt. Das Rahmengesetz steht in Einklang mit den europäischen Standards, die Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz wurden jedoch noch nicht angenommen und es gibt keine umfassende Strategie für die weitere Entwicklung. Auf dem Gebiet der Rechte an geistigem Eigentum wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Rechtsvorschriften zu den eigentumsrechtlichen Verstößen sind in Kraft getreten, die Durchsetzung ist jedoch weiterhin sehr unzureichend.

Bei der Angleichung an die europäischen Standards in den Bereichen Beschäftigung und Soziales sind geringe Fortschritte zu vermelden. Das Fehlen eines strategischen und rechtlichen Rahmens und die unzureichende Verwaltungskapazität behindern die Entwicklung geeigneter Strategien für die Beschäftigungspolitik und den sozialen Schutz im Kosovo. Der öffentliche Gesundheitssektor ist in sehr schlechtem Zustand und die Regierung widmet diesem Sektor nicht genug Aufmerksamkeit. Im Bildungsbereich sind einige Fortschritte bei der Angleichung an europäische Standards zu verzeichnen. Die Regierung hat sich dazu verpflichtet, Investitionen in diesen Sektor Vorrang einzuräumen, und das Bildungsministerium hat die Lehr- und Lernqualität in der Hochschulbildung weiter verbessert. Das Bildungswesen leidet allerdings weiter unter großer Ressourcenknappheit. Die Fortschritte im Bereich Forschung blieben begrenzt.

Was die sektorspezifischen Strategien anbelangt, sind im Bereich Industrie und KMU begrenzte Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an die EU-Standards zu vermelden.

Im Bereich Landwirtschaft und Fischerei sind bei den Rechtsvorschriften einige Fortschritte zu verzeichnen. Mit der Umsetzung einiger Elemente des Plans für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2007-2013 wurde begonnen. Die staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Landwirtschaft wurde verstärkt, bleibt aber in Anbetracht der potenziellen Bedeutung der Landwirtschaft für die Wirtschaft des Kosovos auf einem sehr niedrigen Stand. Es bedarf einer deutlicheren Abgrenzung der Aufgabenbereiche der für die Landwirtschaft (einschließlich der Verwaltung für Tiergesundheit und Pflanzenschutz ) auf zentraler und lokaler Ebene zuständigen Stellen.

Im Bereich Umwelt hat es einige Fortschritte gegeben, in erster Linie bei den horizontalen Rechtsvorschriften, vor allem hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfungen. In den meisten Sektoren bedarf es noch weiterer Bemühungen zur Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften. Auch das Problem der mangelnden personellen und finanziellen Ressourcen muss sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene angegangen werden. Ferner müssen geeignete Mechanismen für die Koordinierung zwischen allen mit Umweltschutzangelegenheiten befassten Einrichtungen geschaffen werden.

Auf dem Gebiet des Verkehrs , in den jahrzehntelang zu wenig investiert wurde, sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Das Kosovo hat seine Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur ab 2008 aufgestockt, insbesondere in den Bau und die Instandhaltung des Straßennetzes. Das Land beteiligt sich weiterhin aktiv an der Arbeit der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa (SEETO). Allerdings ist die Kapazität für die Umsetzung der europäischen Standards für den Verkehrssektor, insbesondere im Eisenbahnsektor, weiterhin unzureichend. Hier muss das Kosovo seine Kapazität für die Umsetzung von Investitionsprojekten zur Verbesserung der Infrastruktur und des rollenden Materials ausbauen.

Im Bereich Energie sind einige Fortschritte festzustellen, insbesondere beim Aufbau der institutionellen Kapazität des Ministeriums, der Regulierungsbehörde und des Systembetreibers für die Stromübertragung (KOSTT). Es gibt jedoch weiterhin häufig Engpässe bei der Energieversorgung und es sind noch größere Probleme zu lösen. Die finanzielle Tragfähigkeit des Stromversorgungsunternehmens muss verbessert werden, indem kommerzielle und nicht technisch bedingte Verluste verringert und eine wirksamere Gebühreneintreibung gewährleistet werden. Die Versorgungsstabilität muss verbessert und die Infrastruktur modernisiert werden. Für den bevorstehenden Engpass bei der Braunkohleversorgung muss eine Lösung gesucht werden.

Auf dem Gebiet Informationsgesellschaft und Medien sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Der Presserat und das Medieninstitut nehmen ihre Aufgaben in vollem Umfang wahr. Die Marktliberalisierung ist vorangekommen und mittlerweile ist ein zweiter Mobilfunkbetreiber aktiv. Allerdings haben die verschiedenen Regulierungsbehörden mit knappen Haushaltsmitteln zu kämpfen.

Auf dem Gebiet der Finanzkontrolle hat es einige Fortschritte gegeben; im Bereich Statistik waren die Fortschritte hingegen nur begrenzt, dort sind die Verwaltungskapazität und die Fähigkeit der Einrichtungen, bei der Datensammlung und –verarbeitung zusammenzuarbeiten, nach wie vor nicht zufriedenstellend.

Im Bereich der Freiheit, Sicherheit und Recht sind einige begrenzte Fortschritte zu verbuchen. Das Kosovo verfügt derzeit über keine Visaregelung, die den Zugang von Drittstaatsangehörigen zu seinem Hoheitsgebiet regelt. Bei der Verbesserung des Rahmens für die integrierte Grenzverwaltung sind einige Fortschritte festzustellen. Die Regierung hat begonnen, kosovarische Reisepässe auszustellen. Die Grenzpolizei übt keine wirksame Kontrolle über die Grenzübergänge im nördlichen Teil des Landes aus, die weiterhin in der Verantwortung der UNMIK liegen.

Die Parlamentarische Versammlung hat ein Asylgesetz angenommen, aber das Innenministerium verfügt über nur begrenzte Kapazitäten zur Bearbeitung von Asylfällen und Fällen zwangsweiser Rückführung. Es fehlt ein Auffanglager für Asylanten und zwangsweise rückgeführte Personen. Die Annahme eines Migrationsgesetzes steht noch aus.

Die Fortschritte bei der Bekämpfung der Geldwäsche sind unzureichend. Die Entschlossenheit und die Kapazität zur Geldwäschebekämpfung müssen erheblich gestärkt werden. Die Justiz- und Strafvollzugsbehörden verfügen weiterhin nicht über ausreichende Fachkenntnisse zur wirksamen Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkriminalität. Es gibt nicht genügend einschlägig spezialisierte Staatsanwälte. Geeignete Infrastrukturen für die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Beweismitteln sind nicht vorhanden. Zwischen den betreffenden Dienststellen und Einrichtungen findet keine angemessene Kommunikation statt. Damit bleibt die Bekämpfung der Geldwäsche eine wichtige Herausforderung.

Der Drogenhandel gibt weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis. Das Kosovo liegt an einer der wichtigsten Transitrouten für das Schmuggeln illegaler Drogen in den südlichen Balkan. Es liegen weder ein Aktionsplan noch eine Strategie zur Bekämpfung des Drogenhandels vor. Die statistischen Daten sind unzuverlässig und die Ermittlungskapazität ist unzureichend.

Auf dem Gebiet des Polizeiwesens gab es dank der Annahme von Gesetzen zur Polizei und zur Polizeiinspektion Fortschritte. Damit jedoch eine wirksame Verbrechensbekämpfungsstrategie umgesetzt werden kann, bedarf es anhaltender Entschlossenheit und ausreichender Polizeikapazitäten. Das Kosovo verfügt über eine multiethnische Polizei. Einige kosovo-serbische Polizeibeamte boykottieren jedoch die kosovarische Polizei, die in einigen Gebieten, in denen die Mehrzahl der Einwohner Serben sind, ihre Aufgaben nicht wirksam wahrnehmen kann.

Die organisierte Kriminalität stellt nach wie vor ein großes Problem dar, da sie die Einhaltung der rechtsstaatlichen Prinzipien und die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft beeinträchtigt. Eine Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität liegt nicht vor. Der Rechtsrahmen ist nach wie vor unvollständig. Es müssen Rechtsvorschriften zur Beschlagnahme von Vermögenswerten, zum Zeugenschutz und zu verdeckten Ermittlern angenommen werden. Um Immobilienvermögen beschlagnahmen zu können, ist ein verlässliches Grundbuch erforderlich. Für eine wirksame Bekämpfung der organisierten Kriminalität bedarf es entschlossener und anhaltender Bemühungen seitens der Behörden. Das Kosovo ist weiterhin Herkunfts-, Transit-, und Zielgebiet für Menschenhandel. Im Juli wurden eine Strategie und ein Aktionsplan angenommen, die jedoch nicht angemessen umgesetzt werden.

Im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten waren keine Entwicklungen zu verzeichnen. Es gibt weiterhin kein allgemeines Datenschutzgesetz. Eine unabhängige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz wurde bisher nicht eingerichtet.

Türkei

Die Türkei erfüllt die politischen Kriterien von Kopenhagen nach wie vor in ausreichendem Maße. Das Verfassungsgericht gab dem Antrag des Generalstaatsanwalts auf Auflösung der Regierungspartei und Verbot einer politischen Betätigung für 71 prominente Parteimitglieder nicht statt, verhängte aber finanzielle Sanktionen. Damit verhinderte es eine schwere politische Krise. So hat die Türkei nun erneut die Chance, die Reformen voranzubringen und ein Klima des Dialogs und Pluralismus zu schaffen. Gewisse Fortschritte wurden in den Bereichen Meinungsfreiheit, Rechte nicht-muslimischer Religionsgemeinschaften und Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Südosten erzielt. Jedoch fehlt noch ein kohärentes und umfassendes politisches Reformprogramm, insbesondere für die Verfassungsreform. Im Zusammenhang mit den politischen Kriterien sind in den meisten Bereichen erhebliche weitere Anstrengungen nötig.

Was Demokratie und Rechtsstaatlichkeit anbelangt, so spielte der neue Präsident eine positive Rolle, indem er zu weiteren politischen Reformen aufrief und sich aktiv um die Verbesserung der Beziehungen zu Armenien bemühte. Jedoch hatten der unzureichende Dialog und die mangelnde Kompromissbereitschaft der großen politischen Parteien negative Auswirkungen auf das Funktionieren der politischen Institutionen und den politischen Reformprozess. Die Tätigkeit des neu gewählten Parlaments wurde durch die Gerichtsverfahren zur Auflösung der Regierungspartei und einer der Oppositionsparteien erheblich beeinträchtigt.

Was die lokale Ebene betrifft, so müssen die in letzter Zeit verabschiedeten Bestimmungen über die Lokalverwaltung umgesetzt und die den Gebietskörperschaften zur Verfügung stehenden Finanzmittel erhöht werden.

Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung sind nur wenige Fortschritte zu verzeichnen. Der öffentliche Dienst muss reformiert werden.

Was die zivile Kontrolle der Sicherheitskräfte angeht, so sind deren uneingeschränkte zivile Kontrolle und die Prüfung der Verteidigungsausgaben durch das Parlament zu gewährleisten. Hochrangige Armeeangehörige äußerten sich erneut zu Fragen außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs.

Im Bereich der Justiz sind die Reformvorbereitungen vorangekommen. Allerdings bestehen nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz. Weder bei der Zusammensetzung des Hohen Rats der Richter und Staatsanwälte noch bei der Einrichtung der regionalen Berufungsgerichte gab es Fortschritte. Die Ermittlungstätigkeit von Polizei und Gendarmerie ist zu verbessern, um faire Verfahren zu gewährleisten.

Bei der Korruptionsbekämpfung wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Korruption ist nach wie vor weit verbreitet. Dass immer noch keine Gesamtstrategie, kein Aktionsplan und kein Koordinierungsmechanismus vorhanden sind, gibt Anlass zu Besorgnis. Die Türkei muss bei Ermittlung, Strafverfolgung und Anklageerhebung mehr Erfolge vorweisen.

Was die Menschenrechte und den Minderheitenschutz betrifft, sind nur begrenzte Fortschritte festzustellen. Die Türkei hat weiterhin die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) umgesetzt, doch sind noch weitere Anstrengungen nötig. In Bezug auf die Ratifizierung von internationalen Menschenrechtsübereinkommen sind keine Fortschritte zu verzeichnen. Der institutionelle Rahmen für die Förderung und die Durchsetzung der Menschenrechte muss nach wie vor verbessert werden. Die Einrichtung eines Ombudsmann-Systems ist seit langem überfällig.

Das türkische Recht sieht umfassende Schutzmaßnahmen gegen Folter und Misshandlung vor. Allerdings sind mehr Anstrengungen zur Umsetzung der „Null-Toleranz-Politik“ erforderlich. Berichte über Fälle von Misshandlung und Folter, vor allem außerhalb von Haftanstalten, geben Anlass zu Besorgnis. In diesem Zusammenhang sind die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter (OPCAT) und die Bekämpfung der Straffreiheit bei Menschenrechtsverletzungen weiterhin wichtige Anliegen.

Bei den Bemühungen um einen besseren Schutz der Meinungsfreiheit wurden insbesondere aufgrund der Änderung von Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuchs einige Fortschritte erzielt. Die Türkei muss jedoch auch bei der Umsetzung des geänderten Gesetzesartikels entsprechende Erfolge vorweisen können. Damit die uneingeschränkte Achtung der Meinungsfreiheit im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Gesetzgebung und Praxis gewährleistet ist, müssen darüber hinaus alle noch bestehenden rechtlichen Beschränkungen beseitigt werden. Angesichts eines gewissen Drucks auf die Presse und die elektronischen Medien bei der Ausübung ihrer Freiheiten bedarf dieser Bereich der Aufmerksamkeit und muss überwacht werden.

Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um sicherzustellen, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit in der Praxis gemäß den europäischen Standards ausgeübt werden kann, da es weiterhin zu willkürlichen Einschränkungen und zur unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt gegen Demonstranten kommt. Der Rechtsrahmen für die Vereinigungsfreiheit hat sich in einigen Punkten verbessert. Einige Vereinigungen sehen sich jedoch mit übermäßigen administrativen Hürden oder mit Gerichtsverfahren konfrontiert. Angesichts der wiederholten Verbotsverfahren gegen politische Parteien müssen zudem die Rechtsvorschriften über politische Parteien im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und den in den Leitlinien der Venedig-Kommission des Europarates dargelegten bewährten Verfahren der EU-Mitgliedstaaten geändert werden.

Was die Religionsfreiheit anbelangt, wird durch das nunmehr verabschiedete Stiftungsgesetz eine Reihe von Fragen bezüglich der Eigentumsrechte nicht-muslimischer Religionsgemeinschaften geklärt. Es muss jedoch noch ein mit der Europäischen Menschenrechtskonvention übereinstimmender Rechtsrahmen geschaffen werden, der sicherstellt, dass die nicht-muslimischen Religionsgemeinschaften und die Aleviten keinerlei ungebührlichen Beschränkungen unterworfen sind. Die Türkei muss weitere Anstrengungen unternehmen, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die einer uneingeschränkten Achtung der Religionsfreiheit in der Praxis förderlich sind.

Der allgemeine Rechtsrahmen zur Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung und der Frauenrechte ist weitgehend vorhanden, doch es bedarf weiterer Bemühungen, damit diese Rechte in der Praxis uneingeschränkt wahrgenommen werden können. Es müssen noch erhebliche weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Unterschiede zwischen Mann und Frau zu beseitigen, die hinsichtlich der Teilhabe am Wirtschaftsleben und der wirtschaftlichen Chancen, des Bildungsniveaus, des Zugangs zur Gesundheitsversorgung sowie der Übertragung politischer Verantwortung bestehen. Zwar wurden weitere Bemühungen unternommen, um Ehrenmorde und häusliche Gewalt zu verhindern, doch stellen diese beiden Punkte nach wie vor ein ernstes Problem dar, und die diesbezüglichen Anstrengungen müssen verstärkt werden.

Hinsichtlich des Zugangs von Kindern zum Bildungswesen, zu sozialen Dienstleistungen und zur Jugendgerichtsbarkeit sind Fortschritte festzustellen. Allerdings müssen in allen die Rechte von Kindern betreffenden Bereichen – unter anderem auf Ebene der Verwaltungskapazitäten, im Bildungswesen, in der Jugendgerichtsbarkeit und hinsichtlich der Kinderarbeit – weitere Anstrengungen unternommen werden.

Es fehlen weiterhin Rechtsvorschriften, die die uneingeschränkte Wahrung der Gewerkschaftsrechte im Einklang mit den EU-Standards und den einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sicherstellen. Dies betrifft insbesondere das Vereinigungsrecht, das Streikrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen.

Die Lage im Bereich der Minderheitenrechte blieb unverändert. Die Türkei ist bei der Angleichung an die europäischen Standards nicht vorangekommen. Bei den kulturellen Rechten wurden einige begrenzte Fortschritte erzielt, doch bestehen nach wie vor Beschränkungen, insbesondere in Bezug auf die Verwendung anderer Sprachen als Türkisch im Rundfunk, im politischen Leben und bei der Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen. Diese Sprachen werden weder an staatlichen noch an privaten Schulen unterrichtet. Was die Lage der Roma anbelangt, sind keine Fortschritte festzustellen. Sie sind beim Zugang zu angemessenem Wohnraum, zum Bildungs- und Gesundheitswesen, zum Sozialschutz und zum Arbeitsmarkt häufig Diskriminierungen ausgesetzt. Es werden weiterhin Roma-Viertel abgerissen, was in einigen Fällen mit Zwangsräumungen verbunden ist.

Was den Osten und den Südosten des Landes anbelangt, ist die Entscheidung der Regierung, das Südostanatolien-Projekt abzuschließen, ein Schritt zur Lösung der wirtschaftlichen und sozialen Probleme der Region. Es sind weitere Anstrengungen notwendig, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die hauptsächlich kurdische Bevölkerung alle Rechte und Freiheiten in Anspruch nehmen kann. Die Entschädigung von Binnenvertriebenen wurde fortgesetzt. Der Regierung fehlt es jedoch an einer umfassenden nationalen Strategie zur Lösung des Binnenvertriebenenproblems. Das System der Dorfschützer wurde immer noch nicht abgeschafft.

Die PKK, die auf der EU-Liste der terroristischen Vereinigungen aufgeführt ist, übte weitere Terroranschläge aus, die zahlreiche Menschenleben forderten.

Was den Bereich regionale Fragen und internationale Verpflichtungen anbelangt, hat sich die Türkei öffentlich dafür ausgesprochen, unter Federführung der Vereinten Nationen wieder echte Verhandlungen über eine umfassende Lösung der Zypern-Frage aufzunehmen. Jedoch sind keine Fortschritte im Hinblick auf eine Normalisierung der bilateralen Beziehungen zur Republik Zypern zu verzeichnen. Die Türkei hat weder das Zusatzprotokoll zum Assoziationsabkommen vollständig umgesetzt noch sämtliche Hindernisse für den freien Warenverkehr, einschließlich der Beschränkungen bei den direkten Verkehrsverbindungen mit Zypern, beseitigt.

Die Beziehungen zu Griechenland haben sich positiv entwickelt. Weitere vertrauensbildende Maßnahmen wurden ergriffen, doch die Grenzstreitigkeiten konnten nicht beigelegt werden. Die Türkei spielt weiterhin eine positive Rolle im westlichen Balkan. Die Beziehungen zu Bulgarien sind positiv geblieben. Gutnachbarliche Beziehungen sind weiterhin von entscheidender Bedeutung.

Die Wirtschaftsleistung der Türkei war weiterhin relativ gut, auch wenn das Wachstum unter dem Potenzial lag, was hauptsächlich auf den Rückgang der Inlandsnachfrage infolge einer erheblich restriktiveren Geldpolitik zurückzuführen ist. Die makroökonomische Stabilität wurde gewahrt. Die Inflation nahm vor allem aufgrund des Anstiegs der Nahrungsmittel- und Energiepreise erheblich zu. Die Strukturreformen beschleunigten sich etwas, vor allem in der ersten Jahreshälfte 2008. Trotz einiger neuerer Initiativen sind weitere Fortschritte notwendig, um Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt und das Missverhältnis zwischen vorhandenen und benötigten Qualifikationen zu korrigieren.

Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Kriterien ist festzuhalten, dass die Türkei eine funktionierende Marktwirtschaft ist. Das Land dürfte mittelfristig in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, sofern es sein umfassendes Reformprogramm verwirklicht, um strukturelle Defizite zu beseitigen.

Die Türkei hat im vergangenen Jahr ein konsequentes Stabilisierungsprogramm umgesetzt. Nun beginnt eine neue Phase ihrer Entwicklungsstrategie, die darauf abzielt, das Wachstumspotenzial durch höhere öffentliche Investitionen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und sektorale Reformen zu steigern. Die gute Wirtschaftsleistung wurde bislang durch die globalen Finanzturbulenzen und die politischen Unsicherheiten im Land nicht beeinträchtigt.

Die langfristigen Kapitalzuflüsse blieben hoch, was zu einem Anstieg der amtlichen Währungsreserven führte. Die öffentlichen Finanzen entwickelten sich zufriedenstellend, obwohl die Regierung die Haushaltsziele für 2007 verfehlte. Im Juni 2008 genehmigten die Behörden einen auf fünf Jahre angelegten mittelfristigen Finanzrahmen.

Neue Initiativen zur Ankurbelung von Infrastrukturinvestitionen sollen dazu beitragen, das sehr große regionale Gefälle abzubauen. Im Bereich der Preisliberalisierung wurden vor allem im Energiesektor erhebliche Fortschritte erzielt. Der Privatisierungsprozess wurde mit einer Reihe größerer Privatisierungen fortgeführt. Obwohl der Zeitraum 2007-2008 durch mehrere Phasen der Instabilität gekennzeichnet war, erwies sich der Finanzsektor bislang als bemerkenswert widerstandsfähig.

Der Inflationsdruck hat jedoch zugenommen, was zum Teil auf die gestiegenen Öl- und Rohstoffpreise zurückzuführen ist. Angesichts des erheblichen Außenfinanzierungsbedarfs, der auf das hohe Außenhandelsdefizit zurückzuführen ist, sowie der relativ starken Abhängigkeit des Privatsektors von Außenfinanzierungen und des zwar sinkenden, jedoch immer noch beträchtlichen Schuldenstands könnte sich ein Umschwung des Investitionsklimas für die Türkei als problematisch erweisen. Die Schaffung von Arbeitsplätzen wird nach wie vor durch das Missverhältnis zwischen vorhandenen und benötigten Qualifikationen und rigide Beschäftigungspraktiken erschwert. Die starren Arbeitsmarktstrukturen verhindern insbesondere eine Steigerung der Beschäftigungsquote von Frauen und Jugendlichen. Das Qualifikationsniveau der Arbeitnehmer entspricht immer noch nicht dem Bedarf der rasch wachsenden Wirtschaft eines Schwellenlandes. Bei der Gewährung staatlicher Beihilfen fehlt es an Transparenz. Die Existenz eines ausgedehnten informellen Sektors, die durch Defizite des Regulierungsrahmens und der Rechtsdurchsetzung sowie eine unangemessene Steuer- und Ausgabenpolitik begünstigt wird, verringert die Steuerbasis und schadet der Effizienz der Wirtschaftspolitik. Vor allem KMU flüchten zu häufig in die Schattenwirtschaft und haben daher nur unzureichenden Zugang zu Finanzmitteln und Know-how.

Die Türkei verbesserte ihre Fähigkeit zur Übernahme der aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen . Auf den meisten Gebieten wurden Fortschritte erzielt. In einigen Bereichen wie freier Warenverkehr, Rechte an geistigem Eigentum, Kartellpolitik, Energie, Unternehmens- und Industriepolitik, Verbraucherschutz, Statistik, transeuropäische Netze sowie Wissenschaft und Forschung ist die Angleichung fortgeschritten. In anderen Bereichen wie Umwelt, staatliche Beihilfen, öffentliches Beschaffungswesen, Sozialpolitik und Beschäftigung, Gesellschaftsrecht, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit sowie freier Dienstleistungsverkehr muss die Angleichung allerdings noch fortgesetzt werden. Die Türkei ist einer Reihe wichtiger Verpflichtungen, die sie gegenüber der EU im Rahmen der Zollunion eingegangen ist, noch nicht nachgekommen. Die unverhältnismäßige Anwendung von Schutzmaßnahmen und seit langem bestehende Handelsstreitigkeiten beeinflussen das reibungslose Funktionieren der Zollunion. Die Türkei muss die für die Anwendung des Besitzstands notwendigen Verwaltungskapazitäten weiter ausbauen.

Was den freien Warenverkehr anbelangt, so ist die Angleichung bei den Produktvorschriften und den horizontalen Maßnahmen außer in den Bereichen Marktaufsicht und Messwesen fortgeschritten. Bestimmte technische Handelshemmnisse bestehen allerdings fort. In Bezug auf das Niederlassungsrecht und die Dienstleistungsfreiheit wurden einige Fortschritte erzielt. Die Rechtsangleichung befindet sich noch in einem frühen Stadium. Im Bereich freier Kapitalverkehr erzielte die Türkei einige Fortschritte in Bezug auf Kapitalbewegungen und die Bekämpfung der Geldwäsche, doch es bedarf weiterer Bemühungen, um die Durchsetzungskapazitäten zu stärken. Auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen wurden gute Fortschritte erzielt, vor allem hinsichtlich der Verschärfung der aufsichtsrechtlichen Normen.

Im Bereich öffentliches Beschaffungswesen waren die Fortschritte gemischt. Die Benennung des Finanzministeriums als allgemeiner Koordinator für die Beschaffungspolitik ist eine positive Entwicklung, die jedoch durch eine umfassende Strategie für die notwendigen Reformen ergänzt werden muss. Das türkische Beschaffungssystem ist nur teilweise an das EU-System angeglichen. Im Bereich Gesellschaftsrecht erzielte die Türkei geringe Fortschritte. Das neue Handelsgesetzbuch wurde nicht verabschiedet. Im Hinblick auf die Rechte an geistigem Eigentum ist die Angleichung verhältnismäßig weit fortgeschritten. Die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den für die Rechte zuständigen Behörden wurden erheblich verbessert und ihr Bewusstsein für diese Fragen ist deutlich gestiegen. Die Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften muss allerdings noch wesentlich verbessert werden. Was den Bereich Informationsgesellschaft und Medien betrifft, so ist die Angleichung an den Besitzstand im audiovisuellen Bereich nach wie vor begrenzt. Hinsichtlich der Verabschiedung des neuen Gesetzes über elektronische Kommunikation wurden keine Fortschritte verzeichnet.

Auf dem Gebiet des Wettbewerbs ist der Stand der Rechtsangleichung bei den Kartell- und Fusionsvorschriften weiterhin hoch. Allerdings waren bei der Verabschiedung der Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen, der Einrichtung der Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen und der Erfüllung der Transparenzverpflichtungen keine Fortschritte zu verzeichnen. Die Fertigstellung des nationalen Umstrukturierungsprogramms für die Stahlindustrie hat weiter Priorität. Im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums blieb die Angleichung an den Besitzstand begrenzt. Erhebliche Fortschritte erzielte die Türkei beim Ausbau der für den Einsatz von IPARD erforderlichen Kapazitäten. Allerdings bedarf es weiterer Anstrengungen, um den Aufbau der notwendigen Verwaltungs- und Kontrollstrukturen abzuschließen. Die Türkei hat die technischen Handelshemmnisse für Rindfleisch und lebende Rinder nicht beseitigt. Im Fischereiwesen erzielte die Türkei keine Fortschritte bei der Schaffung des erforderlichen Rechtsrahmens. Begrenzte Fortschritte wurden bei der Bestands- und Flottenbewirtschaftung sowie bei der Inspektion und Kontrolle verzeichnet . Sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Fischerei befindet sich der Aufbau von Umsetzungskapazitäten in einem frühen Stadium. Bei der Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzengesundheit befindet sich die Rechtsangleichung in einem frühen Stadium. Ein Rahmengesetz über Veterinärdienste, Lebensmittel und Futtermittel muss noch verabschiedet werden. Die Arbeiten zur Identifizierung und Registrierung von Tieren schreiten voran. Ausbrüche von Vogelgrippe konnten erfolgreich bekämpft werden. In Bezug auf die wirksame Bekämpfung anderer Tierseuchen, insbesondere der Maul- und Klauenseuche, besteht weiterhin Anlass zu ernster Sorge.

Auf dem Gebiet der Verkehrspolitik wurden einige Fortschritte verzeichnet. Die Angleichung im Straßenverkehrssektor wurde fortgesetzt, doch die Umsetzungskapazitäten müssen weiter ausgebaut werden. Im Eisenbahnsektor erzielte die Türkei geringe Fortschritte. Im Luftverkehr waren die Fortschritte begrenzt. Die Luftverkehrssicherheit wird durch die mangelnde Kommunikation zwischen den Flugsicherungsbehörden in der Türkei und der Republik Zypern beeinträchtigt. Die Fortschritte im Seeverkehr sind uneinheitlich. Im Hinblick auf die transeuropäischen Netze wurden einige Fortschritte erzielt. Die Infrastrukturbedarfsanalyse im Bereich der Verkehrsnetze (TINA) wurde abgeschlossen, doch es fehlt noch ein zuverlässigeres System mit klassifizierten Verkehrsdaten. Im Bereich Energie waren einige, jedoch uneinheitliche Fortschritte zu verzeichnen. Der Wettbewerb bleibt auch nach der Verabschiedung der Rahmengesetze über den Strom- und den Erdgasmarkt begrenzt. Nationale Zielvorgaben für Energieeffizienz und erneuerbare Energien müssen noch festgesetzt werden.

Im Bereich Steuern wurden einige Fortschritte bei den Rechtsvorschriften erzielt. Die Modernisierung der Steuerverwaltung führte zu besseren Dienstleistungen für den Steuerzahler und zu erhöhten Steuereinnahmen. Allerdings wurden bei der Besteuerung von alkoholischen Getränken und Tabakwaren nach wie vor diskriminierende Praktiken angewandt.

Die Verwaltungskapazitäten im Bereich der Statistik wurden ausgebaut. Weiterer Fortschritte bedarf es vor allem noch bei den Agrarstatistiken, den makroökonomischen Statistiken und den Unternehmensregistern.

Im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik wurden einige Fortschritte verzeichnet. Es gibt noch einige Schwachstellen, die vor allem die uneingeschränkte Unabhängigkeit der Zentralbank, die monetäre Finanzierung des öffentlichen Sektors und den bevorrechtigten Zugang des öffentlichen Sektors zu den Finanzmärkten betreffen. Auf dem Gebiet Sozialpolitik und Beschäftigung erzielte die Türkei einige Fortschritte, indem sie das Beschäftigungspaket und das Sozial- und Krankenversicherungsgesetz verabschiedete. Die Gewährleistung uneingeschränkter Gewerkschaftsrechte und die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeiten bedürfen allerdings noch besonderer Aufmerksamkeit. Weitere Anstrengungen sind auch mit Blick auf die Bekämpfung der Kinderarbeit sowie auf die Fertigstellung und Aktualisierung der Strategiepapiere auf diesem Gebiet erforderlich. Die Geschlechtergleichstellung im wirtschaftlichen und sozialen Leben sollte verbessert werden.

Bei der Unternehmens- und Industriepolitik wurden die Fortschritte fortgesetzt, indem eine KMU-Strategie einschließlich eines Aktionsplans verabschiedet wurde. Insgesamt erreichte die Türkei einen hohen Stand der Rechtsangleichung. Auf dem Gebiet der Wissenschaft und Forschung wurden gute Fortschritte erzielt. Bei der Integration in den Europäischen Forschungsraum kommt die Türkei plangemäß voran. Im Bereich Bildung und Kultur wurden Fortschritte bei der Anpassung des türkischen Bildungssystems an die Struktur und den Qualifikationsrahmen der EU verzeichnet. Die Türkei beteiligte sich erfolgreich an Gemeinschaftsprogrammen.

Im Bereich der Regionalpolitik und der Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente wurden Fortschritte beim Aufbau der Kapazitäten für die Umsetzung der IPA-Komponenten III und IV erzielt. Allerdings bedarf es weiterer Anstrengungen, um die erforderlichen Verwaltungs- und Kontrollstrukturen auf zentraler und auf lokaler Ebene aufzubauen.

Im Bereich der Justiz sind gewisse Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere bei der Ausarbeitung einer Reformstrategie. Allerdings bestehen nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz. Diese Fragen dürften mit der Reformstrategie angegangen werden. Bei der Korruptionsbekämpfung wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Regierung hat ihre diesbezüglichen Initiativen weiter umgesetzt. Allerdings gibt es keine Vorschriften zur Gewährleistung der Transparenz der Wahlkampffinanzierung. Bei der Einschränkung der Immunität der Parlamentarier wurden keine Fortschritte gemacht. Eine Korruptionsbekämpfungsstrategie und ein Aktionsplan müssen ausgearbeitet werden, für deren Umsetzung anschließend entsprechende politische Unterstützung benötigt wird. Im Bereich der Grundrechte sind einige gesetzgeberische Fortschritte zu verbuchen. Zur Gewährleistung der uneingeschränkten Achtung der Grundrechte im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind noch erhebliche weitere Anstrengungen erforderlich.

Im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit sind einige Fortschritte zu verzeichnen, insbesondere bei der Bekämpfung von Drogen- und Menschenhandel. Die Angleichung an den Besitzstand schreitet in diesem Kapitel voran, doch sind auf den Gebieten wie Visapolitik und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen noch nachhaltige Anstrengungen nötig. Auch zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die nach wie vor ein ernstes Problem darstellt, müssen kontinuierliche Anstrengungen unternommen werden. Die Türkei muss ihre Kapazitäten für die Behandlung von Asyl- und Migrationsangelegenheiten verbessern. Die Anstrengungen zur Umsetzung des nationalen Aktionsplans für eine integrierte Grenzverwaltung müssen verstärkt werden. Die Türkei muss die Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft wieder aufnehmen.

Im Bereich Umwelt hat die Türkei auf den Gebieten Luftqualität und Abfallwirtschaft sowie bei der Stärkung der Verwaltungskapazitäten auf zentralstaatlicher Ebene Fortschritte erzielt. Insgesamt ist die Angleichung an den Besitzstand jedoch nicht sehr weit gediehen. In den Bereichen Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen, Risikomanagement und genetisch veränderte Organismen sind keine Verbesserungen zu verzeichnen.

In Bezug auf den Verbraucher - und Gesundheitsschutz hat die Rechtsangleichung einen zufriedenstellenden Stand erreicht. Bei der Marktaufsicht und Produktsicherheit kam die Umsetzung voran. Allerdings besteht auf dem Gebiet der nicht sicherheitsrelevanten Fragen weiterer Handlungsbedarf. Die Verbraucherbewegung in der Türkei ist nach wie vor schwach ausgeprägt. Im Bereich Gesundheitsschutz wurden einige Fortschritte erzielt.

Was die Zollunion betrifft, so hat die Türkei ein hohes Maß an Angleichung erreicht. In einigen Bereichen wie z. B. Freihandelszonen, Zollbefreiungen, Versandverfahren, Bekämpfung der Markenpiraterie und nachträgliche Prüfungen ist die Angleichung allerdings noch nicht abgeschlossen. Im Bereich Außenbeziehungen ist die Türkei bei der Angleichung ebenfalls weit, auch wenn sie sich den EU-Standpunkten innerhalb der WTO und der OECD nicht vollständig angeschlossen hat.

Auf dem Gebiet der Finanzkontrolle wurden mäßige Fortschritte erzielt. Die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen sind nun vorhanden, jedoch müssen noch verschiedene Änderungen in Bezug auf die interne Kontrolle angenommen werden. Für die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der EU und für die Kontakte mit den Kommissionsdienststellen, die für den Schutz des Euro vor Fälschung zuständig sind, müssen permanente Strukturen geschaffen werden. Bei den Finanz- und Haushaltsbestimmungen waren keine besonderen Entwicklungen zu verzeichnen.

Die Türkei passte sich weiter eng an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU an. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur ESVP und strebt eine stärkere Beteiligung an diesen Aktivitäten an. Allerdings lehnt die Türkei eine Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO ab, an der alle EU-Mitgliedstaaten beteiligt wären.

Die Türkei hat ihren positiven Beitrag zur regionalen Stabilität ausgebaut und großen Anteil an den Fortschritten in den Beziehungen zwischen ihren regionalen Partnern, insbesondere im Nahen Osten und im Kaukasus. Im Georgien-Konflikt übernahm die Türkei eine Vermittlerrolle und schlug die Einrichtung einer Kooperations- und Stabilitätsplattform für den Kaukasus vor. Der Besuch des türkischen Präsidenten in Armenien war ein neuer ermutigender Schritt in den bilateralen Beziehungen und hat die Aussicht auf eine Normalisierung der Beziehungen eröffnet. Die Landgrenze der Türkei zu Armenien bleibt jedoch weiterhin geschlossen.

[1] Westlicher Balkan: Stärkung der europäischen Perspektive – KOM(2008)127 endg. vom 5.3.2008.

[2] Im Sinne der Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrates.

[3] TAIEX: Technical Assistance and Information Exchange (Amt für technische Hilfe und Informationsaustausch), wird von der Kommission verwaltet; SIGMA: Support for Improvement of Governance and Management (Programm zur Unterstützung der Verbesserung des Regierungs- und Verwaltungssystems), ein OECD-Programm, das von der Kommission im Zusammenhang mit der Erweiterung unterstützt wird.

[4] Die diagonale Ursprungskumulierung ermöglicht, dass ein Land Erzeugnisse weiterverarbeitet und im Rahmen der Präferenzregelungen in die EU exportiert, auch wenn Teile des Erzeugnisses ihren Ursprung in einem anderen Land haben, das ebenfalls unter diese Regelung fällt.

[5] 1) Annehmbare und dauerhafte Lösung für die Vermögensaufteilung zwischen dem Staat und anderen Verwaltungsebenen; 2) annehmbare und dauerhafte Lösung der Frage der Vertee und dauerhafte Lösung der Frage der Verteidigungsgüter; 3) endgültige Entscheidung über den Status von Brčko; 4) Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen (gefördert durch ein Abkommen zur ständigen Anwendung von Berichtigungskoeffizienten seitens der Behörde für indirekte Steuern sowie Einrichtung eines Nationalen Finanzrates) 5) Festigung der Rechtsstaatlichkeit (nachgewiesen durch die Annahme einer nationalen Strategie zur Verfolgung von Kriegsverbrechen, eines Ausländer- und Asylgesetzes sowie einer nationalen Strategie für die Reform des Justizsektors).

[6] Forschung und Entwicklung, Bildung und Kultur, Unternehmens- und Industriepolitik, Außenbeziehungen.

[7] Gemäß UNSCR 1244/99.

[8] 1) Umsetzung der Polizeireform im Einklang mit dem Abkommen von Oktober 2005 über die Umstrukturierung des Polizeiwesens; 2) uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof; 3) Annahme und Umsetzung der für das öffentliche Rundfunkwesen erforderlichen Rechtsvorschriften sowie 4) Entwicklung des Rechtsrahmens und Aufbau der Verwaltungskapazität im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Umsetzung des SAA.

[9] Diese betreffen fünf Ziele: 1) annehmbare und dauerhafte Lösung der Vermögensaufteilung zwischen der gesamtstaatlichen und anderen Verwaltungsebenen; 2) annehmbare und dauerhafte Lösung der Frage der Verteidigungsausrüstung; 3) endgültige Entscheidung über den Status des Brčko-Distrikts; 4) haushaltspolitische Nachhaltigkeit (durch Abkommen zur ständigen Anwendung von Berichtigungskoeffizienten seitens der Behörde für indirekte Steuern und durch Schaffung eines Nationalen Finanzrates); 5) Festigung der Rechtsstaatlichkeit (Annahme einer nationalen Strategie zur Verfolgung von Kriegsverbrechen, eines Ausländer- und Asylgesetzes sowie einer nationalen Strategie für die Reform des Justizsektors) sowie zwei spezifische Bedingungen: 1) Unterzeichnung des SAA und 2) eine politisch stabile Lage.

[10] Gemäß UNSCR 1244/99.

[11] Gemäß UNSCR 1244/99.

[12] Gemäß UNSCR 1244/99.