Bericht der Kommission - Jahresbericht über daS Strukturpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA) 2007 [SEK(2008) 2681] /* KOM/2008/0671 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 27.10.2008 KOM(2008) 671 endgültig BERICHT DER KOMMISSION JAHRESBERICHT ÜBER DAS STRUKTURPOLITISCHE INSTRUMENT ZUR VORBEREITUNG AUF DEN BEITRITT (ISPA) 2007[SEK(2008) 2681] INHALTSVERZEICHNIS 1. Neue ISPA-Projekte 5 2. Neue Mittelbindungen 5 3. Im Zeitraum 2005-2007 finanzierte Projekte 5 4. Zahlungen 6 5. Übersichtstabellen 7 6. Arten und Erbringung technischer Hilfe 8 7. Technische Hilfe auf Initiative des Empfängerlandes 8 8. Durchführung 10 9. Projektbegleitung 10 10. Finanzielle Abwicklung und Finanzkontrolle, einschliesslich EDIS 11 11. Risikobewertung 12 12. Feststellungen des Europäischen Rechnungshofs 12 13. Kofinanzierungspartner – EIB, EBWE und KfW 12 14. Öffentliches Auftragswesen 14 15. Wettbewerbspolitik 14 16. Umweltpolitik 14 17. Verkehrspolitik 15 18. Publizitätsaktionen 16 Einleitung Kroatien wurde auf der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel im Juni 2004 zum Kandidatenland ernannt und profitiert daher seit dem 1. Januar 2005 vom ISPA. Das Land trat somit die Nachfolge der ehemaligen Empfängerländer an, die seit der Einführung des Instrumentes im Jahr 2000 ISPA-Unterstützung erhielten. Nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union am 1. Januar 2007 wurden Bulgarien und Rumänien keine finanziellen Heranführungshilfen mehr ausgezahlt; darunter fällt auch das ISPA. Der vorliegende Bericht behandelt nur ISPA-Tätigkeiten in Kroatien, dem nun einzigen Empfängerland für ISPA-Finanzierungen. Über die Durchführung der ISPA-/Kohäsionsfondsprojekte in Rumänien und Bulgarien wird im Jahresbericht des Kohäsionsfonds berichtet. Ende 2006 lief das ISPA-Programm aus, so dass also keine neuen Projekte genehmigt werden. Daher werden sich dieser und künftige ISPA-Jahresberichte ausschließlich auf die Durchführung derjenigen ISPA-Projekte in Kroatien konzentrieren, die bereits genehmigt worden sind. Das Jahr 2007 hielt für Kroatien diverse Herausforderungen bereit. Hauptziel war es, mit der Ausschreibung der verschiedenen Verträge zu beginnen, so dass die Mittelauszahlung anlaufen konnte. Hierbei wurden Fortschritte erzielt – einige Ausschreibungen wurden vor Jahresende veröffentlicht. Da dies erst am Jahresende geschah, waren die Fortschritte bei der Mittelauszahlung jedoch gering. Viel Aufmerksamkeit wurde 2007 dem Wechsel der Durchführungsstelle von der Zentralen Finanzierungs- und Auftragsvergabestelle (Stelle im Finanzministerium) zur Zentralen Finanzierungs- und Vergabeagentur (Regierungsbehörde) zuteil. Diese Änderung war notwendig, um den Mitarbeitern attraktivere finanzielle oder andere Anreize zu bieten, die Mitarbeiterbindung zu verbessern und die Einstellung zusätzlicher Arbeitnehmer mit entsprechender Erfahrung zu fördern. Mit diesen beiden Maßnahmen wurde auf die Empfehlungen der Kommissionsprüfer aus dem Jahr 2006 reagiert. ISPA-Haushalt In Übereinstimmung mit dem tätigkeitsbasierten Rechnungsführungssystem der Kommission wurde das ISPA-Budget für zwei Haushaltslinien bereitgestellt: die Verwaltungshaushaltslinie B13 01 04 02 und die operative Haushaltslinie B13 05 01 01 . Erstere beinhaltet die Mittel für die Verwaltungsausgaben für die technische Hilfe (hauptsächlich zur Unterstützung der Delegationen der Europäischen Kommission) – diese lief 2006 aus; letztere umfasst die Zahlungsermächtigungen für die effektive Durchführung und Anwendung des ISPA für die vor dem Beitritt stehenden Länder Kroatien, Bulgarien und Rumänien. Die Haushaltslinie B13 05 01 01 beläuft sich 2007 auf 265 714 000 EUR (für Bulgarien, Rumänien und Kroatien) und deckt alle Ausgaben für die Kofinanzierung von Infrastrukturprojekten (Maßnahmen) ab. Aufgrund des Beitritts Rumäniens und Bulgariens am 1. Januar 2007 beziehen sich die nachstehend aufgeführten Zahlungen aus der Haushaltslinie B13 05 01 01 ausschließlich auf Kroatien. Tabelle 1: ISPA-Haushalt im Jahr 2007 (in Euro) Haushaltslinie | Geleistete Zahlungen | Verwaltungshaushaltslinie B13 01 04 02 | 0 | Operative Haushaltslinie B13 05 01 01 (nur Kroatien) | 124 629 | Insgesamt | 124 629 | Projektfinanzierung NEUE ISPA-PROJEKTE Im Jahr 2007 wurden keine neuen Projekte angenommen. NEUE MITTELBINDUNGEN Im Jahr 2007 wurden keine neuen Mittelbindungen für Projekte in den Bereichen Umwelt oder Verkehr eingegangen. IM ZEITRAUM 2005-2007 FINANZIERTE PROJEKTE Von 2005 bis 2007 hat die Kommission auf der Grundlage der von Kroatien eingereichten Vorschläge insgesamt sechs Projekte bewilligt. Davon betreffen drei den Umweltbereich, zwei den Verkehrsbereich und eines horizontale Maßnahmen für technische Hilfe (für die Organisation der vorgeschriebenen Begleitausschüsse und zur Unterstützung der ISPA-Durchführungsstellen). Die förderfähigen Investitionskosten für diese Projekte belaufen sich auf 123 052 Mio. EUR, von denen 59 Mio. EUR (47,9 %) ISPA-Zuschüsse darstellen. Darüber hinaus wurde 1 Mio. EUR zur Deckung der Kosten für die Verwaltung des ISPA-Programms durch die Kommission zugewiesen, so dass Kroatien bis zum Programmende ISPA-Mittel in Höhe von insgesamt 60 Mio. EUR zugeteilt wurden. Bis Ende 2007 hatte die Kommission 100 % der ISPA-Mittel, die für Kroatien für den Zeitraum 2005-2007 bestimmt waren, gebunden; die Mittelbindungen waren dabei ausgewogen zwischen den Bereichen Umwelt und Verkehr aufgeteilt. Tabelle 2: Im Zeitraum 2005-2007 in Kroatien genehmigte Projekte (in Euro) Verkehr | 2 | 76 502 738 | 29 271 310 | 38,26 | 29 271 310 | Technische Hilfe (horizontal) | 1 | 262 335 | 262 335 | 100 | 262 335 | Umwelt | 3 043 266 | 0 | 3 043 266 | Verkehr | 2,975,344 | 0 | 2 975 344 | Technische Hilfe | 52 467 | 124 629 | 177 096 | Insgesamt | 6 071 077 | 124 629 | 6 195 706 | ÜBERSICHTSTABELLEN In Tabelle 4 wird nachstehend ein Überblick über die ISPA-Maßnahmen für das Jahr 2007 und für den Zeitraum 2005-2007 gegeben. Tabelle 4: Im Zeitraum 2005-2007 in Kroatien beschlossene Projekte (in Euro) Teilbereich | Anzahl Projekte | Förderfähige Kosten | ISPA-Beitrag | 2007 | 2005-2007 | Wasser und Kanalisation | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | Wasser und Abwasser einschließlich Behandlung | 1 | 36 000 000 | 22 500 000 | 0 | 0 | 22 500 000 | 2 250 000 | Abwasserbehandlungsanlage | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | Feste Abfälle | 1 | 8 823 601 | 6 000 049 | 0 | 0 | 6 000 049 | 600 005 | Luftqualität | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | Horizontal | 1 | 1 464 100 | 966 306 | 0 | 0 | 966 306 | 193 261 | Bereich insgesamt | 3 | 46 287 701 | 29 466 355 | 0 | 0 | 29 466 355 | 3 043 266 | Verkehr | Straße | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | Eisenbahn | 1 | 75 761 000 | 28 789 180 | 0 | 0 | 28 789 180 | 2 878 918 | Straße und Eisenbahn | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | Binnenwasserstraßen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | Flughäfen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | Horizontal | 1 | 741 738 | 482 130 | 0 | 0 | 482 130 | 96 426 | Bereich insgesamt | 2 | 76 502 738 | 29 271 310 | 0 | 0 | 29 271 310 | 2 975 344 | Horizontal | Technische Hilfe | 1 | 262 335 | 262 335 | 0 | 124 629 | 262 335 | 177 096 | Bereich insgesamt | 1 | 1 464 100 | 966 306 | 0 | 0 | 966 306 | 193 261 | Verkehr | Bereich insgesamt | 1 | 741 738 | 482 130 | 0 | 0 | 482 130 | 96 426 | Technische Hilfe (horizontal) | Bereich insgesamt | 1 | 262 335 | 262 335 | 0 | 124 629 | 262 335 | 177 096 | GESAMT | 3 | 2 468 173 | 1 710 771 | 0 |124 629 | 1 710 771 | 466 783 | | Verwaltung und Durchführung DURCHFÜHRUNG Die ersten beiden ISPA-Projekte in Kroatien wurden im Dezember 2005 genehmigt, vier weitere im Juli bzw. September 2006. Bis Ende 2007 hatte nur bei einem davon (2005HR16PPT001) die materielle Abwicklung begonnen. Gleichwohl wurden einige Fortschritte hinsichtlich der ersten beiden, 2005 genehmigten Projekte erzielt – bis Jahresende wurden drei Bauaufträge ausgeschrieben. Darüber hinaus wurden fünf Dienstleistungs- sowie vier Rahmenverträge ausgeschrieben. Bis Jahresende wurden die vier Rahmenverträge unterzeichnet, und mit den Arbeiten wurde begonnen. Erwähnenswert ist auch, dass alle Ausschreibungen (zwei Bauverträge, ein Dienstleistungsvertrag) für ein Infrastrukturprojekt (2005HR16PPT001) bis Ende 2007 veröffentlicht worden waren. Für die nur langsame Durchführung der Projekte in Kroatien gibt es diverse Gründe. Vor allem fehlt es der Durchführungsstelle an Mitarbeitern, die über geeignete Erfahrungen verfügen; auch ist ihre Verwaltung mangelhaft. Zudem wurde die Stelle im Laufe des Jahres umorganisiert, und es fehlen noch Mitarbeiter. Weitere Probleme ergeben sich aufgrund der mangelnden Erfahrung der Endbegünstigten bei der Vorbereitung und Durchführung internationaler Ausschreibungen, fehlender geeigneter Mitarbeiter und mangelnder Vertrautheit mit ISPA-Verfahren. Darüber hinaus behindern die äußerst bürokratischen Verfahren, die Kroatien zur Verwaltung und Begleitung der Projektdurchführung aufgestellt hat, die schnelle Abwicklung. Die Kommission hat mehrmals vorgeschlagen, diese Verfahren zu vereinfachen. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung laufen keine Projekte Gefahr, die „n+2“-Regel[1] zu verletzen. PROJEKTBEGLEITUNG Die allgemeine Begleitung und Bewertung der Fortschritte und der Effektivität der Durchführung wird durch regelmäßige Treffen in den Büros der Delegation der Kommission, Begleitberichte der Durchführungsstellen, Ortsbesichtigung der Kommissionsmitarbeiter und offizielle Begleitung durch zweimal jährlich stattfindende Treffen des ISPA-Begleitausschusses in Kroatien unterstützt. Abgesehen davon, dass sie die Befugnisse der Kommission bei der Bestätigung von Ausschreibung und Auftragsvergabe ausübt, kann die Kommissionsdelegation am besten Fortschritte vor Ort gewährleisten und mit nationalen Behörden und den Endbegünstigten bei etwaigen Problemen Verbindung aufnehmen. Im Jahr 2007 tagte der ISPA-Begleitausschuss zweimal in Kroatien – im Juni und im Dezember. Dabei stellte sich hauptsächlich heraus, dass eine Beschleunigung der Ausschreibungs- und Vertragsvergabeverfahren notwendig ist und sichergestellt werden muss, dass die Verträge für technische Hilfe zur Vorbereitung künftiger Projektpipelines schnellstmöglich vergeben werden, um später Probleme beim Abrufen von Mitteln des Instruments für Heranführungshilfe zu vermeiden. Darüber hinaus betonte die Kommission die Notwendigkeit, die ISPA-finanzierten Maßnahmen für technische Hilfe zur Unterstützung der Durchführungsstelle und der entsprechenden Fachministerien in Technik- und Verwaltungsfragen schnellstmöglich einzusetzen. Zwar wurde die nur langsame materielle Abwicklung der Projekte bestätigt, doch nahm der Ausschuss auch zur Kenntnis, dass einige Ausschreibungen bis Jahresende veröffentlicht wurden und daher für das Jahr 2008 mit einem erheblichen Anstieg der Zahlungen zu rechnen ist. FINANZIELLE ABWICKLUNG UND FINANZKONTROLLE, EINSCHLIESSLICH EDIS Für die finanzielle Abwicklung und die Finanzkontrolle sowie für die Behandlung von Unregelmäßigkeiten sind im Wesentlichen die Bedingungen maßgeblich, die in der ISPA-Verordnung und in Anhang III aufgrund des Systems der Ex-ante-Kontrolle der Kommission gültigen Finanzierungsvereinbarungen festgelegt sind. Diese Anforderungen sind denen, die für den Kohäsionsfonds und die Strukturfonds gelten, sehr ähnlich. Dabei geht es in erster Linie um die Einrichtung interner Finanzkontrollsysteme und -verfahren zur Gewährleistung transparenter und nicht diskriminierender Vergabeverfahren, um die Korrektheit der angegebenen Ausgaben, um angemessene interne Auditkapazitäten und ausreichende Auditaufzeichnungen sowie um den richtigen Umgang mit Unregelmäßigkeiten. Aufgrund der nur langsamen Fortschritte bei der Durchführung der ISPA-Projekte wurde entschieden, im Jahr 2007 keine spezifischen ISPA-Prüfungen für Kroatien durchzuführen. Das Referat „Kontrolle und Audit“ der Generaldirektion Regionalpolitik führte jedoch als Folgemaßnahme zu vorangegangenen Akkreditierungsbesuchen wegen des DIS (dezentrales Durchführungssystem) des ISPAs im April 2007 eine beratende Prüfung der Zentralen Finanzierungs- und Auftragsvergabestelle durch. Die Gesamtschlussfolgerungen des Besuchs für den ISPA-Bestandteil bezogen sich auf den hohen Personalwechsel bei dieser Stelle, und folglich auch auf mögliche Verbesserungen bei der Mitarbeiterbindung, sowie auf die unzureichende interne Prüfung der Dokumente vor der Überstellung an die Kommissionsdelegation zwecks Bearbeitung. DIS Die Anforderung für die DIS-Akkreditierung der ISPA-Durchführungsstelle in Kroatien, der Zentralen Finanzierungs- und Auftragsvergabestelle (jetzt Zentrale Finanzierungs- und Vergabeagentur), entsprechen den Vorgaben in Artikel 164 der Haushaltsordnung. Die Kommission hat der DIS-Akkreditierung am 13. Februar 2006 zugestimmt. EDIS Bis zur Gewährung von EDIS (erweitertes dezentrales Durchführungssystem – nur Ex-post-Kontrollen notwendig) werden die Mitarbeiter der Delegation der Europäischen Kommission in Kroatien auch weiterhin Ex-ante-Kontrollen durchführen und eine wichtige Rolle bei der Überwachung der täglichen ISPA-Maßnahmen zu Verwaltung, Durchführung und Begleitung spielen. Derzeit wird angestrebt, bis Ende des zweiten Halbjahres 2009 EDIS in Kroatien einzuführen. Die Vorbereitungen für die Umstellung auf EDIS werden zum Großteil von der Verbesserung der Funktion der bestehenden DIS-Struktur abhängen. RISIKOBEWERTUNG Die für 2007 und die nachfolgenden Jahre geplante Prüfstrategie basierte auf den Ergebnissen der Statusanalyse der ISPA-Durchführung und der damit verbundenen Ziele der Direktion „Audit“ der Generaldirektion Regionalpolitik. Die Prüfstrategie gibt Ziele vor, die von der höheren Führungsebene dieser Generaldirektion gesetzt werden. Festgelegt werden sie auf der Grundlage detaillierter Diskussionen mit den operativen Direktionen, während der Informationen zu potenziellen Risiken ausgetauscht werden. Anschließend bestimmt die Prüfstrategie die Maßnahmen, anhand deren die Ziele erreicht werden sollen; die ermittelten Risiken werden dabei berücksichtigt. Im Allgemeinen wird das Risiko durch die Durchführung dieser Strategie minimiert. Im Jahr 2007 wurden aufgrund der nur geringfügig fortschreitenden Durchführung keine Prüfungen vorgenommen. Bei der Ex-ante-Zustimmung ist vor allem von Bedeutung, dass ausreichende Kontrollverfahren für die Projektdurchführung und die Zahlungen gewährleistet werden. Die Verwaltung der Heranführungshilfen birgt jedoch ein Risiko, da die Mittel von unterschiedlichen Organisationen und aus verschiedenen Systemen stammen. Die Förderfähigkeit der Ausgaben wird anhand von Regelungen und Bedingungen auf Gemeinschafts- und nationaler Ebene festgestellt; Komplexität und mögliche Falschauslegung können die Folgen sein. Die kroatischen Behörden möchten beantragen, gemäß der Bestimmungen der Verordnung 1266/1999 auf die die Ex-ante-Kontrollen für ISPA-Projekte während des zweiten Halbjahres 2009 zu verzichten. FESTSTELLUNGEN DES EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOFS In Kroatien erfolgten im Jahr 2007 weder Besuche noch Prüfungen. KOFINANZIERUNGSPARTNER – EIB, EBWE UND KFW Angesichts des Fachwissens dieser darlehengebenden Finanzinstitute bei der Projektvorbereitung und -durchführung unterhält die Kommission regelmäßigen Kontakt mit ihnen, sowohl auf horizontaler Ebene zur Konzept- und Methodikkoordination im Hinblick auf die Programmplanung und Durchführung, als auch auf nationaler Ebene. Das spezialisierte Fachwissen dieser Banken im Bereich der kombinierten Zuschuss-/Darlehensfinanzierungen einschließlich ÖPP-Übereinkommen erweist sich als äußerst nützlich bei der Qualitätssteigerung der ISPA-finanzierten Projekte. Trotzdem ist die EIB nicht an den ISPA-Projekten in Kroatien beteiligt; die EBWE ist das einzige internationale Finanzinstitut, das aktiv an einem solchen Projekt in diesem Land mitwirkt. Ein 2005 genehmigtes Umweltprojekt wird mittels eines Darlehens der EBWE kofinanziert (Wasser- und Abwasserprogramm Karlovac). Beitrag zu den Gemeinschaftspolitiken ÖFFENTLICHES AUFTRAGSWESEN Seit der Einrichtung des ISPA stellt die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen an ein solides, faires und transparentes öffentliches Auftragswesen, wie sie im PRAG-Leitfaden beschrieben sind, eine große Herausforderung dar. In vielen Fällen hat die Sicherstellung der Übereinstimmung mit EU-Grundsätzen bei der Vergabe zu Verzögerungen bei der Durchführung von ISPA-Projekten geführt. Die Kommissionsdienststellen, insbesondere die Delegation der Europäischen Kommission in Zagreb, musste oftmals eingreifen – nicht nur, um die korrekte Anwendung der Verfahren zu überprüfen, sondern auch, um Fehler zu korrigieren, unzufriedene Bieter zu kontaktieren und der für die Durchführung zuständigen Stelle zu erläutern, wie die Verfahren durchgeführt werden sollten. Regelmäßig musste die Qualität der Ausschreibungsdokumente verbessert werden; dadurch erfolgte die Ankündigung der Ausschreibung sehr spät. Diese Maßnahmen führten kumuliert zu zusätzlichen Verzögerungen im Durchführungsprozess. Die vorherige Genehmigung der Kommission, die für die Ausschreibung und Auftragsvergabe bei ISPA-Projekten gilt, ist somit voll und ganz gerechtfertigt, bis die Bedingungen für EDIS vorliegen (siehe oben). Gemäß dem System der vorherigen Genehmigung und im Einklang mit der DIS-Entscheidung für die Übertragung der Verwaltung übernimmt nur die Zentrale Finanzierungs- und Vergabeagentur die Rolle der Vergabebehörde, die für die Projektdurchführung zuständig ist; die Kommission billigt jeden Schritt des Vergabeprozesses. Daraus folgt, dass die Kommission, obwohl sie kein Vertragspartner ist, die Verantwortung für den korrekten Ablauf der Vergabeverfahren mitträgt (ohne die Zustimmung der Kommission sind Verträge zwischen den Begünstigten und den Vertragsnehmern nicht gültig). WETTBEWERBSPOLITIK Da die ISPA-Unterstützung in erster Linie die öffentlichen Ausgaben – oder Ähnliches – für Versorgungsprojekte deckt, stellt sich hiermit im Allgemeinen nicht das Problem der Unvereinbarkeit mit den Wettbewerbsregelungen der Gemeinschaft. Sofern nicht gegen die Regelungen zum öffentlichen Auftragswesen verstoßen und solange freier Zugang zu einer solchen Infrastruktur für alle Betreiber gewährleistet wird, die die notwendigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, bietet eine derartige Unterstützung keine besonderen Vorteile für bestimmte Firmen. UMWELTPOLITIK Durch die direkte Unterstützung von prioritären Umweltprojekten trägt das ISPA auch zur Durchführung der Umweltpolitik und der Einhaltung der EU-Standards in Kroatien bei. Dank der Erfahrungen aus der Projektentwicklung und -durchführung können Verwaltungskapazitäten ausgebaut und die Reform im Umweltbereich beschleunigt werden. Insbesondere die Verwaltungskapazität wird mit Blick auf die Planung und Priorisierung von Umweltinvestitionen gestärkt. Kontinuierliche und größere Anstrengungen sind bei der Durchführung der Rechtsvorschriften zur Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig, insbesondere hinsichtlich der Anhörung der Öffentlichkeit. Man hegt die Hoffnung, dass das ISPA auf diese Weise zum Fortschritt beim Umweltschutz in Kroatien beitragen wird. Problematisch sind die Schwierigkeiten der Umweltbehörden, ausreichend Gelder zu erhalten und Stellen zu besetzen – der hohe Personalwechsel macht alle Vorteile, die durch Schulungen oder Erfahrungen gewonnen wurden, wieder zunichte. In dieser Hinsicht muss betont werden, dass für Kroatien bei der Einführung des Instruments für Heranführungshilfe, die mehr Institutionen und viele zusätzlichen Projekte zur Folge hat, ausreichende Finanz- und Humanressourcen für die Durchführung (einschließlich Begleitung, Kontrolle und Bereitstellung von Genehmigungen und Berichterstattung) gewährleistet werden müssen. VERKEHRSPOLITIK Die gemäß TINA (Transport Infrastructure Needs Assessment – Bewertung des Verkehrsinfrastrukturbedarfs) und REBIS (Regional Balkans Infrastruktur Study) vereinbarten Verkehrsnetze in Kroatien orientierten sich an den gesamteuropäischen Korridoren. Einige davon führen durch kroatisches Staatsgebiet, darunter die Korridore VII (Donau), X (Salzburg – Ljubljana – Zagreb – Belgrad – Nis – Skopje – Veles – Thessaloniki, auch Strecke Xa) sowie Korridor V, der in Kroatien über zwei Streckenführungen verfügt (Vb – Budapest, Zagreb, Rijeka sowie Vc – Budapest, Sarajewo, Ploče). Diese Netze werden als Planungsgrundlage für die nationalen Verkehrsstrategien des ISPA herangezogen. Somit ist das einzige ISPA-Verkehrsprojekt Teil der TINA- und REBIS-Netze, d. h. es betrifft den Bau bzw. die Instandsetzung eines Abschnitts oder eines Knotenpunkts der Netze oder den Anschluss an diese. Die TEN-V-Netze für Kroatien basieren auf den Empfehlungen der SEETO (Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa). Koordinierung der Heranführungsinstrumente Nach Maßgabe der Koordinierungsverordnung[2] sorgt die Kommission für eine enge Koordinierung zwischen den drei Heranführungsinstrumenten PHARE, SAPARD und ISPA. Im Einklang mit den Bestimmungen dieser Verordnung spielt der PHARE-Verwaltungsausschuss eine besondere Rolle bei der allgemeinen Koordinierung dieser drei Instrumente. Koordinierung mit dem Gemeinsamen Monitoringausschuss (PHARE) Der Gemeinsame Monitoringausschuss ist für die Koordination der Begleitung jedes Instruments für Heranführungshilfe und für die Bewertung des Gesamtfortschritts der EU-finanzierten Unterstützung in den Empfängerländern zuständig. Er übermittelt dem ISPA-Ausschuss oder der Kommission gegebenenfalls Empfehlungen. Koordinierung mit Delegationen der Europäischen Kommission Die Kommissionsdienststellen (Generaldirektionen Erweiterung, Außenbeziehungen und Regionalpolitik) organisierten regelmäßig Sitzungen mit den PHARE- und ISPA-Experten in den Delegationen, um die Programmplanung und die Durchführung zu erörtern, insbesondere die Ausschreibungen und Vertragsvergabe. Koordinierung mit dem Instrument für Heranführungshilfe Um die Tätigkeiten effektiv zu koordinieren und Doppelungen zu vermeiden, wurden neben den sektoralen Monitoringausschüssen für die Regionalentwicklungskomponente des Instruments für Heranführungshilfe in Kroatien 2007 die beiden Sitzungen des ISPA-Begleitausschusses abgehalten. Zusätzlich dazu sollte festgehalten werden, dass zwei der ISPA-finanzierten Maßnahmen für technische Hilfe die Vorbereitung von Projektpipelines betreffen, die durch das Instrument für die Heranführungshilfe kofinanziert werden. Auf diese Weise, so wird gehofft, wird reibungslos vom ISPA auf das Instrument für Heranführungshilfe übergeleitet und die Durchführung der Maßnahmen in den jeweiligen Bereichen nicht unterbrochen. PUBLIZITÄTSAKTIONEN Im Jahr 2007 wurden hinsichtlich der ISPA-Projekte keine Publizitätsaktionen ergriffen, da es bei keinem Projekt zur materiellen Abwicklung gekommen war. Jedoch wird anlässlich der Unterzeichnung des ersten Bauvertrags (Bahnstreckenwiederaufbau Vinkovci – Tovarnik) 2008 eine Veranstaltung geplant. Die relevanten Medien werden dazu eingeladen. [1] Die „n+2“-Regel bezieht sich auf das Erfordernis, dass die Ausschreibung des Hauptbau- oder -liefervertrags bei einer Maßnahme binnen zwei Jahren nach der Unterzeichnung der entsprechenden Finanzierungsvereinbarung veröffentlicht werden muss. Besteht eine Maßname ausschließlich aus Dienstleistungsverträgen, so bezieht sich die „n+2“-Regel auf die Unterzeichnung des Hauptdienstleistungsvertrags, die binnen zwei Jahren nach der Unterzeichnung der entsprechenden Finanzvereinbarung erfolgen muss. [2] Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 zur Koordinierung der Hilfe für die beitrittswilligen Länder im Rahmen der Heranführungsstrategie.