Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Bericht über das Erste Umsetzungsjahr der Schwarzmeersynergie /* KOM/2008/0391 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 19.6.2008 KOM(2008) 391 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT BERICHT ÜBER DAS ERSTE UMSETZUNGSJAHR DER SCHWARZMEERSYNERGIE MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT BERICHT ÜBER DAS ERSTE UMSETZUNGSJAHR DER SCHWARZMEERSYNERGIE 1. EINLEITUNG Im Mai 2007 nahm der Rat Schlussfolgerungen zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Die Schwarzmeersynergie – Eine neue Initiative der regionalen Zusammenarbeit“ an,[1] in denen er die kommenden Vorsitze und die Europäische Kommission ersuchte, sich weiterhin für ein verstärktes und kohärentes Engagement der EU in dem und für den Schwarzmeerraum einzusetzen[2]. Da der Schwarzmeerraum für die EU von strategischer Bedeutung ist, ersuchte der Rat die Kommission, die Entwicklung der Schwarzmeersynergie-Initiative im ersten Halbjahr 2008 einer Überprüfung zu unterziehen. Die Schwarzmeersynergie wurde sowohl unter portugiesischem als auch unter slowenischem Vorsitz in den zuständigen Arbeitsgruppen des Rates wiederholt erörtert, so dass die Mitgliedstaaten und die Kommission hinreichend Gelegenheit hatten, die Entwicklungen auf diesem Gebiet zu überprüfen. Das Europäische Parlament unterstrich in seinem Bericht über die Schwarzmeersynergie[3], dass die EU sich auf eine begrenzte Zahl von vorrangigen Zielen konzentrieren und Verzettelung sowie Doppelarbeit vermeiden muss. Das Europäische Parlament vertrat zudem die Auffassung, dass dieser Mitteilung konsequente Maßnahmen folgen müssen, mit denen ein echter regionaler und auf diesen Raum zugeschnittener Ansatz gefördert wird, um ein kohärentes, effizientes und ergebnisorientiertes Herangehen an die Region zu gewährleisten. Zudem vertrat es die Ansicht, dass Bulgarien, Griechenland und Rumänien als EU-Mitgliedstaaten in der Schwarzmeerregion in dieser Hinsicht den Weg ebnen können und sollten. Die vom Ausschuss der Regionen ausgearbeitete Stellungnahme zur Schwarzmeersynergie wurde in der Plenarsitzung des Ausschusses vom 6.-7. Februar 2008 angenommen[4]. Auf Ersuchen der Kommission arbeitet der Wirtschafts- und Sozialausschuss derzeit eine Sondierungsstellungnahme zur 2007 vorgelegten Mitteilung über die Schwarzmeersynergie aus. In dem vorliegenden Bericht über die Schwarzmeersynergie wird dargelegt, welche Fortschritte bei der Umsetzung der in der Mitteilung von 2007 festgelegten Aufgabenstellungen erzielt wurden. Zudem wird auf die Kontakte und Gespräche mit den Partnern in der Schwarzmeerregion eingegangen, die dazu geführt haben, dass die Schwarzmeersynergie als gemeinsame Aufgabe anerkannt und eine Reihe von zukunftsorientierten Vorschlägen vorgelegt wurde. Die Schwarzmeersynergie-Initiative ergänzt die Europäische Nachbarschaftspolitik, die Erweiterungspolitik gegenüber der Türkei und die Strategische Partnerschaft mit der Russischen Föderation. 2. FORTSCHRITTE BEI DER UMSETZUNG DER KONKRETEN AUFGABENSTELLUNGEN In der Mitteilung von 2007 wurden sektorbezogene und thematische Ziele und Aufgabenstellungen formuliert. Die Kommission hat die meisten dieser Aufgaben in Angriff genommen. 2.1. Umwelt Die Kommission prüft derzeit die Voraussetzungen für den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Übereinkommen zum Schutz des Schwarzen Meeres gegen Verschmutzung. Sie unterstützte in diesem Rahmen Studien über die für einen Beitritt erforderlichen Rechtsänderungen. Auch bei der Ministertagung der Vertragsstaaten des Übereinkommens in Kiew im Oktober 2008 wird diese Frage voraussichtlich erörtert werden. Der uneingeschränkte Beitritt zum Bukarester Übereinkommen ist insbesondere vor dem Hintergrund der erst kürzlich angenommenen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie von Bedeutung, bei der die regionale Zusammenarbeit, einschließlich im Rahmen regionaler Meeres-Übereinkommen, eine zentrale Rolle spielt. Außerdem wird derzeit überprüft, inwieweit das Konzept der DABLAS-Task Force[5] auch auf andere Umweltsektoren übertragbar ist; die vielversprechendsten Anknüpfungspunkte scheint der Abfallsektor zu bieten. Zudem hat die Kommission ein Projekt aufgelegt, mit dem die Arbeiten der Task Force erweitert und fortgesetzt werden sollen. Zu den Ergebnissen gehört, dass das DABLAS-Sekretariat seine Tätigkeit auf die gesamte DABLAS-Region ausdehnen und Projekte für die Bewirtschaftung von Wassereinzugsgebieten direkt finanziell unterstützen wird. Die Kommission wird in Kürze ein TH-Projekt zum Thema „Klimawandel“ einleiten, in das die Schwarzmeerregion ebenfalls einbezogen wird. Es zielt vor allem darauf ab, die Kapazitäten für die Umsetzung des Kyoto-Protokolls und die Beteiligung an internationalen Verhandlungen über ein Übereinkommen für die Zeit nach 2012 auszubauen. Derzeit wird mit den Partnern erörtert, welchen Beitrag die Region als Ganzes zur Bewältigung des Klimawandels leisten könnte. 2.2. Meerespolitik und Fischerei Die Kommission befürwortet im Rahmen der kürzlich angenommenen Integrierten Meerespolitik für die Europäische Union[6] eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den für die staatlichen Offshore-Tätigkeiten zuständigen nationalen Behörden und unterstützt daher die Einrichtung eines integrierten Netzes der Meeresüberwachungssysteme, einschließlich im westlichen Schwarzmeerraum. In diesem Kontext wird die Kommission prüfen, ob ein solches Netz auf andere nicht zur EU gehörende Schwarzmeeranrainerstaaten ausgedehnt werden könnte. Die Schwarzmeerländer haben bereits ausschließliche Wirtschaftszonen eingerichtet und wollen nun die Ausarbeitung einer regionalen Strategie für ein integriertes Management der Küstengebiete in Angriff nehmen. Die Kommission wird bis Ende 2008 einen Fahrplan vorlegen, mit dem die Entwicklung einer maritimen Raumplanung erleichtert werden soll. Die zum Schwarzmeerraum gehörenden Mitgliedstaaten sind aufgerufen, ihrerseits den Reflexionsprozess über die maritime Raumplanung ebenfalls voranzutreiben und in anderen Mitgliedstaaten gesammelte Erfahrungen auszuwerten. Die Kommission hat den Aufbau eines europäischen maritimen Beobachtungs- und Datennetzwerks eingeleitet, das sich auf alle Meeresregionen und somit auch auf den Schwarzmeerraum erstrecken wird. Mit der Verordnung des Rates zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitender Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Schwarzen Meer (2008) wurden seitens der EU Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischereiressourcen festgelegt. Diese beziehen sich jedoch ausschließlich auf Bulgarien und Rumänien, wohingegen ein wirkungsvoller Ökosystem-Ansatz alle Länder im Schwarzmeerraum berücksichtigen müsste. Die Kommission prüft daher derzeit verschiedene Optionen für eine regionale Zusammenarbeit bei der Bewirtschaftung der Fischereiressourcen und wird den Mitgliedstaaten und den Schwarzmeeranrainerstaaten die Ergebnisse ihrer Analyse und ihre konkreten Vorschläge zur Stellungnahme vorlegen. 2.3. Energie Die Schwarzmeerregion hat bei der Mobilisierung der vorhandenen Instrumente und Ressourcen gute Fortschritte erzielt. Die Republik Moldau, die Türkei und die Ukraine haben ihre Absicht bekräftigt, förmliche Verhandlungen über den Beitritt zum Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft aufzunehmen; der Vertrag verpflichtet zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Elektrizitäts- und Gassektor. Georgien wurde im Dezember 2007 Beobachterstatus gewährt. Im Bereich der Energieinfrastrukturen finanziert die Kommission eine Durchführbarkeitsstudie über einen Gastransportkorridor Kaspisches Meer/Schwarzmeer, in deren Rahmen die verschiedenen Transportoptionen (Pipeline und Nicht-Pipeline) geprüft werden. 2.4. Verkehr Die Kommission bemüht sich um eine Rationalisierung der verschiedenen Kooperationsinitiativen für den Verkehrssektor. Sie hat mit den Ländern der Region Sondierungsgespräche über die Erweiterung der Transeuropäischen Verkehrsnetze aufgenommen. In diesem Rahmen könnten die TRACECA-Strukturen[7] als institutionelle Grundlage für die Südost-Achse genutzt werden, was entsprechende Vorbereitungen erfordern würde. Die Kommission bereit derzeit mit den TRACECA-Ländern eine für Ende 2008 vorgesehene Verkehrsministerkonferenz vor, bei der die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden könnten. Die Sicherheit und die Gefahrenabwehr im Seeverkehr wurden von der Kommission verstärkt berücksichtigt, wie eine Reihe diesbezüglicher Projekte zeigt. Zudem wurde in enger Verknüpfung mit dem TRACECA-Programm die Umsetzung des Konzepts der Hochgeschwindigkeitsseewege im Schwarzmeerraum eingeleitet. Im Hinblick auf die Einbeziehung der Schwarzmeerländer in den gemeinsamen Luftverkehrsraum wurden erste Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheitsaufsicht und zur Stärkung der Zivilluftfahrtbehörden unternommen. 2.5. Steuerung der Migration und Verbesserung der Sicherheitslage In seinen Schlussfolgerungen zum Gesamtansatz zur Migrationsfrage vom Juni 2007 stimmte der Europäische Rat einer Reihe vorrangiger Maßnahmen zu, zu denen auch die Einrichtung einer Kooperationsplattform zu Migrationsfragen für den Schwarzmeerraum gehörte. Im April 2008 beschloss die EU, eine solche Kooperationsplattform, die die Mitgliedstaaten, EU-Agenturen, Schwarzmeeranrainerstaaten und regionale Organisationen zusammenbringt, einzurichten. Damit sollen ein zielgerichteter und intensiver Dialog über Migrationsfragen ermöglicht und die praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Ländern in der Region wie auch der betreffenden Länder untereinander verbessert werden. Für den Ausbau des Schwarzmeer-Koordinierungszentrums in Burgas[8] liegen ausgereifte Finanzierungspläne vor. Alle Schwarzmeerländer sind aufgefordert, nationale Zentren einzurichten, die sachdienliche Informationen an das Koordinierungszentrum weitergeben und dieses für den Informationsaustausch nutzen. Im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels werden zwei Projekte von der Kommission kofinanziert, wobei in einem Fall Arbeitsmarktmaßnahmen und im anderen polizeiliche Maßnahmen im Vordergrund stehen. 2.6. Forschungs-, Wissenschafts- und Ausbildungsnetze Die Kommission unterstützte im Rahmen des Programms TEMPUS die institutionelle Zusammenarbeit sowie Strukturreformen im Hochschulbereich. Die neue Phase des Programms, bei der Mehrländerprojekte im Vordergrund stehen, wird für die regionale Hochschulkooperation im Schwarzmeerraum weitere Chancen eröffnen. Im Rahmen des Programms Erasmus Mundus werden sowohl die Zusammenarbeit im Hochschulbereich als auch Mobilitätsmaßnahmen für Studenten und Wissenschaftler weiter gefördert. Mit dem „Black Sea Interconncetion Project“ (BSI), dessen Finanzierung 2007 genehmigt wurde, soll ein regionales Forschungs- und Bildungsnetzwerk aufgebaut werden, das an das paneuropäische Breitband-Forschungsnetzwerk GÉANT2 angebunden ist. Das richtungweisende BSI-Projekt ist das größte seiner Art in der Region. Darüber hinaus unterstützt die Kommission auch die regionale wissenschaftliche Zusammenarbeit, z.B. im Rahmen des INCONet-Projekts für die Länder Osteuropas und Mittelasiens (EECA), das im Januar 2008 angelaufen ist. 2.7. Beschäftigung und Soziales Regionale Aktivitäten in diesem Bereich wurden vor kurzem eingeleitet; sie betrafen sowohl speziell für den Schwarzmeerraum relevante Themen – so wurde 2008 ein Seminar über den sozialen Dialog durchgeführt – als auch allgemeinere Fragestellungen (Seminar über Gleichstellungsfragen im November 2007). 2.8. Handel Die EU hat die Liberalisierung des regionalen Handels im Schwarzmeerraum weiter gefördert und ihre Partner insbesondere bei ihren Bemühungen um einen WTO-Beitritt unterstützt. 2.9. Demokratie, Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung Im Mai 2008 fand in der Republik Moldau im Rahmen der Schwarzmeersynergie-Initiative das erste Seminar einer sich an die Zivilgesellschaft richtenden Veranstaltungsreihe zu Menschenrechtsfragen statt. Bei dieser Gelegenheit wurde aus zivilgesellschaftlicher Perspektive erörtert, welche Standards im Bereich der Meinungsfreiheit angelegt werden sollten. Anlässlich des Seminars, an dem sowohl Vertreter staatlicher Stellen als auch Mitglieder zivilgesellschaftlicher Organisationen der Schwarzmeerländer teilnahmen, wurden an die Regierungen gerichtete Empfehlungen zum Thema „Meinungsfreiheit“ formuliert. 2.10. Die „schwelenden“ Konflikte Die Kommission befürwortete weiterhin eine aktive Rolle der EU für den Umgang mit den Ursachen dieser Konflikte, u.a. innerhalb der für den Schwarzmeerraum maßgeblichen regionalen Strukturen. Besondere Aufmerksamkeit wurde vertrauensbildenden Maßnahmen im gesamtregionalen Kontext gewidmet, wozu auch Kooperationsprojekte gehören, die eigens darauf zugeschnitten sind, die zerstrittenen Parteien wieder zusammenzubringen. 3. GRENZÜBERGREIFENDE ZUSAMMENARBEIT UND ZUSAMMENARBEIT MIT DER ZIVILGESELLSCHAFT Mit den Programmen für grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments werden lokale Behörden in Grenzregionen dabei unterstützt, gemeinsame Herausforderungen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zu bewältigen. Zudem sollen sie direkte Kontakte zwischen den Bürgern erleichtern. Das Programm für grenzübergreifende Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum befindet sich in der Anlaufphase. Die beteiligten Stellen - die nationale und regionale Behörden von 10 Ländern vertreten[9] - haben ein gemeinsames operatives Programm aufgestellt, dessen Budget sich auf 17,5 Mio. EUR beläuft.[10] Die ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sollen vor Ende des Jahres 2008 veröffentlicht werden. Das Programm für grenzübergreifende Zusammenarbeit Rumänien-Moldau-Ukraine betrifft die nordwestliche Schwarzmeerküste und verfügt über eine Mittelausstattung von 126 Mio. EUR. Die Umsetzung soll im Herbst 2008 beginnen. Auch das Schwarzmeerforum[11] widmet der Zivilgesellschaft nunmehr verstärkte Aufmerksamkeit; die ersten auf die Zivilgesellschaft ausgerichteten Maßnahmen haben bereits stattgefunden. Die Schwarzmeersynergie stößt bei Nichtregierungsorganisationen auf großes Interesse. So tagte am 7. Februar 2008 in Odessa ein Zusammenschluss von 29 Umwelt-NRO, die bei dieser Gelegenheit ein Positionspapier mit dem Titel „Greening the Black Sea Synergy“ („Grüne Akzente für die Schwarzmeersynergie“) verabschiedeten. 4. UNTERSTÜTZUNG 2007 stellte die Gemeinschaft im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) und des Instruments für Heranführungshilfe für die sieben nicht zur EU gehörenden Länder der Schwarzmeerregion Unterstützung in Höhe von 837 Mio. EUR bereit. (Einzelheiten siehe Anhang). Darüber hinaus bietet die inzwischen eingerichtete „Nachbarschafts-Investitionsfazilität“ (NIF) die Möglichkeit, Zuschüsse der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten zu bündeln. Auf diese Weise können auch zusätzliche Darlehensmittel europäischer öffentlicher Finanzinstitutionen erschlossen werden, die für Investitionen in benachbarten Ländern eingesetzt werden können, einschließlich im Schwarzmeerraum. Die NIF wird die Mobilisierung zusätzlicher Mittel für vorrangige Projekte erleichtern und somit die Bemühungen um eine regionale Zusammenarbeit in der Schwarzmeerregion ebenfalls unterstützen. 5. SONSTIGE FORMEN DER ZUSAMMENARBEIT MIT PARTNERLÄNDERN UND REGIONALEN UND INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN In die Debatten über die Schwarzmeersynergie sind sämtliche Länder des Schwarzmeerraums eingebunden; die jeweiligen EU-Ratsvorsitze und die Kommission haben mit den betreffenden Ländern entsprechende Konsultationen in unterschiedlichem Format durchgeführt. Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Organisation für die Wirtschaftliche Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum (BSEC) haben sich in jüngster Zeit rasch weiterentwickelt.[12] Im Juni 2007 wurde der Kommission Beobachterstatus in der BSEC gewährt. Im Februar 2008 nahmen Vertreter des amtierenden und des künftigen Ratsvorsitzes sowie der Kommission in Kiew an einem Arbeitsfrühstück der BSEC-Außenminister teil. Zudem fanden drei Zusammenkünfte der erweiterten BSEC-Troika und der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates statt. Vertreter der Kommission nahmen an allen hochrangigen BSEC-Tagungen statt und leisteten Beiträge zu den BSEC-Arbeitsgruppen. 6. AUSSENMINISTERTREFFEN IN KIEW (14. FEBRUAR 2008) AUF ANREGUNG DER EUROPÄISCHEN UNION FAND EIN TREFFEN DER AUßENMINISTER STATT, AN DEM ALLE REGIONALEN PARTNER, DIE EU-MITGLIEDSTAATEN UND DIE EU-INSTITUTIONEN TEILNAHMEN. Bei diesem Treffen wurde die Schwarzmeersynergie zu einem gemeinsamen Anliegen erklärt. Die Teilnehmer gaben hierzu eine gemeinsame Erklärung ab[13]. Darin wird die Schwarzmeersynergie ausdrücklich begrüßt und darauf hingewiesen, dass eine stärkere Einbeziehung der Europäischen Union das Potenzial der regionalen Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum weiter steigern kann. Die Schwarzmeersynergie solle durch die Europäische Nachbarschaftspolitik und die anderen für die Beziehungen zwischen den Ländern der Region maßgeblichen EU-Strategien gefördert werden. Die Unterstützung der EU für die regionale Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum solle in mehreren Schwerpunktbereichen, u.a. Energie, Verkehr, Kommunikation, Handel, Umweltschutz, Meerespolitik, Fischerei, Migration, Durchsetzung der Rechtsvorschriften und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, spürbare Ergebnisse bringen. Weiter heißt es in der Erklärung, dass ein verstärktes Engagement der EU auch für die Bereiche Handel, Wissenschaft, Forschung, Kultur und Bildung sowie Beschäftigung und Soziales von Vorteil sein dürfte. 7. DAS WEITERE VORGEHEN Die Erfahrungen im ersten Jahr haben gezeigt, dass die in der Mitteilung von 2007 verankerten Grundsätze ihre Gültigkeit haben. Hauptziel der Initiative bleibt es, Maßnahmen auf regionaler Ebene zu stärken, um so Stabilität und Wohlstand im Schwarzmeerraum zu fördern. Sie baut auf den gemeinsamen Interessen der EU und der Schwarzmeeranrainer auf und bietet allen beteiligten Akteuren einen flexiblen und transparenten Rahmen. Die Kommission begrüßt, dass die an der Schwarzmeersynergie Beteiligten die Absicht haben, den derzeitigen pragmatischen und projektorientierten Ansatz weiterzuverfolgen. Daher sollten die Anstrengungen fortgeführt werden, um die 2007 in der Mitteilung und der gemeinsamen Erklärung von Kiew gestellten Aufgaben zu bewältigen. Auch die nutzbringende Zusammenarbeit mit dem BSEC und anderen regionalen Einrichtungen sollte fortgeführt werden. Während des Außenministertreffens von Kiew und in den Monaten danach unterbreiteten zeichneten die EU-Mitgliedstaaten und die Partnerländer der Schwarzmeersynergie verschiedene Vorschläge, wie sich der Zusammenarbeitsprozess im Rahmen der Schwarzmeersynergie fest als langfristige Aufgabe verankern lässt. Diese Vorschläge könnten der regionalen Zusammenarbeit mit den im Osten gelegenen Partnern der Europäischen Union neue Impulse verleihen. Die Kommission beabsichtigt, diese Vorschläge zu prüfen und aktiv voranzutreiben, um wirksamere Maßnahmen und ehrgeizigere Ziele hervorzubringen: - In Bereichen wie Verkehr, Umwelt, Energie oder Meeressicherheit sollten langfristige, messbare Ziele aufgestellt werden, die ein konzertiertes Handeln in Gang setzen. Dies erfordert die Unterstützung aller Mitglieder der Schwarzmeersynergie. Zur Koordinierung der Maßnahmen, die auf nationaler oder regionaler Ebene zur Verwirklichung der gesteckten Ziele ergriffen werden, sollte für jeden Bereich ein federführendes Land/eine federführende Organisation ernannt werden. - Zur leichteren Realisierung der Projekte könnten sektorale Partnerschaften gegründet werden, die einen Rahmen für Kofinanzierungen (einschließlich über die Nachbarschafts-Investitionsfazilität) und eine Grundlage für die Beteiligung internationaler Finanzinstitutionen bilden. Diese Partnerschaften könnten dazu dienen, alle oder einige Teilnehmerländer der Schwarzmeersynergie zusammenzubringen, um eine Reihe von Projekten gemeinsam voranzubringen. Die erfolgreichen Erfahrungen mit den Partnerschaften im Rahmen der Nördlichen Dimension[14] sind ein gutes Beispiel dafür, wie dies ablaufen könnte. - Ministertreffen sollten dem tatsächlichen Bedarf entsprechend stattfinden. In einigen Fällen ließe sich hierfür der bereits bestehende Rahmen (z. B. TRACECA oder die Baku-Initiative) nutzen oder aber man folgt dem Modell von Kiew (parallel zu BSEC-Sitzungen mit uneingeschränkter EU-Beteiligung bzw. mit einer offenen Troika). Außenministertreffen sollten stattfinden, um die wichtigsten Etappen in diesem Prozess zu markieren. Es gab auch eine Reihe weiterer Vorschläge, die ebenfalls einer näheren Betrachtung wert sind: - Beteiligung von Belarus an einigen sektoralen Maßnahmen im Rahmen der Schwarzmeersynergie - Einrichtung eines Forums für die Zivilgesellschaft im Schwarzmeerraum - Stärkung akademischer und studentischer Netzwerke - Aufbau eines Instituts für Europäische Studien in der Schwarzmeerregion Die Kommission ist jederzeit bereit, mit den Mitgliedstaaten und allen anderen Beteiligten in diesen Punkten und in neuen Bereichen zusammenzuarbeiten, die die regionale Kooperation im Schwarzmeerraum stärken und - die bilaterale, maßgeschneiderte Zusammenarbeit mit unseren Partnern im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und anderen Maßnahmen für diese Region ergänzen, - einem integrativen Konzept entsprechen, d. h. alle Mitgliedstaaten und Schwarzmeerländer einbeziehen, - einen Mehrwert darstellen. 8. SCHLUSSFOLGERUNG Die ersten Ergebnisse der Schwarzmeersynergie machen den praktischen Nutzen und das Potenzial dieses neuen regionalpolitischen Ansatzes der EU deutlich. Nachdem die Anlaufphase abgeschlossen wurde, tritt die Synergie nun in die Phase der Umsetzung ein. Die Beteiligten befürworten den Aufbau einer langfristigen Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum und haben bereits ähnlich gelagerte Anregungen zu Inhalt und Ablauf formuliert. Die Erfahrungen des ersten Jahres zeigen auch, dass die Entwicklung einer EU-gestützten regionalen Zusammenarbeit in der Schwarzmeerregion ein Prozess ist, der in einem komplexen Umfeld stattfindet. Kontinuierliche Fortschritte erfordern eine beständige und aktive Beteiligung einer wachsenden Zahl von Akteuren sowohl seitens der Mitgliedstaaten als auch der Schwarzmeerpartner. Die Kommission ist wie im ersten Jahr bereit, einen Beitrag zu dieser wichtigen Aufgabe zu leisten. ANHANG I Länder des Schwarzmeerraums ANHANG II EU-Unterstützung für die Länder der Schwarzmeersynergie (Mittelbindungen in Mio. EUR) 2000-2006 im Rahmen von Tacis und von Instrumenten für die Türkei | 2007 im Rahmen der Europ. Nachbarschaftspolitik und des Instruments für Heranführungshilfe | 2007 im Rahmen des Instruments für humanitäre Hilfe | Bilaterale Zusammenarbeit: | Armenien | 44,8 | 24 | Aserbaidschan | 72,6 | 22 | 1,35 | Georgien | 65 | 28,8 | 2 | Moldau | 86,5 | 45,7 | 3 | Russische Föderation | 559 | 13 | 19,45 | Türkei | 1040 | 497,2 | Ukraine | 501,5 | 144 | Bilaterale Zusammenarbeit insgesamt | 2369,4 | 774,7 | Regionale Zusammenarbeit | 962,2 | 62 | Insgesamt | 3331,6 | 836,7 | 25,8 | [1] KOM 2007 (160) endg. angenommen am 11. 4. 2007. [2] Zur Schwarzmeerregion (vgl. Landkarte im Anhang) gehören Griechenland, Bulgarien, Rumänien und Moldau im Westen, die Ukraine und die Russische Föderation im Norden, Georgien, Armenien und Aserbaidschan im Osten und die Türkei im Süden. Armenien, Aserbaidschan, Moldau und Griechenland sind zwar keine unmittelbaren Anrainerstaaten, werden doch aufgrund ihrer Geschichte, ihrer geographischen Nähe und der engen Beziehungen ebenfalls der Region hinzugezählt. [3] Bericht über einen neuen Ansatz in der Politik für die Schwarzmeerregion (2007/2101 (INI). [4] RELEX-IV-008 COR. [5] Die Task Force Donau-Schwarzes Meer wurde von den Staaten des Donau- und Schwarzmeerraums eingesetzt, um schwerpunktmäßig Investitionen für den Wassersektor zu mobilisieren. [6] KOM (2007) 575endg. - Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union. [7] Das TRACECA-Programm (Verkehrskorridor Europa – Kaukasus – Zentralasien) umfasst Hilfe zur Verbesserung der Straßen-, Schienen-, Flug- und Seefrachtverkehrsverbindungen. [8] Das Koordinierungs- und Informationszentrum für den Schwarzmeerraum hat seinen Sitz in der bulgarischen Stadt Burgas. [9] Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Georgien, Griechenland, Moldau, Rumänien, Russische Förderation, Türkei und Ukraine. [10] Für die Beteiligung der Türkei werden zusätzlich Mittel aus dem Instrument für Heranführungshilfe bereitgestellt. [11] Eine rumänische Initiative. [12] Die BSEC wurde 1992 gegründet. Ursprünglich lag der Schwerpunkt in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, doch der Aktionsradius der Organisation wurde in der Folge schrittweise erweitert. Zu den Mitgliedern zählen sämtliche in der Fußnote 2 dieses Dokuments genannten Staaten des Schwarzmeerraums sowie Albanien und Serbien. [13] Die Russische Förderation bevorzugte eine EU-BSEC-Erklärung und nahm deshalb an den Erörterungen zu der gemeinsamen Erklärung nicht teil. Sie wies jedoch darauf hin, dass sie die in der gemeinsamen Erklärung vorgesehene verstärkte Rolle der EU befürworte. Aus diesem Grund hat sie sich nicht gegen die Annahme des Dokuments ausgesprochen. [14] Die Partnerschaften im Rahmen der Nördlichen Dimension dienen der Auswahl und der Finanzierung von Projekten, bei denen mit eigens hierfür bereitgestellten Mitteln vereinbarte Ziele angestrebt werden.