52008DC0364

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Überprüfung der Funktionsweise der regionalen Beiräte /* KOM/2008/0364 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 17.6.2008

KOM(2008) 364 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Überprüfung der Funktionsweise der regionalen Beiräte

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 3

2. Evaluierung der wichtigsten Bestandteile der allgemeinen Rahmenvorschriften auf der Grundlage des Beschlusses 2004/585/EG des Rates, geändert durch den Beschluss 2007/409/EG des Rates 4

2.1. Abgedeckte geografische Gebiete 4

2.2. Aufbau, Mitgliedschaft und operative Verfahren 5

2.2.1. Aufbau 5

2.2.2. Mitgliedschaft 5

2.2.3. Zusammensetzung der zuständigen Organe 6

2.2.4. Arbeitsweise 7

2.3. Teilnahme von Nicht-Mitgliedern 8

3. Beitrag der regionalen Beiräte zum Entscheidungsprozess im Bereich der GFP 9

3.1. Allgemeine Trends: Verbesserter Dialog mit und zwischen den Beteiligten 9

3.2. Follow-up der Gutachten der regionalen Beiräte 10

3.3. Möglichkeiten der Verbesserung von Qualität und Aktualität der Gutachten der regionalen Beiräte 11

4. Schluss 12

ANHANG 1 – Operative regionale Beiräte (Stand: 1.1.2008) 14

ANHANG 2 – Statistiken zur Tätigkeit der regionalen Beiräte 16

1. EINLEITUNG

Die regionalen Beiräte wurden eingesetzt, damit die Fachkenntnis und die Erfahrung von Fischern und anderen Beteiligten der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) zugute kommt und den unterschiedlichen Bedingungen in den Gemeinschaftsgewässern Rechnung getragen wird[1]. Die Beiräte tragen zur Verwirklichung der Ziele der GFP bei, indem sie die Kommission und die Mitgliedstaaten beraten.

Mit dem Beschluss 2004/585/EG des Rates vom 19. Juli 2004 (nachstehend „der Beschluss“ genannt) wurden Rahmenvorschriften für die regionalen Beiräte erlassen, die u.a. ihre Zahl (insgesamt sieben), die von ihnen abgedeckten geografischen Gebiete, ihre Struktur und Zusammensetzung sowie bestimmte Verfahrensregeln[2] betreffen. Die regionalen Beiräte sind ein Zusammenschluss verschiedener Interessengruppen und erhalten einen Zuschuss von der Gemeinschaft, um einen Teil ihrer Betriebskosten zu decken.

In Artikel 11 des Beschlusses 2004/585/EG heißt es: „ Drei Jahre, nachdem der letzte regionale Beirat seine Tätigkeit aufgenommen hat, bzw. bis spätestens 30. Juni 2007, erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht über die Umsetzung dieses Beschlusses und das Funktionieren der regionalen Beiräte “.

Die Einsetzung der regionalen Beiräte nahm mehr als drei Jahre in Anspruch und ist immer noch nicht abgeschlossen. Bis 30. Juni 2007 waren sechs der sieben regionalen Beiräte eingesetzt, zwei davon – der regionale Beirat für die südwestlichen Gewässer und der regionale Beirat für die Langstreckenfangflotte – bestehen allerdings erst seit Frühjahr 2007 (siehe Anhang 1). Da der regionale Beirat für das Mittelmeer bisher noch nicht eingesetzt ist, hätten im Evaluierungsbericht, wenn er im Juni 2007 veröffentlicht worden wäre, nur vier regionale Beiräte berücksichtigt werden können. Daher hat die Kommission beschlossen, die Veröffentlichung des Berichts um ein Jahr zu verschieben.

In der Zwischenzeit hat die Kommission nach einer ersten Evaluierung des potenziellen Beitrags der regionalen Beiräte zur Weiterentwicklung der GFP eine Änderung der Finanzregelung vorgeschlagen und dabei eingeräumt, dass die Beiräte finanzielle Stabilität benötigen, um ihre beratende Aufgabe im Rahmen der GFP wirksam wahrnehmen zu können. Der Vorschlag wurde vom Rat und vom Europäischen Parlament unterstützt und trat am 15. Juni 2007 in Kraft[3].

Der vorliegende Bericht enthält eine Analyse und die Evaluierung der derzeitigen Rahmenvorschriften für die Funktionsweise der regionalen Beiräte aus der Sicht der Kommission[4]. Er enthält auch Informationen zum Beitrag der regionalen Beiräte zur GFP, geht auf die aktuellen Entwicklungen ein und enthält Vorschläge für Verbesserungen des Konsultationsprozesses. Im Einklang mit Artikel 11 des Beschlusses befasst sich die Kommission in ihrer Evaluierung nicht mit einer etwaigen Ausweitung der Aufgaben der regionalen Beiräte im Rahmen der verantwortungsvollen Verwaltung der GFP gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates. Dies soll im Rahmen der nächsten GFP-Reform erfolgen.

2. EVALUIERUNG DER WICHTIGSTEN BESTANDTEILE DER ALLGEMEINEN RAHMENVORSCHRIFTEN AUF DER GRUNDLAGE DES BESCHLUSSES 2004/585/EG DES RATES, GEÄNDERT DURCH DEN BESCHLUSS 2007/409/EG DES RATES

2.1. Abgedeckte geografische Gebiete

Nach Ansicht der Kommission ist die Abdeckung der geografischen Gebiete generell zufriedenstellend, und es besteht kein Bedarf, zusätzliche regionale Beiräte einzusetzen. Die regionalen Beiräte, vor allem die, die für sehr große Gebiete zuständig sind, sollten von der Möglichkeit Gebrauch machen, Unterbeiräte einzusetzen, die sich mit speziellen Themen befassen.

Die Kommission wurde auf eine Reihe spezifischer Fragen im Zusammenhang mit der Abdeckung geografischer Gebiete durch die regionalen Beiräte hingewiesen, die mit den übrigen EU-Organen und anderen Interessengruppen weiter erörtert werden könnten.

1. Es wurde darauf hingewiesen, dass das ICES-Gebiet IV (westlich von Schottland) in biologischer und sozioökonomischer Hinsicht mehr mit der Nordsee gemein hat.

2. In dem Beschluss des Rates wird die Zuständigkeit des regionalen Beirats für die pelagischen Bestände auf vier spezifische Bestände in allen Gebieten, mit Ausnahme der Ostsee und des Mittelmeers, begrenzt. Es wurde gefragt, ob dieser Beirat nicht auch für andere pelagische Bestände oder zugehörige Fischereien, wie Stintdorsch und Sandaal in der Nordsee, zuständig sein sollte. Nach Ansicht der Kommission sollten die Grenzen eines von einem regionalen Beirat abgegrenzten Gebiets möglichst den natürlichen Grenzen des Ökosystems entsprechen, weshalb sie keine entsprechende Änderung des Beschlusses vorschlagen will.

3. Die Bewirtschaftung der Tiefseebestände ist ein hochaktuelles politisches Thema für die europäische Fischerei und wird derzeit in mehreren Arbeitsgruppen verschiedener regionaler Beiräte auf der Grundlage geografischer Kriterien erörtert. Auch wenn sie es nicht für notwendig hält, einen eigenen regionalen Beirat für Tiefseebestände einzusetzen, sollten nach Ansicht der Kommission gemeinsame Arbeitsgruppen gebildet werden, um die Gutachten der regionalen Beiräte zu diesem Thema zu koordinieren und Doppelarbeit zu vermeiden.

4. In dem Beschluss ist das Schwarze Meer nicht ausdrücklich genannt. Allerdings könnte sich der regionale Beirat für das Mittelmeer im Rahmen einer eigenen Arbeitsgruppe auch mit dem Schwarzen Meer befassen, wie dies bei der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer der Fall ist (auf diesem Modell beruht Anhang I des Beschlusses aus dem Jahr 2004). Ad-hoc-Diskussionsforen zwischen Interessengruppen aus Rumänien, Bulgarien, den betroffenen Nicht-EU-Ländern und der Kommission sind eine weitere Option. Nach Ansicht der Kommission besteht keine unmittelbare Notwendigkeit, einen eigenen regionalen Beirat für das Schwarze Meer einzusetzen, sondern vielmehr ein dringender Bedarf an konzertierten regionalen Maßnahmen für Fischereimanagement, Forschung, Datenerfassung und Bestandsabschätzung in der Schwarzmeerregion.

Häufig gibt es Themen, die für zwei oder mehr regionale Beiräte interessant sind. In diesen Fällen sollten die regionalen Beiräte versuchen, ihre Positionen zu koordinieren und gemeinsame Empfehlungen herauszugeben, wie in Artikel 8 des Beschlusses vorgesehen. Gemeinsame Sitzungen der regionalen Beiräte bieten den Sekretariaten und den Vorsitzenden Gelegenheit, Fragen von gemeinsamem Interesse zu erörtern; an dieser Praxis soll festgehalten werden.

2.2. Aufbau, Mitgliedschaft und operative Verfahren

2.2.1. Aufbau

Jeder regionale Beirat besteht aus einer Generalversammlung und einem Exekutivausschuss und wird von einem Sekretariat und einer Reihe von Arbeitsgruppen unterstützt. Des Weiteren haben einige regionale Beiräte Gruppen gebildet, die sich mit speziellen Fachfragen befassen, bevor diese in den Arbeitsgruppen und/oder im Exekutivausschuss erörtert werden. Zwar kann dieses Vorgehen die nachfolgenden Diskussionen erleichtern, doch muss sichergestellt werden, dass alle interessierten Parteien, einschließlich der aktiven Beobachter (Kommission, nationale/regionale Verwaltungen) auf Wunsch teilnehmen können, ohne direkte oder indirekte Einschränkungen, beispielsweise fehlende Dolmetschfazilitäten. Allerdings sollte eine übermäßige Zunahme der Zahl von Arbeitsgruppen vermieden werden, und künftig ist möglicherweise eine Straffung der Arbeit erforderlich.

2.2.2. M itgliedschaft

- Fischereisektor

Der Teilsektor Fischfang ist im Fischereisektor am aktivsten. Dies entspricht den Erwartungen, zumal entsprechend dem Beschluss jedem Exekutivausschuss zumindest ein Vertreter des Fangsektors aus jedem beteiligten Mitgliedstaat angehören soll. Nach dem Beschluss gehören Fischverarbeitungsbetriebe, Händler und andere Organisationsformen des Marktes wie Einzelhändler ebenfalls zum Fischereisektor. Diese Akteure spielen zusammen mit den Verbraucherorganisationen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Entwicklung auf dem Fischereimarkt. Nach Ansicht der Kommission sollten diese Interessen bei der Gestaltung der GFP „vom Netz bis auf den Teller“ eine aktivere Rolle spielen.

Die Beteiligung der „Basis“ war weniger aktiv als erhofft. Dies ist bei so großen Organisationen wie den regionalen Beiräten möglicherweise unvermeidbar. Außerdem verfügen viele Fischereihäfen nicht über angemessene Einrichtungen für die Veranstaltung entsprechender Sitzungen. Nichtsdestotrotz sollte die Beteiligung der „Basis“ gefördert werden.

- Andere Interessengruppen

In einigen regionalen Beiräten spielen Umwelt- und Entwicklungs-NGO trotz gewisser Kapazitätsprobleme und Schwierigkeiten, zu allen Sitzungen der Arbeitsgruppen Beiträge zu liefern, eine aktive Rolle. Angesichts des Einflusses dieser Interessengruppen auf die derzeitigen Politik- und Markttrends im Bereich der GFP befürwortet die Kommission eine aktivere Beteiligung von Aquakulturproduzenten, Freizeit- und Sportfischern sowie Verbrauchern.

Ob die Frauennetzwerke in die Gruppe „Fischereisektor“ gehören, wäre zu prüfen. In fast allen regionalen Beiräten möchte die Gruppe, die die Frauennetzwerke vertritt, Teil der Gruppe „Andere Interessengruppen“ sein, da ihrer Ansicht nach ihre Interessen über die Fischerei hinausgehen und die sozioökonomischen Aspekte der Küstenregionen insgesamt betreffen.

Eine Reihe von Gruppen, in denen auch Interessen des Fischereisektors vertreten sind, haben darum gebeten, den regionalen Beiräten als „Andere Interessengruppen“ beizutreten. Die Kommission ist über die Zunahme der Zahl von Organisationen, die sich um einen Sitz in den Exekutivausschüssen bemühen, besorgt, da dadurch möglicherweise das derzeitige Interessengleichgewicht gestört wird.

2.2.3. Zusammensetzung der zuständigen Organe

- General versammlung

Die Generalversammlung billigt den Jahresbericht und ernennt die Mitglieder des Exekutivausschusses. In dem Beschluss heißt es, dass die beteiligten Mitgliedstaaten sich über die Mitglieder der Generalversammlung verständigen. Dies ist in der Anfangsphase der Einsetzung der regionalen Beiräte erfolgt. Die Situation ist etwas unklarer in den Fällen, in denen sich neue Organisationen um eine Mitgliedschaft bemühen, nachdem der regionale Beirat bereits eingesetzt wurde und seine Tätigkeit aufgenommen hat.

Zwei Drittel der Sitze in der Generalversammlung sind für Vertreter des Fischereisektors bestimmt, ein Drittel für Vertreter anderer Interessengruppen. Nach Einsetzung des regionalen Beirats ist es schwierig, dieses Verhältnis zu wahren. Zieht sich beispielsweise eine NGO zurück, müssten theoretisch zwei Fischereiorganisationen ausgeschlossen werden, um das Verhältnis zu wahren. Durch diese Bestimmung wird de facto auch die Zahl der Mitglieder begrenzt und möglicherweise verhindert, dass Fischer (d.h. die „Basis“) oder Marktorganisationen teilnehmen. Daher sollten die derzeitigen Bestimmungen über die Zusammensetzung geändert werden, wobei aber sicherzustellen ist, dass die Rechte aller Gruppen gewahrt bleiben, insbesondere bei der Ernennung von Vertretern in den Exekutivausschuss.

- Exekutivausschuss

Der Exekutivausschuss ist das wichtige Gremium eines regionalen Beirats, da er die Arbeiten gestaltet und Empfehlungen verabschiedet. Die Zahl der Mitglieder ist auf 24 begrenzt. Wie in der Generalversammlung sind auch im Exekutivausschuss zwei Drittel der Mitglieder Vertreter des Fischereisektors und ein Drittel Vertreter anderer Interessengruppen.

Das derzeitige System funktioniert in den meisten regionalen Beiräten zufriedenstellend. Zwei regionale Beiräte (Langstreckenfangflotte und Mittelmeer) haben aber offensichtlich wegen der großen Zahl beteiligter Mitgliedstaaten und Fischereiorganisationen größere Probleme mit dieser Bestimmung. Um dieses Problem zu lösen, sind zwei Optionen denkbar:

- Die Zahl der Mitglieder könnte durch einvernehmlichen Beschluss der Generalversammlung unter Wahrung des 2:1-Verhältnisses auf 30 erhöht werden. Dies würde eine Änderung des Beschlusses erforderlich machen und hätte den Vorteil, dass der Fangsektor mehr Raum erhält und gleichzeitig das derzeitige Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Interessen gewahrt bleibt. Es besteht allerdings die Gefahr, dass durch die Aufstockung der Mitgliederzahl zugunsten des Fangsektors de facto der Einfluss anderer Interessengruppen weiter verringert würde, da diese aufgrund mangelnder Ressourcen bereits jetzt die ihnen zugewiesenen Sitze nur mit Mühe besetzen können;

- die Zahl der Mitglieder könnte bei 24 beibehalten werden, aber die regionalen Beiräte könnten in ihrer Geschäftsordnung eine Rotation für Organisationen derselben Interessengruppe vorsehen, so dass im Laufe der Zeit eine größere Zahl von Organisationen im Exekutivausschuss vertreten wäre.

Derzeit besteht noch kein Konsens zwischen den Interessengruppen. Die Kommission zieht die zweite Option vor, ist aber bereit, auch andere Optionen zu erörtern, sofern das derzeitige Interessengleichgewicht nicht gestört wird.

Die Kommission räumt ein, dass den regionalen Beiräten überwiegend Fischer angehören sollten, ist aber der Auffassung, dass eine aktive Beteiligung aller anderen Interessengruppen sehr wichtig ist, damit die regionalen Beiräte so arbeiten, wie es von der Gemeinschaft beabsichtigt war. Eine unangemessene Vertretung der Interessengruppen könnte dazu führen, dass die regionale Beiräte sich hauptsächlich auf technische Fragen konzentrieren, die nur für den Fangsektor von Bedeutung sind. Um andere Interessengruppen für eine Mitarbeit in den regionalen Beiräten zu gewinnen, sollten auch allgemeinere Themen erörtert werden, wie beispielsweise das Umweltzeichen und Markttrends.

2.2.4. Arbeitsweise

Die Beschlussfassung innerhalb der regionalen Beiräte muss transparent sein, und die Aufgaben der Arbeitsgruppen und des Exekutivausschusses müssen klar definiert werden. Die zunehmende Zahl der Schwerpunktgruppen sollte nicht zu einem Verlust der Transparenz führen. Im Falle einer schriftlichen Konsultation müssen die regionalen Beiräte sicherstellen, dass alle betroffenen Mitglieder die entsprechenden Informationen erhalten. Beschlüsse sollten möglichst einvernehmlich gefasst werden. Andernfalls ist in dem der Kommission übermittelten Gutachten deutlich auf abweichende Stellungnahmen hinzuweisen. Sitzungsberichte müssen für jedermann zugänglich sein. Die regionalen Beiräte halten sich in der Regel an diese Vorschriften, aber eine systematischere Überwachung wäre sinnvoll.

Es ist wichtig, dass alle Mitglieder und die Öffentlichkeit über die Tätigkeit der regionalen Beiräte informiert sind. Aufgrund der Komplexität der erörterten Fragen und der größeren Arbeitsanfalls besteht die Gefahr, dass die regionalen Beiräte den Kontakt zur „Basis“ verlieren und ein Eigenleben entwickeln, so dass die Informationen nur in einem kleinen Kreis, der hauptsächlich aus Mitgliedern des Exekutivausschusses besteht, zirkulieren. Die Mitglieder dieses Gremiums müssen ihre eigenen Fachkreise vertreten und nicht als unabhängige Sachverständige auftreten wollen. Zur Lösung dieses Problems haben die regionalen Beiräte eine Reihe positiver Initiativen ergriffen, z. B. Aufbau nützlicher Websites, auf denen alle Unterlagen verfügbar sind, wöchentliche Infoletters für die Mitglieder, Pressemitteilungen. Einige regionale Beiräte haben versucht, die Teilnahme an den Generalversammlungen durch die Organisation von Sitzungen in Fischereihäfen oder durch die Einrichtung von „Speakers’ corners“ zu verbessern. Diese positiven Initiativen sollten fortgesetzt und gefördert werden.

Die regionalen Beiräte können nicht für Übersetzungen und Dolmetschen in allen Sprachen ihrer Mitglieder sorgen, aber sie müssen einen möglichst gleichberechtigten Zugang zu den Informationen gewährleisten. Die Mitglieder der regionalen Beiräte müssen eigene Bestimmungen für Übersetzung und Dolmetschen festlegen und entsprechende Mittel hierfür bereitstellen.

Die regionalen Beiräte sind Zusammenschlüsse verschiedener Interessengruppen. Sie legen ihre operativen Regeln innerhalb des allgemeinen Gemeinschaftsrahmens fest. Offensichtlich ist ihre Geschäftsordnungen aber nicht immer detailliert genug, um unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden, Lösungen zu finden und ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Gruppen zu gewährleisten. Beispielsweise gab es Probleme mit Anträgen auf Mitgliedschaft, der Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen usw. In diesem Zusammenhang ist die Funktion des Sekretariats sehr wichtig, um das tatsächliche Funktionieren der regionalen Beiräte zu gewährleisten, und dies sollte seinen Niederschlag in der Satzung finden. Die Kommission könnte den regionalen Beiräten entsprechende Leitlinien auf der Grundlage bewährter Praktiken vorschlagen.

2.3. Teilnahme von Nicht-Mitgliedern

An den Sitzungen der regionalen Beiräte nehmen häufig Wissenschaftler teil, um die Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) darzulegen und die Daten zu erläutern. Die neue Vereinbarung (Memorandum of Understanding) zwischen der Kommission und dem ICES hat die bisherigen Ad-hoc-Vereinbarungen über die Teilnahme von Wissenschaftlern an Sitzungen mit Interessengruppen und umgekehrt formalisiert. Die Definition des Begriffs Wissenschaftler in dem Beschluss könnte erweitert werden, so dass auch andere Sachverständige wie etwa Ökonomen einbezogen werden.

Die Beteiligung der Mitgliedstaaten ist unterschiedlich. Einige Mitgliedstaaten sind aktiver als andere, sowohl in Bezug auf die Teilnahme an den Sitzungen als auch in Bezug auf die finanzielle Unterstützung und die Sachleistungen. Von der aktiven Beteiligung der Mitgliedstaaten, wie sie in dem Beschluss vorgesehen ist, hängt der Erfolg der regionalen Beiräte ab.

Die Kommission fördert die regionalen Beiräte finanziell und unterstützt ihre Sekretariate bei der Abwicklung der gemeinschaftlichen Kofinanzierung durch Beratung bei der Durchführung der Finanzhilfevereinbarung und der Haushaltsordnung. Sachverständige der Kommission nehmen im Rahmen der verfügbaren Ressourcen auch an Sitzungen der Arbeitsgruppen teil. Allerdings hält es die Kommission nicht für sinnvoll, dass ihre Bediensteten an allen Sitzungen der regionalen Beiräte teilnehmen, und ist der Ansicht, dass unabhängige Diskussionen möglicherweise erleichtert werden, wenn ihre Bediensteten nicht anwesend sind. Die regionalen Beiräte sollten eine kurze Tagesordnung, in der ihre Erwartungen in Bezug auf die Teilnahme der Kommission dargelegt werden, im Voraus verschicken.

Die Teilnahme von Vertretern von Drittländern ist nützlich und sollte gefördert werden; sie ist aber möglicherweise einzuschränken, wenn potenzielle EU-Positionen in Verhandlungen mit Drittländern erörtert werden. Fehlende gegenseitige Vereinbarungen schaffen ein Ungleichgewicht bei der Weiterleitung von Informationen. Es sollte darüber nachgedacht werden, ob sich die regionalen Beiräte und die entsprechenden Interessengruppen in Drittländern nicht gegenseitig Zugang zu den Sitzungen gewähren sollten.

In dem Beschluss ist vorgesehen, dass der Beratende Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (ACFA) an den Sitzungen der regionalen Beiräte teilnimmt. Der ACFA ist der zweite Pfeiler der GFP-Governance. Eine gute Koordinierung mit dem ACFA ist notwendig, um Doppelarbeit zu vermeiden, aber die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den regionalen Beiräten und dem ACFA ist nicht immer deutlich. Vielleicht ist es zu einfach zu sagen, dass sich die regionalen Beiräte um regionale und der ACFA um horizontale Themen kümmern, da es möglicherweise eine legitime „regionale“ Dimension bei Themen wie Vereinfachung, TAC und Quoten, technische Maßnahmen usw. gibt. Entsprechend können auch die Gutachten der regionalen Beiräte „horizontale“ Folgen haben. Die Kommission muss die Arbeit des ACFA und die Leistungsfähigkeit der damit zusammenhängenden finanziellen Instrumente bis Juni 2008 evaluieren. Zu den Themen, die im Anschluss an diese Evaluierung zu erörtern sind, gehört die Zusammenarbeit zwischen dem ACFA und den regionalen Beiräten sowie deren jeweilige Aufgaben.

3. BEITRAG DER REGIONALEN BEIRÄTE ZUM ENTSCHEIDUNGSPROZESS IM BEREICH DER GFP

3.1. Allgemeine Trends: Verbesserter Dialog mit und zwischen den Beteiligten

Die regionalen Beiräte haben den Zugang zu Informationen erleichtert und dafür gesorgt, dass die auf europäischer Ebene gefassten Beschlüsse besser verstanden werden. Über die regionalen Beiräte werden den Interessengruppen neue Vorschläge unterbreitet; letztere haben auch Zugang zum Arbeitsprogramm der Kommission, so dass sie ihre Termine entsprechend planen und zusätzliche Informationen anfordern können. Die regionalen Beiräte sind im Beirat der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur vertreten und an deren Arbeiten beteiligt[5]. Der Informationsfluss beruht auf dem Bottom-up-Prinzip; die Mitglieder der regionalen Beiräte liefern der Kommission nützliche Informationen über örtliche Gegebenheiten. Die regionalen Beiräte haben auch zum Aufbau regionaler Netze, in denen Erfahrungen und Ideen schneller ausgetauscht werden können, beigetragen.

Die regionalen Beiräte spielen eine aktive Rolle in der GFP. Die Zahl der Empfehlungen an die Kommission steigt, ebenso die Zahl der Sitzungen/Seminare (Anhang 2). Viele Empfehlungen gehen auf ein entsprechendes Ersuchen der Kommission zurück, aber die regionalen Beiräte ergreifen oft auch selbst die Initiative und veranstalten Seminare und Workshops zu Themen wie der auf Nutzungsrechten basierenden Bestandsverwaltung bzw. Kontrolle und Durchsetzung der GFP-Vorschriften[6]. Mehrmals haben die regionalen Beiräte gemeinsame Seminare veranstaltet oder andere regionale Beiräte zu ihren Sitzungen eingeladen[7]. Einige regionale Beiräte sind auch daran interessiert, Themen der Meerespolitik zu erörtern[8].

Die Kommission ist nicht der einzige Nutzer der Gutachten der regionalen Beiräte; sie werden auch von den Mitgliedstaaten in den Beratungen im Ministerrat und von Mitgliedern des Europäischen Parlaments verwendet. Die regionalen Beiräte haben auch an mehreren Sitzungen mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments teilgenommen. Einige Mitgliedstaaten haben die Sitzungen der regionalen Beiräte genutzt, um mit den Interessengruppen GFP-Themen zu erörtern, beispielsweise die Ausweisung von Meeresschutzgebieten.

Die regionalen Beiräte haben dazu beigetragen, die negative Haltung gegenüber der GFP zu mildern und so weitere direkte Kontakte zwischen den Interessengruppen, EU-Bediensteten, Mitgliedstaaten und Wissenschaftlern erleichtert Allerdings machen die regionalen Beiräte noch immer einen Lernprozess durch. Damit die Interessengruppen gemeinsame Empfehlungen verabschieden können, müssen sie sich erst besser kennenlernen und neue Arbeitsmethoden entwickeln. Einige regionale Beiräte haben von bestehenden regionalen Initiativen profitiert, in anderen Bereichen/Sektoren sind solche Strukturen inexistent, so dass es ernste Kapazitätsprobleme gab. Dies erklärt, weshalb nicht alle regionalen Beiräte zum selben Zeitpunkt eingesetzt wurden und ihre Tätigkeiten nicht im selben Rhythmus ausgebaut haben.

3.2. Follow-up der Gutachten der regionalen Beiräte

Gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Beschlusses beantwortet die Kommission alle Empfehlungen der regionalen Beiräte innerhalb von drei Monaten und befasst sich mit allen aufgeworfenen Fragen. Die Antworten der Kommission gehen an die Mitglieder der regionalen Beiräte und werden häufig auf die Webseiten der Beiräte gestellt.

Bei der Anhörung der regionalen Beiräte ist der Kommission insbesondere daran gelegen, Bemerkungen zu praktischen Problemen zu erhalten, um regionalen und lokalen Gegebenheiten bzw. Aspekten, die mit spezifischen Fischereien zusammenhängen, besser Rechnung tragen zu können. Im Laufe der Zeit haben sich Qualität und Aktualität der Gutachten der regionalen Beiräte verbessert. Einige regionale Beiräte haben besonders fundierte Gutachten zu langfristigen Bewirtschaftungsplänen vorgelegt, und die Kommission hat diesen Empfehlungen Rechnung getragen.

Allerdings gab es auch Fälle, in denen die Kommission die Gutachten der regionalen Beiräte nicht berücksichtigen konnte. Einige regionale Beiräte haben kritisiert, dass die Kommission bei Verhandlungen mit Drittländern ihren einvernehmlich angenommenen Empfehlungen nicht gefolgt ist. In solchen Verhandlungen kann die Kommission aber nicht einseitig ihren Standpunkt durchsetzen, sondern muss sich um einen Kompromiss mit den Verhandlungspartnern bemühen. In einigen Fällen wurden in den Gutachten der regionalen Beiräte über die Zuständigkeit der Kommission hinaus gehende Maßnahmen gefordert.

Der Beitrag der regionalen Beiräte zu den Vorschlägen für die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und Quoten gehört zu diesen schwierigen Fällen. Dieser jährliche Prozess veranlasst den Fangsektor u. U., sich auf seine kurzfristigen Interessen zu konzentrieren, weshalb die Mitglieder der regionalen Beiräte möglicherweise nur schwer zu einem Konsens finden. Mehrere Umweltorganisationen haben sich deshalb aus den Diskussionen zurückgezogen und sich geweigert, die Vorschläge der regionalen Beiräte zu diesem Thema zu unterstützen. Mehrmals hat die Kommission bei ihren abschließenden Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten die Empfehlungen der regionalen Beiräte berücksichtigt, obwohl diese sehr spät vorgelegt wurden.

Die Folgemaßnahmen der Kommission richten sich danach, ob das betreffende Gutachten mit den Zielen der GFP und einer nachhaltigen Fischerei vereinbar sind. Bei der Beurteilung der Gutachten der regionalen Beiräte wendet die Kommission dieses Kriterium an und berücksichtigt nicht, ob das Gutachten auf einem Konsens beruht. Die Kommission hat wiederholt dargelegt, dass sie den Empfehlungen der regionalen Beiräte nicht folgen kann, wenn sie wesentlich von den wissenschaftlichen Gutachten abweichen oder gegen internationale Verpflichtungen bzw. langfristige Bewirtschaftungspläne der Gemeinschaft verstoßen.

Die Kommission räumt ein, dass sie klare Leitlinien festlegen muss, aus denen die für die Beurteilung der Qualität der Gutachten der regionalen Beiräte verwendeten Benchmarks hervorgehen. Die Kommission beabsichtigt, solche Benchmarks für die Arbeit der regionalen Beiräte auszuarbeiten; sie beabsichtigt, jährliche Besprechungen mit einzelnen regionalen Beiräten zu organisieren, um Folgemaßnahmen zu den Gutachten zu erörtern.

3.3. Möglichkeiten der Verbesserung von Qualität und Aktualität der Gutachten der regionalen Beiräte

Die regionalen Beiräte benötigen Zeit, um ihre Mitglieder zu konsultieren, Vorschläge zirkulieren zu lassen und aussagekräftige Daten zu sammeln. Der Vorbereitungsprozess lässt mehr Zeit für Konsultationen und Diskussionen mit Wissenschaftlern, da die meisten wissenschaftlichen Empfehlungen im Juli vorliegen. Die Folgenabschätzung kann dazu beitragen, dass die Interessengruppen schon in einem frühen Stadium zu den Beratungen der Kommission hinzugezogen werden. Die Kommission will ihre Planung verbessern, um den regionalen Beiräten schon zu einem früheren Zeitpunkt bessere Hinweise geben zu können und ihnen so zu ermöglichen, ihre Arbeiten zu planen und Prioritäten festzulegen.

Die Unterlagen, die die Kommission den regionalen Beiräten übermittelt, sind möglicherweise sehr technisch und schwer verständlich, insbesondere wenn sie nur in einer Sprache vorliegen. Dies erschwert die Konsultation der Fischer und verschiebt das das Gleichgewicht der Kräfte noch stärker zugunsten derjenigen Mitglieder, die über das erforderliche Fachwissen verfügen. Die Mitglieder der regionalen Beiräte fühlen sich bisweilen wie mit Informationen überschüttet und können nicht verstehen, was von ihnen erwartet wird. Die Kommission wird ihre Konsultationsverfahren überprüfen: Die Unterlagen sollen leichter verständlich sein und eine Liste der spezifischen Fragen/Themen enthalten, zu denen die Kommission den betreffenden regionalen Beirat um Stellungnahme bittet.

Die Konsultation der regionalen Beiräte sollte sich nicht auf kurzfristige Fragen konzentrieren, die unmittelbare wirtschaftliche Folgen haben. Dies spaltet nur die Mitglieder und trägt dazu bei, ihre Legitimität zu unterminieren. Die Kommission würde es beispielsweise vorziehen, anstelle von Beratungen über die TAC-Zahlen für einzelne Bestände systematische Diskussionen über die Grundsätze in ihrer jährlichen Absichtserklärung zu den Fangmöglichkeiten zu führen. Die regionalen Beiräte spielen eine wichtige Rolle in der Diskussion über langfristige strategische Themen, wie die langfristigen Bewirtschaftungspläne, die Rückwürfe oder das Ökosystem. Die Studienreise nach Norwegen, die die Kommission 2007 organisiert hat, bot interessante Gelegenheiten zur Erörterung dieser Themen mit Mitgliedern der regionalen Beiräte[9].

Die regionalen Beiräte wurden eingesetzt, um die Standpunkte der Interessengruppen zu wissenschaftlichen Gutachten und politischen Optionen einzuholen, nicht damit sie an die Stelle von Wissenschaftlern treten. Allerdings sollten die Gutachten der regionalen Beiräte auf den besten verfügbaren Informationen beruhen. Die neue Vereinbarung zwischen dem ICES und der Europäischen Gemeinschaft bietet neue Möglichkeiten für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den regionalen Beiräten und dem ICES in Form von Präsentationen der ICES-Gutachten, Einsetzung von Fokusgruppen zu den langfristigen Bewirtschaftungsplänen, Workshops zur Datennutzung usw. Auf der Grundlage der Vorschläge der regionalen Beiräte kann die Kommission beim ICES auch Studien zu spezifischen Themen anfordern. In diese Zusammenarbeit könnten sinnvollerweise auch die Ökonomen und Sozialwissenschaftler des STECF einbezogen werden. Die regionalen Beiräte sollen im Rahmen der neuen Vorschriften über die Erhebung von Daten[10] auch besseren Zugang zu den Daten erhalten.

Es beseht ein deutlicher Zusammenhang zwischen Qualität und Einfluss der Gutachten der regionalen Beiräte und der Zusammensetzung dieser Gremien. Eine weitreichende multisektorale Zusammensetzung ist die beste Garantie für gute und ausgewogene Gutachten im Einklang mit den GFP-Zielen.

4. SCHLUSS

Der derzeitige Rechtsrahmen ist im Allgemeinen zufriedenstellend; er hat ermöglicht, die regionalen Beiräte einzusetzen und ihre Arbeitsweise zu regeln. Jetzt ist es an der Zeit, den Beschlusses auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen in einigen Punkten zu verbessern bzw. zu klären. Die Kommission hat dargelegt, wo solche Veränderungen in Betracht gezogen werden könnten und möchte diese Fragen mit allen interessierten Parteien erörtern, bevor sie gegebenenfalls Änderungen vorschlägt.

Viele Maßnahmen können jedoch auch kurzfristig getroffen werden, um die Funktionsweise der regionalen Beiräte zu verbessern, ohne dass neue Rechtsvorschriften erforderlich sind. Daher möchte die Kommission

- durch Verbesserung von Image und Rolle der regionalen Beiräte die Mitwirkung einer größeren Zahl von Interessengruppen fördern;

- den Zugang der regionalen Beiräte zu wissenschaftlichen Informationen und Daten erleichtern, damit sie von der Vereinbarung mit dem ICES und der neuen Verordnung über die Datenerhebung profitieren können;

- die regionalen Beiräte in die Beratungen über die langfristige Gestaltung der GFP einbinden und zu diesem Zweck u. a. entsprechende Studienreisen veranstalten;

- den Konsultationsprozess verbessern, indem die regionalen Beiräte in einem früheren Stadium hinzugezogen werden, so dass sie genügend Zeit haben, zu reagieren, und indem sie klarere und leichter zugängliche Unterlagen erhalten;

- Benchmarks zur Verbesserung der Kohärenz der Gutachten mit den GFP-Zielen vorschlagen. Die Kommission will gegebenenfalls jährliche Besprechungen mit den regionalen Beiräten über Folgemaßnahmen im Anschluss an die Gutachten veranstalten;

- die Sichtbarkeit der regionalen Beiräte auf der Webseite der Kommission verbessern und

- Leitlinien für die Verfahrensregeln und die Finanzverwaltung der EU-Kofinanzierung vorschlagen.

Es ist noch verfrüht, ein endgültiges Urteil über die regionalen Beiräte abzugeben, da sie sich noch in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden und unter sehr unterschiedlichen Bedingungen arbeiten. Trotz der Schwierigkeiten in der Anfangsphase haben die regionalen Beiräte allerdings bereits einen positiven Beitrag zur Gestaltung der GFP geleistet.

Die Kommission holt die Standpunkte des Europäischen Parlament, des Rates und der Interessengruppen ein, bevor sie Änderungen der geltenden Rahmenvorschriften vorschlägt.

ANHANG 1 – Operative regionale Beiräte (Stand 1.1.2008)

Regionaler Beirat Nordsee (NSRAC) | Regionaler Beirat Pelagische Bestände (PELRAC) | Regionaler Beirat Nordwestliche Gewässer (NWWRAC) | Regionaler Beirat Ostsee (BSRAC) | Regionaler Beirat Langstreckenfangflotte (LDRAC) | Regionaler Beirat Südwestliche Gewässer (SWWRAC) |

Einsetzung: | 1. November 2004 | 16. August 2005 | 26. September 2005 | 13. März 2006 | 30. März 2007 | 9. April 2007 |

Sitz: | Aberdeen, Vereinigtes Königreich | Rijswijk, Niederlande | Dublin, Irland | Kopenhagen, Dänemark | Madrid, Spanien | Lorient, Frankreich |

Beteiligte Mitgliedstaaten: | 9 – Belgien, Dänemark, Deutschland, Spanien, Frankreich, Niederlande, Polen, Schweden und Vereinigtes Königreich | 10 – Dänemark, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden und Vereinigtes Königreich | 6 – Belgien, Spanien, Frankreich, Irland, Niederlande und Vereinigtes Königreich | 8 – Dänemark, Deutschland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Finnland und Schweden | 12 – Dänemark, Deutschland, Estland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Litauen, Niederlande, Polen, Portugal und Vereinigtes Königreich | 5 – Belgien, Spanien, Frankreich, Portugal und Niederlande |

Vorsitzender: | Hugo Andersson | Iain MacSween | Sam Lambourn | Reine Johansson | Antonio Cabral | Victor Badiola |

Mitglieder : | 32 | 60 | 55 | 42 | 72 | 115 |

Website: | http://www.nsrac.org | http://www.pelagic-rac.org | http://nwwrac.org/ | http://www.bsrac.org | http://www.ccr-s.eu |

ANHANG 2 – Statistiken zur Tätigkeit der regionalen Beiräte

Der Kommission übermittelte Empfehlungen der regionalen Beiräte

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Sitzungen der regionalen Beiräte

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[1] Artikel 31 und 32 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (ABl. L 358 vom 31.12.2002, S. 59-80).

[2] ABl. L 256 vom 3.8.2004, S. 17-22.

[3] Beschluss 2007/409/EG des Rates vom 11. Juni 2007 (ABl. L 155 vom 15.6.2007, S. 68-70).

[4] Die Evaluierung der Kommission beruht auf ihrer Erfahrung mit der Funktionsweise der regionalen Beiräte und den Antworten auf einen Fragebogen, der den Mitgliedstaaten und den regionalen Beiräten im Dezember 2006 unterbreitet wurde.

[5] Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 (ABl. L 128 vom 21.5.2005, S. 1-14).

[6] Beispielsweise Konferenz des regionalen Beirats für die Ostsee zum Thema „Control and Compliance“ (März 2007).

[7] Beispielsweise gemeinsame Sitzung der regionalen Beiräte zum Thema „Offshore marine protected areas“ (März 2008) oder Symposium der regionalen Beiräte für die Nordsee und die nordwestlichen Gewässer zum Thema „Cod recovery“ (März 2007).

[8] Beratungen zum „Nord Stream project“ in der Ostsee.

[9] Die Kommission organisierte Anfang 2006 eine Studienreise nach Kanada und in die USA mit EU-Interessengruppen mit dem Ziel, Bewirtschaftungssysteme außerhalb der EU zu studieren. Die Vorsitzenden der regionalen Beiräte sowie eine aktiv an der Arbeit des regionalen Beirats beteiligte NRO waren zur Teilnahme eingeladen. Im Jahr 2007 erfolgte eine Studienreise nach Island und Norwegen mit dem Ziel, Erfahrungen mit Rückwürfen in diesen beiden Ländern zu erörtern.

[10] Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates vom 25. Februar 2008 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 1-12).