52008DC0327

Bericht der Kommission - JahresBericht der Kommission über die Situation und die Verwaltung des Garantiefonds im Haushaltsjahr 2007 {SEK(2008)1938} /* KOM/2008/0327 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 29.5.2008

KOM(2008) 327 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION

Jahresbericht der Kommission über die Situation und die Verwaltung des Garantiefonds im Haushaltsjahr 2007 {SEK(2008)1938}

BERICHT DER KOMMISSION

Jahresbericht der Kommission über die Situation und die Verwaltung des Garantiefonds im Haushaltsjahr 2007 {SEK(2008)1938}

INHALTSVERZEICHNIS

1. Rechtsgrundlage 3

2. Situation des Fonds am 31. Dezember 2007 5

2.1 Prüfung der Finanzangaben 5

2.2 Rechnungsführung 7

2.3 Vorkonsolidierter Abschluss des Garantiefonds zum 31. Dezember 2007 8

2.3.1 Vorkonsolidierte Vermögensübersicht des Garantiefonds 8

2.3.2 Vorkonsolidierte Ergebnisrechnung des Garantiefonds 14

3. Zahlungen aus dem und in den Fonds 16

3.1. Rechtsgrundlage für Übertragungen aus dem Gesamthaushaltsplan an den Garantiefonds 16

3.2. Im Laufe des Haushaltsjahres erfolgte Übertragungen aus dem bzw. in den Gesamthaushaltsplan 16

3.3. Zinserträge aus der Anlage der verfügbaren Fondsmittel 17

3.4. Bei säumigen Schuldnern eingeforderte Beträge 19

4. Aufwendungen des Fonds 20

4.1. Zahlungen bei Schuldnerausfall 20

4.2. Vergütung der EIB 20

1. Rechtsgrundlage

Durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates vom 31. Oktober 1994 (nachstehend „die Verordnung“) wurde ein Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (nachstehend „der Fonds“) eingerichtet, aus dem bei Schuldnerausfall im Rahmen eines von der Gemeinschaft gewährten oder garantierten Darlehens Zahlungen an die Gläubiger der Gemeinschaft geleistet werden sollen (ABl. L 293 vom 12.11.1994, S. 1). Die Verordnung wurde durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1149/99 des Rates vom 25. Mai 1999 (ABl. L 139 vom 2.6.1999, S. 1), die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2273/2004 des Rates vom 22. Dezember 2004 (ABl. L 396 vom 31.12.2004, S. 28) und zuletzt durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 89/2007 des Rates vom 30. Januar 2007 (ABl. L 22 vom 31.1.2007, S. 1) geändert (nachstehend “die geänderte Verordnung”). Gemäß Artikel 6 dieser Verordnung hat die Kommission der Europäischen Investitionsbank (EIB) durch eine am 23. November 1994 in Brüssel und am 25. November 1994 in Luxemburg unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und der EIB (nachstehend „die Vereinbarung“) die Finanzverwaltung des Fonds übertragen.

Nach Artikel 8 Absatz 2 der Vereinbarung übermittelt die Bank der Kommission spätestens am 1. März jeden Jahres einen Jahresbericht über die Situation und die Verwaltung des Fonds mit der Haushaltsrechnung, der „Erklärung der finanziellen Leistungsfähigkeit“, der Vermögensübersicht des Fonds für das vorangegangene Jahr sowie der „Erklärung der Finanzlage des Fonds“. Weitere Einzelheiten des Berichts über das Haushaltsjahr 2007 enthält Abschnitt 2 des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen (nachstehend „der Anhang“)[1].

Nach Artikel 7 der geänderten Verordnung leitet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres einen Jahresbericht über die Situation und die Verwaltung des Garantiefonds im abgelaufenen Haushaltsjahr zu.

2. Situation des Fonds am 31. Dezember 2007

2.1 Prüfung der Finanzangaben

Die Situation des Fonds wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zum Ende des Haushaltsjahres 2007 dargestellt. Die verfügbaren Mittel des Fonds beliefen sich auf 1.152.973.945,02 EUR (siehe Abschnitt 3 des Anhangs: Erklärung der Finanzlage des Fonds am 31. Dezember 2007, von der EIB zur Verfügung gestellt). Dieser Betrag entspricht - gerechnet seit Einrichtung des Fonds - der Gesamtsumme

der Einzahlungen in den Fonds, | + 2.799.914.500,00 EUR |

der Nettoergebnisse der aufeinander folgenden Haushaltsjahre, | + 628.715.763,42 EUR |

der Rückzahlungen für bereits erbrachte Garantieleistungen des Fonds, | + 575.673.913,77 EUR |

abzüglich der EIB-Verwaltungsgebühren für die 2008 vorzunehmende Übertragung, | - 678.951,39 EUR |

der Provision auf verspätete Rückzahlungen des Jahres 2002, | + 5.090.662,91 EUR |

der durch die Bewertung des Fondsbestands nach IFRS erforderlichen Anpassung (siehe Posten „Reserven“ bei den Verbindlichkeiten in der Vermögensaufstellung des Garantiefonds in Abschnitt 3 des Anhangs), | - 3.627.413,49 EUR |

abzüglich der abgerufenen Garantieleistungen, | - 477.860.856,19 EUR |

der an den Haushalt zurückgeflossenen Fondsüberschüsse, | - 1.775.870.000,00 EUR |

abzüglich des Rückflusses in den Haushalt im Jahr 2005, der 9 % der den zehn neuen Mitgliedstaaten gewährten, zum 1. Mai 2004 ausstehenden Transaktionen entsprach (siehe Änderung der Fonds-Verordnung von 2004 in Abschnitt 1), | - 338.831.402,07 EUR |

abzüglich des Rückflusses in den Haushalt im Jahr 2007, der 9 % der Bulgarien und Rumänien gewährten, zum 1. Januar 2007 ausstehenden Transaktionen entsprach, nachdem diese Länder zu diesem Datum der EU beigetreten waren (siehe Änderung der Fonds-Verordnung von 2004 in Abschnitt 1), | - 260.940.124,72 EUR |

Finanzposition des Fonds am 31. Dezember 2007. | EUR 1.152.973.945,02 |

Nach Abzug der Rechnungsabgrenzungsposten bei den Abrechnungsverbindlichkeiten in Höhe von 708.901,39 EUR, davon 678.951,39 EUR Verwaltungsgebühren (Vergütung der EIB), und nach Abzug von 125.750.000,00 EUR, entsprechend dem Überschuss des Haushaltsjahres 2007 für den Haushalt 2008[2], beläuft sich das Nettovermögen des Fonds (Fondsmittel) zum 31. Dezember 2007 auf insgesamt 1.026.515.043,63 EUR.

Nach Artikel 3 der geänderten Verordnung[3] ist der Fonds mit angemessenen Mitteln (Zielbetrag) auszustatten, die auf 9 % der gesamten Kapitalverbindlichkeiten aus allen Transaktionen, zuzüglich der fälligen, nicht gezahlten Zinsen, festgesetzt wurde.

Damit beliefen sich die Kapitalverbindlichkeiten aus Darlehens- und Garantietransaktionen zugunsten von Drittländern zuzüglich aufgelaufener Zinsen zum 31. Dezember 2007 auf 12.427.584.330,13 EUR, wovon 125.845.866,67 EUR auf aufgelaufene Zinsen entfielen. Das Verhältnis zwischen dem Betrag der Fondsmittel in Höhe von 1.026.515.043,63 EUR und den Kapitalverbindlichkeiten im Sinne der geänderten Verordnung betrug 8,26 %. Da dies unter dem Zielbetrag von 9 % der gesamten Kapitalverbindlichkeiten (gerundet 1.118,48 Mio. EUR) liegt, ist gemäß Artikel 2 Absatz 2 der geänderten Verordnung (in der Fassung von 2007) eine Zahlung aus dem Gesamthaushaltsplan der EU an den Fonds vorzunehmen. Damit sind 2008 91.960.000,00 EUR als Einstellung in den Haushaltsvorentwurf 2009 aufzunehmen.

Zum 31. Dezember 2006 beliefen sich die Kapitalverbindlichkeiten aus Darlehens- und Garantietransaktionen zuzüglich der bei Darlehen an Bulgarien und Rumänien aufgelaufenen Zinsen auf 2.899.334.719,06 EUR. Da diese Länder am 1. Januar 2007 der Europäischen Union beigetreten sind, wurde gemäß der geänderten Verordnung am 14. Februar 2007 ein Betrag von 260.940.124,72 EUR in den Haushalt zurückgezahlt.

2.2 Rechnungsführung

Da die Kommission beschlossen hat, ihre Jahresrechnungen nach neuen Rechnungsführungsgrundsätzen zu erstellen, die sich an die IPSAS/IFRS anlehnen, wurde auch der vorkonsolidierte Abschluss des Fonds nach diesen Grundsätzen erstellt (siehe Erläuterungen im Anhang).

2.3 Vorkonsolidierter Abschluss des Garantiefonds zum 31. Dezember 2007

Die vorkonsolidierte Vermögensübersicht beläuft sich auf insgesamt 1.153.957.868,29 EUR. Um für den Fonds einen vollständigen Abschluss zu erstellen, der zum Jahresende in die konsolidierte Vermögensübersicht der EU einbezogen werden kann, umfasst dieser Betrag die verfügbaren Fondsmittel zuzüglich der Rückstände aus Garantieleistungen des Fonds, der aufgelaufenen Verzugszinsen und anderer Rechnungsabgrenzungsposten.

In den Erläuterungen werden die wichtigsten Veränderungen bei der Rechnungsführung dargelegt, damit die Zahlen mit dem im Anhang enthaltenen Abschluss der EIB abgestimmt werden können (Abschnitt 3.2).

2.3.1 Vorkonsolidierte Vermögensübersicht des Garantiefonds

Vermögensübersicht: Forderungen (EUR) | 2007 | 2006 |

Umlaufvermögen |

Kurzfristige Forderungen | 983.923,27 | 1.099.797,60 |

Sonstige | 983.923,27 | 1.099.797,60 |

Kurzfristige Investitionen | 903.713.224,50 | 939.964.332,03 |

AFS-Bestand – Kosten | 893.521.021,50 | 909.631.292,30 |

AFS-Bestand – versicherungsmathematische Abweichungen | -5.928.251,48 | -7.298.412,75 |

AFS-Bestand – Berichtigung in Bezug auf beizulegenden Zeitwert | -3.895.732,16 | 14.654.734,60 |

AFS-Bestand – Rechnungsabgrenzungen | 20.016.186,64 | 22.976.717,60 |

AFS-Bestand – Wertminderung |

Barmittel und Barmitteläquivalente | 249.260.720,52 | 439.733.359,86 |

Girokonten | 1.232.834,25 | 1.158.007,44 |

Kurzfristige Einlagen - nominal | 246.600.000,00 | 436.500.000,00 |

Bei kurzfristigen Einlagen aufgelaufene Zinsen | 1.427.886,27 | 2.075.352,42 |

Sonstige Barmitteläquivalente - Kosten |

Bei sonstigen Barmitteläquivalenten aufgelaufene Zinsen |

Summe Umlaufvermögen | 1.153.957.868,29 | 1.380.797.489,49 |

INSGESAMT | 1.153.957.868,29 | 1.380.797.489,49 |

Vermögensübersicht: Verbindlichkeiten (EUR) | 2007 | 2006 |

A. EIGENKAPITAL |

Kapital (Garantiefonds) | 424.272.973,21 | 685.213.097,93 |

Übertragungen aus dem Gesamthaushaltsplan | 390.982.973,21 | 559.463.097,93 |

(an den Haushalt zurückzuführender Überschuss) | 33.290.000,00 | 125.750.000,00 |

Rücklagen | -3.627.413,49 | 14.996.561,86 |

Erstmalige Anwendung – Neubewertungsreserve („fair value reserve“) | 268.318,67 | 341.827,26 |

Änderung des beizulegenden Zeitwerts von AFS-Anlagen | -3.895.732,16 | 14.654.734,60 |

Kumulierter Überschuss/Verlust | 679.821.791,09 | 627.856.153,68 |

Ergebnisvortrag | 679.821.791,09 | 627.856.153,68 |

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres | 52.761.227,92 | 51.965.637,41 |

Summe Eigenkapital | 1.153.228.578,73 | 1.380.031.450,88 |

B. KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN |

Abrechnungsverbindlichkeiten | 729.289,56 | 766.038,61 |

Sonstige | 729.289,56 | 766.038,61 |

Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 766.038,61 |

INSGESAMT | 1.153.957.868,29 | 1.380.797.489,49 |

Erläuterungen zur Vermögensübersicht:

- „Sonstige kurzfristige Forderungen“ sind abgerufene Garantieleistungen. Dieser Betrag umfasst Kapital, Zinsen und Geldstrafen, die nach Abruf einer Garantie und damit verbundener Intervention des Fonds an den Gemeinschaftshaushalt zu zahlen sind.

- Die Differenz zwischen dem unter der Rubrik Eigenkapital ausgewiesenen „kumulierten Überschuss“ und der Finanzposition des Fonds gemäß Abschnitt 3.3 des Anhangs ist auf die sukzessive Rückzahlung abgerufener Garantieleistungen und Geldstrafen an den Fonds zurückzuführen.

- Der Posten „sonstige Abrechnungsverbindlichkeiten“ 2007 umfasst die EIB-Vergütung, die Prüfungskosten, die Abgrenzung der Kosten für die Kontenabschlussprüfung und die Abgrenzung der an die EIB infolge der vom Fonds erhobenen Geldstrafen zu zahlenden Einziehungsgebühren.

2.3.2 Vorkonsolidierte Ergebnisrechnung des Garantiefonds

GF – Konsolidierte Ergebnisrechnung (EUR) | 2007 | 2006 |

Erträge aus Finanztransaktionen | 53.711.135,24 | 52.981.320,04 |

Zinserträge |

Zinserträge aus Barmitteln und Barmitteläquivalenten | 10.018.308,25 | 11.443.127,48 |

Zinserträge aus AFS-Anlagen | 40.792.525,60 | 41.538.192,56 |

Sonstige Zinserträge |

Wechselkursgewinne |

Bei Veräußerung von AFS-Anlagen realisierte Gewinne | 2.900.301,39 |

Rückgebuchte Wertminderungsverluste aus AFS-Anlagen |

Sonstige Finanzerträge |

Aufwendungen aus Finanztransaktionen | -949.907,32 | -1.015.682,63 |

Zinslast |

Zinslast aus Barmitteln und Barmitteläquivalenten |

Wechselkursverluste | -115.874,33 | -128.000,52 |

Bei Veräußerung von AFS-Anlagen realisierte Verluste |

Wertminderungsverluste aus AFS-Anlagen |

Sonstige Finanzaufwendungen | -834.032,99 | -887.682,11 |

Davon: Verwaltungsgebühren | -835.014,05 | -714.719,38 |

ÜBERSCHUSS AUS NICHTBETRIEBLICHEN TÄTIGKEITEN | 52.761.227,92 | 51.965.637,41 |

ÜBERSCHUSS AUS ORDENTLICHEN TÄTIGKEITEN |

Außerordentliche Erträge |

Außerordentliche Verluste |

ÜBERSCHUSS AUS AUSSERORDENTLICHEN POSITIONEN |

WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS DES JAHRES | 52.761.227,92 | 51.965.637,41 |

Erläuterungen zur vorkonsolidierten Ergebnisrechnung des Garantiefonds:

Der Posten „sonstige Finanzaufwendungen“ umfasst die EIB-Vergütung, die Prüfungskosten, die Abgrenzung der Kosten für die Kontenabschlussprüfung und die Abgrenzung der an die EIB infolge der vom Fonds erhobenen Geldstrafen zu zahlenden Einziehungsgebühren.

3. Übertragungen aus dem und in den Gesamthaushaltsplan

3.1. Rechtsgrundlage für Übertragungen aus dem Gesamthaushaltsplan an den Garantiefonds

Die Mittelausstattung des Garantiefonds (der „Fonds“) unterliegt in Übereinstimmung mit der geänderten Verordnung Nr. 2728/94 einer neuen Regelung. Einer der Hauptvorteile des Systems liegt in seiner Einfachheit und der Gewissheit über die erforderlichen Haushaltsmittel, da alle erfassten Transaktionen (EIB, Finanzhilfen, Euratom-Darlehen) bekannt sind und der gleichen Regel von 9 % der für die Berechnung des Zielbetrags ausstehenden Darlehen und Darlehensgarantien folgen.

Nach der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[4] wird der Fonds aus einer zu Rubrik 4 (Außenbeziehungen) gehörenden Haushaltslinie alimentiert.

3.2. Im Laufe des Haushaltsjahres erfolgte Übertragungen aus dem bzw. in den Gesamthaushaltsplan

Am 30. Januar 2007 verabschiedete der Rat eine Änderung der Verordnung Nr. 2728/94. Diese Änderung zielte in der Hauptsache auf eine effizientere Nutzung der Haushaltsmittel ab, indem der Fonds auf der Grundlage der festgestellten ausstehenden Darlehensgarantien ausgestattet wird.

Auf der Grundlage der am 31.12.2006 ausstehenden Darlehensgarantien (11.025,07 Mio. EUR) wurde im Jahr 2007 ein dem Überschuss 2006 entsprechender Betrag von 125,75 Mio. EUR in eine besondere Rubrik des Einnahmenplans des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union des Jahres 2008 übertragen. Dieser Betrag wurde am 31.1.2008 vom Fonds in einer einzigen Tranche in den Haushalt eingezahlt. Der Überschuss ist insofern eine Ausnahme, als er sich hauptsächlich aus der ersten Anwendung des neuen Mittelausstattungsverfahrens ergibt, bei dem die im vorausgegangen Jahr effektiv ausgezahlten Darlehen berücksichtigt werden.

3.3. Zinserträge aus der Anlage der verfügbaren Fondsmittel

Die Anlage der Fondsmittel erfolgt nach Maßgabe der Verwaltungsgrundsätze, die im Anhang der Vereinbarung zwischen der Kommission und der EIB vom 23. bzw. 25. November 1994, geändert durch den Zusatz Nr. 1 vom 17. bzw. 23. September 1996 und den Zusatz Nr. 2 vom 26. April bzw. 8. Mai 2002, aufgeführt sind. Ein Drittel der Mittel ist für kurzfristige Investitionen bestimmt (Laufzeit bis zu einem Jahr). Diese umfassen variabel verzinsliche Instrumente (unabhängig von ihrer Laufzeit) sowie festverzinsliche Instrumente mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (unabhängig von ihrer ursprünglichen Laufzeit). Die festverzinslichen Instrumente sind am Ende ihrer Laufzeit zu 100 % ihres Nennwerts rückzahlbar, während die variabel verzinslichen Instrumente, unabhängig von ihrer Restlaufzeit, jederzeit zu knapp 100 % verkauft werden können. Im Interesse eines Gleichgewichts zwischen den verschiedenen Instrumenten, die die erforderliche kurzfristige Liquidität ermöglichen, werden mindestens 18 % der Fondsmittel (d.h. die doppelte Einzahlungsquote des Fonds) am Geldmarkt, vor allem in Form von Bankeinlagen, angelegt.

Die im Jahr 2005 neu festgelegte angestrebte Portfoliostruktur mit einer gleichmäßigen Verteilung zwischen Anlagen mit zwei- bis zehnjähriger Laufzeit wurde Ende 2007 erreicht.

Im Jahr 2007 erzielte das Portfolio einen Gesamtertrag von 3,099 %.

Die Wertentwicklung des Portfolios blieb leicht unter dem Richtwert (weitere Einzelheiten siehe Abschnitt 1.5 „Wertentwicklung“ im Anhang) und lag Ende 2007 16,5 Basispunkte unter dem Marktdurchschnitt. Dieses Ergebnis erklärt sich aus der so genannten Subprime-Krise, die zu einer wesentlich höheren Marktvolatilität und – noch wichtiger – zu einem starken Anstieg des Kreditspreads führte, was die Wertentwicklung des Garantiefondsportfolios im Vergleich zum Richtwert beeinträchtigte. Besonders schwach fiel die Wertentwicklung des Fonds im Juli und November 2007 aus, als Investitionen in osteuropäische Anleihemärkte und nicht im Vergleichsindex enthaltene gedeckte Schuldverschreibungen unter der Subprime-Krise litten. Die überdurchschnittliche Entwicklung im Dezember 2007 führte zu einer teilweisen Berichtigung.

Das Verzeichnis der Banken, bei denen Einlagen getätigt werden dürfen, wurde von der Kommission und der EIB einvernehmlich erstellt; das ursprüngliche Verzeichnis wurde regelmäßig aktualisiert, um den neuesten Entwicklungen in der Bonitätseinstufung („Rating“) Rechnung zu tragen. Die aufgeführten Banken verfügen durchweg über ein Moody's-Rating von mindestens A1 (langfristig) und P1 (kurzfristig) oder über ein entsprechendes Rating von Standard & Poor’s oder von Fitch. Für Anlagen bei diesen Banken gelten Regeln, die eine wettbewerbsfähige Rendite gewährleisten und eine Konzentration der Risiken vermeiden sollen.

Die Zinserträge aus Barmitteln und Barmitteläquivalenten, den Sichtkonten des Fonds und den Wertpapieranlagen beliefen sich 2007 auf insgesamt 53.711.135,24 EUR, die sich wie folgt zusammensetzen:

- Bankeinlagen und Sichtkonten : 10.018.308,25 EUR. Hierbei handelt es sich um den zum 31. Dezember 2007 ausgewiesenen Betrag, in dem die Zinserträge aus Bankeinlagen (10.614.035,07 EUR) sowie Veränderungen bei den im Jahr 2006 aufgelaufenen Zinsen (647.466,15 EUR) berücksichtigt sind. Sichtkonten : 51.739,33 EUR. Dieser Betrag entspricht dem Zinsertrag aus den Sichtkonten.

- Wertpapierbestand : 40.792.525,60 EUR. Hierin sind die Zinserträge aus Wertpapieren (44.712.208,37 EUR) sowie Veränderungen bei den zum 31. Dezember 2007 aufgelaufenen Zinsen (2.960.531,24 EUR) berücksichtigt. Der Zinsertrag stammt aus Anlagen in Wertpapiere, die gemäß den Grundsätzen getätigt wurden, die in der Vereinbarung zur Übertragung der Finanzverwaltung des Fonds an die EIB festgelegt sind. Von dem genannten Betrag sind allerdings 959.151,53 EUR in Abzug zu bringen; dieser Betrag entspricht dem auf das Haushaltsjahr entfallenden Teil der Differenz zwischen dem Eingangs- und dem Rückzahlungswert der im Bestand enthaltenen Wertpapiere; diese Differenz wird anteilig über die jeweilige Restlaufzeit der Papiere aufgeteilt (der Betrag entspricht dem Posten ,Aufteilung der Agios/Disagios" in der Ergebnisrechnung).

Die Zinserträge sind im Ergebnis des Haushaltsjahres ausgewiesen.

3.4. Bei säumigen Schuldnern eingeforderte Beträge

2007 erfolgten keine Rückzahlungen. Strafzinsen in Höhe von 1.448.433,44 USD müssen vom Fonds noch eingezogen werden.

4. Aufwendungen des Fonds

4.1. Zahlungen bei Schuldnerausfall

2007 wurde der Fonds nicht für Zahlungen bei Schuldnerausfall in Anspruch genommen.

4.2. Vergütung der EIB

Nach dem am 26. April und 8. Mai 2002 unterzeichneten zweiten Zusatz zu der Vereinbarung wird zur Berechnung der Vergütung der Bank auf die einzelnen Tranchen des Fondsguthabens der jeweils zugehörige degressive jährliche Provisionssatz angewandt. Die Vergütung wird anhand des Durchschnittsguthabens des Fonds berechnet.

2007 betrug die Vergütung der Bank 678.951,39 EUR, die in der Ergebnisrechnung und bei den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Vermögensübersicht ausgewiesen wurden. Dieser Betrag wurde der EIB im Februar 2008 ausgezahlt.

[1] SEK(2007)

[2] Am 31. Januar 2008 wurden dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union, wie in Artikel 2 Absatz 3 der geänderten Verordnung vorgesehen, 125.750.000,00 EUR zurückerstattet.

[3] Nach der geänderten Verordnung sind durch den Fonds gedeckte Transaktionen zugunsten von Beitrittsländern auch nach dem Beitritt weiterhin durch die Gemeinschaftsgarantie gedeckt. Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich allerdings nicht mehr um Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen der Gemeinschaft, so dass sie nicht mehr durch den Fonds, sondern direkt durch den Gesamthaushalt der EU abgedeckt sind.

[4] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.