52008DC0248

Konvergenzbericht 2008 (gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG Vertrag) {SEK(2008) 567} /* KOM/2008/0248 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 7.5.2008

KOM(2008) 248 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION

KONVERGENZBERICHT 2008

(gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag) {SEK(2008) 567}

ZWECK DES BERICHTS

Nach Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag haben die Kommission und die EZB dem Rat mindestens alle zwei Jahre bzw. auf Antrag eines Mitgliedstaats, für den eine Ausnahmeregelung gilt, darüber zu berichten, inwieweit die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen sind.

Die jüngsten turnusmäßigen Konvergenzberichte der Kommission und der EZB wurden im Dezember 2006 angenommen.[1] Da Dänemark und das Vereinigte Königreich nicht den Wunsch geäußert haben, die einheitliche Währung einzuführen, betrifft dieser Konvergenzbericht zehn Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, nämlich Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien, die Slowakei und Schweden. Bulgarien und Rumänien, die der EU am 1. Januar 2007 beigetreten sind, werden in diesem Bericht erstmals behandelt. Eine ausführlichere Bewertung des Konvergenzstandes in den zehn Ländern liefert ein technischer Anhang zu diesem Bericht (SEK(2008) 567). Parallel dazu beantragte die Slowakei am 4. April 2008 eine Prüfung im Hinblick darauf, ob die zur Einführung des Euro am 1. Januar 2009 erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Inhaltlich werden die von der Kommission und der EZB erstellten Berichte durch Artikel 121 Absatz 1 EG-Vertrag bestimmt. Danach ist in den Berichten unter anderem zu prüfen, inwieweit die innerstaatlichen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten einschließlich der Satzung der jeweiligen nationalen Zentralbank mit Artikel 108 und 109 des EG-Vertrags sowie mit der Satzung des ESZB und der EZB (nachstehend „ESZB-/EZB-Satzung“) vereinbar sind. Ferner muss in den Berichten nach Maßgabe der Konvergenzkriterien (Preisstabilität, auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand, Wechselkursstabilität und langfristige Zinssätze) und unter Berücksichtigung mehrerer anderer in Artikel 121 Absatz 1 letzter Unterabsatz genannter Indikatoren geprüft werden, ob in dem betreffenden Mitgliedstaat ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht ist. Die vier Konvergenzkriterien werden in einem Protokoll im Anhang zum EG-Vertrag ausführlicher dargelegt (Protokoll Nr. 21 über die Konvergenzkriterien).

Zur Bewertung der Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften einschließlich der Satzungen der nationalen Zentralbanken mit Artikel 108 und 109 EG-Vertrag sowie der ESZB-/EZB-Satzung muss geprüft werden, ob das Verbot der monetären Finanzierung des Staatsdefizits (Artikel 101 EG-Vertrag) und das Verbot des bevorrechtigten Zugangs (Artikel 102 EG-Vertrag) befolgt wurde, Übereinstimmung mit den ESZB-Zielen (Artikel 105 Absatz 1 EG-Vertrag) gegeben ist, die Zentralbank unabhängig ist (Artikel 108 EG-Vertrag) und die Zentralbanken in das ESZB eingebunden sind (mehrere Artikel des EG-Vertrags und der ESZB-/EZB-Satzung).

Das Kriterium der Preisstabilität wird in Artikel 121 Absatz 1 erster Gedankenstrich EG-Vertrag folgendermaßen definiert: „Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität, ersichtlich aus einer Inflationsrate, die der Inflationsrate jener – höchstens drei – Mitgliedstaaten nahe kommt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben“.

In Artikel 1 des Protokolls über die Konvergenzkriterien heißt es weiter, dass „ ein Mitgliedstaat eine anhaltende Preisstabilität und eine während des letzten Jahres vor der Prüfung gemessene durchschnittliche Inflationsrate aufweisen muss, die um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate jener - höchstens drei - Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Die Inflation wird anhand des Verbraucherpreisindexes auf vergleichbarer Grundlage unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen in den einzelnen Mitgliedstaaten gemessen.“[2] Aus der Forderung nach Dauerhaftigkeit ergibt sich, dass eine zufriedenstellende Inflationsentwicklung im Wesentlichen das Ergebnis eines entsprechenden Verhaltens der Faktorkosten und sonstigen strukturellen Determinanten der Preisniveauentwicklung und nicht etwa von Konjunktureinflüssen oder sonstigen vorübergehenden Faktoren sein muss. Teil der Konvergenzprüfung ist daher auch eine Bewertung der Basisfaktoren der Inflation und der mittelfristigen Aussichten. Ferner wird untersucht, ob das Land den Referenzwert voraussichtlich auch in den kommenden Monaten einhalten wird.[3]

Als Referenzwert wurde im März 2008[4] 3,2 % errechnet, wobei Malta, die Niederlande und Dänemark die drei Mitgliedstaaten mit der höchsten Preisstabilität waren.

Das Konvergenzkriterium Finanzlage der öffentlichen Hand wird in Artikel 121 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich EG-Vertrag definiert als „ auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand, ersichtlich aus einer öffentlichen Haushaltslage ohne übermäßiges Defizit im Sinne von Artikel 104 Absatz 6“. Ferner bedeutet dieses Kriterium gemäß Artikel 2 des Protokolls über die Konvergenzkriterien, „ dass zum Zeitpunkt der Prüfung keine Ratsentscheidung nach Artikel 104 Absatz 6 dieses Vertrags vorliegt, wonach in dem betreffenden Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht “.

Die Wechselkursstabilität wird in Artikel 121 Absatz 1 dritter Gedankenstrich definiert als die „ Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats “.

In Artikel 3 des Protokolls über die Konvergenzkriterien heißt es: „Das (…) Kriterium der Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems bedeutet, dass ein Mitgliedstaat die im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems vorgesehenen normalen Bandbreiten zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten haben muss. Insbesondere darf er den bilateralen Leitkurs seiner Währung innerhalb des gleichen Zeitraums gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats nicht von sich aus abgewertet haben.“[5]

Für die Bewertung der Wechselkursstabilität ist in diesem Bericht der Zeitraum vom 19. April 2006 bis zum 18. April 2008 maßgeblich.

Artikel 121 Absatz 1 vierter Gedankenstrich EG-Vertrag verlangt die „ Dauerhaftigkeit der von dem Mitgliedstaat erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommt “. In Artikel 4 des Protokolls über die Konvergenzkriterien heißt es ferner: „ Das (…) Kriterium der Konvergenz der Zinssätze bedeutet, dass im Verlauf von einem Jahr vor der Prüfung in einem Mitgliedstaat der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in jenen - höchstens drei - Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Die Zinssätze werden anhand langfristiger Staatsanleihen oder vergleichbarer Wertpapiere unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen in den einzelnen Mitgliedstaaten gemessen“.

Als Referenzzinssatz wurde im März 2008 ein Zinssatz von 6,5 % berechnet.

Nach Artikel 121 EG-Vertrag sind darüber hinaus noch weitere Faktoren zu prüfen, die für die wirtschaftliche Integration und die Konvergenz von Bedeutung sind. Dazu zählen die Ergebnisse bei der Integration der Finanz- und Produktmärkte, die Entwicklung der Leistungsbilanz[6] und die Entwicklung bei den Lohnstückkosten und anderen Preisindizes. Letztere werden bei der Bewertung der Preisstabilität geprüft.

BULGARIEN

Bulgarien ist der Europäischen Union am 1. Januar 2007 beigetreten. Damit werden die Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit den Artikeln 108 und 109 des EG-Vertrags und der ESZB/EZB-Satzung sowie die Fortschritte, die das Land im Hinblick auf eine dauerhafte wirtschaftliche Konvergenz erzielt hat, in diesem Bericht erstmals geprüft.

Die bulgarische Nationalbank wurde durch das Nationalbankgesetz vom 5. Juni 1997 errichtet, das zuletzt im Juni und Juli 2007 geändert wurde. Mit Blick auf die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung sind die bulgarischen Rechtsvorschriften, insbesondere das Zentralbankgesetz, nicht in vollem Umfang mit den Artikeln 108 und 109 EG-Vertrag und der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar. Nachbesserungsbedarf besteht nach wie vor im Hinblick auf die Ausgabe von Banknoten und Münzen, die Förderung reibungslos funktionierender Zahlungssysteme, die Zustimmung der EZB zur Aufnahme in internationale Währungseinrichtungen, die statistische Rolle der EZB und der EU, die Prüfung durch unabhängige externe Prüfer, die Unabhängigkeit der Zentralbank und des Zentralbankpräsidenten sowie das Verbot der monetären Finanzierung.

Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate liegt in Bulgarien seit dem EU-Beitritt über dem Referenzwert von 3,2 %. Mit 9,4 % lag sie in den zwölf Monaten bis März 2008 deutlich darüber, woran sich auch in den kommenden Monaten nichts ändern dürfte.

Mit einem Anstieg der durchschnittlichen jährlichen Inflationsrate von 2,3 % im Jahr 2003 auf rund 7½ % in den Jahren 2006 und 2007 und monatlichen Inflationsraten, die im Jahresvergleich zweistellige Werte erreichen, hat sich die HVPI-Inflation in Bulgarien in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet. In die Höhe getrieben wurde sie insbesondere durch gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise und einen Anstieg der administrierten Preise und Verbrauchssteuern, wenngleich sich der Inflationsdruck auch durch die lebhafte Inlandsnachfrage und das kräftiges Lohnwachstum erhöhte. Vor diesem Hintergrund wird auch für die kommenden Monate eine hohe Inflation prognostiziert, wobei für 2008 ein Anstieg der durchschnittlichen jährlichen Inflationsrate auf rund 10 % erwartet wird. Für 2009 wird dann ein allmählicher Rückgang auf etwa 6 % prognostiziert, was mit dem sinkenden Nachfragedruck in der Wirtschaft und der nachlassenden Wirkung des Rohstoffpreisschocks in Einklang steht. Das niedrige Preisniveau in Bulgarien (45 % des EU-Durchschnitts 2006) deutet darauf hin, dass das Preisniveau auf lange Sicht konvergieren könnte.

Bulgarien erfüllt das Kriterium der Preisstabilität nicht.

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Für Bulgarien liegt keine Entscheidung des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor. Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo Bulgariens hat sich im Laufe der vergangenen Jahre merklich verbessert und sich von einer ausgeglichenen Position im Jahr 2003 bis zum Jahr 2007 in einen Überschuss von 3,4 % des BIP verwandelt. Während die Einnahmen im Verhältnis zum BIP insgesamt gestiegen sind, wurden die Ausgaben im Verhältnis zum BIP im größten Teil des Bewertungszeitraums gedrosselt. Die gesamtstaatliche Bruttoschuldenquote entwickelte sich rückläufig und ging von über 50 % des BIP im Jahr 2002 auf 18 % des BIP im Jahr 2007 zurück. In ihrer Frühjahrsprognose 2008 erwarten die Kommissionsdienststellen unter Zugrundelegung einer unveränderten Politik, dass der Überschuss auch 2008 und 2009 bei rund 3 % des BIP liegen und die rückläufige Entwicklung der Schuldenquote anhalten dürfte, so dass diese 2009 11 % des BIP erreicht.

Bulgarien erfüllt das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand.

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Der bulgarische Lew nimmt nicht am WKM II teil, sondern Bulgarien wendet seit 1997 eine Currency-Board-Regelung mit der D-Mark und später dem Euro als Ankerwährung an. Diese Regelung war für die gesamtwirtschaftliche Stabilisierung von grundlegender Bedeutung und funktioniert seit ihrer Einführung reibungslos. Auch andere Indikatoren lassen nicht darauf schließen, dass der Wechselkurs im Beurteilungszeitraum unter Druck stand, wenngleich sich die Risikoeinschätzung der Investoren angesichts der jüngsten weltweiten Finanzmarktturbulenzen offenbar leicht erhöht hat, wie der seit Ende 2007 zunehmende Abstand der kurzfristigen Zinsen zum Euroraum zeigt. Die Currency-Board-Regelung ist nach wie vor angemessen durch amtliche Reserven unterlegt, die sich in den vergangenen Jahren kräftig erhöht haben.

Bulgarien erfüllt das Kriterium der Wechselkursstabilität nicht.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Bulgarien in den zwölf Monaten bis März 2008 bei 4,7 % und damit unter dem Referenzwert von 6,5 %. Letzteres ist in Bulgarien seit dem EU-Beitritt der Fall. Die langfristigen Zinssätze sind zwischen 2003 und 2005 erheblich zurückgegangen, was sowohl auf eine Abnahme der Sätze weltweit als auch eine Verringerung des Abstands zum Eurogebiet zurückzuführen ist. Ende 2005 war nahezu Gleichstand erreicht, was auf großes Vertrauen der Investoren in die gesamtwirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Entwicklung Bulgariens schließen lässt. Seit Mitte 2006 vergrößert sich der Abstand wieder und erreichte im März 2008 bedingt durch die Sorge der Investoren über die erheblichen makroökonomischen Ungleichgewichte und die daraus resultierenden Risiken 80 Basispunkte.

Bulgarien erfüllt das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze.

Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft, wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und Produktmärkte. Das Zahlungsbilanzdefizit Bulgariens hat sich in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet und betrug 2007 rund 20% gegenüber 6% im Jahr 2004. Dieses hohe außenwirtschaftliche Ungleichgewicht ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass sich sowohl Verbrauch als auch Investitionen im Zuge des Aufholprozesses rasch ausweiten. Sein Umfang geht eindeutig über ein auf mittlere Sicht als tragfähig anzusehendes Maß hinaus, so dass im Laufe der Zeit erhebliche Korrekturen erforderlich sein werden. Aufgrund des günstigen Investitionsklimas wurde das Zahlungsbilanzdefizit in vollem Umfang durch Zuflüsse ausländischer Direktinvestitionen finanziert. Angesichts der hohen Auslandsverschuldung zieht die Zahlungsbilanzposition Bulgariens auf mittlere Sicht einen erheblichen Finanzierungsbedarf nach sich. Die bulgarische Wirtschaft ist stark mit der EU verflochten. Insbesondere im Handel und bei den ausländischen Direktinvestitionen bestehen intensive Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten wie auch die Integration des bulgarischen Finanzsektors in den EU-Finanzsektor insbesondere durch einen hohen Anteil ausländischer Beteiligungen an Finanzintermediären erheblich vorangekommen ist.

Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien und unter Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Bulgarien die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt.

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Im Konvergenzbericht 2006 gelangte die Kommission nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften zu dem Schluss, dass die Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, insbesondere das Zentralbankgesetz und das Gesetz zur Schaffung einer Schlichtungsstelle für Finanzdienstleistungen nicht in vollem Umfang mit den Artikeln 108 und 109 des EG-Vertrags und der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar sind. Das Zentralbankgesetz wurde 2007 geändert. Die im Konvergenzbericht 2006 beanstandeten Unvereinbarkeiten wurden dabei aber nicht berücksichtigt. Was die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung, die Unabhängigkeit der Zentralbank und das Verbot der monetären Finanzierung angeht, so sind die tschechischen Rechtsvorschriften, insbesondere das Zentralbankgesetz und das Gesetz zur Schaffung einer Schlichtungsstelle für Finanzdienstleistungen nicht in vollem Umfang mit den Artikeln 108 und 109 des EG-Vertrags und der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar. Beim Zentralbankgesetz besteht Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Rolle der EZB bei der internationalen Zusammenarbeit, der Rolle von EZB und EU bei der Zusammenstellung von Statistiken und der Bestellung externer Prüfer sowie hinsichtlich der Förderung reibungslos funktionierender Zahlungssysteme, der Unabhängigkeit von Zentralbank und Zentralbankpräsidenten und des Verbots der monetären Finanzierung.

Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate der Tschechischen Republik liegt seit Dezember 2007 über dem Referenzwert von 3,2 %. Mit 4,4 % lag sie in den zwölf Monaten bis März 2008 darüber und dürfte sich in den kommenden Monaten noch weiter davon entfernen.

Aufgrund steigender Energie- und Lebensmittelpreise hat die Inflation in der zweiten Jahreshälfte 2007 erheblich zugenommen, nachdem sie sich seit 2004 um 2 % bewegt hatte. Der Anstieg der Gesamtinflation konnte auch durch eine weitere erhebliche Aufwertung der Krone, die seit 2004 kontinuierlich im Wert steigt, nicht verhindert werden. Im ersten Quartal 2008 stieg die jährliche HVPI-Inflation – zusätzlich angeheizt durch Änderungen bei den indirekten Steuern und Erhöhungen bei den administrierten Preisen - sprunghaft an und erreichte mit 8 % ihren höchsten Stand seit neun Jahren. Der gleichzeitige Anstieg der Kerninflationsindizes deutet darauf hin, dass auch der inländische Inflationsdruck zugenommen hat. Nach der Frühjahrsprognose 2008 der Kommissionsdienststellen dürfte die Inflation hauptsächlich infolge höherer Rohstoffpreise und einmaliger Verwaltungsmaßnahmen auch in weiten Teilen des Jahres 2008 auf einem hohen Stand bleiben, 2009 dann aber rapide auf durchschnittlich unter 3 % zurückgehen, da die genannten Erhöhungen dann nicht mehr in die Berechnung der jährlichen Raten einfließen. Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in der Tschechischen Republik (62 % des EU-Durchschnitts 2006) deutet darauf hin, dass das Preisniveau auf lange Sicht konvergieren könnte.

Die Tschechische Republik erfüllt das Kriterium der Preisstabilität nicht.

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In einer Entscheidung des Rates vom 5. Juli 2004[7] wurde für die Tschechische Republik ein übermäßiges Defizit festgestellt. Der Rat empfahl den tschechischen Behörden, in einem mittelfristigen Rahmen Maßnahmen zu treffen, um das Defizit bis 2008 auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP zu senken. Seit 2004 hat die Tschechische Republik ihr gesamtstaatliches Defizit erheblich verringert. Aufgrund unerwartet hoher Einnahmen und einer gewissen Ausgabendisziplin konnte es 2006 auf 2,7 % des BIP und 2007 auf 1,6 % des BIP zurückgeführt werden. Nach der Frühjahrsprognose 2008 der Kommissionsdienststellen, in der eine unveränderte Politik unterstellt wird, soll die Defizitquote 2008 bei 1,4 % des BIP liegen und 2009 noch geringfügig weiter auf 1,1 % des BIP absinken, während der gesamtstaatliche Schuldenstand voraussichtlich von 28,1 % des BIP im Jahr 2008 auf 27,2 % im Jahr 2009 zurückgehen wird.

Angesichts dieser Entwicklungen und der Frühjahrsprognose 2008 der Kommissionsdienststellen ist das übermäßige Defizit nach Auffassung der Kommission unter 3 % des BIP gesenkt und damit auf glaubhafte und nachhaltige Weise korrigiert worden. Die Kommission empfiehlt daher, dass der Rat die Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Tschechischen Republik aufhebt (SEK (2008) 571).

Folgt der Rat dieser Empfehlung, so erfüllt die Tschechische Republik das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand.

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Die tschechische Krone nimmt nicht am WKM II teil, sondern die Tschechische Republik lässt ihren Wechselkurs frei schwanken. Im zweijährigen Bewertungszeitraum hat die Krone gegenüber dem Euro um fast 13 % aufgewertet. Ihre kurzzeitige Volatilität scheint durch die veränderten Bedingungen an den globalen Finanzmärkten bedingt zu sein, wenngleich auch inländische Faktoren (wie Entwicklungen beim Zinsgefälle zu den großen Weltwährungen) eine Rolle gespielt haben.

Die Tschechische Republik erfüllt das Kriterium der Wechselkursstabilität nicht.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in der Tschechischen Republik in den zwölf Monaten bis März 2008 bei 4,5 % und damit unter dem Referenzwert von 6,5 %. Letzteres ist in der Tschechischen Republik seit dem EU-Beitritt der Fall. Die Inflationserwartungen waren gering und die Aufwertung der Krone trug dazu bei, die Zinsen niedrig zu halten. Die langfristigen Zinssätze bewegen sich seit 2005 knapp über oder unter den Sätzen im Euroraum, wenngleich sie seit der zweiten Jahreshälfte 2007 aufgrund der unterschiedlichen Aussichten für die Leitzinsentwicklung in der Tschechischen Republik und im Euroraum und der weltweit geringeren Risikobereitschaft leicht darüber liegen.

Die Tschechische Republik erfüllt das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze.

Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft, wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und Produktmärkte. Das Zahlungsbilanzdefizit der Tschechischen Republik hat sich erheblich verringert. Betrug es im Zeitraum 2002-2004 noch 6 % des BIP, ging es 2005 auf 1,6% zurück, bevor es sich 2006 und 2007 auf etwa 2,6% durchschnittlich ausweitete. Die solide Entwicklung der Zahlungsbilanz war in erster Linie auf einen Anstieg der Warenimporte zurückzuführen, der seinerseits hauptsächlich von ausländischen Investitionen im verarbeitenden Gewerbe getragen wurden. Das Zahlungsbilanzdefizit wird seit dem EU-Beitritt zur Gänze durch Nettozuflüsse an ausländischen Direktinvestitionen finanziert. Die tschechische Wirtschaft ist eng mit der EU verflochten. Insbesondere im Handel und bei den ausländischen Direktinvestitionen bestehen intensive Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten wie auch die Integration des tschechischen Finanzsektors in den EU-Finanzsektor insbesondere durch einen hohen Anteil ausländischer Beteiligungen an Finanzintermediären erheblich vorangekommen ist.

Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien und unter Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass die Tschechische Republik die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt.

ESTLAND

Schon im Konvergenzbericht 2006 wurde festgestellt, dass alle im Konvergenzbericht 2004 aufgezeigten rechtlichen Unvereinbarkeiten beseitigt worden sind. Was die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung angeht, so ist Artikel 111 der estnischen Verfassung formal nicht mit den Anforderungen des EG-Vertrags und der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar. Mit ihrem Urteil vom 11. Mai 2006 hat die Revisionskammer für Verfassungsfragen des obersten Gerichtshofes von Estland allerdings insofern für Rechtsicherheit gesorgt, als sie insbesondere die Nichtanwendbarkeit von Artikel 111 nach der Einführung des Euro in Estland festgestellt hat. Sofern das Währungsgesetz und das Gesetz über die Sicherheit der estnischen Krone bei Einführung des Euro aufgehoben werden, können die innerstaatlichen Rechtsvorschriften Estlands als vereinbar mit den Anforderungen des EG-Vertrags und der ESZB-/EZB-Satzung angesehen werden. Hinsichtlich der Einbindung der Eesti Pank in das ESZB besteht beim Zentralbankgesetz allerdings nach wie vor ein gewisser Nachbesserungsbedarf bei der Ausgabe bestimmter Banknoten und bei der Erhebung von Statistiken.

Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate Estlands liegt seit September 2004 über dem Referenzwert von 3,2 %. Mit 8,3 % lag sie in den zwölf Monaten bis März 2008 deutlich darüber und dürfte sich in den kommenden Monaten noch weiter davon entfernen.

Mit einem Anstieg der durchschnittlichen jährlichen HVPI-Inflation auf 6¾ % im Jahr 2007 und einer monatlichen Inflationsrate, die Anfang 2008 im Jahresvergleich zweistellige Werte erreichte, hat sich auch die HVPI-Inflation in den vergangenen Jahren rapide beschleunigt. Grund für diesen Anstieg waren das kräftige Wachstum der Inlandsnachfrage und steigende Lohnkosten, verstärkt durch den erheblichen Preisdruck bei Energie und Lebensmitteln. Der anhaltende Aufwärtsdruck, bedingt durch den weiteren Anstieg der Lohnstückkosten, höhere Energie- und Lebensmittelpreise und Verbrauchssteuererhöhungen, wird sich auch in den kommenden Monaten auf die Inflation niederschlagen. Für die Zukunft wird angesichts der erwarteten Abkühlung der Konjunktur und der nachlassenden Wirkung einmaliger Maßnahmen ein Rückgang der Inflation von 9½ % im Jahr 2008 auf 5 % im Jahr 2009 prognostiziert. Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in Estland (67 % des EU-Durchschnitts 2006) deutet darauf hin, dass das Preisniveau auf lange Sicht konvergieren könnte.

Estland erfüllt das Kriterium der Preisstabilität nicht.

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Für Estland liegt keine Entscheidung des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor. Zwischen 2002 und 2007 verzeichnete Estland einen durchschnittlichen gesamtstaatlichen Überschuss von etwa 2 % des BIP, wobei der Überschuss 2007 2,8 % betrug, nachdem er im Jahr zuvor mit 3,4 % seinen Höchstwert erreicht hatte. Die gesamtstaatliche Bruttoschuldenquote betrug 2007 3,4 % des BIP und war damit die niedrigste in der gesamten EU. Die Regierung hat die Phase kräftigen Wachstums genutzt, um beträchtliche Staatsreserven aufzubauen. Nach der Frühjahrsprognose 2008 der Kommissionsdienststellen, in der eine unveränderte Politik unterstellt wird, soll der Überschuss 2008 auf 0,4 % des BIP und damit deutlich zurückgehen und 2009 aufgrund einer rapiden Konjunkturabschwächung ein Defizit von 0,7 % des BIP entstehen. Die Schuldenquote soll sich den Prognosen zufolge 2008 und 2009 auf dem derzeitigen Stand einpendeln.

Estland erfüllt das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand.

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Die estnische Krone nimmt seit dem 28. Juni 2004, d.h. zum Zeitpunkt der Annahme dieses Berichts seit mehr als zwei Jahren am WKM II teil. Vor seinem Beitritt zum WKM II hatte Estland eine Currency-Board-Regelung mit der D-Mark und seit 1992 dem Euro als Ankerwährung angewandt. Bei seinem Beitritt hatte das Land sich dazu verpflichtet, diese Anbindung auch innerhalb des Wechselkursmechanismus beizubehalten. Auch andere Indikatoren lassen keinen Druck auf den Wechselkurs erkennen, wenngleich der Anstieg der kurzfristigen Zinssätze Ende 2007 darauf hindeutet, dass die Märkte von einem erhöhten Risiko ausgehen. Die Currency-Board-Regelung ist nach wie vor angemessen durch amtliche Reserven unterlegt. Während des zweijährigen Beurteilungszeitraums wich die Krone nicht vom Leitkurs ab und war keinen starken Spannungen ausgesetzt.

Estland erfüllt das Kriterium der Wechselkursstabilität.

Aufgrund der geringen Staatsverschuldung Estlands gibt es keine repräsentativen langfristigen Staatsanleihen oder vergleichbaren Wertpapiere, die bei der Bewertung der Dauerhaftigkeit der Konvergenz, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommt, herangezogen werden könnten. Legt man die Entwicklung eines auf Bankdarlehen in estnischer Krone an private Haushalte und Unternehmen außerhalb des Finanzsektors basierenden Zinsindikators zugrunde und berücksichtigt man u.a. die geringe Staatsverschuldung, so besteht kein Grund zu der Annahme, dass Estland das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze nicht erfüllt.

Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft, wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und Produktmärkte. Das Zahlungsbilanzdefizit Estlands hat sich in den vergangenen Jahren ausgeweitet. Während es im Zeitraum 2002 bis 2005 durchschnittlich etwa 10 % des BIP betrug, stieg es 2007 auf etwa 16 % des BIP an. Auch wenn dieses hohe Zahlungsbilanzdefizit zu einem großen Teil vorübergehende Folge der raschen Aufholentwicklung des Landes ist, geht sein Umfang doch eindeutig über ein auf mittlere Sicht als tragfähig anzusehendes Maß hinaus, so dass im Laufe der Zeit erhebliche Korrekturen erforderlich sein werden. Das Zahlungsbilanzdefizit wurde in erheblichem Umfang durch bankengruppeninterne Kredite finanziert. Die Zuflüsse an ausländischen Direktinvestitionen haben zwar einen erheblichen Umfang erreicht, wurden in jüngster Zeit aber teilweise durch verstärkte DI-Abflüsse aufgewogen. Angesichts der hohen Auslandsverschuldung zieht die Zahlungsbilanzposition Estlands mittelfristig einen erheblichen Finanzierungsbedarf nach sich. Die estnische Wirtschaft ist eng mit der EU verflochten. Insbesondere im Handel und bei den ausländischen DI bestehen intensive Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten wie auch die Integration des estnischen Finanzsektors in den EU-Finanzsektor insbesondere durch einen hohen Anteil ausländischer Beteiligungen an Finanzintermediären erheblich vorangekommen ist.

Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Estland die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt.

LETTLAND

Im Konvergenzbericht 2006 wurde festgestellt, dass die Rechtsvorschriften Lettlands nicht in vollem Umfang mit den Artikeln 108 und 109 EG-Vertrag und mit der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar sind. Das lettische Zentralbankgesetz wurde zuletzt im Juni 2006 geändert. Was die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung, die Unabhängigkeit der Zentralbank und das Verbot der monetären Finanzierung anbelangt, sind die lettischen Rechtsvorschriften, insbesondere das Zentralbankgesetz, nicht in vollem Umfang mit den Artikeln 108 und 109 EG-Vertrag sowie mit der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar. Nachbesserungsbedarf besteht hinsichtlich der Ziele des ESZB, der Förderung reibungslos funktionierender Zahlungssysteme, der statistischen Aufgaben der EZB und des EU-Rats, der Ernennung eines externen Prüfers, der Rolle der EZB bei der internationalen Zusammenarbeit und der Unabhängigkeit der Bank und ihrer Mitglieder von den beschlussfassenden Organen des Landes.

Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate liegt in Lettland seit dem EU-Beitritt über dem Referenzwert von 3,2 %. Mit 12,3 % lag sie in den zwölf Monaten bis März 2008 deutlich darüber und dürfte sich in den kommenden Monaten noch weiter davon entfernen.

Lettland verzeichnet seit einigen Jahren eine hohe, seit Anfang 2007 sogar rasch ansteigende HVPI-Inflation, die sowohl auf anhaltenden Lohn- und Nachfragedruck als auch auf externe Faktoren zurückzuführen ist. Zwischen dem EU-Beitritt im Mai 2004 und den ersten Monaten des Jahres 2007 bewegte sich die HVPI-Inflation zwischen 6 und 8 %. Im Jahresverlauf 2007 beschleunigte sie sich dann aber rapide und erreichte im ersten Quartal 2008 einen Stand von über 16 %. Dieser Anstieg war teilweise auf Erhöhungen bei administrierten Preisen und Verbrauchssteuern, daneben aber auch auf den weltweiten Anstieg der Energie- und Lebensmittelpreise zurückzuführen. Inländischer Druck hat allerdings - wie der Inflationsanstieg bei allen Hauptkomponenten des HVPI mit Ausnahme der nichtenergetischen Industriegüter zeigt - erheblich zu dieser Entwicklung beigetragen. Den Prognosen zufolge soll die Inflation 2008 auf dem derzeit hohen Stand von annähernd 16 % im Jahresdurchschnitt verharren und 2009 dann infolge des erwarteten Konjunkturrückgangs und der nachlassenden Wirkungen der Rohstoffpreiserhöhungen zurückgehen, wenn auch nur auf einen nach wie vor vergleichsweise hohen Stand von 8½ %. Das relativ niedrige Preisniveau in Lettland (61 % des EU-Durchschnitts 2006) deutet darauf hin, dass das Preisniveau auf lange Sicht konvergieren könnte.

Lettland erfüllt das Kriterium der Preisstabilität nicht.

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Für Lettland liegt keine Entscheidung des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor. Seit 2002 hat sich die gesamtstaatliche Haushaltsposition schrittweise verbessert, so dass 2007 ein ausgeglichener Haushalt erreicht wurde. Die Frühjahrsprognose 2008 der Kommissionsdienststellen, in der eine unveränderte Politik unterstellt wird, geht für 2008 und 2009 aufgrund der rapiden Konjunkturabschwächung von einer Verschlechterung der gesamtstaatlichen Haushaltsposition aus und erwartet für 2009 ein Defizit von etwas über 2 % des BIP. Der gesamtstaatliche Schuldenstand liegt seit Anfang des Jahrzehnts unter 15 % des BIP, wurde 2007 auf 9,7 % des BIP abgesenkt und wird 2008 und 2009 voraussichtlich nur leicht ansteigen.

Lettland erfüllt das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand.

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Der lettische Lats nimmt seit dem 2. Mai 2005, d.h. bei Annahme dieses Berichts seit mehr als zwei Jahren am WKM II teil. Vor seinem Beitritt zum WKM II hatte Lettland seinen Wechselkurs an den SZR-Korb (Sonderziehungsrechte) und seit dem 1. Januar 2005 dann an den Euro gekoppelt. Beim Beitritt zum WKM II verpflichtete sich das Land, den Wechselkurs des Lats nur innerhalb einer Bandbreite von ±1 % zum Leitkurs schwanken zu lassen. Während der Bewertungsperiode blieb der Lats dicht beim Leitkurs und war keinen starken Spannungen ausgesetzt, auch wenn er von der Volatilität der Finanzmärkte vorübergehend in Mitleidenschaft gezogen wurde. Während er bis Mitte Februar 2007 an der oberen Grenze der Schwankungsmarge gehandelt wurde und nur äußerst begrenzte Schwankungen verzeichnete, schwächte sich der Wechselkurs Mitte Februar 2007 dann aber in einer Phase hoher Marktunsicherheit plötzlich gegenüber dem Euro ab, so dass der Lats bis Ende März 2007 dicht am unteren Limit der einseitigen Schwankungsmarge von ±1 % schloss. Im Anschluss daran erholte sich der Wechselkurs aber wieder und blieb größtenteils in der oberen Hälfte der Marge von ± 1 %, wenn auch mit einigen kurzzeitigen Schwankungen. Auch andere Indikatoren, wie die Entwicklung der Fremdwährungsreserven und die kurzfristigen Zinssätze lassen keinen anhaltenden Druck auf den Wechselkurs erkennen, wenngleich der Anstieg der kurzfristigen Zinssätze gegenüber dem Euroraum seit Anfang 2007 (der Ende 2007 seinen Höhepunkt erreichte) darauf hindeutet, dass die Märkte von einem erhöhten Risiko ausgehen.

Lettland erfüllt das Kriterium der Wechselkursstabilität.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Lettland in den zwölf Monaten bis März 2008 bei 5,4 % und damit unter dem Referenzwert von 6,5 %. Dies ist seit dem EU-Beitritt des Landes der Fall. Im Frühjahr 2006 schloss sich die Lücke zu repräsentativen langfristigen Anleihen des Euroraums. Im März 2008 vergrößerte sich der Abstand zu den langfristigen Zinssätzen im Euroraum allerdings durch die Sorge der Investoren über die erheblichen makroökonomischen Ungleichgewichte und die daraus resultierenden Risiken erneut auf rund 120 Basispunkte.

Lettland erfüllt das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze.

Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft, wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und Produktmärkte. Das Zahlungsbilanzdefizit Lettlands, das seit 2004 über 10 % des BIP liegt, ist in den vergangenen Jahren in die Höhe geschnellt und weitete sich 2007 auf 20,9 % des BIP aus. Grund hierfür ist in erster Linie ein Defizit beim Warenhandel, da die kräftige Inlandsnachfrage die Importe anheizte. Auch wenn dieses hohe Zahlungsbilanzdefizit zu einem großen Teil vorübergehende Folge der raschen Aufholentwicklung des Landes ist, geht sein Umfang doch eindeutig über ein auf mittlere Sicht als tragfähig anzusehendes Maß hinaus, so dass im Laufe der Zeit erhebliche Korrekturen erforderlich sein werden. Finanziert wurde es hauptsächlich durch Zuflüsse anderer Investitionen, die zum großen Teil mit bankengruppeninternen Finanzierungsströmen in Verbindung standen. Angesichts der hohen Auslandsverschuldung zieht die Zahlungsbilanzposition auf mittlere Sicht einen erheblichen Finanzierungsbedarf nach sich. Die Verflechtung der lettischen Wirtschaft mit der EU nimmt zu. Insbesondere im Handel und bei den ausländischen DI bestehen intensive Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten wie auch die Integration des lettischen Finanzsektors in den EU-Finanzsektor insbesondere durch einen hohen Anteil ausländischer Beteiligungen an Finanzintermediären erheblich vorangekommen ist.

Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Lettland die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt.

LITAUEN

Schon im Konvergenzbericht 2006 wurde festgestellt, dass die Rechtsvorschriften Litauens, insbesondere das Zentralbankgesetz, voll und ganz mit den Artikeln 108 und 109 EG-Vertrag und mit der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar sind.

Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate liegt in Litauen seit April 2005 über dem Referenzwert von 3,2 % (eine Ausnahme stellte nur der April 2006 dar, als die Inflation genau dem Referenzwert entsprach). Mit 7,4 % lag sie in den zwölf Monaten bis März 2008 deutlich über dem Referenzwert und dürfte sich in den kommenden Monaten noch weiter davon entfernen.

Mit einem Inflationsanstieg auf 5,8 % im Jahr 2007 und monatlichen Inflationsraten, die Anfang 2008 im Jahresvergleich zweistellige Werte erreichten, weist die HVPI-Inflation seit Mitte 2005 eine steigende Tendenz auf. Dies ist auf eine Kombination aus verschiedenen Faktoren zurückzuführen, wie die gestiegenen Energiepreise auf den Weltmärkten, die Erhöhung der administrierten Preise und der Preisanstieg bei verarbeiteten und unverarbeiteten Lebensmitteln, Letzteres insbesondere im Jahr 2007. Angesichts des wachsenden Drucks vom Arbeitsmarkt und steigender Lohnkosten wurde die Inflation in zunehmendem Maße auch durch nachfrageseitige Faktoren angeheizt, was einen raschen Anstieg der Preise für Dienstleistungen nach sich zog.

Für 2008 wird ein weiterer erheblicher Inflationsanstieg prognostiziert, der auf steigenden Preisdruck bei Erdöl und Agrarprodukten, das Durchschlagen der kräftigen Preiserhöhungen bei Gasimporten und bei den Verbrauchsteuern auf Tabak, Mineralöl und Alkohol sowie auf das rasche Lohnwachstum zurückzuführen ist. Den Prognosen zufolge soll die Inflation nur schrittweise zurückgehen und von ihrem Jahresdurchschnitt von rund 10 % im Jahr 2008 auf rund 7 % im Jahr 2009 absinken und so die verzögerte Reaktion der Preise auf die Abschwächung des Wachstums und der Öl- und Lebensmittelpreise zum Ausdruck bringen. Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in Litauen (57 % des EU-Durchschnitts 2006) deutet darauf hin, dass das Preisniveau auf lange Sicht noch konvergieren könnte.

Litauen erfüllt das Kriterium der Preisstabilität nicht.

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Für Litauen liegt keine Entscheidung des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor. Durch die Bemühungen um Haushaltskonsolidierung konnte das Defizit von rund 2 % des BIP im Jahr 2002 auf 0,5 % des BIP im Jahr 2005 zurückgeführt werden. Danach weitete sich das Haushaltsdefizit erneut aus und erreichte 2007 1,2 %. Nach 2004 erhöhte sich die Einnahmenquote, was in erster Linie auf zunehmende EU-Zuflüsse zurückzuführen war, während die laufenden Primärausgaben in Relation zum BIP verhältnismäßig stabil blieben. Nach der Frühjahrsprognose 2008 der Kommissionsdienststellen, in der eine unveränderte Politik unterstellt wird, wird die Defizitquote 2008 weiter auf 1,7 % ansteigen und 2009 nur leicht auf 1,5 % absinken. Die gesamtstaatliche Schuldenquote Litauens hat sich kontinuierlich von 22,4 % des BIP zum Ende des Jahres 2002 auf 17,3 % zum Ende des Jahres 2007 verringert und wird sich 2008 und 2009 voraussichtlich auf etwa diesem Stand einpendeln.

Litauen erfüllt das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand.

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Litauen nimmt seit dem 28. Juni 2004, d.h. bei Annahme dieses Berichts seit mehr als zwei Jahren am WKM II teil. Zwischen April 1994 und dem Beitritt des Landes zum WKM II wandte die litauische Zentralbank eine Currency-Board-Regelung an, bei der zunächst der US-Dollar und ab Februar 2002 der Euro als Ankerwährung fungierte. Bei seinem Beitritt hatte Litauen sich dazu verpflichtet, diese einseitige Anbindung auch innerhalb des Wechselkursmechanismus beizubehalten. Während des zweijährigen Beurteilungszeitraums wich der Litas nicht vom Leitkurs ab und war keinen größeren Spannungen ausgesetzt. Auch andere Indikatoren, wie die Entwicklung der Fremdwährungsreserven und die kurzfristigen Zinssätze lassen keinen Druck auf den Wechselkurs erkennen, wenngleich sich der Abstand der kurzfristigen Zinssätze zum Euroraum aufgrund der Tatsache, dass die Märkte von einem erhöhten Risiko ausgehen, im Laufe des Jahres 2007 merklich und anhaltend vergrößert hat, eine Entwicklung, die sich Anfang 2008 aber wieder weitgehend ins Gegenteil verkehrte.

Litauen erfüllt das Kriterium der Wechselkursstabilität.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Litauen in den zwölf Monaten bis März 2008 bei 4,6 % und damit unter dem Referenzwert von 6,5 %. Letzteres ist seit dem EU-Beitritt des Landes der Fall. Der Abstand zu repräsentativen langfristigen Anleihen im Euroraum, der sich im Vorfeld des Beitritts zum WKM II im Juni 2004 merklich verkleinert und Mitte 2007 mit rund 20 Basispunkten seinen niedrigsten Stand erreicht hatte, weitete sich danach bis Ende 2007 erneut auf etwa 60 Basispunkte aus. Dieser zunehmende Abstand ist zum Teil auf einen höheren Länderrisikoaufschlag zurückzuführen, seinerseits bedingt durch die zunehmende Sorge der Investoren über die erheblichen makroökonomischen Ungleichgewichte und die daraus resultierenden Risiken.

Litauen erfüllt das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze.

Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft, wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und Produktmärkte. Das Zahlungsbilanzdefizit Litauens weitete sich zwischen 2001 und 2007 größtenteils bedingt durch die lebhafte Inlandsnachfrage von 4,7 % auf 12 % des BIP aus. Hauptgrund hierfür war das wachsende Warenhandelsdefizit. Auch wenn ein wachsendes Zahlungsbilanzdefizit grundsätzlich mit der raschen Aufholentwicklung des Landes im Einklang steht, geht sein Umfang doch eindeutig über ein auf mittlere Sicht als tragfähig anzusehendes Maß hinaus, so dass im Laufe der Zeit erhebliche Korrekturen erforderlich sein werden. Finanziert wurde das wachsende Zahlungsbilanzdefizit hauptsächlich durch bankengruppeninterne Kredite und in geringerem Umfang durch ausländische Direktinvestitionen. Angesichts der hohen Auslandsverschuldung zieht die Zahlungsbilanzposition Litauens mittelfristig einen erheblichen Finanzierungsbedarf nach sich. Die litauische Wirtschaft ist eng mit der EU verflochten. Insbesondere im Handel und bei den ausländischen DI bestehen intensive Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten wie auch die Integration des litauischen Finanzsektors in den EU-Finanzsektor insbesondere durch einen hohen Anteil ausländischer Beteiligungen an Finanzintermediären erheblich vorangekommen ist.

Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Litauen die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt.

UNGARN

Im Konvergenzbericht 2006 wurde festgestellt, dass die Rechtsvorschriften Ungarns nicht ganz mit den Artikeln 108 und 109 EG-Vertrag und mit der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar waren. Das Gesetz über die Magyar Nemzeti Bank (MNB) wurde im Juli 2007 geändert. Auch wenn die im Konvergenzbericht von 2006 beanstandeten Unvereinbarkeiten zum Teil ausgeräumt wurden, bleiben zahlreiche doch noch bestehen. Was die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung, die Unabhängigkeit und das Verbot der monetären Finanzierung angeht, so sind die ungarischen Rechtsvorschriften, insbesondere das ungarische Zentralbankgesetz, die Zentralbanksatzung, die ungarische Verfassung und das ungarische Kreditwesengesetz, nicht ganz mit den Artikeln 108 und 109 EG-Vertrag sowie mit der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar. Nachbesserungsbedarf besteht hinsichtlich der Ziele des ESZB, der Ausgabe von Banknoten und Münzen, der Förderung der reibungslosen Funktionsweise der Zahlungssysteme, der statistischen Aufgaben von EZB und EU-Rat, der Rolle der EZB bei der internationalen Zusammenarbeit, der fehlenden Festlegung auf die Einhaltung der Meldepflichten des Eurosystems, der persönlichen Unabhängigkeit des Zentralbankpräsidenten und des Verbots der monetären Finanzierung.

Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate bewegt sich in Ungarn seit dem EU-Beitritt über dem Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2008 lag die durchschnittliche Inflationsrate Ungarns mit 7,5 % deutlich über dem Referenzwert von 3,2 % und dürfte auch in den kommenden Monaten weit darüber bleiben.

Die Inflation war in Ungarn in den letzten Jahren sehr volatil, was vor allem die Entwicklung der Öl- und Lebensmittelpreise widerspiegelt. Diese Volatilität wurde durch Veränderungen bei den administrierten Preisen und Steuern erhöht. Verstärkt durch die Abwertung des Forint führten diese Faktoren dazu, dass die Inflation ab dem zweiten Quartal 2006 rasch anstieg. Mit 9 % erreichte die Teuerungsrate im März 2007 ihren Höchststand und ging dann bis September 2007 unter dem Einfluss eines geringeren Preisauftriebs bei unverarbeiteten Nahrungsmitteln und Energie sowie eines erstarkenden Forints wieder zurück. Ab dem letzten Quartal 2007 lösten wieder rascher anziehende Lebensmittelpreise einen erneuten Anstieg der HVPI-Inflation aus. Im Jahresdurchschnitt 2007 betrug die Inflation 7,9 %.

Angesichts der hohen Preise für Lebensmittel, Öl, Strom und Gas sowie der Nachwirkungen der Forint-Abwertung in der zweiten Jahreshälfte 2007 und Anfang 2008 wird 2008 mit einer weiterhin hohen Inflation von über 6 % gerechnet. Im Jahr 2009 dürfte die Teuerungsrate aufgrund negativer Basiseffekte für Lebensmittel und Energie dann auf unter 4 % sinken. Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in Ungarn (60 % des EU-Durchschnitts 2006) deutet darauf hin, dass das Preisniveau auf lange Sicht noch konvergieren könnte.

Ungarn erfüllt das Preisstabilitätskriterium nicht.

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Zurzeit liegt eine Entscheidung vor, wonach in Ungarn ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsentscheidung vom 5. Juli 2004)[8]. Der Rat empfahl Ungarn, in einem mittelfristigen Rahmen Maßnahmen zu treffen, um das übermäßige Defizit bis 2009 auf glaubhafte und nachhaltige Weise zu korrigieren. Mit dem Mitte 2006 angelaufenen Konsolidierungsprogramm konnte das Haushaltsdefizit von 9,2 % des BIP 2006 auf 5,5 % des BIP 2007 gesenkt werden. Die Ausgabenquote wurde 2007 leicht zurückgeführt, während die Einnahmenquote von den Maßnahmen gegen Steuerbetrug profitierte. Nach der Frühjahrsprognose 2008 der Kommissionsdienststellen, bei der eine unveränderte Politik angenommen wird, wird die Defizitquote 2008 bei 4 % des BIP liegen und sich 2009 noch leicht auf 3,6 % verbessern. Da die Finanzpolitik bis Mitte 2006 kontinuierlich gelockert wurde, hat sich die Schuldenquote deutlich erhöht und erreichte 2007 rund 66 %. Die Kommissionsdienststellen rechnen in ihrer Frühjahrsprognose 2008 damit, dass der gesamtstaatliche Schuldenstand 2008 und 2009 in etwa auf seinem aktuellen Niveau verharren wird.

Ungarn erfüllt das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand nicht.

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Der ungarische Forint nimmt nicht am WKM II teil. Von 2001 bis Februar 2008, als die Schwankungsbreiten aufgehoben wurden und ein frei schwankender Wechselkurs eingeführt wurde, war der Forint mit einer Schwankungsbreite von ( 15 % einseitig an den Euro gekoppelt. Von August 2005 bis August 2006 verlor der Forint gegenüber dem Euro erheblich an Wert, da die Sorgen über die Lage der öffentlichen Finanzen wuchsen. Im Juni 2006 erreichte der Forint seinen Tiefststand, bevor er sich anschließend allmählich festigte. Die festere Tendenz kehrte sich Mitte 2007 um, worin vor allem die größere Risikoscheu gegenüber den aufstrebenden Märkten und wachsende Sorgen über die ungarische Wirtschaftslage zum Ausdruck kamen, doch im März 2008 hat sich der Wechselkurs wieder erholt. Im zweijährigen Bewertungszeitraum hat der Forint gegenüber dem Euro rund 4,5 % an Wert gewonnen.

Ungarn erfüllt das Wechselkurskriterium nicht.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Ungarn in den zwölf Monaten bis März 2008 bei 6,9 % und damit über dem Referenzwert von 6,5 %. Die durchschnittlichen Langfristzinsen liegen in Ungarn seit dem EU-Beitritt über dem Referenzwert. Das Gefälle bei den Anleiherenditen gegenüber dem Euroraum weitete sich im Oktober 2006 auf annähernd 400 Basispunkte aus, worin die zunehmende Besorgnis der Anleger über finanzpolitische Fehlentwicklungen zum Ausdruck kam; anschließend flachte es sich allmählich wieder ab. Im November 2007 wurde das Renditegefälle wieder größer und machte Anfang 2008 vor dem Hintergrund der weltweit geringeren Risikoneigung und der Besorgnis über die inländische Wirtschaftslage rund 400 Basispunkte aus.

Ungarn erfüllt das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze nicht.

Außerdem wurden weitere Faktoren geprüft, unter anderem die Zahlungsbilanzentwicklung sowie die Integration der Finanz- und Produktmärkte. Das ungarische Zahlungsbilanzdefizit erreichte 2004 mit 8,1 % des BIP einen Höchststand und ging dann unter dem Einfluss des lebhaften Exportwachstums allmählich zurück. Aufgrund der schwächeren Inlandsnachfrage schmolz es 2007 weiter auf 4 % des BIP ab. Die erheblichen Zahlungsbilanzdefizite der letzen Jahre wurden vor allem über ausländische Direktinvestitionen und Portfolioinvestitionen finanziert, wenngleich 2007 die Kreditaufnahme der Banken im Ausland die wichtigste Finanzierungsquelle darstellte, da einmalige Faktoren zu einem jähen Rückgang des Zustroms von ausländischen Direktinvestitionen und Portfolioinvestitionen führten. Angesichts der hohen Auslandsschulden würden abermals höhere Zahlungsbilanzdefizite auf mittlere Sicht einen erheblichen Finanzierungsbedarf bedeuten. Die ungarische Wirtschaft ist stark mit der EU verflochten. Insbesondere im Handel und bei ausländischen Direktinvestitionen bestehen intensive Beziehungen zu den anderen Mitgliedstaaten, und die Integration der inländischen Kreditwirtschaft in den EU-Finanzsektor ist deutlich vorangekommen, vor allem durch einen hohen Anteil ausländischer Beteiligungen an Finanzintermediären.

Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Ungarn die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt.

POLEN

Im Konvergenzbericht 2006 führte die Bewertung der rechtlichen Konvergenz zu dem Ergebnis, dass die polnischen Rechtsvorschriften – insbesondere die polnische Verfassung, das Zentralbankgesetz und das Gesetz über den Bankgarantiefonds – nicht ganz mit den Artikeln 108 und 109 EG-Vertrag und mit der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar waren. Im Januar 2007 wurde das polnische Zentralbankgesetz geändert. Allerdings wurde keine der im Konvergenzbericht 2006 beanstandeten Unvereinbarkeiten korrigiert. Hinsichtlich der Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung, der Unabhängigkeit der Zentralbank, des Verbots der monetären Finanzierung und der Ziele der Geldpolitik sind die polnischen Rechtsvorschriften nicht ganz mit den Artikeln 108 und 109 EG-Vertrag sowie mit der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar. Verbesserungsbedarf besteht nach wie vor im Hinblick auf die Ziele des ESZB, die statistischen Aufgaben der EZB und des EU-Rats, die Rolle der EZB im Bereich der internationalen Zusammenarbeit, die Zuständigkeit der EZB und der EU für die Ernennung des externen Prüfers, die Aufgaben der EZB in Bezug auf reibungslos funktionierende Zahlungsverkehrssysteme, die Pflicht zur Anhörung der EZB bei bestimmten Gesetzen und die persönliche Unabhängigkeit der Beschlussorgane der polnischen Zentralbank.

Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate lag in Polen von November 2005 bis Februar 2008 unter dem oder am Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2008 betrug die durchschnittliche Inflationsrate Polens 3,2 % und entsprach damit dem Referenzwert; in den kommenden Monaten dürfte sie leicht über den Referenzwert ansteigen.

Nach der hohen und volatilen Inflation der 90er Jahre sank die HVPI-Inflation in Polen drastisch auf einen sehr niedrigen Stand von durchschnittlich rund 2 % im Zeitraum 2002-2006. Der seit 2004 anhaltende Aufwertungstrend des Zloty hat die Inflation in den letzten Jahren erheblich gedämpft. Allerdings zog die HVPI-Inflation in der zweiten Jahreshälfte 2007 aufgrund steigender Lebensmittel- und Energiepreise deutlich an, wenngleich auch die lebhafte Inlandsnachfrage bei einem breiten Güterspektrum für Preisdruck sorgte. Die jährliche HVPI-Inflation erreichte im ersten Quartal 2008 4,5 % und damit den höchsten Stand seit Ende 2004.

Nach der Frühjahrsprognose 2008 der Kommissionsdienststellen dürfte die HVPI-Inflation im überwiegenden Verlauf von 2008 auf hohem Niveau verharren. Dies spiegelt vor allem die Auswirkungen der höheren Rohstoffpreise wider, die teilweise mit Verzögerung weitergegeben werden (z.B. an die Gas- und Elektrizitätspreise für den Endverbraucher), sowie den Nachfragedruck aufgrund des lebhaften Lohn- und Kreditwachstums. Anschließend dürfte die jährliche Inflation von 4,3 % 2008 auf 3,4 % 2009 leicht sinken, da die einmaligen Preiserhöhungen dann nicht mehr in die Berechnung der Jahresrate eingehen. Dieser Inflationsverlauf beruht auch auf der Annahme, dass sich die Zweitrundeneffekte vorübergehender Faktoren, die die Inflation aktuell beeinflussen, weitgehend in Grenzen halten werden, da die Kapazitätsauslastung steigt und sich der Arbeitsmarkt anspannt. Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in Polen (62 % des EU-Durchschnitts 2006) deutet darauf hin, dass das Preisniveau auf lange Sicht noch konvergieren könnte.

Dauerhafte Konvergenz bedeutet, dass die Einhaltung des Referenzwerts nicht nur zeitlich befristete Faktoren, sondern die wirtschaftlichen Fundamentalfaktoren widerspiegelt. Im Falle Polens stellt die inflationsdämpfende Wirkung der Wechselkursaufwertung einen bedeutenden zeitlich befristeten Faktor dar, und es wird erwartet, dass die durchschnittliche jährliche Inflation in Kürze über den Referenzwert ansteigt.

Polen erfüllt das Preisstabilitätskriterium nicht.

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Zurzeit liegt eine Entscheidung vor, wonach in Polen ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsentscheidung vom 5. Juli 2004)[9]. Der Rat empfahl Polen, in einem mittelfristigen Rahmen Maßnahmen zu treffen, um das Defizit bis 2007 auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP zu senken. Das gesamtstaatliche Defizit Polens ist seit 2004 erheblich gesenkt worden. Die Defizitquote lag 2007 bei 2,0 % und dürfte nach der Frühjahrsprognose 2008 der Kommissionsdienststellen unter der Annahme einer unveränderten Politik sowohl in diesem wie auch im nächsten Jahr rund 2 ½ % des BIP betragen. Der gesamtstaatliche Schuldenstand erreichte 2007 45,2 % des BIP. Die Kommissionsdienststellen rechnen in ihrer Frühjahrsprognose 2008 für die Jahre 2008 und 2009 mit einem leichten Rückgang der gesamtstaatlichen Schuldenquote.

Ende 2007 forderten die Kommission und der Rat die polnischen Behörden auf, eine neue Konvergenzprogrammaktualisierung zu übermitteln und darin darzulegen, mit welcher mittelfristigen Haushaltsstrategie sie während der gesamten Legislaturperiode eine dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits im Jahr 2007 und anschließend Fortschritte in Richtung auf das mittelfristige Ziel sicherstellen wollen. Die polnischen Behörden haben ihre Konvergenzprogrammaktualisierung Ende März 2008 übermittelt. Diese wurde bei Abschluss dieses Berichts noch von der Kommission bewertet. Im Lichte dieser Bewertung und der Frühjahrsprognose 2008 der Kommissionsdienststellen könnte die Kommission die Einstellung des Defizitverfahrens empfehlen.

Polen erfüllt das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand nicht.

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Der polnische Zloty nimmt nicht am WKM II teil. Polen lässt seinen Wechselkurs frei schwanken. Im zweijährigen Bewertungszeitraum hat der Zloty gegenüber dem Euro um fast 13 % aufgewertet. Die kurzfristige Volatilität des Zloty spiegelte offenbar vor allem die veränderten Bedingungen an den internationalen Finanzmärkten wider, wie etwa die Kehrtwende in der Risikobereitschaft, wenngleich inländische Faktoren ebenfalls eine Rolle gespielt haben (z.B. die jüngste Ausweitung des Renditegefälles am kurzen Ende gegenüber dem Euro).

Polen erfüllt das Wechselkurskriterium nicht.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Polen in den zwölf Monaten bis März 2008 bei 5,7 % und damit unter dem Referenzwert von 6,5 %. Die durchschnittlichen Langfristzinsen liegen in Polen seit Januar 2006 unter dem Referenzwert. Ein rückläufiger Länderrisikoaufschlag, die Aufwertung des Zloty und eine positive Einschätzung der polnischen Wirtschaftsaussichten durch die Anleger halfen die Renditen niedrig zu halten. Mit dem Rückgang der Inflation und der Leitzinsen im Jahr 2005 flachte sich das positive Zinsgefälle am langen Ende gegenüber dem Euroraum ab und pendelte sich dann bei gut 100 Basispunkten ein, auch wenn es seit Mitte 2007 - vor allem aufgrund der unterschiedlichen Aussichten für die Leitzinsentwicklung in Polen und im Euroraum und der weltweit geringeren Risikoneigung - wieder zugenommen hat.

Polen erfüllt das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze.

Außerdem wurden weitere Faktoren geprüft, unter anderem die Zahlungsbilanzentwicklung sowie die Integration der Finanz- und Produktmärkte. Das polnische Zahlungsbilanzdefizit weitete sich 2007 geringfügig auf rund 2,6 % des BIP aus, nachdem es 2005 mit rund 0,9 % seinen Tiefststand erreicht hatte, was wiederum vor allem auf eine Verschlechterung der Handelsbilanz zurückzuführen war, da die Importe durch den inländischen Nachfrageboom angeheizt wurden. Der Nettozustrom ausländischer DI ist seit dem EU-Beitritt erheblich angeschwollen, wenn auch von einem niedrigeren Niveau aus als in anderen neuen Mitgliedstaaten, und ermöglicht die problemlose Finanzierung von Zahlungsbilanzdefiziten. Die Verflechtung der polnischen Wirtschaft mit der EU nimmt zu. Insbesondere die Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten im Handel und bei ausländischen Direktinvestitionen entwickeln sich gut, und die Integration der polnischen Kreditwirtschaft in den EU-Finanzsektor ist deutlich vorangekommen, vor allem durch einen hohen Anteil ausländischer Beteiligungen an Finanzintermediären.

Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Polen die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt.

RUMÄNIEN

Rumänien ist der Europäischen Union am 1. Januar 2007 beigetreten. Damit werden die Vereinbarkeit der innerstaatlichen Vorschriften mit den Artikeln 108 und 109 des EG-Vertrags und der ESZB/EZB-Satzung sowie die Fortschritte des Landes in Richtung dauerhafter wirtschaftlicher Konvergenz in diesem Bericht erstmals geprüft.

Rechtsgrundlage für die rumänische Zentralbank (Banca Naţională a României - BNR) ist das Gesetz Nr. 312 vom 28. Juni 2004 über die Satzung der BNR. Das Gesetz ist am 30. Juli 2004 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. Mit Blick auf die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung, ihre Unabhängigkeit und das Verbot der monetären Finanzierung sind die rumänischen Rechtsvorschriften, insbesondere das Zentralbankgesetz, nicht ganz mit den Artikeln 108 und 109 EG-Vertrag und der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar. Verbesserungsbedarf besteht nach wie vor im Hinblick auf die Ziele des ESZB, die institutionelle und persönliche Unabhängigkeit, das Recht der EZB, auf den in ihre Zuständigkeit fallenden Gebieten angehört zu werden, die Förderung reibungslos funktionierender Zahlungsverkehrssysteme, die statistischen Aufgaben der EZB und des EU-Rats sowie ihre Zuständigkeit für die Ernennung eines externen Prüfers.

Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate bewegt sich in Rumänien seit dem EU-Beitritt über dem Referenzwert. Mit 9 % lag sie in den zwölf Monaten bis März 2008 weit über dem Referenzwert von 3,2 % und dürfte sich in den kommenden Monaten noch weiter davon entfernen.

Die rumänische Inflation war bis 2006 mehrere Jahre lang rückläufig, was unter anderem durch die seit 2004 zu beobachtende Aufwertung des Leu unterstützt wurde. Anfang 2007 erreichte die HVPI-Inflation einen Tiefststand von knapp 4 %, zog anschließend jedoch merklich an, was teilweise auf den jähen Anstieg der Agrarpreise zurückzuführen war, der sowohl die schwere Dürre vom Sommer 2007 als auch die Preisentwicklung auf dem Weltmarkt widerspiegelte. Anhaltender Lohn- und Preisdruck, höhere Kraftstoffpreise und die ausgeprägte Leu-Schwäche ab der zweiten Jahreshälfte 2007 trugen zur Beschleunigung des Preisauftriebs bei. Die HVPI-Inflation betrug 2007 durchschnittlich 4,9 % und dürfte 2008 merklich auf durchschnittlich knapp 8 % anziehen, bevor sie 2009, wenn die inflationären Auswirkungen der Rohstoffpreiserhöhungen abebben, auf nahezu 5 % zurückgehen dürfte. Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in Rumänien (57 % des EU-Durchschnitts 2006) deutet darauf hin, dass das Preisniveau auf lange Sicht noch konvergieren könnte.

Rumänien erfüllt das Preisstabilitätskriterium nicht.

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Für Rumänien liegt keine Entscheidung des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor. Der gesamtstaatliche Haushalt verschlechterte sich in den letzten beiden Jahren erheblich, und das Defizit wuchs von 1,2 % des BIP 2005 auf 2,5 % des BIP 2007 an. Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben sind in den letzten Jahren im Verhältnis zum BIP allmählich gestiegen. Nach der Frühjahrsprognose 2008 der Kommissionsdienststellen, die von der Annahme einer unveränderten Politik ausgeht, wird sich der gesamtstaatliche Haushalt leicht verschlechtern und 2008 ein Defizit von knapp 3 % des BIP aufweisen, das 2009 weiter auf 3,7 % wächst. Der gesamtstaatliche Schuldenstand sank von 25 % des BIP 2002 auf 13 % des BIP 2007, dürfte aber 2008 und 2009 geringfügig steigen.

Rumänien erfüllt das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand.

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Der rumänische Leu nimmt nicht am WKM II teil. Rumänien lässt seinen Wechselkurs frei schwanken. Von Ende 2004 bis Anfang Juli 2007 wertete der Leu gegenüber dem Euro und anderen großen Währungen kräftig auf, was durch Kapitalzuflüsse aus dem Ausland und eine positive Investoreneinschätzung unterstützt wurde. Mit Beginn der Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten im Sommer 2007 setzte eine erhebliche Schwächung des Leu-Wechselkurses ein. Die amtlichen Währungsreserven sind in den letzten Jahren tendenziell angewachsen, und bis Mitte 2007 ging die Wechselkursaufwertung mit einer Abflachung des Gefälles bei den Geldmarktsätzen gegenüber dem Euroraum Hand in Hand. Die Trendwende beim Wechselkurs vom Sommer 2007 ging mit einer merklichen Ausweitung des Dreimonatszinsspreads einher.

Rumänien erfüllt das Wechselkurskriterium nicht.

Die durchschnittlichen Langfristzinsen bewegen sich in Rumänien seit dem EU-Beitritt über dem Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2008 lag der durchschnittliche langfristige Zinssatz in Rumänien bei 7,1 % und damit über dem Referenzwert von 6,5 %. Nach dem EU-Beitritt flachte sich das Renditegefälle bei langfristigen Anleihen gegenüber dem Euroraum anfangs ab, weitete sich in der zweiten Jahreshälfte 2007 im Zuge der weltweiten Finanzmarktturbulenzen, die die Risikoneigung dämpften, jedoch wieder aus.

Rumänien erfüllt das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze nicht.

Außerdem wurden weitere Faktoren geprüft, unter anderem die Zahlungsbilanzentwicklung sowie die Integration der Finanz- und Produktmärkte. Das rumänische Zahlungsbilanzdefizit hat sich in den letzten Jahren drastisch erhöht, was vor allem ein Defizit im Warenhandel widerspiegelt, da die kräftige Inlandsnachfrage die Importe anheizte. Das Zahlungsbilanzdefizit weitete sich von 7,5 % des BIP 2004 auf gut 13 % des BIP 2007 aus. Auch wenn ein wachsendes Zahlungsbilanzdefizit grundsätzlich mit der raschen Aufholentwicklung des Landes in Einklang steht, geht sein Umfang doch eindeutig über ein auf mittlere Sicht als tragfähig anzusehendes Maß hinaus, so dass im Laufe der Zeit beträchtliche Korrekturen erforderlich sein werden. Die drastische Ausweitung des Zahlungsbilanzdefizits hat zu einem merklichen Anstieg der Auslandsverbindlichkeiten geführt, was auf mittlere Sicht höhere Finanzierungskosten bedeutet. Während das Zahlungsbilanzdefizit bis 2006 weitgehend über ausländische DI finanziert werden konnte, haben die Zuflüsse anderer Investitionen (vor allem im Zusammenhang mit Finanzierungsströmen innerhalb von Bankengruppen) 2007 an Bedeutung gewonnen. Die Handelsverflechtung mit der EU schreitet gut voran, doch konzentrieren sich die rumänischen Exporte vor allem auf Niedrigtechnologiesegmente. Die rumänische Kreditwirtschaft ist in erheblichem Maße in den EU-Finanzsektor integriert, vor allem durch einen hohen Anteil ausländischer Beteiligungen an Finanzintermediären.

Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Rumänien die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt.

SLOWAKEI

Im Konvergenzbericht 2006 führte die Bewertung der rechtlichen Konvergenz zu dem Ergebnis, dass die slowakischen Rechtsvorschriften – insbesondere das Zentralbankgesetz sowie das Gesetz über die Einlagensicherung und zur Änderung bestimmter anderer Gesetze – nicht ganz mit den Artikeln 108 und 109 EG-Vertrag und mit der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar waren. Unvereinbarkeiten gab es bei der rechtlichen Einbindung in das ESZB und beim Verbot der monetären Finanzierung. Um hier Abhilfe zu schaffen und die vollkommene Übereinstimmung mit dem EG-Vertrag und der ESZB-/EZB-Satzung sicherzustellen, wurde das slowakische Zentralbankgesetz geändert. Das geänderte Zentralbankgesetz wurde am 28. November 2007 vom Parlament verabschiedet und am 14. Dezember 2007 vom Präsidenten der Slowakischen Republik unterzeichnet. Alle im Konvergenzbericht 2006 beanstandeten Unvereinbarkeiten wurden ausgeräumt. Die slowakischen Rechtsvorschriften – insbesondere das Zentralbankgesetz sowie das Gesetz über die Einlagensicherung und zur Änderung bestimmter anderer Gesetze – sind nun voll und ganz mit den Artikeln 108 und 109 EG-Vertrag und der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar.

Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate bewegt sich in der Slowakei seit August 2007 am oder unter dem Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2008 lag die durchschnittliche Inflationsrate der Slowakei mit 2,2 % weit unter dem Referenzwert von 3,2 % und dürfte auch in den kommenden Monaten darunter bleiben, wenngleich sich der Abstand verringert.

In den letzten Jahren verzeichnete die Slowakei eine volatile und mitunter hohe HVPI-Inflation, die die Wirkung externer Faktoren und Anpassungen bei den administrierten Preisen und indirekten Steuern widerspiegelte. Um die Wirkung von Erhöhungen der administrierten Preise bereinigt, hat sich die Basisinflation insgesamt günstig entwickelt. Die tendenzielle Aufwertung der slowakischen Krone seit 2002 hat die Inflation gedämpft, insbesondere 2007 und Anfang 2008 nach der deutlichen Aufwertung von Mitte 2006 bis Frühjahr 2007 (um effektiv 14 %).

Der festere Wechselkurs der slowakischen Krone trug zusammen mit den geringen Erhöhungen der regulierten Energiepreise und Kraftstoffpreise dazu bei, dass die jährliche HVPI-Inflation im Sommer 2007 auf ein Allzeittief von 1,2 % zurückging. Anschließend kletterte die Inflation wieder auf 3,4 % im ersten Quartal 2008, was vor allem auf die Auswirkungen weltwirtschaftlicher Schocks auf die Lebensmittel- und Kraftstoffpreise, aber auch auf eine gewisse Preisbeschleunigung bei nichtregulierten Dienstleistungen zurückzuführen war. Diese Faktoren dürften die Inflation in den kommenden Monaten weiter anfachen, so dass die Teuerungsrate im Jahresdurchschnitt 2008 rund 3 ¾ % erreichen dürfte. 2009 dürfte die durchschnittliche Inflation wieder auf etwa 3 ¼ % sinken. Günstige Basiseffekte Ende 2008 aufgrund der unterstellten geringeren Rohstoffpreiserhöhungen und die weitere Aufwertung der slowakischen Krone im ersten Quartal 2008 dürften die verzögerten Auswirkungen der höheren Verbrauchsteuer auf Tabak und das Auslaufen der inflationsdämpfenden Wirkung der Wechselkursaufwertung von 2006-2007 mehr als ausgleichen und so eine Rückkehr zu niedrigeren Inflationsraten gegen Jahresende unterstützen. Risiken für die mittelfristigen Inflationsaussichten ergeben sich aus dem sich anspannenden Arbeitsmarkt und der starken Konjunkturposition (bei der eine Beschleunigung der Nachfrage der privaten Haushalte und Löhne möglich ist) sowie aus einer unter Umständen deutlicheren Erhöhung der administrierten Preise. Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in der Slowakei (58 % des EU-Durchschnitts 2006) deutet darauf hin, dass das Preisniveau auf lange Sicht noch konvergieren könnte.

Dauerhafte Konvergenz bedeutet, dass die Einhaltung des Referenzwerts nicht nur zeitlich befristete Faktoren, sondern die wirtschaftlichen Fundamentalfaktoren widerspiegelt. Im Falle der Slowakei stellt die inflationsdämpfende Wirkung der Wechselkursaufwertung einen bedeutenden zeitlich befristeten Faktor dar. Die Analyse der wirtschaftlichen Fundamentalfaktoren und die Tatsache, dass der Referenzwert mit großem Abstand eingehalten wird, sprechen jedoch für eine positive Bewertung der Erfüllung des Preisstabilitätskriteriums.

Die Slowakei muss darauf achten, dass die Rahmenbedingungen für eine niedrige Inflation und eine günstige Wettbewerbsposition erhalten bleiben. Insbesondere muss weiterhin Lohndisziplin geübt werden, wenn der durch den Zustrom ausländischer DI bedingte Produktivitätsaufschwung abebbt, und müssen die Strukturreformen fortgesetzt werden, um die Funktionsweise der Produktmärkte zu verbessern und so den Wettbewerb zu erhöhen. Eine ehrgeizigere Finanzpolitik würde ebenfalls dazu beitragen, die Inflationsrisiken einzudämmen. Um die Inflation nach einer etwaigen Einführung des Euro im Zaum zu halten, haben die slowakische Regierung und die Sozialpartner Anfang 2008 ein Bündnis für die Einführung und Verwendung des Euro in der Slowakei geschlossen, mit dem sich Arbeitgeber und Gewerkschaften verpflichtet haben, das Lohnwachstum nicht von der Produktivitätsentwicklung abzukoppeln. Zu den weiteren Politikzusagen der Regierung gehören die Herstellung eines ausgeglichenen Staatshaushalts bis 2011 und eine weitere Straffung der finanzpolitischen Zügel im Falle unerwarteten Inflationsdrucks sowie eine Reihe von Strukturmaßnahmen. Allerdings müssen diesen Zusagen noch konkrete Maßnahmen folgen.

Die Slowakei erfüllt das Preisstabilitätskriterium.

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Zurzeit liegt eine Entscheidung vor, wonach in der Slowakei ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsentscheidung vom 5. Juli 2004)[10]. Der Rat empfahl der Slowakei, in einem mittelfristigen Rahmen Maßnahmen zu treffen, um das Defizit bis 2007 auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP zu senken. Das gesamtstaatliche Defizit der Slowakei ist seit 2002 erheblich gesenkt worden. Sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenquote waren rückläufig, letztere stärker. Die Defizitquote lag 2007 bei 2,2 % und dürfte nach der Frühjahrsprognose 2008 der Kommissionsdienststellen, die von einer unveränderten Politik ausgeht, 2008 bei 2,0 % des BIP liegen, bevor sie sich 2009 leicht auf 2,3 % erhöht. Der öffentliche Schuldenstand ist seit Anfang des Jahrzehnts erheblich gesunken und lag 2007 bei 29,4 % des BIP. Für dieses Jahr rechnen die Kommissionsdienststellen in ihrer Frühjahrsprognose 2008 mit einem öffentlichen Schuldenstand von 29,2 % des BIP und 2009 von 29,7 % des BIP.

Angesichts dieser Entwicklungen und der Frühjahrsprognose 2008 der Kommissionsdienststellen ist das übermäßige Defizit nach Auffassung der Kommission auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP gesenkt worden. Daher empfiehlt die Kommission, dass der Rat die Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in der Slowakei aufhebt (SEK (2008) 572).

Folgt der Rat dieser Empfehlung, so erfüllt die Slowakei das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand.

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Die slowakische Krone nimmt seit dem 28. November 2005, d.h. bei Annahme dieses Berichts seit über zwei Jahren, am WKM II teil. Vor dem Beitritt zum WKM II ließ die Slowakei ihren Wechselkurs kontrolliert floaten. Nach dem Beitritt zum WKM II wertete die Krone zunächst weiterhin kontinuierlich auf. Der stetige Aufwertungstrend wurde im zweiten Quartal 2006 unterbrochen, als die slowakische Krone aufgrund der unsicheren Aussichten für die Finanzpolitik im Anschluss an die Wahlen sowie des allgemeinen Drucks auf die mitteleuropäischen Währungen zeitweise schwächelte. Nach der kräftigen Aufwertung zwischen Juli 2006 und März 2007 wurde der zentrale Leitkurs der slowakischen Krone mit Wirkung vom 19. März 2007 um 8,5 % heraufgesetzt. Nach dieser Aufwertung bewegte sich die slowakische Krone bis Januar 2008 3-7,3 % über dem neuen zentralen Leitkurs, bis sie dann durch neuerlichen Aufwertungsdruck im März/April 8-9 % über den zentralen WKM-II-Leitkurs gedrückt wurde. Im zweijährigen Bewertungszeitraum notierte die slowakische Krone fast durchgängig in der oberen Hälfte der Schwankungsbreite, wobei sie im Durchschnitt 5,4 % vom zentralen Leitkurs abwich. Die Aufwertung innerhalb des WKM II im Laufe des Bewertungszeitraums steht mit den wirtschaftlichen Fundamentalfaktoren in Einklang, und die slowakische Krone war keinen starken Spannungen ausgesetzt.

Die Slowakei erfüllt das Wechselkurskriterium.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in der Slowakei in den zwölf Monaten bis März 2008 mit 4,5 % unter dem Referenzwert von 6,5 %. Die durchschnittlichen Langfristzinsen bewegen sich in der Slowakei seit dem EU-Beitritt unter dem Referenzwert. Der Abstand zu langfristigen Benchmark-Anleihen im Euroraum ist seit 2002 deutlich geringer geworden und war im April 2007 praktisch gleich null. Grund für diese Entwicklung waren sinkende Länderrisikoaufschläge dank Finanzkonsolidierung und weitreichender Strukturreformen im Zeitraum 2002-2005 sowie die in letzter Zeit günstigen Inflationsaussichten und die damit einhergehende Senkung der kurzfristigen Leitzinsen. Seit Mitte 2007 ist wieder ein geringes positives Gefälle von rund 30 Basispunkten entstanden, worin der deutliche Rückgang der Langfristzinsen im Euroraum zum Ausdruck kommt.

Die Slowakei erfüllt das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze.

Außerdem wurden weitere Faktoren geprüft, unter anderem die Zahlungsbilanzentwicklung sowie die Integration der Finanz- und Produktmärkte. Die Zahlungsbilanz der Slowakei war in den letzten Jahren sehr volatil, worin Schwankungen der Exportentwicklung aufgrund neuer ADI-bedingter Produktionskapazitäten vor allem im Automobil- und Elektronikbereich zum Ausdruck kamen. Nachdem sich das Zahlungsbilanzdefizit aufgrund des dynamischen privaten Verbrauchs und der Zunahme der Importe im Zusammenhang mit ausländischen DI von 0,8 % des BIP 2003 auf über 8 % des BIP 2005-2006 erheblich ausgeweitet hatte, verringerte es sich 2007 wieder auf 5,3 %, da die Exportentwicklung durch die Produktionsaufnahme in neuen, mit ausländischen DI finanzierten Anlagen angekurbelt wurde. Das Zahlungsbilanzdefizit wurde vorwiegend durch kräftige Nettozuflüsse an ausländischen DI finanziert. Die slowakische Wirtschaft ist hochgradig mit der EU verflochten. Insbesondere im Handel und bei den ausländischen DI bestehen intensive Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten, und die Integration der slowakischen Kreditwirtschaft in den EU-Finanzsektor ist erheblich vorangekommen, vor allem durch einen hohen Anteil ausländischer Beteiligungen an Finanzintermediären.

Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission unter der Annahme, dass der Rat ihrer Empfehlung folgt und seine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufhebt, zu der Auffassung gelangt, dass die Slowakei die Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllt.

SCHWEDEN

Im Konvergenzbericht 2006 wurde festgestellt, dass die Rechtsvorschriften Schwedens nicht ganz mit den Artikeln 108 und 109 EG-Vertrag und mit der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar waren. Das Gesetz über die Sveriges Riksbank wurde 2006 und 2007 geändert, jedoch ohne die im Konvergenzbericht 2006 beanstandeten Unvereinbarkeiten zu beseitigen. Sowohl hinsichtlich der Unabhängigkeit der Zentralbank als auch ihrer Einbindung in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung sind die schwedischen Rechtsvorschriften, insbesondere das Zentralbankgesetz, das (zur Verfassung gehörende) Regierungsgesetz und das Gesetz über die Wechselkurspolitik nicht ganz mit den Artikeln 108 und 109 EG-Vertrag sowie der ESZB-/EZB-Satzung vereinbar. Unzulänglichkeiten bestehen noch im Hinblick auf die Ziele der Sveriges Riksbank, die Förderung reibungslos funktionierender Zahlungsverkehrssysteme, das Verbot der monetären Finanzierung, die Aufgaben der EZB in Bezug auf das Funktionieren der Zahlungsverkehrssysteme und bei der internationalen Zusammenarbeit, die statistischen Aufgaben der EZB und der EU und ihre Zuständigkeit für die Ernennung externer Prüfer.

Die durchschnittliche Zwölfmonatsinflation ist in Schweden seit Beginn der Inflationsüberwachung im Dezember 1996 unter dem Referenzwert geblieben. In den zwölf Monaten bis März 2008 lag die durchschnittliche Inflationsrate mit 2,0 % weit unter dem Referenzwert von 3,2 % und dürfte auch in den kommenden Monaten weit darunter bleiben.

Die HVPI-Inflation war in Schweden bis Ende 2005 rückläufig, hat seither jedoch angezogen. Der Rückgang der HVPI-Inflation bis Ende 2005 war vor allem auf das hohe Produktivitätswachstum zurückzuführen, das durch eine zyklische Komponente sowie durch die Auswirkungen umfangreicher Investitionen in Informationstechnologie unterstützt wurde. Eine Rolle spielten auch niedrigere Importpreise, die auf die allmähliche Weitergabe der Aufwertung der schwedischen Krone im Zeitraum 2002 bis 2004 und den schärferen internationalen Wettbewerb zurückzuführen waren. Die Aufwärtsdynamik seit Ende 2005 spiegelte vor allem höhere Öl- und Elektrizitätspreise wider. Außerdem haben die Lebensmittelpreise in der zweiten Jahreshälfte 2007 entsprechend den globalen Trends zu einer höheren Inflation beigetragen. Den Prognosen zufolge wird die Inflation von 2,4 % 2008 auf rund 1,9 % im Jahr 2009 sinken.

Schweden erfüllt das Preisstabilitätskriterium.

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Derzeit liegt keine Entscheidung des Rates vor, wonach in Schweden ein übermäßiges Defizit besteht. Im Zeitraum 2002-2007 hat sich die schwedische Haushaltsposition stetig verbessert: nach einem Defizit von rund 1 % des BIP 2002 wies der gesamtstaatliche Haushalt 2007 einen Überschuss von 3,5 % des BIP auf, was teilweise auf den Konjunkturaufschwung zurückzuführen war. Die Einnahmenquote blieb mit rund 55 % des BIP unverändert, während die Ausgaben im Verhältnis zum BIP allmählich zurückgingen (von 56,5% 2002 auf 52,5 % 2007). Der günstigen Entwicklung der öffentlichen Finanzen entsprechend sank der öffentliche Bruttoschuldenstand von 52,6 % des BIP 2002 auf 40,6 % des BIP 2007. In ihrer Frühjahrsprognose 2008, die auf der Annahme einer unveränderten Politik beruht, erwarten die Kommissionsdienststellen, dass der gesamtstaatliche Überschuss 2008 und 2009 auf über 2 % des BIP anschwillt, während die Schuldenquote rückläufig bleibt und 2009 auf 32 % des BIP sinkt.

Schweden erfüllt das Kriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand.

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Die schwedische Krone nimmt nicht am WKM II teil. Seit Anfang der 90er Jahre lässt Schweden seinen Wechselkurs frei schwanken und verfolgt Inflationsziele. Nachdem die schwedische Krone nach Aufhebung der Wechselkursbindung im Jahr 1992 zunächst drastisch an Wert verloren hatte, hielt sie sich anschließend in einem recht engen Band gegenüber der Deutschen Mark und später dem Euro. Im zweijährigen Bewertungszeitraum schwankte die Krone zwischen 9 und 9,50 EUR und notierte im Durchschnitt über 9,20 EUR.

Schweden erfüllt das Wechselkurskriterium nicht.

Der gleitende Zwölfmonatsdurchschnitt der Renditen schwedischer Benchmark-Anleihen mit zehnjähriger Restlaufzeit lag im März 2008 bei 4,2 % und damit unter dem Referenzwert von 6,5 %. Die durchschnittlichen Langfristzinsen bewegten sich in Schweden in den letzten Jahren durchweg unter dem Referenzwert. Der Abstand von den Langfristzinsen im Euroraum verringerte sich nach und nach von rund 50 Basispunkten 2003 auf -25 Basispunkte Mitte 2007. Entsprechend dem sich abflachenden Zinsgefälle am kurzen Ende verringerte sich die negative Differenz zwischen den Langfristzinsen in Schweden und dem Euroraum anschließend, bis das gegenwärtige Niveau von etwa null erreicht war.

Schweden erfüllt das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze.

Außerdem wurden weitere Faktoren geprüft, unter anderem die Zahlungsbilanzentwicklung sowie die Integration der Finanz- und Produktmärkte. Die schwedische Zahlungsbilanz weist seit Mitte der 90er Jahre einen Überschuss auf, der vor allem durch hohe Nettoausfuhren von Waren und in geringerem Maße Dienstleistungen entsteht. Der Zahlungsbilanzüberschuss ist von 4,9 % des BIP 2002 auf rund 6-7 % des BIP in den letzten Jahren angewachsen. Die schwedische Volkswirtschaft ist offen und eng mit der EU verflochten; rund zwei Drittel der Exporte und Importe entfallen auf den Handel innerhalb der EU. Die relative Bedeutung des Dienstleistungshandels innerhalb der EU hat in diesem Zeitraum leicht zugenommen und liegt über dem Durchschnitt für die EU-27. Bei der Integration der schwedischen Kreditwirtschaft in den EU-Finanzsektor spielen vor allem die Verbindungen zu den anderen nordischen und zu den baltischen Staaten eine Rolle. Der schwedische Finanzsektor ist insgesamt sowohl von der Größe als auch der Fortschrittlichkeit her sehr weit entwickelt und entspricht dem hohen wirtschaftlichen Entwicklungsstand des Landes.

Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Schweden die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt.

[1] 2007 erstellten Kommission und EZB auf Verlangen der nationalen Behörden Zyperns und Maltas Konvergenzberichte zu diesen beiden Ländern. Beide haben den Euro am 1. Januar 2008 eingeführt.

[2] Für die Zwecke des Preisstabilitätskriteriums wird die Inflation am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gemessen, der in der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates geänderten Fassung definiert ist.

[3] Alle Inflationsprognosen und sonstigen Variablen in diesem Bericht sind der Frühjahrsprognose 2008 der Kommissionsdienststellen entnommen. Die Prognosen der Kommissionsdienststellen beruhen auf einer Reihe allgemeiner Annahmen für externe Variablen und der Annahme einer unveränderten Politik, berücksichtigen aber gleichzeitig die Maßnahmen, zu denen ausreichende Angaben vorliegen. Die Prognose des Referenzwerts ist mit erheblichen Unsicherheiten verbunden, da sie auf der Grundlage der Inflationsprognosen für die drei Mitgliedstaaten erstellt wird, die im betreffenden Zeitraum voraussichtlich die niedrigsten Inflationsraten aufweisen, wodurch sich die Fehlermarge erhöht.

[4] Stichtag für die in diesem Bericht verwendeten Daten ist der 18. April 2008.

[5] Bei der Bewertung der Frage, ob das Kriterium der Wechselkursstabilität eingehalten wurde, überprüft die Kommission, ob der Wechselkurs in der Nähe des zentralen Leitkurses des WKM II lag, wobei gemäß der Gemeinsamen Erklärung des informellen ECOFIN-Rates zu Beitrittsländern und WKM II vom 5. April 2003 in Athen mögliche Gründe für eine Aufwertung berücksichtigt werden können.

[6] Im Mittelpunkt dieser Bewertung steht die „Zahlungsbilanz“, definiert als die Summe aus Leistungs- und Kapitalbilanz (Nettokreditaufnahme/-vergabe gegenüber dem Rest der Welt). Dieser Begriff ermöglicht es insbesondere, externen Transfers (einschließlich EU-Transfers), die zum Teil in der Kapitalbilanz erfasst werden, in vollem Umfang Rechnung zu tragen.

[7] 2005/185/EG, (ABl. L 62 vom 9.3.2005, S. 20).

[8] 2004/918/EG, (ABl. L 389 vom 30.12.2004, S. 27).

[9] 2005/183/EG, (ABl. L 62 vom 9.3.2005, S. 18).

[10] 2005/182/EG, (ABl. L 62 vom 9.3.2005, S. 16-17).