52008DC0127

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Westlicher Balkan: Stärkung der europäischen Perspektive {SEK(2008) 288} /* KOM/2008/0127 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 5.3.2008

KOM(2008) 127 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Westlicher Balkan: Stärkung der europäischen Perspektive

{SEK(2008) 288}

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Westlicher Balkan: Stärkung der europäischen Perspektive

I. EINLEITUNG

Die westlichen Balkanstaaten[1] haben sich in den vergangenen beiden Jahren der EU angenähert. Was die Reformen und die Erfüllung der festgelegten Kriterien und Bedingungen anbelangt, sind - wenngleich unterschiedliche - Fortschritte zu verzeichnen[2]. Auch im Bereich der regionalen Zusammenarbeit wurden wichtige Schritte vollzogen. Unsere Partnerländer stehen jedoch auch im Jahr 2008 vor zahlreichen Herausforderungen, die von großer Tragweite für ihre Sicherheit und Stabilität und ihr Wohlergehen sein könnten.

Die Notwendigkeit einer Lösung der Kosovo-Statusfrage hat zu verstärkter Aufmerksamkeit für die Region und ihre Verflechtungen mit der Europäischen Union geführt. Unter den derzeitigen Umständen ist es besonders wichtig, dass Frieden und Stabilität in der Region gewahrt bleiben, was sich am besten erreichen lässt, wenn die EU-Perspektive weiter gefördert und für alle Völker in der Region so sichtbar und greifbar wie möglich gemacht wird. Erforderlich ist auch ein konstruktives Engagement der politischen Führer in der gesamten Region.

Die Öffentlichkeit in den westlichen Balkanländern steht der EU-Integration überwiegend positiv gegenüber. Alle Regierungen haben sich auf dieses Ziel verpflichtet und Reformen in Gang gebracht. In einer Reihe wichtiger Fragen im Zusammenhang mit der Koexistenz und Integration verschiedener Volksgruppen sowie in einigen Fällen auch bezüglich verfassungsrechtlicher Reformen sind die Gesellschaften allerdings nach wie vor gespalten. Weitere Anstrengungen sind daher vonnöten, um in diesen Fragen einen Konsens zu erzielen, nationalistischen Auswüchsen entgegenzutreten und die notwendigen politischen und wirtschaftlichen Reformen voranzutreiben.

Es liegt im Interesse der Europäischen Union – wie auch Europas als Ganzes -, dass die Region die politischen und wirtschaftlichen Reformen, die Aussöhnung unter den Völkern und die Annäherung an die EU so schnell wie möglich vorantreibt. Daher nutzt die EU alle ihr zur Verfügung stehenden Politikinstrumente, um diese Zielsetzungen zu unterstützen. Besonderen Vorrang haben für die Kommission die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die verantwortungsvolle Staatsführung, Rechts- und Verwaltungsreformen und die Entwicklung der Zivilgesellschaft.

Auf seiner Tagung vom Dezember 2007 bekräftigte der Europäische Rat, dass „die Zukunft der westlichen Balkanstaaten in der Europäischen Union liegt“. Er erklärte sich bereit, den Heranführungsprozess fortzuführen und diesen sogar zu beschleunigen, sofern die Anstrengungen des betreffenden Partnerlandes dies rechtfertigen. Im Februar 2008 bekräftigte der Rat erneut seine Zusage, die europäische Perspektive für die westliche Balkanregion umfassend und wirksam zu fördern. Er forderte die Kommission auf, zur Förderung der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung Gemeinschaftsinstrumente zu nutzen und der gesamten Region konkrete Maßnahmen für Fortschritte in dieser Richtung vorzuschlagen.

Die EU wird den Bürgern der westlichen Balkanstaaten weiterhin eine sichtbare und konkrete Beitrittsperspektive bieten. Daher sollte die EU die Vorbereitungen im Rahmen des Heranführungsprozesses bei allen Ländern der Region beschleunigen, sofern diese die gestellten Bedingungen erfüllen. Wie schnell sich die einzelnen Länder der EU annähern werden, hängt von den Ergebnissen ab, d.h. von den Leistungen der einzelnen Länder und ihren Erfolgen bei der Verwirklichung der Reformprioritäten.

2008 ist das Jahr, in dem die Hauptverantwortung für die Förderung der regionalen Zusammenarbeit von den Partnern im westlichen Balkan übernommen wird, insbesondere im Rahmen des neu eingerichteten Regionalen Kooperationsrats. Es ist wichtig, dass die regionale Zusammenarbeit den Bürgern Vorteile bringt.

Im Falle einer Reihe von Partnern in der Region sind einige Fragen in den bilateralen Beziehungen zu den Nachbarländern noch ungelöst. Die Kommission fordert alle Beteiligten nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, damit beiderseits annehmbare Lösungen gefunden werden. Gutnachbarliche Beziehungen und die regionale Zusammenarbeit sind weiterhin wesentliche Voraussetzungen für Fortschritte in Richtung EU-Mitgliedschaft.

Die Kommission unterstützt die Reformanstrengungen und die regionale Zusammenarbeit der westlichen Balkanstaaten im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe. Auf dem Gebiet der Geberkoordinierung hat die Kommission den Anstoß für eine neue Initiative gegeben, in die die Internationalen Finanzinstitutionen und der bilateralen Geber einbezogen sind. Sie soll bewirken, dass ein Maximum an Hilfe bereitgestellt wird und durch die Bündelung von Zuschüssen und Darlehen der vorrangige Modernisierungs- und Entwicklungsbedarf der Region gedeckt wird.

Ziel dieser Mitteilung ist es, das entschiedene Eintreten der EU für eine europäische Perspektive des westlichen Balkans zu bekräftigen und das weitere Vorgehen aufzuzeigen, das der Region verstärkte Fortschritte bei der Annäherung an die EU ermöglicht. Die Mitteilung gehört zu den Folgemaßnahmen der Agenda von Thessaloniki und der Mitteilung von Salzburg und steht im Einklang mit dem im November 2007 von der Kommission vorgelegten Strategiepapier zur Erweiterung. In der Mitteilung werden neue Initiativen vorgestellt, die die Förderung direkter Kontakte zwischen den Menschen beispielsweise durch Visa-Liberalisierung und Stipendien, die Entwicklung der Zivilgesellschaft und die Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Region betreffen. Sie enthält zudem eine Kurzanalyse der Lage der einzelnen Partner vor dem Hintergrund der Entwicklungen seit den letzten Fortschrittsberichten, die im November 2007 vorgelegt wurden[3].

Der Beschluss des amtierenden Ratsvorsitzes, am 28. März in Brdo (Slowenien) eine Ministertagung mit den westlichen Balkanstaaten abzuhalten, kommt zur richtigen Zeit. Die vorliegende Mitteilung liefert Hintergrundmaterial für die Diskussionen auf dieser Tagung.

Der Rat wird ersucht, die in dieser Mitteilung dargelegten Maßnahmen zu genehmigen und ihre Umsetzung zu unterstützen.

II. BISHERIGE FORTSCHRITTE UND KÜNFTIGE VORGEHENSWEISE

1. Annäherung an die EU und Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit

Die Annäherung an die EU hängt von der Erfüllung der für die jeweilige Phase dieses Prozesses geltenden Kriterien und Bedingungen ab. Maßgeblich sind dabei die Kopenhagener Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, die u.a. regionale Kooperation, gutnachbarliche Beziehungen und die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) betreffen. Die westlichen Balkanländer müssen vor allem wirksame Maßnahmen ergreifen, um die in ihren Europäischen Partnerschaften bzw. Beitrittspartnerschaften festgelegten prioritären Ziele zu erreichen. Das Fortschrittstempo jedes einzelnen Landes wird also von dessen eigenen Anstrengungen bestimmt.

Weitere Schritte auf dem Weg zu einer möglichen EU-Mitgliedschaft

Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien schreiten voran: Nach dem Abschluss des Screenings im Oktober 2006 wurden bis Februar 2008 zu 16 Kapiteln Verhandlungen aufgenommen und zwei Kapitel vorläufig abgeschlossen. Kroatiens Fortschritte signalisieren den anderen westlichen Balkanstaaten, dass sich ihnen eine konkrete Beitrittsperspektive bietet, sobald sie die entsprechenden Bedingungen erfüllen.

Sofern sich die Regierung mit Nachdruck für die Erfüllung der Benchmarks und der anderen Voraussetzungen einsetzt, können im kommenden Jahr erhebliche Fortschritte in den Beitrittsverhandlungen mit Kroatien erzielt werden. Für Kroatien kann 2008 jedoch nur dann ein entscheidendes Jahr auf seinem Weg zum EU-Beitritt werden, wenn das Land seine Justiz- und Verwaltungsreformen weiter vorantreibt und in den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Minderheitenrechte, Flüchtlingsrückkehr sowie bei der Fortsetzung der Umstrukturierung des Schiffbausektors weitere Erfolge verzeichnet. Mit besonderem Nachdruck muss das Land auch die Lösung noch offener Fragen in Beziehungen zu den Nachbarländern angehen. Insbesondere die Lösung der Frage der Umweltschutz- und Fischereischutzzone muss unverzüglich und im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Februar 2008 in Angriff genommen werden.

Der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wurde im Dezember 2005 der Kandidatenstatus gewährt. Nachdem die Reformen in den letzten zwei Jahren insgesamt nur schleppend vorankamen, scheint sich ihr Tempo in jüngster Zeit zu beschleunigen.

Durch die bessere Zusammenarbeit zwischen den politischen Parteien sowie zwischen Premierminister und Präsident konnte ein breiterer Konsens über Reformen in Zusammenhang mit der EU erzielt werden. Im Zuge dieser Reformen wurden u.a. die Mitglieder des Justizrats durch das Parlament ernannt und die Gesetze über Staatsanwaltschaft, Rat der Staatsanwälte und über die Zusammensetzung des Ausschusses für interethnische Beziehungen verabschiedet. Auch bei der Umsetzung der Polizeireform und der Dezentralisierung sind Fortschritte zu verzeichnen.

Wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2007 bekräftigt, ist die Gewährleistung gutnachbarlicher Beziehungen und die Aushandlung beiderseits annehmbarer Lösungen für ungelöste Fragen in den Beziehungen zu den Nachbarländern unabdingbar.

In der vom Rat am 18. Februar 2008 angenommenen Beitrittspartnerschaft[4] werden acht Schwerpunktbereiche ausgewiesen, in denen die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien im Rahmen des Beitrittsprozesses Fortschritte erzielen muss. Diese umfassen die ordnungsgemäße Umsetzung aller mit dem SAA eingegangenen Verpflichtungen, den Dialog zwischen den politischen Parteien, die Umsetzung des Polizeigesetzes und der Rechtsvorschriften über die Korruptionsbekämpfung, die Reform des Justizsystems und der öffentlichen Verwaltung sowie beschäftigungspolitische Maßnahmen und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen.

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien wird durch die Umsetzung dieser Schwerpunkte beweisen müssen, dass sie für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen bereit ist. Die Kommission geht davon aus, dass mit ausreichendem politischen Willen und parteiübergreifender Zusammenarbeit dieses Ziel 2008 erreicht werden kann. Die Kommission wird in ihrem regelmäßigen Bericht im Herbst dieses Jahres eine Bewertung der Fortschritte in den Schwerpunktbereichen vorlegen. Von diesen Fortschritten hängt ab, ob eine Empfehlung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erteilt wird.

Wichtige Zwischenziele konnten auch durch den Abschluss von Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit den anderen Ländern der Region erreicht werden. So wurden im Juni 2006 und im Oktober 2007 entsprechende Abkommen mit Albanien bzw. mit Montenegro unterzeichnet[5]. Die handelsbezogenen Bestimmungen der dazugehörigen Interimsabkommen sind bereits in Kraft getreten. Damit auch die SAA möglichst bald in Kraft treten können, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten zu einer zügigen Ratifizierung dieser Abkommen auf. Im November bzw. im Dezember 2007 wurden SAA mit Serbien und Bosnien und Herzegowina von der Kommission paraphiert. Diese Abkommen werden unterzeichnet sobald die Länder die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine zufriedenstellende Bilanz - vor allem bei der Erfüllung der im SAA und auch in den Handelsbestimmungen verankerten Verpflichtungen - ist für weitere Fortschritte der einzelnen Länder auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft unerlässlich.

Albanien hat bei der Umsetzung der Reformen und der Annäherung an die EU-Standards weitere Fortschritte verzeichnet. Die Umsetzung seines Interimsabkommens im Rahmen des SAA schreitet gut voran und zeigt bereits konkrete Ergebnisse. Seine ausgewogen Haltung in der Kosovofrage hat zudem zur Stabilität in der Region beigetragen.

Die politischen Entscheidungsträger in Albanien haben zugesagt, sich um ein konstruktives Beziehungen bei der Umsetzung wichtiger Reformen zu bemühen. Von zentraler Bedeutung sind für das Land insbesondere die Wahlreform - mit Blick auf die Parlamentswahlen 2009 -, die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die Reform des Justizsystems und die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität. Eine bessere Zusammenarbeit im Parlament wird die Fortschritte in diesen Schwerpunktbereichen beschleunigen.

Wenn Albanien das SAA weiterhin zufriedenstellend umsetzt und sich für die Einhaltung der internationalen Standards bei den Wahlen und die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit einsetzt, ist eine weitere Annäherung an die EU möglich . Weitere wichtige Aufgaben sind die Stärkung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.

Montenegro hat seit seiner Unabhängigkeitserklärung im Juni 2006 große Fortschritte erzielt und den Ausbau der Kapazitäten seiner Institutionen und seines Rechtssystems aktiv vorangetrieben. Mit der Annahme der Verfassung und der Unterzeichnung des SAA konnten wichtige Erfolge für Montenegro und seine Beziehungen zur EU verbucht werden.

Montenegros Verfassung stimmt weitgehend mit den europäischen Standards überein. Sie bietet einen angemessenen allgemeinen Rahmen für die Justiz und den Schutz der Menschenrechte und Minderheitenrechte. Allerdings muss Montenegro die Vorbereitungen auf die praktische Anwendung dieses Rahmens deutlich beschleunigen und vor allem die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechenschaftspflicht in vollem Umfang gewährleisten. Auch die Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität muss weiter verstärkt werden. Zu den wichtigsten Herausforderungen gehören zudem die Fortsetzung der Verwaltungsreform und der Ausbau der Verwaltungskapazitäten.

Außerdem muss Montenegro in nächster Zeit einen umfassenden Konsens in Fragen des Staatsaufbaus und weitere Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda für die europäische Integration erreichen. Dazu könnten die Präsidentschaftswahlen im April 2008 beitragen.

Die einstimmige Ratifizierung des SAA machte deutlich, dass die europäische Perspektive im Land breite Unterstützung findet. Wichtige Voraussetzungen für eine weitere Annäherung des Landes an die EU sind die Umsetzung des Interimsabkommens und eine effizientere Vorbereitung auf die Anwendung des SAA, nach dessen Ratifizierung. Besondere Bedeutung ist außerdem der Stärkung der makroökonomischen Stabilität und der Förderung des Unternehmensumfelds beizumessen.

Bosnien und Herzegowina hat weitere Anstrengungen zur Umsetzung der Agenda für die europäische Integration unternommen. Im Oktober 2007 verpflichteten sich die politischen Entscheidungsträger die Polizeireform durchzuführen und die Reformagenda insgesamt voranzubringen, um die Voraussetzungen für die Unterzeichnung des SAA zu erfüllen (Erklärung von Mostar).

Das Land setzte seine Zusammenarbeit mit dem IStGHJ fort und hat dabei nun ein allgemein zufriedenstellendes Niveau erreicht. Durch die Einführung neuer Arbeitsverfahren konnte eine gewisse Steigerung der Leistungsfähigkeit der staatlichen Institutionen erreicht werden. Diese Entwicklungen ermöglichten schließlich die Paraphierung des SAA am 4. Dezember 2007. Die politische Führung des Landes muss nun erhebliche Anstrengungen unternehmen, damit Bosnien und Herzegowina die volle Verantwortung für seine Staatsführung tragen und die Umsetzung der Reformagenda fortsetzen kann. Im Februar 2008 beschloss der Friedensimplementierungsrat die Auflösung des Amtes des Hohen Repräsentanten zu verschieben.

Die Regierung von Bosnien und Herzegowina muss nun auf der Ebene des Gesamtstaates Rechtsvorschriften für die Polizei verabschieden und andere prioritäre Aufgaben in Angriff nehmen. Nach Auffassung der Kommission könnte es Bosnien und Herzegowina mit ausreichendem politischem Willen gelingen, die Voraussetzungen für die Unterzeichnung des SAA in Kürze zu erfüllen. Bosnien und Herzegowina muss jedoch funktionierende und leistungsfähige Institutionen schaffen, die den Herausforderungen der europäischen Integration gewachsen sind.

Serbien hat eine Schlüsselrolle inder Region in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht. Serbien ist auch wichtig für die Stabilität der Region, die von einem friedlichen und in Wohlstand lebenden Serbien , das voll und ganz in die Familie der europäischen Nationen integriert ist, profitieren würde. Serbien muss nun richtungsweisende Entscheidungen für seine Zukunft treffen. Die Präsidentschaftswahlen vom Februar 2008 bestätigten den europäischen Kurs Serbiens.

Die EU hat der Einsetzung einer Task Force zugestimmt, die Möglichkeiten für die Verwirklichung rascher Fortschritte prüfen soll und hat die Unterzeichnung des SAA mit Serbien zugesagt, sobald die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kommission ist weiterhin überzeugt, dass das SAA Serbien und der EU Vorteile bringen und sich auch auf die Region positiv auswirken wird.

Dabei gewinnt die Förderung der regionalen Zusammenarbeit und gutnachbarlicher Beziehungen umso mehr an Bedeutung, damit sich Serbien und die Region als Ganzes weiter der EU annähern können.

Serbiens Fortschritte in Richtung der EU, einschließlich des Kandidatenstatus, können beschleunigt werden, wie der Europäische Rat am 14. Dezember 2007 festgestellt hat. Die Kommission fordert Serbien auf, sein Engagement für engere Beziehungen zur EU zu bekräftigen.

Kosovo und die Status-Frage

Am 17. Februar nahm die Kosovo-Versammlung eine Entschließung an, in der die Unabhängigkeit des Kosovo erklärt wurde Auf seiner Tagung vom 18. Februar nahm der Rat zur Kenntnis, dass die Entschließung den Kosovo auf die Grundsätze der Demokratie und der Gleichheit aller seiner Bürger, den Schutz der serbischen und anderer Minderheiten, den Schutz des kulturellen und religiösen Erbes und eine internationale Beobachtung verpflichtet.

Er nahm zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren nationalen Verfahren und dem Völkerrecht über ihre Beziehungen zum Kosovo beschließen werden. Er betonte, dass der Kosovo einen Fall eigener Art darstellt, der die Grundsätze der Souveränität und territorialen Integrität, der VN-Charta und Resolutionen des Sicherheitsrates oder der Schlussakte von Helsinki nicht in Frage stellt. Außerdem begrüßte der Rat die weitere Präsenz der internationalen Gemeinschaft auf der Grundlage der Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrates. Er bekräftigte die Bereitschaft der EU eine führende Rolle bei der Stärkung der Stabilität in der Region zu übernehmen.

Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vertritt die Kommission die Auffassung, dass Belgrad und Pristina ihre früheren Zusagen einhalten und sich jeglicher Handlungen oder Erklärungen enthalten müssen, die die Sicherheitslage gefährden könnten.

Die Kommission begrüßt, dass der Rat seine Zusage, die europäische Perspektive für die westliche Balkanregion umfassend und wirksam zu fördern, erneut bekräftigte und die Kommission aufforderte, zur Förderung der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung Gemeinschaftsinstrumente zu nutzen und der gesamten Region konkrete Maßnahmen für Fortschritte in dieser Richtung vorzuschlagen.

Die EU wird die künftige Entwicklung des Kosovo durch eine internationale zivile Mission unter Leitung eines EU-Sonderbeauftragten, eine Rechtsstaatlichkeitsmission im Rahmen der ESVP und umfassende Unterstützung der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung fördern.

Am 4. Februar nahm die EU eine Gemeinsame Aktion zur Entsendung dieser ESVP-Mission (EULEX Kosovo) an und ernannte einen EU-Sonderbeauftragten. An der Mission werden Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte und Zollbeamte teilnehmen, um die Behörden des Kosovo bei der Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen.

Zu den zentralen Herausforderungen, vor denen der Kosovo steht, gehören u.a. die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere der Justizbehörden, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption, die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Beschäftigung, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Rückkehr von Flüchtlingen und für Minderheiten sowie die Förderung des Dialogs und der Aussöhnung zwischen den Volksgruppen. Die Hilfe der EU für den Kosovo im Zeitraum von 2007 – 2010 wird sich schätzungsweise auf 1 Mrd. EUR belaufen. Aus diesen Mitteln werden die Unterstützung der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung und der Beitrag der EU zur internationalen Präsenz im Kosovo finanziert.

Das Kosovo hat weitere Fortschritte auf dem Weg zu einer demokratischen und multiethnischen Gesellschaft erzielt. So wurden im November 2007 freie und faire Parlamentswahlen abgehalten, die weitgehend den internationalen Standards entsprachen. Die neue Koalitionsregierung, der auch Minister aus der serbischen und der türkischen Volksgruppe angehören, sicherte den Minderheiten, insbesondere den Kosovo-Serben, bessere Lebensbedingungen zu. Sie betonte außerdem, dass sie den in der europäischen Agenda verankerten Reformen große Bedeutung beimisst.

Wie der restliche westliche Balkan hat auch der Kosovo eine klare und konkrete EU-Perspektive. Die Reformen sind Gegenstand eines regelmäßigen Dialogs zwischen dem Kosovo und der Kommission und die Fortschritte werden fortlaufend überwacht. Die Kommission will ihre Unterstützung für den Aufbau der Institutionen und die Entwicklung stärken und wird eine Geberkonferenz veranstalten, um weitere Mittel zur Deckung des dringendsten Bedarfs im Kosovo zu mobilisieren. Sie wird sich außerdem für die Ausweitung der persönlichen Kontakte und eine stärkere Beteiligung des Kosovo an der regionalen Zusammenarbeit einsetzen.

Fortschritte bei der regionalen Zusammenarbeit - der neue Regionale Kooperationsrat[6]

Auf dem Gebiet der regionalen Zusammenarbeit sind erhebliche Fortschritte zu verzeichnen, nicht zuletzt weil die Länder Südosteuropas stärkere Verantwortung für diesen Prozess übernommen haben. Der Übergang vom Stabilitätspakt zu einem von der Region getragenen Kooperationsrahmen, der auf dem Gipfeltreffen zum Südosteuropäischen Kooperationsprozess (SEECP) in Zagreb im Mai 2007 eingeleitet worden war, wurde im Februar 2008 weitgehend abgeschlossen. Die politischen Leitlinien für den neuen Kooperationsrahmen werden vom SEECP vorgegeben. Wichtiger Bestandteil dieser Struktur ist der neu eingerichtete Regionale Kooperationsrat (Regional Cooperation Council - RCC), dessen Generalsekretär zwischenzeitlich ernannt wurde. Das RCC-Sekretariat in Sarajewo hat seine Tätigkeit im Januar 2008 aufgenommen. Demnächst soll auch ein Verbindungsbüro in Brüssel eingerichtet werden. Das Sekretariat wird von den Ländern der Region, der Kommission und anderen internationalen Gebern kofinanziert. Die EU ist im Verwaltungsrat des RCC vertreten.

Der RCC kann auf der erfolgreichen Arbeit des Stabilitätspakts aufbauen, der den regionalen Maßnahmen und der Geberkoordinierung in Südosteuropa in den Jahren 1999 bis 2007 äußerst wichtige Impulse verliehen hat. Der RCC wird die Arbeiten des Stabilitätspakts unter Straffung der Initiativen und Projekte fortsetzen. Die Kommission wird den RCC unterstützen und appelliert an die Länder der Region, die Mitgliedstaaten und die anderen Geber, ebenfalls einen Beitrag zu leisten.

2. Direkte Kontakte zwischen den Menschen, Sensibilisierung der Bürger für die EU

Die Förderung von direkten Kontakten zwischen Bürgern der westlichen Balkanländer und der EU-Mitgliedstaaten ist eine vorrangige Aufgabe, denn diese Kontakte geben den Menschen in der Region die Möglichkeit, ihr Wissen über die Europäische Union zu vertiefen und die europäischen Wertvorstellungen, Regeln und Lebensweisen besser kennenzulernen. Kontakte zwischen den Bürgern der westlichen Balkanländer untereinander wiederum tragen zur Aussöhnung bei. Der Europäische Rat hat die Bedeutung direkter Kontakte zwischen den Menschen hervorgehoben und die Kommission aufgefordert, diese insbesondere in den Bereichen Visa und Stipendien durch gezielte Initiativen zu fördern [7].

Auf dem Weg zu einer visumfreien Einreise

Die visumfreie Einreise in die EU ist für die Menschen in den westlichen Balkanländern von erheblicher Bedeutung. Kroatien ausgenommen benötigen die Bürger dieser Länder nach wie vor ein Visum für die Einreise in die EU. Der schrittweise Übergang zur Visafreiheit ist Teil der Vorbreitungen auf eine EU-Mitgliedschaft, die letztendlich auch den Beitritt zum Schengen-Raum umfasst. Gleichzeitig muss bei der Einführung von Reiseerleichterungen den Interessen der EU in Bezug auf innere Sicherheit und Migration Rechnung getragen werden. Voraussetzung für Reiseerleichterungen ist daher, dass die Länder des westlichen Balkans die notwendigen Reformen durchführen.

Als ersten Schritt in Richtung einer Visa-Liberalisierung hat die Kommission mit den westlichen Balkanländern Abkommen über Visaerleichterungen ausgehandelt, die im September 2007 unterzeichnet wurden und am 1. Januar 2008 in Kraft getreten sind. Sie bringen wesentliche Verbesserungen hinsichtlich der Beantragung und Erteilung von Visa für die Einreise in EU-Mitgliedstaaten mit sich: die Visumgebühren wurden gesenkt (von 60 EUR auf 35 EUR), zahlreiche Personengruppen sind zudem von dieser Gebühr befreit. Die Abkommen sehen Fristen für die Visumerteilung (normalerweise 10 Tage) und vereinfachte, klare Regelungen für die Visaerteilung für bestimmte Personengruppen vor. Die Abkommen über Visaerleichterungen sind an Rückübernahmeabkommen, die parallel ausgehandelt und geschlossen wurden[8], und die Einführung biometrischer Identifikatoren gekoppelt.

Die westlichen Balkanländer und die Mitgliedstaaten müssen nun für die ordnungsgemäße Umsetzung der Abkommen über Visaerleichterungen und der Rückübernahmeabkommen sorgen. Zur Überwachung der Umsetzung werden gemeinsame Ausschüsse eingerichtet, die erstmals im Frühjahr 2008 tagen werden. Die Ausschüsse werden Leitlinien für die einheitliche Anwendung der Abkommen festlegen, die von den Konsulaten der Mitgliedstaaten zu beachten sind.

Im Einklang mit der Agenda von Thessaloniki und den Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) vom Juni 2007 hat die Kommission erste Maßnahmen ergriffen, um die Visa-Liberalisierung für die westlichen Balkanstaaten vorzubereiten. In ihrem Strategiepapier zur Erweiterung vom November 2007 kündigte die Kommission an, dass sie mit jedem der betroffenen Länder einen Dialog aufnehmen wird, um einen Fahrplan für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aufhebung der Visumpflicht festzulegen.

In seinen Schlussfolgerungen vom 28. Januar 2008 begrüßte der Rat die Absicht der Europäischen Kommission, mit allen Ländern der Region bald einen Dialog über Visafragen aufzunehmen. Er bekräftigte seine Bereitschaft, dieses Thema auf der Grundlage der vorliegenden Mitteilung der Kommission im Hinblick darauf zu erörtern, dass detaillierte Fahrpläne mit klaren Referenzkriterien festgelegt werden, die von den Ländern der Region erfüllt werden müssen, um schrittweise eine Visa-Liberalisierung erreichen zu können.

Mit Serbien nahm die Kommission im Januar den Dialog über die Visa-Liberalisierung auf, und der Dialog mit der ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien wurde im Februar eingeleitet. Der Dialog mit Albanien wird Anfang März beginnen. Der Dialog mit Bosnien und Herzegowina wird folgen.

Die Fahrpläne werden von der Kommission in Abstimmung mit dem Rat und unter Berücksichtigung der Beiträge der westlichen Balkanstaaten aufgestellt. Die Fahrpläne werden vier Themenkomplexe abdecken: Dokumentensicherheit, illegale Einwanderung, öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie Außenbeziehungen. Es wird sich um auf die einzelnen Länder zugeschnittene Fahrpläne handeln, die diese in die Lage versetzen sollen, ihre Reformbemühungen gezielter an den Anforderungen der EU auszurichten. Ziel der Kommission ist es, die Fahrpläne nach der Einleitung der einzelnen Dialoge so schnell wie möglich fertig zu stellen, damit die nötigen Reformen umgehend umgesetzt werden können.

Das Tempo der Visa-Liberalisierung wird von den individuellen Fortschritten der Länder bei der Erfüllung der Referenzkriterien abhängen. Dabei wird auch die übergeordnete Frage berücksichtigt, inwieweit die Länder in der Lage sind, die ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung der Abkommen über Visaerleichterungen und Rückübernahme zu gewährleisten. Die Kommission wird die Umsetzung der Fahrpläne mit finanzieller und technischer Hilfe unterstützen.

Die Kommission und der Rat werden die Fortschritte bei der Umsetzung der betreffenden Reformen genau verfolgen. Erfüllt ein Land die gestellten Bedingungen, wird die Kommission dem Rat vorschlagen, die für das Land geltende Visumpflicht durch eine Änderung der Verordnung 539/2001 des Rates aufzuheben[9].

Mehr Stipendien für Studierende aus den westlichen Balkanstaaten

Die Kommission bietet Studenten aus den westlichen Balkanstaaten im Rahmen des Programms Erasmus Mundus eine wachsende Zahl von Stipendien: neben den 100 Postgraduiertenstipendien für Master-Studiengänge, die seit dem Studienjahr 2007/2008 vergeben werden (Komponente „westliche Balkanländer“), stehen ab dem Studienjahr 2008/2009 500 Stipendien für Studierende aller Studienzyklen und Hochschullehrer zur Verfügung (im Rahmen der Komponente „externe Zusammenarbeit“). Für diese Maßnahmen sind Gemeinschaftsmittel von bis zu 10 Mio. EUR jährlich veranschlagt.

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Tagung der Rates vom 28.01. 2008 plant die Kommission zudem, diese jährliche Mittelzuweisung zu verdoppeln, sodass ab dem Studienjahr 2009/2010 mehrere Hundert weitere Stipendien vergeben werden könnten.

Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, die Zahl der Stipendien, die sie im Rahmen bilateraler Stipendienprogramme für Studierende aus dem westlichen Balkanländern zur Verfügung stellen, ebenfalls zur erhöhen.

Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen und -agenturen

Kandidaten- und potenzielle Kandidatenländer sind auf der Grundlage entsprechender Rahmenabkommen zur Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen berechtigt. Diese Beteiligung ist ein wichtiges Mittel, um die Integration und Zusammenarbeit und die Entwicklung geeigneter Strategien zu fördern. Die Beteiligung wird von der Gemeinschaft unterstützt und in einigen Fällen wird den Ländern eine Teilnahme unter Vorzugsbedingungen ermöglicht.

Die Kommission hat in enger Zusammenarbeit mit den Ländern der Region ermittelt, welche Gemeinschaftsprogramme ihren Interessen und Kapazitäten entsprechen bzw. wie die Länder gegebenenfalls auf die Beteiligung daran vorbereitet werden können . Seit 2007 nehmen die meisten westlichen Balkanstaaten am Siebten Forschungsrahmenprogramm teil; einige von ihnen beteiligen sich darüber hinaus an den Förderprogrammen „Kultur“, „Fortschritt“, „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“, „Zollwesen“ und „Fiscalis“. 2008-2009 soll weiteren westlichen Balkanstaaten die Beteiligung an einer noch größeren Zahl von Programmen ermöglicht werden.

Über die Mitwirkung der westlichen Balkanstaaten an Gemeinschaftsagenturen wird im Einzelfall entschieden. Insbesondere im Falle Kroatiens und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien machen die Vorbereitung für die Mitwirkung an bestimmten Agenturen Fortschritte. Eine Reihe von Gemeinschaftsagenturen wird mit IPA-Mitteln bei den Vorbereitungen auf die Beteiligung der westlichen Balkanländer unterstützt.

Die Kommission wird 2008 eine Mitteilung vorlegen, in der sie vorschlagen wird, die potenziellen Kandidatenländer hinsichtlich der Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen den Kandidatenländern gleichzustellen, und zwar auch im Hinblick auf den Kofinanzierungsanteil der Gemeinschaft, der von 75 auf 90% erhöht werden soll.

Sonstige Aktivitäten in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung, Kultur, Jugend und Medien

Die EU und die westlichen Balkanländer haben ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet Wissenschaft und Forschung intensiviert. So ist eine zunehmende Beteiligung der westlichen Balkanländer an den Maßnahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms festzustellen: Die Zahl der Projektvorschläge aus der Region ist deutlich gestiegen und für den westlichen Balkan wurde ein neues Kooperationsinstrument eingerichtet (Inco.net).

Die westlichen Balkanländer haben mit Unterstützung der Kommission begonnen, eine integrierte Forschungspolitik auszuarbeiten, die den Zielen des Europäischen Forschungsraums gerecht wird. Wissenschaftler aus den westlichen Balkanländern können sich an den Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle beteiligen. Im Juni 2006 wurde eine „Steuerungsplattform Forschung im westlichen Balkan“ ins Leben gerufen, die alle Akteure, die sich um den Ausbau der Forschungskapazitäten in dieser Region bemühen, zusammenbringt. Die Plattform tagte bislang zweimal jährlich.

Die im westlichen Balkan im Bereich Bildung und Kultur durchgeführten Maßnahmen dienen der Entwicklung der Humanressourcen und leisten einen Beitrag zur Aussöhnung. Zu erwähnen sind insbesondere die 2007 ins Leben gerufene Initiative „Bildungsreform in Südosteuropa“ und die von der Europäischen Stiftung für Berufsbildung in der Region geleistete Arbeit. Im Rahmen des Programms Tempus hat sich eine intensive Hochschulzusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen der westlichen Balkanländer und der EU-Mitgliedstaaten entwickelt. Im Rahmen dieses Programms stellt die Gemeinschaft für den westlichen Balkan jährlich 20 Mio. EUR zur Verfügung.

Im Mai wird in Ljubljana im Rahmen des Europäischen Jahrs des interkulturellen Dialogs eine Konferenz zum Thema „Rolle der Kulturpolitik und –praxis in den EU-Außenbeziehungen“ („Cultural Policies and Practices in EU Foreign Relations“) stattfinden, bei der der westliche Balkan ein besonderer Schwerpunkt sein wird. Gemeinsam mit dem Europarat führt die Kommission ein Regionalprogramm für den Schutz des Kulturerbes in Südosteuropa durch, in das bislang 177 Bauwerke und Stätten einbezogen sind.

Darüber hinaus unterstützt die Kommission Initiativen im Bereich Medienreform . Eine Konferenz zum Thema „Rundfunk“ wird im Juni 2008 in Istanbul stattfinden.

Die Jugendarbeit in den westlichen Balkanländern (Jugendaustausch, Projekte des Europäischen Freiwilligendienstes, Bildungsmaßnahmen, Netzwerkbildung) wird über eine spezifische Komponente des EU-Programms „Jugend in Aktion“ gefördert. Diese 2007 eingeleiteten Maßnahmen werden 2008 weiter ausgebaut.

Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit dient der Aussöhnung und den gutnachbarlichen Beziehungen und erleichtert zugleich die europäische Integration der Empfängerländer. Sie ist für eine Region, deren jüngste Vergangenheit von Konflikten geprägt ist, besonders wichtig. Mit Programmen im Bereich der grenzübergreifenden Zusammenarbeit werden im Rahmen gemeinsamer Maßnahmen lokaler Akteure direkte Kontakte zwischen den Menschen unterstützt und grenzübergreifende Investitionen angeregt.

Die im Rahmen von IPA geleistete Gemeinschaftsunterstützung für die grenzübergreifende Zusammenarbeit in den westlichen Balkanländern beschränkt sich nicht mehr auf die Grenzen zwischen diesen Ländern und den benachbarten EU-Mitgliedstaaten, sondern sie bezieht mittlerweile auch die Grenzen zwischen den westlichen Balkanländern ein. Die diesbezügliche Hilfe wurde erheblich aufgestockt, sodass im Zeitraum 2007-2011 jährlich rund 50 Mio. EUR zur Verfügung stehen, gegenüber 20 Mio. EUR jährlich im Zeitraum 2004-2006.

3. Entwicklung der Zivilgesellschaft und zivilgesellschaftlicher Dialog – die neu eingerichtete Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft

Die Zivilgesellschaft ist ein wesentliches Element einer demokratischen Öffentlichkeit. Ihre aktive Beteiligung an den politischen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen in den westlichen Balkanländern stärkt die Demokratie und fördert die Aussöhnung. Trotz einiger positiver Entwicklungen sind die zivilgesellschaftlichen Organisationen weiterhin schwach und müssen durch Fortbildungsmaßnahmen dabei unterstützt werden, sich auf die neuen Erfordernisse einzustellen. Es ist daher wichtig, dass die Voraussetzungen für die weitere Verstärkung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten geschaffen werden.

Die EU hat die Entwicklung der Zivilgesellschaft und den zivilgesellschaftlichen Dialog in den westlichen Balkanländern bereits in der Vergangenheit über verschiedene Instrumente unterstützt und wird diesem Thema auch im Rahmen von IPA besondere Aufmerksamkeit widmen. Die bisherige Hilfe betrifft ein breites Spektrum von Organisationen; schwerpunktmäßig wurden die Bereiche interethnische Beziehungen, Schutz von Minderheitenrechten - u.a. der Roma - Armutsbekämpfung, Umweltschutz und soziale Entwicklung unterstützt.

Im Zeitraum 2005-2005 wurde die Zivilgesellschaft in den westlichen Balkanstaaten im Rahmen von Länder- und Regionalprogrammen mit insgesamt 27 Mio. EUR unterstützt. Weitere Hilfe wird im Rahmen der Programme für grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR[10]) bereitgestellt.

In ihrem im November 2007 vorgelegten Strategiepapier kündigte die Kommission die Einrichtung einer neuen Finanzfazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft und des zivilgesellschaftlichen Dialogs an. Die Zusammenarbeit wird u.a die Bereiche Menschenrechte, Gleichstellung, soziale Integration, Gesundheit, Umwelt, Interessenvertretung der Wirtschaft, Medien, Kultur und Verbraucherpolitik betreffen. Mit der Fazilität können Maßnahmen in den folgenden drei Bereichen gefördert werden:

- Unterstützung lokaler zivilgesellschaftlicher Initiativen und Kapazitätsaufbau und damit Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft;

- Programme, die Journalisten, junge Politiker, Gewerkschaftsführer, Lehrer usw. mit den EU-Organen in Kontakt bringen;

- Unterstützung des Aufbaus von Partnerschaften und Netzwerken zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Unternehmen, Gewerkschaften und anderen Sozialpartnern und Berufsverbänden in den Empfängerländern und den entsprechenden Organisationen auf EU-Ebene, um den Wissens- und Erfahrungsaustausch zu fördern.

Entsprechende Projekte sollen sowohl im Rahmen der Länder- als auch der Mehrländerprogramme von IPA entwickelt werden. Für alle Komponenten der Fazilität wird über ein IPA-Mehrempfängerprogramm flankierende technische Hilfe bereitgestellt. Auch die Ausbildungsmaßnahmen, die Förderung des Aufbaus von Kapazitäten und der Netzwerkbildung sowie die Weiterverbreitung von Ergebnissen werden durch technische Hilfe unterstützt. Die Finanzmittel zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten in den westlichen Balkanstaaten in der Periode 2008-10 werden sich im Vergleich zur Periode 2005-07 ungefaehr verdreifachen. Den Auftakt für die Maßnahmen im Rahmen der neuen Fazilität wird eine Konferenz zivilgesellschaftlicher Organisationen im April 2008 in Brüssel geben.

Da auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften einen wichtigen Beitrag zu einer rascheren Aussöhnung leisten können, wird die Kommission den Dialog mit ihnen aufnehmen. Dies soll den Religionsgemeinschaften die Möglichkeit geben, sich mit den EU-Strukturen und –Verfahren vertraut zu machen und den Meinungsaustausch fördern.

4. Verantwortungsvolle Staatsführung

In ihrem 2007 vorgelegten Strategiepapier zur Erweiterung räumte die Kommission grundlegenden Fragen der Staatsführung wie etwa Institutionenaufbau, Rechts- und Verwaltungsreformen und der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption hohe Priorität ein. Die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) ist weiterhin eine Voraussetzung für die Annäherung der betreffenden Länder an die EU.

Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit[11]

Zusammenarbeit und Reformen im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit, insbesondere die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption, Justiz- und Polizeireformen, sowie die Verbesserung der Grenzverwaltung sind für den westlichen Balkan besonders wichtig und gehören zu den Hauptschwerpunkten der europäischen Agenda dieser Länder. Auf diesen Bereich wird auch in Zukunft ein beträchtlicher Teil der Gemeinschaftshilfe für die Region entfallen.

Der von der Kommission kofinanzierte Ohrid-Prozess zur Verbesserung der Grenzsicherung wurde Ende 2007 erfolgreich abgeschlossen. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich soll im Rahmen des RCC fortgesetzt werden.

Europol räumt dem westlichen Balkan hohe Priorität ein. 2007 unterzeichneten Albanien, Bosnien und Herzegowina und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien strategische Abkommen mit Europol. Mit Montenegro und Serbien wird derzeit ebenfalls über Abkommen dieser Art verhandelt . Seit 2006 ist ein umfassendes Abkommen über die operative Zusammenarbeit zwischen Kroatien und Europol in Kraft. Im November 2007 unterzeichnete Kroatien zudem ein Kooperationsabkommen mit Eurojust[12].

Die EU unterstützt den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Europol und des im Rahmen von SECI[13] eingerichteten regionalen Zentrums für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität , die ihren Sitz in Bukarest hat. Beide Stellen wollen ein Kooperationsabkommen schließen, sobald das neue SECI-Übereinkommen (SELEC - South East European Law Enforcement Centre) mit den erforderlichen Bestimmungen über den Schutz persönlicher Daten angenommen wurde. Dies steht im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates (Justiz und Inneres) über die künftige Entwicklung des SECI-Zentrums, die im Dezember 2006 angenommen wurden.

Die Kommission befürwortet die Initiative des slowenischen Vorsitzes, wonach die westlichen Balkanstaaten Bewertungen der Gefahren durch die organisierte Kriminalität in Südosteuropa (South East Europe Organised Crime Threat Assessments - SEE-OCTA) durchführen und dabei vom SECI-Zentrum und von Europol unterstützt werden. Im März 2008 wird in Wien eine Konferenz über SEE-OCTA stattfinden. Erste Ergebnisse der Bewertungen sollen auf der Tagung des Rates (Justiz und Inneres) im Juni 2008 vorgestellt werden.

Die EU und die westlichen Balkanstaaten werden ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Terrorismusbekämpfung und Bekämpfung von Drogen- und Menschenhandel intensivieren. Die EU-Agentur für die Koordinierung der Grenzsicherung (FRONTEX) baut derzeit auf der Grundlage von Arbeitsvereinbarungen ihre Zusammenarbeit mit mehreren westlichen Balkanländern aus.

Die Kommission wird weiterhin umfangreiche Hilfe für Regionalprojekte im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit bereitstellen, um beispielsweise die regionale Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften, die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Polizei- und Zollbehörden sowie Maßnahmen zur Asyl-, Migrations- und Visumpolitik zu unterstützen.

Regionale Hochschule für öffentliche Verwaltung (Regional School of Public Administration - ReSPA)

Die regionale Hochschule für öffentliche Verwaltung (ReSPA) wurde im Mai 2006 auf Anregung der Kommission gegründet. Sie hat ihre Tätigkeit im November 2006 zunächst in Form eines Netzwerks aufgenommen, das die regionale Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Verwaltung, den Ausbau der Verwaltungskapazitäten und die Entwicklung entsprechender Humanressourcen fördern soll. Seit Ende 2006 wurde bereits eine Reihe von Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt.

Anfang 2009 soll die regionale Hochschule für öffentliche Verwaltung den vollen Lehrbetrieb aufnehmen. Die entsprechenden Vorbereitungen laufen, und im Januar 2008 entschied der Lenkungsausschuss der Hochschule, dass die Einrichtung ihren künftigen Sitz in Danilovgrad (Montenegro) haben wird. Die Vorbereitungen für die Unterzeichnung eines Sitzstaatabkommens, das der regionalen Hochschule für öffentliche Verwaltung die Rechtsfähigkeit verleiht, haben bereits begonnen. Im Verlauf des Jahres 2008 sollen die Verfahren für die Ernennung des Rektors und die Einstellungsverfahren eingeleitet werden. Im Mai 2008 werden die Begünstigten eine Vereinbarung unterzeichnen.

Das Europäische Institut für öffentliche Verwaltung wird an dieser neuen Phase des ReSPA-Projekts eng beteiligt sein. Zudem wird eine aktive Zusammenarbeit mit den Verwaltungshochschulen der Mitgliedstaaten angestrebt.

Die Kommission unterstützt die Einrichtung der regionalen Hochschule für öffentliche Verwaltung und stellt Mittel zur Finanzierung der Vorbereitungsphasen des Projekts zur Verfügung. Für die Betriebskosten dieser Einrichtung werden die beteiligten Länder aufkommen.

Maßnahmen im Rahmen von Twinning, TAIEX und SIGMA – EU-Informationsveranstaltungn für Akteure der westlichen Balkanstaaten

Die Maßnahmen im Rahmen von Twinning[14] und TAIEX[15] dienen dazu, die Verwaltungen der Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer mit dem Besitzstand der EU und den europäischen Standards vertraut zu machen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Gemeinschaftshilfe für diese Region.

Die westlichen Balkanländer können in sämtlichen Bereichen des Besitzstandes Unterstützung im Rahmen von Twinning erhalten. Seit März 2006 wurden in der Region fünfzehn neue Twinning-Projekte mit einem Gesamtbudget von 16,5 Mio. EUR eingeleitet. Sie betreffen die Bereiche Justiz und Inneres, öffentliche Finanzen, Binnenmarkt (einschließlich Zoll und Steuern), Soziales sowie Landwirtschaft. Diese Maßnahmen werden auch in Zukunft fortgesetzt.

Die von der Kommission in den westlichen Balkanländern durchgeführten TAIEX -Maßnahmen erstrecken sich auf sämtliche Bereiche der EU-Rechtsvorschriften, wenngleich die Bereiche Binnenmarkt, Landwirtschaft sowie Justiz und Inneres besondere Schwerpunkte bilden. Auch die Übersetzung des Besitzstandes und Terminologiefragen werden im Rahmen von TAIEX behandelt. Seit März 2006 haben rund 14000 Beamte aus der Region direkt von der TAIEX-Unterstützung profitiert; insgesamt wurden mehr als 530 Schulungen und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Die TAIEX-Maßnahmen sollen künftig neben den EU-Rechtsvorschriften auch den Aufbau staatlicher Strukturen, die verantwortungsvolle Staatsführung und sozioökonomische Reformen eingeziehen. Mit Hilfe des TAIEX-Instruments sollen auch eine spezifische Fazilität für den Institutionenaufbau im Kosovo sowie ein Programm für Kontakte zwischen zivilgesellschaftlichen Akteuren der westlichen Balkanstaaten und ihren Partnern in der EU (siehe oben) eingerichtet werden.

Vorgesehen ist im Rahmen von TAIEX auch eine Reihe maßgeschneiderte Seminare für die einzelnen potenziellen Kandidatenländer, um diese über allgemeine Aspekte der EU-Politik und –Strukturen, des Beitrittsprozesses sowie über Kernbereiche der EU-Rechtsvorschriften zu informieren.

Über das Instrument für Institutionenaufbau im Rahmen von SIGMA [16] wird die Kommission weiterhin Unterstützung in horizontalen Bereichen der öffentlichen Verwaltung bereitstellen (Reform der öffentlichen Verwaltung, öffentliches Auftragswesen, Ethik im öffentlichen Sektor, externe und interne Finanzkontrolle).

5. Parlamentarische Zusammenarbeit

Die aktive Beteiligung der nationalen Parlamente an den Vorbereitungen auf die EU ist ein Schlüsselfaktor für Fortschritte.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den Parlamenten der westlichen Balkanstaaten wurde im Rahmen der Sitzungen der Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse mit Kroatien bzw. der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der interparlamentarische Treffen mit Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro und Serbien fortgesetzt. Informelle Sitzungen dieser Art fanden auch mit dem Kosovo statt. Die Zusammenarbeit wird im Rahmen von Seminaren und interparlamentarischen Kolloquien fortgesetzt werden. Das Europäische Parlament (Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten – AFET) erwägt, den RCC bei Maßnahmen der parlamentarischen Zusammenarbeit zu unterstützen.

2007 wurde unter der Schirmherrschaft des bulgarischen Parlaments ein regionales Sekretariat für die parlamentarische Zusammenarbeit in Südosteuropa eingerichtet. Die in diesem Rahmen im Dezember 2007 paraphierte Vereinbarung über die interparlamentarische Zusammenarbeit in Südosteuropa soll im Frühjahr 2008 unterzeichnet werden. Die regionale parlamentarische Zusammenarbeit wurde im Rahmen der jährlichen Treffen der Konferenz der Ausschüsse für europäische Integration der am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teilnehmenden Staaten (COSAP Westbalkan) und im Rahmen des Parlamentsforums in Cetinje fortgeführt.

6. Handelsintegration - Mitteleuropäisches Freihandelsabkommen (CEFTA)

Das erweiterte und geänderte Mitteleuropäische Freihandelsabkommen (CEFTA) , das im Dezember 2006 unterzeichnet wurde, ist für alle Vertragsparteien im November 2007 in Kraft getreten. Es wird zu einem Anstieg der ausländischen Direktinvestitionen beitragen und den Regionalhandel wie auch die Integration der Region in den Welthandel fördern. Die mit dem CEFTA-Abkommen angestrebte regionale Handelsintegration ergänzt die handelspolitische Integration zwischen den Ländern der Region und der EU, die im Rahmen der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) und der autonomen Handelsmaßnahmen erreicht werden soll. Zur Unterstützung des turnusmäßig wechselnden CEFTA-Vorsitzes wird ein Sekretariat in Brüssel eingerichtet, das bis April 2008 seine Tätigkeit aufnehmen soll.

Die Kommission wird die Vertragsparteien weiterhin mit technischer und finanzieller Hilfe unterstützen. Zudem wird sie in den ersten drei Jahren Finanzmittel für das neue Sekretariat bereitstellen.

Derzeit wird die diagonale Ursprungskumulierung [17] zwischen der EU und den westlichen Balkanstaaten eingeführt, die von den daran interessierten Ländern der Region genutzt werden kann. Die erforderlichen Bestimmungen, auch im Hinblick auf die Kumulierung mit der Türkei im Falle der unter die Zollunion fallenden Erzeugnisse, wurden in die 2007 ausgehandelten Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen bzw. die entsprechenden Zusatzprotokolle aufgenommen. Die Bestimmungen werden mit dem Inkrafttreten der betreffenden Interimsabkommen und Zusatzprotokolle wirksam. Im Oktober 2007 billigten die Handelsminister der Union und der Mittelmeerpartnerländer die Ausweitung der diagonalen Paneuropa-Mittelmeer-Ursprungskumulierung auf die westlichen Balkanstaaten. Die diesbezüglichen technischen Vorbereitungen schreiten voran und die förmlichen Beschlüsse dürften im Laufe des Jahres 2008 ergehen. Die Kommission prüft derzeit, wie die diagonale Kumulierung zwischen den westlichen Balkanstaaten, der Türkei, den EFTA-Staaten und der EU rascher umgesetzt werden könnte. Insbesondere im Hinblick auf die Errichtung der Zone der diagonalen Ursprungskumulierung stellt die Kommission weiterhin technische und finanzielle Unterstützung für die Zoll- und Steuerbehörden bereit.

Für die Vertiefung der wirtschaftlichen und handelspolitischen Reformen ist der Beitritt zur WTO von grundlegender Bedeutung. Die Kommission stellt weiterhin technische Hilfe bereit, um Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien bei den Verhandlungen über den WTO-Beitritt zu unterstützen. Darüber hinaus wird die Handelsintegration durch die Beteiligung an Ausschreibungen im Rahmen der beiden neuen Instrumente für die Heranführungshilfe und die Europäische Nachbarschaftspolitik (IPA und ENPI) gefördert. Außerdem werden die westlichen Balkanländern weiterhin mit umfangreichen Finanzmitteln dabei unterstützt, ihre Rechtsvorschriften an die wichtigsten handelspolitischen Bestimmungen der EU anzugleichen.

7. Wirtschaftliche und soziale Entwicklung

Alle westlichen Balkanstaaten stehen vor einer Reihe zentraler Herausforderungen: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Senkung der hohen Arbeitslosigkeit, Förderung der menschlichen Entwicklung und der Beteiligung am Arbeitsmarkt, Aufbau von Infrastrukturen und Gewährleistung des sozialen Zusammenhalts. Die Kommission unterstützt die Bemühungen um die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und einer genaueren Kenntnis der Zielsetzungen der Lissabon-Strategie. Erklärtes Ziel der Lissabon-Strategie ist es, Wachstum und Beschäftigung zu fördern und die EU in die Lage zu versetzen, die mit der Globalisierung, der Bevölkerungsalterung und dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen anzugehen. Auch der Landwirtschaft und der Entwicklung der ländlichen Gebiete kommt eine zentrale Rolle zu, die bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Region gebührend berücksichtigt werden muss. Die Kommission arbeitet in Fragen des grundlegenden wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsbedarfs der Region eng mit den internationalen Finanzinstitutionen und den anderen Gebern zusammen.

Unterstützung der wirtschaftlichen Stabilisierung und wirtschaftlicher Reformen in der Region

Die westlichen Balkanstaaten setzen ihre Bemühungen fort, die wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen (funktionierende Marktwirtschaft und Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten) zu erfüllen. Sie müssen zudem Vorbereitungen für die künftige Teilnahme an den Verfahren der multilateralen Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitik, die Teil der Wirtschafts- und Währungsunion sind, treffen. Die Kommission unterstützt sie bei diesen Bemühungen. Die Kandidatenländer haben auf den Beitritt ausgerichtete Wirtschaftsprogramme mit länderspezifischen Reformvorschlägen ausgearbeitet. Seit Dezember 2006 legen zudem die potenziellen Kandidatenländer jährliche Wirtschafts- und Finanzprogramme vor, die von der Kommission bewertet werden. Die Kommission und die betreffenden Länder führen einen regelmäßigen bilateralen Wirtschaftsdialog. Zudem können die westlichen Balkanstaaten makrofinanzielle Unterstützung der Gemeinschaft erhalten.

Auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ausgerichtete Zusammenarbeit mit den Internationalen Finanzinstitutionen

Die Kommission engagiert sich für eine engere Zusammenarbeit mit der EIB, der EBWE und anderen Internationalen Finanzinstitutionen (IFI), die sich um die Modernisierung und Entwicklung der westlichen Balkanstaaten bemühen. Die Kommission und die Internationalen Finanzinstitutionen sind in drei Schwerpunktbereichen tätig: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Energieeffizienz und Infrastrukturen.

Im März 2007 wurde eine IFI-Beratungsgruppe geschaffen, die sich mit den Themen regionale Verkehrs-, Energie- und Umweltprojekte, kommunale Entwicklung und öffentlich-private Partnerschaften sowie mit sozialen Fragen wie Gesundheit, Bildung, Beschäftigung und Arbeitsmarkt befasst.

Im November 2007 vereinbarten die Kommission, die EIB, die EBWE und die Entwicklungsbank des Europarats die Einrichtung einer Infrastrukturprojektfazilität für die westlichen Balkanstaaten. Das Anfangskapital der Fazilität beläuft sich auf 16 Mio. EUR. Damit soll die Vorbereitung von mit Zuschüssen und Darlehen finanzierten Investitionsprojekten in den Bereichen Verkehr, Energie, Umwelt und soziale Infrastrukturen unterstützt werden. Die Fazilität soll demnächst auf weitere Formen der Zusammenarbeit und andere interessierte Geber ausgedehnt werden. Die Kommission, die EIB, die EBWE und die Entwicklungsbank des Europarats haben sich verpflichtet, zusammen mit weiteren IFI und anderen Gebern bis 2010 einen Investitionsrahmen für die westlichen Balkanstaaten zu schaffen, um die Investitionen in die sozioökonomische Entwicklung der Region noch besser abzustimmen und die diesbezügliche Zusammenarbeit weiter auszubauen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Über den Europäischen Fonds für Südosteuropa (EFSE) werden Geschäftsbanken und anderen Finanzinstitutionen Kreditmittel für die Finanzierung von Kleinstunternehmen und Haushalten zur Verfügung gestellt. In den vergangenen beiden Jahren wurden über den ESFE Kleinstkredite an mehr als 65 000 Kleinunternehmen in der Region vergeben. Dem Fonds ist es zudem gelungen, Kapital privater Anleger anziehen, das nun in die Finanzierung von Kleinstkrediten fließt. Die Kommission beteiligt sich seit 2006 am EFSE. Sie prüft derzeit, welche Initiativen zur Förderung von Kleinunternehmen in der Region künftig durchgeführt werden könnten.

Die Einbeziehung der westlichen Balkanstaaten in die Europäische Charta für Kleinunternehmen wurde bis 2009 verlängert. In diesem Rahmen fand eine Reihe von Aktivitäten statt, wie z.B. Politikanalysen und Regionaltagungen. Die Länder der Region werden ebenfalls in das neue Enterprise Europe Network integriert, das EU-Netzwerk für KMU-Unterstützungsdienste.

Beschäftigungspolitik und soziale Fragen

In den letzten beiden Jahren wurden mit Unterstützung der Kommission verschiedene Initiativen in den Bereichen Beschäftigungspolitik, Soziales und sozialer Dialog durchgeführt. Im Rahmen des Bukarest-Prozesses wurden die länderbezogenen Überprüfungen der Beschäftigungspolitik fortgesetzt; außerdem wurden Arbeiten zu den Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie Vernetzung der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen in Angriff genommen. Zu den Bereichen Beschäftigung, sozialer Dialog und sozialer Schutz fanden regionale Tagungen und Konferenzen statt. Im Oktober 2007 einigten sich die Minister für Beschäftigung, Arbeit und Soziales auf gemeinsame politische Prioritäten („Schlussfolgerungen von Budva“). Die Sozialminister unterzeichneten zudem eine Erklärung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit („Erklärung von Tirana“). Ein Programm für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wird mit Gemeinschaftsmitteln unterstützt. Diese Maßnahmen werden auch in Zukunft fortgesetzt. Im Juni 2008 werden sich die Minister für Arbeit und Soziales auf einer informellen Tagung dem Thema „Jugendbeschäftigung“ widmen.

Energie

Die Energieversorgung ist von entscheidender Bedeutung für die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung Südosteuropas.

Ziel des im Juli 2006 in Kraft getretenen Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft ist die Schaffung eines stabilen Regulierungsrahmens für den Erdgas- und Elektrizitätsmarkt, der Investitionen in die Energieerzeugung und die Übertragungs- und -versorgungsnetze anziehen kann. Ein einheitlicher Regulierungsraum für die Region, der auf der auf dem gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichenen Rechtsvorschriften beruht, wird dazu beitragen, die Marktfragmentierung zu überwinden, die Versorgungssicherheit herzustellen und den Umweltzustand zu verbessern. Dies bedeutet, dass wesentliche Teile des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Energiebereich nun im westlichen Balkan uneingeschränkt Anwendung finden.

Alle im Vertrag vorgesehenen Institutionen wurden eingerichtet und haben ihre Tätigkeit aufgenommen. Die wichtigsten Akteure des Elektrizitäts- und des Gassektors kommen regelmäßig zu Gesprächen zusammen. 2007 fand eine Konferenz über Investitionen in Energieinfrastrukturen statt, und es wurde eine Liste vorrangiger Energieinfrastrukturprojekte festgelegt. Außerdem wurde eine Absichtserklärung über die soziale Dimension der Energiegemeinschaft unterzeichnet.

Im Rahmen von IPA wurde 2007 in Zusammenarbeit mit den Internationalen Finanzinstitutionen eine neue Fazilität zur Förderung der Energieeffizienz in den westlichen Balkanstaaten eingerichtet. Die Kommission beabsichtigt, diese Fazilität weiter auszubauen.

Verkehr

Der Aufbau eines zuverlässigen Verkehrsnetzes gehört zu den wesentlichen Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Fortschritt und die soziale Integration in der Region ebenso wie für die bessere Anbindung an das EU-Verkehrsnetz und den Zugang zum EU-Binnenmarkt.

Die Kommission hat Verhandlungsrichtlinien für einen Vertrag zur Gründung einer Verkehrsgemeinschaft mit den westlichen Balkanstaaten vorgeschlagen. Das Ziel besteht darin, im westlichen Balkan einen integrierten Markt für den Straßen-, Schienen-, Binnenschifffahrts- und Seeverkehr zu schaffen. Im Vorfeld der Ausarbeitung des Vorschlags wurden Anfang 2007 mit allen EU-Nachbarländern Sondierungsgespräche über die Zusammenarbeit im Verkehrssektor aufgenommen; diese wurden im Falle der westlichen Balkanstaaten erfolgreich abgeschlossen.[18]

Die Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa (SEETO) und das im Rahmen der 2004 angenommenen Absichtserklärung zum Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes eingerichtete Sekretariat haben Mehrjahrespläne mit spezifischen Prioritäten für die Region ausgearbeitet. Die Kommission wird weitere finanzielle und technische Hilfe für künftige Arbeiten auf diesem Gebiet bereitstellen.

Im Juni 2006 wurde das Übereinkommen über die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (ECAA) unterzeichnet, mit dem die westlichen Balkanstaaten in den EU-Luftverkehrsbinnenmarkt integriert werden sollen. Das Übereinkommen verpflichtet die westlichen Balkanstaaten, die EG-Luftverkehrsvorschriften in vollem Umfang anwenden, einschließlich der strengen Flug- und Luftsicherheitsnormen, während die Fluggesellschaften dieser Länder freien Zugang zum erweiterten europäischen Luftverkehrsbinnenmarkt erhalten werden. Die Kommission hat den Vertragsparteien empfohlen, das Übereinkommen rasch zu ratifizieren, damit es so bald wie möglich in Kraft treten kann. Die Kommission wird seine Umsetzung mit technischer Hilfe unterstützen.

Katastrophenvorsorge, -schutz und –bewältigung

Die verheerenden Waldbrände des Sommers 2007 und die häufigen Überschwemmungen in dieser Region verdeutlichen, dass die südosteuropäischen Länder ihre Kapazitäten ausbauen und die regionale Zusammenarbeit im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz verstärken müssen. Dies erfordert u.a. die Entwicklung von Informationssystemen für die Katastrophenbewältigung, die Anschaffung von Ausrüstung und Notfallkommunikationssystemen sowie den Ausbau der Kapazitäten und die Verbesserung der Interoperabilität von Katastrophenschutzdiensten, Feuerwehren, Wasser- und Wetterdiensten und Gesundheitssektor. Die Kommission wird sich um die enge Beteiligung der Kandidatenländer bemühen und auch die potenziellen Kandidatenländer in vollem Umfang in die Zivilschutzmaßnahmen der Gemeinschaft einbinden.

2008 wird die Kommission eine Initiative zur Reduzierung des Katastrophenrisikos auf den Weg bringen. In diesem Rahmen sollen eine Regionalstrategie ausgearbeitet und die Kapazitäten der westlichen Balkanländer und der Türkei in den Bereichen Datenerhebung, -auswertung und –austausch verbessert werden. Das Programm wird in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren dieses Bereichs – Weltbank, Vereinte Nationen, RCC, Initiative Katastrophenschutz und –vorsorge in Südosteuropa – durchgeführt und wird deren Maßnahmen ergänzen. Insbesondere werden Synergien mit der von der Weltbank und den Vereinten Nationen eingeleiteten Initiative „Disaster Risk Mitigation and Adaptation“ („Reduzierung von Katastrophenrisiken“) angestrebt.

Das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz wurde geschaffen, um die Vorbereitung und Reaktion auf schwere Notfälle zu erleichtern. Rechtsgrundlage für die Finanzierung sämtlicher EU-Maßnahmen im Bereich Zivilschutz ist das gemeinschaftliche Finanzierungsinstrument für den Bevölkerungsschutz. Seit 2007 können sich die Kandidatenländer an beiden Instrumenten beteiligen und mit anderen Drittländern, einschließlich der potenziellen Kandidatenländer, ist eine Zusammenarbeit möglich.

Die Kommission unterstützt die uneingeschränkte und umgehende Beteiligung der Kandidatenländer an den Zivilschutzinstrumenten. Die einbezogenen Länder können sich an sämtlichen Zivilschutzmaßnahmen der Gemeinschaft beteiligen, zu denen u.a. Ausschreibungen, Ausbildungsprogramme, Simulationsübungen und die Echtzeitreaktion auf Zivilsschutz-Hilfeersuchen im Rahmen des obengenannten Gemeinschaftsverfahrens zählen.

Die Kommission ermutigt auch die potenziellen Kandidatenländer, die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz und des Finanzierungsinstruments für den Bevölkerungsschutz bestmöglich zu nutzen. Diese Zusammenarbeit könnte sich auf die Anwendungsbereiche beider Instrumente erstrecken, so z.B. auf die Aspekte Reduzierung von Katastrophenrisiken, Beobachtungs-, Informations- und Frühwarnsysteme, Notfallkommunikationssysteme, Ausbau der operativen Kapazitäten und Verbesserung der Interoperabilität der Katastrophenschutzdienste. Die potenziellen Kandidatenländer sollten schrittweise in die von der EU betriebene Entwicklung einer schnellen Reaktionsfähigkeit auf der Grundlage der Katastrophenschutzmodule integriert werden. Im Katastrophenfall können diese Länder auch Katastrophenschutz-Hilfe anfordern, die die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens leisten.

Kandidatenländer, mit denen bereits Beitrittsverhandlungen aufgenommen wurden, können Hilfe aus dem Solidaritätsfonds der EU erhalten. Zudem kann allen westlichen Balkanländern im Katastrophenfall humanitäre Hilfe gewährt werden.

Die Initiative Katastrophenschutz und –vorsorge in Südosteuropa (DPPI SEE) , die vom Stabilitätspakt ins Leben gerufen wurde, hat einen institutionellen Rahmen für Maßnahmen in Bereichen wie Bewältigung von Hochwasserkatastrophen und Erdbebengefahren geschaffen und entsprechende Maßnahmen entwickelt. Außerdem wurden in diesem Rahmen Möglichkeiten für die Einrichtung eines gemeinsamen Einsatzteams für Notfälle und die Ausarbeitung eines Ausbildungsprogramms im Bereich Katastrophenmanagement geprüft. Im April 2008 wird während des bulgarischen Vorsitzes im Kooperationsrat für Südosteuropa (SEECP) in Sofia eine hochrangige Konferenz zum Thema Katastrophenschutz und Katastrophenvorsorge stattfinden. Die Kommission wird die Zusammenarbeit mit DPPI SEE sowie mit dem Regionalen Kooperationsrat auch in Zukunft fortsetzen, um zu gewährleisten, dass die regionalen Initiativen mit den gemeinschaftlichen Zivilschutzmaßnahmen in jeder Hinsicht in Einklang stehen.

Die Donau: Umweltschutz und Schifffahrt

Die Kommission unterstützt ein breites Spektrum von Initiativen und Organisationen, die sich für den Umweltschutz, die bessere Nutzung der Binnenschifffahrtskapazitäten und ein hohes Katastrophenschutzniveau im Donau-Raum einsetzen. Maßnahmen werden insbesondere unter der Schirmherrschaft der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) ergriffen; so wird die kürzlich angenommene gemeinsame Erklärung über Schifffahrt und Nachhaltigkeit entlang der Donau einen wirksamen Beitrag zur Entwicklung eines integrierten Ansatzes für jedes Projekt leisten. Die Kommission führt Verhandlungen über einen Beitritt der Gemeinschaft zur Donaukommission, die die Schifffahrt auf der Donau regelt.

8. Finanzielle Unterstützung seitens der Gemeinschaft und Geberkoordinierung

Seit 2007 stellt die EU ihre finanzielle Hilfe für den westlichen Balkan über das neu eingerichtete Instrument für die Heranführungshilfe (Instrument for Pre-accession Assistance - IPA)[19] bereit.

Mit IPA wurden die verschiedenen Formen der Heranführungshilfe in einem einheitlichen Rahmenwerk zusammengefasst. Dabei wurde größeres Gewicht auf die Eigenverantwortung der Empfängerländer bei der Durchführung der Hilfe, auf die Unterstützung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und das Konzept des „Learning by doing“ gelegt. IPA soll den Kandidatenländern dabei helfen, sich auf die Durchführung des Regionalfonds, des Sozialfonds, des Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums und des Kohäsionsfonds vorzubereiten, deren Mittel sie nach ihrem Beitritt in Anspruch nehmen können.

Im Zeitraum 2007-2011 sind für den westlichen Balkan im Rahmen von IPA rund 4 Mio. EUR vorgesehen. Dies entspricht einem Pro-Kopf-Betrag von 30 EUR jährlich; keine andere Region der Welt wird von der EG mit einem ähnlich hohen Betrag unterstützt.

Besondere Schwerpunkte von IPA sind Bereiche, die – wie der Rat hervorgehoben hatte – in einem frühen Stadium des Beitrittsprozesses angegangen werden sollten: der Aufbau staatlicher Strukturen, die Rechtsstaatlichkeit, die Aussöhnung, Verwaltungs- und Rechtsreformen, die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie wirtschaftliche Reformen.

Die Europäische Investitionsbank wird ihr Darlehensvolumen für die Region aufstocken (von insgesamt 1,9 Mrd. EUR im Zeitraum 2005-2007 auf schätzungsweise 2,8 Mrd. EUR für den Zeitraum 2008-2010). Dieser Betrag umfasst sowohl EIB-Darlehen, die durch eine Garantie aus dem Gesamthaushaltsplan abgesichert sind als auch Darlehen im Eigenrisiko der EIB. Die EIB-Darlehenstätigkeit im westlichen Balkan konzentriert sich vor allem auf Projekte in den Bereichen Verkehr, Energie, kleine und mittlere Unternehmen, Umwelt, kommunale Infrastrukturen, Bildung und Gesundheit.

Erhebliche Anstrengungen werden zur Unterstützung des Kosovo unternommen. Zur Förderung der Entwicklung des Kosovo und zur Finanzierung der internationalen Präsenz im Zeitraum 2007-2010 soll aus verschiedenen EU-Finanzierungsinstrumenten mehr als 1 Mrd. EUR bereitgestellt werden.

Unverzichtbar für die Komplementarität, Kohärenz, Wirksamkeit und Effizienz der Hilfeleistungen ist die Koordinierung zwischen der Kommission und den anderen Gebern . Die Kommission unternimmt zu diesem Zweck unter Einbeziehung der EIB, der EBWE und anderer Internationaler Finanzinstitutionen und bilateraler Geber noch größere Anstrengungen als bisher. Sie soll bewirken, dass ein Maximum an Hilfe bereitgestellt wird und durch die Bündelung von Zuschüssen und Darlehen der vorrangige Modernisierungs- und Entwicklungsbedarf der Region gedeckt wird.

Im Jahr 2006 hat die Kommission mit mehreren Internationalen Finanzinstitutionen[20] eine Vereinbarung über die Koordinierung und Zusammenarbeit bei den Hilfeleistungen für die Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer getroffen. Vor Ort wurde 2007 ein Konsultationsmechanismus über die IPA-Programmierung eingerichtet, in den die Botschaften der Mitgliedstaaten und die Vertretungsbüros der Internationalen Finanzinstitutionen und der Nicht-EU-Geber in den Empfängerländern einbezogen sind. Diese Koordinierung soll fortgeführt und intensiviert werden.

Auf lokaler Ebene und im Rahmen regelmäßiger regionaler Tagungen wird weiterhin dafür gesorgt werden, dass die Begünstigten während des gesamten Programmierungszyklus frühzeitig beteiligt und konsultiert werden.

Im Dezember 2007 hatte die Kommission alle bilateralen Geber, die umfangreiche Programme im westlichen Balkan durchführen, sowie Vertreter der Internationalen Finanzinstitutionen zu einer Tagung geladen. Dabei wurde ein Rahmen für die engere Zusammenarbeit bei den Hilfeleistungen für die Region abgesteckt. Im Juni 2008 wird die Kommission ein Folgetreffen auf hoher Ebene organisieren. Das Ziel besteht darin, die Umsetzung der Hilfe der Hauptakteure in dieser Region sowohl unter länder- als auch sektorspezifischen Gesichtspunkten zu koordinieren.

Die Kommission bereitet derzeit eine Kosovo-Geberkonferenz vor, die gewährleisten soll, dass der Kosovo die nötigen Finanzmittel zur Umsetzung des Kosovo-Status und zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung aller Volksgruppen erhält. Die EU-Mitgliedstaaten und die anderen internationalen Geber werden aufgefordert werden, hierzu einen Beitrag zu leisten.

III. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Der Rat und das Europäische Parlament werden ersucht, die folgenden Schlussfolgerungen zur Kenntnis zu nehmen.

- Die Zukunft des westlichen Balkans liegt in der Europäischen Union. Die EU unterstreicht die Wichtigkeit von Frieden, Stabilität und Sicherheit in diesem Teil Europas, und begrüßt alle Anstrengungen der Westbalkanstaaten zur Annäherung and die EU, bei der Erfüllung der erforderlichen Bedingungen. Der westliche Balkan hat das Potenzial, das Tempo in Richtung einer zukünftigen Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu beschleunigen, sofern die Region weiterhin einen Weg der Reformen und der Aussöhnung beschreitet und die entsprechenden Bedingungen erfüllt. Die EU wird sie bei dabei unterstützen.

- Das laufende Jahr ist von entscheidender Bedeutung für den westlichen Balkan. Letztendlich sind es die demokratisch gewählten Führer der Region, die darüber entscheiden, ob ihre Länder entschlossen auf dem Weg zu Stabilität und einer europäischen Zukunft voranschreiten werden.

- Beträchtliche Fortschritte können dieses Jahr mit Kroatien erzielt werden, das für die Beitrittsverhandlungen Kroatiens entscheidend sein kann, sofern das Land in einer Reihe wichtiger Reformbereiche deutliche Fortschritte erzielt und die Benchmarks erfüllt. Kroatien muss unverzüglich die Frage der Umweltschutz- und Fischereischutzzone im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates lösen.

- Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien muss als Ausdruck ihrer Bereitschaft zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen die als Benchmarks aufgestellten zentralen Prioritäten erfüllen. ach Auffassung der Kommission kann dieses Ziel mit ausreichender politischer Entschlossenheit und durch nachhaltige Anstrengungen 2008 erreicht werden. Jegliche Empfehlung der Kommission wird auf dem von ihr im Herbst vorzulegenden Fortschrittsbericht beruhen.

- Die weiteren Fortschritte Albaniens bei der Annäherung an die EU sind insbesondere von Folgendem abhängig: zufriedenstellende Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens, Einhaltung internationaler Standards bei künftigen Wahlen, Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere durch die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität.

- Die weiteren Fortschritte Montenegros bei der Annäherung an die EU sind abhängig von der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere durch die Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität, dem Ausbau der Verwaltungskapazitäten und von einem breiteren Konsens in Fragen des Staatsaufbaus. Von wesentlicher Bedeutung ist, dass Montenegro das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zufriedenstellend umsetzt.

- Sobald Bosnien und Herzegowina die restlichen Bedingungen erfüllt, kann das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unterzeichnet werden. Nach Auffassung der Kommission kann dies mit ausreichendem politischen Willen und einer Konsensbildung in Kürze erreicht werden.

- Serbien kommt bei der Gewährleistung der Stabilität, der gutnachbarlichen Beziehungen und der regionalen Zusammenarbeit im westlichen Balkan eine entscheidende Rolle zu. Die Kommission erinnert an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2007, wonach die Fortschritte in Richtung der EU, einschließlich des Kandidatenstatus, beschleunigt werden können. Sie fordert Serbien auf, sein Engagement für eine Zukunft innerhalb der Europäischen Union zu bekräftigen.

- Die Kommission ist weiterhin entschlossen, die politische und wirtschaftliche Entwicklung des Kosovo zu unterstützen. Wie der restliche Westbalkan hat auch der Kosovo eine klare und konkrete EU-Perspektive. Die Kommission wird zu diesem Zweck alle verfügbaren Instrumente einsetzen, insbesondere um demokratische Reformen, gutnachbarliche Beziehungen und wirtschaftliche Fortschritte zu fördern.

- Die zentralen Reformprioritäten des westlichen Balkans beziehen sich auf grundlegende Aspekte des Staatsaufbaus, der verantwortungsvollen Staatsführung, der Verwaltungs- und der Justizreform, der Rechtsstaatlichkeit, der Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens, der Aussöhnung, der sozioökonomischen Entwicklung und der Entwicklung der Zivilgesellschaft. Die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) ist weiterhin eine Voraussetzung für die Annäherung der betreffenden Länder an die EU.

- Die Kommission nimmt mit allen betroffenen Ländern der Region einen Dialog auf, um so rasch wie möglich Fahrpläne für die Voraussetzungen zur Aufhebung der Visumpflicht festzulegen. Der Rat und die Kommission werden die im Rahmen dieses Prozesses erzielten Fortschritte überwachen.

- Die Kommission wird die Zahl der Stipendien, die Studierenden aus den westlichen Balkanstaaten Studienaufenthalte in der EU ermöglichen, weiter erhöhen.

- Die Anstrengungen zur Gewährleistung der uneingeschränkten Teilnahme der westlichen Balkanstaaten an Programmen und Agenturen der Gemeinschaft werden verstärkt.

- Die Unterstützung der Kommission zur Förderung der Entwicklung der Zivilgesellschaft und des zivilgesellschaftlichen Dialogs wird deutlich verstärkt. Zu diesem Zweck wird eine neue Finanzierungsfazilität eingerichtet.

- Die Kommission unterstützt die regionale Hochschule für öffentliche Verwaltung (ReSPA) und die Aufnahme des vollen Lehrbetriebs ab Anfang 2009 an dem Standort der Hochschule in Danilovgrad, Montenegro.

- Die Koordinierung mit den Internationalen Finanzinstitutionen, insbesondere mit der EIB und der EBWE sowie mit den bilateralen Gebern, wird ausgebaut, damit Zuschüsse und Darlehen für die Modernisierung und Entwicklung mobilisiert werden können. Die Kommission, die EIB, die EBWE und die Entwicklungsbank des Europarats haben sich verpflichtet, zusammen mit weiteren IFI und anderen Gebern bis 2010 einen Investitionsrahmen für die westlichen Balkanstaaten zu schaffen. Die Kommission und eine Reihe Internationaler Finanzinstitutionen und bilateraler Geber werden eine Infrastrukturinitiative für die westlichen Balkanstaaten auflegen. Die Kommission prüft derzeit die Durchführbarkeit weiterer Initiativen, die die Wirkung der Maßnahmen zur Förderung der von der EU in der Region verfolgten strategischen Ziele verstärken könnten.

- Die Kommission schlägt eine neue Initiative zur Reduzierung des Katastrophenrisikos vor, die es den Ländern in der Region erleichtern wird, ihre diesbezüglichen Kapazitäten auszubauen. Die Kommission wird sich darüber hinaus darum bemühen, die westlichen Balkanstaaten in das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz und das betreffende Finanzierungsinstrument einzubeziehen.

- Die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen den westlichen Balkanstaaten sowie die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten wird ausgebaut werden. Damit sollen die Weitergabe bewährter Praktiken und die Aussöhnung gefördert werden.

- Die Weiterentwicklung der regionalen Zusammenarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der europäischen Agenda der westlichen Balkanstaaten. Die kürzlich erfolgte Ablösung des Stabilitätspakts durch den Regionalen Kooperationsrat (Regional Cooperation Council - RCC) ist ein wichtiger positiver Schritt. Die Kommission unterstützt den RCC wie auch die anderen Kooperationsrahmen, zu denen u.a. das Mitteleuropäische Freihandelsabkommen (CEFTA), der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft und das Übereinkommen über die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums gehören. Sie hat zudem die Aushandlung eines Vertrags zur Gründung einer Verkehrsgemeinschaft der westlichen Balkanstaaten vorgeschlagen.

- Die regionale Zusammenarbeit bringt den Menschen in den westlichen Balkanstaaten konkrete Vorteile und unterstützt sie bei der Annäherung an die EU. Sie erfordert kontinuierliche Unterstützung seitens der EU und wird von der Kommission genau verfolgt werden.

[1] Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien sowie der Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244/99 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

[2] Die in den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern erzielten Fortschritte sind in den Strategiepapieren der Kommission zur Erweiterung von 2006 und 2007 zusammengefasst - KOM(2006) 649 vom 8.11.2006 und KOM(2007) 663 vom 6.11.2007.

[3] In der Mitteilung werden die wichtigsten Entwicklungen auf dem Gebiet der europäischen und regionalen Agenda der westlichen Balkanstaaten erläutert, wobei der Schwerpunkt auf den neuen Initiativen liegt. Das Begleitdokument SEK(2008) 288 enthält eine vollständige Übersicht über die Maßnahmen. Die Mitteilung bezieht sich auf den Zweijahreszeitraum seit der Tagung von Salzburg im März 2006.

[4] Veröffentlichung im Amtsblatt steht noch aus.

[5] Die SAA mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Kroatien sind bereits seit 2004 bzw. 2005 in Kraft.

[6] Auf sektorspezifische regionale Entwicklungen, beispielsweise in den Bereichen Handel, Energie und Verkehr, wird im Folgenden eingegangen.

[7] In der im Juni 2003 verabschiedeten Agenda von Thessaloniki und in jüngster Zeit in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2006 sowie in den Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) vom Juni und Dezember 2007 sowie vom Januar 2008.

[8] Das mit Albanien geschlossene Rückübernahmeabkommen ist seit Mai 2006 in Kraft.

[9] Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (ABl. L 81 vom 21.3.2001, S. 1).

[10] Die EIDHR-Unterstützung für den westlichen Balkan belief sich im Zeitraum 2005-2007 auf 9,0 Mio. EUR. Für 2008 sind für den westlichen Balkan EIDHR-Mittel in Höhe von 5,7 Mio. EUR vorgesehen.

[11] Zu Visafragen siehe Abschnitt 2.

[12] Eurojust ist eine EU-Behörde, die 2002 geschaffen wurde, damit die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten wirksamer gegen die schwere grenzüberschreitende und organisierte Kriminalität vorgehen können.

[13] SECI - südosteuropäische Kooperationsinitiative.

[14] Das Twinning-Instrument wurde 1997 von der Kommission geschaffen, um im Kontext der Erweiterung eine gezielte Verwaltungszusammenarbeit in Gang zu bringen, mit der die Kandidatenländer bei der Einführung und ordnungsgemäßen Anwendung des Gemeinschaftsrechts unterstützt werden. Twinning hat sich seither zu einem spezifischen Instrument der Beratung durch Verwaltungsfachleute der EU-Mitgliedstaaten entwickelt.

[15] TAIEX: Technical Assistance and Information Exchange Instrument - Instrument für technische Hilfe und Informationsaustausch.

[16] SIGMA: Support for Improvement in Governance and Management - Unterstützung der Verbesserung des Regierungs- und Verwaltungssystems. Diese Initiative wird in Zusammenarbeit mit der OECD durchgeführt und über Beitragsvereinbarungen mit einem jährlichen Gesamtwert von rund 5 Mio. EUR finanziert.

[17] Die diagonale Ursprungskumulierung soll die regionale Handelsintegration erleichtern. Sie ermöglicht, dass ein Land Erzeugnisse weiterverarbeitet und im Rahmen der Präferenzregelungen in die EU exportiert, auch wenn Teile des Erzeugnisses ihren Ursprung in einem anderen Land haben, das ebenfalls unter diese Regelung fällt.

[18] Der Vorschlag ist Teil eines Pakets, das parallel zur vorliegenden Mitteilung angenommen wird..

[19] In IPA sind alle Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer einbezogen, d.h. der westliche Balkan und die Türkei.

[20] EIB, EBWE, IBRD und IFC, Nordische Investitionsbank, Nordische Umweltfinanzierungsgesellschaft, Entwicklungsbank des Europarats und Schwarzmeer-Handels- und Entwicklungsbank.