31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/23


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Mobilität junger Freiwilliger“

(2009/C 76/05)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

ist sich der großen Unterschiede bewusst, die derzeit zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Art und Weise bestehen, wie Freiwilligenarbeit organisiert ist, und stellt fest, dass statistische Daten und eingehende Untersuchungen über Freiwilligenarbeit weitgehend fehlen;

bittet die Europäische Kommission, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Freiwilligenorganisationen zu unterstützen, indem sie nicht nur ein europäisches Internetportal für junge Freiwillige entwickelt, sondern auch eine Datenbank einrichtet, die einen allgemeinen Überblick über die bewährten Verfahren, Projekte, Möglichkeiten und wissenswerten Fakten gibt. Hierbei sollte die Europäische Kommission auf Informationen der Mitgliedstaaten, der Regionen und der Städte und Gemeinden zurückgreifen bzw. auf diese verweisen, um den Jugendlichen einen leichteren Zugriff auf solche Informationen zu ermöglichen;

unterstützt nachdrücklich die u.a. vom Europäischen Parlament ergriffene Initiative, 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligenarbeit auszurufen, und ist bereit, sich an der Umsetzung aktiv zu beteiligen. In dem Jahr sollten Jugendliche und gesellschaftliche Teilhabe im Mittelpunkt stehen;

fordert die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, sich für Freiwilligenarbeit innerhalb des Bildungssystems einzusetzen, sodass Jugendliche bereits früh mit Freiwilligenaktivitäten in Berührung kommen und diese dadurch als normalen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben ansehen. Solche Freiwilligenaktivitäten sollten in den Lehrplan aufgenommen werden können;

ist der Ansicht, dass die Freiwilligentätigkeit eine wertvolle Möglichkeit zur Mobilität für junge Menschen darstellt. Insbesondere für benachteiligte junge Menschen, die einen Freiwilligendienst absolvieren wollen, die andernfalls weniger — oder überhaupt nicht — von Mobilitätsmöglichkeiten profitieren würden, bedarf es daher unterschiedlicher Unterstützungsformen. Die Unterstützung von Schulungs- und Mobilitätsmaßnahmen für sozialpädagogische Betreuer und andere in der Jugendarbeit tätige Personen wird in diesem Kontext von großem Nutzen sein. Außerdem müssen die Möglichkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ausgeschöpft werden, um diese Zielgruppe besser zu erreichen.

Berichterstatterin

:

Rinda DEN BESTEN (NL/SPE), Bezirksbürgermeisterin in Utrecht

Referenzdokument

KOM(2008) 424 endg.

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die europaweite Mobilität junger Freiwilliger

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

ist sich der großen Unterschiede bewusst, die derzeit zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Art und Weise bestehen, wie Freiwilligenarbeit organisiert ist, und stellt fest, dass statistische Daten und eingehende Untersuchungen über Freiwilligenarbeit weitgehend fehlen. Da eine Harmonisierung der Rechtsetzung nicht möglich ist — und auch nicht gewünscht wird, schlägt der Ausschuss der Regionen vor, in mehreren Phasen auf eine Perspektive hinzuarbeiten. Die erste Phase besteht aus einer eingehenden Untersuchung der unterschiedlichen Systeme, Vorschriften und Regelungen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf Freiwilligenarbeit bestehen, der Wünsche (potenzieller) junger Freiwilliger und der Hindernisse, denen sie begegnen, wenn sie grenzüberschreitend Freiwilligenarbeit leisten wollen, sowie der Frage, was Freiwilligenarbeit den jungen Freiwilligen, deren Heimat- und deren Gastregionen bringt. Diese Angaben können die Debatte voranbringen und eine neue Politik bewirken, die den tatsächlichen Gegebenheiten bei der Freiwilligenarbeit Jugendlicher in Europa gerecht wird;

2.

begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission zur Förderung der Mobilität junger Freiwilliger in Europa;

3.

würdigt die Kreativität der Europäischen Kommission bei ihrer Suche nach Möglichkeiten, um Freiwilligenarbeit in einem anderen Land für junge Menschen zu erleichtern, befürchtet jedoch, dass die interoperable Gestaltung der nationalen Strukturen für Freiwilligenaktivitäten angesichts der unterschiedlichen Formen der Organisation von Freiwilligenarbeit in den einzelnen europäischen Ländern nicht die Lösung ist. Deswegen plädieren wir für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Freiwilligenorganisationen (ob das nun zivilgesellschaftliche Organisationen oder staatliche Stellen sind) in oder aus verschiedenen europäischen Ländern und ermutigen die Mitgliedstaaten, grenzüberschreitende Freiwilligenprojekte zu fördern;

4.

bittet die Europäische Kommission, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Freiwilligenorganisationen zu unterstützen, indem sie nicht nur ein europäisches Internetportal für junge Freiwillige entwickelt, sondern auch eine Datenbank einrichtet, die einen allgemeinen Überblick über die bewährten Verfahren, Projekte, Möglichkeiten und wissenswerten Fakten gibt. Hierbei sollte die Europäische Kommission auf Informationen der Mitgliedstaaten, der Regionen und der Städte und Gemeinden zurückgreifen bzw. auf diese verweisen, um den Jugendlichen einen leichteren Zugriff auf solche Informationen zu ermöglichen;

5.

unterstreicht die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Bereich der Freiwilligenarbeit und insbesondere der Einbeziehung benachteiligter junger Menschen, für die Freiwilligenarbeit einen Weg zu gesellschaftlicher Teilhabe eröffnen kann. Weil in vielen Mitgliedstaaten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unmittelbar für Jugendpolitik zuständig sind, die diesbezüglich außerdem über umfangreiche Kenntnis und Erfahrung verfügen, ist dies die Ebene, auf der vielfach innovative und kreative Lösungen gefunden und bedeutende Partnerschaften geschlossen werden. Außerdem spielen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Motivierung von Jugendlichen eine wichtige Rolle, da sie den Organisationen näher sind, die Freiwillige empfangen, und da sie diese zum Austausch junger Freiwilliger anregen können;

6.

bittet die Mitgliedstaaten, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angemessene Mittel für die Umsetzung der Gemeinschaftsziele hinsichtlich freiwilliger Tätigkeiten junger Menschen zuzuweisen, und ermutigt sie dazu, Fonds und Programme der EU in Anspruch zu nehmen (z.B. den Europäischen Sozialfonds und „Jugend in Aktion“), um die Qualität internationaler Freiwilligenprojekte zu verbessern, indem nationalen, regionalen und lokalen Freiwilligenorganisationen Unterstützung und Hilfestellung geboten werden. Dadurch soll Organisationen beim Knüpfen internationaler Kontakte und der Entwicklung fachlicher Kompetenz geholfen werden, die für die Begleitung Jugendlicher aus anderen Ländern und die Konzipierung internationaler Projekte erforderlich ist;

7.

rät den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die Entwicklung einer Infrastruktur für die Unterstützung von Freiwilligenarbeit voranzutreiben, ohne freilich deren Unabhängigkeit anzutasten. Die Einrichtung lokaler und regionaler Freiwilligenzentren etwa kann dazu dienen, Freiwilligenarbeit zu fördern, Information zu verbreiten, junge Menschen für grenzüberschreitende Freiwilligenarbeit zu motivieren und die Qualität und Effizienz von Freiwilligenarbeit zu bewerten;

8.

bedauert zutiefst, dass es immer noch sozialökonomische und verwaltungstechnische Hindernisse gibt, die die Mobilität junger Freiwilliger erschweren, und schlägt daher vor, Initiative zur Erfassung dieser Hindernisse im Rahmen einer eingehenden Studie über Freiwilligenarbeit (wie in Ziffer 1 dieser Stellungnahme beschrieben) zu ergreifen. Aufgrund des Mangels an Daten zu Freiwilligenarbeit bittet der AdR auch die Mitgliedstaaten, vor 2011 die Ergebnisse der eingehenden Studie vorzulegen, damit die Politik in diesem Bereich angepasst werden kann;

9.

unterstützt nachdrücklich die u.a. vom Europäischen Parlament ergriffene Initiative, 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligenarbeit auszurufen, und ist bereit, sich an der Umsetzung aktiv zu beteiligen. In dem Jahr sollten Jugendliche und gesellschaftliche Teilhabe im Mittelpunkt stehen;

10.

möchte ausdrücklich die Bedeutung einer Verringerung der Sprachbarrieren in Europa betonen, indem die Freiwilligen zum Sprachenlernen ermutigt werden;

11.

weist darauf hin, dass die Definition von Freiwilligenarbeit weiter gefasst werden muss, als es aus dem Vorschlag der Kommission hervorgeht. Freiwilligenarbeit kann in Abhängigkeit von der Zielgruppe und den jeweiligen Umständen sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit, lang- oder kurzfristig geleistet werden, unbezahlt sein oder den Erhalt eines Taschengeldes bzw. einer Kostenerstattung beinhalten und eventuell einen eigenen finanziellen Beitrag erfordern;

12.

betont die Bedeutung einer Anerkennung der vom Freiwilligen erworbenen Fähigkeiten, damit diese im weiteren Leben (Arbeit oder Ausbildung) genutzt werden können. Schließlich ist Freiwilligenarbeit eine wichtige Form der nichtformalen Bildung und ein Beitrag zur Entwicklung der Jugendlichen und zu deren Zugang zu Bildung. Deshalb sollten die Schulen, aber auch zivilgesellschaftliche Organisationen und die Wirtschaft eine (größere) Rolle bei der Anerkennung von durch Freiwilligenarbeit erworbenen Fähigkeiten und der Umsetzung der diesbezüglichen modernen Instrumente — Europass und Youthpass — einnehmen können;

13.

fordert die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auf, sich für Freiwilligenarbeit innerhalb des Bildungssystems einzusetzen, sodass Jugendliche bereits früh mit Freiwilligenaktivitäten in Berührung kommen und diese dadurch als normalen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben ansehen. Solche Freiwilligenaktivitäten sollten in den Lehrplan aufgenommen werden können;

14.

hält es für überaus wichtig, auf die Wahrung eines Gleichgewichts zu achten, wenn es um die Frage geht, inwieweit der Mehrwert von Freiwilligenarbeit den jungen Menschen und der Gesellschaft (in all ihren Dimensionen) zugute kommt. Die Interessen und die Entwicklung der jungen Menschen haben grundsätzlich Vorrang; der Mehrwert für die Gesellschaft ergibt sich aus der Tatsache, dass Jugendliche sich vermehrt engagieren und ihre Teilhabe an der Gesellschaft vergrößern;

15.

drückt dem Europäischen Freiwilligendienst EVS seine Anerkennung aus und hofft, dass sich der EVS in Zukunft weiterhin so entwickeln wird, dass möglichst vielen jungen Menschen die Möglichkeit geboten wird, grenzüberschreitend Freiwilligenarbeit zu leisten.

II.   ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE

Änderungsvorschlag 1

Artikel 7

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

7.

Es gibt eine große Vielfalt an Freiwilligenaktivitäten in Europa, die von der Zivilgesellschaft oder von staatlichen Stellen ausgerichtet werden, und diese Aktivitäten sollten aufrecht erhalten, weiterentwickelt und interoperabel gestaltet werden.

7.

Es gibt eine große Vielfalt an Freiwilligenaktivitäten in Europa, die von der Zivilgesellschaft oder von staatlichen Stellen ausgerichtet werden. , und d Diese Aktivitäten sollten aufrecht erhalten, und weiterentwickelt, und interoperabel gestaltet die Zusammenarbeit zwischen den Freiwilligenorganisationen gefördert werden.

Begründung

Das Konzept der Interoperabilität bedarf zu vieler Erklärungen und ist auf die Systeme der Freiwilligenarbeit einiger Länder schwer anwendbar. In dem Vorschlag der Europäischen Kommission geht es nicht um eine Harmonisierung und Zentralisierung von Freiwilligenarbeit. Diese interoperabel zu gestalten, kann jedoch in diesem Sinne interpretiert werden. Es geht darum, dass junge Menschen — wenn sie dies wünschen — Freiwilligenarbeit in einem anderen Land der EU leisten können; die entsprechenden Möglichkeiten müssen durch eine Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Freiwilligenorganisationen ausgebaut werden.

Änderungsvorschlag 2

Artikel 13

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

13.

Trotz dieser Bemühungen bestehen immer noch Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität junger Freiwilliger in Europa, und daher zielt diese Empfehlung darauf ab, den Mitgliedstaaten — unbeschadet der Vielfalt ihrer nationalen Strukturen — einen Rahmen zur Intensivierung ihrer Zusammenarbeit zu bieten.

13.

Trotz dieser Bemühungen bestehen immer noch Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität junger Freiwilliger in Europa, und daher zielt diese Empfehlung darauf ab, den Mitgliedstaaten — unbeschadet der Vielfalt ihrer nationalen Strukturen Freiwilligenaktivitäten — einen Rahmen zur Intensivierung ihrer Zusammenarbeit zu bieten.

Begründung

Nicht in allen europäischen Ländern gibt es nationale Strukturen im Bereich der Freiwilligenarbeit. Deshalb würde der Kommissionsvorschlag bedeuten, dass sich einige Länder extra mit nationalen Strukturen ausstatten müssten, was dem Subsidiaritätsprinzip zuwiderliefe. Der Text kann ohne großen Verlust an Aussagekraft auf alle Mitgliedstaaten angewendet werden und wird dem Subsidiaritätsprinzip gerecht, wenn der Begriff „Strukturen“ durch „Freiwilligenaktivitäten“ bzw. „Möglichkeiten“ ersetzt wird.

Änderungsvorschlag 3

Artikel 14

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

14.

Für die Zwecke dieser Empfehlung sollten grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeiten definiert werden als der freiwillige Einsatz junger Menschen, bei dem sie an einer nicht auf Gewinn ausgerichteten, unbezahlten Aktivität teilnehmen, die dem Gemeinwohl dient und nicht im Herkunftsland der Freiwilligen stattfindet. Eine solche Tätigkeit weist folgende Merkmale auf: Sie steht allen jungen Menschen unter 30 Jahren offen; sie wird aus freien Stücken geleistet; sie ist zeitlich befristet; Ziele, Struktur und Rahmen sind klar festgelegt; sie ist unbezahlt, wird aber durch Taschengeld und Kostenerstattung abgegolten.

14.

Für die Zwecke dieser Empfehlung sollten grenzüberschreitende Freiwilligentätigkeiten definiert werden als der freiwillige Einsatz junger Menschen, bei dem sie an einer nicht auf Gewinn ausgerichteten, unbezahlten Aktivität teilnehmen, die dem Gemeinwohl dient und nicht im Herkunftsland der Freiwilligen stattfindet. Eine solche Tätigkeit weist folgende Merkmale auf: Sie steht allen jungen Menschen unter 30 Jahren offen; sie wird aus freien Stücken freiwillig geleistet; sie ist zeitlich befristet; Ziele, Struktur und Rahmen sind klar festgelegt; sie ist unbezahlt, wird aber durch Taschengeld und Kostenerstattung abgegolten.

Begründung

In einigen Fällen verfügen Jugendliche sehr wohl über finanzielle Mittel, um an einem Freiwilligenprojekt teilzunehmen. Darüber hinaus kann ein eigener Beitrag (egal in welcher Höhe) für Jugendliche eine „Verpflichtung“ und eine Ehrensache sein, auch tatsächlich Freiwilligenarbeit im Ausland zu leisten.

Änderungsvorschlag 4

Artikel 15

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

15.

Besonderes Augenmerk sollte auf benachteiligte junge Menschen gelegt werden, denn die Freiwilligentätigkeit stellt eine wertvolle Möglichkeit zur Mobilität für diese jungen Menschen dar, die andernfalls weniger — oder überhaupt nicht — von Mobilitätsprogrammen profitieren würden. Diese jungen Menschen haben einen besonderen Bildungs- und Betreuungsbedarf, dem Rechnung getragen werden sollte. Die Unterstützung von Schulungs- und Mobilitätsmaßnahmen für sozialpädagogische Betreuer und andere in der Jugendarbeit tätige Personen wird in diesem Kontext von großem Nutzen sein.

15.

Besonderes Augenmerk sollte auf benachteiligte junge Menschen gelegt werden, denn d Die Freiwilligentätigkeit stellt eine wertvolle Möglichkeit zur Mobilität für diese jungen Menschen dar, . Insbesondere für benachteiligte junge Menschen, die einen Freiwilligendienst absolvieren wollen, die andernfalls weniger — oder überhaupt nicht — von Mobilitätsprogrammen möglichkeiten profitieren würden, . bedarf es daher unterschiedlicher Unterstützungsformen. Diese jungen Menschen haben einen besonderen Bildungs- und Betreuungsbedarf, dem Rechnung getragen werden sollte. Die Unterstützung von Schulungs- und Mobilitätsmaßnahmen für sozialpädagogische Betreuer und andere in der Jugendarbeit tätige Personen wird in diesem Kontext von großem Nutzen sein. Außerdem müssen die Möglichkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ausgeschöpft werden, um diese Zielgruppe besser zu erreichen.

Begründung

In vielen Mitgliedstaaten wird die Jugendpolitik größtenteils von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gestaltet. Darüber hinaus sind diese von allen Verwaltungsebenen den jungen Bürgern am nächsten. Gerade die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind am besten in der Lage, benachteiligte junge Menschen zu erreichen.

Änderungsvorschlag 5

Artikel 16

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

16.

Eine bessere Interoperabilität der nationalen Programme und ein verstärkter Informationsaustausch könnten alle jungen Europäer, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, dazu motivieren, sich stärker für den Freiwilligeneinsatz in Drittländern zu interessieren.

16.

Eine bessere Interoperabilität der nationalen Programme Zusammenarbeit zwischen den Freiwilligenorganisationen innerhalb Europas und ein verstärkter Informationsaustausch könnten alle jungen Europäer, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, dazu motivieren, sich stärker für den Freiwilligeneinsatz in Drittländern zu interessieren.

Begründung

Siehe Begründung zu den Änderungsvorschlägen 1 und 2.

Änderungsvorschlag 6

Artikel 17

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

17.

Da die Ziele dieser Empfehlung auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können und wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkung auf Gemeinschaftsebene besser zu erreichen sind, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden, um die Mobilität junger Freiwilliger durch bessere Interoperabilität der nationalen Programme zu fördern. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Empfehlung nicht über das zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.

17.

Da die Ziele dieser Empfehlung auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können und wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkung auf Gemeinschaftsebene besser zu erreichen sind, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden, um die Mobilität junger Freiwilliger durch eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Freiwilligenorganisationen bessere Interoperabilität der nationalen Programme zu fördern. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Empfehlung nicht über das zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.

Begründung

Siehe Begründung zu den Änderungsvorschlägen 1 und 2.

Änderungsvorschlag 7

Artikel A

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

A.

die Mobilität junger Freiwilliger in Europa durch Verbesserung der Interoperabilität nationaler, von der Zivilgesellschaft oder von staatlichen Stellen ausgerichteter Freiwilligenprogramme zu fördern, um allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich an Freiwilligenaktivitäten in Europa zu beteiligen, wenn sie dies wünschen;

A.

die Mobilität junger Freiwilliger in Europa durch Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Freiwilligenorganisationen der Interoperabilität nationaler, von sowohl der Zivilgesellschaft oder als auch von staatlichen Stellen ausgerichteter Freiwilligenprogramme zu fördern, um allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich an Freiwilligenaktivitäten in Europa zu beteiligen, wenn sie dies wünschen;

Begründung

Siehe Begründung zu den Änderungsvorschlägen 1 und 2.

Änderungsvorschlag 8

Artikel B1

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

B 1.

Verbesserung des Kenntnisstandes über Freiwilligenprogramme auf ihrem nationalen Hoheitsgebiet und Übermittlung entsprechender Informationen an die Europäische Kommission zwecks Weiterverbreitung;

B 1.

Verbesserung des Kenntnisstandes über Freiwilligenprogramme auf ihrem nationalen Hoheitsgebiet und Übermittlung entsprechender Informationen an die Europäische Kommission zwecks Weiterverbreitung durch u.a. ein europäisches Portal für junge Freiwillige und eine Datenbank über Freiwilligenaktivitäten;

Begründung

Siehe Begründung zu Änderungsvorschlag 2.

Änderungsvorschlag 9

Artikel B4

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

B 4.

Informationsaustausch mit anderen Mitgliedstaaten über das Angebot an Freiwilligenstellen und weitestgehende Vereinfachung des Bewerbungsverfahrens, um den jungen Freiwilligen eines Mitgliedstaats den Zugang zu und die Bewerbung für nationale Programme anderer Mitgliedstaaten zu erleichtern;

B 4.

Informationsaustausch mit anderen Mitgliedstaaten über das Angebot an Freiwilligenstellen und weitestgehende Vereinfachung des Bewerbungsverfahrens, um den jungen Freiwilligen eines Mitgliedstaats den Zugang zu und die Bewerbung für nationale Programme Freiwilligenaktivitäten anderer Mitgliedstaaten zu erleichtern;

Begründung

Siehe Begründung zu Änderungsvorschlag 2.

Änderungsvorschlag 10

Artikel B7

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

B 7.

Entwicklung grundlegender Qualitätsstandards für eine angemessene Qualitätssicherung; Ziel ist zum einen die Gewährleistung von Schutz und Sicherheit der Freiwilligen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten und zum anderen die Vertrauensbildung und Ermutigung zur Teilnahme an grenzüberschreitenden Programmen; diese Standards könnten sich auf die Schulung von Freiwilligen und Personal, die Vorbereitung der Freiwilligenaktivitäten, Mentoring, Überwachung und Follow-up beziehen;

B 7.

Entwicklung grundlegender Qualitätsstandards für eine angemessene Qualitätssicherung; Ziel ist zum einen die Gewährleistung von Schutz und Sicherheit der Freiwilligen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten und zum anderen die Vertrauensbildung und Ermutigung insbesondere sozial benachteiligter und bildungsferner Jugendlicher zur Teilnahme an grenzüberschreitenden Freiwilligenaktivitäten Programmen; diese Standards könnten sich auf die Schulung von Freiwilligen und Personal, die Vorbereitung der Freiwilligenaktivitäten, Mentoring, Überwachung und Follow-up beziehen;

Begründung

Siehe Begründung zu Änderungsvorschlag 2.

Freiwilligenarbeit kann benachteiligten Jugendlichen einen Weg zu gesellschaftlicher Teilhabe eröffnen. Gerade sie brauchen einen besonderen Anstoß, grenzüberschreitende Freiwilligenarbeit zu leisten.

Änderungsvorschlag 11

Artikel B14

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

B

14. Schwerpunktsetzung auf benachteiligte junge Menschen und die Bereitstellung maßgeschneiderter Lösungen, um ihnen den Zugang zu Freiwilligenaktivitäten — insbesondere transeuropäischen Angeboten — zu erleichtern, und Berücksichtigung des besonderen Schulungs- und Unterstützungsbedarf dieser jungen Menschen;

B

14. Schwerpunktsetzung auf sozial und geografisch benachteiligte und bildungsferne junge Menschen und die Bereitstellung maßgeschneiderter Lösungen, um ihnen den Zugang zu Freiwilligenaktivitäten — insbesondere transeuropäischen Angeboten — zu erleichtern, und Berücksichtigung des besonderen Schulungs- und Unterstützungsbedarf dieser jungen Menschen;

Änderungsvorschlag 12

Artikel 2

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

2.   in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten einen systematischen Informations- und Erfahrungsaustausch über die Interoperabilität nationaler, von der Zivilgesellschaft oder von staatlichen Stellen ausgerichteter Freiwilligenstrukturen anzuregen und zu organisieren;

2.   in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten einen systematischen Informations- und Erfahrungsaustausch über die Interoperabilität nationaler, Förderung der europäischen Zusammenarbeit bezüglich von der Zivilgesellschaft oder von staatlichen Stellen ausgerichteten r Freiwilligenstrukturen Freiwilligenaktivitäten anzuregen und zu organisieren;

Begründung

Siehe Begründung zu den Änderungsvorschlägen 1 und 2.

Änderungsvorschlag 13

Artikel 4

Kommissionsvorschlag

Änderungsvorschlag des AdR

4.   dem Rat vier Jahre nach Annahme dieser Empfehlung Bericht zu erstatten, um festzustellen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam sind, und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zu bewerten.

4.   dem Rat vier Jahre nach Annahme dieser Empfehlung vor 2011 Bericht zu erstatten, um festzustellen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam sind, und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zu bewerten.

Begründung

454 Mitglieder des Europäischen Parlaments haben eine Petition unterschrieben mit dem Ziel, das Jahr 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligenarbeit auszurufen. Diese Initiative wird auch vom Ausschuss der Regionen unterstützt. 2011 werden außerdem 10 Jahre seit dem Internationalen Jahr der Freiwilligen vergangen sein. Daher könnte die Europäische Kommission zu einem ausgezeichneten Zeitpunkt, nämlich kurz vor diesem Jahr, über Freiwilligenarbeit Bericht erstatten.

Brüssel, den 26. November 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE