19.12.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 325/70


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Medienkompetenz“ und „kreative Online-Inhalte“

(2008/C 325/12)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

fordert den Rat und das Europäische Parlament auf, die EU-Politik zur Förderung der Medienkompetenz (mit strategischen Zielen und einer Fortschrittsüberwachung) weiterzuentwickeln und unter Berücksichtigung der vorliegenden Stellungnahme und des Subsidiaritätsprinzips eine Empfehlung zur Medienkompetenz anzunehmen. Parallel dazu bzw. als Alternative sollten von der EU finanzierte Pilotprogramme auf den Weg gebracht werden;

unterstreicht, dass es zweckmäßig wäre, in den Berichten gemäß Artikel 26 der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und bei den flankierenden Tätigkeiten der Kommission und der Mitgliedstaaten die Unterschiede und die erzielten Fortschritte bei der Förderung der Medienkompetenz auf regionaler Ebene in Europa zu bewerten und die von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie von den beteiligten Akteuren angewandten bewährten Vorgehensweisen zu fördern;

appelliert an die Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, die Förderung der Medienkompetenz zu unterstützen und in besonderem Maße den Beitrag der Zivilgesellschaft zu erleichtern. Er empfiehlt den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, eine Zusammenarbeit mit Blick auf die Förderung der Medienkompetenz auf dem Gebiet der formellen und informellen allgemeinen und beruflichen Bildung aufzubauen, die sich insbesondere an Kinder, Jugendliche, behinderte Menschen sowie von sozialer Ausgrenzung bedrohte gesellschaftliche Gruppen richtet;

ermutigt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, bei der Verwaltung ihres kulturellen und sprachlichen Erbes mittels kreativer Online-Inhalte eine maßgebliche Rolle zu spielen, neue Unternehmenskonzepte für kreative lokale Unternehmen und Medien zu fördern, die Schaffung kreativer Werke anzuregen, die durch Institutionen und Medieneinrichtungen (ko)finanziert werden, und außerdem elektronische Behördendienste einzurichten;

beklagt, dass die Kommission es versäumt hat, die kulturellen und sozialen Auswirkungen der Entstehung dieses neuen Sektors der kreativen Online-Inhalte zu berücksichtigen: Der Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Empfehlung und der „Plattform für kreative Inhalte“ sollte dahingehend erweitert werden, dass er auch die kulturelle Vielfalt erfasst.

Berichterstatterin

:

Evangelia SCHOINARAKI-ILIAKI (EL/SPE), Präfektin von Heraklion

Referenzdokumente

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Ein europäisches Konzept für die Medienkompetenz im digitalen Umfeld

KOM(2007) 833 endg.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt

KOM(2007) 836 endg.

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

Α.   Medienkompetenz (1)

1.

dessen Auftrag die Förderung des sozialen Zusammenhalts auf regionaler Ebene ist, dessen grundlegender Parameter die digitale Konvergenz darstellt, begrüßt, dass die Kommission eine Mitteilung über die Medienerziehung in einem digitalen Umfeld vorgelegt hat, und insbesondere, dass diese eine umfassende Bestimmung des Begriffs der Medienerziehung enthält und sich auch auf die Fähigkeit und die Möglichkeit des Zugangs und der Nutzung der Medien und das Verständnis der Funktionsweise der Medien und die Fähigkeit zur kritischen Beurteilung von Medieninhalten erstreckt;

2.

unterstützt die Zielsetzungen und Prioritäten, die die Kommission in ihrer Mitteilung absteckt, und betont, dass für den AdR Medienerziehung Folgendes bedeutet:

a)

Unterstützung der Bürger bei der aktiven und kreativen Mediennutzung, und dabei insbesondere der jungen Generation, die zugleich Nutzer und Produzent kreativer Medieninhalte ist. Förderung und Aktualisierung der Medienkompetenz von älteren Menschen und von Menschen im Erwerbsalter;

b)

Unterstützung eines kritischen Ansatzes der Bürger bezüglich sämtlicher Medien;

c)

Förderung des Medienpluralismus;

d)

Beitrag zur Diskussion über kommerzielle Kommunikation und Fragen betreffend die Achtung und den Schutz der Privatsphäre;

e)

Förderung der aktiven Bürgerschaft unter Berücksichtigung der Tatsache, dass den Medien für die Förderung des audiovisuellen europäischen Erbes, der lokalen und regionalen Identität, des interkulturellen Dialogs und der Demokratie entscheidende Bedeutung zukommt;

f)

Förderung der sozialen Eingliederung;

g)

Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zu den neuen Medien und Technologien angesichts der Tatsache, dass die Telekommunikation und die Medien in fast allen Lebensbereichen eine immer beherrschendere Rolle spielen;

3.

möchte auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21.5.2008 (2) verweisen und in diesem Zusammenhang

daran erinnern, dass der AdR die Förderung der Medienkompetenz schon seit 2004 als Priorität einstuft;

die Anstrengungen würdigen, die der Rat zur Förderung der Medienkompetenz unternommen hat, auch wenn die einzelnen Mitgliedstaaten Unterschiede hinsichtlich ihrer Verfahren und ihrer Fortschritte aufweisen;

dem Rat beipflichten, was die Bedeutung des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren für die Entwicklung der Medienkompetenz betrifft, des Weiteren jedoch darauf hinweisen, dass dieser Austausch mit Maßnahmen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einhergehen kann, die auf dem genannten Gebiet eine wichtige Rolle spielen können;

zu bedenken geben, dass die Förderung der Medienkompetenz im Rahmen der bestehenden und der neuen Initiativen durch eine weitergehende Finanzierung unterstützt werden kann;

Förderung der Medienkompetenz auf Ebene der EU

4.

verweist darauf, dass er bereits im Jahr 2004 (3) die Kommission darum ersucht hatte, Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz in allen Mitgliedstaaten der Union einen besonderen Stellenwert einzuräumen und für jeden der Staaten ein Mindestmaß an Information zu gewährleisten. Daher begrüßt es der AdR, dass die Kommission mit dieser Mitteilung eine Gemeinschaftspolitik zur Förderung der Medienkompetenz auf den Weg bringt;

5.

ermutigt die Kommission, ihre Politik zur Förderung der Medienkompetenz in Zusammenarbeit mit allen Organen und Einrichtungen der Union und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften weiter auszubauen (Programme mit strategischen Zielen und Verfolgung der Fortschritte) und die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet mit der UNESCO und mit dem Europarat zu verstärken;

6.

fordert den Rat und das Europäische Parlament auf, wie in der Mitteilung vorgeschlagen eine Empfehlung über die Förderung der Medienkompetenz anzunehmen und dabei die vorliegende Stellungnahme, das Subsidiaritätsprinzip sowie die Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Ebene in der EU bei Fragen im Zusammenhang mit der Förderung der Medienkompetenz zu berücksichtigen;

7.

bringt seine Genugtuung über die Verpflichtung für die Kommission zum Ausdruck, Berichte gemäß Artikel 26 der neuen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vorzulegen; er merkt jedoch an, dass es zweckmäßig wäre, in diesen Berichten und bei den flankierenden Tätigkeiten der Kommission und der Mitgliedstaaten die nach wie vor bestehenden Unterschiede und die erzielten Fortschritte bei der Förderung der Medienkompetenz auf regionaler Ebene in Europa zu bewerten und die von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie von den beteiligten Akteuren angewandten bewährten Vorgehensweisen zu fördern;

8.

begrüßt, dass die Kommission mehr unternimmt, um das im Rahmen lokaler und regionaler Programme erworbene Fachwissen über die Förderung der Medienkompetenz in ganz Europa aber auch im Rahmen der Förderung von Plattformen für den Dialog, für Erlebnisberichte und Netze für den Austausch der besten Verfahren zu nutzen;

9.

fordert die Organe und Einrichtungen der EU auf, in das nächste MEDIA-Programm einen eigenen Teil für die Förderung der Medienkompetenz aufzunehmen, denn in der derzeitigen Fassung trägt dieses Programm nur wenig zur Förderung der Medienkompetenz bei; parallel dazu bzw. als Alternative ersucht er die Kommission, von der Europäischen Union finanzierte Pilotprogramme auf den Weg zu bringen;

10.

unterstreicht, dass die vorhandenen Programme und Initiativen der EU — beispielsweise für mehr Sicherheit im Internet — ein sehr viel geringeres Potenzial für die Entwicklung und den Austausch bewährter Verfahren auf dem Gebiet der Förderung der Medienkompetenz bieten; der AdR fordert daher die Kommission auf, diese Programme bei der nächsten Überarbeitung zu harmonisieren und dafür zu sorgen, dass einschlägige Fragenkomplexe aufgenommen werden;

Förderung der Medienkompetenz auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene

11.

ermutigt die Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, Initiativen, Vorhaben und Programme im Zusammenhang mit der Förderung der Medienkompetenz zu unterstützen, die vorrangig Folgendes zum Inhalt haben:

a)

Zusammenarbeit aller betroffenen Akteuren, das heißt audiovisueller Sektor (Kino, Fernsehen, Hörfunk, Zulieferer und Produzenten von Online-Inhalten), Medienverbände, Bildungseinrichtungen, Regulierungsbehörden, Forschungsinstitute und Kulturinstitute und gesellschaftliche Organisationen;

b)

Arbeitsweise der Dienste zur Förderung der Medienkompetenz;

c)

Bewertung der bei der Förderung der Medienkompetenz auf lokaler und regionaler Ebene erzielten Fortschritte;

d)

Durchführung von Informationskampagnen zu Fragen im Zusammenhang mit der Förderung der Medienkompetenz, die Einrichtung von „MEDIA-Desks“ (Informationszentren für unter die MEDIA-Programme fallenden Themen) und die Einrichtung von Informationszentren, die auf regionaler Ebene tätig sind und Themen im Zusammenhang mit der Förderung der Medienkompetenz behandeln;

e)

Bereitstellung von Anreizen und Förderung von politischen Maßnahmen zu Gunsten der Produktion und Verbreitung europäischer Inhalte, aber auch zum Aufbau von Medien durch die Zivilgesellschaft;

f)

Teilnahme an den Netzen für die Zusammenarbeit auf nationaler Ebene und auf Gemeinschaftsebene;

12.

fordert die staatlichen Stellen auf, in besonderem Maße den Beitrag der Zivilgesellschaft zu erleichtern, denn bisher beteiligen sich nur wenige Organisationen der Zivilgesellschaft an der Debatte über die Förderung der Medienkompetenz; der AdR unterstützt zugleich einen Ausbau der Beteiligung der Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten und der Regionen;

13.

äußert seine Genugtuung darüber, dass die Kommission ausdrücklich auf die entscheidende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Unterstützung der Initiativen im Bereich der informellen Bildung Bezug nimmt; er fügt jedoch hinzu, dass häufig die lokalen regionalen Gebietskörperschaften außerdem auch für die Integration der Förderung der Medienkompetenz in das öffentliche Bildungssystem zuständig sind, und dies auf allen Bildungsstufen;

14.

ermutigt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Themen der Förderung der Medienkompetenz in die Ausbildung der Lehrkräfte und Erzieher, in die Lehrpläne für die Schulen und für das lebenslange Lernen einzubeziehen; sie sollten jedoch auch Medien mit Bildungsinhalten und die Fähigkeiten der Schüler und Studenten für die Nutzung und Erstellung von Multimedia-Inhalten fördern;

15.

fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, langfristig eine Zusammenarbeit mit Blick auf die Förderung der Medienkompetenz zwischen den einschlägigen Akteuren im öffentlichen Sektor wie in der Privatwirtschaft auf dem Gebiet der formellen und informellen allgemeinen und beruflichen Bildung aufzubauen (u.a. mit den Herausgebern lokaler und regionaler Zeitungen, die die Bildung im Bereich Presse und elektronischer Journalismus in den Schulen fördern; Filmfestivals, bei denen Aktivitäten zur Medienkompetenz angeboten werden, sowie Kampagnen zur Förderung der Medienkompetenz, die von öffentlichen Rundfunksendern organisiert werden, sowie Geräte- und Software-Anbieter);

16.

ersucht die Mitgliedstaaten, die Medienkompetenz in stärkerem Maße zu fördern, indem sie der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Filmerbe und zur Wettbewerbsfähigkeit der einschlägigen Industriezweige (4) sowie der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz Minderjähriger und den Schutz der Menschenwürde und über das Recht auf Gegendarstellung im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweiges der audiovisuellen Dienste und Online-Informationsdienste (5) nachkommen;

Medienkompetenz im Bereich der kommerziellen Kommunikation (Werbung)

17.

unterstreicht die in seiner Stellungnahme zu den audiovisuellen Mediendiensten (6) zum Ausdruck gebrachte Forderung, die Möglichkeit eines Verbots von Werbeunterbrechungen bei Kinderprogrammen und Nachrichtensendungen zu prüfen — ein Punkt, der leider nicht berücksichtigt wurde; teilt ferner nicht den Ansatz der Kommission, die die Förderung der Medienkompetenz für angemessener hält als ein Verbot von Werbeunterbrechungen (7); es besteht überhaupt kein Zweifel, dass die diesbezügliche Kompetenz der Bürger — insbesondere der Kinder und Jugendlichen — verbessert und ein rationaler und medienkritischer Ansatz entwickelt werden muss; gleichwohl hat der AdR seine Sorge in Bezug auf die Fähigkeit von Kindern zum Ausdruck gebracht, Werbung von Programm ausreichend unterscheiden und Werbebotschaften richtig einschätzen zu können; er tritt deshalb für die Möglichkeit einer Reglementierung und für die Verschärfung der diesbezüglichen Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten ein;

18.

teilt die Auffassung der Kommission, dass unbedingt bewährte Verfahren in diesem Bereich entwickelt und ausgetauscht werden müssen. Dies betrifft die Erarbeitung und Anwendung eines Verhaltenskodex' und gegebenenfalls eines Selbst- und Koregulierungsrahmens. Im Übrigen ist es erforderlich, für die Rechte der Verbraucher in Bezug auf die Online-Inhalte einzutreten, damit die Qualität der Inhalte den Kriterien der Zuverlässigkeit und Gültigkeit entspricht;

19.

fordert öffentlich oder privat finanzierte Medienkompetenzprogramme auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen, wobei natürlich die Transparenz gewährleistet sein muss, d.h. die Interessen der Teilnehmer eindeutig zu erkennen sein müssen (was insbesondere den privaten Sektor betrifft);

Medienkompetenz im Bereich der audiovisuellen Werke und im Online-Bereich

20.

fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der EU die Aktivitäten zu fördern, die auf den in der Kommissionsmitteilung dargelegten Prioritäten beruhen. Diese Aktivitäten, die für die Bürger und insbesondere für Kinder, Jugendliche, behinderte Menschen sowie von sozialer Ausgrenzung bedrohte gesellschaftliche Gruppen gedacht sind, sollten auf folgende Bereiche abheben:

a)

die Bürger mit dem europäischen Kulturerbe vertraut machen und ein größeres Interesse für europäische audiovisuelle Werke wecken;

b)

den Bürgern ermöglichen, die Produktion audiovisueller Werke und Dienste hautnah zu erfahren und Kompetenzen zu erwerben im Bereich kreativen Schaffens, aber auch im Bereich der Ausdrucksfähigkeit und der Hinterfragung der kulturellen Identität;

c)

Verständnis der großen Bedeutung der geistigen Eigentumsrechte;

d)

Befähigung der Nutzer zur kritischen Beurteilung von Online-Inhalten und zur optimalen Nutzung von Suchmaschinen;

e)

Förderung der digitalen Integration der Bürger — wie der Ausschuss in seiner Stellungnahme zu diesem Thema nahelegte (8);

21.

betont die Notwendigkeit, das europäische audiovisuelle Erbe in der Bildungs- und Kulturpolitik der EU-Mitgliedstaaten und der Regionen und Kommunen zu berücksichtigen und junge Künstler, die tatsächlich die Zukunft des audiovisuellen Sektors in Europa verkörpern, zu unterstützen und zu fördern; der Ausschuss hat sich in diesbezüglichen Empfehlungen (9) bereits für verstärkte finanzielle Hilfe und Unterstützung für regionale und lokale Festivals im audiovisuellen Bereich ausgesprochen, um die Werke junger europäischer Künstler stärker zu fördern und die Ausbildung von Fachkräften im audiovisuellen Sektor in Ländern und Regionen mit geringer audiovisueller Produktion und/oder Länder mit geringer geografischer Ausdehnung und kleinem Sprachgebiet zu verbessern;

B.   Kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt (10)

22.

begrüßt die Kommissionsmitteilung über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt und teilt die Auffassung der Kommission, der zufolge die Übertragung von Diensten für kreative Inhalte in den Online-Bereich einem umfassenden Systemwechsel gleichkommt, da digitale Technologien die Schaffung audiovisueller Werke erleichtern und die Verbreitung kreativer Inhalte in einem grenzenlosen Markt für audiovisuelle Produkte ermöglichen, wobei der Zugang zu kreativen Inhalten durch Geräte, Netze und Dienste erleichtert wird. Diese Inhalte umfassen audiovisuelle Online-Produkte in den Bereichen Film, Fernsehen, Musik und Hörfunk, Online-Spiele, Online-Publikationen, Bildungsinhalte und von Nutzern selbst erzeugte Inhalte;

23.

betont, dass mehr Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das gesamte europäische Potenzial für kreative Online-Inhalte zu mobilisieren. Dabei müssen sowohl die Produktion als auch die Verfügbarkeit und Verbreitung innovativer und qualitativ anspruchsvoller europäischer kreativer Online-Inhalte gestärkt und die kulturelle Vielfalt und die Wettbewerbsfähigkeit Europas gefördert werden;

24.

macht deutlich, dass die aktuellen Herausforderungen nicht nur von der EU, den Mitgliedstaaten, den Produktions- und Vertriebsunternehmen digitaler Inhalte, den Netzbetreibern, den Rechteinhabern, den Verbrauchern und den unabhängigen Regulierungsbehörden, sondern auch von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angenommen werden müssen;

25.

fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, bei der Verwaltung ihres kulturellen und sprachlichen Erbes eine maßgebliche Rolle zu spielen, neue Unternehmenskonzepte für kreative lokale Unternehmen und lokale Medien zu fördern, die Schaffung kreativer Werke anzuregen, die durch Institutionen und Medieneinrichtungen (ko)finanziert werden, und außerdem elektronische Behördendienste einzurichten (eGovernment) und Dienste über verschiedene Kommunikationskanäle zu erbringen;

26.

unterstützt die beiden maßgeblichen Initiativen, die in der Kommissionsmitteilung angekündigt werden, und zwar: a) Vorschlag einer Empfehlung des Rats und des Europäischen Parlaments über kreative Online-Inhalte, und b) Schaffung einer Plattform für den Dialog und die Zusammenarbeit der Beteiligten („Plattform für Online-Inhalte“), um den Dialog in dieser Frage zu fördern; fordert ferner, dass die Vertretung der lokalen und regionalen Ebene gewährleistet wird;

Kreative Online-Inhalte und kulturelle Vielfalt

27.

beklagt, dass die Kommission es versäumt hat, die kulturellen und sozialen Auswirkungen der Entstehung dieses neuen Sektors der kreativen Online-Inhalte zu berücksichtigen und dass sie nicht die Maßnahmen vorgeschlagen hat, die angezeigt gewesen wären, um die kulturelle Vielfalt und den Zugang aller zu den Nutzeffekten der IKT zu fördern. Wie er bereits in seiner Stellungnahme zum Thema „i2010“ (11) ausführte, vertritt der Ausschuss nämlich die Ansicht, dass die Politik im Bereich der neuen Dienste und digitalen Medien sowie der kreativen Inhalte nicht nur auf der Grundlage wirtschaftlicher Kriterien konzipiert werden sollte, sondern dass dabei auch die sozialen und kulturellen Kriterien in Betracht gezogen werden müssten. Folglich müssen die Online-Inhalte den sozialen Zusammenhalt und die soziale Integration unterstützen, insbesondere für bestimmte, von sozialer Ausgrenzung bedrohte Bevölkerungsgruppen (Frauen, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen);

28.

stellt fest, dass in der Politik und Gesetzgebung für kreative Online-Inhalte ein Gleichgewicht zwischen der Bedeutung dieses Inhalts als Kulturgut und seiner Bedeutung als Wirtschaftsgut herbeigeführt werden muss. Die zunehmende Wechselwirkung zwischen den Bereichen Kultur, audiovisuelle Medien und IKT macht es erforderlich, dass in Bezug auf die Wirtschaft, die kreativen Unternehmen und die Online-Inhalte eine kohärente Politik entwickelt wird;

29.

fordert die Kommission auf, den Schutz der kulturellen Vielfalt in den Rahmen der Online-Inhalte zu integrieren. Zu diesem Zweck sollte sie folgende Aspekte untersuchen:

a)

den Anwendungsbereich des Vorschlags für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates für kreative Online-Inhalte und der „Plattform für kreative Inhalte“ dahingehend zu erweitern, dass er auch die kulturelle Vielfalt erfasst;

b)

die Art und Weise, in der die EU in diesem Kontext das Übereinkommen der UNESCO zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen umzusetzen gedenkt. In seiner Stellungnahme zur „Europäischen Kulturagenda“ hat der Ausschuss die Europäische Kommission ersucht, unter Zugrundelegung des Subsidiaritätsprinzips Maßnahmen für die Umsetzung dieses Übereinkommens mit weltweiter Gültigkeit zu ergreifen (12);

c)

die Art und Weise, in der die EU die Klausel über die kulturelle Kompatibilität (Artikel 151 Absatz 4 EGV) anwendet;

d)

den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten und von bewährten Verfahrensweisen in diesem Bereich;

30.

setzt sich zum Ziel, im künftigen digitalen Umfeld die kulturelle Vielfalt und Identität in einer pluralistischen europäischen Gesellschaft zu gewährleisten und erinnert deshalb an seine früheren Forderungen (13):

a)

angesichts der Tatsache, dass sich die kreativen Online-Inhalte immer mehr einer einzigen Sprache bedienen werden, muss sichergestellt werden, dass die Inhalte und die Dienste in allen Sprachen zugänglich sind;

b)

die Unterstützung der Synchronisierung, Untertitlung und Erstellung mehrsprachiger Kopien europäischer AV-Produktionen;

c)

es ist sicherzustellen, dass die Anbieter nichtlinearer Mediendienste die Produktion von und den Zugang zu europäischen und unabhängigen Werken fördern;

d)

die „positive Diskriminierung“ zugunsten der Länder mit geringer Produktionskapazität im Bereich kreativer Inhalte bzw. mit geringer geografischer Ausdehnung und kleinem Sprachgebiet;

e)

die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Benutzer in verschiedenen Sprachgebieten bei der Entwicklung der digitalen Bibliotheken. Die digitalen Inhalte dieser Bibliotheken sollten grenzübergreifend und ohne urheberrechtliche Beschränkungen verfügbar sein;

Spezifische Maßnahmen

31.

teilt die Besorgnis der Kommission hinsichtlich der verwaisten Werke sowie der Tatsache, dass viele Künstler immer noch zögern, einer Verbreitung über das Internet zuzustimmen, weil sie befürchten, wegen illegaler Kopien die Kontrolle über ihre Werke zu verlieren. Dies behindert die Schaffung neuer Märkte für europäische kreative Inhalte und die Wahrung der kulturellen Vielfalt in einem digitalen Umfeld. Der Ausschuss appelliert daher an die Mitgliedstaaten und an die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, den Dialog zwischen den betroffenen Parteien zu erleichtern, um zu probaten Lösungen für die Ausgestaltung der Vereinbarungen zwischen den Rechtsinhabern und den Internet-Vertreibern zu gelangen, aber auch um ihr Engagement für die Umsetzung der Europäischen Film-Online-Charta (European Film Online Charter) zu stärken;

32.

sieht einen Widerspruch zwischen der Möglichkeit der Online-Diensteanbieter, ein weltweites Publikum zu erreichen, und der Tatsache, dass die Rechte am geistigen Eigentum traditionell an ein bestimmtes geografisch abgegrenztes Gebiet gebunden sind; stellt ferner einen Zwiespalt zwischen dem kulturpolitischen Ziel, den Austausch und die Verbreitung europäischer Online-Inhalte zu intensivieren, und der Tatsache fest, dass viele Rechteinhaber bemüht sind, Genehmigungen nur für eine begrenzte Zahl von Mitgliedstaaten zu bekommen, nämlich für diejenigen, in denen diese Genehmigung ihnen einen wirtschaftlichen Vorteil verspricht;

33.

begrüßt daher die Absicht der Kommission, im Interesse einer Verbesserung der bestehenden Mechanismen, einschließlich der gebietsübergreifenden Lizenzen, mehr Klarheit in ihre Optionen zu bringen, bevor sie die Prüfung dieses komplexen Themas, das in dem angekündigten Vorschlag für eine Empfehlung behandelt werden soll, wieder in Angriff nimmt;

34.

hat bereits in einer früheren Stellungnahme (14) darauf hingewiesen, dass die Kommission zur Entwicklung eines Rahmens für die Verwaltung digitaler Rechte (DRM) beigetragen und die betroffenen Akteure zu gemeinsamen Gesprächen eingeladen hat, in deren Verlauf die Inhaber digitaler Rechte ermutigt werden sollen, sich dem Grad der Interoperabilität anzupassen;

35.

ist der Ansicht, dass obgleich ein großer Teil des älteren kulturellen Erbes Europas keinen Autorenrechten unterliegt und somit im Internet frei zur Verfügung steht, die Reform der Gesetzgebung über die Autorenrechte, soweit es um das jüngere kulturelle Erbe geht, außerordentlich wichtig ist (15);

36.

befürwortet das Vorhaben der Kommission, Kooperationsverfahren („Verhaltenskodizes“) zwischen Anbietern/Dienstleistern, Produzenten von Inhalten, Rechtsinhabern und insbesondere Verbrauchern ins Leben zu rufen, die sicherstellen sollen, dass verbraucherfreundliche Maßnahmen getroffen werden, und zwar mit dem Ziel, geistiges Eigentum gebührend zu schützen, die Autorenrechte zu achten und Piraterie und Nachahmungen zu bekämpfen;

37.

ersucht die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die offiziellen und die informellen Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu unterstützen, mit denen auf die Bedeutung der Autorenrechte für die Verfügbarkeit der Inhalte im Netz hingewiesen werden soll;

38.

schlägt den EU-Institutionen vor, im Rahmen des Europäischen Jahres der Kreativität und der Innovation 2009 Veranstaltungen auf lokaler und regionaler Ebene vorzusehen, die auf die Vermittlung und Bewusstmachung der mit dem Zugang zu kreativen Online-Inhalten, der Achtung der Autorenrechte und der Bekämpfung der Piraterie zusammenhängenden Themen abzielen;

39.

vertritt die Auffassung, dass die Aktionen, die die EU-Institutionen ins Leben rufen, um die Produktion und die Verbreitung von kreativen Online-Inhalten zu fördern, mit Initiativen zur Förderung der Medienkompetenz einhergehen müssen.

Brüssel, den 9. Oktober 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


(1)  Nach eingehender Diskussion mit Bürgern und betroffenen Akteuren gelangte die Berichterstatterin zu der Ansicht, dass der Begriff „γραμματισμός“ zur Wiedergabe des englischen Terminus „literacy“ unscharf ist, weil er diesen Begriff und dessen Reichweite nicht klar wiedergibt. Deshalb sollte nach ihrer Auffassung im griechischen Fassung des Stellungnahmetextes der Ausdruck „αγωγή“ (oder „παιδεία“) verwendet werden, was im Deutschen mit „Medienerziehung“ wiederzugeben wäre.

(2)  Schlussfolgerungen des Rates zu einem europäischen Konzept für die Medienkompetenz im digitalen Umfeld — 2868. Tagung des Rates Bildung, Jugend und Kultur, Brüssel, 21. Mai 2008.

(3)  CdR 67/2004 fin.

(4)  Empfehlung 2005/865/EG.

(5)  Empfehlung 2006/952/EG.

(6)  CdR 106/2006 fin.

(7)  Siehe die Erklärung von EU-Kommissarin Viviane Reding und die Pressemitteilung der Kommission IP/07/1970.

(8)  CdR 5/2008.

(9)  CdR 303/2004 fin.

(10)  Die Berichterstatterin ist nach einer breiten Debatte mit Bürgern und betroffenen Akteuren zu der Auffassung gelangt, dass der griechische Begriff „επιγραμμικό“ den englischen Terminus „online“ nicht korrekt wiedergibt. Sie schlägt deshalb vor, vielmehr den Terminus „διαδικτυακό“ zu verwenden (Anm. d. Übers.: Diese Unterscheidung ist für die deutsche Sprachfassung nicht relevant).

(11)  CdR 252/2005 fin.

(12)  CdR 172/2007 fin.

(13)  CdR 106/2006 fin, CdR 33/2006 fin, CdR 252/2005 fin, CdR 303/2004 fin, CdR 67/2004 fin.

(14)  CdR 252/2005 fin.

(15)  CdR 32/2006 fin.