23.2.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 45/111


Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen ***I

P6_TA(2008)0601

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung 2001/470/EG des Rates über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (KOM(2008)0380 — C6-0248/2008 — 2008/0122(COD))

(2010/C 45 E/35)

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0380),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 sowie Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67 Absatz 5 zweiter Gedankenstrich des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0248/2008),

gestützt auf Artikel 61 Buchstabe d und Artikel 66 des EG-Vertrags,

in Kenntnis der Stellungnahme des Rechtsausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

gestützt auf die Artikel 51 und 35 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahme des Rechtsausschusses (A6-0457/2008),

1.   billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.   billigt die beigefügte Gemeinsame Erklärung;

3.   fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


P6_TC1-COD(2008)0122

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 16. Dezember 2008 im Hinblick auf den Erlass der Entscheidung Nr. …/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung 2001/470/EG des Rates über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Entscheidung Nr. 568/2009/EG.)


ANHANG

GEMEINSAME ERKLÄRUNG HINSICHTLICH DES GERICHTSHOFS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Das Europäische Parlament und der Rat fordern die Kommission auf, Vertreter des Gerichtshofs, die der Gerichtshof als geeignet erachtet, zu ersuchen, an den Sitzungen des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen teilzunehmen.