21.1.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 15/97


Dienstag, 21. Oktober 2008
System der Eigenmittel der Gemeinschaften *

P6_TA(2008)0485

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 zur Durchführung des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (KOM(2008)0223 — C6-0197/2008 — 2008/0089(CNS))

2010/C 15 E/28

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2008)0223),

gestützt auf Artikel 279 Absatz 2 des EG-Vertrags und auf Artikel 183 des Euratom-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0197/2008),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1) und insbesondere die der Vereinbarung als Anhang beigefügte Erklärung Nr. 3 zur Überprüfung des Finanzrahmens,

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0342/2008),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags und Artikel 119 Absatz 2 des Euratom-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VORSCHLAG DER KOMMISSION

GEÄNDERTER TEXT

Abänderung 1

Vorschlag für eine Verordnung — Änderungsrechtsakt

Erwägung 1

(1)

Auf seiner Tagung in Brüssel am 15. und 16. Dezember 2005 gelangte der Europäische Rat zu mehreren Schlussfolgerungen, die das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften betrafen und zur Annahme des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom führten.

(1)

Auf seiner Tagung in Brüssel am 15. und 16. Dezember 2005 gelangte der Europäische Rat zu mehreren Schlussfolgerungen, die das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften betrafen und zur Annahme des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom führten ; er forderte außerdem die Kommission auf, eine vollständige und weit reichende Überprüfung durchzuführen, die sämtliche Aspekte der EU-Ausgaben und der Eigenmittel abdeckt, und darüber 2008/2009 Bericht zu erstatten .

Abänderung 2

Vorschlag für eine Verordnung — Änderungsrechtsakt

Erwägung 1a (neu)

 

(1a)

Die Kommission wird deshalb eine allgemeine Überprüfung der Funktionsweise des Systems der Eigenmittel vornehmen und gleichzeitig geeignete Vorschläge vorlegen, bei denen die Arbeit und die Empfehlungen des Europäischen Parlaments uneingeschränkt berücksichtigt werden; dabei gelten die Bedingungen, die in der Erklärung Nr. 3 zur Überprüfung des Finanzrahmens im Anhang der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2)festgelegt worden sind.

(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)   ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.