4.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 295/104


Dienstag, 2. September 2008
Haftung Montenegros für die Serbien und Montenegro (ehemalige Bundesrepublik Jugoslawien) gewährten langfristigen Darlehen *

P6_TA(2008)0376

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. September 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die getrennte Haftung Montenegros und die proportionale Reduzierung der Haftung Serbiens für die dem Staatenbund Serbien und Montenegro (ehemalige Bundesrepublik Jugoslawien) mit den Beschlüssen 2001/549/EG und 2002/882/EG von der Gemeinschaft gewährten langfristigen Darlehen (KOM(2008)0228 — C6-0221/2008 — 2008/0086(CNS))

2009/C 295 E/32

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2008)0228),

gestützt auf Artikel 308 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0221/2008),

gestützt auf Artikel 51 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0281/2008),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission;

2.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.

verlangt die Eröffnung des Konzertierungsverfahrens gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom 4. März 1975, falls der Rat beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.