30.4.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 100/136 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung“
KOM(2008) 179 endg. — 2008/0069 (COD)
2009/C 100/24
Der Rat beschloss am 23. April 2008, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:
„Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung“
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 11. September 2008 an. Berichterstatterin war Frau HERCZOG.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 448. Plenartagung am 21.—23. Oktober 2008 (Sitzung vom 23. Oktober) mit 59 gegen 2 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Zusammenfassung
1.1 Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) unterstützt nachdrücklich den Vorschlag der Kommission, einen europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung (European Quality Assurance Reference Framework — im Folgenden „EQARF“ genannt) in der beruflichen Aus- und Weiterbildung einzurichten, da eine hochwertige Berufsbildung ein wesentlicher und zentraler Bestandteil der erneuerten Lissabon-Strategie (1) ist, mit der eine wissensbasierte Gesellschaft, soziale Eingliederung und sozialer Zusammenhalt, Mobilität, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden sollen.
1.2 Der EWSA ist der Auffassung, dass die tatsächliche Umsetzung eines EQARF dazu beitragen würde, die europäische Dimension der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu stärken und die Mobilität der Lernenden und der Arbeitnehmer zu verbessern und dass dadurch ebenfalls mehr Transparenz und gegenseitiges Vertrauen innerhalb und zwischen den einzelstaatlichen Berufsbildungssystemen geschaffen würde. Zudem würde ein solcher Bezugsrahmen die derzeitigen Beschäftigungsprobleme überwinden helfen, indem das Missverhältnis zwischen den Erfordernissen des Arbeitsmarktes und den Qualifikationen der Arbeitskräfte angegangen wird.
1.3 Der Ausschuss hält den EQARF insofern für nützlich, als der Schwerpunkt vor allem auf der Verbesserung und Bewertung der „Resultate“ und „Ergebnisse“ der Berufsbildung in Bezug auf die drei zentralen politischen Prioritäten der EU liegt: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, Gewährleistung einer besseren Anpassung des Berufsbildungsangebots an die Nachfrage und Förderung eines leichteren Zugangs zu lebenslangem Lernen (vor allem für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen).
1.3.1 Der EWSA ersucht die Kommission, den Schwerpunkt noch stärker auf die Endnutzer auszurichten — Lernende, Arbeitnehmer, Institutionen, Berufsbildungsanbieter wie auch Unter-nehmen. Besondere Aufmerksamkeit sollte denjenigen gewidmet werden, bei denen die Gefahr der Ausgrenzung vom Bildungsangebot und vom Arbeitsmarkt besteht (z. B. Schulabbrechern, jungen Menschen und älteren Arbeitnehmern, bei denen die Arbeitslosenquote hoch ist, Menschen mit sonderpädagogischen Erfordernissen, Menschen mit Migrationshintergrund usw.), sowie ihrer (Wieder-)Eingliederung in die Berufsbildung.
1.4 Nach Ansicht des EWSA sind die Errungenschaften, die in der Vergangenheit im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Berufsbildung erzielt wurden (2), eine geeignete Grundlage für die Fortsetzung der derzeitigen Bemühungen wie auch für Weiterentwicklungen. Ein ernsthaftes Engagement für den EQARF seitens des Europäischen Parlaments und des Rates wird erheblich dazu beitragen, dass eine Kultur der ständigen Qualitätsverbesserung so weit wie irgend möglich verbreitet wird (3). Dies kann auch die Umsetzung des EQARF auf nationaler Ebene befördern.
1.5 Der EWSA begrüßt das starke Engagement der Mitgliedstaaten für eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Berufsbildungssysteme, das gegenwärtig im europäischen Netz für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (European Network on Quality Assurance in VET — ENQA-VET) zum Ausdruck kommt. Im Rahmen dieses Netzes, das 2005 errichtet wurde, um die Dauerhaftigkeit des Prozesses auf lange Sicht zu gewährleisten, hat während der letzten Jahre eine aktive und effiziente Zusammenarbeit zwischen 23 Ländern stattge-funden.
1.5.1 Die Kommission sollte prüfen, wie (in welchen Bereichen, mit welchen Konzepten und mit welchen konkreten Instrumenten) ENQA-VET, ergänzt durch nationale Bezugspunkte für die Qualitätssicherung (Quality Assurance National Reference Points — QANRP), noch effektiver und effizienter zur Förderung und Unterstützung der Umsetzung des EQARF in den Mitgliedstaaten beitragen könnte, einem Prozess, der bis 2010 oder möglicherweise noch länger andauern könnte.
1.6 Der EWSA hält es für entscheidend wichtig, dass eine Übereinstimmung zwischen dem EQARF und anderen auf gegenseitigem Vertrauen fußenden europäischen Initiativen wie dem Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (European Qualifications Framework — EQF) (4) und dem Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (European Credit System for VET — ECVET) (5) gewährleistet wird. Sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene sollten die einschlägigen Maßnahmen stärker harmonisiert und spezifische Querverbin-dungen zwischen diesen gemeinsamen europäischen Referenzinstrumenten aufgezeigt werden, um einen größeren wechselseitigen Nutzen zu erzielen, Synergien zu verstärken und die Voraussetzungen für eine europaweite Anerkennung und Übertragung von Qualifikationen zu schaffen.
1.7 Die berufliche Aus- und Weiterbildung ist ein öffentliches Gut, und eine qualifizierte Berufsbildung bedarf im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Gesellschaft insgesamt einer Kontrolle. Diese Kontrolle sollte von öffentlichen Stellen überwacht bzw. durchgeführt werden, deren Qualität ebenfalls gesichert sein sollte. Der EWSA ist der Auffassung, dass diesen - in den meisten Mitgliedstaaten von den Regierungen benannten - Stellen grundlegende Bedeutung zukommt, und empfiehlt der Kommission, deren Rolle zu stärken.
1.8 Der EWSA appelliert an alle Interessengruppen - Institutionen, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Branchenverbände, Handelskammern, Fach- und Berufsorganisationen, Arbeitsagenturen, regionale Instanzen, sozialwirtschaftliche Organisationen usw. —, ihre besonderen Zuständigkeiten wahrzunehmen und zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele beizutragen. Eine von der Basis ausgehende Zusammenarbeit im Bereich der Berufsbildung sollte in allen Arbeitsphasen forciert werden.
1.8.1 Der EWSA dringt auf eine aktivere Einbeziehung der organisierten Zivilgesellschaft und macht die Kommission darauf aufmerksam, dass sie auf dem Gebiet der Qualitätssicherung in der Berufsbildung eng mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten sollte, um das System integrativer zu gestalten und auf den bestehenden Netzwerken und positiven Erfahrungen aufzubauen. Die erfolgreiche Einführung einer Qualitätskultur wird in vielen Ländern durch das Fehlen von Zusammenarbeit und Dialog behindert.
1.8.2 Der EWSA vertritt den Standpunkt, dass die Sozialpartner als die wichtigsten Interessengruppen auf den Arbeitsmärkten eine bedeutende Rolle bei der Verwirklichung der vier Hauptziele in der Berufsbildung (Mobilität, Zugänglichkeit, Attraktivität und soziale Eingliederung) spielen und zudem auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene maßgeblich an der Festlegung und Kontrolle von Qualitätsstandards für die Berufsbildungssysteme beteiligt sein sollten. Es ist nur mit aktiver Beteiligung der Sozialpartner möglich, ein System zu schaffen, das an Veränderungen bei den Arbeitsmartkgegebenheiten angepasst werden kann, was eine Grundvoraussetzung für jede Maßnahme zur Verbesserung der Qualität der Berufsbildung ist.
2. Einleitung
2.1 Angesichts der vielen unterschiedlichen und komplexen Berufsbildungssysteme und Qualitätskonzepte innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten und der Europäischen Union bedarf es gemeinsamer Bezugspunkte, um im Sinne einer Stärkung des gegenseitigen Vertrauens für Transparenz, Kontinuität und Übertragbarkeit zwischen den zahlreichen Politikausrichtungen und praktischen Entwicklungen in Europa zu sorgen.
2.2 Nach einer langen Phase der Vorbereitung und Konsultation hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung vorgelegt.
2.3 Mit der Empfehlung wird der Zweck verfolgt, die Bemühungen der Mitgliedstaaten um eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität ihrer Berufsbildungssysteme und -programme durch die Einführung eines gemeinsamen europäischen Referenzinstruments — eines Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung und Qualitätsbewertung (EQARF) — zu unterstützen.
2.4 Die Hauptfunktion des EQARF besteht darin, gemeinsame länderübergreifende Referenzen festzulegen, anhand deren die Mitgliedstaaten und die betroffenen Akteure die Bedarfsgerechtheit ihres Berufsbildungsangebots und die Effizienz ihrer Qualitätsmanagementverfahren in der Berufsbildung dokumentieren, weiterentwickeln, überwachen, evaluieren und verbessern können.
2.5 Der EWSA stützt sich bei seiner Einschätzung des Kommissionsvorschlags im Wesentlichen auf seine gesammelten Erkenntnisse und Erfahrungen (6).
3. Bemerkungen des EWSA
3.1 Der EWSA stimmt mit der Kommission überein, dass gemeinsame Referenzkriterien für die Qualitätssicherung erforderlich sind, wenn in der europäischen Berufsbildungspolitik gemeinsame Ziele gesetzt und erreicht werden sollen.
3.2 Der EWSA begrüßt und betont die positiven Aspekte des Kommissionsvorschlags zum EQARF, namentlich: die freiwillige Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Nutzung des Be-zugsrahmens, dessen Anpassungsfähigkeit an die verschiedenen einzelstaatlichen Systeme im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und Praxis sowie die Notwendigkeit der Festlegung von Durchführungsbestimmungen auf einzelstaatlicher, regionaler und/oder lokaler Ebene.
3.3 Der EQARF baut auf dem gemeinsamen europäischen Rahmen für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (Common Quality Assurance Framework — CQAF) auf, der seinerseits auf bewährten Verfahren aus den Mitgliedstaaten beruht, und entwickelt diesen weiter. Der EWSA stellt erfreut fest, dass der EQARF gegenüber dem CQAF vereinfacht wurde; aufgrund der spezifischeren und klareren Qualitätskriterien und als Richtgrößen zu verstehenden Deskriptoren dürfte er für die Mitgliedstaaten erheblich leichter zu interpretieren, zu verstehen und anzuwenden sein.
3.4 Der EWSA ist der Auffassung, dass die in Anhang 1 der Empfehlung aufgeführten neuheitlichen und modernen Kriterien für die Qualitätssicherung und als Richtgrößen zu verstehenden Deskriptoren, die einvernehmlich entwickelt wurden, den EQARF zu einem wertvollen Instrument für eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Berufsbildung auf europäischer und auf nationaler Ebene machen. Diese Qualitätskriterien und als Richtgrößen zu verstehenden Deskriptoren, die wesentliche Aspekte der Arbeit im Hinblick auf eine hoch-wertige Berufsbildung widerspiegeln, ermöglichen eine proaktive Planung, Umsetzung, Bewertung und Weiterentwicklung der Qualitätssicherungsmaßnahmen auf nationaler und institutioneller Ebene (d. h. auf Ebene der Berufsbildungsanbieter). Ferner wird es dadurch möglich, im Sinne einer Verbesserung der Transparenz und Kompatibilität der politischen Maßnahmen und Initiativen der einzelnen Mitgliedstaaten in diesem Bereich tätig zu werden.
3.5 Der EWSA halt es für besonders wichtig, dass die Kommission über verlässliche Daten verfügt, die auf einer objektiven Messung des Fortschritts beim Erreichen der vereinbarten Qualitätssicherungsziele beruhen und mit den drei (politischen) Hauptzielen in Einklang stehen (siehe Ziffer 1.3). Der EWSA begrüßt deshalb, dass in Anhang 2 der Empfehlung erste gemeinsame Indikatoren zur Messung und Evaluierung der Qualität der Berufsbildungssysteme auf einzelstaatlicher Ebene vorgeschlagen werden.
3.6 Indikatoren sind von zentraler Bedeutung für eine optimale Steuerung und die Qualität von Berufsbildungssystemen, da sie evidenzbasierte politische Entscheidungen unterstützen und einen grenzübergreifenden Leistungsvergleich erleichtern. Der EWSA möchte die Kommission gleichwohl daran erinnern, dass die Methoden zur Erhebung und Sammlung von Daten in Bezug auf die Indikatoren für den EQARF mitgliedstaatenübergreifend harmonisiert bzw. standardisiert werden sollten (einheitliche Verfahren für Definition, Interpretation und Berechnungen), damit die Daten zuverlässiger und besser vergleichbar sind.
3.7 Nach Auffassung des EWSA ist es besonders wichtig, die Akteure der Berufsbildung auf verschiedenen Ebenen dazu anzuregen, eine systematische Selbstbewertung durchzuführen (wenn möglich in Verbindung mit einer unabhängigen externen Evaluierung, z. B. im Rahmen der regelmäßig stattfindenden europäischen Peer-Reviews). Die Beschäftigung mit Bereichen, die im Rahmen einer Selbstbewertung ermittelt wurden, trägt zur Gewährleistung eines hochwertigen Bildungsangebot bei, mit dem den Erwartungen und Interessen der beteiligten Seiten (sowohl der Teilnehmer an den Maßnahmen als auch der Arbeitgeber) entsprochen werden kann. Die Selbstbewertung erbringt ein regelmäßiges Feedback über die Zufriedenheit der Partner mit dem Bildungsangebot und den Bildungsdiensten, über die Arbeitsmarkterfordernisse sowie über die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die die Arbeitnehmer im Wege von Berufsbildungsmaßnahmen erworben haben.
3.8 Ein besonderer Pluspunkt des EQARF ist, dass er zur Nutzung gemeinsamer Qualitätskriterien und als Richtgrößen zu verstehender Deskriptoren und Indikatoren anregt sowie Qualitätsverbesserungen auf der Grundlage regelmäßiger Selbstbewertungen — sowohl innerhalb der Aus- und Weiterbildungssysteme, als auch im Bereich der Anbieter von Berufsbildungsdiensten bzw. entsprechender Einrichtungen — fördert. Der EWSA möchte die beteiligten Parteien daran erinnern, dass eine Qualitätsverbesserung auf Systemebene in bestimmten Ländern nur erzielt werden kann, wenn der EQARF nicht nur in den Berufsbildungseinrichtungen, sondern auch auf Ebene der Berufsbildungssysteme (Steuerungsebene) eingeführt wird. Außerdem ermöglicht die Verwendung gemeinsamer Qualitäts-kriterien sowie als Richtgrößen zu verstehender Deskriptoren und Indikatoren einen EU-weiten Vergleich zwischen dem Berufsbildungsmanagement und der Praxis des Berufsbildungsangebots.
3.9 Der EWSA weist die Kommission darauf hin, dass der wichtigste Faktor für die Erreichung der gemeinsamen Ziele ein ernsthaftes Bemühen der Mitgliedstaaten um die Umsetzung und Anwendung des EQARF ist. Dieses Engagement sollte u. a. dadurch zum Ausdruck kommen, dass gemeinsame Grundprinzipien, Qualitätsanforderungen und als Richtgrößen zu verste-hende Deskriptoren in spezifische Ziele und praktische Initiativen umgesetzt und diese auch konsequent konkretisiert werden.
3.10 Der EWSA legt der Kommission nahe, den Einsatz des EQARF sowie seine kontinuierliche Verbesserung auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene zu fördern und zu unterstützen. Um die Nutzung des EQARF zu fördern und zu unterstützen, sollte die Kommission künftig Wege finden, einschlägige Programme zu finanzieren, und die derzeitigen und künftigen Partner im Qualitätsbereich zudem für Finanzierungsmöglichkeiten auf allen Ebenen sensibilisieren. Die Kommission sollte auch enger mit dem europäischen Netz für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung zusammenarbeiten und es bei seiner Aufgabe unterstützen, die gemeinsamen Grundprinzipien, Qualitätskriterien und als Richtgrößen zu verstehenden Deskriptoren und Indikatoren kontinuierlich anzupassen und zu verbessern.
3.11 Der EWSA begrüßt, dass der Empfehlungsvorschlag eine entscheidende Qualitätsgarantie in Form einer regelmäßigen (dreijährlichen) Überprüfung sowie eine Bewertung hinsichtlich der Einführung des EQARF auf einzelstaatlicher Ebene vorsieht. Die jeweiligen Ergebnisse sollen zur anschließenden Überprüfung des Bezugsrahmens auf europäischer Ebene beitragen. Nach Ansicht des EWSA sollte bei den Evaluierungen der Schwerpunkt auf folgenden Aspekten liegen: konkrete Auswirkungen des EQARF auf die Qualität der Berufsbildung auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene, Erkennen von Bereichen, in denen Entwicklungen oder Verbesserungen zu verzeichnen sind, sowie Veränderungen bei der Umsetzung und Umfang dieser Veränderungen.
3.12 Der EWSA empfiehlt eine umfangreiche Informationsverbreitung und eine bessere Kommunikation in Sachen EQARF, um möglichst viele potenzielle Teilnehmer und Interessenträger zu erreichen. Ein Kommunikationsplan und eine entsprechende Strategie sollten konzipiert werden, um den Nutzen und die voraussichtlichen Ergebnisse der Anwendung des EQARF auf allen Ebenen — insbesondere für Anbieter der Berufsbildung (Berufsbildungseinrichtungen) — publik zu machen und zu verdeutlichen. Erforderlich sind Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen, um eine wirksame Kommunikation zu gewährleisten, einerseits auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene und andererseits auf Ebene der Berufsbildungseinrichtungen. Zusammen mit der Kommission könnte ENQA-VET eine wichtige Rolle bei der Kommunikation auf europäischer Ebene spielen, wobei dies auf einzelstaatlicher Ebene durch nationale Bezugspunkte für die Qualitätssicherung sichergestellt werden könnte.
3.13 Im Einklang mit seiner Stellungnahme zu Ausbildung und Produktivität (7) bekräftigt der EWSA erneut, dass die verschiedenen Ebenen der Bildungs- und Ausbildungssysteme auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene mit Blick auf das lebenslange Lernen besser koordiniert werden müssen. Dies macht ebenfalls kohärente Ansätze der Qualitätssicherung und Qualitätsbewertung in verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung erforderlich.
3.14 Der EWSA ist zuversichtlich, dass Berufsbildung auf allen Ebenen als ein wesentlicher und integraler Bestandteil des lebenslangen Lernens entwickelt wird. Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Berufsbildung in alle vorhergehenden und nachfolgenden Bildungsebenen, d. h. insbesondere die allgemeine Bildung und die Hochschulbildung, eingebunden wird. Die unterschiedlichen Altersgruppen — Kinder jüngeren Alters eingeschlossen — sollten die für ihre Entwicklung unabdingbaren Möglichkeiten und Infrastrukturen erhalten und gemäß dem im Lebenszyklus erreichten Punkt bewertet werden.
3.14.1 Die Qualitätsbewertung sollte alle Bildungsformen und Bildungseinrichtungen von der frühen Kindheit an umfassen, da die frühkindliche Erziehung einen Einfluss auf die schulischen und beruflichen Leistungen im späteren Leben hat; sie sollte auch den Grundschulbereich einschließen, um zu gewährleisten, dass Schüler über die grundlegenden Kompetenzen verfügen, bevor sie eine weiterführende Schule besuchen. Die Bewertung der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist weniger glaubhaft und wirksam, wenn nur die Zeit der Berufsbildung an sich berücksichtigt wird und schulische Leistungen ausgeklammert werden, die die Leistungen im späteren Leben und die berufliche Laufbahn beeinflussen. Der EWSA ist der Auffassung, dass die Kommission die Verbindungen zwischen den verschiedenen Bildungsebenen ebenso berücksichtigen muss wie nicht bildungsspezifische Auswirkungen und Umstände sowie deren kombinierten Einfluss auf die Qualität der Berufsbildung.
3.14.2 Der EWSA betont, wie wichtig die Herstellung engerer Verbindungen zwischen der Qualitätssicherung und der Qualitätsbewertung in der Berufsbildung sowie allen an der Bildung beteiligten Bereichen ist, um auf diese Weise für eine bessere Kommunikation zu sorgen, das wechselseitige Vertrauen zu stärken und gemeinsame Perspektiven im Hinblick auf die Qualitätssicherung und damit zusammenhängende Entwicklungen zu finden. Der EWSA begrüßt, dass erste Schritte einer Zusammenarbeit mit dem Hochschulbereich auf dem Gebiet der Qualitätssicherung gemacht wurden und schlägt vor, diese Kooperationsmaßnahmen fortzusetzen und zu stärken. Auch die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQF) erfordert kohärente Qualitätssicherungsansätze, insbesondere in der Berufs- und der Hochschulbildung, da die Förderung des lebenslangen Lernens ein übergreifendes Thema dieser beiden Bereiche ist.
Brüssel, den 22. Oktober 2008
Der Präsident
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Mario SEPI
(1) Lissabon-Strategie (2000).
(2) Schlussfolgerungen des Rates zur Qualitätssicherung in der Berufsbildung (28. Mai 2004).
In der Kopenhagener Erklärung (vom 30. November 2002) heißt es: „Förderung der Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung mit besonderem Schwerpunkt auf dem Austausch von Modellen und Methoden sowie auf gemeinsamen Qualitätskriterien und -grundsätzen für die berufliche Bildung.“
Kommuniqué von Maastricht (14. Dezember 2004); Kommuniqué von Helsinki (5. Dezember 2006).
(3) Kommuniqué von Helsinki (5. Dezember 2006).
(4) Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen.
(5) Einrichtung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET).
(6) Siehe folgende Stellungnahmen des EWSA:
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Stelllungnahme zu dem „Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen“, Berichterstatter: Herr RODRÍGUEZ GARCÍA-CARO (ABl. C 175 vom 27.7.2007), |
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Stellungnahme zu dem „Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen“, Berichterstatterin: Frau HERCZOG (ABl. C 195 vom 18.8.2006), |
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Stellungnahme zu dem „Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur transnationalen Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu Bildungs- und Ausbildungszwecken: Europäische Qualitätscharta für Mobilität“, Berichterstatter: Herr CZAJKOWSKI (ABl. C 88 vom 11.4.2006), |
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Stellungnahme zu dem „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates und des Europäischen Parlaments betreffend die verstärkte europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung“, Berichterstatter: Herr SOARES (ABl. C 255 vom 14.10.2005), |
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Stellungnahme zum Thema „Ausbildung und Produktivität“, Berichterstatter: Herr KORYFIDIS (ABl. C 120 vom 20.5.2005). |
(7) Siehe die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Ausbildung und Produktivität“, Berichterstatter: Herr KORYFIDIS (ABl. C 120 vom 20.5.2005).