31.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 77/115


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Berücksichtigung der Bedürfnisse älterer Menschen“

(2009/C 77/26)

Die Europäische Kommission beschloss am 18. Februar 2008, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

„Berücksichtigung der Bedürfnisse älterer Menschen“.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 11. September 2008 an. Berichterstatterin war Frau HEINISCH.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 447. Plenartagung am 17./18. September 2008 (Sitzung vom 18. September) mit 106 gegen 32 Stimmen bei 20 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Zusammenfassung und Empfehlungen

1.1   Begründung

1.1.1

Der demografische Wandel in Europa ist durch einen stark wachsenden Anteil der älteren Bevölkerung bei gleichzeitig abnehmender Gesamtbevölkerung charakterisiert (1). Der Rat hat bereits mehrfach zum Thema „Altern“ Stellung genommen. Dieser Prozess verläuft regional unterschiedlich. Damit steht die Europäische Union vor großen gesellschaftlichen Herausforderungen (2). Die Kommission wird bis Ende 2008 eine Mitteilung verabschieden, in der Vorschläge unterbreitet werden, wie die Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung mit Unterstützung der Strukturfonds berücksichtigt werden können.

1.1.2

Im Vordergrund dieser Stellungnahme stehen die Anerkennung, Wertschätzung, Verhinderung von Diskriminierung und Sicherung der Würde alternder Menschen. Es muss berücksichtigt werden, dass ältere Menschen im Hinblick auf ihre Fähigkeiten, ihre finanzielle Sicherheit, ihre Gesundheit und ihre sozialen Bedürfnisse keine homogene Gruppe sind. Daher müssen Politik und Dienstleister der Tatsache gerecht werden, dass Pauschalmaßnahmen oder eine Unterteilung nach Alter nicht angebracht sind.

1.1.3

In dieser Stellungnahme wird daher die gesamte Bandbreite der Themen behandelt, die Personen von der offiziellen Pensionierung bis ins hohe Alter hinein betreffen. Dies schließt selbstverständlich — ohne dies jeweils ausdrücklich zu erwähnen — Männer und Frauen, ältere Behinderte und Ältere mit Migrationshintergrund ein.

1.1.4

Die Erfordernisse der Themenfelder „Ältere Arbeitnehmer“ und „abhängige, pflegebedürftige ältere Menschen“ werden nicht untersucht, denn darüber wurde bereits eine Vielzahl von Vorschlägen erarbeitet (3). Demgegenüber betont der EWSA die Bedeutung des lebenszyklusorientierten Ansatzes für eine alternde Gesellschaft zur Verhinderung von Diskriminierung und Vorurteilen sowie die Notwendigkeit generationsübergreifender integrierter Politiken.

1.1.5

Damit ältere Menschen weiter am gesellschaftlichen Leben teilhaben und menschenwürdig leben können, ist es unabdingbar, dass sie finanziell abgesichert sind und ihnen auf freiwilliger Basis sinnvolle Aktivitäten, wie beispielsweise lebenslanges Lernen, bezahlte und freiwillige Arbeit, sowie die Nutzung neuer Technologien offen stehen. Außerdem sollten Verkehrsmittel, Energie, Wohnraum und medizinische Versorgung verfügbar, bezahlbar und zugänglich sein.

1.2   Empfehlungen

1.2.1

Um für die wachsende Zahl alter Menschen in Stadt und Land unter den veränderten Rahmenbedingungen tragfähige Lebensbedingungen und Beschäftigungsfelder zu sichern, beantragt der Ausschuss folgende Maßnahmen:

Regelmäßige nationale und regionale Situationsberichte;

Sammlung und Verbreitung von Beispielen bewährter Verfahrensweisen aus erfolgreichen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten;

Förderung eines neuen Altersbildes, das die Lebensleistung älterer Menschen (einschl. der von Migranten und Migrantinnen) und die Würde des Alters in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft anerkennt;

Medienkampagnen „Aktives Altern“;

insbesondere in folgenden Bereichen besteht Handlungsbedarf: Dienste von allgemeinem Interesse, Infrastruktur, Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, Finanzwesen, Wohnen, Gesundheitsdienste, Vorkehrungen für das Lebensende, gesellschaftliche Partizipation.

Adressaten: Mitgliedstaaten, Europäisches Parlament, Ausschuss der Regionen, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss.

Einrichtung einer ergänzenden Expertengruppe „Altern“ im Rahmen der Sachverständigengruppe für Fragen der Demografie (4) bei der Europäischen Kommission;

Gründung einer Europäischen Allianz „Aktives Leben im Alter“ in Anlehnung an die „Europäische Allianz für Familien“ (5), die u.a. europäische Workshops und Konferenzen organisiert.

Einrichtung eines Europäischen Zentrums für Alternsforschung zu Aufbereitung, Synthese und Austausch von Wissensbeständen und zur Feststellung von weiterem Forschungsbedarf und entsprechender Forschungsförderung;

Schaffung eines interdisziplinären Schwerpunktes „Alter“ mit eigenem Budget im 8. Forschungsrahmenprogramm;

Schaffung eines Europäischen Internetportals mit Informationen aller Generaldirektionen für die Öffentlichkeit über alternsrelevante Maßnahmen;

Schaffung lokaler, regionaler und nationaler Internetportale in Anlehnung an das Europäische Internetportal;

Unterstützung eines Demografiefonds  (6) im Rahmen der Strukturfonds zum finanziellen Ausgleich für Regionen, die aktiv dem Demografischen Wandel entgegenwirken (z.B. aktive Familienpolitik);

Ergänzung des Programms für lebenslanges Lernen um neue Prioritäten zur Ausbildung von Begleitern für Übergänge zwischen den Lebensphasen.

Adressaten: EU Ratspräsidentschaften; Europäisches Parlament; Europäische Kommission.

1.2.2

Um dies zu erreichen muss ein Ansatz für nachhaltiges Management betrieben werden, mit dem zugleich ein Beitrag zur Umsetzung der Lissabonstrategie für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung geleistet werden kann.

2.   Allgemeine Bemerkungen

2.1

Die vorliegende Sondierungsstellungnahme zielt auf den Handlungsbedarf, der in den europäischen Regionen zu diesem Thema besteht. In allen Ländern ist eine Umverteilung vorhandener Mittel notwendig (7), die mit höheren Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land verbunden ist. Zugleich ergeben sich hohe Anpassungserfordernisse für kommunale Infrastrukturen (8). Erforderlich sind insbesondere innovative und integrative Konzepte, um Regionen und Kommunen „demografietauglich“ zu machen.

3.   Die Bereiche mit Handlungsbedarf

Für ein gesichertes, gesundes und aktives Leben im Alter müssen mehrere grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören folgende Bereiche:

3.1   Daseinsvorsorge

3.1.1

Daseinsvorsorge ist eine Grundvoraussetzung für die Achtung der Menschenwürde und gewährleistet das Recht des Einzelnen auf eine umfassende Wahrung der Grundrechte. Sie trägt zur tatsächlichen Ausübung der Bürgerrechte bei. Konkret betrifft Daseinsvorsorge u.a. Raumordnung und Umwelt (9), insbesondere kommunale Infrastrukturen. Durch schrumpfende Einwohnerzahlen speziell in ländlichen Regionen (10) werden wesentliche Dienstleistungen zukünftig aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr verfügbar oder bezahlbar sein, ganz abgeschafft werden, oder veränderten Bedürfnissen nicht entsprechen. Dabei geht es jeweils um die Sicherung der Grundlagen und ihre Zugänglichkeit für die gesamte Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse älterer und hilfsbedürftiger Personen. Betroffen sind:

Energieversorgung, insbesondere Elektrizität, Gas und Heizung;

Wasserver- und -entsorgung, Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung;

Sicherheit und Sauberkeit des öffentlichen Raums;

Öffentliche Dienste und Verwaltung.

3.1.2   Verkehrsinfrastruktur und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungseinrichtungen des täglichen Bedarfs

Selbständigkeit und Mobilität sind wesentliche Voraussetzungen für Lebensqualität und Aktivität im Alter (11)  (12). Erforderlich hierfür sind:

Erreichbarkeit von und barrierefreier Zugang zu Geschäften mit bezahlbaren Gütern des täglichen Bedarfs sowie von relevanten Einrichtungen wie Post, Bank, Apotheke, Friedhof, öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, insbesondere der Angebote der Kommune zur gesellschaftlichen Beteiligung wie Behörden, Bürgerbüros, Beratungsstellen usw.;

Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Bezahlbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel (ÖPNV);

Gewährleistung von Transportmöglichkeiten insbesondere in dünn besiedelten Regionen;

Verfügbarkeit und Zugänglichkeit des öffentlichen Raums (Gehwege, Sitzgelegenheiten, Straßenbeleuchtung, Verkehrssicherheit usw.).

3.1.3   Wohnen

Unter Berücksichtigung der Bedeutung des Fortbestehens der Selbständigkeit in eigenem Wohnraum kann die gegenwärtige Versorgung mit Wohnraum möglicherweise den Bedarf der alternden Bevölkerung in Europa nicht mehr decken. Die Gestaltung und die Standards für neu geschaffenen Wohnraum müssen die Abnahme physischer, sensorischer und geistiger Fähigkeiten berücksichtigen sowie energieeffiziente und technisch ausgereifte Systeme nutzen (beispielsweise „Ambient Assisted Living“), um weiterhin Selbständigkeit zu ermöglichen. Ein solcher Ansatz wäre auch generationsübergreifend von Vorteil.

Die in den Mitgliedstaaten für den Wohnraumbedarf zuständigen Behörden sollten dafür Sorge tragen, dass Dienststellen eingerichtet werden, um bestehenden Wohnraum nachzurüsten bzw. neue Konzepte für die Gestaltung des Wohnraums und für gemeinschaftliches Wohnen zu fördern; dies schließt angemessene finanzielle Mittel und rechtliche Maßnahmen ein.

3.1.4   Gesundheitsdienste

Mit zunehmendem Alter wird eine verlässliche, wohnortnahe und altersgerechte Gesundheitsversorgung immer wichtiger (13). Eine solche Versorgung ist in dünn besiedelten ländlichen und/oder abgelegenen Regionen durch einen weiteren Rückgang der Bevölkerungszahl bei gleichzeitiger Überalterung der derzeit noch praktizierenden Ärzteschaft ernstlich gefährdet. Es besteht dringender Bedarf zur Weiterentwicklung einer umfassenden und flächendeckenden medizinischen Versorgung. Dazu gehören (einschließlich der Wahrung der Rechte alter Menschen als Patienten (14)):

medizinische, insbesondere geriatrische Versorgung und Rehabilitation durch gerontologisch und geriatrisch ausgebildete Ärzte und Dienstleister;

ambulante Pflegedienste sowie einfache Hilfeleistungen durch aufsuchende Dienste;

Dienste der Palliativmedizin und der psychologischen Unterstützung für Familien;

Beratung und Information über Patientenrechte und Unterstützungsmöglichkeiten;

Beratungs- und Informationsdienste sowie Einrichtungen und Anreize zur Prävention (Einübung von gesunder Ernährung, physischer Bewegung, Vermeidung von Stürzen, gesundem Lebensstil verbunden mit Gratifikationen);

technische Hilfsmittel und Systeme zur Unterstützung ohne persönliche Zuwendung zu ersetzen (siehe Abschnitt „Zugang zu IKT“);

Förderung bzw. Schaffung formaler und informeller sozialer Unterstützungssysteme, einschließlich Bürgerbüros und Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Gruppen für pflegende Angehörige sowie Nachbarschaftshilfen.

Zu den letztgenannten Unterstützungsmöglichkeiten gibt es bereits bewährte Modelle in verschiedenen Mitgliedsländern (15).

3.2   Vorkehrungen für Notfallsituationen und ein würdiges Lebensende

3.2.1   Notfallsituationen

Für den Fall von Notfallsituationen wie Überschwemmungen, längeren Hitzeperioden oder Katastrophen müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit ältere Menschen rechtzeitig versorgt werden können, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen.

3.2.2   Fragen des Lebensendes

Die Gestaltung der Lebensendphase ist umstritten und unterliegt in den Mitgliedsländern unterschiedlichen Regelungen (aktive und passive Sterbehilfe). In dieser Hinsicht muss Rechtssicherheit geschaffen werden, damit der Wunsch älterer Menschen auch im Falle fortschreitender kognitiver Einschränkungen z.B. hinsichtlich des Einsatzes lebensverlängernder Mittel berücksichtigt werden kann. Patientenverfügungen können ein Mittel sein, doch muss der Schutz besonders verletzlicher Personen gewährleistet werden. Eine wichtige Rolle kommt in dieser Beziehung der Palliativmedizin und Hospizbewegung zu. Insgesamt muss Würde bis zuletzt die bestimmende Handlungsrichtlinie sein.

In einer EU, in der 25 % der Bürgerinnen und Bürger 60 Jahre und älter sind, muss ein Rahmen geschaffen werden, der die Mitgliedstaaten dazu anhält, in ihrem Recht Maßnahmen zur Gewährleistung jener Rechtssicherheit vorzusehen, die notwendig ist, um die Lebensendphase in Ruhe gestalten zu können.

Der Ausschuss möchte daher zwischen den Mitgliedstaaten eine Debatte über die Möglichkeiten anregen, einen Rechtsrahmen für Themenbereiche mit Bezug auf die Lebensendphase zu entwickeln, der dann unter Umständen zu Rechtsetzungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten führen könnte.

3.3   Soziale Integration und gesellschaftliche Partizipation

Soziale Integration und gesellschaftliche Teilhabe sind menschliche Grundbedürfnisse, die vielfältige Aspekte des Lebens älterer Menschen betreffen. Zu den wichtigsten Aspekten gehören Familien- und Freundschaftsbeziehungen, die Teilhabe an Erwerbsarbeit, freiwilligem Engagement und sinnstiftender Beschäftigung sowie Lebensbegleitende Bildung und kulturelle und gesellschaftliche Partizipation.

3.3.1   Soziale Integration in Familien- und Freundschaftsbeziehungen

Das soziale Umfeld älterer Menschen verändert sich dramatisch (16). Die Zahl allein lebender alter Menschen wächst. In Großstädten beträgt dieser Anteil teilweise bereits 50 % der Haushalte. Erforderlich sind deshalb sozialpolitische und/oder organisatorische Maßnahmen und technische Innovationen, die

familiäre und nicht-familiäre Netzwerke durch angemessene Maßnahmen stützen (17), die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für diejenigen, die ältere Menschen pflegen, verbessern;

insofern nimmt der EWSA die Arbeiten zur Kenntnis, die derzeit im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowohl von der Kommission im Rahmen der erneuerten Sozialagenda als auch von den europäischen Sozialpartnern unternommen werden;

zu generationenübergreifenden Aktivitäten beitragen (18);

generell Eigeninitiative und bürgerschaftliches Engagement und

die Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern fördern.

3.3.2   Integration und Partizipation durch sinnstiftende Beschäftigung

Soziale Integration und gesellschaftliche Teilhabe können sowohl durch die Beteiligung am Erwerbsleben als auch durch ehrenamtlich ausgeführte Aktivitäten erfolgen. Um ein möglichst langes gesellschaftlich aktives Leben zu ermöglichen ergibt sich Handlungsbedarf in beiden Bereichen:

3.3.2.1   Partizipation durch Erwerbsbeteiligung

Um denjenigen diese Art der gesellschaftlichen Teilhabe in Form einer Arbeit (Zielgruppe s. Ziffer 1.1.3) zu ermöglichen, die dies nach ihrer Pensionierung wünschen (ob aus finanziellen Gründen oder zur beruflichen Selbstverwirklichung), könnten folgende Maßnahmen erwogen werden:

Entsprechend der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (19) sollte der Übergang von der Erwerbsarbeit in den Ruhestand flexibler gestaltet werden können. Dabei sind die Renten- und Steuersysteme im Rahmen eines alle Erwachsenengenerationen umfassenden Beschäftigungskonzepts entsprechend anzupassen (20) und der Grundsatz der Gleichheit auf dem Gebiet des Arbeitsentgelts zu beachten. Altersgrenzen sollen in den Mitgliedstaaten grundsätzlich nur als Recht auf Beendigung der Erwerbstätigkeit, nicht aber als Verbot freiwilliger Weiterarbeit ausgestaltet werden;

altersgemäße Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsumfeld, einschließlich Verbesserung von körperlicher Beanspruchung, Gesundheit, Sicherheit, Arbeitsrhythmen und -organisation;

Nutzung und gegebenenfalls Anpassung der Technik zur Unterstützung von Arbeitsprozessen;

Beseitigung möglicher Hindernisse und Förderung neuer Vertragsformen, speziell für die Zeit des Übergangs vom Vorrenten- ins Rentenalter, die Rechtssicherheit gewährleisten, damit durch sie nicht neue prekäre Lebensumstände herbeigeführt werden;

Kulturwandel in Unternehmen hin zu einer ganzheitlichen Beschäftigungsstrategie, die individuelle Fähigkeiten unabhängig vom Lebensalter gezielt fördert (21).

3.3.2.2   Partizipation durch freiwilliges Engagement und sinnstiftende Beschäftigung

Um auf der einen Seite das Potenzial älterer Menschen aufzuwerten und ihnen zugleich sinnstiftende Aufgaben zu vermitteln, die ihren vielfältigen Fähigkeiten entsprechen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Sammlung und Sicherung von Erfahrungswissen einschließlich Sozialverhalten und besonderer handwerklicher und künstlerischer Fertigkeiten;

Förderung innovativer Formen des Wissenstransfers einschließlich der Unterstützung anderer Generationen (22);

Ermöglichung von flexiblen Übergängen zwischen Arbeitsleben und Rente bzw. eines Mix von professionellem und ehrenamtlichem Engagement ohne finanzielle Einbußen und auf freiwilliger Basis;

Unterstützung freiwilligen ehrenamtlichen Engagements (23) durch Weiterbildung und Einbindung in lokale und überregionale Projekte;

Öffnung der Institutionen, um eine stärkere freiwillige Mitarbeit älterer Menschen zu ermöglichen, ohne dadurch bezahlte Arbeitsplätze zu ersetzen.

3.4   Bildung und gesellschaftliche Partizipation

Zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und aktives Engagement im Alter sind Bildung bzw. lebenslanges Lernen und die Einbindung in bedürfnisgerechte Aktivitäten. Dazu ist auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene eine Anpassung der Angebote erforderlich:

Lebensbegleitende Weiterbildungsangebote, um die Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu erhalten. In dieser Hinsicht sind auch Unternehmen gefordert, entsprechende Maßnahmen zu ermöglichen und zu unterstützen. Gleichzeitig müssen Anreize (z.B. steuerlicher Art) geschaffen werden;

allgemeine Weiterbildungsangebote (24) für die gesamte Lebensspanne auf allen Ebenen (von niedrigschwelligen Angeboten bis zu universitärer Bildung);

Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung von Bildungsangeboten;

EU-weite Anerkennung auch von im höheren Lebensalter erworbenen Bildungsabschlüssen (25), Fertigkeiten und Kompetenzen zur Ermöglichung von länderübergreifender Mobilität (26) sowie Wertschätzung des Wissens, das auf informellem Weg erworben wurde;

Bildungsangebote, um sich auf den Ruhestand vorzubereiten;

Ausbildung von Übergangsbegleitern zur Vorbereitung auf neue Lebensphasen (27);

generationsübergreifendes statt alterssegregiertes Lernen (gegenseitiges Geben und Nehmen);

Bildungsangebote für generationsübergreifendes Engagement (beispielsweise Großeltern-Dienste);

Bildungsangebote zu grundlegenden finanziellen und rechtlichen Fragen (28) (zum Schutz der Belange Älterer, insbesondere auch im Internet-Handel);

Bildungsangebote zu neuen Informations- und Kommunikationstechnologien;

Erreichbarkeit und Zugänglichkeit von Informationsmöglichkeiten (Zeitung, Radio, TV, Internet);

differenzierte Sportangebote für unterschiedliche Fähigkeiten und Interessen;

Freizeitangebote und Tourismus (29) unter Berücksichtigung spezifischer kultureller Bedürfnisse (30).

3.5   Ältere Menschen als Verbraucher

Ältere Menschen haben vielfältige Bedürfnisse sowohl im Hinblick auf ihre Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs (siehe 3.1.2) und langlebigen Gebrauchsgütern als auch in Bezug auf technische Hilfsmittel und Assistenzsysteme (siehe 3.6) sowie Dienstleistungen aller Art, was jüngeren Menschen neue Beschäftigungsperspektiven eröffnen müsste.

Voraussetzungen im Einzelnen:

Eine allgemeine Produktgestaltung nach Prinzipien des „Universal Design“ oder „Design for All“ (31), einschließlich gut lesbarer und verständlicher Informationen über Gebrauchsmittel;

Vermeidung von Diskriminierung aufgrund des Alters und einer Behinderung beim Zugang zu Dienstleistungen, insbesondere zu finanziellen Dienstleistungen (32);

Durchsetzung der Konsumentenrechte auch für ältere Menschen.

Das Bild der Migranten im Ruhestand hat sich über die Jahre verändert. Viele werden im Ruhestand über geringere Mittel verfügen und Gesundheits- bzw. Sozialfürsorge benötigen, die von den gegenwärtigen Gesundheits- und Sozialhilfesystemen kaum abgedeckt wird. Pensionierte Migranten fallen in eine Lücke zwischen den Einzelstaaten, da ihre Ansprüche weder von ihrem Heimatland noch von ihrem Gastland gedeckt werden. Überall in der EU muss dieses Problem deutlicher ins Bewusstsein treten und stärker diskutiert werden, um einen Wandel herbeizuführen, wofür die europäische Ebene geeignet und für die Bürger von Vorteil ist.

3.6   Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

In den Bereichen Wohnen, Gesundheit, gesellschaftliche Teilhabe und Bildung sowie für den Zugang zur elektronischen öffentlichen Verwaltung ist die Nutzung neuer Technologien als Voraussetzung für ein selbständiges und aktives Leben im Alter zunehmend erforderlich. Dies gilt sowohl für die Dienste von allgemeinem Interesse für die älteren Menschen selbst, als auch für die entsprechenden Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung auf regionaler und überregionaler Ebene (33). Zentral hierfür sind:

frühzeitiges Arbeiten an einer möglichst benutzerfreundlichen Software und einer Hardware, die einen optimalen Gebrauch auch durch unerfahrene bzw. nicht mehr geübte Nutzer erlaubt;

Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien, einschließlich Ambient Assisted Living Systemen, Technologien für e-Learning, e-Health, e-Care und e-Rehabilitation. Technologien können unterstützen, ohne persönlichen Kontakt zu ersetzen (34);

Vereinfachung von Zugang und Nutzung entsprechender technischer Geräte und Netze angesichts wachsender Komplexität der Systeme und Anpassung an spezielle Bedürfnisse älterer Menschen (z.B. Sehprobleme, Einschränkungen des Tastsinns);

Berücksichtigung der Bedürfnisse älterer Nutzer und Nutzerinnen und Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Nutzungsmotivation;

Einbeziehung aller Beteiligten sowie Wahrung ethischer und rechtlicher Gesichtspunkte insbesondere beim Einsatz elektronischer Kontrollsysteme im Falle einer dementiellen Erkrankung;

Begleitmaßnahmen wie integrierte Beratungs-, Installations- und Wartungsdienste sowie soziale Dienste;

Beachtung von Veränderungen durch gesellschaftlichen Wandel und neue Erfahrungen und Interessen nachrückender Alterskohorten.

3.7   Finanzielle Sicherung

Die Mitgliedstaaten sollten veranlasst werden, eine Existenzsicherung und damit würdige Lebensbedingungen für ältere Menschen zu gewährleisten, und zwar unabhängig davon, ob sie einen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben leisten, und während ihres gesamten Rentnerdaseins.

Angesichts der strukturellen Veränderungen, der aktuellen Reformen der Renten- und Sozialsysteme und der steigenden Lebenshaltungskosten bei gleichzeitig sinkender Kaufkraft wächst der Anteil der Menschen, die von Altersarmut bedroht sind. Vor allem alte Frauen und Arbeitnehmer mit längeren Phasen der Arbeitslosigkeit leben in einigen Mitgliedstaaten in Armut.

Um den Bestand der Sozialschutzsysteme dauerhaft zu sichern, müssen die Mitgliedstaaten diejenigen, die noch berufstätig sind, dazu aufrufen, auf kollektive oder individuelle Altersvorsorge zurückzugreifen und auf die Solvenz der privaten Anbieter auf diesem Gebiet zu achten. Sie müssen außerdem ein allgemeines Mindesteinkommen für alle sicherstellen, das jedem älteren Menschen ein Leben in Würde ermöglicht, auch im Falle etwaiger unvorhersehbarer Schwierigkeiten, die das Leben für ihn bereithält.

4.   Besondere Bemerkungen und Empfehlungen

Zur Schaffung einer fundierten Basis für die notwendigen Umstrukturierungs- und Innovationsstrategien beantragt der Ausschuss Maßnahmen sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf europäischer Ebene:

4.1   Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten

4.1.1   Erstellung nationaler und regionaler Situationsberichte

Eine genaue Analyse der regionalen Situationen ist zunächst erforderlich. Die Kommission wird ersucht, regelmäßig entsprechende Situationsberichte der einzelnen EU-Mitgliedstaaten einschließlich Angaben zu den Aktivitätspotenzialen Älterer erstellen zu lassen.

4.1.2   Bereitstellung und Verbreitung von Informationsmaterial

Als wesentlich erachtet der Ausschuss, dass relevante Informationen, Wissens- und Erfahrungsbestände einschließlich bisheriger Forschungsergebnisse sowie neu gewonnene Erkenntnisse den Fachgremien, der interessierten Öffentlichkeit sowie älteren Menschen selbst zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere müssen Forschungsergebnisse besser zwischen Wissenschaft, Politik und Nutzern (älteren Menschen und ihren Vertretern) vermittelt werden.

4.1.3   Aufbereitung und Verknüpfung bestehender Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten

Der Ausschuss beantragt, regional bewährte Erfahrungen zu sammeln, zu vergleichen, auf ihre Verknüpfbarkeit mit anderen Bereichen und die Übertragbarkeit auf andere Regionen zu prüfen. Ziel ist es, eine Sammlung von Best Practice Beispielen zur Verfügung zu stellen (35).

4.1.4   Förderung eines neuen Altersbildes

In einer alternden Gesellschaft können Menschen nicht mehr als „inaktiv“ betrachtet werden, sobald sie aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. In dieser Beziehung ist ein Umdenken auf allen Ebenen (Politik, Wirtschaft, Gesellschaft) erforderlich. Die Staaten und Regionen sind besonders in der Lage, regelmäßig Kampagnen zur Förderung des Themas „Aktives Altern“ in Gang zu setzen.

4.1.5

Der Ausschuss schlägt eine europäischen Medienkampagne vor, die zu einem Altersbild beiträgt, das die Lebensleistung älterer Menschen (einschl. älterer Migranten und Migrantinnen) zugunsten der Gesellschaft und die Würde des Alters anerkennt.

4.2   Maßnahmen auf europäischer Ebene

4.2.1

Einrichtung einer ergänzenden Expertengruppe „Altern“ im Rahmen der Sachverständigengruppe für Fragen der Demografie bei der Europäischen Kommission.

4.2.2

Gründung einer Europäischen Allianz „Aktives Leben im Alter“ entsprechend der Europäischen „Allianz für Familien“ (36) mit dem Ziel, durch einen Erfahrungsaustausch der Mitgliedstaaten Impulse für ein aktives Altern zu geben und Zusammenarbeit und wechselseitiges Lernen in der Europäischen Union zu fördern. Diese Allianz wäre bestens in der Lage, europäische Konferenzen und Workshops zu veranstalten.

4.2.3   Einrichtung eines Europäischen Zentrums für Alternsforschung

Auf der Basis der Situations- und Erfahrungsberichte ergibt sich, zu welchen inhaltlichen Aspekten und regionalen Besonderheiten noch Forschungsbedarf besteht (37). Auch Ergebnisse aus bisherigen Forschungsrahmenprogrammen und statistische Daten erfordern eine Synthese und sind umfassender zu verbreiten sowie in Politik und Praxis zu berücksichtigen (38). Zur Bündelung, Integration und Weiterführung der bereits vorhandenen statistischen und anderen relevanten Wissensbestände wäre ein Europäisches Zentrum für Alternsforschung nach dem Muster des US-amerikanischen „National Institute on Ageing“ besonders geeignet.

4.2.4   Schaffung eines interdisziplinären Schwerpunktes „Altern“ im 8. Forschungsrahmenprogramm

Die Einführung eines interdisziplinären Schwerpunktes „Altern“ mit eigenem Budget in das 8. Forschungsrahmenprogramm würde die Bündelung der Forschungsaktivitäten sichern.

4.2.5   Schaffung eines gemeinsamen europäischen Internetportals

In einem solchen Portal sollen der Öffentlichkeit — insbesondere den älteren Menschen — alle alternsrelevanten Maßnahmen der einzelnen Generaldirektionen zur Verfügung gestellt werden. Das Informationsmaterial soll mittels entsprechender Links abrufbar sein.

4.2.6   Schaffung lokaler, regionaler und nationaler Internetportale in Anlehnung an das Europäische Internetportal

4.2.7   Unterstützung des Demografiefonds im Rahmen der Strukturfonds (39)

Der europäische Demografiefonds soll angesichts der besonders prekären Lage schrumpfender Regionen insbesondere ländlichen Regionen und Regionen mit unterdurchschnittlichen Wachstumsraten zugute kommen und gute Initiativen fördern.

4.2.8

Ergänzung des Programms für lebenslanges Lernen um neue Prioritäten, um die Ausbildung von Begleitern für Übergänge zwischen Lebensphasen zu ermöglichen.

4.3

Auf der Basis der vorgeschlagenen Maßnahmen können bedarfsgerechte Konzepte für Handlungsempfehlungen und politische Maßnahmen entwickelt werden. Der EWSA ersucht die Kommission, diese Vorschläge in der vorgesehenen Mitteilung zu berücksichtigen.

Brüssel, den 18. September 2008

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  Siehe z.B. den Informationsbericht der Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft CES 930/99 endg. SEC(2007) 638 Commission Staff Working Document „Europe's Demographic Future: Facts and Figures“.

(2)  Siehe KOM(2006) 571 vom 12. Oktober 2006; SEC(2007) 638; EPC & EC (DG ECFIN): „The impact of ageing on public expenditure“, Special Report No 1/2006.

(3)  Siehe u.a EWSA-Stellungnahme vom 16.12.2004 zu dem Thema „Strategien/Anhebung des Erwerbsaustrittsalters“, Berichterstatter: Herr DANTIN (ABl. C 157 vom 28.6.2005); EWSA-Stellungnahme vom 28.10.2004 zu dem Thema „Gesundheitsversorgung und Altenpflege“, Berichterstatter: Herr BRAGHIN (ABl. C 120 vom 20.5.2005); EWSA-Stellungnahme vom 26.9.2007 zu dem Thema „Patientenrechte“, Berichterstatter: Herr BOUIS (ABl. C 10 vom 15.1.2008); EWSA-Stellungnahme vom 24.10.2007 zu dem Thema „Misshandlung alter Menschen“, Berichterstatterin: Frau HEINISCH (ABl. C 44 vom 16.2.2008); EWSA-Stellungnahme vom 13.3.2008 zu dem Thema „Sicherung des allgemeinen Zugangs zur Langzeitpflege und eine nachhaltige Finanzierung der Langzeitpflegesysteme für ältere Menschen“, Berichterstatterin: Frau KLASNIC (ABl. C 204 vom 9.8.2008).

(4)  Entscheidung der Kommission 2007/397/EG.

(5)  Siehe http://ec.europa.eu/employment_social/families/index_de.html.

(6)  Siehe Ziffer 4.5.2 der EWSA-Stellungnahme vom 13.12.2007 zu dem Thema „Vierter Kohäsionsbericht“, Berichterstatter: Herr DERRUINE (ABl. C 120 vom 16.5.2008).

(7)  Siehe EWSA-Stellungnahmen vom 14.3.2007 zu dem Thema „Überalterung der Bevölkerung: Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Haushalte“, Berichterstatterin: Frau FLORIO (im ABl. C 161 vom 13.7.2007) und EWSA-Stellungnahme vom 15.9.2004 zu dem Thema „Demographischer Wandel und Forschungsbedarf“, Berichterstatterin: Frau HEINISCH (ABl. C 74 vom 23.3.2005).

(8)  Siehe EWSA-Stellungnahme vom 14.2.2008 zu dem Thema „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“, Berichterstatter: Herr HENCKS (ABl. C 162 vom 25.6.2008).

(9)  Siehe EWSA-Stellungnahmen vom 18.1.2007 zu dem Thema „Strukturpolitik/Zusammenhalt in der EU“, Berichterstatter: Herr DERRUINE (ABl. C 93 vom 27.4.2007) und vom 25.4.2007 zu dem Thema „Territoriale Agenda“, Berichterstatter: Herr PARIZA (ABl. C 168 vom 20.7.2007).

(10)  Z.B. ländliche Regionen in Frankreich, Spanien und Portugal, in Ostdeutschland, einige osteuropäische Regionen und periphere ländliche Regionen in Schweden und Finnland; siehe „The Spatial Effects of Demographic Trends and Migration“, ESPON project 1.1.4, Final report 2002.

(11)  Siehe EWSA-Stellungnahme vom 29.5.2008 zu dem Thema „Grünbuch: Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt“, Berichterstatter: Herr HERNÁNDEZ BATALLER, Mitberichterstatter: Herr BARBADILLO LÓPEZ (ABl. C 224 vom 30.8.2008), die Stellungnahme von AGE — the European Platform of Older People — zu diesem Grünbuch (COM(2007) 551 final); http://ec.europa.eu/transport/clean/green_paper_urban_transport/index_en.htm), oder auch Mollenkopf et al. (Eds.) (2005). „Enhancing mobility in later life — Personal coping, environmental resources, and technical support“. Amsterdam: IOS Press.

(12)  Beispiele für ergänzende Maßnahmen zur Erhaltung der Selbständigkeit gibt es u.a. in Frankreich (Hautes Corbières; CG VAL de Marne; France — discours colloque ANDASS), in Deutschland (Beispiele Berlin und Frankfurt/Main), UK (Newcastle).

(13)  Siehe z.B. die DG SANCO Veröffentlichung „Healthy Ageing: keystone for a sustainable Europe“

(http://ec.europa.eu/health/ph_information/indicators/docs/healthy_ageing_en.pdf).

(14)  Vgl. EWSA-Stellungnahmen 1447/2004; 1465/2007; 1256/2007; und 501/2008 in Fußnote 3.

(15)  Beispiel Finnland: Preventive work in Jyväskylä — Finland.ppt; Beispiel Frankreich: Poitiers.pdf; Strasbourg.pdf; „Le Guide de l'Aidant Familial“.

(16)  Siehe EWSA-Stellungnahme vom 15.9.2004 zu dem Thema „Demographischer Wandel und Forschungsbedarf“, Berichterstatterin: Frau HEINISCH (ABl. C 74 vom 23.3.2005). Vgl. auch mit EWSA-Stellungnahme vom 16.12.2004 zu dem Thema „Beziehungen zwischen den Generationen“, Berichterstatter: Herr BLOCH-LAINÉ (ABl. C 157 vom 28.6.2005); EWSA-Stellungnahme vom 14.3.2007 zu dem Thema „Die Familie und die demografische Entwicklung“, Berichterstatter: Herr BUFFETAUT (ABl. C 161 vom 13.7.2007); EWSA-Stellungnahme vom 11.7.2007 zu dem Thema „Rolle der Sozialpartner/Vereinbarung von Beruf, Familie und Privatleben“, Berichterstatter: Herr CLEVER (ABl. C 256 vom 27.10.2007) und EWSA-Stellungnahme vom 13.12.2007 zu dem Thema „Die Solidarität zwischen den Generationen fördern“, Berichterstatter: Herr JAHIER (ABl. C 120 vom 16.5.2007).

(17)  Siehe z.B. die Aktivitäten der Flemish Association VVSG (Flemish association Ageing VVSG-Vergrijzing-GRV-2006.pdf) und der Swedish Association of Local Authorities and Regions (Sweden — care for the elderly in Sweden today.pdf).

(18)  Siehe z.B. das Modellprogramm des BMFSFJ „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“.

(19)  Richtlinie 2000/78/EG.

(20)  Das Beispiel Finnlands zeigt, wie durch positive Anreize (statt finanzieller Einbußen) und flexible Altersgrenzen (zwischen 63 und 68 Jahren) eine den individuellen Bedürfnissen entsprechende Gestaltung des Ausscheidens bzw. eines längeren Verbleibens im Erwerbsleben möglich ist.

(21)  Siehe z.B. Naegele, G. & Walker, A. (2006): „A guide to good practice in age management. European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions“, Dublin.

(22)  Der ESF finanzierte beispielsweise ein Projekt im Vereinigten Königreich, das ehemaligen Managern über 50 die Chance bietet, jüngere Kollegen und Postgraduates in über 200 KMU zu beraten und zu betreuen.

(23)  Siehe EWSA-Stellungnahme vom 13.12.2006 zu dem Thema „Freiwillige Aktivitäten, ihre Rolle in der europäischen Gesellschaft und ihre Auswirkungen“, Berichterstatterin: Frau KOLLER (ABl. C 325 vom 30.12.2006).

(24)  Vgl. EWSA-Stellungnahmen vom 9.2.2005 zu dem Thema „Integriertes Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens“, Berichterstatter: Herr KORYFIDIS (ABl. C 221 vom 8.9.2005); vom 18.5.2006 zu dem Thema „Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen“, Berichterstatterin: Frau HERCZOG (ABl. C 195 vom 18.8.2006); vom 30.5.2007 zu dem Thema „Lebenslanges Lernen“, Berichterstatter: Herr RODRIGUEZ (ABl. C 175 vom 27.7.2007); und EWSA-Stellungnahme vom 13.3.2008 zu dem Thema „Erwachsenenbildung“, Berichterstatterin: Frau HEINISCH (ABl. C 204 vom 9.8.2008).

(25)  Dies erfolgt unbeschadet der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

(26)  Z.B. bezüglich eines Praktikums oder Volontariats für Ältere.

(27)  Als Modell kann hier das Projekt „Transition — Ausbildung zum/zur Übergangsbegleiter/in für frühkindliche Bildungsprozesse“ im Rahmen des Socrates Grundtvig 1.1 Programms dienen

(http://www.elternverein-bw.de).

(28)  Siehe Mitteilung zu Vermittlung und Erwerb von Finanzwissen KOM(2007) 808 vom 18.12.2007, S. 8.

(29)  Vgl. hierzu z B. das Projekt „Travelagents“

(www.travelagentsproject.org).

(30)  Vgl. hierzu z.B. das Projekt „AAMEE“

(http://www.aamee.eu/).

(31)  Siehe dazu das „Europäische Netzwerk Design für alle und elektronische Zugänglichkeit“

(EDeAN; http://www.edean.org/).

(32)  So könnte sich z.B. die Vergabe von Kleinkrediten als nützlich erweisen, um älteren Menschen beim Ausscheiden aus einem Beschäftigungsverhältnis oder im Falle von Arbeitslosigkeit die Begründung einer selbständigen Tätigkeit zu ermöglichen.

(33)  Siehe EWSA-Stellungnahme vom 29.5.2008 zu dem Thema „Ältere Menschen/neue IKT“, Berichterstatterin: Frau DARMANIN (ABl. C 224 vom 30.8.2008); EU Parliament Report RR\39694EN.doc, PE396.494v03-00; Malanowski, N., Özcivelek, R. and Cabrera, M.: „Active Ageing and Independent Living Services: The Role of Information and Communication Technology“. JRC Scientific and Technical Report, EUR 2346 EN — 2008.

(34)  Siehe in diesem Zusammenhang den Aktionsplan „Wohltuendes Altern in der Informationsgesellschaft“ (KOM(2007) 332 endg.), das Ambient Assisted Living Joint Research Programm (http://www.aal-europe.eu/), die Forschungsaktivitäten des 7. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (2007-2013) (http://ec.europa.eu/research/fp7/index_en.cfm) und „Seniorwatch 2 — Assessment of the Senior Market for ICT, Progress and Developments“

(http://ec.europa.eu/information_society/activfities/einclusion/research/ageing/index_en.htm).

(35)  In Wales gibt es beispielsweise einen Beauftragten für ältere Menschen, der aufbauend auf den Erfahrungen des Beauftragten für Kinder die politischen Maßnahmen und die Rechtsprechung beobachtet sowie wissenschaftliche Untersuchungen fördert bzw. in Auftrag gibt.

(36)  Siehe http://ec.europa.eu/employment_social/families/european-alliance-for-families-de.html

(37)  Vgl. dazu die EWSA-Stellungnahme vom 24.5.2000 zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Hin zu einem europäischen Forschungsraum“, Berichterstatter: Herr WOLF (ABl. C 204 vom 18.7.2000).

(38)  Empfehlung aus dem 6. Rahmenprogramm für Forschung. Siehe EWSA-Stellungnahme vom 15.9.2004 zu dem Thema „Demographischer Wandel und Forschungsbedarf“, Berichterstatterin: Frau HEINISCH (ABl. C 74 vom 23.3.2005).

(39)  Siehe Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999. Siehe auch EWSA-Stellungnahme vom 13.12.2007 zu dem Thema „Vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“, Berichterstatter: Herr DERRUINE (ABl. C 120 vom 16.5.2008).