30.8.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 224/88


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Die Arbeitsplatzqualität verbessern und die Arbeitsproduktivität steigern: Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012“

(KOM(2007) 62 endg.)

(2008/C 224/21)

Die Europäische Kommission beschloss am 21. Februar 2007, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Die Arbeitsplatzqualität verbessern und die Arbeitsproduktivität steigern: Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012“

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 7. Mai 2008 an. Berichterstatterin war Frau CSER.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 445. Plenartagung am 28./29. Mai 2008 (Sitzung vom 29. Mai) mit 80 gegen 20 Stimmen bei 8 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Zusammenfassung

1.1

Den EU-Bürgern als Arbeitnehmern ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu bieten, ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Ziele der erneuerten Lissabon-Strategie, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Zusammen mit nationalen Rechtsvorschriften liefert das Gemeinschaftsrecht die Gewähr für die Erhaltung der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Dies gilt es mit der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012 in die Praxis umzusetzen.

1.2

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sollten als Grundvoraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und Produktivität angesehen werden. Fehlen diese Voraussetzungen, dann steigen die Kosten beträchtlich an, die nicht nur die Unternehmen und Arbeitskräfte zu tragen haben, sondern die gesamte Gesellschaft. Diese Kosten müssen genauer analysiert werden, so dass deutlich wird, in welchem Maße eine unzureichende Sicherheit am Arbeitsplatz und eine schlechte Arbeitsumgebung allen Betroffenen finanziell schaden und damit die Produktivität einschränken.

1.3

Der EWSA begrüßt das Ziel, die Zahl der Arbeitsunfälle um 25 % zu verringern; ein vergleichbares Ziel sollte auch für die Verringerung der Berufskrankheiten aufgestellt werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte arbeitsbedingten Krebserkrankungen geschenkt werden. Ein spezifischer Aktionsplan mit messbaren Zielen und glaubwürdigen und Vergleiche ermöglichenden Meldemechanismen sollte eingeführt, überprüft und angepasst werden.

1.4

Die Rechte der Arbeitnehmer müssen geachtet und tatsächlich angewendet werden, wobei neuen Beschäftigungsformen Rechnung zu tragen ist und dafür gesorgt werden muss, dass sich die Rechtsvorschriften und somit auch die Kontrollen auf sämtliche Arbeitnehmer erstrecken, und zwar unabhängig vom Charakter der jeweiligen Tätigkeit oder des konkreten Arbeitsverhältnisses: Andernfalls würde dies einer Verletzung der Grundrechte gleichkommen.

1.5

Der EWSA stimmt zu, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der EU-Rechtsvorschriften vor allem mittels der Entwicklung und Durchführung nationaler Strategien gewährleistet werden sollte.

1.6

Besondere Zielgruppen bedürfen besonderer Regelungen, politischer Maßnahmen und Unterstützungen: Arbeitnehmer mit Behinderungen, Frauen, ältere Arbeitnehmer, junge Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund.

1.7

Zur Umsetzung der Strategie und zu deren Überwachung sind spezielle Mindeststandards für die Zahl der Arbeitsinspektoren notwendig, um bei gemeinschaftlichen wie nationalen Überprüfungen und Kontrollen (1) ein wirksames und einheitliches Vorgehen zu erreichen.

1.8

Die Personalstärke des Ausschusses hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC) und der einschlägigen zuständigen nationalen und EU-Stellen darf nicht nur nicht reduziert werden, sondern ist entsprechend der gestiegenen Zahl der Arbeitnehmer bzw. der Bevölkerung in der erweiterten EU zu erhöhen.

1.9

Es kommt darauf an, dass die Mitgliedstaaten den sozialen Dialog auf gemeinschaftlicher, nationaler und lokaler Ebene und auf Arbeitgeberebene fördern, weil er ein unerlässliches Instrument für die Herbeiführung der dem einzelnen Arbeitnehmer garantierten Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist.

1.10

Es gilt, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu verstärken. Insbesondere müssen auch in der Haushaltspolitik der EU notwendige budgetäre Vorkehrungen getroffen werden, um eine systematische und effektive Umsetzung der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

1.11

Durch Koordinierung der einzelnen gemeinschaftlichen Politikfelder müssen zum Zweck der Schaffung einer Kultur der Risikovorbeugung Schulungsprogramme auf den Weg gebracht bzw. intensiviert werden, die auf lokalen, regionalen und nationalen Erfahrungen aufbauen. Der Risikoprävention muss in Bildungsprogrammen bereits ab dem Kindergarten sowohl im Bereich der Grundbildung als auch der Berufsausbildung Rechnung getragen werden, und es ist für eine Abstimmung der Maßnahmen mit der Politik im Bereich öffentliche Gesundheit zu sorgen.

1.12

Maßgebend für den Erfolg der Präventionsmaßnahmen sind der Stellenwert, den die Frage der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz einnimmt, die Gremien, die für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich sind, sowie die Personen, denen der Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz obliegt. Die Schulungen in Sachen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz müssen dem neuesten Stand entsprechen. Zielgruppen sind dabei Führungskräfte und Personen, die für Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig sind. Sie müssen angemessen geschult werden und ausreichend Zeit zur Verfügung haben, damit sie ihre Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wahrnehmen können, und sie müssen die Möglichkeit haben, Einfluss auszuüben, beispielsweise auf die Entwicklung der Arbeitsprozesse. Den Sozialpartnern kommt in diesem Zusammenhang große Bedeutung zu, da sie Abkommen schließen und deren praktische Umsetzung am Arbeitsplatz gewährleisten.

1.13

Die KMU, bei denen mehr als 80 % der Arbeitnehmer beschäftigt sind, sind hinsichtlich ihrer Finanzquellen und ihrer Möglichkeiten sehr stark benachteiligt und anfällig. Daher sollten diese Unternehmen besondere Unterstützung erhalten, wenn sie sich im Gegenzug dazu verpflichten, einen sozialen Dialog zu führen und die im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz geschlossenen Sozialabkommen einzuhalten.

1.14

Mit der sich rasch verändernden neuen Organisation der Arbeit und den neuen Technologien treten neue Risikofaktoren auf, für die auf Gemeinschaftsebene Antworten gefunden werden müssen. Laut dem wissenschaftlichen Ausschuss für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen (SCOEL) sollten gesundheitsbedingte Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition angenommen werden. Der Ausschuss begrüßt, dass die Sozialpartner durch ihre Abkommen zu Stress und Gewalt und Mobbing einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der psychischen Gesundheit der Arbeitnehmer geleistet haben. Diese Abkommen sollten auf nationaler Ebene umgesetzt werden.

1.15

Die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) ist als Methode zu begrüßen, kann aber die derzeitigen und noch zu schaffenden Rechtsvorschriften nicht ersetzen.

1.16

Die einzelnen gemeinschaftlichen Politikfelder lassen sich — insbesondere in Anbetracht der Globalisierung — nicht auf dem Gebiet der Europäischen Union allein umsetzen. Eine gerechte Globalisierung und menschenwürdige Arbeit für alle Arbeitnehmer bieten die Garantie dafür, dass die gemeinschaftlichen Ziele auch auf internationaler Ebene durchgesetzt werden. Die Organe und Einrichtungen der EU müssen darauf hinwirken, dass die ILO-Abkommen von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

2.   Allgemeine Bemerkungen

2.1

Im Rahmen der Lissabon-Strategie wurde von den Mitgliedstaaten anerkannt, dass die Arbeitsschutzpolitik in hohem Maße zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung beiträgt (2). Die Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist auch Teil des europäischen Sozialmodells. Die zurückliegenden Jahre waren durch die Notwendigkeit geprägt, das Vertrauen der Bürger wiederherzustellen und wieder ihre Zustimmung zu gewinnen (3).

2.2

Eine engagierte und sensible Sozialpolitik trägt nicht nur zu mehr Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit bei, sondern fördert auch den sozialen Zusammenhalt und somit den gesellschaftlichen Frieden und die politische Stabilität, ohne die eine nachhaltige, dauerhafte Entwicklung nicht möglich ist. Mit anderen Worten: Die Sozialpolitik ist ein Produktivitätsfaktor (4). Daher sind Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz keine bloßen Ziele an sich und amortisieren sich Ausgaben für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nicht nur auf lange Sicht, sondern beeinflussen auch ausgesprochen positiv die Wirtschaftsleistung.

2.3

Das Arbeitsumfeld ist von herausragender Bedeutung für die Gesundheit, da der erwachsene Mensch ein Drittel seines Lebens am Arbeitsplatz verbringt. Ein gefährliches und ungesundes Arbeitsumfeld führt zum Verlust von 3-5 % des Bruttoinlandsprodukts. Sowohl die Prävention als auch die Ausgaben der öffentlichen Hand im Gesundheitsbereich und die mit der Berufstätigkeit verbundenen Gesundheitsausgaben müssen als Investition angesehen werden. In Anbetracht der demografischen Veränderungen ist eine nachhaltige Entwicklung (5) anzustreben; für Europa ist es wichtig, dass mehr Investitionen getätigt und mehr gesundheitsfreundliche Arbeitsplätze geschaffen werden.

2.4

Es muss weiter an der Entwicklung eines umfassenden Rahmens für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz gearbeitet werden, der EU-weit korrekt angewandt werden muss, wobei noch nicht angemessen abgedeckte benachteiligte Gruppen, die ihre Rechte im Zusammenhang mit der Sicherheit am Arbeitsplatz nur schwer durchsetzen können, eingeschlossen werden sollten, dies schließt insbesondere die Arbeitnehmer ein, die einen Arbeitsplatz mit hohem Gefahrenpotenzial haben und diejenigen mit unsicheren oder aufgrund des Versuchs der Erlangung kurzfristiger Wettbewerbsvorteile gefährdeten Beschäftigungsverhältnissen.

2.5

Die Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie deren stetige Gewährleistung ist eine der Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung und den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer. Außerdem ist dies wirtschaftlich. Eines der wichtigsten Mittel hierfür ist die Prävention. Die Prävention als der Weg, auf dem sich eine Investition am besten bezahlt macht, bringt in Verbindung mit angemessenen Sicherheitsstandards an jedem Arbeitsplatz auch für die großen Gesundheits- und sozialen Versorgungssysteme sowie hinsichtlich der Unfallversicherungsprämien der Unternehmen oder anderer, mit den Folgen von Arbeitsunfällen direkt oder indirekt zusammenhängender Kosten langfristig eine erhebliche Amortisierung bzw. Kosteneinsparung. Die Qualität der Präventivleistungen und die Schulung der Arbeitnehmer in Sachen Gesundheit und Sicherheit, bessere und effizientere Sicherheitsnormen, eine fachgerechte und kontinuierliche Kontrolle und die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern — dies sind die wesentlichen und zudem miteinander zusammenhängenden Elemente der Herstellung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

2.6

Im PROGRESS-Programm wird erklärt, dass es das Hauptziel der europäischen Sozialpolitik sei, die Arbeitsbedingungen ständig zu verbessern und die Arbeitnehmer und ihre Interessenvertretungen anzuhören und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Ein sozialer Dialog sämtlicher Branchen auf Gemeinschaftsebene sollte gleiche Rechte in allen Mitgliedstaaten garantieren. An die im Wege des sozialen Dialogs getroffenen Vereinbarungen (z.B. im Bereich Telearbeit, Bekämpfung von Gewalt am Arbeitsplatz und arbeitsbedingter Stress) muss — unabhängig vom Charakter der jeweiligen Tätigkeit oder des konkreten Arbeitsverhältnisses — mit wirksamen Folgemaßnahmen angeknüpft werden. Festzustellen ist darüber hinaus, dass es bei den Angestellten des öffentlichen Dienstes, obwohl ihnen das Instrument des sozialen Dialogs zur Verfügung steht, große Ungleichheit in den rechtlichen Regelungen und auch in der Praxis gibt. Ein spezielles institutionelles Merkmal des sozialen Dialogs ist die Mitwirkung eines ständigen Arbeitnehmervertreters an der regelmäßigen Beobachtung und Handhabung der Risiken für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

2.7

Der EWSA empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten ernsthaft erwägen, Verstöße gegen die Vorschriften zu sanktionieren und die Ausgaben für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zu analysieren, da die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für die gesamte Gesellschaft eine Belastung darstellen und auch die Produktivität und somit die Wettbewerbsfähigkeit beeinflussen.

2.8

Trotz der in den letzten Jahren beobachtbaren allgemeinen Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, sowohl in Bezug auf die Zahl als auch den Schweregrad der Unfälle und Berufskrankheiten, haben sich die Gefahren am Arbeitsplatz nicht gleichmäßig verringert. In bestimmten Branchen, Beschäftigtengruppen und Arten von Unternehmen gibt es weiterhin Anlass zur Sorge, da hier die Daten weit über dem Durchschnitt liegen (6). Die Auswertung hat ergeben, dass bei den nationalen Programmen bestimmte benachteiligte Gruppen von Arbeitnehmern, wie z.B. die Scheinselbständigen, nicht berücksichtigt werden. Dies muss geändert werden.

2.9

Obwohl durch die frühere Strategie die Möglichkeit zur Entwicklung einer Kultur der Prävention gegeben war, wurde dies nicht überall umgesetzt. Insbesondere KMU sollten eine stärkere regelmäßige finanzielle Unterstützung erhalten, vorausgesetzt, sie verpflichten sich im Gegenzug zur Einhaltung der im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz geschlossenen Sozialabkommen.

2.10

Der EWSA regt an, im Zusammenhang mit Inspektionen darauf hinzuweisen, dass Unternehmen die Verantwortung tragen, auf eigene Initiative innerbetriebliche Kontrollen durchzuführen.

2.11

Um die Gemeinschaftspolitik und die Gemeinschaftsvorschriften auf nationaler Ebene erfolgreich umzusetzen, muss deren Anwendung in nationalem Rahmen abgesichert und kontrolliert werden. Der EWSA begrüßt, dass die Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Richtlinien regelmäßig Bericht erstatteten.

2.12

Der EWSA unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gemeinschaftsstatistik über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (KOM(2007) 46 endg.) und hebt erneut nachdrücklich die Bedeutung gemeinsamer Definitionen und Systeme zur Anerkennung von Unfällen und Krankheiten hervor (7). Eine einheitliche rechtliche Regelung sowie die Erhebung relevanter und differenzierter Daten ist erforderlich, um Normen und Maßstäbe zu erhalten.

3.   Besondere Bemerkungen

3.1

In der Mitteilung der Kommission wird für den Zeitraum 2007-2012 das Ziel ausgegeben, in Fortführung der Gemeinschaftsstrategie 2002-2006 gemäß der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG als Grundlage für die Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz die Arbeitsqualität zu verbessern und die Arbeitsproduktivität zu steigern.

3.2

Die Umsetzung und die Auswirkungen der Zielstellungen der Strategie 2002-2006 wurden in einem Bericht dargelegt (8). In den genannten Zeitraum fiel der Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten. Mangels statistischer Daten und Angaben umfasst dieser Bericht nicht die Lage in den zehn neuen Mitgliedstaaten. Auch wurde die neue Strategie auf der Grundlage der Daten von 1999 entworfen. Der EWSA äußert daher sein tiefes Bedauern, dass die Kommission ungeachtet der Tatsache, dass der Strategiezeitraum zum Zeitpunkt des Beitritts bereits zur Hälfte verstrichen war, die Möglichkeit einer gleitenden Planung und einer entsprechenden Änderung der Strategie nicht genutzt hat.

3.3

Es ist erfreulich, dass ein Ziel der Gemeinschaftsstrategie darin besteht, die Arbeitsunfälle um 25 % zu senken. Zur Erreichung dieses Ziels werden ein spezifischer Aktionsplan mit messbaren Zielen und Indikatoren und glaubwürdigen und Vergleiche ermöglichenden Meldemechanismen sowie Überwachungsmechanismen erforderlich sein. Außerdem müssen die internen Ursachen für Arbeitsunfälle, beispielsweise Zeitdruck und kurze Lieferfristen, sowie ihre externen Ursachen berücksichtigt werden, wie beispielsweise durch häuslichen Stress hervorgerufene Unaufmerksamkeit. Neben den Arbeitsunfällen ist es ebenso wichtig, sich mit den Berufskrankheiten zu befassen, die relativ gesehen zahlreicher sind. Ein erster Schritt zur Prävention muss in der Anerkennung der Berufserkrankungen und in der Aktualisierung ihrer Definition bestehen. Werden die Ursachen für Erkrankungen rechtzeitig erkannt, besteht die Möglichkeit, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um sie abzustellen. Deshalb sollte ein konkretes Ziel auch für die Zahl der Personen, die unter Gefahrenbedingungen arbeiten (was sich entscheidend auf die Zahl der künftigen Berufskrankheiten auswirkt), sowie die Zahl der Berufskrankheiten aufgestellt werden.

3.4   Rechtsvorschriften und Kontrollen

3.4.1

Der EWSA hebt die Notwendigkeit einer ausgewogenen Gesundheits- und Sicherheitsstrategie hervor, die legislative und nichtlegislative Maßnahmen umfasst, je nachdem, welche im Hinblick auf die praktische Umsetzung am wirkungsvollsten sind. Besonders sinnvoll wäre es, sich auf neue und veränderte Arbeitsbedingungen zu konzentrieren. Es muss systematisch untersucht werden, wie sich diese Veränderungen auf die Gesundheit und die Sicherheit auswirken. Auf der Grundlage von Forschungen sollte geprüft werden, ob geeignete Maßnahmen für weit verbreitete und sehr umfangreiche Veränderungen der Arbeitsumstände und –bedingungen zu erarbeiten sind, insbesondere im Hinblick auf ein schnelleres Arbeitstempo und eine höhere Arbeitsintensität. Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass alle Arbeitnehmer über dieselben Rechte verfügen und dies auf EU- und einzelstaatlicher Ebene respektiert werden muss.

3.4.2

Junge Menschen, Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund, Frauen, ältere Arbeitnehmer und Menschen mit Behinderungen bedürfen bei der Umsetzung der neuen Strategie besonderer Regelungen und Unterstützung durch die Politik, weil sie die Gruppen sind, die am Arbeitsplatz dem größten Risiko bzw. am stärksten der Gefahr von Unfällen und Berufskrankheiten ausgesetzt sind. Fehlende Ausbildung und Umschulung und auch mangelhafte Informationen, nachlässige Einweisung in die Arbeit, fehlende Führung und unzureichende Sprachkenntnisse sind jeweils mit Gefahren verbunden. Im Fall der Arbeitsmigranten sind Sprachkenntnisse von besonderer Bedeutung für Prävention und Information, und das Postulat der Gleichbehandlung muss befolgt werden.

3.4.3

Die Koordinierung und Kontrolle der Richtlinien erfordert eine entsprechende materielle und personelle Ausstattung. Im Ausschuss hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC) ist jedoch trotz der EU-Erweiterung von 2004 ein Personalabbau geplant. Eine Reduzierung der Zahl der Mitglieder in diesem Ausschuss wäre ebenfalls nicht zweckmäßig. Auch im zuständigen Referat der Kommission sind nur 26 Personen tätig, 4-5 von ihnen beschäftigen sich mit der Umsetzung der Rechtsvorschriften. Dies wurde bereits im Jahr 2002 vom EWSA beanstandet, obwohl es damals nur 15 Mitgliedstaaten gab, mittlerweile sind es 27. Hier sind unbedingt Verbesserungen vorzunehmen. Des Weiteren sollte ein Abbau der Stellen für Aufsichtsbeamte auf einzelstaatlicher Ebene verhindert werden.

3.4.4

Das vorrangige Ziel sollte es sein, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften durchzusetzen. Die zuständigen Behörden sollten im Hinblick auf die sowohl von den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit zu erfüllenden Pflichten verstärkt Kontrollen durchführen. Über die allgemeine und berufliche Bildung und einen leichter zugänglichen Rechtsrahmen sollte ein höheres Bewusstsein für den Arbeitsschutz geschaffen werden.

3.4.5

Die nationalen Arbeitsaufsichtsbehörden könnten über die Kontrolle der Arbeitsschutzvorschriften hinaus eine positive Rolle spielen, indem sie die Arbeitgeber beraten und Konsultationen durchführen. Um die Wirksamkeit und Unabhängigkeit der Tätigkeit der nationalen Arbeitsaufsichtsbehörden zu gewährleisten, sind entsprechende Mittel erforderlich.

3.4.6

Der Ausschuss hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC) beschloss bereits 2002, die Wirksamkeit von Kontrollen am Arbeitsplatz zu verbessern, denn eines der wichtigsten Instrumente ist die Erarbeitung von Kennziffern, mit denen die Qualität der Kontrollen gemessen werden kann. In einer früheren Stellungnahme wurde dies auch vom EWSA unterstützt (9). Der EWSA stimmt mit den Feststellungen des SLIC überein, unterstützt dessen Vorschläge und bemängelt daher, dass diese keinen Eingang in die Strategie gefunden haben.

3.5   Umsetzung und einzelstaatliche Strategien

3.5.1

Der soziale Dialog über Fragen des Arbeitsschutzes muss vorangebracht werden, hierzu sind auf europäischer Ebene Maßnahmen vonnöten, die von den Sozialpartnern zu entwickeln sind. Die Kandidatenländer sollten über den Europäischen Sozialfonds oder durch Partnerschaften zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten unterstützt werden, auch finanziell. In Kandidatenländern oder angehenden Kandidatenländern wurden die Umsetzung der Rechtsvorschriften und die Stärkung der Kontrollen am Arbeitsplatz in Angriff genommen.

3.5.2

Ärzte und Fachkräfte des Gesundheitswesens haben einen aufmerksamen Blick, was das Erkennen von durch die Arbeitsumgebung verursachten Symptomen angeht, doch muss hier die im Allgemeinen kostenintensive Lage des Gesundheitswesens in Betracht gezogen werden. Den Arbeitnehmern dürfen die Kosten der Vorbeugung von Krankheiten nicht aufgebürdet werden, da sonst viele von ihnen aus finanziellen Gründen ihre Krankheit vernachlässigen und so später höhere Heilungskosten verursachen könnten. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung bieten Arbeitgeber eine Vielzahl von gemeinsam mit ihren Arbeitnehmern erarbeiteten Maßnahmen an, die zu einer gesunden Lebensweise der Arbeitnehmer beitragen. Dazu zählen beispielsweise kostenlose Reihenuntersuchungen ebenso wie Programme zur Raucherentwöhnung, Beratungen über gesunde Ernährung und Bewegung, sowie Stressprävention (10).

3.5.3

In der Strategie werden Maßnahmen zur Förderung der Rehabilitation und Wiedereingliederung von Arbeitnehmern gefordert, die wegen Berufserkrankung oder Invalidität vom Arbeitsmarkt verdrängt wurden. Der EWSA stimmt mit den Vorstellungen der Kommission überein, jedoch sind die hierfür notwendigen Finanzquellen durch die Gemeinschaftspolitik nicht abgesichert.

3.5.4

Der EWSA schließt sich der Auffassung der Kommission an, dass bei der Einbindung von Arbeitsschutzfragen in andere Politikbereiche der EU noch große Kraftanstrengungen erforderlich sind, etwa in Bezug auf Maßnahmen, die zusammen mit öffentlichen Gesundheitssystemen zu erarbeiten sind.

3.5.5

Im Interesse von Synergien und konkreten Ergebnissen befürwortet der EWSA die Tätigkeit der mehrere Organisationseinheiten umfassenden einschlägigen Gruppe der Generaldirektion für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit.

3.6   Vorbeugung, Aus- und Weiterbildung

3.6.1

Die Entwicklung des Schutzes von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auf Mitgliedstaatsebene ist fester Bestandteil der allgemeinen Gesundheitskultur. Sie liegt im Interesse der Mitgliedstaaten. Darüber hinaus ist es nicht nur im Interesse der Arbeitnehmer, sondern auch ihre Pflicht, dass sie kontinuierlich an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Die Arbeitgeber sind wesentliche Akteure bei der Gestaltung und Entwicklung der nationalen Kultur, indem sie stets ihrer Informationspflicht nachkommen und mit den Arbeitnehmern zusammenarbeiten. In dieser Hinsicht sind auch die Tarifverträge ein wichtiges Instrument.

3.6.2

Der EWSA erinnert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner an die Bedeutung von Prävention und Aus- und Weiterbildung und an ihre Verantwortung auf diesem Gebiet. Bereits im Kindergarten, in der Grundschule, in der Berufsausbildung, in der höheren Schulbildung und der Erwachsenenbildung sowie in der Weiterbildung sollte eine Unterrichtseinheit über Gesundheitsschutz und Sicherheit eingeführt bzw. gefördert werden.

3.6.3

Im Unterricht, bei der Aus- und Weiterbildung muss den verschiedenen Zielgruppen Rechnung getragen werden; der EWSA begrüßt die Einbindung des lebenslangen Lernens in die neue Strategie und in die Präventionskonzeption.

3.6.4

An allgemeinbildenden Schulen und bei Umschulungen spielt der Arbeitsschutz im Allgemeinen keine Rolle, daher begrüßt der EWSA die Einbindung des lebenslangen Lernens in die neue Strategie und in die Präventionskonzeption.

3.6.5

Der EWSA empfiehlt, im Fall kritischer Arbeitsplätze, an denen die meisten Unfälle und Berufskrankheiten auftreten, in den nationalen Strategien bei der Ermittlung der Gefahren bzw. im Rahmen der Prävention den neuen Risiken besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Zusammenstellung von Registern mit branchenspezifischen Daten wäre ebenfalls hilfreich.

3.6.6

Nach Auffassung des Ausschusses stellen die Erkrankungen auf Grund von krebserregenden Faktoren im Arbeitsumfeld ein wichtiges Problem dar. Allein im Jahr 2006 wurden in den 25 EU-Mitgliedstaaten 2,3 Millionen neue Krebserkrankungen verzeichnet; sie sind nunmehr die Hauptursache für vorzeitige Todesfälle. Schätzungsweise rund 9,6 % aller auf Krebserkrankungen zurückzuführender Todesfälle hängen mit den Arbeitsbedingungen zusammen (11). Aus diesem Grund fordert der Ausschuss die Mitgliedstaaten dazu auf, konkrete Schritte einzuleiten, um die Zahl der krebserregenden Substanzen ausgesetzten Arbeitnehmer drastisch zu reduzieren.

3.6.7

Der EWSA hält die Entwicklung der Gesundheitskultur allgemein für gerechtfertigt, um ein gesundheitsbewussteres Verhalten seitens der Arbeitnehmer zu erreichen. Hierzu muss nicht nur von den Arbeitgebern Hilfe geboten werden, sondern es müssen auch Wege der Unterstützung auf Gemeinschafts- und Mitgliedstaatsebene vorgeschlagen und die Arbeitnehmer über die Rechte aufgeklärt werden, die sie nach verschiedenen Rechtsnormen haben, seien es internationale (ILO), gemeinschaftliche (EU) oder nationale.

3.6.8

Sowohl auf gemeinschaftlicher als auch auf nationaler Ebene muss bewusst eine Präventionspolitik entwickelt und aus dem Haushalt bzw. vonseiten der Sozialversicherung finanzielle Unterstützung gewährt werden. Zur Stärkung der Präventionskultur muss eine umfassende präventive Sichtweise entwickelt werden. Es ist sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmer Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen haben, um die Risikoanfälligkeit bestimmter Gruppen zu verringern. Dies ist von herausragender Bedeutung für Arbeitnehmer, die wegen des veränderten Charakters der Beschäftigungsverhältnisse ohne eigenes Verschulden aus Arbeitsschutzschulungen, Gesundheitsuntersuchungen am Arbeitsplatz, Präventions- und Kontrollmaßnahmen herausfallen.

3.6.9

Der EWSA empfiehlt, dem Einfluss der Massenmedien besondere Aufmerksamkeit zu schenken, um die breite Öffentlichkeit besser darüber zu informieren, wie wichtig es ist, die Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einzuhalten. Des Weiteren sollten die Initiativen der Europäischen Kommission, der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), der ILO und der Gewerkschaften besser genutzt werden (beispielsweise der Internationale Gedenktag für verletzte und tödlich verunglückte Arbeitnehmer).

3.7   Neue Gefahren

3.7.1

Der EWSA schlägt vor, neue Arbeitsplatzrisiken, wie arbeitsbedingten Stress oder neue schwierige Arbeitsbedingungen, mit wissenschaftlichen Methoden zu erfassen. Die psychosozialen und körperlichen Auswirkungen neuer Arbeitsbereiche und Arbeitsumstände auf die Arbeitnehmer sind mit wissenschaftlichen Methoden zu untersuchen, hierzu müssen neue Indikatoren und Kennziffern erarbeitet werden. Nach Auffassung des EWSA sollten Fachärzte für Arbeitsmedizin eine Ausbildung erhalten, die sie befähigt, bei den Arbeitnehmern die durch ihre Arbeitsbedingungen hervorgerufenen mentalen Belastungen und die sich daraus ergebenden Probleme zu diagnostizieren.

3.7.2

Der EWSA befürwortet, dass die Kommission von den Arbeitnehmern ein gesundheitsbewussteres Verhalten erwartet, doch wird dies unmöglich sein, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Es gibt Verträge mit unsicherer bzw. befristeter Laufzeit und zu hohe tatsächliche Arbeitszeiten; es herrscht ständiger Stress, ausgelöst durch die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes; es fehlen Kenntnisse und Informationen über Arbeitnehmerrechte, und darüber hinaus ist eine Benachteiligung von Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund bei der Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens festzustellen; dies steht guten Verhaltensweisen im Wege.

3.7.3

Die EU hat mit ihrer Strategie für Wohlbefinden am Arbeitsplatz 2002-2006 die Aufgaben zur Schaffung stress- und depressionsfreier Arbeitsplätze mit Blick auf das körperliche Wohlergehen nicht gelöst. Der EWSA bedauert dies und fordert die Kommission auf, konkrete Empfehlungen auszuarbeiten.

3.8   Gesundheitsschutz auf internationaler Ebene

3.8.1

Die Union trägt nicht nur für ihre eigenen Bürger Verantwortung, sondern auch für die Arbeitsbedingungen und -umstände der jenseits ihrer Grenzen lebenden Bürger. Wie bereits in der vorausgegangenen Strategie formuliert, muss auch in der Außenhandels- und der Entwicklungspolitik auf die Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte geachtet werden, was selbst dann gelten sollte, wenn man sich damit auf diesem Gebiet in Widerspruch zu den Grundsätzen des freien Marktes begibt (12).

3.8.2

Im Bereich der internationalen Politik sollte für die Übernahme der ILO-Regelungen und -Empfehlungen und die Erfolge der EU, wie z.B. REACH, geworben werden. Es müssen Maßnahmen und Rechtsvorschriften entwickelt werden, die Gefahren und Erkrankungen verringern helfen, die von Asbest, krebserregenden Substanzen oder Silizium ausgehen.

3.8.3

Bei staatlichen oder öffentlichen Aufträgen sollte von den Mitgliedstaaten denjenigen Firmen beispielgebend der Vorzug gegeben werden, die die Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bei ihren Beschäftigten einhalten (wie in der Strategie zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2002-2006 vorgeschlagen).

3.8.4

Jeder EU-Mitgliedstaat muss aufgefordert werden, die bestehenden ILO-Konventionen zu ratifizieren.

Brüssel, den 29. Mai 2008

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  Nötig ist mindestens ein Kontrolleur je 10 000 Arbeitnehmer (in vielen EU-Mitgliedstaaten sind es weniger).

(2)  Siehe die Stellungnahme des EWSA vom 26.9.2007 zum Thema „Nachhaltige Arbeitsproduktivität in Europa“. Berichterstatterin: Frau KURKI (ABl. C 10 vom 15.01.2008). http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:010:0072:0079:DE:PDF.

(3)  Siehe KOM(2005) 33 endg. und Erklärung des Europäischen Rats vom März 2007. http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/ec/93135.pdf.

(4)  So Anne-Marie SIGMUND in: „Das europäische Sozialmodell“, gemeinsame Konferenz des EWSA und der ILO, 26./27. Juni 2006.

(5)  Siehe ILO: Demographic change — Facts, Scenarios and policy responses (Demografischer Wandel — Fakten, Szenarien und politische Lösungen) (April 2008).

(6)  Im Bauwesen liegt die Unfallrate im Verhältnis zum Durchschnitt anderer Bereiche doppelt so hoch. Die Zahlen für den Dienstleistungssektor deuten auf eine steigende Tendenz hin, die gründlicher untersucht werden muss. Auch im Gesundheits- und Bildungswesen ist ein Anstieg zu verzeichnen. Dies hängt vor allem mit Gewalt, Stress und muskuloskeletalen Störungen (MSD) zusammen.

(7)  Siehe die Stellungnahme des EWSA vom 25.10.2007 zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz“, Berichterstatter: Herr RETUREAU (ABl. C 44 vom 16.02.2008). http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:044:0103:0105:EN:PDF.

(8)  SEK(2007) 214.

(9)  Siehe die Stellungnahme des EWSA vom 17.7.2002 zu der Mitteilung der Kommission: „Anpassung an den Wandel von Arbeitswelt und Gesellschaft: eine neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2002-2006“. Berichterstatter: Herr ETTY (ABl. C 241 vom 7.10.2002). http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2002:241:0100:0103:EN:PDF.

(10)  Link zur Homepage des Europäischen Netzwerkes zur Betrieblichen Gesundheitsförderung: http://www.enwhp.org/index.php?id=4 .

(11)  Studie, Hämäläinen P., Takala J., im Auftrag der ILO.

http://osha.europa.eu/OSH_world_day/occupational_cancer/view?searchterm=occupational %20cancer.

(12)  Siehe Jukka TAKALA, PE 390.606v01-00.


ANHANG

zu der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Folgende Änderungsanträge, auf die mehr als ein Viertel der abgegebenen Stimmen als Ja-Stimmen entfiel, wurden im Verlauf der Beratungen abgelehnt:

Ziffer 2.4

Es muss weiter an der Entwicklung eines Ein umfassenden r Rahmens für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz gearbeitet werden, der EU-weit korrekt angewandt und überwacht werden muss, wurde bereits geschaffen. wobei noch nicht angemessen abgedeckte Dies gilt insbesondere für benachteiligte Gruppen, die ihre Rechte im Zusammenhang mit der Sicherheit am Arbeitsplatz nur schwer durchsetzen können, eingeschlossen werden sollten, dies schließt insbesondere sowie die Arbeitnehmer ein, die einen Arbeitsplatz mit hohem Gefahrenpotenzial haben und diejenigen mit unsicheren oder aufgrund des Versuchs der Erlangung kurzfristiger Wettbewerbsvorteile gefährdeten Beschäftigungsverhältnissen.“

Begründung

Selbst erklärend.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 41, Nein-Stimmen: 45, Stimmenthaltungen: 10

Ziffer 3.3

„Es ist erfreulich, dass ein Ziel der Gemeinschaftsstrategie darin besteht, die Arbeitsunfälle um 25 % zu senken. Zur Erreichung dieses Ziels werden ein spezifischer Aktionsplan mit messbaren Zielen und Indikatoren und glaubwürdigen und Vergleiche ermöglichenden Meldemechanismen sowie Überwachungsmechanismen erforderlich sein. Außerdem müssen die internen Ursachen für Arbeitsunfälle, beispielsweise Zeitdruck und kurze Lieferfristen, sowie ihre externen Ursachen berücksichtigt werden, wie beispielsweise durch häuslichen Stress hervorgerufene Unaufmerksamkeit. Neben den Arbeitsunfällen ist es ebenso wichtig, sich mit den Berufskrankheiten zu befassen, die relativ gesehen zahlreicher sind. Ein erster Schritt zur Prävention muss in der Anerkennung der Berufserkrankungen und in der Aktualisierung ihrer Definition bestehen. Werden die Ursachen für Erkrankungen rechtzeitig erkannt, besteht die Möglichkeit, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um sie abzustellen. Deshalb sollte ein konkretes Ziel auch für die Zahl der Personen, die unter Gefahrenbedingungen arbeiten (was sich entscheidend auf die Zahl der künftigen Berufskrankheiten auswirkt), sowie die Zahl der Berufskrankheiten aufgestellt werden.“

Begründung

Selbst erklärend.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 46, Nein-Stimmen: 48, Stimmenthaltungen: 12