30.8.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 224/18


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem Forschungs- und Entwicklungsprogramm mehrerer Mitgliedstaaten zur Unterstützung von KMU, die Forschung und Entwicklung betreiben“

KOM(2007) 514 endg. — 2007/0188 (COD)

(2008/C 224/04)

Der Rat beschloss am 11. Oktober 2007, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 172 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

„Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem Forschungs- und Entwicklungsprogramm mehrerer Mitgliedstaaten zur Unterstützung von KMU, die Forschung und Entwicklung betreiben“

Das Präsidium des Ausschusses beauftragte die Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch am 25. September 2007 mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme.

Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der Ausschuss auf seiner 445. Plenartagung am 28./29. Mai 2008 (Sitzung vom 29. Mai) Herrn CAPPELLINI zum Hauptberichterstatter und verabschiedete einstimmig folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), der die Ziele des gemeinsamen Programms EUROSTARS unterstützt, weist darauf hin, dass bei der Annahme neuer Maßnahmen und Programme im Rahmen der EU-Forschung, Entwicklung und Innovation zugunsten des konkreten Innovationsbedarfs der KMU die unterschiedlichen Kategorien, Größen und Branchen der KMU in Rechnung gestellt werden müssen.

1.2

Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Mitgliedstaaten, das gemeinsame Programm EUROSTARS anzunehmen, mit dem die so genannten „Forschung und Entwicklung betreibenden KMU“ unterstützt werden sollen; allerdings sollte es für sämtliche KMU aus den beteiligten Staaten geöffnet werden, die bereit sind, sich an innovativen Prozessen zu beteiligen.

1.3

Der EWSA weist darauf hin, dass Instrumente für die Einbeziehung aller EUREKA-Mitgliedstaaten in das Programm entwickelt werden müssen, die nicht in das EUROSTARS-Programm einbezogen sind.

1.4

Der EWSA hat Bedenken wegen des Zulassungskriteriums zum EUROSTARS-Programm, durch das die Teilnahme auf solche FuE betreibenden KMU beschränkt wird, „die 10 % oder mehr ihres Vollzeitäquivalents oder Jahresumsatzes in Forschungsaktivitäten investieren“ (1). Selbst wenn diese Einschränkung lediglich für diejenigen FuE betreibenden KMU gilt, die ein Vorhaben vorschlagen (Projektleiter), beruht diese Begriffsbestimmung für FuE betreibende KMU auf kodifizierten Indikatoren, wodurch alle Arten von „Erfahrungswissen“ (2) ignoriert werden, wo doch häufig gerade hoch innovative Prozesse in starkem Maße auf „implizitem Wissen“ (tacit knowledge) (3) beruhen.

1.5

Deshalb bekräftigt der EWSA den Grundsatz, dass zugunsten eines fairen Wettbewerbs zwischen Projektvorschlägen die Vorhaben nach den Kriterien „hervorragende Qualität ihrer Inhalte“, „Managementkenntnisse für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten“ und „Kohärenz mit den Zielen des Programms“ ausgewählt werden müssen, ohne einen Großteil der innovativen KMU auszuschließen, die bereit sind, sich für das Programm EUROSTARS zu bewerben. Ferner sollten Mittel für Fortbildungsprogramme für Fachleute bereitstehen, in denen die effiziente Übertragung von Technologien aus der Forschung in marktfähige Erzeugnisse vermittelt wird.

1.6

Diesbezüglich fordert der EWSA, dass im Einklang mit den entsprechenden Verfahren des gemeinsamen Programms EUROSTARS eine spezifische Haushaltslinie für internationale Initiativen geschaffen wird, die von den Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den Organisationen der KMU ergriffen werden, mit denen für weitere Kreise der KMU die für sie relevanten Ergebnisse der EUROSTARS-Vorhaben verbreitet werden. Eine weitere Möglichkeit, allen am Erfolg des EUROSTARS-Programms interessierten KMU mehr „Mitwirkung“ zu verleihen, wäre eine gemeinsame Datenbank und vielsprachige, branchenbezogene Plattformen im Internet, die von den KMU-Organisationen und den Sozialpartnern aufzustellen und zu fördern wären.

1.7

Der EWSA äußert nachdrücklich seine Bedenken bezüglich der Kriterien für die Festlegung der Beiträge der KMU zu den gesamten Projektkosten für FuE-Maßnahmen. Es muss klargestellt werden, dass so, wie die Dinge liegen, im Rahmen des gemeinsamen Programms EUROSTARS von den KMU insgesamt ein Beitrag von mindestens 50 % zu den FuE-bezogenen Projektkosten verlangt wird. Da durch dieses Kriterium viele marktorientierte KMU ausgeschlossen werden, sollte erwogen werden, diese Schwelle bei der Zwischenbewertung des Programms EUROSTARS auf 25 % zu senken (4).

1.8

Ferner sollten die Bedenken der EU-weiten und nationalen Organisationen der KMU und anderer Forschungsbeteiligter von den interessierten Mitgliedstaaten und ihren Behörden in den verschiedenen Phasen der Folgenbeaufsichtigung und Verbreitung der Ergebnisse berücksichtigt werden. Eine regelmäßige Überprüfung durch die EU-Beratergruppe für KMU und FuE könnte zu einem dauerhaften Instrument für die technische Beratung für die Mitgliedstaaten und andere Stellen auf EU- oder nationaler Ebene werden. Diesbezüglich könnte auch die Beobachtungsstelle Binnenmarkt des EWSA in Zusammenarbeit mit der Interessengruppe KMU als beratendes Mitglied in der Beratergruppe während der Phasen der Beaufsichtigung, Durchführung und Verbreitung dienen.

1.9

Der EWSA betont, dass das gemeinsame Programm EUROSTARS in transparenter und unbürokratischer Form durchgeführt werden muss, um den KMU den Erhalt von Informationen, die Mitwirkung und insbesondere die Beteiligung an den Folgemaßnahmen mit entsprechenden interessierten FuE-Einrichtungen zu erleichtern. Dementsprechend sollten die Projektmittel als Pauschale ausgezahlt werden; wo dies mit nationalen Programmen nicht vereinbar ist, sollte es einen einheitlichen Satz geben.

1.10

Zum Zwecke einer effektiven Durchführung des Programms EUROSTARS sollten die regionalen Innovationsnetzwerke dergestalt ausgebaut werden, dass sie den innovationswilligen KMU umfassende Dienstleistungen und einen echten Zugang zu den europäischen Finanzmitteln für FuE bieten können. So sollten zugunsten einer besseren Wahrnehmung der spezifischen Finanzierungsprogramme für Forschung und Entwicklung treibende KMU die Kontakte zwischen den EUREKA-Netzwerken, anderen vorhandenen öffentlich-privaten Einrichtungen und den KMU-Organisationen auf EU-, einzelstaatlicher und regionaler Ebene intensiviert und besser koordiniert werden. Von den Vertretungsorganen der KMU sollten eine Reihe von Veranstaltungen finanziert werden, mit denen die KMU und interessierte Organisationen über Zweck und Bedeutung der Innovationen und ihre Rolle in der künftigen EU aufgeklärt werden.

1.11

Die Ergebnisse der Projektauswahl nach KMU-Sektoren im Rahmen des EUROSTARS-Programms (5) sollten im Internet im EUREKA-Netzwerk veröffentlicht werden. Darüber hinaus sollte eine kurze Liste der förderfähigen Vorhaben mit stark innovativen Inhalten zugänglich gemacht werden, die keine Finanzierung erhielten. Sie könnte dazu dienen, nationalen öffentlichen oder privaten Investoren anzuzeigen, ob für das Programm weitere Finanzmittel erforderlich sind.

1.12

Eine effiziente Koordinierung zwischen den einzelstaatlichen Behörden, die für die KMU und denjenigen, die für FuE-Politik zuständig sind, sowie dem EUREKA-Programm muss schlüssig sein und den Bedürfnissen Rechnung tragen, die von den KMU-Organisationen und anderen Beteiligten (darunter auch private und öffentliche Forschungseinrichtungen) zum Ausdruck gebracht werden. Der EWSA fordert die interessierten europäischen Einrichtungen, die Mitgliedstaaten und die slowenische und französische Ratspräsidentschaft auf, sicherzustellen, dass die Koordination in Einklang mit den Erwartungen der KMU und den Programmzielen erfolgt.

1.13

Der EWSA drängte darauf, dass im Zusammenhang mit der Beteiligung der KMU an den FuE-Finanzierungsprogrammen und dem gemeinsamen Programm EUROSTARS die lange Zeitspanne von der Einreichung eines Vorschlags bis zur Genehmigung durch die EU verkürzt wird, um den KMU Anreize zu geben, Vorhaben zu beantragen.

1.14

Um die Inanspruchnahme der FuE-Finanzmittel durch die KMU zu verbessern und zu erweitern, sollte die EU die Möglichkeit prüfen, die den KMU im Abschnitt „Kooperation“ des 7. Forschungsrahmenprogramms zur Verfügung stehenden Mittel (und die den 15 % der Haushaltsmittel für die „Thematischen Prioritäten“ des FP6 entsprechen), die aber ungenutzt geblieben sind, auf das Programm „Kapazitäten“ (CRAFT usw.) zu übertragen, das präziser auf die KMU ausgerichtet ist.

1.15

Der EWSA möchte, dass der unverhältnismäßig große Verwaltungsaufwand für KMU, der bis auf das 10fache höher sein kann als bei Großunternehmen, stärker in den Blickpunkt rückt (6). Eine Senkung der Verwaltungskosten und eine Vereinfachung der Antragsverfahren für KMU, die sich an FuE-Programmen mit anderen europäischen und internationalen Partnern beteiligen möchten, wären ebenfalls wünschenswert. Ferner würde der EWSA gerne eine Lösung zur Frage der geistigen Eigentumsrechte und zum Europäischen Patent (7) sehen; die gegenwärtige Lage behindert Wettbewerb und Innovation in Europa. Der Zugang zum Patentsystem und geistige Eigentumsrechte (8) sind ebenfalls wichtige nichtmonetäre Aktiva für eine Konsolidierung von Partnerschaften zwischen Unternehmen, die sich an internationalen Vorhaben beteiligen.

2.   Vorgeschichte der Stellungnahme

2.1

In der Europäischen Charta für Kleinunternehmen, die im Jahr 2000 von den europäischen Staats- und Regierungschefs genehmigt wurde, hatte man sich darauf geeinigt, dass „kleine Unternehmen (...) als die Haupttriebfeder für Innovation, Beschäftigung sowie die soziale und lokale Integration in Europa anzusehen [sind]“ (9). Darüber hinaus kündigte die europäische Kommission im Oktober 2007 die Ausarbeitung einer „Regelung für kleine Unternehmen in Europa“ („Small Business Act“ for Europe) an (10), in der eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der unternehmerischen Initiative, der Unternehmenskultur und des Zugangs zu Kompetenzen festgelegt werden sollen (11). Im Jahr 2008 will die Kommission auch eine Reihe von Initiativen für die KMU prüfen (12), um deren Mitwirkung an den EU-Programmen zu verbessern.

2.2

Von dieser Sachlage ausgehend wurde der Vorschlag für ein spezifisches gemeinsames Programm EUROSTARS gemacht. Das Programm auf der Rechtsgrundlage von Artikel 169 EGV, das die Forschungsmaßnahmen im Rahmen des 7. Forschungsprogramms (FP7) zugunsten der KMU ergänzt und zum Gegenstand hat, wurde gemeinsam von 22 EU-Mitgliedstaaten und fünf weiteren EUREKA-Staaten (Island, Israel, Norwegen, Schweiz und Türkei) auf den Weg gebracht und wird von EUREKA verwaltet. Derzeit zählt das EUROSTARS-Programm 30 Mitglieder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

2.3

In das 7. Forschungsrahmenprogramm wurden viele Maßnahmen aufgenommen, die bei der Überprüfung des 6. Rahmenprogramms zum Zweck der Schließung der Kluft bei den Maßnahmen zugunsten der KMU vorgeschlagen worden waren (13). Das 7. Rahmenprogramm enthält eine Strategie für KMU mit qualitativen wie auch quantitativen Maßnahmen zur Stimulierung von Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene und soll Industriecluster und -netzwerke schaffen, die gesamteuropäische Zusammenarbeit zwischen Kleinunternehmen unter Nutzung der Informationstechnologien verbessern, beispielhafte Kooperationsvereinbarungen verbreiten und die Zusammenarbeit zwischen Kleinunternehmen unterstützen (14).

2.4

Die 23 Mio. KMU, die in der EU eingetragen sind, machen 99 % aller Unternehmen aus und erwirtschaften 2/3 des europäischen Umsatzes; sie sind auch die entscheidenden Träger der nachhaltigen Entwicklung (15). Aber um wettbewerbsfähiger zu werden, müssen diese Unternehmen zusammengefasst und neu gruppiert werden, um als kohärente Gesamtheit eine kritische Masse zu bilden, sodass sie aus der Entwicklung spezifischer Risikokapital-Mittel, Wissenschaftsparks, Gründerzentren und regionalen Innovationspolitiken Nutzen ziehen können (16).

2.5

Ferner wurde im Bericht „Flash Eurobarometer“ betont, dass die KMU durch das Risiko vermeidende Verhalten der Europäer, denen es an Unternehmergeist mangele, behindert werden könnten (17). Es ist deshalb außerordentlich wichtig, das Berufsbild des Unternehmers aufzuwerten und das öffentliche Bewusstsein für seine Schlüsselrolle bei Innovationen, wirtschaftlichem Fortschritt und Wohlstand im Allgemeinen aufzuwerten. Die Ziele von Lissabon können nur durch ein verantwortungsbewusstes, tatkräftiges und ideenreiches Unternehmertum erreicht werden, das sich frei entfalten kann (18).

2.6

Aber mit den spezifischen Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Unterstützung der KMU ergreifen, werden nicht immer die internationale Forschungsarbeit und der Technologietransfer angeregt und unterstützt. Angesichts der Veränderungen auf den Märkten und der Internationalisierung der Wertschöpfungsketten müssen sich die europäischen KMU einem scharfen globalen Wettbewerb stellen, indem sie ständig Innovationen in einem immer breiteren internationalen Kontext betreiben. Mit dem gemeinsamen Programm EUROSTARS sollten solche KMU und öffentliche und/oder private Forschungseinrichtungen honoriert werden, die sich besonders um die Unterstützung von FuE-Vorhaben bemühen, deren Ergebnisse verbreiten und das Know-How übermitteln und den Zugang dazu freigeben. Vor allem sollte es solche Vorhaben unterstützen, die Einrichtungen und Gruppen und/oder einzelne KMU einbeziehen, die gewöhnlich in geringerem Grad teilnehmen oder nur schwierig Zugang zu solchen Programmen finden. Der EWSA weist darauf hin, dass es wichtig ist, den Beitrag des gemeinsamen EUROSTARS-Programms auf sämtliche EUREKA-Mitgliedstaaten auszudehnen, insbesondere auf solche, die erst kürzlich der EU beigetreten sind und von dem grenzüberschreitenden Ansatz besonders profitieren können.

2.7

Das gemeinsame Programm EUROSTARS zielt auf KMU, die Forschung und Entwicklung betreiben, und betont dabei vor allem marktbezogene FuE-Vorhaben und solche, die staatenübergreifend sind und sich auf mehrere Partner verteilen (mindestens zwei unabhängige Teilnehmer aus unterschiedlichen teilnehmenden Staaten). Ein wichtiger Aspekt des Programms ist sein basisorientierter Ansatz, der Forschung und Entwicklung treibende KMU zu Eigeninitiative und strategischen Geschäftsinnovationen anregt. Unter solchen Bedingungen behalten die KMU die Kontrolle und sind in der Lage, die Ergebnisse der laufenden Forschung in Einklang mit den kommerziellen Möglichkeiten zu beeinflussen.

3.   Ziele des Programms EUROSTARS

3.1

Die Mitwirkung an Forschungs- und Entwicklungsprogrammen gemäß Artikel 169 EGV bedeutet auch, dass die teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Forschungsprogramme integrieren, indem sie sich an einem gemeinsamen Forschungsprogramm beteiligen. Auf der Rechtsgrundlage von Artikel 169 hat die Kommission vier mögliche Initiativen bestimmt. Eine davon ist EUROSTARS, ein gemeinsames Forschungsprogramm für KMU und ihre Partner.

3.2

Das EUROSTARS-Programm besteht aus Vorhaben, die von einem oder mehreren KMU, die selbst Forschung und Entwicklung betreiben und in einem teilnehmenden Mitgliedstaat ansässig sind, vorgeschlagen werden. Vorhaben können in allen Bereichen der Wissenschaft und Technologie (allerdings zu zivilen Zwecken) angesiedelt sein. Sie müssen auf Zusammenarbeit beruhen, an der mindestens zwei teilnehmende Firmen aus zwei unterschiedlichen Staaten beteiligt sind, die am EUROSTARS-Programm mitwirken und verschiedene Aktivitäten im Zusammenhang mit Forschung, technologischer Entwicklung, Demonstration, Ausbildung und Verbreitung der entsprechenden Informationen verfolgen. Entsprechend der Art der KMU ist der Projektzyklus kurz bemessen. Vorhaben dürfen maximal drei Jahre dauern, und zwei Jahre nach Abschluss des Vorhabens sollte das Forschungsergebnis marktreif sein.

3.3

Das gemeinsame EUROSTARS-Programm kann eine beachtliche Hebelwirkung für die Gemeinschaftsfinanzierung ausüben: die Mitgliedstaaten sowie die fünf übrigen EUREKA-Staaten (Island, Israel, Norwegen, Schweiz und Türkei) steuern 300 Mio. EUR bei, die Gemeinschaft wird ein weiteres Drittel zum Beitrag der Mitgliedstaaten zulegen, womit ein Programmhaushalt mit 400 Mio. EUR an öffentlichen Mitteln steht. Geht man von Projektfinanzierungsbeteiligungen von 50-75 % aus, könnte EUROSTARS für die Dauer des Programms zwischen 133 Mio. und 400 Mio. EUR an zusätzlichen privaten Finanzmitteln mobilisieren (Hebelwirkung). Die erwartete Beteiligung wird unter Annahme eines durchschnittlichen Kostenbetrags pro EUROSTARS-Vorhaben von 1,4 Mio. EUR geschätzt. Bei einer durchschnittlichen Finanzierung von 50 %, einem öffentlichen Finanzbeitrag von 0,7 Mio. EUR pro Vorhaben und einem Gesamthaushalt von ca. 400 Mio. EUR können 565 Projekte finanziert werden.

3.4

Der Beitrag der Gemeinschaft schließt also die Finanzierungslücke in einer Frühphase der FuE, wenn die innovativen Maßnahmen noch sehr risikoreich sind und für private Investoren allein nicht attraktiv sind (19). Aber durch die Unterstützung der Gemeinschaft mit öffentlichen Investitionsmitteln zugunsten des EUROSTARS-Programms werden mehr FuE treibende KMU angeregt, Privatinvestitionen zu akquirieren, um innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.

3.5

Bezüglich der Finanzierung sollten Steuerbefreiungen für FuE-Investitionen in Mitgliedstaaten erwogen werden, wodurch selbst im ungünstigsten Fall Investoren angelockt werden könnten, die dann zumindest von diesen Steuervorteilen profitieren könnten. Der Vorteil für die KMU wäre eine alternative Finanzierungsform.

3.6

Allerdings gibt es die Befürchtung, dass ein Großteil der KMU von einer Teilnahme an der EU-Initiative zu Gunsten von Wettbewerbs fördernden Innovationen ausgeschlossen bleibt. Denn das Kriterium des Programms EUROSTARS für die Zulassung von Forschung treibenden KMU besagt, dass diejenigen KMU, die die Vorhaben vorschlagen, mindestens 10 % ihres Umsatzes oder ihres Vollzeitäquivalents für Forschungsaktivitäten aufwenden müssen. Doch selbst wenn diese Einschränkung nur für die federführenden Partner eines Projekts gilt, könnten dadurch viele Kleinunternehmen davon abgehalten werden, innovative Vorhaben vorzuschlagen. Infolgedessen kann es geschehen, dass das Programm lediglich bereits konsolidierte High-Tech-Unternehmen anzieht, die auch zu anderen, angemesseneren Finanzierungsformen Zugang hätten.

3.7

Ferner werden in einigen EU-Mitgliedstaaten die Kosten für FuE unter anderen Betriebskosten aufgeführt und können nicht separat ermittelt werden (20). Somit weist die von der OECD herangezogene Begriffsbestimmung für FuE-Indikatoren einige Unzulänglichkeiten auf, denn angewandt auf innovative Kleinunternehmen kann sie den Teil nicht erfassen, der als nicht-kodifiziertes Wissen bezeichnet wird und schwer zu beziffern ist (21).

3.8

Laut OECD werden ferner zum „High-Tech-Sektor“ solche Unternehmen gezählt, die mehr als 4 % ihres Umsatzes für FuE aufwenden. Nun erwirtschaftet dieser Sektor, auch in hoch entwickelten Volkswirtschaften, nur etwa 3 % des BIP; dies bedeutet, dass 97 % aller Wirtschaftsaktivitäten und die meisten innovativen Prozesse in solchen Sektoren stattfinden, die von der OECD als „Mid-Tech“ oder „Low-Tech“ definiert werden (22). Diese Zahlen zeigen, dass ein Großteil der innovativen Unternehmen ausgeschlossen ist, wenn der Zugang zum Aktionsprogramm auf solche mit einem 10 %-Anteil für FuE eingeschränkt wird; damit würde verhindert, dass auf der Grundlage dieser europäischen Initiative positive Einstellungen zu Innovationen ausgelöst würden.

3.9

Deshalb sollten nach Ansicht des EWSA die Projekte auf den Grundlagen Exzellenz und Übereinstimmung mit den Zielen des Programms ausgewählt und der 10 %-Anteil für FuE beseitigt werden.

3.10

Eine weitere Auflage des Programms EUROSTARS ist, dass die teilnehmenden KMU, die Forschung und Entwicklung betreiben, in der Lage sein müssen, den größeren Teil der FuE-Arbeit zu bewältigen. Die Zusammenarbeit mit anderen Partnern, die sowohl andere KMU, lokale Cluster, Großunternehmen, die die Ziele des Programms akzeptieren, Forschungseinrichtungen oder Universitäten sollte nicht ausgeschlossen werden. Unter den Begriff „Cluster“ sollte auch die Voraussetzung gefasst werden, dass FuE betreibende KMU in der Nähe von Hoch- und Fachhochschuleinrichtungen angesiedelt sind, damit der Austausch zwischen beiden Seiten zum gegenseitigen Nutzen erfolgen kann.

3.11

Bezüglich der entsprechenden Beiträge der innovativen KMU, die an dem Programm EUROSTARS teilnehmen, muss unbedingt klargestellt werden, dass es die FuE treibenden KMU sind, die gemeinsam wenigstens 50 % der FuE-Kosten eines Vorhabens tragen müssen. Mit einem solchen Kriterium dürften viele marktorientierte KMU ausgeschlossen werden. Deshalb sollte erwogen werden, diese Schwelle bei der Halbzeitbewertung des EUROSTARS-Programms auf 25 % zu senken (23).

3.12

Die Beziehung zu den sonstigen Finanzierungsinstrumenten innerhalb des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) muss weiter geklärt werden. Das Finanzierungsprogramm muss flexibler werden und sich stärker an die Bedürfnisse der KMU anpassen. Dabei müssen die positiven Erfahrungen mit den Garantiefonds für Forschung und Entwicklung berücksichtigt werden, um den Unternehmen eine längere Wirtschaftsperspektive zu ermöglichen.

3.13

Ein besserer Regelungsrahmen mit einer systematischen Konsultierung der Vertreterorganisationen der KMU und anderen Beteiligten würde Betriebskosten und Risiken senken, die Erträge erhöhen, den Risikokapitalfluss verstärken und das Funktionieren der Risikokapitalmärkte verbessern. Dies käme den innovativen KMU besonders zugute. Denn solche Finanzmittel ergänzen die öffentliche Unterstützung in den sehr frühen Phasen (Vorstufen), bevor Forschungsergebnisse in kommerzielle Vorhaben umgesetzt werden können.

3.14

Die Kommission hat sich verpflichtet, Maßnahmen zugunsten von mehr grenzüberschreitenden Investitionen von Risikokapitalfonds zu fördern (24). In Europa ist der Risikokapitalmarkt fragmentiert und umfasst gegenwärtig 27 verschiedene Operationsfelder. Dies beeinträchtigt sowohl die Beschaffung von Finanzmitteln als auch die Investitionstätigkeiten.

3.15

Es gibt also einen Bedarf an einem besseren Umfeld für Risikokapitalinvestitionen, und die Mitgliedstaaten müssen Anreize für private Investoren schaffen, sich an internationalen Forschungskooperationen zu beteiligen (25), und sie müssen Unterstützungs- und Beratungsdienste für KMU fördern, die Unternehmen dabei unterstützen, die Gründungsphase erfolgreich zu bestehen.

4.   Verbesserung der Koordination des gemeinsamen Programms EUROSTARS

4.1

Das Programm EUROSTARS zielt darauf ab, den KMU bei allen erforderlichen technischen, industriellen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für weit gespannte europäische Kooperationen unter den Mitgliedstaaten in den Bereichen angewandte Forschung und Innovation zu helfen. Es wird in der Folge die Chancen der FuE treibenden KMU erhöhen, neue und wettbewerbsfähige Erzeugnisse, Verfahren und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen.

4.2

Durch die Internationalisierung des Projekts kann Doppelarbeit bei Innovationen vermieden werden; sie bietet die Chance, eine gemeinsame Politik zu verfolgen und „Schnellverfahren“ einzuführen, um den bürokratischen Aufwand zu verringern (26). Mit Hilfe des EUROSTARS-Programms könnten viele KMU angeregt werden, die internationale Zusammenarbeit zu nutzen, vorausgesetzt, sie sind in der Lage, ein Projekt vorzuschlagen und selber zu führen. Aber eine Beteiligung an integrierten Projekten und dem Exzellenznetzwerk muss sorgfältig geplant werden, damit unter den Projektbeteiligten keine Ungleichgewichte entstehen.

4.3

Wie bei der Unterstützung für FuE muss auch geprüft werden, in welcher Weise die Regierungen Innovationen unmittelbarer unterstützen können, indem sie die richtige Infrastruktur zur Verfügung stellen. Es gibt eine sehr große Gemeinschaft von „Forschungseinrichtungen“, darunter auch Verbände oder Forschungsinstitute, deren Zweck es ist, Innovationen insbesondere von KMU zu fördern. Darüber hinaus gibt es Wissenschaftsparks und -shops, Gründerzentren, regionale und lokale staatliche Stellen und Organisationen für den Wissenstransfer. Diese Einrichtungen leisten wichtige Hilfe für junge KMU im High-Tech-Bereich, aber auch für traditionellere, die erwägen, sich auf innovationsorientierte Strategien umzustellen. Die slowenische und anschließend die französische Ratspräsidentschaft sollten beaufsichtigen, wie die Koordination des EUROSTARS-Programms auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten entfaltet werden kann, indem sie auf der optimalen Ebene gesteuert und Überschneidungen von Aufgaben und die Gefahr von Unklarheiten unter den bestehenden Institutionen vermieden werden.

4.4

Der EWSA hat bei mehreren Gelegenheiten empfohlen, einen erheblich größeren Teil der Mittel aus den EU-Strukturfonds für die Entwicklung von gemeinsamen wissenschaftlichen Infrastrukturen zu verwenden, die speziell auf KMU zugeschnitten sind. Die Verwendung von Finanzmitteln der Europäischen Investitionsbank zu diesem Zweck könnte ebenfalls von außerordentlichem Nutzen sein (27).

Brüssel, den 29. Mai 2008

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  http://www.eurostars-eureka.eu/ (nur auf Englisch; Anm. d. Übers.).

(2)  Hartmut Hirsch-Kreinsen, „Low-Tech“ Innovations, Industry and Innovation. 02.2008.

(3)  Vorhaben PILOT: http://www.pilot-project.org.

(4)  A6-0064/2008 (Änderungsanträge zu dem Vorschlag der Kommission), Europäisches Parlament, Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, 2008.

(5)  http://ec.europa.eu/research/sme-techweb/index_en.cfm?pg=results

(6)  Models to reduce the disproportionate regulatory burden on SMEs. Europäische Kommission, Mai 2007, GD Unternehmen und Industrie. („Modelle zur Reduzierung der überproportionalen Belastung kleiner Unternehmen durch öffentliche Regulierung. Bericht der Sachverständigengruppe“).

(7)  The Cost Factor in Patent Systems, Université Libre de Bruxelles. Working Paper WP-CEB 06-002, Brussels 2006, siehe ab S. 17.

(8)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Vertiefung des Patentsystems in Europa. KOM (2007) 165 endg.

(9)  Europäische Charta für Kleinunternehmen. Feira (Portugal). Europäischer Rat vom 19./20. Juni 2000.

(10)  Kleine und mittlere Unternehmen — Schlüsselfaktoren für mehr Wachstum und Beschäftigung. Eine Halbzeitbewertung der zeitgemäßen KMU-Politik. KOM(2007) 592 endg. vom 4.10.2007.

(11)  Luc Hendrickx, „UEAPME expectations on the proposal for a European Small Business Act“, 14.12.2007.

(12)  http://ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/sba_de.htm

(13)  ABl. C 234 vom 22.9.2005, S. 14 und Stellungnahme UEAPME, Position Paper on a successor to the 6th Framework Programme for R&D, 01/2005.

(14)  Eine Halbzeitbewertung der zeitgemäßen KMU-Politik. KOM(2007) 592 endg. vom 4.10.2007.

(15)  Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Die Finanzierung des Wachstums von KMU — Der besondere Beitrag Europas. KOM(2006) 349 endg. vom 29.6.2006.

(16)  Wissenschaft und Technologie: Schlüssel zur Zukunft Europas — Leitlinien für die Forschungsförderung der Europäischen Union. KOM(2004) 353 endg. vom 16.6.2004.

(17)  Beobachtungsnetz der europäischen KMU, Flash Eurobarometer 196, Mai 2007.

(18)  Investitionen in Wissen und Innovation. ABl. C 256 vom 27.10.2007, S. 8.

(19)  European Private Equity and Venture Capital Association, „Annual Survey of Pan-European Private Equity & Venture Capital Activity“ 2004.

(20)  „The 2007 EU R&D Investment Scoreboard“ (EU-Anzeiger für FuE-Investitionen der Industrie), S. 20, Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) und Generaldirektion Forschung (GD RTD).

(21)  H. Hirsch-Kreinsen, „Low-Technology“: A forgotten sector in innovation policy, Faculty for Economics and Social Sciences, University of Dortmund, 15.3.2006; UAPME, „Towards an Innovation Policy for Crafts, Trades and SMEs“, 27.10.2004.

(22)  UEAPME, Towards an Innovation Policy for Crafts, Trades and SMEs, 27.10.2004.

(23)  Europäisches Parlament, Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, A6-0064/2008.

(24)  Kommission schlägt Maßnahmen für mehr grenzüberschreitende Investitionen von Risikokapitalfonds vor. IP/08/15, 7.1.2008.

(25)  Die Finanzierung des Wachstums von KMU — Der besondere Beitrag Europas. KOM(2006) 349 endg. vom 29.6.2006.

(26)  Vorschläge der Europäischen Kommission für Schnellmaßnahmen zur Verringerung der Verwaltungslasten im Jahr 2008. MEMO/08/152 vom 10.3.2008.

(27)  ABl. C 65, 17.3.2006; ABl. C 256 vom 27.10.2007, S.17.