9.8.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 204/25


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission „Transeuropäische Netze: Entwicklung eines integrierten Konzepts“

KOM(2007) 135 endg.

(2008/C 204/08)

Die Europäische Kommission beschloss am 21. März 2007, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

„Mitteilung der Kommission — Transeuropäische Netze: Entwicklung eines integrierten Konzepts“

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 19. Februar 2008 an. Berichterstatter war Herr KRZAKLEWSKI.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 443. Plenartagung am 12./13. März 2008 (Sitzung vom 13. März) mit 64 Ja- Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist der Auffassung, dass ein integriertes Konzept für die transeuropäischen Netze (TEN) eine der Möglichkeiten zur Erreichung des Ziels einer ausgewogenen Entwicklung der Europäischen Union ist.

1.2

Der EWSA ist überzeugt, dass die Umsetzung eines integrierten Konzepts den Ausbau der geplanten transeuropäischen Netze beschleunigen und den damit verbundenen Aufwand im Vergleich zu einem Ansatz, bei dem mögliche Synergien zwischen den verschiedenen Netzen nicht berücksichtigt werden, reduzieren kann.

1.2.1

Vor diesem Hintergrund ruft der Ausschuss die Europäische Kommission auf, im Vorfeld der in Kürze stattfindenden Halbzeitbewertung Vorschläge für eine umfassendere finanzielle Unterstützung für die integrierten TEN-Konzepte (in ihrer Gesamtheit, d.h. einschließlich aller Nebennetze) in Form eines Fonds für das integrierte Konzept zu unterbreiten.

1.3

Nach einer Analyse der Bedingungen, unter denen ein integriertes Konzept der transeuropäischen Netze (in ihrer Gesamtheit) effektiv zum Tragen kommen kann, kommt der EWSA zu dem Schluss, dass wirksame Synergieeffekte nur bei einer Konvergenz der Sektoren möglich sind (1). Eine weitere wichtige Voraussetzung für ein wirksames Funktionieren des integrierten Konzepts ist der schnellstmögliche Aufbau der jeweiligen grundlegenden Netzstruktur.

1.4

Unter direkter Bezugnahme auf die Kommissionsmitteilung spricht sich der EWSA dafür aus, diese um eine Analyse zu ergänzen, in der untersucht wird, inwieweit sich der Beitritt zwölf neuer Mitgliedstaaten zur EU auf die Möglichkeit und den Umfang der Anwendung des integrierten Konzepts in diesen Ländern auswirkt.

1.5

Der Ausschuss stellt fest, dass ein integriertes TEN-Konzept von besonderer Bedeutung ist, weil dadurch

die bei Bau und Betrieb der Netze entstehenden Umweltschäden begrenzt und

die aufgrund von Interessenkonflikten bei Bau und Betrieb der Netze entstehenden Differenzen zahlenmäßig verringert und entschärft werden können.

1.6

Der EWSA ist der Auffassung, dass wissenschaftliche Untersuchungen sowohl auf Veranlassung der Gemeinschaft als auch der Mitgliedstaaten von besonderer Bedeutung dafür sind, dass das integrierte TEN-Konzept eine optimale Wirkung entfalten kann. In dieser Hinsicht stellt er jedoch fest, dass die gegenwärtigen Untersuchungen eine thematische und sektormäßige Verzettelung erkennen lassen. Deshalb ruft er die Kommission und den Rat auf, für den gesamten Bereich europäischer wissenschaftlicher Untersuchungen Programme und Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen, die sich den Synergien zwischen den verschiedenen Netzen der komplexen TEN-Struktur widmen.

1.7

Da in einigen EU-Ländern ein Grundgerüst von Glasfasernetzen für technische Zwecke anderer nationaler Infrastrukturen (z.B. Elektrizitäts- oder Eisenbahnnetze) geschaffen wurde, ist der EWSA überzeugt, dass im Rahmen der Realisierung eines integrierten Konzepts eine größere kommerzielle Nutzung dieser Glasfasernetze erforderlich ist (Telekommunikationsdienste, Datenübertragung usw.).

1.7.1

Gleichzeitig ist der EWSA in Anbetracht des raschen Ausbaus lokaler (kommunaler) Infrastrukturen in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten der Ansicht, dass diese Infrastrukturneubauten unter Berücksichtigung des integrierten Konzepts zur Förderung des Ausbaus der Glasfasernetze und der Schaffung intelligenter Infrastrukturen vor Ort (2) genutzt werden sollten. Ein Kernelement einer intelligenten kommunalen Infrastruktur sollte ein integriertes geografisches Informationssystem (GIS) (3) sein. Auf diese Art und Weise wird ein integriertes Konzept für die lokale Netzinfrastruktur mithilfe eines Informationssystems (Intelligentes Infrastruktursteuerungssystem) verwirklicht.

1.8

Der Ausschuss schlägt vor, dass die Kommission bei ihren Plänen hinsichtlich des integrierten TEN-Konzepts integrierte Biogas- und Ökoenergietechnologien berücksichtigt. Dank dieser Technologien, die die Energieerzeugung näher beim Endverbraucher ansiedeln, können die CO2-Emissionen reduziert werden.

1.8.1

Im Rahmen des integrierten Konzepts sollte auf die Verwirklichung von Synergie-, Koordinierungs- und Spareffekten hingearbeitet werden, die bei der Entwicklung von Bio- und Gasenergietechnologien erreicht werden können.

1.9

Angesichts der möglichen Synergien der transeuropäischen Energienetze in den neuen baltischen EU-Mitgliedstaaten ist der EWSA der Auffassung, dass im Rahmen des integrierten Konzepts eine der möglichen und am schnellsten realisierbaren Maßnahmen ergriffen und mithilfe einer Energiebrücke eine Vernetzung der Systeme der Ostseestaaten mit den EU-Systemen herbeigeführt werden sollte. Bei der Realisierung dieses Unterfangens sind jedoch stranded costs  (4) (verlorene Investitionen) im Bereich der Übertragungsnetze auf längere Sicht (2020) zu vermeiden.

2.   Einleitung

2.1

Ausbau und Verbund, stärkere Integration und bessere Koordinierung der europäischen Energie-, Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur sind ehrgeizige Ziele, die sowohl im EG-Vertrag (5) als auch in den aus der Lissabon-Strategie resultierenden Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (6) genannt werden.

2.2

In den Artikeln 154 bis156 des EG-Vertrags sowie in den Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung wurden Ziele im Zusammenhang mit der Entwicklung, dem Verbund, einer stärkeren Integration und einer besseren Koordinierung der europäischen Energie-, Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur festgelegt.

2.3

Auf der Grundlage dieser Bestimmungen des EG-Vertrags sowie der vorgenannten Leitlinien entstand die Idee der transeuropäischen Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetze, die in der gemeinschaftlichen Wirtschaft wie ein Blutkreislauf wirken.

2.4

Um die größtmögliche Wirksamkeit der transeuropäischen Netze sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union, betraute die Europäische Kommission im Juli 2005 eine eigens zu diesem Zweck eingesetzte Lenkungsgruppe mit dem Mandat, ein gemeinsames Konzept für eine bessere Koordinierung der verschiedenen Gemeinschaftsinstrumente zur Unterstützung der transeuropäischen Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetze auszuarbeiten.

2.4.1

Die Lenkungsgruppe beschäftigte sich insbesondere mit folgenden Fragen:

Synergien zwischen transeuropäischen Netzen,

Umweltschutz im Kontext der transeuropäischen Netze,

Nutzung neuer Technologien in den transeuropäischen Verkehrsnetzen,

Finanzierung der transeuropäischen Netze und in diesem Zusammenhang

Kombination von Gemeinschaftsmitteln,

Finanzierung vorrangiger Großprojekte,

öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) zur Finanzierung der transeuropäischen Netze.

2.5

Gegenstand der vorliegenden EWSA-Stellungnahme ist die Kommissionsmitteilung „Transeuropäische Netze: Entwicklung eines integrierten Konzepts“ (KOM(2007) 135 endg.), der die Arbeiten der Lenkungsgruppe zugrunde liegen.

3.   Allgemeine Bemerkungen

Stand der Umsetzung der transeuropäischen Netze

3.1   Die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V)

3.1.1

Nach der letzten EU-Erweiterung 2007 umfassen die TEN-V nunmehr dreißig vorrangige Vorhaben, die bis 2020 verwirklicht werden sollen. Die Kommission hat außerdem kürzlich die Notwendigkeit einer Ausdehnung der transeuropäischen Verkehrsnetze zu den Nachbarstaaten herausgestellt (7).

3.1.2

Die Verwirklichung dieser Großprojekte hat sich gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung verzögert. Obgleich einige Vorhaben bereits fertig gestellt sind bzw. zurzeit abgeschlossen werden (8), erfolgt der Bau der für vorrangig befundenen Verkehrswege nach wie vor zu langsam. In einer Initiativstellungnahme des EWSA (9) werden die Ursachen hierfür ausführlich dargelegt.

3.1.3

Achtzehn der dreißig vorrangigen Vorhaben sind Schienenverkehrsprojekte, zwei betreffen die Binnen- und Seeschifffahrt. So wurde den umweltfreundlichsten Verkehrsarten besonderer Vorrang eingeräumt. Die Karten in der für die Europäische Kommission von ECORYS erarbeiteten Studie (10) zeigen den aktuellen Stand der dreißig vorrangigen Vorhaben und den für das Ende des mehrjährigen Finanzrahmens geplanten Stand im Jahr 2013. Die Karten zeigen deutlich, wie unvollständig das Netz noch ist.

3.1.4

Die Kommissionsmitteilung, die Gegenstand dieser Stellungnahme ist, enthält eine Bilanz der Finanzmittel, die für die Verwirklichung der TEN-V im Finanzzeitraum 2000-2006 vorgesehen sind, sowie eine Auflistung der Finanzmechanismen für den mehrjährigen Finanzrahmen 2007-2013. In diesem Zusammenhang wurde für den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze aus dem EU-Haushalt ein Betrag in Höhe von 8,013 Mrd. EUR bereitgestellt.

3.1.5

Im Finanzplanungszeitraum 2007-2013 bleiben der EFRE und der Kohäsionsfonds für die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze weiterhin die wichtigsten Quellen von Gemeinschaftsmitteln. Der Gemeinschaftsbeitrag zur Verwirklichung der transeuropäischen Verkehrsnetze muss allgemein auf die grenzüberschreitenden Abschnitte und Engpässe konzentriert werden.

3.1.6

Die Europäische Investitionsbank wird weiterhin Verkehrsinfrastrukturen durch Darlehen sowie durch ein spezifisches Garantieinstrument finanzieren, das mit 500 Mio. EUR aus Eigenmitteln der EIB und mit 500 Mio. EUR aus dem TEN-Budget (6,25 % der Gesamtmittelausstattung) gespeist wird.

3.2   Die transeuropäischen Energienetze (TEN-E)

3.2.1

Im Januar 2007 analysierte die Kommission im vorrangigen Verbundplan den Stand der Fortschritte der vorrangigen Vorhaben im Interesse Europas. In Bezug auf die Elektrizität verläuft die Verwirklichung nur bei wenigen Vorhaben (zwölf von zweiunddreißig) planmäßig. Lediglich fünf Vorhaben wurden bislang abgeschlossen (11).

3.2.2

Bei den Gasleitungsnetzen sieht die Lage besser aus: Voraussichtlich sieben von zehn Vorhaben werden in den Jahren 2010-2013 fertig gestellt. Andererseits verzögert sich die Verwirklichung von 29 LNG-Terminals (12) und Gasspeichern. Neun Vorhaben wurden vollständig aufgegeben, an fünf wurden die Arbeiten eingestellt.

3.2.2.1

Als Hauptursache für die Verzögerungen und Unzulänglichkeiten nannte die Kommission die Komplexität der Programmplanung und der Genehmigungsverfahren. Weitere Ursachen seien der Widerstand der Öffentlichkeit, unzureichende Finanzmittel sowie die horizontale Struktur der Energieunternehmen.

3.2.3

Die EU wird bis zum Jahr 2013 mindestens 30 Mrd. EUR in die Infrastruktur investieren müssen (6 Mrd. EUR für die Stromübertragung, 19 Mrd. EUR für Erdgasrohrleitungen und 5 Mrd. EUR für Flüssiggasterminals (LNG-Terminals)), wenn die dargelegten vorrangigen Vorhaben vollständig verwirklicht werden sollen. Investitionen sind nicht nur in Bezug auf die grenzüberschreitenden Verbunde, sondern auch die Energieerzeugung unerlässlich.

3.2.4

Die finanzielle Unterstützung, die nur in besonderen und begründeten Fällen gewährt wird, wird im Falle der TEN-E-Investitionen mit Haushaltsmitteln der Europäischen Union sichergestellt. Es handelt sich hierbei um eine Haushaltslinie, die ausschließlich für die Finanzierung transeuropäischer Netze bestimmt ist. Möglich ist die Finanzierung auch mit Kohäsions- und Strukturfonds. (Die Fonds machen über ein Drittel des Budgets aus und sind für die Finanzierung der regionalen Entwicklung, u.a. im Bereich der Energienetze bestimmt).

3.2.5

Die Phase der Investitionsdurchführung wird mithilfe anderer Finanzinstrumente finanziert (Fonds, Kredite). Die Europäische Investitionsbank ist die Hauptfinanzierungsquelle für die transeuropäischen Netze. Zwischen 1993 und 2005 belief sich der Gesamtbetrag der für die Finanzierung aller transeuropäischen Netze vorgesehenen Kreditverträge auf 69,3 Mrd. EUR, wovon 9,1 Mrd. EUR in die Energienetze geflossen sind.

3.3   Die transeuropäischen Telekommunikationsnetze

3.3.1

Der Ausbau der Infrastruktur der Telekommunikationsnetze ist unter allen TEN-Netzen am weitesten fortgeschritten. Seit 1988 wurden die Telekommunikationsdienste zunehmend dem Wettbewerb geöffnet. Dies hatte sehr weit reichende Auswirkungen. Der intensivere Wettbewerb hat Investitionsanreize geschaffen, der Innovation Impulse verliehen, das Aufkommen neuer Dienste begünstigt und zu einer deutlichen Senkung der Verbraucherpreise geführt.

3.3.2

Die Investitionen konzentrieren sich gegenwärtig auf die Modernisierung bestehender Netze, die Verbreitung der dritten Generation von Mobilfunk- und anderen Wireless-Infrastrukturen sowie die Einführung der Breitbandtechnik in ländlichen Gebieten der EU.

3.3.2.1

Im Rahmen dieser Investitionen können Glasfasernetze geschaffen werden, bei denen Verlegung und Innenverkabelung 70 % der Einrichtungskosten darstellen. Der Bau von Eisenbahnstrecken, Straßen und Energieversorgungsleitungen kann die Verbreitung dieser Netze in unterversorgten Gebieten fördern.

3.3.3

Ein wesentliches Problem im Zusammenhang mit dem europäischen Telekommunikationsnetz ist die Überwindung der Breitbandkluft. Angesichts der Diskrepanzen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten müssen die Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen treffen und Ziele festsetzen, um die Kluft bis 2010 zu überbrücken.

3.3.4

Eine bessere Koordinierung und Integration unterschiedlicher Finanzierungsquellen (Strukturfonds, Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, TEN-Mittel und nationale Gelder) ist notwendig, um eine kohärente Planung zu entwickeln und die Breitbandtechnik flächendeckend einzuführen.

Anwendungsbereiche eines integrierten TEN-Konzepts

3.4   Synergien zwischen transeuropäischen Netzen

3.4.1

Ein erstes Beispiel für die Synergie zwischen transeuropäischen Netzen ist die Kombination von Schienen- und Straßenverkehr (13). Die sich aus einer derartigen Zusammenlegung ergebenden Vorteile wurden in der Kommissionsmitteilung zum Thema „Ausdehnung der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsachsen auf die Nachbarländer — Leitlinien für den Verkehr in Europa und den Nachbarregionen“ (14) dargestellt. Zu den wichtigsten gehören eine bessere Landschaftsnutzung, gemeinsame Durchführung von Bauprojekten, geringere Landschaftsverschandelung und -zerstückelung, gemeinsame Maßnahmen zur Begrenzung der Infrastrukturauswirkungen (Lärmschutz, Wildbrücken usw.). Auch die Kosten und negativen Umweltauswirkungen kombinierter Infrastrukturen können deutlich verringert werden.

3.4.2

Die Entwicklungsmöglichkeiten weiterer Kombinationen (Verlegung von Hochspannungsleitungen in Eisenbahntunneln, Installation von Telekommunikationskabeln an einer Eisenbahnstrecke) wurden in einer Studie untersucht (15). Die technische Durchführbarkeit, die kostenmäßigen Auswirkungen der Vorhaben sowie die Komplexität der Verfahren wurden analysiert. Die daraus resultierenden Schlussfolgerungen werden nachstehend dargelegt.

3.4.2.1

Abgesehen von der Kombination von Gasleitungen mit anderen Infrastrukturen, deren technische Machbarkeit wegen der Notwendigkeit umfangreicher Sicherheitszonen in Frage steht, ist die Kombination von TEN untereinander mit konkreten Vorteilen verbunden.

3.4.2.2

Dabei erscheinen die Synergien zwischen Telekommunikations- und Verkehrsnetzen am vielversprechendsten. Jedes Verkehrsnetz kann durch ein eigenes Kommunikationsnetz zu dessen Steuerung optimiert werden. In den meisten Fällen verfügen die Schienen- und Straßenverkehrsnetze bereits über derartige Kommunikationsnetze. Teilweise wird die Überschusskapazität dieser Netze für andere Zwecke, z.B. Datenverkehr, genutzt.

3.4.2.3

Nach Synergien zwischen Infrastruktur-Steuerungsnetzen und Telekommunikationsnetzen wird hingegen noch eher selten systematisch gesucht.

3.4.2.4

Interessante Lösungen durch eine Zusammenschaltung von Elektrizitätsnetzen sowie von Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastrukturen sind die Verlegung von Hochspannungsleitungen im Uferbereich von Binnenwasserstraßen, die Zusammenschaltung von Mittelspannungsleitungen (2 x 25 kV) über Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken und eine systematischere Zusammenschaltung unterirdischer Höchstspannungsleitungen (300 bis 700 kV) in den Verkehrsnetztrassen. Diese Empfehlungen ersetzen nicht die unmittelbare Notwendigkeit der Zusammenschaltung einzelstaatlicher Hochspannungsnetze, sondern legen eine feinere Vermaschung der einzelstaatlichen Elektrizitätsnetze über einen längeren, mit der Verwirklichung der großen Infrastrukturprojekte abgestimmten Zeitraum nahe.

3.5   Umweltschutz und transeuropäische Netze

3.5.1

Die Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung sieht vor, dass die transeuropäischen Netze nach einem mit nachhaltiger Entwicklung zu vereinbarenden Konzept zu verwirklichen sind.

3.5.2

Die meisten vorrangigen Vorhaben der transeuropäischen Verkehrsnetze sind Projekte, die umweltfreundlichere und energieeffizientere Verkehrsarten wie Schienenverkehr und Binnenschifffahrt fördern. Die Verwirklichung der transeuropäischen Verkehrsnetze wird sich positiv auf die Umwelt auswirken. Falls sich die derzeitige Situation linear fortentwickelt, wird der durch den Verkehr verursachte CO2-Ausstoß bis 2020 um 38 % ansteigen. Nach Auffassung der Kommission wird die Verwirklichung der dreißig vorrangigen Achsen diesen Anstieg um circa 4 % verringern, was einer jährlichen Einsparung an CO2-Emissionen von 6,3 Mio. t entspricht.

3.5.3

Der Verbund der einzelstaatlichen Energienetze und die Anbindung erneuerbarer Energieträger werden in allen Mitgliedstaaten eine bessere Kapazitätsnutzung und mithin eine Verringerung der negativen Umweltauswirkungen ermöglichen.

3.5.4

Das gemeinschaftliche Umweltschutzrecht bildet einen klaren Rahmen für die Verwirklichung der Großprojekte. Die gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes nehmen darauf ausdrücklich Bezug (16). Jedes neue Infrastrukturprogramm im Bereich der transeuropäischen Netze ist einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehen (17), und jedes neue Projekt ist einzeln zu beurteilen (18). Diese Untersuchungen können als Grundlage für die Erforschung eventuell möglicher Synergien dienen.

3.5.5

Jedes einzelne Vorhaben muss den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zum Lärmschutz, Gewässerschutz sowie zum Schutz von Flora und Fauna entsprechen (19).

3.5.6

Falls keine der Alternativen zu einem als gemeinnützig eingestuften Vorhaben eine optimale und mit dem Gemeinschaftsrecht zu vereinbarende Lösung bietet, können Ausgleichsmaßnahmen beschlossen werden, die eine Verwirklichung des Projekts unter Kompensation der etwaigen negativen Auswirkungen ermöglichen.

3.6   Integriertes Konzept für die Finanzierung transeuropäischer Netze

3.6.1

Die Kombination von Fonds bei der Verwirklichung transeuropäischer Netze geht mit erheblichen Problemen oder gar Konflikten einher. Die Kommission beschäftigt sich seit längerem mit der Frage der Kumulierung von Gemeinschaftsmitteln aus unterschiedlichen Finanzquellen auf ein und dasselbe Projekt. Der Rechnungshof hat in seinen Berichten zur Verwirklichung der transeuropäischen Netze durch die Kommission auf diese Problematik hingewiesen.

3.6.2

In der Mitteilung, die Gegenstand der vorliegenden EWSA-Stellungnahme ist, gelangt die Lenkungsgruppe zu dem Schluss, dass die Anhäufung von Subventionen aus mehreren Gemeinschaftsfonds ausgeschlossen sein muss. Um Haushaltstransparenz zu gewährleisten und im Interesse einer ordnungsgemäßen Finanzverwaltung wird in der Finanzverordnung und/ oder den verabschiedeten beziehungsweise zur Verabschiedung anstehenden sektorspezifischen Basisrechtsakten der Einsatz unterschiedlicher Finanzinstrumente der Gemeinschaft für ein und dieselbe Maßnahme ausgeschlossen.

3.6.3

Eine wichtige Feststellung der Kommissionsmitteilung, die sich erheblich auf kombinierte TEN-Investitionen auswirkt, ist, dass Aufwendungen für ein Vorhaben, das Teil eines durch die Strukturfonds und/oder den Kohäsionsfonds geförderten operativen Programms ist, nicht für eine andere Gemeinschaftsfinanzierung in Frage kommen.

3.6.3.1

Folglich kommen Aufwendungen, beispielsweise für ERTMS-Ausrüstung oder für die Elektrifizierung einer Eisenbahnlinie, die nicht aus den Strukturfonds und/oder dem Kohäsionsfonds unterstützt werden, für eine TEN-Finanzierung durchaus in Betracht. Der eigentliche Bau der Eisenbahnlinie könnte aus dem EFRE oder dem Kohäsionsfonds finanziert werden. Vorhaben könnten auch in geografische Abschnitte unterteilt werden, die entweder aus dem EFRE/Kohäsionsfonds oder durch TEN-Finanzierung mitfinanziert werden.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1   Integriertes Konzept für die Entwicklung von Energienetzen: Elektrizität und Gas

4.1.1

Die Entwicklung von gasgestützten Erzeugungstechnologien (Kombi-Technologien (20), Kraft-Wärme-Kopplung (21)) erhöht das Investitionsrisiko im Bereich der Elektrizitätsnetze (an die Stelle der Stromübertragung tritt der Transport von Erdgas und die Entwicklung lokaler gasbefeuerter KWK-Anlagen, KWK-Kleinanlagen und Mikro-KWK-Anlagen).

4.1.2

Die Entwicklung neuer Gastransporttechnologien erhöht das Investitionsrisiko im Bereich der Gasnetze (der Pipeline-Transport von Erdgas wird unter Verwendung des CNG- (22) und LNG-Verfahrens durch den Transport per Schiff und Lkw ersetzt).

4.1.3

Eine Konvergenz des Elektrizitäts- und des Gassektors (der in diesen Bereichen tätigen Unternehmen), d.h. die Konvergenz im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse, das Management und die Organisation, ist die Voraussetzung für ein integriertes technologisches Konzept für die Nutzung von Erdgas und die Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung. Deshalb ist es dringend erforderlich, vom Branchendenken abzurücken (und den Elektrizitäts- und den Gassektor nicht mehr als etwas Getrenntes zu sehen). Besonders wichtig ist die Beschleunigung der Konvergenz der Elektrizitäts- und Gasindustrie in den neuen (mittel- und osteuropäischen) EU-Mitgliedstaaten, wobei die sozialen Auswirkungen zu berücksichtigen sind, die damit stets in den „neuen“ wie auch in den „alten“ Mitgliedstaaten einhergehen.

4.2   Integriertes Konzept für die Entwicklung von Glasfasernetzen

4.2.1

In einigen EU-Ländern, darunter auch in einigen neuen Mitgliedstaaten (z.B. Polen), wurden umfangreiche Glasfasernetze für technische Zwecke (Elektrizität (23) und Eisenbahn (24)) geschaffen. Diese Netze werden zwar zunehmend für kommerzielle Zwecke genutzt (25), doch das enorme Integrationspotenzial wurde bislang noch nicht erschlossen. Auch in der Gasindustrie wird das vorhandene Potenzial nicht voll ausgeschöpft. Insbesondere geht es hier aber um das Potenzial der Verschmelzung von technischen Glasfasernetzen für verschiedene Infrastrukturen (Strom, Eisenbahn) mit dem Telekommunikationsnetz zu einem Gesamtnetz mit effektivem Zugang.

4.2.2

In zahlreichen EU-Ländern, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, wird derzeit intensiv am Ausbau der kommunalen Infrastruktur, wie Wasserleitungen und Kanalisation, gearbeitet. Diese Infrastruktur wird von der EU insbesondere mit Mitteln aus dem Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds mitfinanziert. Dies ist eine einmalige Gelegenheit für eine Zusammenlegung dieser Infrastrukturen mit den Glasfasernetzen. Den ländlichen Gebieten und kleinen Städten in Europa bietet sich die Chance auf einen Modernisierungsschub. Die praktische Durchführung dieser Art von Integration ließe sich wirksam unterstützen, indem zur Inanspruchnahme von Regelungen zur Bewilligung von EU-Mitteln für die Entwicklung kommunaler Infrastrukturen ermuntert würde, beispielsweise durch die Förderung des Ausbaus der integrierten Infrastruktur.

4.2.3

Das Glasfasernetz könnte als Grundlage für den Aufbau einer intelligenten kommunalen Infrastruktur, einschließlich der (technischen) Steuerung der unterschiedlichen (intelligenten) Bestandteile (Wasserleitungen, Kanalisation, Verkehr, Heizungsnetze, öffentliche Sicherheit) und der Verwaltung dieser Infrastruktur (in Bezug auf die technische Aufsicht und auf dem Dienstleistungsmarkt) dienen. Ein Kernelement einer intelligenten kommunalen Infrastruktur sollte ein integriertes geografisches Informationssystem (GIS) sein (das von der Gemeinde/Region verwaltet und allen im betreffenden Gebiet tätigen Infrastrukturunternehmen zugänglich wäre). Im GIS steckt derzeit das größte Potenzial für die Integration der Netzstrukturen der kommunalen Infrastruktur.

4.3   Das integrierte Konzept und die Frage der erneuerbaren Gastechnologien und umweltfreundlichen Energietechnologien

4.3.1

Dank erneuerbarer Gastechnologien (KWK (26)-Kleinanlagen, die auf der Vergasung von Biomasse aus großmaßstäblichem Ackerbau beruhen) ist es möglich, den weiteren Ausbau der Elektrizitätsnetze und Leitungsverluste zu begrenzen und die Primärenergie effektiver zu nutzen, wodurch sich gleichzeitig eine Reduzierung der CO2-Emissionen erreichen lässt.

4.3.2

Eine sehr wichtige Kategorie der integrierten Technologien sind die Ökoenergietechnologien (ökologische KWK), die auf die Energieerzeugung (elektrische und thermische Energie) und die Abfallverwertung (Siedlungsabfälle, Abfälle aus landwirtschaftlicher Produktion und aus der Verarbeitung von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen) ausgerichtet sind.

4.4   Das integrierte Konzept bei der Infrastrukturnetzfinanzierung im Wege öffentlich-privater Partnerschaften

4.4.1

Ziel einer integrierten Infrastrukturfinanzierung durch öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) ist es, die EU-Mittel für den Ausbau von Infrastrukturen insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten effektiver einzusetzen.

4.4.2

In den alten Mitgliedstaaten (EU-15) wurden mithilfe öffentlich-privater Partnerschaften hauptsächlich große Infrastrukturinvestitionen finanziert. In den neuen (mittel- und osteuropäischen) Mitgliedstaaten sind mithilfe dieser Partnerschaften kleine kommunale Infrastrukturinvestionen zu finanzieren. Deshalb ist es nunmehr von zunehmender Bedeutung, die in den alten Mitgliedstaaten im Rahmen der ÖPP gewonnenen Erfahrungen auf die neuen Mitgliedstaaten zu übertragen (wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass eine direkte Übertragung der Erfahrungen nicht möglich ist, ebenso wie es nicht möglich ist, die Finanzierung einzelner infrastruktureller Großprojekte mit der Finanzierung kleiner, aber sehr zahlreicher Projekte zu vergleichen).

4.4.3

Die Verfügbarkeit von EU-Mitteln führt in Gemeinden einiger (darunter auch mittel- und osteuropäischer) Mitgliedstaaten oftmals zu Überinvestitionen in branchenspezifische Infrastrukturen (beispielsweise Wasserleitungen oder Kanalisationen). Andererseits nutzen diese Gemeinden das Potenzial der Integration branchenspezifischer Infrastrukturen in der Investitionsphase nicht aus. Dies ist sehr bedenklich, da dadurch die Möglichkeit einer Reduzierung der Infrastruktur-Investitionskosten vertan wird (und EU-Mittel weniger wirksam angewandt werden). Ferner führt dies dazu, dass die Gemeinden ungerechtfertigte Kosten für die künftige Nutzung von Infrastruktur tragen müssen, in die zu viel investiert wurde (höhere, von den Gemeindebewohnern zu tragende Dauerkosten für die Nutzung der Infrastruktur). Die Beteiligung von privatem Kapital an der Infrastruktur-Finanzierung ist ein wirksames Mittel, um Synergieeffekte zu nutzen und das Risiko einer Überinvestition zu mindern.

Brüssel, den 13. März 2008

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  Gemeint ist hier eine organisatorische (die Unternehmen umfassende) Konvergenz der Sektoren.

(2)  Intelligente Infrastruktur ist mit ihren angefügten oder eingebauten Komponenten in der Lage, Daten über den Zustand der Infrastruktur zu sammeln und an einen Zentralcomputer zu übermitteln und kann manchmal sogar Instruktionen von dem Computer entgegennehmen, der Regelvorrichtungen steuert (U of T Civil Engineeringlast updated: Nov. 9, 2001).

(3)  Siehe „Besondere Bemerkungen“, Ziffer 4.2.3.

(4)  Stranded costs: Ausschließlich in der Vergangenheit entstandene Investitionskosten bzw. Verbindlichkeiten (historische Kosten), die von den Investoren noch nicht durch den Verkauf von Elektrizität und anderen Dienstleistungen wieder hereingewirtschaftet wurden, und dies auf dem wettbewerbsorientierten Markt auch nicht möglich ist. Der Stichtag ist in der Regel der Tag der Entstehung bzw. Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes.

(5)  Artikel 154, 155 und 156 EG-Vertrag.

(6)  Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) Nummer 9, 10, 11 und 16.

(7)  KOM(2007) 32 vom 31. Januar 2007.

(8)  Die feste Øresundquerung (Verbindung zwischen Schweden und Dänemark, Fertigstellung 2000), der Flughafen Malpensa (Italien, Fertigstellung 2001), die Betuwe-Eisenbahnstrecke (Verbindung zwischen Rotterdam und der deutschen Grenze, Fertigstellung 2007) sowie die PBKAL-Strecke (Hochgeschwindigkeitsbahnverbindung Paris-Brüssel/Brüssel-Köln-Amsterdam-London, Fertigstellung 2007).

(9)  ABl. C 157 vom 28.6.2005, S. 130.

(10)  „Synergies between Trans-European Networks, Evaluations of potential areas for synergetic impacts“, ECORYS, August 2006.

(11)  Aleksandra Gawlikowska-Fryk: „Transeuropejskie sieci energetyczne“ (Transeuropäische Energienetze), 2007.

(12)  LNG (liquid natural gas): Flüssigerdgas.

(13)  Einige Mitgliedstaaten haben eine rechtliche Verpflichtung zum Verfolgen derartiger Synergien eingeführt, z.B. Deutschland (Bündelungsgebot für Infrastrukturen in § 2 des Bundesnaturschutzgesetzes).

(14)  KOM(2007) 32 endg. vom 31. Januar 2007.

(15)  Synergies between Trans-European Networks, Evaluations of potential areas for synergetic impacts, ECORYS, August 2006.

(16)  Siehe vorgenannte Entscheidung Nr. 884/2004/EG, Artikel 8.

(17)  Strategische Umweltprüfung — Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme.

(18)  Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der durch die Richtlinien 97/11/EG und 2003/35/EG geänderten Fassung.

(19)  Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG), Habitatrichtlinie (92/43/EWG) und Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG).

(20)  „Bloki gazowo-parowe, o mocach jednostkowych na ogół od kilkudziesięciu do 200 MW“ — Jan Popczyk, „Co dalej z elektroenergetyką?“, Miesięcznik Stowarzyszenia Elektryków Polskich, VI 2000 („Gas- und Dampfturbinen mit einer Stückleistung von in der Regel etwa 30 bis 200 MW“, aus: Jan Popczyk „Wie geht es weiter mit der Elektrizität?“, Monatszeitschrift des polnischen Elektrikerverbandes, VI 2000).

(21)  Siehe Fußnote 25.

(22)  CNG (Compressed Natural Gas): Kraftstoff, auf 20-25 MPa komprimiertes Erdgas.

(23)  Beispielsweise das polnische Glasfasernetz „TelEnergo“.

(24)  Beispielsweise das polnische Glasfasernetz „Telekomunikacja Kolejowa — Grupa PKP“ (Eisenbahntelekommunikation der polnischen Staatseisenbahn PKP).

(25)  Ein Beispiel hierfür ist die Fusion der polnischen Unternehmen TelEnergo und Telbank zu Exatel, einem modernen Dienstleistungsunternehmen im Bereich IT und Telekommunikation.

(26)  Kraft-Wärme-Kopplung: technologischer Prozess, bei dem in einem Heizkraftwerk gleichzeitig elektrische Energie und nutzbare thermische Energie erzeugt werden.