3.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 75/6


Mitteilung Rumäniens in Bezug auf die Visa-Reziprozität (1)

(2007/C 75/04)

Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 851/2005 des Rates vom 2. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, möchte Rumänien Ihnen im Zusammenhang mit dem Gegenseitigkeitsmechanismus mitteilen, dass rumänische Staatsbürger in den folgenden Drittländern der Visumpflicht unterliegen: Australien, Brasilien, Brunei Darussalam, Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika, Israel, Japan, Neuseeland, Panama, Paraguay.


(1)  Diese Mitteilung wird gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 851/2005 des Rates (ABl. L 141 vom 4.6.2005, S. 3) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (ABl. L 81 vom 21.3.2001, S. 1) veröffentlicht.