11.9.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 212/14


Mitteilung des Königreichs Belgien gemäß der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 212/13)

Am 15. Dezember 2006 hat das Unternehmen Laxtron Belgium NV, mit Sitz in der Alfons De Baeckestraat 12, B-8200 Brugge, einen Antrag auf Genehmigung — für einen Zeitraum von 30 Jahren — zur Prospektion und Gewinnung von Erdöl und brennbaren Gasen (Kohlenwasserstoffen) im limburgischen und Antwerpener Teil des Gebiets Kempenland gestellt.

Das Gebiet, für das die Genehmigung beantragt wird, hat eine Fläche von 102 119 ha und einen Umfang von etwa 193 km. Die Gasreserven, deren Gewinnung beabsichtigt ist, dürften sich in einer Tiefe von 500 bis 2000 m befinden.

Das von der Genehmigung betroffene Gebiet wird umgrenzt durch die nachstehend aufgeführten Begrenzungspunkte zwischen Punkt 924 (auf der belgisch-niederländischen Grenze bei Bichterweerd) und Grenzmarkierung 205. Die Koordinaten folgen der belgischen Lambert-Projektion von 1972.

Punkt

X (km)

Y (km)

0

198 892

231 758

924

248 314

194 246

925

245 851

193 676

926

241 509

192 704

927

237 498

191 845

928

235 096

191 282

929

230 477

189 035

930

230 479

188 531

931

227 808

188 125

932

227 877

192 759

933

223 715

196 425

934

223 709

196 675

935

222 369

196 353

936

220 740

195 935

937

215 717

197 649

938

210 098

199 565

939

208 855

199 948

940

206 187

200 899

Einreichung der Anträge

Der ursprüngliche Antragsteller sowie Unternehmen, die beantragen, ebenfalls berücksichtigt zu werden, müssen die Bestimmungen des Königlichen Erlasses Nr. 83 vom 28. November 1939 über die Projektion und Gewinnung asphalthaltiger Gesteine sowie von Erdöl und brennbaren Gasen (Belgisches Staatsblatt vom 8. Dezember 1939) und des Beschlusses der flämischen Regierung vom 23. Juli 1997 zur Regelung der Form für die Einreichung von Anträgen auf Genehmigung zur Prospektion und Gewinnung von Erdöl und brennbaren Gasen und zur Prüfung solcher Anträge (Belgisches Staatsblatt vom 8. Oktober 1997) erfüllen.

Jeder, der in dem Gebiet, auf das sich der ursprüngliche Antrag bezieht, oder in einem Teil davon Kohlenwasserstoffe erschließen und/oder gewinnen möchte, kann innerhalb von 90 Tagen nach Bekanntmachung dieser Mitteilung per Einschreiben ebenfalls einen Antrag bei der flämischen Regierung stellen. Anträge sind an folgende Anschrift zu senden:

Vlaamse overheid

Departement Leefmilieu, Natuur en Energie

Afdeling Land en Bodembescherming, Ondergrond, Natuurlijke Rijkdommen

Koning Albert II laan 20, bus 20

B-1000 Brussel

Eine Entscheidung über den ursprünglichen Antrag sowie über eventuelle Anträge von Unternehmen, die ebenfalls berücksichtigt werden möchten, wird innerhalb von 200 Tagen ab dem Datum der Bekanntmachung dieser Mitteilung ergehen.

Weitere Information sind bei der obenstehenden Anschrift erhältlich.

Alle genannten Rechtsvorschriften können konsultiert werden über die Website

http://www.just.fgov.be/.