28.7.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 176/14


Mitteilung der Kommission hinsichtlich des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit Wein

(2007/C 176/09)

Mit Schreiben vom 7. Februar 2007 haben die USA der Gemeinschaft gemäß Artikel 6 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit Wein (1) mitgeteilt, dass die Änderung des Rechtsstatus der im selben Artikel erwähnten „Pseudo-Gattungsbezeichnungen“ wirksam geworden ist. Der betreffende US-Rechtsakt ist der „Tax Relief and Health Care Act of 2006- Section 422“, der am 20. Dezember 2006 vom amerikanischen Präsidenten unterzeichnet wurde und Gesetzeskraft erhielt.

Gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Abkommens gelten dessen Artikel 4 (önologische Verfahren und Spezifikationen) und Artikel 9 (Bescheinigung des Weins und andere Marktbedingungen) in der Gemeinschaft daher mit Wirkung vom 1. April 2007.


(1)  ABl. L 87 vom 24.3.2006, S. 2.