15.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/12


Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen

(2007/C 133/06)

XA-Nummer: XA 35/07

Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

Region: Südwest-England

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Rural Enterprise Gateway's Collaboration Service

Rechtsgrundlage: Section 5 of the Regional Development Agencies Act 1998

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 9.4.2007-31.3.2008: 62 000 GBP

Beihilfehöchstintensität: Die Beihilfeintensität beträgt 100 %.

Bewilligungszeitpunkt: Die Regelung läuft ab 9. April 2007.

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Regelung läuft am 9. April 2007 an. Neue Anträge können bis zum 31. März 2008 eingereicht werden. Die letzte Zahlung wird spätestens am 30. Juni 2008 erfolgen.

Zweck der Beihilfe: Sektorentwicklung. Ziel der Regelung ist es, die Zusammenarbeit zwischen landwirtschaftlichen und ländlichen Unternehmen anzuregen, zu fördern und zu unterstützen. Die Beihilfe wird in Übereinstimmung mit Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 ausbezahlt. Zuschussfähig ist das Entgelt für Beratungsdienste.

Betroffene Wirtschaftssektoren: Die Regelung gilt für landwirtschaftliche Betriebe, die ausschließlich in der Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Die Regelung steht zudem landwirtschaftlichen Verarbeitungs- und Vermarktungsbetrieben sowie nicht landwirtschaftlichen Betrieben offen.

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: Für diese Regelung zuständige Behörde:

South West Regional Development Agency

Sterling House

Dix's Field

Exeter EX1 1QA

United Kingdom

Für die Durchführung der Regelung zuständige Stelle

Business Link Devon and Cornwall Ltd

Internetadresse.: http://www.sw-gateway.com/weblive_documents/PN632006REGCollaborationService(SW)23Feb07.doc

Informationen über die Regelung können außerdem über das zentrale Website-Verzeichnis des Vereinigten Königreichs für unter die Ausnahmeregelung fallende staatliche Beihilfen für den landwirtschaftlichen Bereich unter.

http://defraweb/farm/policy/state-aid/setup/exist-exempt.htm

Sonstige Auskünfte: Diese Regelung steht allen Unternehmen offen, die im weiteren Sinne in der Lieferkette für landwirtschaftliche Erzeugnisse tätig sind. Demzufolge sind einige der Unternehmen möglicherweise nicht in der landwirtschaftlichen Erzeugung tätig. Beihilfen an nicht landwirtschaftliche Unternehmen werden unter Berücksichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission über „De-minimis“-Beihilfen gezahlt.

An Erzeuger, die technische Hilfe gemäß Artikel 15 der Verordnung erhalten, werden keine Zahlungen geleistet.

Weitere Informationen und nähere Einzelheiten zur Zuschussfähigkeit und zu den Bedingungen der Regelung sind unter den oben angeführten Verweisen im Internet zu finden.

Unterzeichnet im Namen des Department for Environment, Food and Rural Affairs (zuständige Behörde im Vereinigten Königreich)

Neil Marr

Agricultural State Aid

Department for Environment, Food and Rural Affairs

Area 8B, 9 Millbank

C/o Nobel House

17 Smith Sqaure

Westminster

London SW1P 3JR

United Kingdom

XA-Nummer: XA 36/07

Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

Region: England

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Environment Sensitive Farming — Practical advice for land managers (England)

Rechtsgrundlage: Die Teilnahme an der Regelung ist freiwillig. Abschnitt 1 des britischen Landwirtschaftsgesetzes von 1986 (Agriculture Act 1986, Section 1) bildet die Rechtsgrundlage für regierungsamtliche Beratungsleistungen hinsichtlich jeder landwirtschaftlichen Tätigkeit.

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 5. April 2007-Februar 2008: 540 000 GBP

Beihilfehöchstintensität: Die Beihilfeintensität beträgt 100 %.

Bewilligungszeitpunkt: Die Regelung läuft ab 5. April 2007.

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Regelung läuft am 5. April 2007 an und am 31. März 2008 aus. Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am 1. Oktober 2007. Die letzte Zahlung wird am 15. Februar 2008 erfolgen.

Zweck der Beihilfe: Sektorentwicklung. Das Programm richtet sich an aktive Landwirte. In Konferenzen, Workshops, Betriebsbesichtigungen, Beratungsterminen vor Ort in Betrieben, Gruppentreffen und Seminaren soll den Landwirten verdeutlicht werden, wie sich die von ihnen angewandten landwirtschaftlichen Verfahren auf die Umwelt auswirken. Dies wird die Professionalität des Sektors erhöhen.

Die Beihilfe wird in Übereinstimmung mit Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 ausbezahlt. Zuschussfähig sind die Kosten für die Ausrichtung von Ausbildungs- und Schulungsprogrammen. Dem Begünstigten selbst wird keine Direktbeihilfe gezahlt.

Betroffene Wirtschaftssektoren.: Die Regelung steht Betrieben offen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse jeder Art erzeugen.

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: Für diese Regelung zuständige Behörde:

Department for Environment Food and Rural Affairs

Nobel House

17 Smith Square

London SW1P 3JR

United Kingdom

Für die Durchführung der Regelung zuständige Stelle

Natural England

Land Management & Advisory Services

Eastbrook

Shaftesbury Road

Cambridge CB2 8DR

Cambs

United Kingdom

Internetadresse: http://defraweb/farm/policy/state-aid/setup/exist-exempt.htm

Klicken Sie auf „Farming Activities Programme (England)“ oder gehen Sie direkt zur folgenden Internetseite:

http://www.naturalengland.org.uk/planning/farming-wildlife/docs/StateAidEnvironmentSensitiveFarming.pdf

Sonstige Auskünfte: —

Weitere Informationen und nähere Einzelheiten zur Zuschussfähigkeit und zu den Bedingungen der Regelung sind unter den oben angeführten Verweisen im Internet zu finden.

Unterzeichnet und datiert im Namen des Department for Environment, Food and Rural Affairs (zuständige Behörde im Vereinigten Königreich)

Neil Marr

Agricultural State Aid

Department for Environment, Food and Rural Affairs

Area 8B, 9 Millbank

C/o Nobel House

17 Smith Sqaure

Westminster

London SW1P 3JR

United Kingdom

XA-Nummer: XA 37/07

Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

Region: Südwestengland

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Rural Enterprise Gateway Doing Things Differently Programme

Rechtsgrundlage: Section 5 of the Regional Development Agencies Act 1998

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 17. April 2007-31. März 2008: 1 300 000 GBP

Beihilfehöchstintensität: 100 %

Bewilligungszeitpunkt: Die Regelung läuft ab 17. April 2007.

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe:: Die Regelung läuft ab 17. April 2007. Neue Antragsteller können ihre Anträge bis 31. März 2008 einreichen. Der letzte Termin für die Abgabe von Anträgen ist der 31. Mai 2008.

Zweck der Beihilfe: Sektorentwicklung. Die Regelung soll die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen fördern und technische Hilfe für landwirtschaftliche und ländliche Unternehmen bereitstellen, mit der ihre Entwicklung und ihre Unternehmenseffizienz gefördert werden.

Zuschussfähig ist das Entgelt für Beratungsdienste im Sinne des Artikels 15 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006.

Betroffene Wirtschaftssektoren:^^: Die Regelung steht allen Teilsektoren offen.

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: Für diese Regelung zuständige Behörde:

South West Regional Development Agency

Sterling House

Dix's Field

Exeter EX1 1QA

United Kingdom

Durchgeführt wird die Regelung von:

Business Link Devon and Cornwall

Tamar Science Park

Derriford

Plymouth PL6 8BT

United Kingdom

Internetadresse: http://www.sw-gateway.com/weblive_documents/PN65200622Mar07.doc

Außerdem können Auskünfte zu dieser Regelung über das zentrale Website-Verzeichnis des Vereinigten Königreichs für unter die Ausnahmeregelung fallende staatliche Beihilfen für den landwirtschaftlichen Bereich abgerufen werden:

http://defraweb/farm/policy/state-aid/setup/exist-exempt.htm

Sonstige Auskünfte: Das Programm steht nicht nur landwirtschaftlichen Betrieben, sondern auch allen anderen ländlichen Unternehmen offen. Beihilfen an nicht landwirtschaftliche Unternehmen und Beihilfen an Betriebe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten und vermarkten, werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission über „De-minimis“-Beihilfen gezahlt.

Es werden keine Direktzahlungen an Erzeuger gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 geleistet.

Unterzeichnet im Namen des Department for Environment, Food and Rural Affairs (zuständige Behörde im Vereinigten Königreich)

Neil Marr

Agricultural State Aid

Department for Environment, Food and Rural Affairs

Area 8B, 9 Millbank

C/o Nobel House

17 Smith Sqaure

Westminster

London SW1P 3JR

United Kingdom

XA-Nummer: XA 40/07

Mitgliedstaat: Belgien

Region: Vlaamse Overheid: Departement Landbouw en Visserij

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Vlaamse Confederatie van het Paard vzw

Rechtsgrundlage:

10 december 1992 — Koninklijk besluit betreffende de verbetering van paardachtigen

23 december 1992 — Ministerieel besluit betreffende de verbetering van paardachtigen

10 décembre 1992 — Arrêté royal relatif à l'amélioration des équidés.

23 décembre 1992 — Arrêté ministériel relatif à l'amélioration

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 84 750 EUR

Beihilfehöchstintensität: Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Verwaltungskosten für das Anlegen und Führen von Herdbüchern

Bewilligungszeitpunkt:

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Beihilfe wird für das Haushaltsjahr 2007 gewährt.

Zweck der Beihilfe: Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Entwicklung des Sektors. Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Verwaltungskosten für das Anlegen und Führen von Herdbüchern

Betroffene Wirtschaftssektoren: Pferde und Esel

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Departement Landbouw en Visserij

Duurzame Landbouwontwikkeling

Ellips, 6e verdieping

Koning Albert II laan 35, bus 40

B-1030 Brussel

Internet-Adresse: http://www2.vlaanderen.be/ned/sites/landbouw/dier/paard.html

Sonstige Auskünfte: —

Jules Van Liefferinge

Generalsekretär

XA-Nummer: XA 41/07

Mitgliedstaat: Belgien

Region: Vlaamse Overheid: Departement Landbouw en Visserij

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Vlaams Fokkerijcentrum vzw

Rechtsgrundlage:

2 september 2005 — Besluit van de Vlaamse Regering betreffende de uitbouw van fokkerijstructuren in Vlaanderen

25 oktober 2005 — Ministerieel besluit houdende de organisatie van de uitbouw van fokkerijstructuren in Vlaanderen

2 septembre 2005. — Arrêté du Gouvernement flamand relatif au développement des structures d'élevage en Flandre.

25 octobre 2005. — Aarrêté ministériel relatif à l'organisation du développement des structures d'élevage en Flandre.

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 96 750 EUR

Beihilfehöchstintensität: 100 % (in Form von bezuschussten Dienstleistungen)

Bewilligungszeitpunkt:

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Beihilfe wird für das Haushaltsjahr 2007 gewährt.

Zweck der Beihilfe: Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Entwicklung des Sektors.

Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe c: bei Beratungsgebühren: Entgelt für durch Dritte erbrachte Beratungsdienste, die nicht — wie etwa routinemäßige Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbung — fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben gehören;

Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe d: bei Veranstaltung von und Teilnahme an Veranstaltungen zum Wissensaustausch zwischen Unternehmen, Wettbewerben, Ausstellungen und Messen

Betroffene Wirtschaftssektoren: Tierhaltungssektor

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Departement Landbouw en Visserij

Duurzame Landbouwontwikkeling

Ellips, 6e verdieping

Koning Albert II laan 35, bus 40

B-1030 Brussel

Internet-Adresse: http://www2.vlaanderen.be/ned/sites/landbouw/dier/fokkerij.html

Sonstige Auskünfte: —

Jules Van Liefferinge

Generalsekretär

XA-Nummer: XA 42/07

Mitgliedstaat: Belgien

Region: Vlaamse Overheid: Departement Landbouw en Visserij

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Kleine Herkauwers Vlaanderen vzw

Rechtsgrundlage:

20 oktober 1992 — Koninklijk besluit betreffende de verbetering van de schapen- en geitenrassen

21 oktober 1992 — Ministerieel besluit betreffende de verbetering van de schapen- en geitenrassen

20 octobre 1992. Arrêté royal relatif à l'amélioration des espèces ovine et caprine

21 octobre 1992. — Arrêté ministériel relatif à l'amélioration des espèces ovine et caprine

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 59 000 EUR

Beihilfehöchstintensität: Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Verwaltungskosten für das Anlegen und Führen von Herdbüchern

Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe g: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Kosten für TSE-Tests.

Bewilligungszeitpunkt:

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Beihilfe wird für das Haushaltsjahr 2007 gewährt.

Zweck der Beihilfe: Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Verwaltungskosten für das Anlegen und Führen von Herdbüchern

Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe g: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Kosten für TSE-Tests.

Betroffene Wirtschaftssektoren: Schafe und Ziegen

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Departement Landbouw en Visserij

Duurzame Landbouwontwikkeling

Ellips, 6e verdieping

Koning Albert II laan 35, bus 40

B-1030 Brussel

Internet-Adresse: http://www2.vlaanderen.be/ned/sites/landbouw/dier/schaap.html

Sonstige Auskünfte: —

Jules Van Liefferinge

Generalsekretär

Beihilfe Nr.: XA 43/07

Mitgliedstaat: Belgien

Region: Vlaamse Overheid: Departement Landbouw en Visserij

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Steunpunt Levend Erfgoed vzw

Rechtsgrundlage:

20 oktober 1992 — Koninklijk besluit betreffende de verbetering van de schapen- en geitenrassen

21 oktober 1992 — Ministerieel besluit betreffende de verbetering van de schapen- en geitenrassen

20 octobre 1992. Arrêté royal relatif à l'amélioration des espèces ovine et caprine

21 octobre 1992. - Arrêté ministériel relatif à l'amélioration des espèces ovine et caprine

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 13 000 EUR

Beihilfehöchstintensität: Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Verwaltungskosten für das Anlegen und Führen von Herdbüchern

Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe g: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Kosten für TSE-Tests.

Bewilligungszeitpunkt:

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Beihilfe wird für das Haushaltsjahr 2007 gewährt.

Zweck der Beihilfe: Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Verwaltungskosten für das Anlegen und Führen von Herdbüchern

Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe g: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Kosten für TSE-Tests.

Betroffene Wirtschaftssektoren: Schafe

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Departement Landbouw en Visserij

Duurzame Landbouwontwikkeling

Ellips, 6e verdieping

Koning Albert II laan 35, bus 40

B-1030 Brussel

Internet-Adresse: http://www2.vlaanderen.be/ned/sites/landbouw/dier/rassen.html

Sonstige Auskünfte: —

Jules Van Liefferinge

Generalsekretär

XA-Nummer: XA 45/07

Mitgliedstaat: Belgien

Region: Vlaamse Overheid: Departement Landbouw en Visserij

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: VEPEK

Rechtsgrundlage: 2 juni 1998 — Koninklijk besluit betreffende de zoötechnische en genealogische voorschriften voor de verbetering en de instandhouding van de pluimvee- en konijnenrassen

2 juin 1998. — Arrêté royal relatif aux conditions zootechniques et généalogiques régissant l'amélioration et la conservation des races avicoles et cunicoles.

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 21 500 EUR

Beihilfehöchstintensität: 100 % (in Form von bezuschussten Dienstleistungen)

Bewilligungszeitpunkt:

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Beihilfe wird für das Haushaltsjahr 2007 gewährt.

Zweck der Beihilfe: Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Entwicklung des Sektors.

Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe c: bei Beratungsgebühren: Entgelt für durch Dritte erbrachte Beratungsdienste, die nicht — wie etwa routinemäßige Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbung — fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben gehören;

Betroffene Wirtschaftssektoren: Geflügel und Kaninchen

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Departement Landbouw en Visserij

Duurzame Landbouwontwikkeling

Ellips, 6e verdieping

Koning Albert II laan 35, bus 40

B-1030 Brussel

Internet-Adresse: http://www2.vlaanderen.be/ned/sites/landbouw/dier/pluim.html

Sonstige Auskünfte: —

Jules Van Liefferinge

Generalsekretär

XA-Nummer: XA 50/07

Mitgliedstaat: Frankreich

Region: —

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Unterstützung der Forschung im Sektor „Trockenfutter“

Rechtsgrundlage: Articles L 621-1 et suivants du Code Rural

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Veranschlagter Höchstbetrag: 150 000 EUR

Beihilfehöchstintensität: 60 % der Forschungskosten

Bewilligungszeitpunkt: ab dem Datum der Empfangsbestätigung der Kommission und wenn möglich ab April 2007

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: 2007-2008

Zweck der Beihilfe: Im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsplans für den Trockenfuttersektor sollen Maßnahmen zur Förderung dieses Sektors unterstützt werden, da Trockenfutter eine Alternative zur europäischen Abhängigkeit von pflanzlichen Eiweißen darstellt. Hierzu sollen die betreffenden Verfahren optimiert und sicherer gemacht werden. Das ONIGC konzentriert seinen Beitrag auf zwei Schwerpunktbereiche:

Die Maßnahmen des ersten Schwerpunktbereichs zielen auf die Senkung des Energieverbrauchs im gesamten Sektor.

Es soll untersucht werden, wie der Feuchtigkeitsgehalt des Futters gesenkt werden kann, indem Luzerne mit optimaler Ausrüstung, insbesondere mit Feuchtigkeitsentzug auf dem Feld, geerntet wird.

Im Interesse der nachhaltigen Entwicklung erforschen die Trocknungsbetriebe neue, wirtschaftlichere Trocknungsmethoden oder –techniken, insbesondere unter Verwendung von Biokraftstoffen.

Die Maßnahmen des zweiten Schwerpunktbereichs, die das ONIGC unterstützt, zielen auf die Sicherheit des Endprodukts ab. Es geht um die Intensivierung der Erforschung eventueller Schadstoffe bei der Erzeugung der getrockneten Luzerne von der Ernte bis zur Lieferung an den Endverbraucher. Der erste Schritt bei der Untersuchung potenzieller neuer Schadstoffquellen ist die Literaturrecherche zum Thema Futtermittelschadstoffe und die Aufstellung eines Überwachungsplans (Probenahme, Analysen, Kontrollplan).

Betroffene Wirtschaftssektoren: Forschung und Entwicklung im Sektor Trockenfutter.

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Office National Interprofessionnel des Grandes Cultures (ONIGC)

Service des Statistiques et de l'Orientation

21, avenue Bosquet

F-75341 Paris cedex 07

Internetadresse: www.onigc.fr (rubrique actualités en cours)