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9.6.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 128/15 |
Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
(2007/C 128/07)
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (1) Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.
ZUSAMMENFASSUNG
VERORDNUNG (EG) NR. 510/2006 DES RATES
„PANE DI MATERA“
EG N.: IT/PGI/005/0372/27.09.2004
g.U. (...) g.g.A. ( X )
Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.
1. Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:
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Name: |
Ministero delle Politiche agricole e forestali |
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Anschrift: |
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Tel.: |
(39) 06 481 99 68 |
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Fax: |
(39) 06 42 01 31 26 |
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E-Mail: |
qtc3@politicheagricole.it |
2. Vereinigung:
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Name: |
Associazione per la promozione e valorizzazione del pane di Matera |
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Anschrift: |
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Tel.: |
(39) 0835335427 |
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Fax: |
(39) 0835335427 |
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E-Mail: |
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Zusammensetzung: |
Erzeuger/Verarbeiter( X ) andere ( ) |
3. Art des Erzeugnisses:
Klasse 2.4 — Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck — Brot
4. Spezifikation:
(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)
4.1. Name: „Pane di Matera“
4.2. Beschreibung: Das Erzeugnis wird ausschließlich aus Hartweizengrieß hergestellt, dessen mengenmäßige Zusammensetzung folgenden Kriterien entspricht: Kleber ≥ 11 %; Gelbindex ≥ 21 %; Feuchtigkeit ≤ 15,50 %; Asche ≤ 2 % der Trockenmasse. Mindestens 20 % des verwendeten Grießes stammt von alten örtlichen Sorten wie Cappelli, Duro Lucano, Capeiti, Appulo, die in der Provinz Matera angebaut werden. Grieß aus genetisch modifizierten Sorten sind nicht zugelassen. Kennzeichnend sind gelbe Färbung, eine sehr uneinheitliche Porosität (mit einem Porendurchmesser von 2-3 mm bis 60 mm.) und ein äußerst charakteristischer Geschmack und Geruch.
Beim Inverkehrbringen weist das „Pane di Matera “g.g.A. folgende Merkmale auf:
Aussehen: In Hornform oder hoher Form. Gewicht: 1 bis 2 kg. Krustendurchmesser: bis zu 3 mm. Krume strohgelb mit charakteristischer Porenstruktur.
4.3. Geografisches Gebiet: Das Herstellungsgebiet umfasst die gesamt Provinz Matera.
4.4. Ursprungsnachweis: In allen Herstellungsphasen wird Nachweis geführt über die verwendeten und hergestellten Erzeugnisse. Auf diese Weise und dadurch, dass die Parzellen für den Weizenanbau, die Mühlen und Hersteller in von der Kontrolleinrichtung geführte Register eingetragen werden und über Herstellung und Erzeugungsmengen Buch geführt wird, ist gewährleistet, dass der Ursprung des Erzeugnisses zurückverfolgt werden kann. Alle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen werden von der Kontrolleinrichtung überprüft, entsprechend den Vorgaben der Spezifikation und der jeweiligen Kontrollebene.
4.5. Erzeugungsverfahren: Überblick über die Herstellung: Die Herstellung des „Pane di Matera “g.g.A. beginnt mit der Herstellung des Sauerteigs aus 1 kg W-300-Mehl, 250 g Fruchtfleisch von reifem Frischobst (zuvor in 250-300 cl Wasser eingelegt); die Masse wird in einen Jutezylinder gefüllt, in welchem sie bei 26-30 °C 10 bis 12 Stunden lang quillt (ihr Volumen verdoppelt sich). Hinzugefügt wird die gleiche Menge Mehl plus 40 % Wasser; diese Operationen werden durch weiter Hinzufügung von Hartweizengrieß und Wasser wiederholt, bis eine Masse entsteht, die in 3-4 Stunden aufgeht. Der Sauerteig kann höchstens dreimal hintereinander benutzt werden.
Für die Herstellung von „Pane di Matera “g.g.A. werden verwendet: 100 kg Hartweizengrieß, 20-30 kg Sauerteig, 2,5-3 kg Salz, 75-85 l Wasser. Die Bestandteile werden in die Knetmaschine gegeben und dort 25-35 Minuten lang durchgeknetet. Danach lässt man den Teig in der Teigmulde 25-35 Minuten lang aufgehen; hierbei wird er mit Baumwoll- oder Wolltuch zugedeckt, damit er bei konstanter Temperatur gleichmäßig aufgeht. Danach werden Rohlaibe von 1,2 und 2,4 kg abgewogen, die zu einem Enderzeugnis von 1 bzw. 2 kg führen, mit Abweichungen von bis zu 10 %. Die von Hand geformten Rohlaibe ruhen 25-35 Minuten lang auf Holztafeln, mit Baumwolltuch bedeckt. Nachdem der Teig noch einmal 30 Minuten lang aufgegangen ist, werden die Laibe gebacken, entweder in Holzöfen, unter Verwendung einheimischer Hölzer, oder in Gasöfen. Zur Erhaltung der besonderen Merkmale des „Pane di Matera “wird das Erzeugnis in mikroperforierter Plastikfolie abgepackt, welche zum Teil farbig ist, zum Teil jedoch transparent, so dass das Erzeugnis sichtbar ist; eine andere Möglichkeit ist die Verpackung in ein Mehrlagenpapier mit Sichtfenster. Beide Verpackungsarten garantieren eine Haltbarkeit von mindestens einer Woche.
Alle Herstellungsphasen bis zum Abpacken finden in der Provinz Matera statt, was die Zurückverfolgbarkeit und Überprüfbarkeit des Erzeugnisses gewährleistet und seine besonderen Eigenschaften bewahrt.
Es ist nämlich erforderlich, dass zwischen Herstellung und Abpackung wie seit jeher möglichst kurze Zeit verstreicht, so dass alle Charakteristika des Brotes gewahrt bleiben und eine unmittelbare Überprüfung der Verpackungsweise möglich ist; auf diese Weise muss gesichert werden, dass in keiner Weise von den Erfordernissen der Herstellung abgewichen und die Charakteristik und Qualität des Erzeugnisses beeinträchtigt wird.
Sollte nämlich das Produkt nicht sofort abgepackt werden, so würde das die Haltbarkeit von 7 bis 9 Tagen beeinträchtigen, die eine der Besonderheiten des Produktes ausmacht.
Die Personen, die „Pane di Matera “g.g.A. herstellen möchten, haben die bei der EU hinterlegte Spezifikation strikt zu beachten.
4.6. Geografischer Zusammenhang: Das Umfeld der Herstellung des „Pane di Matera “hat größten Einfluss auf die Merkmale und Besonderheiten des Erzeugnisses, da es verschiedene entscheidende Faktoren determiniert: Die spezifische Zusammensetzung des verwendeten Sauerteigs, die Eignung des Grießes zur Brotherstellung, welcher aus dem auf den Hügeln von Matera (Collina materana jährliche durchschnittliche Niederschlagsmenge 350 mm, Tagesdurchschnittstemperaturen zwischen 5,7 und 24,1 °C) angebauten Hartweizensorten gewonnen wird, sowie aus der Verwendung bestimmter Holzarten in den herkömmlichen Holzöfen, durch die der charakteristische Duft des Erzeugnisses verstärkt wird.
Durch die Arbeit und die Schöpferkraft des Menschen, der diese Umfeldfaktoren im Rahmen einer vitalen Tradition mit den Erfordernissen des Lebens und der Kultur verbunden hat, ist so das „Pane di Matera “entstanden, ein typisches Erzeugnis eines besonderen geografischen Gebiets und authentischer Ausdruck der bäuerlichen Kultur des Matera-Gebiets sowie eine wichtige wirtschaftliche Ressource.
Die Reputation des „Pane di Matera “g.g.A., die sich gründet auf das Zusammenspiel verschiedener, für die Herstellung entscheidender Faktoren im Herstellungsgebiet, muss nicht weiter unter Beweis gestellt werden. Das Erzeugnis ist allseits bekannt und wird geschätzt wegen seiner besonderen Merkmale, die es einzigartig machen. Es hat daher bei den Verbrauchern einen anerkannten Platz auf dem Markt gefunden.
Ursprung und Besonderheit des „Pane di Matera “werden auch durch eine lange Tradition bezeugt, die bis in Königreich Neapel und noch weiter zurück reicht. Schon 1857 gab es in Matera vier „maestri di centimoli“, also vier Mühlenbetriebe. In jeder Bauernfamilie, in jedem Haus fand sich damals ein steinerner Mörser zum Weizenmahlen. Die erste Industriemühle wird 1884 errichtet, die rund 50 Arbeiter beschäftigte; eine Sirene zeigte Beginn und Ende des Arbeitstages an. In diesen alten Zeiten musste es in jedem Haushalt einen eigenen Backofen für die Bedürfnisse der Familie oder einer Gruppe von Familien geben. Danach kamen die öffentlichen Brotöfen auf, in die die Familien ihr eigenes zuhause gemachtes Brot brachten. Jeder Brotofen war aus dem Fels geschlagen und hermetisch geschlossen. Das Brennmaterial kam hauptsächlich aus dem mittelmeerischen Buschwald (macchia) mit seiner typischen Duftentfaltung. Nachdem die Frauen ihr Brot dem Bäcker gebracht hatten, der den Backofen hermetisch abschloss, kehrten sie nach Hause zurück. Nach etwa drei Stunden öffnete man die Tür und zog die hohen runden Laibe mit goldener Kruste und unvergleichlichem Duft heraus; die Frauen erkannten ihr eigenes Brot, da es mit den Initialen des Familienoberhauptes gestempelt war. 1857 zählte Pietro Antonio Ridola elf Backöfen; und in den Jahren 1959-65 gab es noch 15. Auch als ab Ende der 60-iger Jahre die Lebensbedingungen sich deutlich verbesserten und mehr andere Nahrungsmittel verzehrt wurden, hielt sich in der Bevölkerung von Matera weiter der Kult des eigenen Brotes, so dass die Tradition weiter gepflegt wurde und die Kultur und Qualität erhalten blieben. Die Zurückverfolgbarkeit des Erzeugnisses wird durch ein Verzeichnis der Back- und Abpackbetriebe gewährleistet, welches von der Kontrolleinrichtung geführt wird.
4.7. Kontrolleinrichtung:
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Name: |
IS.ME.CERT |
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Anschrift: |
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Tel.: |
(39) 081 787 97 89 |
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Fax: |
(39) 081 604 01 76 |
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E-Mail: |
info@ismecert.it |
4.8. Etikettierung: Auf der Verpackung sind Etiketten mit der Aufschrift „Indicazione Geografica Protetta “und „Pane di Matera “sowie das Kennzeichen anzubringen, das stets im Zusammenhang mit der g.g.A. zu verwenden ist. Das grafische Kennzeichen besteht aus einem horizontalen Oval mit dem Schriftzug PANE DI MATERA in der oberen Rundung.
Die untere Rundung enthält den Schriftzug INDICAZIONE GEOGRAFICA PROTETTA. Im Ovalinneren sind im Vordergrund zwei auf besondere Weise miteinander verbundene Hartweizenbüschel (in gelb) abgebildet, dahinter ein Blick auf die Stadt Matera mit dem Glockenturm des Doms im Hintergrund. Wurde das Erzeugnis in einem Holzofen gebacken, so ist der Zusatz „pane cotto in forno a legna “zur g.g.A. „Pane di Matera “gestattet.
(1) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12
(2) Der Proteingehalt wird bestimmt als „Gesamtgehalt an Stickstoffverbindungen“, wobei der Stickstoffgehalt mit dem Umrechnungskoeffizienten von 5,7 multipliziert wird.
(3) Die Konsistenz der Krume wird als ihre Festigkeit erfasst, gemessen als die Kraft N, die erforderlich ist, um 25 % des Brotinneren auf eine 25 mm dicke Scheibe zusammenzudrücken.