8.5.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 103/20


Veröffentlichung des Antrags auf Eintragung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2007/C 103/11)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (1) Einspruch zu erheben. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„PARDUBICKÝ PERNÍK“

Nr. EG: CZ/PGI/005/0408/26.10.2004

g. U. ( ) g. g. A. ( X )

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

1.   Zuständige behörde des Mitgliedstaats:

Name:

Úřad průmyslového vlastnictví

Anschrift:

Antonína Čermáka 2a

CZ-160 68 Praha 6

Tel.:

(420) 220 383 111

Fax:

(420) 224 324 718

E-Mail:

posta@upv.cz

2.   Vereinigung:

Name:

Sdružení Pardubický perník

Anschrift:

Rožkova 1009

CZ-530 02 Pardubice

Tel.:

(420) 466 303 637

Fax:

(420) 466 303 637

E-Mail:

info@goldfein.cz

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere ( )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse: 2.4 — Lebkuchen

4.   Spezifikation

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel. 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

4.1.   Name: „Pardubický perník“

4.2.   Beschreibung: „Pardubický perník “ist ein Bäckereierzeugnis, das aus Weizenmehl, Zucker, Eibestandteilen, Bienenhonig, Obstkonfitüre, Pflanzenfetten, Kakao, Lebkuchen-Gewürzmischung (Zimt, Koriander, Gewürznelken, Anis, Piment) und Backpulver hergestellt wird. „Pardubický perník “wird in zwei Sorten hergestellt:

4.3.   Geografisches Gebiet: Das geografische Gebiet, in dem „Pardubický perník “hergestellt wird, ist eingegrenzt durch das Katastergebiet der Stadt Pardubice einschließlich des Gebiets der Gemeinde Spojil.

4.4.   Ursprungsnachweis: Die Herstellung von „Pardubický perník “erfolgt nach den geltenden innerstaatlichen und europäischen Vorschriften und unterliegt (einschließlich der Kontrolle der Einhaltung der Spezifikation) der Aufsicht durch die staatlichen Agrar- und Lebensmittelinspektion und dem internen Kontrollmechanismus HACCP (System der kritischen Punkte). Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Rückverfolgbarkeit des Produkts führen alle Hersteller ein Verzeichnis sämtlicher Rohstofflieferanten und Abnehmer der Fertigprodukte. Lebkuchen fällt nicht in die Kategorie der Frischbackwaren und muss deshalb bereits beim Hersteller verpackt und mit den Mindestangaben gemäß den einschlägigen Vorschriften, also insbesondere Namen, Gewicht, Zusammensetzung und Nennung des Herstellers, versehen werden.

4.5.   Herstellungsverfahren: „Pardubický perník “ist ein Bäckereierzeugnis, dessen Herstellungsverfahren mit geringfügigen Änderungen seit drei Jahrhunderten angewandt wird.

Die Herstellung von „Pardubický perník “erfolgt in zwei Stufen, zwischen denen eine mehrtägige Pause liegt.

In der ersten Stufe wird der Grundteig hergestellt, der vor der weiteren Verarbeitung einige Tage reift.

Die zweite Stufe beginnt mit der Vermischung des gereiften Teigs mit den Eibestandteilen, der Konfitüre, dem Zimt und dem Backpulver zu einer elastischen Masse, die zu einer Platte ausgewalzt und dann wie folgt weiterbearbeitet wird:

Lebkuchen gemäß Punkt 4.2 Buchstabe a wird aus denselben Teigstücken ausgeschnitten oder ausgestochen, die nach dem Backen im Ofen mit den Füllungen versehen und mit den Glasuren oder der Schokolade bestrichen werden, und dann in Folie verpackt, auf der die erforderlichen Angaben über das Produkt angebracht werden,

Lebkuchen gemäß Punkt 4.2 Buchstabe. b weist beim Ausschneiden oder Aussteichen der Teigstücke bereits die fertige Form auf (vgl. Punkt 4.2) oder dient als Bauteil für die Zusammensetzung zu dreidimensionalen Figuren. Die Teigstücke werden im Ofen gebacken und nach dem Abkühlen mit der Glasur oder Schokolade bestrichen bzw. gegebenenfalls nicht bestrichen. Die so vorbereiteten Stücke werden manuell mit Zucker-, Fett- oder Schokoladenmasse verziert und mit einer Verpackung versehen, auf der die Angaben zum Produkt aufgeführt sind.

Der ganze Herstellungsprozess einschließlich der Verpackung erfolgt in den Betrieben im eingegrenzten geografischen Gebiet. Die Notwendigkeit der Verpackung direkt beim Hersteller ergibt sich aus dem Aussehen des Produkts; die Beförderung der nichtverpackten Fertigerzeugnisse würden deren Qualität hinsichtlich Aussehen und Verzierung mindern; sie ergibt sich auch aus den Gesetzesvorschriften, denen zufolge Dauerbackwaren direkt beim Hersteller zu verpacken sind.

4.6.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet: Die Geschichte der Herstellung von Lebkuchen in Pardubice lässt sich bis in das 16. Jahrhundert zurückverfolgen; das Recht zur Herstellung von Lebkuchen in Pardubice wurde von Kaiserin Maria Theresia im Jahr 1759 verliehen. Im 20. Jahrhundert erfuhr die Herstellung einen Aufschwung, bei der die handwerkliche Produktion industriell ergänzt wurde. Die außergewöhnliche Bedeutung von „Pardubický perník “im Bewusstsein der Öffentlichkeit wird u. a. auch durch Zeitungsausschnitte (Noviny Pernštejn, Blesk u. a.) und Fotos vom Besuch des ehemaligen Präsidenten Václav Havel im Betrieb der Firma Goldfein CZ belegt. Hieraus ergibt sich, dass in Pardubice seit langem Fachkräfte arbeiten und neue Fachkräfte ausbilden, die die Herstellung dieser Spezialität beherrschen, und dass diese ihr Know-how an die Nachfolger weitergegeben haben. Zu den erforderlichen Fertigkeiten zählt auch das Anbringen der charakteristischen Motive, die bei der Verzierung von „Pardubický perník “verwendet werden. Diese Art der Verzierung wird nirgends gelehrt und nur in der Praxis der Herstellung weitergegeben.

4.7.   Kontrollstelle:

Name:

Státní zemědělská a potravinářská inspekce, inspektorát v Hradci Králové

Anschrift:

Březhradská 182

CZ-530 32 Hradec Králové

Tel.:

(420) 495 454 110

Fax:

(420) 495 532 518

E-Mail:

hradec@szpi.gov.cz

4.8.   Etikettierung: —


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.