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21.12.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 311/29 |
Berichtigung der Angaben der Mitgliedstaaten über Staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden
( Amtsblatt der Europäischen Union C 78 vom 11. April 2007 )
(2007/C 311/17)
Seite 13, Staatliche Beihilfe XS 160/06, Tabelle, Spalte 2, betreffend „Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe“:
anstatt:
„Bis zum 31.12.2007“
muss es heißen:
„Bis zum 30.6.2008“.