19.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 309/67


BERICHT

über den Jahresabschluss 2006 der Europäischen Eisenbahnagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2007/C 309/12)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-10

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Agentur

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Eisenbahnagentur (nachstehend „die Agentur“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäische Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (1) geschaffen. Sie ist seit dem 1. Januar 2006 unabhängig. Ziel der Agentur ist es, die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme zu verbessern und ein gemeinsames Konzept für die Sicherheit zu entwickeln, um zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren europäischen Eisenbahnsektors mit einem hohen Sicherheitsniveau beizutragen.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten informationshalber wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2006.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (2) vorgelegt. Sie stützt sich auf eine Prüfung der Rechnung der Agentur, die der Hof gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durchführen muss.

4.

Der Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 39 der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 von ihrem leitenden Direktor erstellt und dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt.

5.

Der Hof führte seine Prüfung in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durch, sofern diese im Gemeinschaftskontext anwendbar sind. Die Prüfung wurde im Hinblick darauf geplant und durchgeführt, angemessene Sicherheit dahin gehend zu erlangen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeAbgesehen von den in Ziffer 10 dargelegten Sachverhalten sind die dem Jahresabschluss der Agentur zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

BEMERKUNGEN

7.

In ihrem ersten Jahr finanzieller Unabhängigkeit nahm die Agentur 72 % ihrer Verpflichtungsermächtigungen in Anspruch. Die Übertragungsraten für Verwaltungsausgaben (Titel II) bzw. operationelle Ausgaben (Titel III) betrugen 37,5 % bzw. 85 %. Der Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit wurde somit nicht strikt eingehalten.

8.

Die Agentur hat zwei Standorte: Ihren Verwaltungssitz hat sie in Valenciennes, die Sitzungen müssen aber in Lille abgehalten werden. Bislang hat die Agentur keinen Weg gefunden, um die Kosten, die damit verbunden sind, dass sie an zwei Standorten arbeiten muss, zu kompensieren.

9.

Das interne Kontrollsystem wies Schwachstellen auf. Die Weiterübertragung von Befugnissen erfolgte nicht vorschriftsgemäß. Es gab Diskrepanzen zwischen Befugnisübertragungen und Zugriffsrechten auf das Haushaltsführungssystem SI2. Die Agentur verabschiedete keine Durchführungsbestimmungen zu ihrer Finanzregelung.

10.

Eine Überprüfung der Ausschreibungsverfahren ergab verschiedene Anomalien: Verwendung abgelaufener Verträge (4) und unzulässige Verlängerung bestehender Verträge (5). Daher muss die Agentur Beschaffungsverfahren in den Bereichen in die Wege leiten, für die derzeit Verträge gelten, denen kein reguläres Verfahren vorausging.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 27. September 2007 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 220 vom 21.6.2004, S. 3.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 19. Juni 2007 erstellt und ging beim Hof am 2. Juli 2007 ein.

(4)  Hierzu wurde ein Fall mit einem Volumen von 49 000 Euro ermittelt.

(5)  Hierzu wurden zwei Fälle mit einem Volumen von 630 000 Euro ermittelt.


 

Tabelle 1

Europäische Eisenbahnagentur (Lille/Valenciennes)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur)

Leitungsstruktur

Der Agentur 2006 zur Verfügung gestellte Mittel

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2006

Gemeinsame Verkehrspolitik

Zur Durchführung des Artikels 70 wird der Rat unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Verkehrs gemäß dem Verfahren des Artikels 251 und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen

a)

für den internationalen Verkehr aus oder nach dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder für den Durchgangsverkehr durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gemeinsame Regeln aufstellen;

b)

für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, die Bedingungen festlegen;

c)

Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erlassen;

d)

alle sonstigen zweckdienlichen Vorschriften erlassen.

(Artikel 71)

Ziele

Ziel der Agentur ist es, in technischen Angelegenheiten zur Durchführung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften beizutragen, die abzielen auf

1.

die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnsektors;

2.

die Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts für die Sicherheit des europäischen Eisenbahnsystems;

um zur Schaffung eines europäischen Eisenbahnraums ohne Grenzen und zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus beizutragen.

Aufgaben

1.

Abgabe von Empfehlungen zu folgenden Bereichen an die Kommission:

die in der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (2004/49/EG) vorgesehenen gemeinsamen Sicherheitsmethoden (CSM) und gemeinsamen Sicherheitsziele (CST);

Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsmaßnahmen;

Entwicklung, Verwirklichung und Überwachung der Interoperabilität im Eisenbahnverkehr;

Überwachung der Interoperabilität;

Zertifizierung der Ausbesserungswerke;

berufliche Befähigung;

Einstellung von Fahrzeugen.

2.

Abgabe von Stellungnahmen zu folgenden Bereichen:

nationale Sicherheitsvorschriften;

Überprüfung der Qualität der Arbeit der benannten Stellen;

Interoperabilität des transeuropäischen Netzes.

3.

Koordinierung der nationalen Stellen:

Koordinierung zwischen den einzelstaatlichen Sicherheitsbehörden und Untersuchungsstellen (wie in der Richtlinie 2004/49/EG Artikel 17 und 21 beschrieben).

4.

Veröffentlichungen und Datenbanken:

Bericht über die Sicherheit (alle zwei Jahre);

Bericht über den Fortschritt der Interoperabilität (alle zwei Jahre);

öffentliche Datenbank für Sicherheitsschriftstücke;

öffentliches Register der Interoperabilitätsschriftstücke.

1.   Verwaltungsrat

Umfasst je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats, vier Vertreter der Kommission und sechs nicht stimmberechtigte Vertreter der betroffenen Wirtschafts- und Berufszweige.

2.   Leitender Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4.   Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Endgültiger Haushaltsplan:

14,4 Millionen Euro

Personalbestand am 31. Dezember:

Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 95,

davon besetzt: 80.

Sonstige Bedienstete: 5.

Personalbestand insgesamt: 85

Davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 58,5,

administrative Tätigkeiten: 26,5.

Sicherheit:

An die Kommission gerichtete Empfehlung für ein harmonisiertes Muster für die Sicherheitsbescheinigungen und harmonisierte Anträge auf Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung zur Verwendung durch Eisenbahnunternehmen und nationale Sicherheitsbehörden.

An die Kommission gerichtete Empfehlung über die Mitteilung nationaler Sicherheitsvorschriften aufgrund eines Ersuchens der Kommission im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen auf dem Gebiet der Sicherheit.

Jährliche Fortschrittsberichte an die Kommission zu folgenden Themen:

Interoperabilität:

Empfehlung zur Einstellung von Fahrzeugen und Bericht über Spezifikationen beim nationalen Einstellungsregister.

Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS — European Rail Traffic Management System):

An die Kommission gerichtete Empfehlung, Anhang A der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität, Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung für Hochgeschwindigkeits- und konventionelle Eisenbahnsysteme zu aktualisieren.

Wirtschaftlichkeitsbewertung:

Methodische Leitlinien für Folgenabschätzungen, die für alle Empfehlungen der Agentur anzuwenden sind, wurden der Kommission übermittelt. Die angewandten Leitlinien wurden aus verschiedenen Empfehlungsentwürfen abgeleitet. Folgenabschätzungen werden gleichzeitig mit Empfehlungen ausgearbeitet.

Auf Verlangen der Kommission wurde eine Folgenabschätzung in Bezug auf die bessere gegenseitige Anerkennung der Fahrzeuge (Lokomotiven) vorgelegt.

Quelle: Angaben der Agentur.

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Dieser Jahresabschluss wird nach der Methode der periodengerechten Rechnungsführung erstellt.

Tabelle 2

Europäische Eisenbahnagentur (Lille/Valenciennes) — Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan des Haushaltsjahrs ausgewiesene Einnahmen

Erhobene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem/den Vorjahr(en) übertragene Mittel

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

ausgewiesen

gebunden

ausgezahlt

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft

14 398

12 385

Titel I

Personal

9 649

6 816

6 688

129

2 833

12

4

4

8

Sonstige Einnahmen

 

20

Titel II

Sachausgaben

1 349

1 062

664

398

287

1 048

347

337

711

 

 

 

Titel III

Operationelle Ausgaben

3 400

2 543

390

2 153

857

2 245

1 389

1 157

1 089

Insgesamt

14 398

12 406

Insgesamt

14 398

10 422

7 742

2 680

3 976

3 305

1 741

1 498

1 807

Quelle: Angaben der Agentur — In dieser Tabelle sind die von der Agentur in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt. Die erhobenen Einnahmen und die Zahlungen werden nach der Methode der kassenbasierten Rechnungsführung geschätzt.


Tabelle 3

Europäische Eisenbahnagentur (Lille/Valenciennes) — Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das Haushaltsjahr 2006

(1000 Euro)

 

2006

Betriebliche Erträge

Zuschüsse der Gemeinschaft

11 920

Sonstige Zuschüsse

364

Insgesamt (a)

12 284

Betriebliche Aufwendungen

Personalaufwand

6 694

Sachaufwand

168

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

1 322

Betriebliche Aufwendungen

1 330

Insgesamt (b)

9 514

Überschüsse/(Verluste) aus betrieblichen Tätigkeiten (c = a – b)

2 770

Erträge aus Finanztransaktionen (e)

3

Aufwendungen aus Finanztransaktionen (f)

2

Überschüsse/(Verluste) aus nicht betrieblichen Tätigkeiten (g = e – f)

1

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs (h = c + g)

2 771


Tabelle 4

Europäische Eisenbahnagentur (Lille/Valenciennes) — Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006

(1000 Euro)

 

2006

Anlagevermögen

Immaterielle Anlagewerte

506

Sachanlagen

378

Umlaufvermögen

Kurzfristige Vorfinanzierungen

18

Kurzfristige Forderungen

188

Barmittel und Barmitteläquivalente

3 299

Aktiva insgesamt

4 389

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Abrechnungsverbindlichkeiten

1 618

Passiva insgesamt

1 618

Nettovermögen

Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs

2 771

Nettovermögen insgesamt

2 771

Verbindlichkeiten und Nettovermögen insgesamt

4 389


ANTWORTEN DER AGENTUR

7.

Während des Jahres 2006 wurden die geplanten Aktivitäten nicht vollständig umgesetzt, da sich die Agentur noch in ihrer Anlaufphase befand. Im Jahr 2007 wird die Agentur eine detaillierte Analyse ihrer Maßnahmenplanung, der benötigten Ressourcen sowie der zuzuweisenden Haushaltsmittel durchführen und einen Plan für Ausschreibungen aufstellen.

8.

Gegenwärtig verhandelt die Agentur mit den Behörden des Gastgeberlandes über die Möglichkeit, ein Sitzabkommen abzuschließen. In diesem Zusammenhang hat sich das Gastgeberland bereit erklärt, einen wesentlichen Beitrag zur Miete des künftigen neuen Gebäudes in Valenciennes zu leisten. Dies wird die jährlichen Kosten (geschätzte 450 000 EUR), die sich aus dem doppelten Sitz der Agentur ergeben, teilweise ausgleichen.

9.

Anfang 2007 richtete die Agentur eine Sicherheitsfunktion ein, um die Übereinstimmung der Delegationen und Unterdelegationen im Haushaltsführungssystem und den entsprechenden unterzeichneten Akten zu überprüfen. Die Agentur plant, dem Verwaltungsrat vor Ende des Jahres 2007 ihre Durchführungsbestimmungen zur Genehmigung vorzulegen.

10.

Die vom Hofe beschriebenen Situationen waren auf einen Personalmangel während der Anlaufphase der Agentur zurückzuführen. Um Derartiges in Zukunft zu verhindern, wurde im Juni 2007 eine Beschaffungsfunktion eingerichtet, deren Aufgabe in der Koordinierung und Überwachung der Beschaffungsverfahren besteht.