52007SC1335

Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen - Begleitpapier zum Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 76/768/EWG, 88/378/EWG und 1999/13/EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/53/EG, 2002/96/EG und 2004/42/EG zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) […] über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Zusammenfassung der Folgenabschätzung für die Überführung des GHS in das Gemeinschaftsrecht [KOM(2007) 611 endgültig] [SEK(2007) 1334] /* SEK/2007/1335 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 16.10.2007

SEK(2007) 1335

ARBEITSPAPIER DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

Begleitpapier zum

Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Änderung der Richtlinien 76/768/EWG, 88/378/EWG und 1999/13/EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/53/EG, 2002/96/EG und 2004/42/EG zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) […] über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG FÜR DIE ÜBERFÜHRUNG DES GHS IN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT [KOM(2007) 611 endgültig][SEK(2007) 1334]

ARBEITSPAPIER DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG FÜR DIE ÜBERFÜHRUNG DES GHS IN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT

Mit dem weltweit harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen ( Globally Harmonised System of classification and labelling of substances and mixtures – GHS), das im Juli 2003 vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen förmlich verabschiedet wurde, sollen weltweit einheitliche Kriterien für die Einstufung von Chemikalien nach ihrer Gefährlichkeit und die entsprechende Kommunikation der Gefahren mittels Kennzeichnung eingeführt werden, um so den verantwortungsbewussten Umgang damit zu fördern. Dadurch soll der weltweite Handel mit Chemikalien gefördert und gleichzeitig sollen die menschliche Gesundheit und die Umwelt geschützt werden.

Gegenstand dieser Folgenabschätzung ist ein Verordnungsvorschlag zur Übernahme des GHS in der EU und die dadurch bedingten Änderungen weiterer Chemikalienvorschriften der Gemeinschaft („nachgeordnete Rechtsvorschriften“). Grundlage dafür sind Folgenabschätzungsstudien von RPA und London Economics , Ergebnisse aus der Arbeit der Kommissionsdienststellen, beispielsweise über die Folgen für andere Gemeinschaftsrechtsakte über Chemikalien, und die Reaktionen auf die Konsultation per Internet.

Die Analyse ergab, dass die Umsetzung des GHS sich auf lange Sicht als lohnend erweisen dürfte, weil der (andauernde) Nutzen durch Kosteneinsparungen beim Handel die nur einmal anfallenden Kosten für die Umsetzung letztlich aufwiegen wird. Die Kosteneinsparungen, die sich allen Schätzungen zufolge im Schnitt auf mehrere Arbeitstage im Jahr pro Unternehmen belaufen, entstehen durch einen deutlichen Abbau der rechtlichen Handelshemmnisse aufgrund weltweiter Einstufungs- und Kennzeichnungsunterschiede. Dies wird den Chemikalienhandel mit Drittländern beleben und die EU-Industrie auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähiger machen, so dass mehr Wachstum und Arbeitsplätze entstehen.

Die Umsetzungskosten dürfen allerdings nicht ausufern, damit bereits in absehbarer Zukunft ein Nettonutzen erkennbar wird und für die KMU unnötige Kosten und überflüssiger Verwaltungsaufwand vermieden werden. Dazu bedarf es in erster Linie einer reibungslosen Umstellung vom heutigen System auf das GHS, bei der das derzeit hohe Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit bestehen bleibt und die Belastung für die Unternehmen möglichst gering gehalten wird. Die Übergangszeit wird für Stoffe und für Gemische aus zwei Stufen bestehen und so geregelt sein müssen, dass größere Schwierigkeiten in der Praxis vermieden werden, dass Synergien mit der Überprüfung der Einstufung im Zusammenhang mit den Phase-in-Registrierungen unter REACH ermöglicht werden und die Umsetzung des GHS mit anderen Regionen der Welt synchron erfolgt, damit nicht ein Teil des Nutzens für den Handel wieder verlorengeht.

Die Folgenabschätzung spricht dafür, die Übergangszeit für Stoffe so festzulegen, dass sie dann endet, wenn auch die Frist für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemäß REACH ausläuft. Eine kürzere Übergangszeit ließe sich in der Praxis nur schwer umsetzen und könnte dazu führen, dass umfangreiche Lagerbestände neu gekennzeichnet werden müssten. Eine längere Übergangszeit wiederum würde den Herstellern von Gemischen, die das GHS frühzeitig anwenden möchten, Probleme bereiten.

Für die anschließende Phase der Übergangszeit für Gemische lässt die Folgenabschätzung eine Dauer von 4½ Jahren geraten erscheinen. Es zeigt sich deutlich: Für in langen Lieferketten operierende Lieferanten von Gemischen (darunter viele KMU) würde eine längere Übergangszeit für Gemische zwar eine Erleichterung bedeuten, weil sie die Umstellung besser planen und die entstehenden Kosten über einen größeren Zeitraum verteilen könnten, andererseits würde selbst eine nur geringfügig länger erscheinende Übergangszeit durch die gleichzeitige Arbeit mit zwei Einstufungssystemen immer höheren Aufwand verursachen, so dass die bezweckte Erleichterung nicht zum Tragen käme. Eine kürzere Übergangszeit würde bedeuten, dass weniger Gemischlieferanten davon profitieren, dass sie durch die Lieferkette die Einstufungen von Stoffen und vorgeschalteten Gemischen nach dem GHS übernehmen können. Die Präferenz für 4½ Jahre ging auch aus den Reaktionen im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Interessengruppen hervor, die sich überwiegend für mäßig lange Übergangszeiten aussprachen.