Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (einzige GMO-Verordnung) in Bezug auf die einzelstaatlichen Milchquoten /* KOM/2007/0802 endg. - CNS 2007/0281 */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 12.12.2007 KOM(2007) 802 endgültig 2007/0281 (CNS) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (einzige GMO-Verordnung) in Bezug auf die einzelstaatlichen Milchquoten (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG Im Juni 2003 einigte sich der Rat auf eine Reihe von Änderungen, die als Teil der GAP-Reform 2003 an der EU-Milchpolitik vorzunehmen waren. Diese Reform bekräftigt die im Rahmen der Agenda 2000 beschlossenen Änderungen und sollte über einen Zeitraum von mehreren Jahren durchgeführt werden. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission für die Reform 2003 beinhaltete eine Anhebung der Quoten um 2 %, die zu der im Rahmen der Agenda 2000 bereits vereinbarten Erhöhung hinzukommen sollte. In dem Kompromiss vom Juni 2003 jedoch erklärte der Rat: „Zum jetzigen Zeitpunkt wird keine zusätzliche Anhebung der globalen Quoten für die Jahre 2007 und 2008 beschlossen. Die Kommission wird einen Bericht über die Marktperspektiven vorlegen, sobald die Reform des Milchsektors vollständig durchgeführt worden ist; auf dieser Grundlage wird dann eine Entscheidung gefällt“ . Aufgrund der diesjährigen dynamischen Entwicklungen auf den Milchmärkten und angesichts der Tatsache, dass der einzige noch umzusetzende Teil der Reform 2003 die Quotenerhöhung um 0,5 % ab 1. April 2008 in 11 Mitgliedstaaten ist, wird es für angebracht erachtet, die vom Rat verlangte Marktanalyse zu diesem Zeitpunkt vorzulegen. Der Bericht über die Marktperspektiven für den Milchsektor, der diesem Vorschlag beigefügt ist, enthält diese Analyse. So geht es in dem Bericht um die Frage, ob der Markt ausreichende Möglichkeiten für zusätzliche Milchmengen bietet, ohne dass dies kurz- und/oder mittelfristig mehr staatliche Stützungsmaßnahmen zur Folge hat, wenn die einzelstaatlichen Quoten für alle 27 Mitgliedstaaten angehoben würden. Der Bericht enthält die Schlussfolgerung, dass die Aussichten sowohl für den EU-Markt als auch für den Weltmarkt günstig sind; die Analyse, bei der von einer Erhöhung der Milchproduktion in der EU um 2 % ausgegangen wird, zeigt, dass der Markt diese zusätzlichen Mengen ohne Weiteres absorbieren kann. Die Kommission, die der Aufforderung des Rates nachkommt, eine Grundlage für eine Einscheidung über die Anhebung der Quoten zu schaffen, gelangt zu dem Schluss, dass die ursprünglich als Teil der Reform 2003 vorgeschlagene Anhebung um 2 % ab dem Milchquotenzeitraum 2008/09 vorgenommen werden kann. Ein Vorschlag für eine solche Anhebung ist beigefügt. 2007/0281 (CNS) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (einzige GMO-Verordnung) in Bezug auf die einzelstaatlichen Milchquoten DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 37, auf Vorschlag der Kommission[1], nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments[2], in Erwägung nachstehender Gründe: 1. In Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates[3] (einzige GMO-Verordnung) sind die im Rahmen der Milchquotenregelung zur Begrenzung der Erzeugung vorgesehenen einzelstaatlichen Milchquoten für die sieben am 1. April 2008 anlaufenden Zwölfmonatszeiträume festgesetzt. 2. Gemäß Artikel 66 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 werden diese Quoten vorbehaltlich einer etwaigen Überprüfung auf der Grundlage der allgemeinen Marktlage und der besonderen Bedingungen in bestimmten Mitgliedstaaten festgesetzt. 3. Der Rat hat die Kommission aufgefordert, einen Bericht über die Marktperspektiven auszuarbeiten, sobald die Reformen 2003 der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse vollständig durchgeführt sind, damit beurteilt werden kann, ob die Zuweisung zusätzlicher Quoten angebracht ist. 4. Der nun vorliegende Bericht[4] enthält die Schlussfolgerung, dass angesichts der derzeitigen Lage auf dem Gemeinschaftsmarkt und auf den Weltmärkten sowie der voraussichtlichen Lage bis 2014 eine zusätzliche Anhebung der Quoten um 2 % zur Erleichterung einer größeren Milcherzeugung in der Gemeinschaft und zur Erfüllung der neuen Anforderungen des Milchmarktes gerechtfertigt ist. 5. Daher ist es angebracht, die Quoten aller Mitgliedstaaten, wie sie in Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 festgesetzt sind, ab 1. April 2008 um 2 % anzuheben. 6. Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 ist daher entsprechend zu ändern - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Nummer 1 des Anhangs IX der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Rates Der Präsident ANHANG 1. Einzelstaatliche Quoten Mitgliedstaat | Mengen (Tonnen) | Belgien | 3 427 288,740 | Bulgarien | 998 580,000 | Tschechische Republik | 2 792 689,620 | Dänemark | 4 612 619,520 | Deutschland | 28 847 420,391 | Estland | 659 295,360 | Irland | 5 503 679,280 | Griechenland | 836 923,260 | Spanien | 6 239 289,000 | Frankreich | 25 091 321,700 | Italien | 10 740 661,200 | Zypern | 148 104,000 | Lettland | 743 220,960 | Litauen | 1 738 935,780 | Luxemburg | 278 545,680 | Ungarn | 2 029 861,200 | Malta | 49 671,960 | Niederlande | 11 465 630,280 | Österreich | 2 847 478,469 | Polen | 9 567 745,860 | Portugal | 1 987 521,000 | Rumänien | 3 118 140,000 | Slowenien | 588 170,760 | Slowakei | 1 061 603,760 | Finnland | 2 491 930,710 | Schweden | 3 419 595,900 | Vereinigtes Königreich | 15 125 168,940 | FINANZBOGEN | 1. | HAUSHALTSLINIE: 05 02 12 | MITTELANSATZ: 167 000 000 EUR | 2. | BEZEICHNUNG DES VORHABENS: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (einzige GMO-Verordnung) in Bezug auf die einzelstaatlichen Milchquoten | 3. | RECHTSGRUNDLAGE: Artikel 37 des Vertrags | 4. | ZIELE DES VORHABENS: Anhebung der Milchquoten um 2 % ab 1. April 2008 zur Erleichterung der Erzeugung ausreichender Milchmengen in der Europäischen Union. | 5. | FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN | 12-MONATS-ZEITRAUM (Mio. EUR) | LAUFENDES HAUSHALTS-JAHR 2008 (Mio. EUR) | KOMMENDES HAUSHALTS-JAHR 2009 (Mio. EUR) | 5.0 | AUSGABEN – ZULASTEN DES EU-HAUSHALTS (ERSTATTUNGEN/INTERVENTIONEN) | p.m. | p.m. | p.m. | 5.1 | EINNAHMEN – EIGENMITTEL DER EG (ABSCHÖPFUNGEN/ZÖLLE) | – | – | – | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 5.0.1 | VORAUSSCHAU AUSGABEN | p.m. | p.m. | p.m. | p.m. | 5.1.1 | VORAUSSCHAU EINNAHMEN | – | – | – | – | 5.2 | BERECHNUNGSWEISE: – | 6.0 | FINANZIERUNG IM LAUFENDEN HAUSHALT IST MÖGLICH DURCH IM BETREFFENDEN KAPITEL VORHANDENE MITTEL | JA NEIN | 6.1 | FINANZIERUNG IST MÖGLICH DURCH ÜBERTRAGUNG VON KAPITEL ZU KAPITEL IM LAUFENDEN HAUSHALTSJAHR | JA NEIN | 6.2 | NOTWENDIGKEIT EINES NACHTRAGSHAUSHALTS | JA NEIN | 6.3 | ERFORDERLICHE MITTEL SIND IN DIE KÜNFTIGEN HAUSHALTE EINZUSETZEN | JA NEIN | ANMERKUNGEN: 1) Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf die Verwaltungsausgaben. 2) Eine Analyse der Auswirkungen einer Anhebung der Milchquoten um 2 % mit Hilfe des OECD-AGLINK-Modells zeigt, dass die zusätzlich erzeugte Milch weitgehend auf den Binnenmärkten verbraucht wird und die EU-Marktpreise über dem Interventionspreisniveau bleiben werden. Es wird deshalb nicht notwendig sein, erneut Absatzbeihilfen auf dem Binnenmarkt einzuführen. Was den Export anbelangt, so geht das AGLINK-Modell davon aus, dass die EU im Zuge der Quotenanhebung Marktanteile in Drittländern zurückerobern könnte. Diese größeren Mengen dürften den Weltmarktpreis jedoch nicht so beeinflussen, dass erneut Ausfuhrerstattungen eingeführt werden müssen. Außerdem wurde davon ausgegangen, dass die der gesamten Quotenanhebung entsprechende Menge erzeugt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Änderung der Ausfuhrmengen geringfügiger sein, als das Modell vorhersagt, wie aus Anhang II des Berichts über die Marktperspektiven hervorgeht. | [1] ABl. C ... vom ..., S..... [2] ABl. C ... vom ..., S..... [3] ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1. [4] KOM(2007) ….