Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments am Gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über ein zweites Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2007-2013) Abänderung des Vorschlags der Kommission gemäß Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag /* KOM/2007/0485 endg. - COD 2005/0042A */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 30.8.2007 KOM(2007) 485 endgültig 2005/0042A (COD) STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments am gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein zweites Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2007-2013) ABÄNDERUNG DES VORSCHLAGS DER KOMMISSIONgemäß Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag 2005/0042A (COD) STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments am gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein zweites Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2007-2013) Mitentscheidungsverfahren Zweite Lesung 1. EINLEITUNG Gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag muss die Kommission eine Stellungnahme zu den vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung vorgeschlagenen Abänderungen abgeben. Die Kommission führt nachstehend ihre Stellungnahme zu den vom Parlament vorgeschlagenen Abänderungen aus. 2. HINTERGRUND Der Vorschlag KOM(2005) 115 endgültig[1] wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat am 15. April 2005 im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens nach Artikel 251 EG-Vertrag übermittelt. Der Ausschuss der Regionen gab seine Stellungnahme am 16. Februar 2006[2] ab. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss gab seine Stellungnahme am 14. Februar 2006[3] ab. Das Europäische Parlament nahm am 16. März 2006 in erster Lesung Stellung. Der gemäß Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag geänderte Vorschlag KOM(2006) 234 endgültig[4] wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat am 24. Mai 2006 übermittelt. Nach der Stellungnahme des Europäischen Parlaments nahm der Rat gemäß Artikel 251 Absatz 2 EG-Vertrag am 22. März 2007[5] einen gemeinsamen Standpunkt an, nachdem am 30. November 2006 eine politische Einigung erzielt worden war. Die Kommission nahm ihre Mitteilung KOM(2007) 150 zu dem gemeinsamen Standpunkt am 23. März 2007 an. Das Europäische Parlament nahm in zweiter Lesung am 10. Juli 2007 Stellung. 3. ZWECK DES VORSCHLAGS Das Programm soll einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Bürger mittels spezifischer Maßnahmen im Bereich der Gesundheit leisten. Es ermöglicht der EU die Ergänzung, Unterstützung und Intensivierung der politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten und leistet auf diese Weise – durch den Schutz und die Förderung der Gesundheit und Sicherheit der Bürger sowie durch die Verbesserung des öffentlichen Gesundheitswesens – einen Beitrag zu mehr Solidarität und größerem Wohlstand in der EU. Mit dem Programm für den Zeitraum 2007-2013 werden drei Schlüsselziele verfolgt: die Verbesserung der Gesundheitssicherheit der Bürger, die Förderung der Gesundheit sowie das Sammeln und die Verbreitung von Informationen und Wissen im Bereich der Gesundheit. Diese Ziele sollen durch eine Kombination von Maßnahmen und Instrumenten entsprechend den in den Jahresarbeitsplänen festgelegten Prioritäten erreicht werden. 4. STELLUNGNAHME DER KOMMISSION ZU DEN ABÄNDERUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 4.1. Allgemeines Am 10. Juli 2007 hat das Europäische Parlament ein Kompromisspaket angenommen, dem der Rat im Hinblick auf eine Einigung in zweiter Lesung zustimmte. Den Bedenken des Parlaments hinsichtlich des Programmwortlauts wurde durch Änderung des Wortlauts unter Beibehaltung des Grundgedankens des geänderten Kommissionsvorschlags Rechnung getragen. Die Kommission nimmt alle Abänderungen an. Erleichtert wurde das Zustandekommen dieses Kompromisspakets durch eine trilaterale Erklärung, welche die Regeln der Haushaltsflexibilität für EU-Programme nach der interinstitutionellen Vereinbarung (Artikel 37) zugunsten des Gesundheitsprogramms zitiert (siehe Anhang). 4.2 Geänderter Vorschlag Gemäß Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag ändert die Kommission ihren Vorschlag entsprechend den obigen Ausführungen. ANHANG TRILATERALE ERKLÄRUNG ZUM ZWEITEN GESUNDHEITSPROGRAMM DER GEMEINSCHAFT 2007-2013 Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission - teilen die Auffassung, dass das zweite Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2007-2013) mit finanziellen Mitteln auszustatten ist, die seine vollständige Durchführung ermöglichen; - erinnern an Artikel 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[6], der zufolge sich die Haushaltsbehörde und die Kommission verpflichten, nicht um mehr als 5 % von der Finanzausstattung abzuweichen, außer im Fall neuer objektiver und fortdauernder Gegebenheiten, die ausdrücklich und genau darzulegen sind; durch eine Aufstockung, die aufgrund solcher Veränderungen erfolgt, darf die Obergrenze der jeweiligen Rubrik nicht überschritten werden; - versichern ihre Bereitschaft, den spezifischen Bedarf und die besonderen Gegebenheiten des Gesundheitsprogramms im jährlichen Haushaltsverfahren gründlich zu prüfen. [1] ABl. C 172 vom 12.7.2005. [2] ABl. C 192 vom 16.8.2006. [3] ABl. C 88 vom 11.4.2006. [4] ABl. C 303 vom 13.12.2006. [5] ABl. C 103E vom 8.5.2007. [6] ABl. C 139 vom 14.6.2006.