Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 152/2002 über die Ausfuhr bestimmter EGKS und EG Stahlerzeugnisse aus der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien nach der Europäischen Gemeinschaft (System der doppelten Kontrolle) (Vorlage der Kommission) /* KOM/2007/0436 endg. - ACC 2007/0158 */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, 17.10.2007 KOM(2007) 436 endgültig 2007/0158 (ACC) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 152/2002 über die Ausfuhr bestimmter EGKS- und EG-Stahlerzeugnisse aus der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien nach der Europäischen Gemeinschaft (System der doppelten Kontrolle) (Vorlage der Kommission) BEGRÜNDUNG In ihrem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft im Hinblick auf einen Beschluss des Stabilitäts- und Assoziationsrates EG - ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zur Änderung des Protokolls Nr. 2 über Stahlerzeugnisse des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens schlägt die Kommission vor, das System der doppelten Kontrolle für Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse aus der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien in die Gemeinschaft aufzuheben. Der Beschluss wird vom Stabilitäts- und Assoziationsrat gefasst und würde mit dem vorliegenden Vorschlag für die Gemeinschaft umgesetzt. Wie der Beschluss des Stabilitäts- und Assoziationsrates sollte auch die Verordnung am [1. Januar 2008] in Kraft treten. Der Rat wird daher ersucht, den beigefügten Vorschlag anzunehmen. 2007/0158 (ACC) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 152/2002 über die Ausfuhr bestimmter EGKS- und EG-Stahlerzeugnisse aus der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien nach der Europäischen Gemeinschaft (System der doppelten Kontrolle) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: 1. Mit dem Protokoll Nr. 2 zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits wird ein System der doppelten Kontrolle ohne mengenmäßige Beschränkungen für die Einfuhr von Stahlerzeugnissen mit Ursprung in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien in die Gemeinschaft eingeführt. 2. Mit der Verordnung (EG) Nr. 152/2002 vom 21. Januar 2002 über die Ausfuhr bestimmter EGKS- und EG-Stahlerzeugnisse aus der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien nach der Europäischen Gemeinschaft (System der doppelten Kontrolle) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 190/98[1] wurde das System der doppelten Kontrolle umgesetzt. 3. Mit Beschluss vom xxx[2] änderte der Stabilitäts- und Assoziationsrat das Protokoll Nr. 2 über Stahlerzeugnisse und hob das System der doppelten Kontrolle auf. Die Verordnung (EG) Nr. 152/2002 sollte daher mit Wirkung vom [1. Januar 2008] aufgehoben werden - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Verordnung (EG) Nr. 152/2002 wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am [1. Januar 2008] in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am […] Im Namen des Rates Der Präsident [1] ABl. L 25 vom 29.1.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1). [2] ABl. L xxx vom xx.xx.2007, S. xx.