52007PC0209

Vorschlag für eine Verordnung (EG, Euratom) des Rates zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften /* KOM/2007/0209 endg. */


DE

Brüssel, den 24.4.2007

KOM(2007) 209 endgültig

Vorschlag für eine

VERORDNUNG (EG, EURATOM) DES RATES

zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Hintergrund des Vorschlags |

110 | Gründe und ZieleGemäß Artikel 4 des Anhangs XI zum Statut sind zwischenzeitliche Angleichungen der Dienst- und Versorgungsbezüge im Sinne von Artikel 65 Absatz 2 des Statuts mit Wirkung vom 1. Januar zu beschließen, falls zwischen Juni und Dezember eine erhebliche Änderung der Lebenshaltungskosten eintritt; dabei ist die für den laufenden zwölfmonatigen Bezugszeitraum vorausgeschätzte Kaufkraftentwicklung zu berücksichtigen. Der Beschluss erfolgt auf der Grundlage von Informationen, die von Eurostat zur Verfügung gestellt werden.Gegebenenfalls ist der Vorschlag der Kommission dem Rat spätestens im Laufe der zweiten Hälfte des Monats April zu übermitteln. |

120 | BeschreibungGemäß Artikel 6 des Anhangs XI zum Statut werden die Angleichungen für alle Dienstorte (einschließlich Brüssel) beschlossen, wenn für Brüssel eine Sensibilitätsschwelle erreicht ist. Ist dies nicht der Fall, so werden nur für die Dienstorte Angleichungen vorgenommen, wo der Schwellenwert überschritten wurde.Nach Artikel 7 des Anhangs XI zum Statut entspricht der Wert der Angleichung dem Brüsseler internationalen Index, gegebenenfalls multipliziert mit der Hälfte des vorausgeschätzten spezifischen Indikators, falls dieser negativ ist. Der spezifische Indikator misst die inflationsbereinigte Entwicklung der Nettodienstbezüge der Beamten in den Zentralverwaltungen der Mitgliedstaaten. Eurostat hat den Wert dieses Indikators auf Grundlage der Angaben ermittelt, welche die in Artikel 1 Absatz 4 des Anhangs XI genannten 8 Mitgliedstaaten übermittelt haben.Der internationale Index von Brüssel misst die Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Brüssel für die Beamten der Europäischen Gemeinschaft. Eurostat hat den Wert dieses Index auf Grundlage der von den belgischen Behörden übermittelten Angaben ermittelt.Die Berichtigungskoeffizienten entsprechen dem Verhältnis zwischen der jeweiligen Kaufkraftparität und dem Wechselkurs nach Artikel 63 des Statuts, multipliziert mit dem Wert der Angleichung, falls die Angleichungsschwelle in Brüssel nicht erreicht wurde.Mittels der Kaufkraftparitäten für die Dienstbezüge werden die entsprechenden Kaufkraftäquivalenzen zwischen der Referenzstadt Brüssel und den anderen Dienstorten festgelegt. Eurostat hat diese Paritäten im Einvernehmen mit den nationalen Statistikämtern berechnet.Mittels der Kaufkraftparitäten für die Versorgungsbezüge werden die entsprechenden Kaufkraftäquivalenzen zwischen dem Referenzland Belgien und den anderen Wohnsitzländern festgelegt. Eurostat hat diese Paritäten im Einvernehmen mit den nationalen Statistikämtern berechnet. |

130 | Bestehende einschlägige RechtsvorschriftenDieser Vorschlag stellt eine Fortschreibung der alljährlich vorgelegten Vorschläge zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge dar. |

141 | Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen UnionEntfällt |

konsultation der beteiligten und folgenabschätzung |

| Konsultation der Beteiligten |

211 | Konsultationsformen, wichtigste betroffene Sektoren, Grundprofil der AnsprechpartnerZu den Bestandteilen des Vorschlags fand nach dem geltenden Verfahren eine Konzertierung mit den Personalvertretern statt. |

212 | Überblick über die eingegangenen Antworten und über ihre BerücksichtigungIn dem Vorschlag sind die Stellungnahmen der konsultierten Parteien berücksichtigt. |

| Einholung und Nutzung von Expertenwissen |

229 | Die Einholung externen Expertenwissens war nicht erforderlich. |

230 | Folgenabschätzung- Mit dem Vorschlag sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge den geltenden Vorschriften entsprechend angeglichen werden.- Die geltenden Rechtsvorschriften gestatten keine Alternativen. |

rechtliche elemente des vorschlags |

305 | Zusammenfassung der vorgeschlagenen MaßnahmenGemäß Artikel 4 des Anhangs XI zum Statut zielt die vorgeschlagene Maßnahme darauf ab, die Bezüge in den Dienstorten anzugleichen, in denen eine wesentliche Änderung der Lebenskosten eingetreten ist.Die anhand des Brüsseler internationalen Index gemessene Änderung der Lebenshaltungskosten betrug im Zeitraum zwischen Juni und Dezember des letzten Jahres 0,3 %. Die Entwicklung der Lebenshaltungskosten im Referenzzeitraum außerhalb von Belgien und Luxemburg wird anhand impliziter Indizes gemessen, die von Eurostat berechnet werden. Diese Indizes sind das Produkt aus dem internationalen Index für Brüssel und der Entwicklung der Kaufkraftparität.Die Sensibilitätsschwelle liegt für einen Zwölfmonatszeitraum bei 7 % (bzw. 3,5 % bei einem Sechsmonatszeitraum).Der implizite Index für die Dienstbezüge liegt für folgende Länder oder Dienstorte über der Schwelle:- Estland 5,4 %Der implizite Index für die Versorgungsbezüge liegt bei keinem Land über dem Schwellenwert.Die zwischenzeitliche Angleichung ist gleich dem Brüsseler internationalen Index, gegebenenfalls multipliziert mit dem halben Wert der Vorausschätzung des spezifischen Indikators, falls dieser negativ ist.Die Vorausschätzung ist gleich - 1,0 %, so dass die zwischenzeitliche Angleichung gleich -0,2 % ist.Die Berichtigungskoeffizienten entsprechen dem Verhältnis zwischen der jeweiligen Kaufkraftparität und dem Wechselkurs, multipliziert mit dem Wert der zwischenzeitlichen Angleichung, falls die Angleichungsschwelle in Brüssel nicht erreicht wurde.Diese Berichtigungskoeffizienten treten am 1. Januar in Kraft. Für Länder oder Dienstorte mit einem impliziten Index über 6,3 % gelten die Berichtigungskoeffizienten ab 16. November, für Länder oder Dienstorte mit einem impliziten Index über 12,6 % gelten sie ab 1. November.Daher gelten mit Wirkung vom 1. Januar 2007 für die Länder oder Dienstorte, bei denen die Schwelle überschritten wird, folgende Berichtigungskoeffizienten für die Dienstbezüge:- Estland 83,4Die Berichtigungskoeffizienten für die Versorgungsbezüge und Überweisungen werden nicht geändert. |

310 | RechtsgrundlageStatut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Anhang XI. |

329 | SubsidiaritätsprinzipDer Vorschlag fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft. Das Subsidiaritätsprinzip findet daher keine Anwendung. |

| Grundsatz der VerhältnismäßigkeitDer Vorschlag entspricht aus folgenden Gründen dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit: |

331 | - Anhang XI zum Statut sieht eine Ratsverordnung vor. |

332 | - Die finanzielle Belastung ergibt sich unmittelbar aus der Anwendung der im Statut vorgesehenen Methode zur Angleichung. |

| Wahl des Instruments |

341 | Vorgeschlagenes Instrument/Vorgeschlagene Instrumente: Verordnung |

342 | Ein anderes Instrument wäre aus folgendem Grund nicht angemessen:- Anhang XI zum Statut sieht eine Ratsverordnung vor. |

Auswirkungen auf den Haushalt |

401 | Die Auswirkungen der Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge auf Verwaltungsausgaben und Einnahmen sind aus dem beigefügten Finanzbogen ersichtlich. |

Vorschlag für eine

VERORDNUNG (EG, EURATOM) DES RATES

zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 [1], insbesondere auf die Artikel 63, 64, 65, 82 und die Anhänge VII, XI und XIII zum Statut sowie Artikel 20 Absatz 1, Artikel 64 und Artikel 92 der Beschäftigungsbedingungen,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

(1) Von Juni bis Dezember haben sich die Lebenshaltungskosten in Estland wesentlich erhöht; daher müssen die Berichtigungskoeffizienten für die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten angeglichen werden.

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 werden die Berichtigungskoeffizienten, die gemäß Artikel 64 des Statuts auf die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten mit dienstlicher Verwendung in einem der nachstehend aufgeführten Länder oder Dienstorte angewandt werden, wie folgt festgesetzt:

- Estland 83,4.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Rates

Der Präsident

FINANZBOGEN

1. BEZEICHNUNG DES VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTS:

VERORDNUNG (EG, EURATOM) DES RATES zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften

2. ABM/ABB RAHMEN

Politikbereich(e) und Tätigkeit(en):

Es können alle Politikbereiche und Tätigkeiten betroffen sein.

3. HAUSHALTSLINIEN

3.1. Haushaltslinien (operative Linien sowie Linien für entsprechende technische und administrative Unterstützung (vormalige BA-Linien)), mit Bezeichnung:

Ausgaben: XX.01.01.01 Kommission und Kapitel 11 Andere Organe

Einnahmen: 400 – Ertrag der Steuer auf die Dienstbezüge, Gehälter und Vergütungen der Mitglieder des Organs, der Beamten und sonstigen Bediensteten sowie der Empfänger von Versorgungsbezügen, 404 - Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst, 410 - Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung.

3.2. Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen:

Unbefristet

3.3. Haushaltstechnische Merkmale (erforderlichenfalls sind weitere Zeilen anzufügen):

Haushaltslinie | Natur der Ausgaben | Neu | EFTA-Beitrag | Beiträge von Bewerberländern | Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens |

XX.01.01.01 und Kapitel 11 | NOA | NGM [2] | Nein | Nein | Nein | Nein [5] |

| | | | | | |

4. RESSOURCEN IM ÜBERBLICK

4.1. Finanzielle Ressourcen

4.1.1. Überblick über die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen (VE) und Zahlungsermächtigungen (ZE)

in Mio. EUR ( 3 Dezimalstellen)

Natur der Ausgaben | Ab-schnitt Nr. | | Jahr n | n +1 | n + 2 | n +3 | n +4 | n+5 und Folgejahre | Ins-gesamt |

Operative Ausgaben [3] | | | | | | | | |

Verpflichtungs-ermächtigungen (VE) | 8.1 | a | | | | | | | |

Zahlungs-ermächtigungen (ZE) | | b | | | | | | | |

Im Höchstbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben [4] | | | |

Technische & administrative Unterstützung (NGM) | 8.2.4 | c | | | | | | | |

HÖCHSTBETRAG | | | | | | | |

Verpflichtungsermächtigungen | | a+c | | | | | | | |

Zahlungsermächtigungen | | b+c | | | | | | | |

Im Referenzbetrag nicht enthaltene Verwaltungsausgaben [5] | | |

Personalausgaben und Nebenkosten (NGM) | 8.2.5 | d | 0,037 | 0,037 | 0,037 | 0,037 | 0,037 | 0,037 | n.g. |

Sonstige im Referenzbetrag nicht enthaltene Verwaltungskosten, außer Personalausgaben und Nebenkosten (NGM) | 8.2.6 | e | | | | | | | |

Geschätzte Gesamtkosten für die Finanzierung der Maßnahme

VE insgesamt, einschließlich Personalkosten | | a+c+d+e | 0,037 | 0,037 | 0,037 | 0,037 | 0,037 | 0,037 | n.g. |

VE insgesamt, einschließlich Personalkosten | | b+c+d+e | 0,037 | 0,037 | 0,037 | 0,037 | 0,037 | 0,037 | n.g. |

Angaben zur Kofinanzierung

Sieht der Vorschlag eine Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten oder sonstige Einrichtungen vor (bitte auflisten), so ist in der nachstehenden Tabelle die voraussichtliche Höhe der entsprechenden Beiträge anzugeben (beteiligen sich mehrere Einrichtungen an der Kofinanzierung, so können Zeilen in die Tabelle eingefügt werden):

in Mio. EUR ( 3 Dezimalstellen)

Kofinanzierung durch | | Jahr n | n + 1 | n + 2 | n + 3 | n + 4 | n + 5 und Folge-jahre | Ins-gesamt |

…………………… | f | | | | | | | |

VE insgesamt, einschließlich Kofinanzierung | a+c+d+e+f | | | | | | | |

4.1.2. Vereinbarkeit mit der Finanzplanung

X Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar.

Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens erforderlich.

Der Vorschlag erfordert möglicherweise eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung [6] (z. B. Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder Änderung der Finanziellen Vorausschau).

4.1.3. Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen

Der Vorschlag zeitigt keine finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmen.

X Folgende finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten:

in Mio. € (gerundet auf eine Stelle hinter dem Komma)

| | Stand vor der Maßnahme [Jahr n-1] | | Stand nach der Maßnahme |

Haushaltslinie | Einnahmen | | | [Jahr n] | [n+1] | [n+2] | [n+3] | [n+4] | [n+5] [7] |

410 Beiträge Versorgungsordnung | a) Einnahmen nominal | 0,100 | | 0,105 | 0,105 | 0,105 | 0,105 | 0,105 | 0,105 |

| b) Veränderung | Δ | | 0,005 | 0,005 | 0,005 | 0,005 | 0,005 | 0,005 |

400 Steuer | a) Einnahmen nominal | 0,072 | | 0,076 | 0,076 | 0,076 | 0,076 | 0,076 | 0,076 |

| b) Veränderung | Δ | | 0,004 | 0,004 | 0,004 | 0,004 | 0,004 | 0,004 |

404 Sonder-abgabe | a) Einnahmen nominal | 0,009 | | 0,010 | 0,010 | 0,010 | 0,010 | 0,010 | 0,010 |

| b) Veränderung | Δ | | 0,001 | 0,001 | 0,001 | 0,001 | 0,001 | 0,001 |

(Beschreibung für jede einzelne Einnahmenlinie; falls sich die Auswirkungen auf mehrere Linien erstrecken, ist die Tabelle um die entsprechende Zeilenzahl zu verlängern).

4.2. Personalbedarf (Vollzeitäquivalent - Beamte, Zeitbedienstete und externes Personal) - Einzelheiten hierzu siehe Abschnitt 8.2.1

Jährlicher Bedarf | Jahr n | n + 1 | n + 2 | n + 3 | n + 4 | n+5 und Folge-jahre |

Personalbedarf insgesamt | | | | | | |

5. MERKMALE UND ZIELE

Einzelheiten zu den Hintergründen des vorgeschlagenen Rechtsakts werden in der Begründung dargelegt. Dieser Abschnitt des Finanzbogens sollte hierzu folgende ergänzende Detailinformationen enthalten:

5.1. Kurz- oder längerfristig zu deckender Bedarf:

Sich aus dem Statut ergebende Verpflichtung

5.2. Durch die Gemeinschaftsintervention bedingter Mehrwert, Kohärenz des Vorschlags mit anderen Finanzinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte:

Entfällt

5.3. Ziele, erwartete Ergebnisse und entsprechende Indikatoren im Rahmen der ABM-Methodik:

Entfällt

5.4. Durchführungsmodalitäten (indikative Angaben)

Nachstehend ist darzulegen, welche Methode(n) [8] für die praktische Durchführung der Maßnahme gewählt wurde(n):

Zentrale Verwaltung

X direkt durch die Kommission PMO

indirekt im Wege der Befugnisübertragung an: ٱ

Exekutivagenturen ٱ

die in Artikel 185 der Haushaltsordnung bezeichneten von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen ٱ

innerstaatliche öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden

Geteilte oder dezentrale Verwaltung

auf Ebene der Mitgliedstaaten ٱ

mit Drittländern

Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen (bitte auflisten)

Bemerkungen: Berechnungsmethode: Angleichung = Vollzug 2007 x 5,4 % Die Maßnahme betrifft 17 Personen in Estland.

6. ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG

6.1. Überwachungssystem

Entfällt

6.2. Bewertung

6.2.1. Ex-ante-Bewertung

Entfällt

6.2.2. Maßnahmen im Anschluss an Zwischen-/Ex-post-Bewertungen (unter Zugrundelegung früherer Erfahrungen)

Entfällt

6.2.3. Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertungen:

Bewertung am Ende des vierten Jahres ab Juli 2004.

7. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Entfällt

8. RESSOURCEN IM EINZELNEN

8.1. Ziele des Vorschlags und Finanzbedarf

Verpflichtungsermächtigungen, in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Ziele, Maßnahmen und Modalitäten der Umsetzung (“Outputs”) | Art der Out-puts | Durch-schnitts-kosten | Jahr n | Jahr n+1 | Jahr n+2 | Jahr n+3 | Jahr n | Jahr n+5 und Folgejahre | INSGESAMT |

| | | Anzahl der Teilergebnisse/Outputs | Gesamtkosten | Anzahl der Teilergebnisse/Outputs | Gesamtkosten | Anzahl der Teilergebnisse/Outputs | Gesamtkosten | Anzahl der Teilergebnisse/Outputs | | | | Anzahl der Teilergebnisse/Outputs | Gesamtkosten | Anzahl der Teilergebnisse/Outputs | Gesamtkosten |

OPERATIVES ZIEL Nr. 1 [9] | | | | | | | | | | | | | | | | |

Maßnahme 1 | | | | | | | | | | | | | | | | |

- Output 1 | | | | | | | | | | | | | | | | |

- Output 2 | | | | | | | | | | | | | | | | |

Maßnahme 2 | | | | | | | | | | | | | | | | |

- Output 1 | | | | | | | | | | | | | | | | |

Ziel 1 insgesamt | | | | | | | | | | | | | | | | |

OPERATIVES ZIEL Nr. 2 | | | | | | | | | | | | | | | | |

Maßnahme 1 | | | | | | | | | | | | | | | | |

- Output 1 | | | | | | | | | | | | | | | | |

Ziel 2 insgesamt | | | | | | | | | | | | | | | | |

OPERATIVES ZIEL Nr. 2 | | | | | | | | | | | | | | | | |

Ziel n insgesamt | | | | | | | | | | | | | | | | |

GESAMTKOSTEN | | | | | | | | | | | | | | | | |

8.2. Verwaltungskosten

8.2.1. Anzahl und Art des erforderlichen Personals

Art der Stellen | | Zur Durchführung der Maßnahme einzusetzendes, vorhandenes und/oder zusätzliches Personal (Stellenzahl/Vollzeitäquivalente) |

| | Jahr n | Jahr n+1 | Jahr n+2 | Jahr n+3 | Jahr n+4 | Jahr n+5 |

Beamte oder Bedienstete auf Zeit [10] (XX 01 01) | A*/AD | | | | | | |

| B*, C*/AST | | | | | | |

Aus Artikel XX 01 02 finanziertes Personal [11] | | | | | | |

Sonstiges, aus Artikel XX 01 04/05 finanziertes Personal [12] | | | | | | |

INSGESAMT | | | | | | |

8.2.2. Beschreibung der Aufgaben, die im Zuge der vorgeschlagenen Maßnahme auszuführen sind

8.2.3. Herkunft der damit betrauten Humanressourcen (Statutspersonal)

(Bei mehreren Angaben bitte die jeweilige Zahl der Stellen angeben.)

derzeit für die Verwaltung des Programms, das ersetzt oder verlängert werden soll, zugewiesene Stellen

im Rahmen des JSP/HVE-Verfahrens für das Jahr n vorab zugewiesene Stellen

im Rahmen des anstehenden neuen JSP/HVE-Verfahrens anzufordernde Stellen

innerhalb des für die Verwaltung zuständigen Dienstes neu zu verteilende vorhandene Stellen (interne Personalumsetzung)

für das Jahr n erforderliche, jedoch im Rahmen des JSP/HVE-Verfahrens für dieses Jahr nicht vorgesehene neue Stellen

8.2.4. Sonstige im Referenzbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben

(XX 01 04/05 – Verwaltungsausgaben)

in Mio. EUR ( 3 Dezimalstellen)

HaushaltslinieNummer und Bezeichnung) | Jahr n | Jahr n+1 | Jahr n+2 | Jahr n+3 | Jahr n+4 | Jahr n+5und Folgejahre | INSGESAMT |

1. Technische und administrative Unterstützung (einschließlich Personalkosten) | | | | | | | |

Exekutivagenturen [13] | | | | | | | |

Sonstige technische und administrative Unterstützung | | | | | | | |

- intra muros | | | | | | | |

- extra muros | | | | | | | |

Ausgaben für technische und administrative Unterstützung insgesamt | | | | | | | |

8.2.5. Im Höchstbetrag nicht enthaltene Personal- und Nebenkosten

in Mio. EUR ( 3 Dezimalstellen)

Art des Personals | Jahr n | Jahr n+1 | Jahr n+2 | Jahr n+3 | Jahr n+4 | Jahr n+5und Folgejahre |

Beamte oder Bedienstete auf Zeit (XX 01 01) | | | | | | |

Aus Artikel XX 01 02 finanziertes Personal (Hilfskräfte, ANS, Vertragspersonal, usw.)(Angabe der Haushaltslinie) | | | | | | |

Personalausgaben und Nebenkosten insgesamt (NICHT im Referenzbetrag enthalten) | | | | | | |

Berechnung – Beamte und Bedienstete auf Zeit

Hierbei sollte - soweit zutreffend - auf Abschnitt 8.2.1 Bezug genommen werden.

Berechnung – Aus Artikel XX 01 02 finanziertes Personal

Hierbei sollte - soweit zutreffend - auf Abschnitt 8.2.1 Bezug genommen werden.

8.2.6. Sonstige nicht im Höchstbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben

in Mio. EUR ( 3 Dezimalstellen)

| Jahrn | Jahr n+1 | Jahr n+2 | Jahr n+3 | Jahr n+4 | Jahr n+5 und Folgejahre | INSGESAMT |

XX 01 02 11 01 - Dienstreisen | | | | | | | |

XX 01 02 11 02 - Sitzungen & Konferenzen | | | | | | | |

XX 01 02 11 03 - Ausschüsse [14] | | | | | | | |

XX 01 02 11 04 – Studien und Konsultationen | | | | | | | |

XX 01 02 11 05 - Informationssysteme | | | | | | | |

2. Gesamtbetrag der sonstigen Ausgaben für den Dienstbetrieb (XX 01 02 11) | | | | | | | |

3. Sonstige Ausgaben administrativer Art (Angabe mit Hinweis auf die betreffende Haushaltslinie) | | | | | | | |

Gesamtbetrag der Verwaltungsausgaben ausgenommen Personalausgaben und Nebenkosten (NICHT im Referenzbetrag enthalten) | | | | | | | |

Berechnung - Sonstige nicht im Höchstbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben

[1] ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1. zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. …, ABl. L, …S. ..

[2] Nicht getrennte Mittel

[3] Ausgaben, die nicht unter Kapitel xx 01 des betreffenden Titels xx fallen.

[4] Ausgaben, die unter Artikel xx 01 04 des Titels xx fallen.

[5] Ausgaben, die unter Kapitel xx 01 fallen, außer solche bei Artikel xx 01 04 oder xx 01 05.

[6] Siehe Nummer 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung.

[7] Erforderlichenfalls, d.h. wenn die Dauer der Maßnahme mehr als 6 Jahre beträgt, sind weitere Spalten anzufügen.

[8] Bei Angabe mehrerer Methoden ist dies in diesem Abschnitt unter “Bemerkungen” zu erläutern.

[9] Wie in Abschnitt 5.3 beschrieben.

[10] Die Kosten hierfür sind NICHT im Referenzbetrag enthalten.

[11] Die Kosten hierfür sind NICHT im Referenzbetrag enthalten.

[12] Die Kosten hierfür sind im Höchstbetrag enthalten.

[13] Hier ist jeweils auf den Finanzbogen zum Gründungsrechtsakt der betreffenden Agentur zu verweisen.

[14] Angabe des jeweiligen Ausschusses sowie der Gruppe, der dieser angehört.

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