Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2007 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union - 2005 (2006/2217(INI))
Amtsblatt Nr. 102 E vom 24/04/2008 S. 0309 - 0321
P6_TA(2007)0205 Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik 2005 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2007 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union — 2005 (2006/2217(INI)) Das Europäische Parlament, - in Kenntnis des Jahresberichts des Rates (10314/1/2006), - gestützt auf Artikel 21 des EU-Vertrags, - gestützt auf den am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichneten Vertrag über eine Verfassung für Europa (Verfassungsvertrag), - unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2003 verabschiedete Europäische Sicherheitsstrategie, - unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens [1], insbesondere auf deren Nummer 40, - unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 17. Mai 2006 zu dem Abschluss der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung [2], - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 16./ 17. Juni 2005 und insbesondere auf seine Erklärung zur Ratifizierung des Vertrags über eine Verfassung für Europa sowie auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 15./ 16. Juni und vom 14./ 15. Dezember 2006, - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 15./ 16. Dezember 2005 betreffend die Finanzielle Vorausschau 2007-2013, - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Januar 2005 zu dem Vertrag über eine Verfassung für Europa [3], - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2006 zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik 2004 [4], - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2006 zur Umsetzung der europäischen Sicherheitsstrategie im Kontext der ESVP [5], - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2006 zu den nächsten Schritten für die Reflexionsund Analysephase zur Zukunft Europas [6] und auf die Ergebnisse des Gemeinsamen Parlamentarischen Treffens über die Zukunft Europas: Vom Nachdenken zum Handeln, vom 4. und 5. Dezember 2006 in Brüssel, - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2006 zu neuen Instrumenten zur Finanzierung der Entwicklung im Rahmen der Millenniumsziele [7], - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. Juni 2006 [8] und vom 13. Dezember 2006 [9] zu den Gipfeltreffen EU-Russland, - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 1. Juni 2006 zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Rahmen eines transatlantischen Partnerschaftsabkommens EU/USA [10] sowie zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA [11], - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2003 zu Frieden und Würde im Nahen Osten [12] und auf seine Entschließung vom 7. September 2006 zur Lage im Nahen Osten [13], - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2006 zu den Beziehungen zwischen der EU und China [14], - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 15. und 16. Dezember 2005 zu der Strategie "Die EU und Afrika: Auf dem Weg zu einer strategischen Partnerschaft", - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2005 zu der Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen 2005 und den Atomwaffen in Nordkorea und im Iran [15]1, in der die Auffassung vertreten wird, dass die Europäische Union der Maxime No Say, No Pay (ohne Mitsprache kein Geld) in ihrem Umgang mit der Koreanischen Halbinsel folgen wird, - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zur Sicherheit der Energieversorgung in der Europäischen Union [16]2, - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2006 zu dem Jahresbericht 2005 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union [17] und auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 zu der Menschenrechts- und Demokratieklausel in Abkommen der Europäischen Union [18], - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2006 zu den institutionellen Aspekten der Fähigkeit der Europäischen Union zur Aufnahme neuer Mitgliedstaaten [19], - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2006 zur Erweiterungsstrategie und zu den wichtigsten Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007 [20], - gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung, - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6-0130/2007), A. in der Erwartung, dass der a-posteriori-Ansatz des Rates, lediglich eine Liste mit der Beschreibung der im vergangenen Jahr im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) durchgeführten Maßnahmen vorzulegen, anstatt das Parlament, wie in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union vorgesehen, vorher zu konsultieren, in Zukunft durch eine konstruktive Auslegung der Nummern 42 und 43 der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung [21] korrigiert werden wird, B. in der Erwägung, dass der Rat diese Praxis ein für alle Mal durch eine echte Konsultation des Parlaments ersetzen sollte, um zu gewährleisten, dass das Parlament mit seinen Ansichten konkret Einfluss auf die Entscheidungen für das darauf folgende Jahr nehmen kann, C. in der Erwägung, dass im Anschluss an die fünfte Erweiterung der Europäischen Union 18 Mitgliedstaaten den Verfassungsvertrag ratifiziert haben, dass jedoch weiter darauf hingearbeitet werden muss, dass der Vertrag durch alle Staaten ratifiziert wird und in Kraft tritt, um zu gewährleisten, dass die Union bereit ist, die globale Verantwortung sowie die Bedrohungen und Herausforderungen der heutigen Welt zu bewältigen, D. in der Erwägung, dass die Bestimmungen des Verfassungsvertrags betreffend die Außenbeziehungen während des Ratifizierungsprozesses nicht angefochten wurden und die GASP somit in der Folge eine wichtige Rolle dabei spielen könnte, bei der Öffentlichkeit das Vertrauen zur Union zu stärken, E. in der Erwägung, dass die Außentätigkeit der Union insgesamt und die GASP im Besonderen den Interessen der Union, vor allem der Nähe der betreffenden Drittländer und -regionen zum europäischen Modell und zu den europäischen Werten sowie der Tatsache Rechnung tragen muss, dass die Union sich als wichtiger geopolitischer Akteur auf der Weltbühne als eine politische, ökonomische, soziale und ökologische, dem Frieden verpflichtete Union von Staaten und Völkern, die nach den Grundsätzen der Demokratie, Rechts- und Sozialstaatlichkeit handelt, gebärdet und daher starke und zuverlässige Partner in Politik und Wirtschaft braucht, F. in der Erwägung, dass die Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit der gemeinsamen Außenpolitik vor kurzem durch das Veto untergraben wurde, das einige Mitgliedstaaten trotz der Bemühungen anderer Mitgliedstaaten, einen Kompromiss zu finden, zu bilateralen Fragen eingelegt haben; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten unparteiisch agieren und es unterlassen sollten, vom Vetorecht Gebrauch zu machen, und dieses Verfahren vielmehr auf äußerst heikle Fragen von nationaler Tragweite beschränken sollten, G. in der Erwägung, dass es sich bei der Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten nach wie vor um zentrale Ziele der GASP handelt und diese sich dabei vornehmlich auf wirtschaftliche Integration, Diplomatie, zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung konzentrieren sollte, H. in der Erwägung, dass die GASP und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), um glaubwürdig zu sein, mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet werden müssen, die ihren Zielen entsprechen, I. in der Erwägung, dass die Finanzierung der militärischen Operationen der Europäischen Union weiterhin nicht unter die demokratische Kontrolle durch die nationalen Parlamente und durch das Europäische Parlament fällt, Die Ratifizierung des Verfassungsvertrags als Hauptaspekt und grundlegende Option der GASP für 2007 1. vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union eine Außen- und Sicherheitspolitik, die den wichtigsten Herausforderungen wie etwa Globalisierung, gescheiterte und scheiternde Staaten, grenzüberschreitende Migration, internationaler Terrorismus, Energieabhängigkeit und Klimawandel wenigstens teilweise gerecht werden kann, ohne den Verfassungsvertrag, der von 18 Ländern ratifiziert worden ist, nicht gestalten kann; ist der Ansicht, dass die Wirksamkeit der GASP die Entwicklung der erforderlichen Ressourcen und Fähigkeiten voraussetzt, um die Sicherheit, Unabhängigkeit und Integrität der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu schützen; erinnert in diesem Zusammenhang an die in allen Mitgliedstaaten vorhandene breite Unterstützung für eine größere Rolle der Union in der Welt, da die Mitgliedstaaten einzeln nicht mehr diese Rolle für die Bürger wahrnehmen können; unterstreicht, dass die Notwendigkeit, den Verfassungsvertrag zum Abschluss zu bringen, eine der obersten Prioritäten für die derzeitige und die nächsten Ratspräsidentschaften der Europäischen Union darstellt; 2. hält die Schaffung des Amtes eines Außenministers für notwendig und hält es für unverzichtbar, dass dieser gleichzeitig Mitglied der Kommission und Vorsitzender des Außenministerrates ist, damit die GASP Kontinuität und Kohärenz bekommt und Europa mit einer Stimme sprechen kann; 3. vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Schaffung des neuen Amtes eines Außenministers der Europäischen Union mit einem echten Engagement der Mitgliedstaaten einhergehen sollte, eine wahre und wirksame gemeinsame Außenpolitik zu definieren und umzusetzen, die die allgemeinen Anliegen der Europäischen Union widerspiegelt; 4. stellt fest, dass die Beistandsklausel, die strukturelle Zusammenarbeit, der europäische Auswärtige Dienst und die einheitliche Rechtspersönlichkeit Beispiele für die dringend notwendigen Fortschritte des Verfassungsvertrags sind; 5. erinnert daran, dass der Konsens in Politik und Gesellschaft über eine stärkere Integration im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik eine tragfähige Grundlage dafür ist, den Verfassungsprozess voranzutreiben; 6. fordert die Staats- und Regierungschefs erneut eindringlich auf, den Verfassungsvertrag bis Ende 2008 abzuschließen, nicht nur als Vorbedingung für weitere Erweiterungen, sondern auch um es der Union zu ermöglichen, sowohl im Bereich der Außentätigkeit als auch im Bereich der GASP/ESVP wirksamer, transparenter und demokratischer tätig zu sein; Verbesserung der Wirksamkeit, Kohärenz und Sichtbarkeit der GASP 7. begrüßt die Errichtung der Europäischen Agentur für Verteidigung, die Entwicklung des Gefechtsverbandskonzepts, die Formulierung der Europäischen Nachbarschaftspolitik und die Anwendung der Solidaritätsklausel zur Abwehr terroristischer Bedrohungen oder Anschläge sowie die Bildung der Zivilen Planziele, der Teams für zivile Krisenreaktion und der Partnerschaft zur Friedensbildung im Rahmen des Stabilitätsinstruments; fordert die Kommission eindringlich auf, das Zivile Friedenskorps einzurichten, wie vom Parlament in mehreren Entschließungen gefordert wurde; 8. hält es für sinnvoller, dass der Rat und die Kommission ihre prozeduralen und organisatorischen Möglichkeiten nutzen und dabei auch die Verbindungen zwischen dem ersten und dritten Pfeiler stärken durch a) die Vorlage gemeinsamer Vorschläge des Hohen Vertreters für die GASP und der Kommission an den Rat, die sich sowohl auf die GASP als auch auf die Außentätigkeit beziehen, b) regelmäßige gemeinsame Treffen der Gruppe der mit Außenbeziehungen befassten Mitglieder der Kommission, des Hohen Vertreters für die GASP und von Delegationen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, um strategische Prioritäten besser zu bewerten und zu koordinieren, c) regelmäßige gemeinsame Treffen der Arbeitsgruppen des Rates und des Ausschusses der ständigen Vertreter, der Kommission und der Berichterstatter des Parlaments, um zu einem besseren Verständnis der Standpunkte der anderen zu gelangen, d) häufiges Zurückgreifen auf den Mechanismus der "EU Core Groups", der für die Behandlung von politischen Fragen im Zusammenhang mit Somalia 2004 erstmals ins Leben gerufen wurde und der einen Mechanismus darstellt, der institutionelle Kontakte stärkt und den Hohen Vertreter für die GASP sowie den Rat, die Kommission, den Vorsitz und diejenigen Mitgliedstaaten, die dazu bereit sind, zusammenbringt; hebt allerdings hervor, dass dieser Mechanismus sich besonders für außenpolitische Fragen eignet, die keine größeren Meinungsverschiedenheiten unter den Mitgliedstaaten zur Folge haben, gleichzeitig jedoch für eine beträchtliche Zahl von ihnen von Bedeutung sind, e) den vorbehaltlosen Austausch von Informationen, Berichten und Analysen, die von den Dienststellen, Delegationen, Sonderbeauftragten, Botschaften usw. der Europäischen Union und ihrer Einrichtungen sowie der Mitgliedstaaten zusammengetragen und erstellt wurden, f) die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den für außenpolitische Maßnahmen zuständigen Direktionen von Rat, Parlament und Kommission, indem regelmäßige Arbeitssitzungen und ein regelmäßiger Austausch auf oberster und mittlerer Ebene erleichtert werden, einschließlich der Rotation und des Austauschs von mit außenpolitischen Fragen befassten Bediensteten der Europäischen Gemeinschaft, g) die Förderung des Dialogs und die Einleitung der Verfahren zur Schaffung einer diplomatischen Akademie der Europäischen Union, h) die an die Kommission gerichtete Aufforderung, diejenigen Delegationen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, zu "Botschaften" der Union zu machen, i) die automatische Übertragung der Funktionen eines Sonderbeauftragten der Union für ein Drittland an den Leiter der EU-Delegation in diesem Land, wie im Fall der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien, j) die Verbesserung der gegenseitigen Beziehungen zwischen den 127 Delegationen und Vertretungen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und anderen Einrichtungen und Delegationen der Europäischen Union sowie den Außenministerien und Botschaften der Mitgliedstaaten andererseits, indem regelmäßige Kontakte und Treffen veranstaltet werden, praktische Unterstützung geleistet wird und ein gegenseitiger Austausch des diplomatischen Corps der Mitgliedstaaten und der Bediensteten der entsprechenden Einrichtungen erfolgt; 9. fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sind, ferner dazu auf, nach einer Unterrichtung der übrigen Mitgliedstaaten der Union ihre Vorschläge zu berücksichtigen und sich im Sicherheitsrat um ein abgestimmtes Vorgehen zu bemühen, das die Mehrheitsmeinung in Europa widerspiegelt; 10. fordert diejenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die auch Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sind, auf, ihre Koordinierung innerhalb dieses Rahmens zu verbessern, um die Wirksamkeit des Vorgehens der Europäischen Union auf der Weltbühne zu stärken, und in naher Zukunft über einen gemeinsamen Sitz Europas zu entscheiden; 11. vertritt die Auffassung, dass ohne die Einführung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in Fragen der GASP die Kohärenz, Wirksamkeit und Sichtbarkeit der Außentätigkeit der Union ernsthaft untergraben wird; 12. vertritt die Auffassung, dass mehr getan werden kann, um den politischen Dialog mit Drittländern und -regionen, vor allem mit wichtigen Partnern, zu intensivieren und auch, um bei den Beziehungen zu internationalen Organisationen verstärkt vorausschauend tätig zu werden; ist der Ansicht, dass das Netz der Delegationen der Kommission flexibler und dynamischer genutzt werden könnte; 13. erinnert daran, dass es notwendig ist, den politischen Dialog mit Drittländern auch hinsichtlich der Menschenrechte zu intensivieren; hält es darüber hinaus für erforderlich, dass die Gemeinschaftsorgane und die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass die Mitglieder ihrer Delegationen sachkundig sind sowie im Einklang mit den vom Rat verabschiedeten Menschenrechtsleitlinien handeln und sie anwenden; 14. erinnert in diesem Zusammenhang an die bedeutungsvolle Rolle, die die parlamentarische Diplomatie als ergänzendes Instrument der Beziehungen der Union zu Drittländern und regionen spielen kann; fordert den Rat und die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit den drei größten interparlamentarischen Versammlungen (Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU, Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer, Parlamentarische Versammlung der Europa-Lateinamerika-Partnerschaft) zu intensivieren, die eine wichtige Rolle spielen und in deren Rahmen sich Parlamentarier aus der gesamten Welt versammeln und somit ihre demokratische Legitimität fördern und wertvolle politische Foren für einen Gesamtdialog bieten; beauftragt die zuständigen Organe des Europäischen Parlaments, die verwaltungstechnische Unterstützung dieser interparlamentarischen Versammlungen entsprechend zu koordinieren und zu verstärken; 15. vertritt die Auffassung, dass die Union alle im Bereich der Außentätigkeit verfügbaren Instrumente ausschöpfen sollte, um dem aktuellen Mangel an Kohärenz abzuhelfen und die derzeit klaffende Lücke zwischen Fähigkeiten und Erwartungen ("capability-expectations gap") zu schließen, d.h. Instrumente wie etwa Strategien in den Bereichen Handel, Hilfe, Außenpolitik und ESVP sowie die externe Dimension der Umwelt-, Forschungs-, Verkehrs-, Agrar-, Fischerei- und Innenpolitik; Empfehlungen zu diversen thematischen Aspekten für das Jahr 2007 16. besteht darauf, dass, damit Wohlstand und Sicherheit gewährleistet sind, einer beschränkten Zahl von Bereichen, die enger an die Wünsche und Anliegen der europäischen Bürger und ihre Erwartungen an die Rolle der Union in internationalen Angelegenheiten anknüpfen, Priorität eingeräumt werden sollte, etwa der Konsolidierung der Demokratie, der menschlichen Sicherheit ("human security") und der Bekämpfung terroristischer Vereinigungen, der Steuerung der Migrationsströme, dem Dialog zwischen den Kulturen, der Energiesicherheit, dem Klimawandel, der Rüstungskontrolle und der Abrüstung, der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und dem Beitrag der Union zur Verringerung der Armut und zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele sowie der sozialen Entwicklung; 17. betont, dass es notwendig ist, das internationale System der Nichtverbreitung von Atomwaffen in all seinen Aspekten umzusetzen, sich aktiv für die Erhaltung des bestehenden Rüstungskontroll- und Abrüstungssystems einzusetzen, insbesondere für die konsequente Umsetzung und die umfassende Kontrolle des Chemiewaffenübereinkommens, für die universelle Anwendung des Übereinkommens über das Verbot von Landminen (Vertrag von Ottawa) sowie für das Inkrafttreten des Vertrags über das vollständige Verbot von Kernwaffenversuchen (CTBT), und Verhandlungen über neue Abrüstungsabkommen aufzunehmen, die unter anderem Kleinwaffen und weitere Reduzierungen von konventionellen Waffen und Atomwaffen in Europa betreffen; 18. äußert sich zutiefst besorgt über die Ankündigung des russischen Präsidenten Wladimir Putin, Russland sei nicht länger bereit, seine Teilnahme am Vertrag aus dem Jahr 1990 über konventionelle Streitkräfte in Europa fortzusetzen; vertritt die Auffassung, dass dies eine unangemessene Reaktion auf die Pläne zur Errichtung eines Raketenabwehrsystems darstellt; fordert, im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa den politischen Dialog über Fragen der Sicherheit, der Rüstungskontrolle und der Abrüstung wieder aufzunehmen; 19. fordert die Kommission auf, sich bei diesen prioritären Bereichen auf die politischen, handelspolitischen, wirtschaftlichen und finanziellen Instrumente und Strategien im Rahmen des ersten Pfeilers der bestehenden Verträge zu konzentrieren, um den Zielsetzungen der Union in Weltangelegenheiten besser zu dienen; vertritt die Auffassung, dass die Außentätigkeit der Europäischen Union auch von einer größeren Zahl von Frauen in Führungspositionen, unter Einschluss der GASP, profitieren könnte; 20. bekräftigt, dass die Europäische Sicherheitsstrategie der Union aktualisiert werden sollte, wobei deren zivil/militärischer dualer Ansatz sowie die wesentlichen Konzepte der Konfliktprävention und des wirksamen Multilateralismus beibehalten und Energiesicherheit, Klimawandel und die Verhinderung der Ausbreitung der Armut in der Welt als bedeutende Herausforderungen an die Sicherheit der Union mit einbezogen werden sollten; ist der Auffassung, dass insbesondere der Zusammenhang zwischen Sicherheit und Entwicklung und die besondere Bedeutung von sozio-ökonomischen Fragen berücksichtigt werden müssen; 21. weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Terrorismus eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit der Europäischen Union darstellt und unter Achtung und Verteidigung der gemeinsamen Werte der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten bekämpft werden muss, in enger Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern und in Übereinstimmung mit der von den Vereinten Nationen festgelegten Strategie; 22. bekräftigt, dass der Kampf gegen den Terrorismus zwar einen Schlüsselbereich der Außentätigkeit der Union darstellt, dass jedoch die Achtung der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheiten eine Priorität für die Europäische Union bleiben muss; ist der Auffassung, dass viel mehr getan werden sollte, um die internationale Zusammenarbeit beim Kampf gegen den Terrorismus auf der Grundlage des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen zu stärken; 23. unterstreicht die wichtige außenpolitische Dimension von Fragen im Zusammenhang mit Energiesicherheit, einschließlich der Abhängigkeit der Union von Energie und anderen strategischen Lieferungen aus Ländern und Regionen, die zunehmend instabil sind, sowie der Frage des Zugangs zu und der Erschließung von alternativen Energiequellen; lehnt jegliche Einschränkung von Energielieferungen als politisches Instrument ab und betont, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in der Energiepolitik untereinander solidarisch sein müssen; ist der Auffassung, dass alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden müssen, um eine derartige Abhängigkeit zu verringern; verlangt eine klare und starke außenpolitische Unterstützung der Strategie und der einzelnen Projekte, die der Diversifizierung der Energieversorgung dienen; 24. unterstreicht, dass die Europäische Union ein vitales Interesse daran hat, die Global Governance, die internationalen Institutionen und den Wert des Völkerrechts zu stärken; betont nachdrücklich die grundlegende Rolle der Vereinten Nationen bei der Weiterentwicklung der Global Governance; bekräftigt die Notwendigkeit, China und Indien als aufstrebende Staatsmächte sowie Russland in die Verantwortung für den Stand der Global Governance und für die Lösungen für globale Herausforderungen einzubeziehen, wobei auch die transatlantischen Partner in diesem Zusammenhang gemeinsam eine unverzichtbare Rolle spielen sollten; 25. betont, wie wichtig es ist, in der Außenpolitik der Europäischen Union, vor allem im Bereich der Nachbarschaft, die Dimension der regionalen Zusammenarbeit weiter auszubauen, indem die Beziehungen zum Schwarzmeerraum verstärkt und die Zusammenarbeit sowohl der Nachbarstaaten untereinander als auch zwischen der Union und ihren Nachbarstaaten gefördert werden, um zu regionalen Lösungen zu gelangen, die Stabilität, Entwicklung und Wohlstand fördern; 26. erinnert die Union daran, ihre Partner eindringlich aufzufordern, die Weiterentwicklung und Konsolidierung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit zu betreiben, da diese Kriterien die Grundlage für eine wohlhabende und sichere Welt bilden; 27. äußert in diesem Zusammenhang seine Besorgnis über den ersten Test einer Waffe zur Satellitenabwehr, der im Januar 2007 von China durchgeführt wurde; betrachtet dies als Anzeichen der Eskalation von Waffen im Weltraum; fordert den Rat auf, auf der Ebene der Vereinten Nationen die Initiative für die Aufnahme multilateraler Verhandlungen über ein internationales Verbot derartiger Waffen zu ergreifen; 28. begrüßt die neue Initiative der Vereinigten Staaten betreffend Konsultationen und eine ständige Information über ihr Raketenabwehrsystem; äußert seine Besorgnis über die Erklärungen von Präsident Putin, mit denen er auf die Pläne der Vereinigten Staaten reagiert hat, Teile ihres Raketenabwehrsystems in Polen und der Tschechischen Republik zu stationieren; fordert alle Beteiligten auf, den Dialog zu suchen; fordert die Vereinigten Staaten auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, die Konsultation im Zusammenhang mit und die Erläuterung ihrer Pläne für ein Raketenabwehrsystem, mit dem man Bedrohungen durch potenzielle neue Atommächte begegnen möchte, zu verbessern, so dass sowohl die NATO als auch die Europäische Union weiterhin vereint bleiben; fordert eine eingehende Diskussion dieser Vorschläge, einschließlich der Notwendigkeit, der Gefahrenabschätzung und der Möglichkeit, im Rahmen sowohl der Europäischen Union als auch der NATO verschiedene Sicherheitsbereiche einzurichten; hebt hervor, wie wichtig es ist, innerhalb des NATO-Russland-Rates Rücksprache über das Raketenabwehrsystem zu halten; 29. vertritt die Ansicht, dass aus Sicht der Außentätigkeit der Gemeinschaft weitaus größere Anstrengungen unternommen werden sollten, um der Ausbreitung von Armut in der Welt entgegenzuwirken, um Stigmatisierung und Diskriminierung zu bekämpfen und weit verbreitete Krankheiten einzudämmen; betont die Notwendigkeit, an den Verpflichtungen der Union im Hinblick auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele festzuhalten; 30. begrüßt die Anstrengungen der Kommission und des Rates zur Bewältigung des Problems der illegalen Einwanderung und Niederlassung als wichtigen Teil der Außentätigkeit der Europäischen Union in ihren Beziehungen zu den Herkunfts- wie auch den Transitländern; ist der Ansicht, dass die Entwicklungszusammenarbeit vor allem mit afrikanischen Ländern unter Einbeziehung der grundlegenden Ursachen der massiven Zuwanderung intensiviert werden sollte, einschließlich eines größeren Engagements der Europäischen Union bei der Lösung von Konflikten und der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Bekämpfung der illegalen Einwanderung eine Aufgabe von Justiz und Polizei ist und dass die Europäische Union bei ihrem Vorgehen das Problem der illegalen Einwanderung auch an der Wurzel anpacken muss; weist darauf hin, dass die Bekämpfung der illegalen Einwanderung eine Aufgabe von Justiz und Polizei ist, was den Einsatz militärischer Mittel und von Kapazitäten im Rahmen der ESVP ausschließt; 31. weist erneut auf seine oben genannte Entschließung vom 14. Februar 2006 zu der Menschenrechts- und Demokratieklausel in Abkommen der Europäischen Union hin und fordert die Kommission und den Rat auf, den Empfehlungen in dieser Entschließung nachzukommen, um eine bessere Handhabung der verschiedenen Abkommen zwischen der Union und den zahlreichen Partnerländern zu gewährleisten, in denen Demokratieklauseln durchweg ein wesentliches Element darstellen; bekräftigt sein Eintreten gegen die Straflosigkeit von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderer schwerer Verstöße gegen die Menschenrechte schuldig gemacht haben, indem unter anderem die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs gestärkt wird; 32. fordert den Rat und die Kommission auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und unverzüglich den Empfehlungen nachzukommen, die in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Februar 2007 zu der behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen unterbreitet werden [22]; 33. unterstreicht die Notwendigkeit der konkreten Festschreibung von Klauseln betreffend den Schutz der Menschenrechte, die Nichtverbreitung von Waffen und die Bekämpfung von Terrorismus in Abkommen aller Arten mit Drittländern, unter Vermeidung aller ad hoc vorgenommenen Änderungen, um Kohärenz und Wirksamkeit zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, im Rahmen des neuen Stabilitätsinstruments, des Instruments zur Beitrittsvorbereitung, des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments sowie des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit innerhalb der jeweiligen rechtlichen Grenzen dieser Instrumente Vorschläge für die Bereitstellung von technischer und finanzieller Hilfe für Drittländer vorzulegen, um diesen zu helfen, ihre aus den oben genannten Klauseln erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen; besteht darauf, dass sichergestellt wird, dass diese Instrumente so benutzt werden, dass sie mit dem neuen Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte kohärent und ergänzend wirken; Prioritäten in den einzelnen geographischen Gebieten für das Jahr 2007 34. empfiehlt, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Erweiterung der Europäischen Union auch 2007 ein vorrangiges Ziel auf der politischen Agenda der Union bleibt — allerdings ein Ziel, das mit der Fähigkeit der Union in Einklang stehen muss, neue Mitgliedstaaten aufzunehmen (unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Erweiterung auf die europäischen Institutionen, auf ihre finanziellen Ressourcen und auf ihre Fähigkeit, ihre politischen Ziele zu verfolgen) —, die Europäische Nachbarschaftspolitik zu intensivieren, auch durch Initiativen zur Stärkung der wirtschaftlichen, politischen, sicherheits- und energiepolitischen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern im Schwarzmeerraum, die Bemühungen fortzusetzen, gemäß der Agenda von Thessaloniki zur Stabilisierung der westlichen Balkanländer beizutragen, einschließlich der Vorbereitungen im Hinblick auf einen Beitritt zur Europäischen Union, die Verhandlungen mit Serbien über ein Stabilisierungsund Assoziierungsabkommen wieder aufzunehmen, die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Mittelmeerraum zu intensivieren, eine ausgewogene, weit reichende Partnerschaft mit Russland zu entwickeln, die internationale Herausforderungen, Handels- und Energiefragen, vor allem aber Fragen wie Demokratisierung und Menschenrechte umfasst, und die Beziehungen zu Zentralasien durch eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit den in der Region tätigen einschlägigen internationalen Einrichtungen zu vertiefen; 35. ist der Auffassung, dass die Förderung der nationalen Solidarität, der Stabilität, des Friedens und der demokratischen und wirtschaftlichen Entwicklung weiterhin zu den Prioritäten der Politik der Europäischen Union gegenüber Afghanistan in den kommenden Jahren gehören muss; setzt sich für eine zuverlässige und mittelfristig planbare Finanzierung dieser Aufgaben ein; hält es für erforderlich, dass die Europäische Union insbesondere die Entwicklung starker nationalstaatlicher Institutionen, die ökonomische, soziale und kulturelle Entwicklung des Landes, die Abrüstung der privaten Milizen und die Bekämpfung von Drogenanbau und -handel unterstützt; 36. begrüßt die neue Initiative zu Zentralasien, die von der deutschen Ratspräsidentschaft vorgestellt wurde und die zu einem wirksameren und engagierteren außenpolitischen Vorgehen der Europäischen Union gegenüber dieser Region führen könnte; ist der Auffassung, dass sich mit Hilfe dieser Initiative eine einzigartige, weit reichende Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Ländern Zentralasiens entwickeln könnte; vertritt die Ansicht, dass die Europäische Union ein vitales Interesse an einer größeren Stabilität der Wirtschaftsentwicklung und einer besseren Staatsführungs- und Menschenrechtsbilanz in der Region hat; 37. verweist im Hinblick auf einen wirksamen Multilateralismus erneut auf die Notwendigkeit, die Reform der Vereinten Nationen in ihrer Gesamtheit fortzusetzen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Reform des Sicherheitsrats liegen sollte; begrüßt in diesem Zusammenhang die vielversprechenden Reformbemühungen, die von der Präsidentin der Generalversammlung eingeleitet wurden; 38. vertritt die Ansicht, dass die Europäische Union alles in ihrer Macht Stehende tun sollte, um zur Stabilisierung der Lage im Libanon beizutragen, und dass die Kommission die Art und Weise, in der die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union verwendet wird, genau und gründlich überwachen sollte; fordert den Rat auf, sich im Rahmen des Nahost-Friedensquartetts (EU, USA, Russische Föderation und Vereinte Nationen) zu verpflichten, die Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern voranzubringen, um eine umfassende Friedenslösung auf der Grundlage zweier sicherer und lebensfähiger Staaten herbeizuführen; empfiehlt ebenfalls, dass sich die Union dem Standpunkt des Quartetts (Verpflichtung zur Gewaltfreiheit, Anerkennung Israels und Anerkennung aller früheren Abkommen und Verpflichtungen, einschließlich des Fahrplans für den Frieden (road map)) nachdrücklicher anschließt; dabei sollten die neue Palästinensische Regierung der Nationalen Einheit und die Anerkennung der bisherigen Vereinbarungen mit Israel Anlass für ein intensiveres Engagement der Europäischen Union in Palästina sein; unabhängig davon sollten die Grenzen von 1967 von der israelischen und der palästinensischen Regierung grundsätzlich als die Grenze zwischen zwei unabhängigen, gegenseitig anerkannten Staaten respektiert werden; ist der Auffassung, dass sich diesbezüglich auch die direkte Einbeziehung der Arabischen Liga als fruchtbar erweisen könnte; unterstützt die Forderung des Quartetts nach weiterer internationaler Unterstützung für das palästinensische Volk; 39. empfiehlt ferner, Maßnahmen zur Stärkung der transatlantischen Beziehungen sowohl mit den Vereinigten Staaten als auch mit Lateinamerika zur Förderung des Integrationsprozesses dieses Kontinents zu ergreifen, auf einer gleichberechtigten Basis, einschließlich der Bekämpfung des Terrorismus unter gleichzeitiger Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts, durch ein neues Transatlantisches Partnerschaftsabkommen, das die derzeitige Neue Transatlantische Agenda ersetzt; schlägt diesbezüglich für ein derartiges Transatlantisches Partnerschaftsabkommen die Schaffung eines Mechanismus für eine regelmäßige Überprüfung ähnlich dem Mechanismus für die Überprüfung der Europäischen Sicherheitsstrategie vor, bei dem Experten aus der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten unaufhörlich bestrebt sind, die Transatlantische Partnerschaft zu verbessern, um auf diese Weise ihr volles Potenzial auszuschöpfen; 40. empfiehlt ferner, die Verhandlungen über das Partnerschaftsabkommen mit China voranzubringen, vorausgesetzt im Bereich Demokratie und Menschenrechte werden wesentliche Fortschritte erzielt, die strategische Partnerschaft mit Indien zu vertiefen, die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Japan und der ASEAN zu verstärken und bei der endgültigen Lösung noch ungeklärter Fragen auf der Koreanischen Halbinsel nach einer aktiven Rolle zu streben, die sich nicht nur auf die Finanzierung begrenzen darf; 41. empfiehlt nachdrücklich, Maßnahmen zu ergreifen, um eine stärkere Basis bei der Umsetzung der Strategie EU-Afrika zu schaffen, indem über traditionelle Entwicklungshilfestrategien hinausgegangen wird, vor allem im Hinblick auf die bevorstehende portugiesische Präsidentschaft, die das nächste Gipfeltreffen EUAfrika ausrichten wird, und den regionalen lateinamerikanischen Integrationsprozess voranzutreiben, indem das Assoziierungsabkommen zwischen Europäischen Union und Mercosur zum Abschluss gebracht und Verhandlungen über vergleichbare Abkommen mit den zentralamerikanischen Ländern und der Anden-Gemeinschaft aufgenommen werden; 42. hebt die Notwendigkeit hervor, dem Barcelona-Prozess neuen Auftrieb zu verleihen, um die ausgewogene wirtschaftliche, soziale und demokratische Entwicklung der betreffenden Länder zu stärken; 43. vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union im Hinblick auf die bevorstehende Entscheidung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über einen umfassenden Vorschlag für eine Festlegung des Status des Kosovo vorbehaltlos bereit sein muss, ihre neuen Aufgaben und Zuständigkeiten in dieser Region wahrzunehmen und sich somit vereint und gemeinsam zu der neuen Resolution des Sicherheitsrates, die die Resolution 1244 (1999) ersetzt, zu positionieren; fordert den Rat ferner auf, in Bezug auf die auf Eis gelegten Konflikte im Südkaukasus und in Transnistrien entschlossenere und wirksamere Maßnahmen zu ergreifen; 44. verweist auf seine umfangreichen Entschließungen und Berichte zu den verschiedenen geographischen Gebieten, die für die Union von Interesse sind, da sie wertvolle Beiträge zu der Debatte über die Art und Weise enthalten, in der die Politik der Union gegenüber diesen geographischen Gebieten gestaltet werden sollte; Parlamentarische Kontrolle der GASP 45. nimmt den Jahresbericht mit der Beschreibung der Tätigkeit im Rahmen der GASP im Jahr 2005 zur Kenntnis, den der Rat am 30. Juni 2006 vorgelegt hat; betont die Notwendigkeit, dass der Rat das Parlament nicht nur informiert, sondern es vor allem in die Beratungen über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP für 2007 umfassend einbezieht; bedauert, dass der Rat erneut das Recht des Parlaments missachtet hat, jährlich vorab zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik konsultiert zu werden, wie in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union und in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 festgelegt ist; 46. stellt fest, dass es trotz dieses Verstoßes des Rates gegen Artikel 21 des EU-Vertrags aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht möglich ist, wegen der Praxis des Rats den Gerichtshof anzurufen, da nach Artikel 46 des EU-Vertrags Artikel 21 nicht zu der umfassenden Liste der Fälle gehört, in denen die Bestimmungen des EG-Vertrags betreffend die Zuständigkeit des Gerichtshofs auch den Bereich der GASP betreffen; 47. bringt jedoch seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass der Rat sich — wie er sogar selbst in den Einleitungen zu den Jahresberichten feststellt — darauf beschränkt hat, das Parlament nur zu informieren und eine mit Erläuterungen versehene Liste der im Vorjahr durchgeführten GASP-Aktivitäten vorzulegen, statt das Parlament tatsächlich zu Beginn jedes Jahres über die wichtigsten Hauptaspekte und grundlegenden Optionen für dieses Jahr, einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen, wie in Artikel 28 des EU-Vertrags vorgesehen zu konsultieren und dem Parlament danach Bericht zu erstatten, ob und, falls ja, in welcher Weise der Beitrag des Parlaments berücksichtigt wurde, und weist darauf hin, dass einen faktischen Verstoß gegen den Wesensgehalt von Artikel 21 darstellt; 48. fordert den Rat auf, diesem Missstand abzuhelfen, indem er die Nummern 42 und 43 der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung, die am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, umfassender und flexibler auslegt, um das Recht des Parlaments zu garantieren, jährlich im Voraus über die zu behandelnden Aspekte und Optionen der GASP konsultiert zu werden; betont, dass nichts in den bestehenden Verträgen darauf hinweist, dass die in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union genannte Anhörung des Parlaments eine andere Bedeutung hat als die, die ihr üblicherweise im EU-Recht zukommt; 49. nimmt insbesondere Nummer 42 und Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung von 2006 zur Kenntnis, die die Finanzierung der GASP betreffen und einen strukturierten Dialog zwischen Parlament und Rat vorsehen, der zu einer echten Konsultation mit dem zuständigen Ausschuss beitragen könnte, wenn er in konstruktiver und flexibler Weise interpretiert wird; begrüßt in diesem Sinne den erläuternden Briefwechsel zwischen dem finnischen Ratsvorsitz und den Vorsitzenden der beiden beteiligten Ausschüsse, durch den die Auflage, wonach das Parlament konsultiert werden muss, teilweise eingelöst wird; 50. warnt vor einer restriktiven Auslegung von Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung von 2006, die dazu führen könnte, dass das Recht des Parlaments auf eine echte Konsultation zu Beginn jedes Jahres über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen für dieses Jahr in Einklang mit Artikel 21 des EU-Vertrags umgangen wird; 51. betont seine Bereitschaft, zu Anfang jedes Jahres eine Aussprache mit dem Rat und dem Hohen Vertreter/Generalsekretär des Rates über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP für das kommende Jahr zu führen, da dies einen idealen Rahmen für die Anhörung des Parlaments bietet; hält es darüber hinaus für besonders sinnvoll, dass die jeweiligen Bewerber um den Posten des Hohen Vertreters/ Generalsekretärs programmatische Erklärungen vor dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments abgeben; 52. ermutigt den Rat und die Mitgliedstaaten, die parlamentarische Kontrolle der ESVP weiter zu verstärken, indem sichergestellt wird, dass das Europäische Parlament durch den in der neuen internstitutionellen Vereinbarung vorgesehenen Mechanismus des strukturierten Dialogs und durch eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten eine wichtigere Rolle übernimmt; 53. betont, wie wichtig die wirkliche Einbeziehung des Parlaments bei der Diskussion und dem Verfahren für den Abschluss internationaler Verträge und Abkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten ist; 54. schlägt vor, dass Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere die Kontrolle von Nachrichten- und Sicherheitsdiensten durch das Parlament zu verstärken, was folgende Bereiche betrifft: a) Beziehungen zwischen Organen und Einrichtungen der Europäischen Union: - indem dem Parlament die Befugnis übertragen wird, den Koordinator für Terrorismusbekämpfung sowie die Direktoren des Gemeinsamen Lagezentrums der Europäischen Union (SitCen), des Satellitenzentrums der Europäischen Union (EUSC) und der Europäischen Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) zu ernennen und zu entlassen; - indem sichergestellt wird, dass der Koordinator für Terrorismusbekämpfung und die Direktoren von SitCen, EUSC und Eurojust dem Parlament einen jährlichen Bericht über die Tätigkeit und die Haushaltsführung ihrer Behörden vorlegen und dass alle nachfolgenden Empfehlungen und Bemerkungen des Parlaments gebührend berücksichtigt werden; b) Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union: - indem eine Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten aufgebaut wird, um eine demokratische Kontrolle der Nachrichtendienste und -organe in der Europäischen Union zu gewährleisten und Transparenz und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zu gewährleisten, was die Tätigkeit der Sicherheits- und Nachrichtendienste auf EU- und nationaler Ebene betrifft; - durch Aktualisierung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 7. November 2002 über die Finanzierung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union [23], um sensible Informationen in alle Tätigkeitsbereiche der GASP aufzunehmen und zu garantieren, dass dem Parlament uneingeschränkt alle den gesamten Raum betreffenden Informationen zugänglich gemacht werden; - durch Stärkung insbesondere der Rolle des bestehenden Sonderausschusses des Europäischen Parlaments gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. November 2002 über den Zugang des Europäischen Parlaments zu sensiblen Informationen des Rates im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik [24] damit dieser in der Lage ist, die neuen Sicherheitsorgane auf EU-Ebene (EUSC, SitCen, Amt des Koordinators für Terrorismusbekämpfung, Eurojust und EU-Militärstab) zu überwachen; - indem dem Amt des für die Bekämpfung des Terrorismus zuständigen Koordinators der Europäischen Union durch eine Stärkung seiner Kompetenzen und seines Mandats wirkliche Befugnisse zugesichert werden; c) Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Drittländern: - durch Aufnahme eines Austausches von Informationen und bewährten Methoden zwischen dem Sonderausschuss des Parlaments und den für das Nachrichtenwesen zuständigen Ausschüssen im US-Kongress; - indem Drittländer und insbesondere Beitrittsländer oder assoziierte Länder ersucht werden, sensible Informationen oder nachrichtendienstliches Material betreffend die GASP, über das sie verfügen, ihren EU-Partnern über ihre Parlamente oder Regierungen zugänglich zu machen; Finanzierung der GASP/ESVP 55. hält den Gesamtbetrag von 1,74 Mrd. Euro für die GASP für den Zeitraum 2007-2013 für nicht ausreichend, um die Ziele der Union als "global player" zu erreichen; erkennt jedoch an, dass die für die GASP für das Jahr 2007 zugesagte Mittelausstattung von 159,2 Mio. Euro gegenüber früheren Mittelausstattungen eine bedeutende Verbesserung darstellt; 56. begrüßt die zwischen Parlament und Rat erzielte Einigung über die Aufstockung der Haushaltsmittel für die GASP, wonach für die GASP im Zeitraum 2007-2013 mindestens 1,74 Mrd. Euro bereitgestellt werden; weist darauf hin, dass dies mehr als dem Dreifachen der im Rahmen der vorausgegangenen finanziellen Vorausschau bereitgestellten Mittel entspricht, und dass genau aus diesem Grund strengere Maßnahmen für die parlamentarische Kontrolle und eine bessere Zusammenarbeit seitens des Rates erforderlich sind; 57. begrüßt die bereits erwähnte Interinstitutionelle Vereinbarung über Haushaltsdisziplin und wirtschaftliche Haushaltsführung von 2006, die insbesondere die Beteiligung des Parlaments am Entscheidungsprozess im Rahmen der GASP verstärkt, eine stärkere demokratische Kontrolle der Außentätigkeit der Union und der Finanzierung der im Rahmen der GASP durchgeführten Maßnahmen ermöglicht und die früheren Bestimmungen der GASP über eine regelmäßige politische Konsultation mit dem Europäischen Parlament konsolidiert und verstärkt; 58. vertritt die Ansicht, dass eine echte finanzielle Bewertung der Auswirkungen auf den EU-Haushalt bislang durch den Umstand erschwert wurde, dass der Rat keine zweckdienlichen Informationen geliefert hat, obwohl gemeinsame Sitzungen zu dieser Frage in den letzten Jahren stattgefunden haben; vertritt die Ansicht, dass mit der Unterzeichnung der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung von 2006 nunmehr die Zeit gekommen ist, diese Bestimmungen, die nun eindeutig festgeschrieben wurden, in Buchstaben und Geist umzusetzen; 59. bedauert das bisherige Verhalten des Rates, der dem Parlament substanzielle, den Finanzbereich betreffende Informationen erst zur Verfügung gestellt hat, nachdem die endgültigen Entscheidungen bereits getroffen waren, so dass das Verfahren seinen eigentlichen Sinn verlor; begrüßt jedoch einige in dieser Hinsicht zu verzeichnende Verbesserungen, besonders im Zusammenhang mit der neuen Mission im Kosovo, und hofft, dass diese Verbesserungen von Dauer sein werden; 60. verweist in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die Nummern 42 und 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung von 2006; betont insbesondere die Notwendigkeit, dass der Rat das Parlament bis zum 15. Juni jedes Jahres in voller Übereinstimmung mit der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung zu einem strategischen Dokument konsultiert, in dem die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen, skizziert sind; betont, dass auch eine Bewertung der im Vorjahr durchgeführten Aktionen Teil dieses Berichts sein sollte und vertritt die Ansicht, dass all dies zusammen die Grundlage für eine echte Verbesserung der demokratischen Kontrolle bilden könnte; 61. bedauert in Anbetracht des bereits nicht ausreichenden Betrags, der der GASP für den Zeitraum 2007-2013 zugewiesen wurde, dass der spezifische Artikel im Haushaltskapitel über die GASP, der den Sonderbeauftragten der Europäischen Union gewidmet ist, nicht verhindert, dass Ämter dieser Art überhand nehmen, die per definitionem nur für besondere Fälle benannt werden und die Rolle der Delegationen der Kommission am Ort nicht schwächen sollten; 62. erinnert daran, dass die Ausgaben für die Sonderbeauftragten der Europäischen Union durch den Haushaltsplan der GASP abgedeckt sind, und dass alle einschlägigen Bestimmungen von Nummer 42 der Interinstitutionellen Vereinbarung von 2006 auch für die finanziellen Auswirkungen der Verlängerung ihrer Mandate gelten; vertritt die Ansicht, dass Kriterien für die Ernennung und Bewertung der EU-Sonderbeauftragten festgelegt werden müssen, einschließlich der Definition und des Zwecks ihrer Aufgaben, der Dauer ihrer Mandate, der Koordinierung und Komplementarität mit den Delegationen der Kommission unter dem ersten Pfeiler und einer Bewertung ihres möglichen zusätzlichen Nutzens; fordert Rat und Kommission auf, in diesem Sinne zusammenzuarbeiten und einen rechtzeitigen Zugang zu ihren Bewertungsberichten zu ermöglichen, die substanzielle, fundierte und objektive Informationen enthalten und unter der Zuständigkeit des Hohen Vertreters für die GASP ausgearbeitet werden sollten; 63. äußert insbesondere Besorgnis darüber, dass für gemischte Aktionen der GASP, die mit Ausgaben im Bereich ziviler Aktionen wie im Bereich von militärischen und Verteidigungsmaßnahmen einhergingen, eine parlamentarische Kontrolle bisher kaum möglich war; weist darauf hin, dass dies aus der unübersichtlichen Situation resultiert, wonach die nationalen Parlamente Einblick in den militärisch/verteidigungspolitischen Teil der Finanzierung haben, das Europäische Parlament aber nur Einblick in die zivilen Aspekte erhält; betont, dass solche kombinierten zivilen und militärischen Aktionen in vollem Umfang kontrolliert werden sollten, und fordert den Rat und die Kommission in diesem Sinne auf, sich uneingeschränkt an der Suche nach Mitteln und Wegen zu beteiligen, ein vollständiges Bild dieser Missionen und ihrer vielschichtigen Finanzierungsstruktur zu erhalten; 64. bedauert, dass die Interinstitutionelle Vereinbarung von 2006 nicht explizit vorsieht, dass die gemeinsamen Kosten für Militäroperationen im Rahmen der ESVP aus dem Haushalt der Europäischen Union finanziert werden, wodurch die bestehende Praxis der Mitgliedstaaten, auf Ergänzungshaushalte oder Anschubfinanzierungen zurückzugreifen, abgeschafft würde; 65. bedauert deshalb, dass in der Interinstitutionellen Vereinbarung von 2006 keine Änderung der derzeit geltenden Regeln vorgesehen ist, wie etwa des Grundsatzes, dass jede beteiligte Partei die anfallenden Kosten selbst trägt ("costs lie where they fall"), oder irgendwelcher anderer Ad-hoc-Vorkehrungen wie z.B. des so genannten "ATHENA-Mechanismus"; erinnert daran, dass durch solche Regelungen die finanzielle Bürde, die von denjenigen Mitgliedstaaten getragen wird, die vor Ort den größten Beitrag leisten, zu einer dauerhaften Belastung wird, wodurch die künftige Beteiligung an ESVP-Operationen in Frage gestellt und eine Situation geschaffen wird, die leicht vermieden werden könnte, wenn solche Operationen aus dem Haushalt der Europäischen Union finanziert werden; 66. bedauert, dass der Rat in mindestens einem Fall bestimmte Kosten im Rahmen des zwischen den Regierungen vereinbarten "ATHENA-Mechanismus" finanziert hat, obwohl die Kommission eindeutig die Ansicht vertrat, dass diese Ausgaben aus dem EU-Haushalt finanziert werden sollten; vertritt die Ansicht, dass Rat und Kommission verpflichtet sind, das Parlament in Zweifelsfragen zu informieren und zu konsultieren, und kann einseitige Beschlüsse des Rates nicht akzeptieren; 67. fordert den Rat auf, das Parlament über die im Dezember 2006 angenommenen neuen Bestimmungen zum "ATHENA-Mechanismus" zu informieren; zeigt sich befremdet darüber, dass der Rat es nicht für notwendig gehalten hat, das Parlament in den beiden gemeinsamen Sitzungen im Herbst 2006 hierüber zu informieren, zumal diese Frage bereits früher in diesem Jahr diskutiert worden war; 68. fordert folglich eine neue Haushaltsmethodik, um Transparenz in den ESVP-Ausgaben zu erhöhen und die Entwicklung der militärischen und zivilen Fähigkeiten, die zur Erreichung der Ziele der Europäischen Sicherheitsstrategie erforderlich sind, zu unterstützen, wobei a) in einer ersten Phase der Rat ein Haushaltsdokument erarbeiten sollte, das die Zusagen der Mitgliedstaaten zur Erfüllung des zivilen Planziels 2008 und des militärischen Planziels 2010 aufzeigt; b) in einer zweiten Phase die Mitgliedstaaten sich gegenüber der ESVP durch einen "virtuellen" Haushalt verpflichten sollten, in dem sie auf Mehrjahresbasis die für die Finanzierung der Ausrüstung und des Personals für die ESVP-Operationen erforderlichen Mittel zusagen würden; dieses Dokument würde die Mittel ausweisen, die die Mitgliedstaaten bereit sind, für die ESVP bereitzustellen; dadurch sollte eine bessere Transparenz bezüglich der militärischen Ausgaben gewährleistet werden; dies sollte jährlich gemeinsam vom Europäischen Parlament und den Parlamenten der Mitgliedstaaten erörtert werden; c) endgültige gemeinsame Beschlüsse über die Rationalisierung des Haushaltsplans für die GASP und die ESVP getroffen werden sollten, einschließlich der Berücksichtigung der Ausgaben der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsdimension, innerhalb des überarbeiteten Finanzsystems der Europäischen Union, das für den Zeitraum 2008-2009 geplant ist; 69. stellt fest, dass nicht verwendete GASP-Mittel, besonders Wiedereinziehungen von der Kommission als ausgewiesene Einnahmen im Sinne der Haushaltsordnung behandelt und im darauf folgenden Jahr wieder in die Haushaltslinien eingesetzt werden; bezweifelt, dass dies mit den Bestimmungen der Haushaltsordnung vereinbar ist, und fordert den Rechnungshof auf, diese Angelegenheit zu prüfen; * * * 70. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der NATO und dem Präsidenten der Versammlung des Europarats zu übermitteln. [1] ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1. [2] ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 182. [3] ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 88. [4] ABl. C 288 E vom 25.11.2006, S. 59. [5] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0495. [6] ABl. C 300 E vom 9.12.2006, S. 267. [7] ABl. C 290 E vom 29.11.2006, S. 396. [8] ABl. C 300 E vom 9.12.2006, S. 482. [9] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0566. [10] ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 226. [11] ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S.235. [12] ABl. C 82 E vom 1.4.2004, S. 610. [13] ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 240. [14] ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 233. [15] 11 ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 253. [16] 12 ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 112. [17] 1 ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 341. [18] 2 ABl. C 290 E vom 29.11.2006, S. 107. [19] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0569. [20] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0568. [21] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [22] Angenommene Texte, P6_TA(2007)0032. [23] ABl. C 283 vom 20.11.2002, S. 1. [24] ABl. C 298 vom 30.11.2002, S. 1. --------------------------------------------------