52007DC0808

Mitteilung der Kommission - Vermittlung und Erwerb von Finanzwissen /* KOM/2007/0808 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 18.12.2007

KOM(2007) 808 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION

VERMITTLUNG UND ERWERB VON FINANZWISSEN

MITTEILUNG DER KOMMISSION

VERMITTLUNG UND ERWERB VON FINANZWISSEN

1. EINLEITUNG

Die Vermittlung von Finanzwissen soll dem Einzelnen Finanzprodukte und –konzepte näherbringen und ihm das nötige Rüstzeug an die Hand geben, um sich in diesem Bereich zurechtzufinden und bei Finanzdienstleistungen in Kenntnis der Risiken und Chancen die richtige Entscheidung zu treffen. Finanzwissen sollte ein Leben lang erworben werden. Die Vermittlung von Finanzwissen stellt eine Ergänzung zu den legislativen Bemühungen dar, angemessene Verbraucherinformationen, einen angemessenen Verbraucherschutz und eine angemessene Verbraucherberatung sicherzustellen[1]. Zusammengenommen helfen diese Maßnahmen den Verbrauchern, die für ihre persönliche Finanzlage besten Entscheidungen zu treffen.

Zahlreiche internationale Studien belegen, dass das Finanz- und Wirtschaftswissen der Verbraucher generell gering ist. Da Angebot und Komplexität der angebotenen Finanzdienstleistungen aber durch Innovation und Globalisierung zunehmen, gewinnt auch das Finanzwissen der Bürger zunehmend an Bedeutung. Die derzeitigen Schwierigkeiten auf dem amerikanischen Markt für Hypothekarkredite an Haushalte mit geringer Bonität, auf dem sich viele Verbraucher teilweise in Unkenntnis der Produktmerkmale über ihre Verhältnisse verschuldet haben, zeigen das ganze Ausmaß des Problems. Auch wenn den Mitgliedstaaten hier eine zentrale Rolle zukommt, so kann die EU sie in ihrer Aufgabe unterstützen.

Die Bedeutung eines soliden Finanzwissens ist sowohl allgemein als auch auf Gemeinschaftsebene anerkannt, wie das Weißbuch zur Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005-2010[2], das im Mai 2007 vorgelegte Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt[3] und die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Finanzdienstleistungspolitik vom Juli 2007[4] zeigen. Angesprochen wurde das Thema auch in den Schlussfolgerungen des ECOFIN-Rates vom 8. Mai 2007, in denen der Rat die Mitgliedstaaten um „erhebliche Verstärkung der Bemühungen um Sensibilisierung der Haushalte für ihr Bedürfnis, sich hinreichende Informationen und hinreichende Kenntnisse zu verschaffen“ ersucht, „wobei ggf. die Zuständigkeiten und Initiativen der Finanzwirtschaft mitberücksichtigt werden sollten, so dass die Haushalte besser gewappnet sind und gleichzeitig ein angemessener Investorenschutz gewahrt wird“.

In ihrer Mitteilung „Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts”[5] bezeichnet die Kommission die Vermittlung von Finanzwissen als wesentlichen Teil ihrer Bemühungen, den europäischen Bürger unmittelbar von den Vorteilen des Binnenmarkts profitieren zu lassen und ihn insbesondere in die Lage zu versetzen, nicht nur im In- oder Ausland das beste Finanzdienstleistungsangebot ausfindig zu machen, sondern auch Grundkenntnisse für seine persönlichen Finanzen zu erwerben.

Ziel dieser Mitteilung ist es, die Aufstellung von Programmen für die Vermittlung von Finanzwissen zu erleichtern, indem

- das Bewusstsein dafür geschaffen wird, dass der geringe Kenntnisstand in diesem Bereich erhöht werden muss,

- in der EU die erstklassige Vermittlung von Finanzwissen sowie der Austausch vorbildlicher Praktiken ermutigt und gefördert wird,

- bestimmte praktische Hilfsmittel, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen, entwickelt werden.

2. DIE ZUNEHMENDE BEDEUTUNG DER VERMITTLUNG UND DES ERWERBS VON FINANZWISSEN

Die Finanzdienstleistungsbranche entwickelt sich in rasantem Tempo. Dank Innovation und Globalisierung kann der Einzelne aus einer wachsenden Zahl von Produkten und Dienstleistungen auswählen, die auf unterschiedliche Bedürfnisse und Verhältnisse zugeschnitten sind. Technologische Fortschritte, neue elektronische Zustellungsmöglichkeiten und die Integration der Finanzmärkte haben das Spektrum der angebotenen Dienstleistungen erweitert und die Möglichkeiten ihrer Inanspruchnahme vergrößert. Doch sind die Produkte in den Augen vieler Bürger kompliziert und lässt sich ihre künftige Wertentwicklung nur schwer beurteilen. Die Informationen sind nach wie vor sehr ungleich verteilt: selbst relativ einfache Finanzprodukte können dem durchschnittlichen Bürger mit geringem oder gar keinem Finanzwissen recht kompliziert erscheinen. Neuere Studien zeigen, wie groß die Schwierigkeiten der Verbraucher in diesem Bereich sind.

- Für den Einzelnen ist die Finanzwelt oft nur schwer verständlich. Die Menschen erkennen in zunehmendem Maße, dass ihnen Grundkenntnisse für die Abwicklung und das Verständnis von Finanzgeschäften fehlen, was sich erheblich auf ihre Fähigkeit auswirken kann, mit Anbietern zu verhandeln und von ihnen das beste Angebot zu erhalten. Eine ungarische Studie hat ergeben, dass die Verbraucher grundlegende Finanzbegriffe nicht kannten. So wussten 70 % der Befragten nicht, was Inflation ist[6]. Eine in Frankreich, Spanien und Italien durchgeführte Studie ergab ferner, dass ein großer Teil der niedrigen Einkommensgruppen nicht auf Kostenunterschiede und Unterschiede bei den Geschäftsbedingungen von Finanzinstituten achtet und diese auch nicht bewerten konnte[7].

- Nicht selten überschätzt der Einzelne sein Finanzwissen. Verbraucher dürften nur dann auf Bildungsangebote ansprechen, wenn sie einsehen, dass Finanzwissen für sie von Belang ist. Ein erster Schritt besteht deshalb in der Sensibilisierung all derjenigen, die sich ihrer Wissenslücken nicht bewusst sind. Bei Erhebungen in den USA schätzten die Befragten ihre Finanzkenntnisse zwar gut ein, zeigten beim Test dann aber nur ein beschränktes Wissen[8]. Bei einer australischen Erhebung, bei der zwei Drittel der Befragten der Meinung war, sich in Finanzdingen auszukennen, wusste nur etwa ein Drittel, was unter Zinseszins zu verstehen ist[9].

- Viele Menschen planen nicht für die Zukunft oder entscheiden sich für Produkte, die nicht ihren Bedürfnissen entsprechen. Bei diesen Menschen ist die Wahrscheinlichkeit, sich zu verschulden und bei einer Veränderung der persönlichen Verhältnisse (z.B. Verlust eines Angehörigen, Scheitern einer Beziehung oder Phase der Arbeitslosigkeit) in Schwierigkeiten zu geraten, erheblich größer. Dies erschwert es dem Einzelnen auch, ausreichend für das Rentenalter vorzusorgen. Eine britische Studie kam zu dem Ergebnis, dass viele Menschen gleich welcher Einkommensschicht nicht für die Zukunft planen und 70 % keine Vorkehrungen für den Fall eines unerwarteten Einkommensrückgangs getroffen haben[10].

Doch wollen die Verbraucher ihre Finanzkenntnisse durchaus verbessern. Trotz zahlreicher Nachweise für einen geringen Kenntnisstand in diesem Bereich ist den Verbrauchern zunehmend bewusst, dass das Verständnis von Finanzfragen für sie und ihre Familien mehr und mehr an Bedeutung gewinnt. Eine von VISA durchgeführte Studie hat ergeben, dass Eltern für ihre Kinder nur die persönliche Sicherheit vor den Erwerb solider Finanzkenntnisse stellen[11].

3. WIRTSCHAFTLICHER UND SOZIALER NUTZEN DER VERMITTLUNG VON FINANZWISSEN

Den Bürgern in allen Lebensabschnitten durch passende Bildungsangebote ein angemessenes Finanzwissen zu vermitteln, kommt allen Alters- und Einkommensschichten gleichermaßen zugute, nutzt aber auch der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt. Selbstverständlich sollte dies nur als Ergänzung zu einem angemessenen Verbraucherschutz und einem verantwortungsvollen Verhalten der Finanzdienstleister gesehen werden. Die ungleiche Informationsverteilung zwischen Verbrauchern und Anbietern kann keinesfalls allein durch die Vermittlung von Finanzwissen ausgeglichen werden.

3.1. Persönlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Nutzen

Persönlicher Nutzen

Die Vermittlung von Finanzwissen kann Kindern dabei helfen, den Wert von Geld zu begreifen, und ihnen Wirtschaften und Sparen näherbringen. Studenten und Jugendlichen kann damit wichtiges Know-how für die eigenständige Lebensführung, z.B. für die Verwaltung und Rückzahlung von Studentendarlehen, mit auf den Weg gegeben werden. Erwachsenen kann die Vermittlung von Finanzwissen bei der Planung größerer Ereignisse, wie der Geburt eines Kindes oder des Erwerbs eines Eigenheims helfen. Den Bürgern kann sie im Hinblick darauf von Nutzen sein, besser für unvorhergesehene Ereignisse vorzusorgen, ihr Geld geschickt anzulegen und für ihren Ruhestand zu sparen. Finanzwissen kann den Menschen helfen, sich besser vor Zahlungsbetrug zu schützen. Wer sich in Finanzdingen auskennt, trifft bei der Suche nach maßgeschneiderten Finanzdienstleistungen die bessere Entscheidung und wird eher geneigt sein, behördlichen Risikowarnungen Beachtung zu schenken. Auch ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass eine solche Person Produkte kauft, die sie nicht benötigt, sich auf Produkte einlässt, die sie nicht versteht oder Risiken eingeht, die sie in finanzielle Schwierigkeiten bringen könnten.

Gesellschaftlicher Nutzen

Doch wirkt die Vermittlung von Finanzwissen weit über den Einzelnen hinaus und bringt auch für die Gesellschaft insgesamt Vorteile mit sich. So kann sie dazu beitragen, das Problem der finanziellen Ausgrenzung in Angriff zu nehmen. Bei Personen, denen ein gewisses Finanzwissen vermittelt wurde, ist die Wahrscheinlichkeit weitaus größer, dass sie finanzielle Verbindlichkeiten bei traditionellen Finanzdienstleistern eingehen und sich nicht an teurere und risikoreichere marginale Anbieter oder Kredithaie wenden müssen. Selbst Bürger mit niedrigem Einkommen können dazu veranlasst werden, zu planen und einen gewissen Teil ihres Einkommens zu sparen. Auch kann so der Keim für die Finanziers von morgen gelegt werden.

Wirtschaftlicher Nutzen

Die Vermittlung von Finanzwissen kann zur Stabilität des Finanzsystems beitragen, da den Verbrauchern dadurch die Wahl geeigneter Produkte und Dienstleistungen erleichtert, auf diese Weise die Ausfallquote u.a. bei Darlehen und Hypothekarkrediten verringert und bei Spar- und Anlageprodukten eine größere Diversifizierung und damit auch höhere Sicherheit erreicht wird. Dies kann helfen, Situationen wie 2007 auf dem US-Markt für Hypothekarkredite an Haushalte mit geringer Bonität und die damit verbundenen Auswirkungen auf die globalen Finanzmärkte zu verhindern oder zumindest abzumildern. Bürger, die über Finanzwissen verfügen und in der Lage sind, die besseren, kostengünstigeren und für ihre Zwecke geeigneteren Produkte und Dienstleistungen ausfindig zu machen, können die Effizienz der Finanzbranche steigern und durch Forcierung von Wettbewerb und Innovation und durch Forderung nach Qualitätsverbesserungen und größerer Vielfalt den Wohlstand erhöhen. Bürger, die sich Anlageinvestitionen zutrauen, können den Kapitalmärkten zusätzliche Liquidität zuführen, die wiederum für die Finanzierung der für Wachstum und Beschäftigung so wichtigen Kleinunternehmen genutzt werden kann. Gut strukturierte Verbraucherverbände mit Know-how in Finanzfragen können darüber hinaus im Rechtsetzungsprozess ein politisches Gegengewicht bilden und so die Wahrscheinlichkeit, dass die Finanzbranche die Rechtsvorschriften für sich vereinnahmt, verringern. Die Vermittlung von Finanzwissen könnte sich also durchaus auf die Wirtschaft insgesamt auswirken.

Durch die Vermittlung von Finanzwissen können Verbraucher in die Lage versetzt werden, unabhängig vom Standort des Finanzdienstleisters nach dem für ihre Zwecke besten Produkt zu suchen und dabei die Möglichkeiten des Binnenmarkts zu nutzen. Umgekehrt kann besseres Finanzwissen und erhöhte Bereitschaft der Verbraucher zum Wechsel des Anbieters auch für Finanzdienstleister den Eintritt in einen neuen Markt attraktiver machen und so das grenzübergreifende Geschäft beleben.

3.2. Vermittlung von Finanzwissen in der Europäischen Union

Zwei aktuelle von der Europäischen Kommission finanzierte umfassende Studien[12] liefern einen Überblick über die Initiativen, die in den Mitgliedstaaten zur Vermittlung von Finanzwissen ergriffen wurden:

- Vermittelt wird Finanzwissen von den unterschiedlichsten Stellen, angefangen bei Finanzaufsichtsbehörden bis hin zu Erwachsenenbildungsstätten über Schuldenberatungsstellen, Sozialarbeiter, Finanzbranchenverbände, Einrichtungen für die Vergabe von Mikrokrediten, Verbraucherverbände, Schulbehörden, einzelne Finanzdienstleister, Wohnungsbaubehörden und andere. In elf Mitgliedstaaten werden diese Programme von nationalen Behörden (Ministerien, Finanzaufsichtsbehörden, Zentralbanken usw.) getragen.

- In bestimmten EU-Mitgliedstaaten, wie dem Vereinigten Königreich, Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Italien, scheint das Bildungsangebot in diesem Bereich besonders groß. In vielen anderen, wie in Griechenland, Bulgarien und Lettland, ist das Angebot – wenn überhaupt vorhanden – nur begrenzt.

- Bei den meisten Programmen dieser Art geht es um grundlegende Aspekte, wie die Führung eines Bankkontos, gefolgt von Themen, wie der richtigen Haushaltsplanung einschließlich dem Kredit- und Schuldenmanagement. Themen, wie Anlagen, Sparen und Rente, Versicherungen und Risikosteuerung werden dagegen seltener angeboten, was darauf hindeutet, dass diesen Bereichen künftig u.U. größere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.

50 % der Programme zielen auf Kinder und Jugendliche, die anderen 50 % auf Erwachsene ab. Nur wenige Programme scheinen sich an eine bestimmte Zielgruppe zu richten, wie Personen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, Frauen, ethnische Minderheiten oder Bezieher geringer Einkommen.

3.3. Bewertung des Nutzens von Initiativen zur Vermittlung von Finanzwissen

Da sich Verhaltensänderungen nur auf längere Sicht auswirken, wurden nur wenige Untersuchungen durchgeführt, die den Nutzen von Programmen zur Vermittlung von Finanzwissen bewerten. Die zur Verfügung stehenden Daten, wie die Höhe von Verbraucherkrediten, die Zahl der Ausfälle, die Beschwerden von Verbrauchern und Veränderungen bei den Ausgaben für die Schuldenvermittlung geben nur eingeschränkt Aufschluss darüber, ob die genannten Programme zu diesen Verhaltensänderungen beigetragen haben. Dabei lässt sich nur schwer feststellen, welche Auswirkungen diesen Programmen zuzuschreiben und welche auf allgemeine Einflüsse des Markts, wie Beschäftigungsquoten, Lohn- und Gehaltssteigerungen, Innovationen im Finanzbereich usw. oder auf persönliche Verhältnisse und Rahmenbedingungen, die das Verhalten des Einzelnen beeinflussen, zurückzuführen sind.

Bewertungen konzentrieren sich deshalb in der Regel auf die Teilnahme an einzelnen Programmen. Dabei werden Messgrößen wie die Zunahme der Teilnehmerzahlen, die Menge der angeforderten Publikationen, die Zahl der Website-Besucher, der Presseartikel, der eingegangenen Anfragen usw. verwendet. Ein wirksames Instrument, das einige Vermittler von Finanzwissen, einschließlich der Mitgliedstaaten zur Ermittlung des Nutzens zum Einsatz bringen, sind Grundlagenerhebungen. Diese liefern eine Momentaufnahme des Finanzwissens der Bevölkerung, können dazu beitragen, Prioritäten zu ermitteln und erleichtern es, nach einem gewissen Zeitraum festzustellen, ob Fortschritte erzielt wurden.

Auch wurde mehrfach versucht festzustellen, welche Verhaltensänderungen sich aus einem verbesserten Kenntnisstand ergeben können.

- So hat die Bewertung eines britischen Programms zur Vermittlung von Finanzwissen am Arbeitsplatz ergeben, dass 82 % der Teilnehmer ihr Verhalten nach Besuch der Seminare ändern (und beispielsweise in eine freiwillige Pensionskasse einzahlen oder ihre Schulden abzahlen) wollten; bei einer Befragung drei Monate später hatten 60 % der Teilnehmer ihre Pläne bereits in die Tat umgesetzt[13].

- Untersuchungen in den USA haben ergeben, dass Seminare zum Thema Rente in der Regel erheblich besser besucht sind und die Teilnehmer zu höheren freiwilligen Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung veranlassen[14]. Weitere Untersuchungen haben gezeigt, dass Veranstaltungen dieser Art sowohl die Anhäufung von Reinvermögen als auch von Wohlstand gemessen nach breiteren Maßstäben beeinflussen können[15].

- Untersuchungen über die Wirksamkeit der Kreditberatung unterer Einkommensschichten vor Erwerb einer Wohnimmobilie in den USA haben gezeigt, dass bei Kreditnehmern, die vor dem Kauf eine solche Beratung erhalten haben, die Ausfallquote im Durchschnitt um 13 % niedriger liegt[16].

Diese Beispiele zeigen, dass die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen das Verhalten positiv beeinflussen kann. Die Kommission möchte die Verbreitung der bislang durchgeführten Untersuchungen und Bewertungen fördern.

4. KONTEXT FÜR MASSNAHMEN AUF EU-EBENE

Unbeschadet der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für das Bildungswesen hat die EU eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Finanzwissens erarbeitet und kann die zuständigen Akteure in diesem Bereich unterstützen. Nach Artikel 153 EG-Vertrag hat die Gemeinschaft darüber hinaus einen Beitrag zur Förderung des Rechts der Verbraucher auf Information und Erziehung zur Wahrung ihrer Interessen zu leisten und Maßnahmen zur Unterstützung, Ergänzung und Überwachung der Politik der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet zu erlassen. Die Vermittlung von Finanzwissen kann den Finanzdienstleistungsbinnenmarkt auch dadurch voranbringen, dass sie es dem Bürger erleichtert, unabhängig vom Standort des Anbieters die seinen Bedürfnissen am besten entsprechende Finanzdienstleistung ausfindig zu machen. In diesem Zusammenhang könnten sich Maßnahmen auf EU-Ebene als sinnvoll erweisen.

Die Kommission hat bereits erste Schritte in diese Richtung unternommen. So hat sie die Website Dolceta[17] eingerichtet, die verbraucherbezogene Lernmodule für Erwachsene enthält. Diese in alle Amtssprachen übersetzte Website trägt den Besonderheiten der verschiedenen nationalen Märkte Rechnung und war ursprünglich für Erwachsenenbildungsstätten bestimmt. In einem der Module geht es um Finanzdienstleistungen, wobei die Punkte Budgetplanung, Verbraucherkredit, Immobilienkredit, Zahlungsmittel und Geldanlagen abgehandelt werden.

Eine weitere Initiative ist der „Schülerkalender“[18], der in der Sekundarstufe verteilt wird, um die Schüler über ihre Verbraucherrechte aufzuklären. In einem Kapitel geht es um Geld und Schulden, wird die Funktionsweise von Finanzinstituten und -produkten erklärt und vor den Risiken einer übermäßigen Kreditaufnahme gewarnt.

Um die Bedeutung der Vermittlung eines soliden Finanzwissens zu unterstreichen und ein Forum für den Austausch vorbildlicher Praktiken zu bieten, veranstaltete die Kommission im März 2007 die Konferenz „Finanzielle Allgemeinbildung verbessern“[19].

Im Grünbuch über Finanzdienstleistungen[20] wurde darauf hingewiesen, dass zur Verbesserung der finanziellen Bildung mehr getan werden könnte - eine Auffassung, der sich die überwiegende Mehrheit der Konsultationsteilnehmer anschloss. Viele Einsender vertraten die Auffassung, das Bildungswesen sollte Zuständigkeit der Mitgliedstaten bleiben und schlugen vor, dass die Kommission Informationen über vorbildliche Praktiken sammeln und verbreiten und zur Unterstützung der Anbieter von Schulungsmaßnahmen unverbindliche Grundsätze aufstellen solle. Andere argumentierten, Schulungsmaßnahmen würden nur auf lange Sicht Wirkung zeigen, so dass beim Erlass von Rechtsvorschriften im Finanzdienstleistungsbereich nicht auf solide Verbraucherschutzvorschriften verzichtet werden dürfe.

5. GRUNDSÄTZE FÜR ERFOLGREICHE PROGRAMME ZUR VERMITTLUNG VON FINANZWISSEN

Gestützt auf ihre Analyse der derzeit in der EU laufenden Schulungsprogramme hält es die Kommission für sinnvoll, einige Grundsätze aufzustellen, die öffentliche Behörden, Finanzdienstleistungsanbieter, Verbraucherverbände, Arbeitgeber und andere Akteure bei ihren Bemühungen, Programme zur Vermittlung von Finanzwissen aufzulegen und durchzuführen, unterstützen könnten[21]. Diese Grundsätze tragen den vielfältigen Konzepten und Methoden Rechnung, die zur Ausarbeitung einer erfolgreichen Schulungsstrategie zur Verfügung stehen.

Grundsatz Nr. 1: Schulungen zur Vertiefung des Finanzwissens sollten in allen Lebensabschnitten jederzeit zur Verfügung stehen und aktiv gefördert werden. |

Um die finanziellen Herausforderungen, die sich im Laufe eines Lebens stellen, zu bewältigen, sollten die Bürger – ob Jugendliche oder Rentner - auf Schulungen zur Vertiefung ihres Finanzwissens zurückgreifen können. Die Programme sollten der Finanzlage und dem Kenntnisstand der jeweiligen Zielgruppe angepasst werden können. |

Grundsatz Nr. 2: Programme zur Vermittlung von Finanzwissen sollten sorgfältig auf die speziellen Bedürfnisse der Bürger abgestimmt werden. Zur Erreichung dieses Ziels sollten vorab Untersuchungen zum derzeitigen Kenntnisstand der Bürger durchgeführt werden, um zu ermitteln, wo die Lücken besonders groß sind. Eine Teilnahme an den Programmen sollte problemlos möglich sein. |

Schulungsprogramme sollten auf bestimmte Bedürfnisse zugeschnitten sein, wie die von Berufsanfängern, Arbeitslosen, Paaren, die eine Familie gründen wollen, jungen Erwachsenen, Bürgern mit Verschuldung usw. Dabei muss sichergestellt sein, dass der Inhalt auf verständliche Weise vermittelt wird und der Benutzer bei Bedarf eine Konsultations- oder Zugriffsmöglichkeit hat. Arbeitgeber sollten sich mit der Frage befassen, wie Finanzwissen am Arbeitsplatz vermittelt werden könnte, nach Möglichkeit in Verbindung mit Informationen über die betriebliche Altersversorgung. |

Grundsatz Nr. 3: Verbraucher sollten so frühzeitig wie möglich in Wirtschafts- und Finanzfragen geschult werden, beginnend während der Schulzeit. Die nationalen Behörden sollten erwägen, das Thema Finanzen als Pflichtfach in den Lehrplan aufzunehmen. |

Es ist wichtig, dass grundlegendes Wirtschafts- und Finanzwissen schon in Grund- und weiterführenden Schulen erworben wird. Die Kommission hat bereits eine Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen vorgelegt (2006/962/EG), in der sie sich für den Erwerb bestimmter Kompetenzen ausspricht, wie der Fähigkeit, Probleme im Alltag durch mathematisches Denken zu lösen, die Funktionsweise der Wirtschaft zu begreifen und der Fähigkeit, das eigene Leben zu planen und zu organisieren. In diesem Zusammenhang sollten die für das Bildungswesen zuständigen nationalen und regionalen Behörden erwägen, wie die Vermittlung von Wirtschafts- und Finanzwissen in die Lehrpläne integriert werden könnte. |

Grundsatz Nr. 4: Programme zur Vermittlung von Finanzwissen sollten sich gängiger Hilfsmittel bedienen, um bei den Teilnehmern das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass ihre Finanzkenntnisse erweitert und Risikoeinschätzung verbessert werden muss. |

Verbraucher sind sich nicht immer ihrer fehlenden Finanzkenntnisse und unzureichenden Risikoeinschätzung bewusst. Erst wenn dies erreicht ist, werden sie für Schulungsmaßnahmen offen sein. Zu einer solchen Sensibilisierung beitragen könnten beispielsweise Fragebögen zur Selbsteinschätzung oder Anzeigenkampagnen zum Thema Finanzwissen. Im Anschluss daran könnten den Teilnehmern dann spezielle Schulungsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. |

Grundsatz Nr. 5: Wenn Finanzwissen von Finanzdienstleistern vermittelt wird, sollte dies auf faire, transparente und unvoreingenommene Weise geschehen und sollte sichergestellt sein, dass die Interessen des Verbrauchers stets gewahrt bleiben. |

Die Finanzdienstleistungsbranche sollte nach Konsultation von Verbraucher- oder Anlegerschutzverbänden ermutigt werden, durch geeignete Initiativen zur Vermittlung von Finanzwissen beizutragen und zu diesem Zweck ihr Fachwissen zur Verfügung zu stellen. Dabei sollte stets klar sein, wann es sich um allgemeine Finanzinformationen, wann um Informationen zu einzelnen Produkten und wann um eine Beratung des einzelnen Kunden zu einem bestimmten Produkt oder einer bestimmten Dienstleistung handelt. Um der Befürchtung, diese Grenzen könnten verwischen, zu begegnen, ist besonders darauf zu achten, wie der Firmenname des Finanzdienstleisters auf den Schulungsmaterialien angegeben wird. |

Grundsatz Nr. 6: Die Lehrkräfte zur Vermittlung von Finanzwissen sollten ausreichende Mittel erhalten und angemessen geschult werden, damit sie die Schulungsprogramme selbstsicher und erfolgreich durchführen können. |

Für eine erfolgreiche Vermittlung von Finanzwissen von zentraler Bedeutung ist eine angemessene Schulung der Wissensvermittler („teaching the teachers“). Dies gilt nicht nur für Lehrkräfte an Schulen, sondern auch für Sozialarbeiter, Bankangestellte, Freiwillige und andere Personen mit Kundenkontakt, die ihr Wissen so verständlich wie möglich weitergeben sollten. Zu diesem Zweck werden brauchbare Lehrmaterialien und Schulungsprogramme entwickelt werden müssen. |

Grundsatz Nr. 7: Die nationale Koordinierung zwischen den Beteiligten sollte gefördert werden, um eine klare Aufgabenverteilung festzulegen, den Erfahrungsaustausch zu erleichtern und die zur Verfügung stehenden Mittel so rationell wie möglich und den Prioritäten entsprechend einzusetzen. Auch die internationale Zusammenarbeit sollte verbessert werden, um den Austausch vorbildlicher Praktiken zu erleichtern. |

Nationale Behörden, Finanzdienstleister, Verbrauchervereinigungen, Bildungseinrichtungen und andere Beteiligte sollten ermutigt werden, bei der Vermittlung von Finanzwissen zusammenzuarbeiten. Dies könnte zu einer stärkeren Abstimmung der Ziele, zu einer besseren Abdeckung der einzelnen Zielgruppen, zu einem rationelleren und prioritätenorientierten Mitteleinsatz und einer besseren Nutzung von Erfahrungen beitragen. Genauso könnte auf internationaler Ebene die Zusammenarbeit und Vernetzung der Akteure zur Ermittlung der Bereiche beitragen, die größerer Aufmerksamkeit bedürfen, und den Austausch vorbildlicher Praktiken erleichtern. |

Grundsatz Nr. 8: Die Vermittler von Finanzinformationen sollten ihre Programme regelmäßig bewerten und bei Bedarf aktualisieren, damit diese stets den besten Praktiken entsprechen. |

Die Vermittler von Finanzinformationen sollten in ihren Programmen eine regelmäßige Bewertung vorsehen, bei der geprüft wird, welche Fortschritte erzielt und ob die Ziele erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, sollten sie eine Änderung des Programms in Betracht ziehen, um es mit den anerkanntermaßen besten Standards in Einklang zu bringen. |

Die Kommission fordert öffentliche Behörden, Finanzdienstleister, Verbraucherverbände und andere Akteure auf, nationale Strategien für die Vermittlung von Finanzwissen mit angemessenen Schulungsprogrammen aufzustellen und dabei den oben genannten Grundsätzen Rechnung zu tragen.

6. GEPLANTE INITIATIVEN UND PRAKTISCHE UNTERSTÜTZUNG

Auch wenn die Kommission der Auffassung ist, dass die Vermittlung von Finanzwissen in erster Linie Aufgabe von Mitgliedstaaten, Einrichtungen ohne Erwerbscharakter und Finanzdienstleistern bleiben sollte, kann die EU dennoch praktische Unterstützung leisten. In diesem Zusammenhang hat die Kommission folgende Prioritäten ermittelt:

- Die Schaffung eines Netzes aus praxiserprobten Akteuren – viele Beteiligte plädieren für eine Vernetzung, da diese es ermöglicht, Erfahrungen Anderer zu nutzen. Zu diesem Zweck will die Kommission eine Expertengruppe einsetzen, der Behördenvertreter der Mitgliedstaaten (einschließlich Bildungsexperten) und Vertreter von Finanzdienstleistern, Verbraucherverbänden sowie gegebenenfalls anderen Gruppen angehören sollen. Ihre Aufgabe wird darin bestehen, vorbildliche Praktiken für die Vermittlung von Finanzwissen auszutauschen und zu fördern, der Kommission etwaige Probleme bei dieser Vermittlung erkennen zu helfen, die Kommission über die Umsetzung der oben genannten Grundsätze zu informieren, die Durchführung und die Ergebnisse der Schulungsmaßnahmen zu überwachen und in der Zeit bis 2010 zur Bewertung der in dieser Mitteilung enthaltenen Maßnahmen beizutragen. Eine Aufforderung zur Interessensbekundung wird Anfang 2008 ergehen.

- Finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten und privater Akteure für die Veranstaltung nationaler/regionaler Konferenzen – die meisten Programme, die auf die Vermittlung von Finanzwissen abzielen, sind auf kommunaler, regionaler oder bestenfalls auf nationaler Ebene angesiedelt. Es werden deshalb Sensibilisierungsveranstaltungen benötigt, die so nah wie möglich bei den Zielgruppen stattfinden. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und die privaten Akteure eindringlich auf, solche Veranstaltungen zu organisieren und bietet an, diese finanziell zu unterstützen und an ihnen teilzunehmen. Die Teilnahme der Kommission bietet eine gute Gelegenheit, nationale Foren für die Vermittlung von Finanzwissen ins Leben zu rufen, auf lokaler Ebene vorbildliche Praktiken zu fördern und für bestehende Initiativen die Werbetrommel zu rühren. Konferenzen dieser Art können neue Initiativen auf der richtigen Ebene anstoßen und diesem Thema zu größerer Sichtbarkeit und verstärktem Medieninteresse verhelfen.

- Bereitstellung einer Online-Datenbank, die einen Überblick über die Schulungsprogramme und Untersuchungen zur Vermittlung von Finanzwissen in der EU gibt – aufbauend auf den Ergebnissen der unter Punkt 3.2 aufgeführten Studien wird die Kommission eine Online-Datenbank mit Schulungsprogrammen in der gesamten EU entwickeln. Diese wird Informationen über das geografische Einzugsgebiet, das behandelte Thema und die Zielgruppe der aufgeführten Projekte sowie Namen und Anschrift des Anbieters enthalten. Die Datenbank wird auch einen Überblick über die Ergebnisse der einschlägigen Untersuchungen und Angaben zum Stand des Finanzwissens in der EU liefern. Die Datenbank soll den Zugang zu Informationen über vorbildliche Praktiken und zu Forschungsergebnissen erleichtern. Die Kommission wird sich nach Kräften bemühen, die Daten auf dem neuesten Stand zu halten. Um den Bekanntheitsgrad der Datenbank zu erhöhen, wird die Kommission regelmäßig einen Newsletter veröffentlichen, in dem sie auf Neuzugänge oder besonders bemerkenswerte Einträge hinweist. Diese Online-Datenbank wird ab 2008 zur Verfügung stehen.

- Entwicklung eines Lernmoduls „Finanzwissen“ für Lehrer – die Initiative Dolceta hat sich bei der Vermittlung von Finanzwissen an Erwachsene bereits als äußerst nützlich erwiesen. Darauf aufbauend wird die Kommission Anfang 2008 mit der Entwicklung eines Lernmoduls für Lehrer beginnen. Unterstützt wird sie bei diesem Projekt von Pädagogen und Finanzexperten des Netzes für lebenslanges Lernen an Hochschulen („European Universities Continuing Education Network“). Dieses Dolceta-Modul wird Lehrern der Grund- und Sekundarstufe einsatzbereite Kits mit Internet-Schulungsprogrammen an die Hand geben und soll sie ermutigen und dabei unterstützen, Finanzthemen auf freiwilliger Basis in den allgemeinen Lehrplan aufzunehmen. Alle Materialien werden auf das jeweilige kulturelle Umfeld abgestimmt. Nach Fertigstellung dieses Lehrermoduls werden nationale Entwicklungsteams nach Möglichkeit an Lehrerschulungen teilnehmen, um für diese Schulungsmaterialien zu werben und die Lehrer zu ihrer Benutzung zu ermutigen.

7. FOLLOW-UP

Diese Mitteilung ist eine der Maßnahmen im Bereich Privatkunden-Finanzdienstleistungen, die in der Kommissionsmitteilung „Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts” genannt werden und die darauf abzielen, die europäischen Bürger stärker am Nutzen der Finanzmarktintegration teilhaben zu lassen. Ein Großteil der künftigen Arbeiten der Kommission im Bereich Privatkunden-Finanzdienstleistungen wird darauf gerichtet sein, dem Kunden eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeiten werden die Bemühungen um Verbesserung des Finanzwissens sein.

Die Kommission wird die Fortschritte, die bei den in dieser Mitteilung genannten Initiativen erzielt werden, verfolgen, um beurteilen zu können, ob sie den oben genannten Zielen entsprechen. Zusätzlich dazu sollen die Initiativen im Jahr 2010 einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden.

[1] Verbraucherinformation und Verbraucherschutz sind zentrale Anliegen der EU-Rechtsvorschriften im Finanzdienstleistungsbereich. Beispiele hierfür sind die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente mit ihren Kleinanlegerschutzvorschriften; die derzeitige Überprüfung der OGAW-Richtlinien einschließlich des vereinfachten Prospekts; die Richtlinien über den Verbraucherkredit, den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und Versicherungsvermittler sowie die Vorschläge des Weißbuchs über Hypothekarkredite, die den Verbraucher in die Lage versetzen sollen, beim Erwerb eines Finanzprodukts die für ihn richtige Wahl zu treffen. Die Kommission will 2008 eine branchenübergreifende Studie über die Angemessenheit und Kohärenz der in den EU-Rechtsvorschriften für den Finanzdienstleistungssektor vorgesehenen Informationspflichten durchführen – Aspekte, die auch bei den Bewertungen der einschlägigen Einzelvorschriften überprüft werden.

[2] KOM(2005) 629.

[3] KOM(2007) 226.

[4] P6_TA-PROV (2007) 0338 A6-0248/2007.

[5] KOM(2007) 724, SEK(2007) 1520.

[6] Vortrag Gecser, 8 steps to teach young Hungarians to use their money in a smart way , Konferenz Finanzielle Allgemeinbildung verbessern , Brüssel, 28. März 2007.

[7] Nieri, Access to Credit: the Difficulties of Households, New Frontiers in Banking Services: Emerging Needs and Tailored Products for Untapped Markets , Springer Verlag, Berlin 2006.

[8] Mandell, Personal Finance Survey of High School Seniors , The Jumpstart Coalition for Personal Financial Literacy, 2004.

[9] ANZ Banking Group, Erhebung über die finanzielle Bildung bei Erwachsenen in Australien, 2003.

[10] Financial Services Authority, Financial Capability in the UK: Establishing a Baseline , 2006.

[11] The Jumpstart Coalition for Personal Financial Literacy, Making the case for financial literacy , 2007.

[12] Better access to financial services and financial education (2007) und Report of the survey on Financial Education (April 2007), Observatoire du Crédit et de l'Endettement et al, FES und Survey on Financial Literacy Schemes in the EU27 , Evers & Jung, November 2007.

[13] Vortrag Dredge, Presentation on Financial Capability in the workplace , Konferenz Finanzielle Allgemeinbildung verbessern , Brüssel, 28. März 2007.

[14] The effects of financial education in the workplace: evidence from a survey of employers , Bayer, Bernheim, Scholz, Juni 1996.

[15] Lusardi, Saving and the effectiveness of Financial Education, Pension Research Council Working Paper 2003-14 , Pension Research Council, 2003.

[16] Empirical Evidence of the effectiveness of pre-purchase homeownership counselling , Hirad, Zorn, Mai 2001.

[17] Development of On-Line Consumer Education Tools for Adults , www.dolceta.eu.

[18] http://ec.europa.eu/consumers/cons_info/consumer_diary_en.htm

[19] Einen Überblick über Programm und Beiträge finden Sie unter:http://ec.europa.eu/internal_market/finservices-retail/capability/index_en.htm

[20] KOM(2007) 226.

[21] Diese Grundsätze stehen mit den von der OECD 2005 verabschiedeten Principles and Good Practices for Financial Education and Awareness in Einklang, die von allen OECD-Mitgliedstaaten, darunter vielen EU-Mitgliedstaaten, gebilligt wurden (siehe: http://www.oecd.org/dataoecd/7/17/35108560.pdf).