Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof - Betrugsprävention auf der Grundlage operativer Ergebnisse: ein dynamisches Konzept für die Betrugssicherheit von Rechtsvorschriften {SEK(2007) 1676} /* KOM/2007/0806 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 17.12.2007 KOM(2007) 806 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOF Betrugsprävention auf der Grundlage operativer Ergebnisse: ein dynamisches Konzept für die Betrugssicherheit von Rechtsvorschriften {SEK(2007) 1676} 1. EINLEITUNG Betrugs- und Korruptionsdelikte und sonstige gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtete Handlungen nutzen Schwächen in der Verwaltung und Kontrolle von EU-Geldern aus oder umgehen die betreffenden Verfahren. Daher ist es von größter Wichtigkeit, Betrug und Korruption sowohl in allen Einnahme- als auch in allen Ausgabebereichen des Gemeinschaftshaushalts zu verhindern[1] und die anweisungsbefugten Dienststellen zu diesem Zweck durch das OLAF zu unterstützen, damit sie die von ihnen im Rahmen der Finanzverwaltung ergriffenen Maßnahmen zur Betrugsverhütung verbessern können.[2] Diese Mitteilung befasst sich mit dem neuen Konzept der Kommission für die betrugssichere Auslegung von Rechtsvorschriften, Verträgen und Verwaltungs- und Kontrollsystemen. Sie ersetzt die Mitteilung der Kommission „Betrugssicherheit der Rechtsvorschriften und des Vertragsmanagements“[3], die die Kommission am 7. November 2001 zur Umsetzung von Maßnahme 94 des Weißbuchs zur Reform der Kommission[4] angenommen hat. 2. HINTERGRUND 2.1. Das OLAF und die Reform Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) wurde im Jahr 1999 geschaffen. Es hat den Auftrag, zur Bekämpfung von Betrug als unabhängiges Amt Untersuchungen durchzuführen, zur Gestaltung der Betrugsbekämpfungsstrategie der EU beizutragen und in seiner Eigenschaft als Dienststelle der Kommission die erforderlichen Initiativen zur Einführung bzw. Verschärfung einschlägiger Rechtsvorschriften vorzubereiten. Im Jahr 2000 hat die Kommission eine Verwaltungsreform[5] eingeleitet. Das Finanzverwaltungssystem wurde modernisiert, indem die Verantwortlichkeiten und die Rechenschaftspflicht der Anweisungsbefugten ausgeweitet wurden. Das Weißbuch „ Die Reform der Kommission “ enthielt eine Reihe von Maßnahmen für eine bessere Nutzung der in den Organen vorhandenen Fachkenntnisse zur Verbesserung der Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten und Betrugsdelikte. Diese Präventionspolitik wurde in der Mitteilung der Kommission „ Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - Betrugsbekämpfung - Konzept für eine Gesamtstrategie “[6] näher erläutert. Maßnahme 94 des Weißbuchs zur Reform der Kommission („Betrugssicherheit der Rechtsvorschriften und des Vertragsmanagements“) sah Folgendes vor: „Um das derzeitige System der Betrugssicherheit effizienter durchzusetzen, müssen die Dienststellen der Kommission bei Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften, die sich möglicherweise auf den Gemeinschaftshaushalt auswirken, OLAF ihre Vorschlagsentwürfe für eine Risikoabschätzung während der Beratungen zwischen den Dienststellen vorlegen. Die Generaldirektion Haushalt wird von OLAF bei der Überprüfung der Vertragsmanagementsysteme der Kommission unterstützt (Standardverträge, zentrale Vertragsdatenbank, Managementinstrumente). OLAF berät ebenfalls während des gesamten Rechtssetzungsprozesses in Fragen der Betrugssicherheit.“ 2.2. Die Mitteilung „Betrugssicherheit der Rechtsvorschriften und des Vertragsmanagements“ Ziel der Mitteilung von 2001 war die Verwirklichung der Ziele des Weißbuchs zur Verwaltungsreform der Kommission einerseits und der Mitteilung der Kommission „Konzept für eine Gesamtstrategie im Bereich der Betrugsbekämpfung“ andererseits. Es ging darum, eine Präventionskultur zu entwickeln und die Rechtsvorschriften so sicher zu gestalten, dass sie Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen keine Angriffsflächen boten. Der in der Mitteilung von 2001 vorgesehene Vorsorgemechanismus deckte zwei Bereiche ab: die Gesetzgebung und das Vertragsmanagement. Die betrugssichere Auslegung von Rechtsvorschriften wurde auf die am meisten anfälligen Gesetzgebungsbereiche begrenzt. Die vorherige Ermittlung anfälliger Bereiche der EU-Politik sollte eine gezieltere Ausrichtung des Konsultationsverfahrens ermöglichen. Die Mitteilung sah eine Zusammenarbeit in vier Phasen vor: 1. Definition von Kriterien für die Ermittlung von mit hohen Risiken behafteten Bereiche, 2. Ermittlung von mit hohen Risiken behafteten Bereichen, 3. Ermittlung der vor ihrer Annahme auf ihre Betrugssicherheit zu prüfenden Rechtsvorschläge, 4. Vorabkonsultation des OLAF. Der zweite Aspekt der Mitteilung von 2001, die Verhütung von Betrug und Unregelmäßigkeiten beim Vertragsmanagement, wurde auf zwei Ebenen verfolgt: 5. Erstellung von Standardverträgen und -vereinbarungen auf zentraler Ebene (Generaldirektion „Haushalt“), Harmonisierung der Bestimmungen und Verfahren in den Bereichen Auftragsvergabe und Finanzhilfen: Erstellung von Standardverträgen und -vereinbarungen für alle Kommissionsdienststellen, Veröffentlichung von Leitfäden und Leitlinien (Vade-mecum, Rundschreiben usw.). 6. Auf Ebene der für das Vertragsmanagement zuständigen Dienststellen sollten verschiedene, von den Kommissionsdienststellen nach eigenem Ermessen einsetzbare Instrumente entwickelt werden. Einige dieser Instrumente (z.B. Standardverträge oder lokale Datenbanken mit oder ohne Schnittstelle zur allgemeinen Rechnungsführungsdatenbank der Kommission) sind hierbei von besonderem Interesse. 2.3. Die Notwendigkeit eines neuen Betrugssicherheitskonzepts Die Ziele des Verfahrens zur betrugssicheren Gestaltung von Rechtsvorschriften und Verträgen sind erreicht worden: Das OLAF war an den aufeinander folgenden Änderungen der geltenden Rechtsvorschriften über den Vollzug des Gemeinschaftshaushalts ebenso eng beteiligt wie an der Annahme von in den Kommissionsdienststellen ausgearbeiteten Basisrechtsakten und Standardinstrumenten zum Haushaltsvollzug. Nähere Einzelheiten sind dem beiliegenden Bericht über die Ergebnisse des Verfahrens zur betrugssicheren Gestaltung von Rechtsvorschriften und Verträgen zu entnehmen. Die wichtigsten Finanzvorschriften für die kommenden Jahre sind bereits „betrugssicher“ gemacht worden – sei es im Rahmen des förmlichen einschlägigen Verfahrens, oder aber im Rahmen der Konsultation der Dienststellen. Es wurden Standardbetrugsbekämpfungsbestimmungen ausgearbeitet, und der Rechtsrahmen für das Finanzmanagement der EU hat eine Phase der Stabilität erreicht. Der Vorsorgemechanismus aus der Mitteilung von 2001 erscheint vor diesem Hintergrund inzwischen weniger angebracht. Außerdem wird das neue Konzept zu den gleichen Zielen beitragen wie die Grundsätze für die interne Kontrolle im Interesse einer effizienten Verwaltung (und insbesondere die Grundsätze 2,7 und 8). Des Weiteren verfolgt die Kommission eine Politik der Vereinfachung, die unter anderem auf eine „weitere Konsolidierung, Rationalisierung und Vereinfachung der internen Verfahren und Arbeitsmethoden im Interesse der Wirksamkeit und Effizienz“ und auf ein „ausgewogeneres Verhältnis zwischen Risikoniveau und Kontrollaufwand“[7] abstellt. Daher ist es angebracht, die Vorabkonsultation des OLAF flexibler zu machen. 3. DER NEUE ANSATZ 3.1. Das Konzept Das neue Betrugssicherheitskonzept wird sich hauptsächlich auf die Erkenntnisse aus der operativen Tätigkeit des OLAF gründen. Durch die Auswertung der operativen Ergebnisse wird ein neuer Zusammenhang zwischen den praktischen Erfahrungen des OLAF und den Maßnahmen, die die Organe und Einrichtungen zur Vorbeugung gegen Betrug und Unregelmäßigkeiten ergreifen, hergestellt werden. Das OLAF wird seine Erkenntnisse aus seiner operativen Arbeit und seiner „Intelligence“-Tätigkeit besser nutzen und sie anderen Kommissionsdienststellen sowie den EU-Organen und –Einrichtungen zur Verfügung stellen. Dieses neue Vorgehen beinhaltet auch die Ermittlung etwaiger Lehren, die aus den Ergebnissen der Untersuchungsmaßnahmen und der Informationsauswertung zu ziehen sind, sowie ihre Weitermeldung an die zuständigen Behörden. So wird das OLAF beispielsweise die mit der Umsetzung der Gemeinschaftspolitik befassten Dienststellen beim Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft unterstützen und Empfehlungen für einen optimalen Schutz vor Betrug, Korruption und sonstigen Unregelmäßigkeiten abgeben. Damit dieses Vorgehen effizient sein kann, ist es erforderlich, dass die zuständigen Behörden bzw. Dienststellen entsprechende Folgemaßnahmen ergreifen. Systembedingte Unregelmäßigkeiten und Schwachstellen werden besonders angegangen werden; dies gilt insbesondere dann, wenn unmittelbare und nur mit geringen Kosten verbundene Lösungen machbar sind (Beispiele: Verbesserung von Standardtextvorlagen und/oder -Dokumenten wie Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenskonflikten, Datenaustausch zwischen Dienststellen, Änderung von Leitfäden usw.). 3.2. Erwartete Verbesserungen Es wird erwartet, dass die Ergebnisse des geänderten Betrugssicherheitskonzepts den Auswirkungen von Untersuchungen zur Verhütung von Betrug, Korruption und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft gerichteten Unregelmäßigkeiten förderlich sind. Der Informationsfluss wird proaktiver werden und sich auf einen großen Informationspool gründen. Er wird von den dienststellenübergreifenden Konsultationen, die die Kommission zu Initiativen auf dem Gebiet des Finanzmanagements unternimmt, unabhängig sein. Das OLAF wird seine Unterstützung für andere Kommissionsdienststellen um gezielte Analysen erweitern, die sich auf seine Untersuchungen und auf seine „Intelligence“-Arbeit gründen. Die Ergebnisse der Arbeiten zur betrugssicheren Gestaltung von Rechtsvorschriften und Verträgen werden allen betroffenen Dienststellen, EU-Organen und –Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden (siehe die Punkte 5.1, 5.2 und 5.3). 3.3. Das gegenwärtige Konsultationsverfahren Die gegenwärtige, in der Mitteilung von 2001 vorgesehene Vorabkonsultation des OLAF zu Legislativentwürfen (sowie zu etwaigen besonderen Risiken oder Bedenken, die die für den Vorschlag verantwortliche Dienststelle ermittelt hat) wird auch weiterhin auf Antrag möglich sein. Das beiliegende Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über die Ergebnisse der Mitteilung von 2001 enthält eine Übersicht über die Art von Instrumenten, die diesem Verfahren unterliegen. Für die Annahme von Standardverträgen und –vereinbarungen in den Bereichen Auftragsvergabe und Finanzhilfen wird die Vorabkonsultation des OLAF beibehalten. Die GD „Haushalt“ wird die bestehenden Standardverträge und Finanzhilfevereinbarungen bzw. –beschlüsse auch weiterhin nach Maßgabe der gesammelten Erfahrungen und nach erfolgten Legislativänderungen aktualisieren und gegebenenfalls neue Standardtexte ausarbeiten. 4. DIE UMSETZUNG DES NEUEN KONZEPTS Das neue Konzept sieht vor, dass die erwarteten Ergebnisse, die an die zuständigen Kommissionsdienststellen und EU-Organe bzw. –Einrichtungen zu übermitteln sind, im Rahmen von Untersuchungstätigkeiten erarbeitet und im Rahmen der „Intelligence“-Tätigkeit Risikoanalysen für die themenspezifische betrugssichere Auslegung von Rechtsvorschriften und Verträgen vorgenommen werden. Die Arbeiten zur betrugssicheren Auslegung von Rechtsvorschriften und Verträgen und die „Intelligence“-Tätigkeiten werden einander mithin ergänzen: Im Rahmen der betrugssicheren Gestaltung von Rechtsvorschriften und Verträgen werden einzelne Punkte ermittelt, die ein gründliches themenspezifisches Vorgehen nach den Methoden der „Intelligence“-Arbeit erfordern, welche ihrerseits nützliche Daten für die Verwirklichung der erwarteten Ergebnisse in Bezug auf die Betrugssicherheit liefern wird. 4.1. Ein großer „Pool“ von Informationen Bei der Umsetzung des Betrugssicherheitskonzepts sind keine Informationsquellen ausgeschlossen. Das OLAF wird seine Untersuchungstätigkeiten strukturiert und fachübergreifend analysieren. Bei dieser Analyse werden sämtliche Informationen aus internen und externen Untersuchungen und sonstigen operativen Maßnahmen des OLAF berücksichtigt werden. Zusätzlich zu der rechtlichen Verpflichtung zur Inkenntnissetzung der Kommission und des OLAF über konkrete Hinweise auf Betrug wird das neue Betrugssicherheitskonzept einen besseren Informationsfluss zwischen Kontrollstellen ermöglichen. Ebenfalls in den Informationspool einfließen werden die Ergebnisse von Audittätigkeiten und insbesondere die Ergebnisse von Finanzprüfungen des Internen Auditdienstes (IAS). Der IAS wird alle bei seinen Audits erkannten potenziellen systembedingten Unregelmäßigkeiten, die ein Betrugsrisiko mit sich bringen könnten, dem OLAF melden. Derartige Informationen über mögliche systembedingte Unregelmäßigkeiten sollten dem OLAF auch von den „Internen Audit-Kapazitäten“ und den für die Ex-post-Kontrolle zuständigen Stellen in den operativen Diensten übermittelt werden (Daten der Auditanwendung „ABAC“). Gegebenenfalls können auch Berichte und Feststellungen des Europäischen Rechnungshofs sowie Auditberichte anweisungsbefugter Generaldirektionen in die Analysen für die betrugssichere Auslegung von Rechtsvorschriften und Verträgen einfließen. Jährliche Tätigkeitsberichte und sonstige Managementberichte, in denen Schwachstellen und Folgemaßnahmen zu Empfehlungen des OLAF klar aufgezeigt werden, werden die Analyse vervollständigen. Informationen von den Behörden der Mitgliedstaaten (einschließlich Audit- und Kontrollstellen) werden ebenfalls zu dem neuen Vorgehen beitragen. Die im Rahmen der einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften[8] übermittelten Informationen über Unregelmäßigkeiten enthalten auch Angaben über mögliche Risiken. Nationale Gerichtsurteile, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft stehen, werden nicht von der Analyse für die betrugssichere Auslegung von Rechtsvorschriften und Verträgen ausgeschlossen werden. 4.2. Die Hauptschritte der betrugssicheren Auslegung von Rechtsvorschriften und Verträgen Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Schritte: 7. Aus Untersuchungen, sonstigen operativen Maßnahmen und anderen externen Quellen (siehe Punkt 4.1) werden Informationen zusammengetragen. Informationen aus einzelnen Untersuchungen werden vollständig anonymisiert, so dass keine personenbezogenen, vertraulichen oder „sensiblen“ Daten offengelegt werden. 8. Anschließend erfolgt eine Analyse der zusammengetragenen Informationen, um etwaige Schwachstellen in Rechtsvorschriften, Verträgen oder Management- bzw. Kontrollsystemen aufzudecken, sowie eine Analyse von Fallreihen. 9. Es werden Empfehlungen ausgearbeitet, damit die ermittelten Schwachstellen beseitigt bzw. der Schutz vor Betrug, Korruption und sonstigen illegalen Handlungen verbessert werden. 10. Die entsprechenden Feststellungen und Empfehlungen werden den betroffenen Kommissionsdienststellen bzw. EU-Organen und –Einrichtungen übermittelt. 11. Die Kommissionsdienststellen und EU-Organe und –Einrichtungen leisten ein entsprechendes Feedback. 5. EMPFEHLUNGEN UND ANDERE INSTRUMENTE FÜR DEN INFORMATIONSAUSTAUSCH Das beschriebene Verfahren dient dazu, Empfehlungen und Informationen zur Erhöhung der Betrugssicherheit von Rechtsvorschriften und Verträgen auszuarbeiten. Diese werden den betroffenen Kommissionsdienststellen, EU-Organen und –Einrichtungen und sonstigen Stellen einzeln oder kollektiv auf direktem Weg übermittelt (insbesondere bei „Politikfamilien“). Die vom OLAF ausgearbeiteten Empfehlungen werden nicht bindend sein. Sie werden gegebenenfalls in einem offenen und flexiblen Dialog mit den Empfängern erörtert werden. Ihre Umsetzung fällt in die Zuständigkeit der betroffenen Kommissionsdienststellen, EU-Organe und –Einrichtungen und sonstigen zuständigen Stellen, die eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen und auch die mit der Umsetzung verbundene Verwaltungslast zu tragen haben. 5.1. Fallspezifische Empfehlungen Das OLAF wird in allen Fällen, in denen zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft besondere Maßnahmen der betroffenen Kommissionsdienststelle usw. erforderlich sind, ad hoc Empfehlungen aussprechen. Dabei wird die betroffene Dienststelle zunächst ersucht werden, die Annahme und/oder Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung spezifischer Risiken oder Schwachpunkte, die das OLAF ermittelt hat, in Erwägung zu ziehen. Außerdem werden die betroffenen Kommissionsdienststellen, EU-Organe und -Einrichtungen gebeten werden, dem OLAF Rückmeldung über die von ihnen daraufhin zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft ergriffenen Maßnahmen zu leisten. 5.2. Allgemeine Empfehlungen und Kompendium typischer Fälle Des Weiteren werden den Betroffenen allgemeine Empfehlungen verfügbar gemacht werden, die sich auf eine Analyse der Risiken und Betrugsmuster typischer Fälle mit ähnlich gelagerten Unregelmäßigkeiten gründen. Die betroffenen Kommissionsdienststellen, EU-Organe und -Einrichtungen werden gebeten werden, dem OLAF Rückmeldung über die von ihnen daraufhin zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft ergriffenen Maßnahmen zu leisten. Zusätzlich wird ein Kompendium mit Beispielen aus anonymisierten Fällen, in dem Muster von Betrugsdelikten und Unregelmäßigkeiten sowie die Vorgehensweisen der Täter erläutert werden, zusammengestellt und den Mitarbeitern der Kommissionsdienststellen (und gegebenenfalls auch anderer EU-Organe), die davon Kenntnis erhalten sollten, zur Verfügung gestellt werden. 5.3. Leitfaden für die Betrugsverhütung Im Jahr 1995 brachte die Kommission ihre Initiative zur Verbesserung des Finanzmanagements[9] (SEM 2000) auf den Weg. In den ersten beiden Phasen der Initiative sollte das Finanzmanagement verbessert werden, und Hauptziel der dritten Phase war die Verbesserung des Managements des von den Mitgliedstaaten verwalteten Teils des Gemeinschaftshaushalts (über 80 %). Der Leitfaden für die Betrugssicherheitsprüfung[10], den die Kommission als Folgemaßnahme zur Empfehlung Nr. 7 der Initiative SEM 2000[11] angenommen hat, wurde vom Generalsekretariat der Kommission veröffentlicht. Er soll die mit dem Finanzmanagement und dem Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft befassten Kommissionsbediensteten bei der Arbeit unterstützen. Allen zuständigen Stellen (auch in den Mitgliedstaaten) wird eine vom OLAF erstellte und von der Kommission veröffentlichte Neufassung des Leitfadens zur Verfügung gestellt werden. Diese wird sich auf die Informationen aus den Arbeiten zur betrugssicheren Gestaltung von Rechtsvorschriften und Verträgen gründen und webgestützt sein. Der Leitfaden könnte gegebenenfalls auch nach Sektoren oder Politikfamilien gegliedert zur Verfügung gestellt werden. 5.4. Informationen für Kontroll- und Auditstellen Besondere Beachtung wird bei der Umsetzung des neuen Betrugssicherheitskonzepts all jenen struktur- oder systembedingten Schwachstellen geschenkt werden, die noch nicht von Audit- oder Kontrollstellen analysiert oder noch bei keiner anderen systematischen Kontrolle aufgedeckt worden sind. Derartige systembedingte Schwachstellen oder mögliche Lücken, die in den Verwaltungssystemen der EU-Organe aufgedeckt werden, werden neben den zuständigen Verwaltungsstellen auch dem IAS und den betroffenen „Internen Audit-Kapazitäten“ bzw. den internen Rechnungsprüfern der anderen EU-Organe und –Einrichtungen mitgeteilt werden. 5.5. Die Flexibilität des neuen Konzepts Um ein dauerhaftes zusätzliches Hindernis für Betrüger zu bilden und systembedingten Unregelmäßigkeiten vorzubeugen, muss die neue Betrugssicherheitspolitik zu einem flexiblem Werkzeug gemacht werden, das rasch an geänderte Gegebenheiten angepasst werden kann. Das OLAF wird kontinuierlich prüfen, inwieweit es erforderlich ist, die Arbeiten zur betrugssicheren Auslegung von Rechtsvorschriften und Verträgen in spezifischen Bereichen neu auszurichten oder die Analysen so anzupassen, dass eine optimale Wirksamkeit erreicht wird. Je nach den ermittelten Risiken oder Schwachstellen und nach Maßgabe der verfügbaren Ressourcen könnte es dabei zu gegebener Zeit erforderlich werden, die Tätigkeiten des OLAF auf spezifische Sektoren des Gemeinschaftshaushalts zu konzentrieren. Zunächst jedoch werden die direkten Ausgaben im Mittelpunkt der Arbeiten zur betrugssicheren Auslegung von Rechtsvorschriften und Verträgen stehen. 6. ZUSAMMENFASSUNG Die in dieser Mitteilung vorgestellte neue Betrugssicherheitspolitik soll eine bessere Vorbeugung gegen Betrug und Korruption auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den Untersuchungen und sonstigen operativen Tätigkeiten des OLAF ermöglichen. Die Ergebnisse dieses neuen Verfahrens werden den betroffenen Kommissionsdienststellen und sonstigen Einrichtungen übermittelt und auch den mit der Verwaltung und Kontrolle von Gemeinschaftseinnahmen und –ausgaben befassten Stellen der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Als erste Ergebnisse werden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2008 ad hoc Empfehlungen ergehen, und es wird ein Kompendium typischer Fälle erstellt werden. Das in dieser Mitteilung vorgestellte Konzept wird nach einer dreijährigen Erprobungsphase evaluiert werden. Die Kommission wird im Rahmen ihres jährlichen Betrugsbekämpfungsberichts nach Artikel 280 EG-Vertrag über ihre Arbeiten zur betrugssicheren Gestaltung von Rechtsvorschriften und Verträgen Bericht erstatten. 7. ANHÄNGE 12. Diagramm des Verfahrens, 13. Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über die Ergebnisse der Mitteilung der Kommission „Betrugssicherheit der Rechtsvorschriften und des Vertragsmanagements“ vom 7. November 2001. [pic][pic][pic][pic][pic][pic][pic][pic][pic][pic][pic][pic][pic][pic][pic][pic] [1] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1). [2] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 vom 13. Dezember 2006. [3] Mitteilung der Kommission „Betrugssicherheit der Rechtsvorschriften und des Vertragsmanagements“ (SEK(2001) 2029 vom 7.11.2001, nicht im Amtsblatt veröffentlicht). Siehe Punkt 3.3. [4] Die Reform der Kommission - Ein Weißbuch - Teil I (KOM/2000/0200 endg.). [5] Die Reform der Kommission - Ein Weißbuch - Teil II - Aktionsplan vom 5.4.2000 (KOM (2000) 200 endg./2). [6] KOM(2000) 358 endg. [7] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Bericht über die Umsetzung der Kommissionsreform - Das Mandat ist erfüllt - Die Reform geht weiter“ (KOM (2005) 668 endg. vom 21 12 2005). [8] Verordnung (EG) Nr. 1681/94 der Kommission vom 11. Juli 1994 betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der Strukturpolitiken sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems (ABl. L 178 vom 12.7.1994, S. 43–46) und Verordnung (EG) Nr. 1848/2006 der Kommission vom 14. Dezember 2006 betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 595/91 des Rates. [9] Initiative der Kommission „Verbesserung des Finanzmanagements“ (SEM 2000) - Gesamtbericht 1995, Ziff. 976. [10] Dok. SG/C/3/ED D96 vom 6. Mai 1996 (nicht im Amtsblatt veröffentlicht). [11] Diese Empfehlung liegt gemäß einem internen Beschluss zu den damaligen Archivierungssystemen nur in französischer Sprache vor: Communication de la Commission adoptée sur communication de Mme Gradin. Etanchéité de la législation à la fraude: mise en œuvre de la recommandation n°7 de SEM 2000, phase 2 (SEK (1996) 1802/4 vom 11. Oktober 1996).