DE

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Brüssel, den 8.11.2007

KOM(2007) 694 endgültig

 

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Europäische i2010-Initiative zur digitalen Integration


„An der Informationsgesellschaft teilhaben“



[SEK(2007) 1469]
[SEK(2007)
1470]

1.Zusammenfassung 

Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind aus dem Leben vieler Menschen in Europa heute nicht mehr wegzudenken. Die aktive Nutzung der IKT geht oft mit besseren Beschäftigungs- und Informationsmöglichkeiten und sozialen Kontakten einher. Die IKT ermöglichen wesentliche Verbesserungen im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen, tragen entscheidend zum Produktivitätszuwachs bei und eröffnen vielfältige Geschäftsmöglichkeiten.

Der Begriff digitale Integration oder „eInclusion“ bezeichnet Maßnahmen, die auf eine integrative Informationsgesellschaft – d. h. eine Informationsgesellschaft für alle Menschen – ausgerichtet sind. Ziel ist es, allen Menschen ungeachtet individueller oder gesellschaftlicher Benachteiligungen die uneingeschränkte Teilnahme an der Informationsgesellschaft zu ermöglichen, sofern sie dies wünschen. Die digitale Integration ist für die soziale Gerechtigkeit unerlässlich, da sie die Chancengleichheit in der Wissensgesellschaft gewährleistet. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht ist sie erforderlich, um potenzielle Produktivitätssteigerungen vollständig umzusetzen und die Kosten gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ausgrenzung zu senken. Nicht zuletzt eröffnet eine integrative Informationsgesellschaft auch große Marktchancen für die IKT-Branche. 

Die digitale Integration ist eine Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, der mit der i2010-Initiative „Eine Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ 1 im Rahmen der Lissabon-Agenda erreicht werden soll. Die Beseitigung von Breitband- und Zugangsdefiziten sowie die Verbesserung der „digitalen Kompetenzen“ schlagen sich in neuen Arbeitsplätzen und Diensten nieder. Ersten Schätzungen zufolge könnte die digitale Integration in der EU über einen Fünfjahreszeitraum Vorteile in einer Größenordnung von 35 bis 85 Mrd. EUR bieten.

Der Bedeutung der digitalen Integration wird in der i2010-Initiative Rechnung getragen, und die Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission sowie Unternehmen und Nutzerverbände haben bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der digitalen Integration getroffen. Von grundlegender Bedeutung war in diesem Zusammenhang die 2006 in Riga verabschiedete Ministererklärung „IKT für eine integrative Informationsgesellschaft“ 2 , in der konkrete Ziele für die Internetnutzung und -verfügbarkeit, die digitalen Kompetenzen und die Zugänglichkeit der IKT für das Jahr 2010 gesteckt wurden. 

Trotz all dieser begrüßenswerten Initiativen sind die Fortschritte jedoch noch immer so gering, dass die Ziele von Riga voraussichtlich nicht erreicht werden können. Verhindert wird dies nach wie vor durch fragmentierte Ansätze und eine mangelnde Zusammenarbeit.

Angesichts der großen Bedeutung der IKT stellt die mangelhafte Zugänglichkeit und Nutzung der IKT eine immer bedeutendere Form gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ausgrenzung dar. Eine hartnäckige „digitale Kluft“ beeinträchtigt den sozialen Zusammenhalt und Wohlstand.

Es ist daher noch viel zu tun, um die digitale Integration zu verwirklichen und die Ziele von Riga zu erreichen. So sind Maßnahmen der EU angezeigt, um gleiche Rechte in der Informationsgesellschaft, einen kohärenten Binnenmarkt und koordinierte Maßnahmen zu gewährleisten.

Zunächst ist es erforderlich, die digitale Integration stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken und den Einsatz der Politik und Interessengruppen zu verstärken. Dann sind die erforderlichen Rahmenbedingungen (erschwingliche und zugängliche Technologien und Nutzungskompetenzen) zu schaffen und erforderlichenfalls entsprechende Rechtsvorschriften zu erlassen. Darüber hinaus müssen sich die Bemühungen der Interessengruppen um wirksame und integrative IKT-gestützte Dienste auf konkrete und einheitlichere Schwerpunkte konzentrieren.

Mit dieser Mitteilung wird daher eine europäische Initiative zur digitalen Integration 3 mit folgenden Elementen vorgeschlagen: 

A) eine eInclusion-Kampagne mit dem Titel „Die Informationsgesellschaft geht alle an!“ im Jahr 2008, um das Problembewusstsein zu schärfen und die Maßnahmen an einem gemeinsamen Ziel auszurichten; ihren Abschluss soll eine Ministerkonferenz bilden, auf der konkrete Fortschritte aufgezeigt und Zusagen bekräftigt werden;

B) ein strategischer Rahmen für Maßnahmen zur Umsetzung der Ministererklärung mit folgenden Schwerpunkten:

1. Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen durch Beseitigung der Breitband-, Zugangs- und Kompetenzdefizite, um allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft zu ermöglichen;

2. Förderung der effektiven Teilnahme ausgrenzungsgefährdeter Gruppen und Verbesserung ihrer Lebensqualität;

3. Integration der eInclusion-Maßnahmen, um eine möglichst nachhaltige Wirkung zu erzielen. 

2.Hintergrund: Aktueller Stand und künftige Herausforderungen 

In der Ministererklärung von Riga aus dem Jahr 2006 wurden Ziele gesteckt, die bis 2010 erreicht werden sollen. Falls sich gegenwärtige Tendenzen fortsetzen, werden diese Ziele jedoch EU-weit nur sehr schwer umzusetzen sein, auch wenn große Unterschiede innerhalb Europas bestehen und einige Regionen gute Fortschritte aufzuweisen haben. Die sozialen Unterschiede bei der IKT-Nutzung bestehen weiter und verstärken sich in einigen Fällen sogar.

Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele von Riga

ØInternet-Nutzung: Reduzierung des Defizits von älteren und behinderten Menschen, Frauen, Menschen mit niedrigem Bildungsgrad, Erwerbslosen und „weniger entwickelten“ Regionen im Vergleich zur EU-Durchschnittsbevölkerung um die Hälfte;

Im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung der EU-27 (in der 45 % das Internet regelmäßig nutzen) wiesen einige Gruppen, insbesondere Menschen über 65 Jahren (10 % Internet-Nutzer), Nichterwerbstätige (17 % Internet-Nutzer) und Menschen mit einem niedrigen Bildungsgrad (25 % Internet-Nutzer) Ende 2006 noch immer wesentliche Defizite auf. Diese Unterschiede lassen sich Vorausschätzungen zufolge nicht bis zum Jahr 2010 halbieren.

ØBreitbandversorgung: mehr als 90 % der EU-Bevölkerung. 

Auch wenn dieses Ziel mit 89 % der EU-Bevölkerung Ende 2006 bereits fast erreicht war, bestehen nach wie vor nationale und regionale Unterschiede. So stehen Breitbandnetze beispielsweise nur 70 % der ländlichen Bevölkerung zur Verfügung.

ØDigitale Kompetenzen: Reduzierung des Defizits bestimmter ausgrenzungsgefährdeter Gruppen im Vergleich zum EU-Durchschnitt um die Hälfte.

Im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung der EU-27 (in der 59 % ein Mindestmaß an IKT-Kompetenz besitzen) wiesen einige Gruppen, insbesondere Menschen über 65 Jahren (17 % IKT-kompetent), Nichterwerbstätige (27 % IKT-kompetent) und Menschen mit einem niedrigen Bildungsgrad (35% IKT-kompetent), Ende 2006 noch immer erhebliche Defizite auf.

ØZugänglichkeit öffentlicher Websites: Konformität aller öffentlichen Websites mit den Web Content Accessibility Guidelines 1.0 (Leitlinien für den Zugang zu Webinhalten), die insbesondere für behinderte Menschen von Bedeutung sind.

Ende 2006 lag diese Ziel noch in weiter Ferne (die wenigsten der geprüften öffentlichen Webseiten erfüllten die Vorgaben der Leitlinien vollständig).

Alle Hauptinteressengruppen – Nutzer, IKT-Branche, Dienstleister und Behörden – stehen noch immer einer Reihe von Hindernissen gegenüber, die den Fortschritt erschweren.

2.1.Nutzer und Nicht-Nutzer: Viele nehmen noch nicht aktiv an der Informationsgesellschaft teil 

Die Nutzung der IKT, insbesondere des Mobilfunks und des Internets, hat sich rasch in weiten Teilen der Bevölkerung verbreitet. Während der letzten Jahre hat sich die digitale Kluft je nach Geschlecht und Alter sowie zwischen Erwerbslosen und Erwerbsbevölkerung verringert. Einige hartnäckige strukturelle Gefälle bestehen jedoch weiter und bringen große Herausforderungen für die Zukunft mit sich. Insbesondere ist hier Folgendes zu nennen:

·Die IKT haben vielen Menschen wesentliche Verbesserungen gebracht. Das Angebot zugänglicher IKT ist jedoch aufgrund von Marktbarrieren und sonstigen Hindernissen noch immer nicht ausreichend.

·Es bestehen noch immer Unterschiede bei den digitalen Kompetenzen. Mit der zunehmenden Verbreitung der IKT und IKT-gestützter Dienste fallen einige Gruppen, insbesondere Nichterwerbstätige und Menschen mit einem niedrigen Bildungsgrad, immer weiter zurück. Vielen potenziellen Nutzern wird das Verständnis der Inhalte darüber hinaus dadurch erschwert, dass sie die jeweilige Sprache nicht verstehen. 

·Schulen verfügen nicht gleichermaßen über Breitbandverbindungen, Computerausstattung und IKT-kompetente Lehrer, und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren in unterschiedlichem Ausmaß von den IKT. 

·Auch wenn die Internet-Verbreitung weiter zunimmt, nutzen etwa 50 % der Europäer dieses Medium noch immer nicht regelmäßig. Nichtbenutzer sind vorwiegend bildungsbenachteiligte, erwerbslose oder ältere Menschen. 

·Auch die Nutzer selbst könnten ihre Bemühungen verstärken: Sie sprechen in Europa noch immer mit einer einheitlichen und – z. B. im Vergleich zu den USA – relativ schwachen Stimme.

Ziel der digitalen Integration: Behebung der Verfügbarkeits-, Zugangs-, Erschwinglichkeits- und Kompetenzdefizite

2.2.IKT-Industrie und ‑Dienstleister: Integrative IKT-Lösungen sind noch immer unzureichend und fragmentiert 

Einige Marktteilnehmer unternehmen große Anstrengungen, um die digitale Integration etwa durch den Abbau von Zugangsbarrieren oder verbesserte Ausbildungsmaßnahmen voranzutreiben. 4 Das Angebot erschwinglicher IKT-Lösungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen ist jedoch noch immer nicht ausreichend. Insbesondere auf den folgenden Gebieten sind daher stärkere Bemühungen der Industrie und Dienstleister gefragt: 

·Breitbandanschlüsse sind in einigen Teile Europas noch immer nicht verfügbar; zudem bestehen noch immer Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen und Preisunterschiede bei den Breitbanddiensten. 

·In vielen Ländern wird der barrierefreie Zugang z. B. zu Websites, Digitalfernsehen, telefonischen Notdiensten oder öffentlichen Informationsstellen („eAccessibility“) noch immer durch Hindernisse erschwert, und es kommen weitere Barrieren hinzu. Häufig ist dies auf strukturelle Marktdefizite und uneinheitliche Ansätze im Binnenmarkt zurückzuführen, die der Branche große Probleme bereiten. Die Grundsätze der „integrativen Gestaltung“ und des „Designs für alle“ werden bei der Auslegung von Massenprodukten und ‑diensten häufig noch immer nicht berücksichtigt. Ein Geschäftspotenzial von mehreren Milliarden Euro ist somit noch immer unerschlossen (der Anteil der Behinderten beläuft sich schätzungsweise immerhin auf 15 % der EU-Gesamtbevölkerung). 

·Insgesamt stellt sich die Situation der Barrierefreiheit in stark regulierten Ländern besser dar, was jedoch einem vollständig wettbewerbsfähigen IKT-Markt nicht im Wege steht. Im Gegenteil haben die Rechtsvorschriften für den barrierefreien Zugang die Rahmenbedingungen für die Unternehmen sogar vereinheitlicht und ihnen dadurch neue Marktchancen eröffnet. 

Ziel der digitalen Integration: Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen, um integrative IKT als profitablen Wachstumsmarkt zu etablieren

2.3.Behörden: Politische Maßnahmen sind nicht ausreichend koordiniert und wirksam 

Zahlreiche Behörden aller Ebenen führen derzeit Initiativen zur Förderung der digitalen Integration durch. Diese reichen von der gesetzlichen Anerkennung des Rechts auf Zugang zu den IKT und deren leichter Zugänglichkeit bis hin zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen im Bereich der digitalen Integration. Auch die EU hat sich mit ihren politischen Programmen in den Bereichen Informationsgesellschaft, Datenschutz, soziale Integration und Beschäftigung, öffentliche Auftragsvergabe, Forschung, Bildung, Kultur und Normung stark engagiert. Die digitale Integration ist einer der Eckpfeiler der i2010-Initiative, in deren Rahmen bereits konkrete politische Maßnahmen getroffen wurden. 5  Mit der Festlegung von Prioritäten und dem Bekenntnis zu konkreten Zielen bereitete die Ministererklärung von Riga 2006 den Boden für eine umfassende politische Strategie. Dennoch bleibt noch viel zu tun: 

·Das Bewusstsein und das Verständnis für den Zusammenhang zwischen der IKT-Nutzung und der Teilnahme an Gesellschaft und Wirtschaft sind noch immer unzureichend, und es fehlen Nachweise über seine Auswirkungen. 6

·Fragen der digitalen Integration haben sich noch immer nicht fest auf der gesellschafts-, wirtschafts- und technologiepolitischen Tagesordnung etabliert, und strategische Ansätze für die Zusammenarbeit der Interessengruppen zur Erreichung gemeinsamer Ziele sind häufig unzureichend oder fehlen ganz. 

·Maßnahmen sind oft fragmentiert und unzureichend zwischen den Behörden, der Zivilgesellschaft und den Unternehmen koordiniert. Ein Grund hierfür ist die Vielschichtigkeit der digitalen Integration, für die verschiedene Ministerien zuständig sein können.

·Es mangelt an wirksamen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung der Rechte ausgrenzungsgefährdeter Nutzer im Binnenmarkt. Besonders offensichtlich ist dies im Bereich des barrierefreien Zugangs: Die Gesetzgebung in Europa ist fragmentiert und nur begrenzt wirksam. Die einschlägigen EU-Bestimmungen werden uneinheitlich oder überhaupt nicht umgesetzt, was vor allem auf ihre Unverbindlichkeit zurückzuführen ist, und nationale Ansätze weichen mitunter stark voneinander ab. 7  Dies erschwert die Einführung gemeinsamer Zugänglichkeitsstandards zum Nachteil vieler Nutzer und der IKT-Branche, die dem Problem fragmentierter Märkte und unterschiedlicher Vorschriften gegenübersteht. 

Ziel der digitalen Integration: kohärente und effiziente eInclusion-Strategien und Rechtsvorschriften

3.Den Herausforderungen begegnen: Die Europäische Initiative zur digitalen Integration 

Mit der Behebung der vorstehend genannten Herausforderungen rücken die mit der Ministererklärung von Riga und der i2010-Initiative anvisierten Ziele einen entscheidenden Schritt näher. Die europäische Initiative zur digitalen Integration dient daher zunächst dazu, die Einsicht in die Dringlichkeit der Maßnahmen zu erhöhen, die Bedeutung der digitalen Integration für Lebensqualität, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken und die Hauptbekenntnisse der Erklärung von Riga zu bekräftigen. Die Initiative hat keine Verwaltungs- oder Finanzbelastung der EU zur Folge.

„Die Informationsgesellschaft geht alle an!“: Schärfung des Problembewusstseins und Koordinierung von Maßnahmen

-Die Kommission wird im Jahr 2008 eine gezielte Kampagne durchführen („Die Informationsgesellschaft geht alle an!“), um auf der Grundlage einer Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen die Initiativen, Veranstaltungen und Ergebnisse im Bereich der digitalen Integration aus ganz Europa bekannter zu machen. 

-Die Kommission wird Ende 2008 eine Ministerkonferenz mit hochrangigen Teilnehmern organisieren, um die vielfältigen Erfolge im Bereich der digitalen Integration zu präsentieren und bekannt zu machen, einen europäischen Preis für digitale Integration zu vergeben, die Lage zu sondieren und neue Ziele für die Zukunft abzustecken. 

Darüber hinaus bietet die europäische Initiative zur digitalen Integration einen Aktionsrahmen, um auf der Grundlage bestehender Maßnahmen Synergien zu erzeugen und Lücken zu schließen. Ziel ist es, die digitale Integration durch kohärente Maßnahmen in drei Bereichen zu fördern:

·Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen, um allen die Teilnahme an der Informationsgesellschaft zu ermöglichen; 

·Förderung der wirksamen Teilnahme ausgrenzungsgefährdeter Gruppen und Verbesserung ihrer Lebensqualität; 

·Integration der eInclusion-Maßnahmen, um möglichst nachhaltige Wirkungen zu erzielen. 

3.1.Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen, um allen die Teilnahme an der Informationsgesellschaft zu ermöglichen 

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Informationsgesellschaft sind die Verfügbarkeit erschwinglicher und zugänglicher IKT sowie die Fähigkeit zu ihrer Nutzung. Noch heute stehen die Möglichkeiten der IKT vielen Menschen nicht in vollem Umfang zur Verfügung, weil diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Manchen fehlt der materielle Zugang zu IKT-Produkten und Diensten – insbesondere Breitbandnetzen –, während andere sie sich nicht leisten können. Die Vorteile der Informationsgesellschaft erschließen sich zudem nur mit den entsprechend schnellen Breitbandnetzen vollständig. In einigen Jahren werden Dienste wie die Telemedizin, die insbesondere für ausgrenzungsgefährdete Menschen wie z. B. die wachsende Gruppe der Senioren von großer Bedeutung sind, Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens 20 MBit/s erfordern. Wichtig ist auch, das Bewusstsein für die Risiken der Verarbeitung personenbezogener Daten mit Hilfe von IKT-Netzen zu schärfen und die Nutzer über Gefahren wie Identitätsdiebstahl, diskriminierende Profilerstellung oder kontinuierliche Überwachung aufzuklären. 8  

Vielen behinderten Menschen wird die Nutzung der IKT durch Zugangsbarrieren noch immer erheblich erschwert. In der eAccessibility-Mitteilung von 2005 9 wurde daher angekündigt, dass im Jahr 2007 möglicherweise weitere Vorschläge für Maßnahmen, darunter auch neue Rechtsvorschriften, folgen werden. Europaweite Umfragen und die dieser Mitteilung zugrunde liegende öffentliche Konsultation haben gezeigt, dass die Fortschritte auf diesem Gebiet noch immer unbefriedigend sind. Auch wenn einige Länder Maßnahmen ergriffen haben und dazu unter anderem entsprechende Rechtsvorschriften erlassen haben, haben diese aufgrund der schlechten Umsetzung mitunter nur eine begrenzte Wirkung. Im Einklang mit einer aktuellen Forderung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 10 sind daher klare EU-Vorschriften und ‑Mechanismen festzulegen. Und dies muss jetzt geschehen, bevor unterschiedliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten den Markt weiter fragmentieren und neue Techniken wie das Digitalfernsehen den Massenmarkt erobern. Rechtsvorschriften und sonstige Maßnahmen (Pilotprojekte, Forschung, Öffentlichkeitsarbeit) müssen sich gegenseitig ergänzen. Auch die internationale Zusammenarbeit im Bereich des barrierefreien Zugangs ist weiter zu verfolgen.

Nicht zuletzt ist das Problem anzugehen, dass viele ausgrenzungsgefährdete Menschen noch immer nicht über die erforderlichen digitalen Kompetenzen verfügen.

Überwindung des Breitbanddefizits

-Die Kommission wird durch thematische Netze im Rahmen ihrer Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ 11 regionale Initiativen für eine integrative Informationsgesellschaft fördern. Der Kohäsionsfonds wird weiterhin gezielt Wissensinvestitionen in denjenigen Gebieten tätigen, in denen IKT-Infrastrukturen und -Dienste noch immer nicht ausreichend kommerziell angeboten werden.

-Regionale und örtliche Behörden in der EU müssen ihre Maßnahmen zum Abbau des Breitbanddefizits weiter vorantreiben, um eine integrative Informationsgesellschaft besonders in abgelegenen und ländlichen Gebieten zu fördern, und dazu unter anderem Mittel aus den Strukturfonds und den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums einsetzen. Sie sollten sowohl die Infrastrukturen ausbauen als auch verstärkt elektronische Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheits- und Behördendienste („E-Health“ und „E-Government“), elektronisches Lernen („E-Learning“) und digitale Integration) anbieten. 

-Die Kommission wird im Rahmen des IKT-Förderprogramms (ICT-PSP) eine Web-Plattform zu regionalen Initiativen für die Informationsgesellschaft einrichten und eine Studie zur EU-Finanzierung regionaler Projekte im Bereich der Informationsgesellschaft durchführen. 

Überwindung des Zugangsdefizits

-Die IKT-Branche sollte sich demnächst verpflichten, zwischen 2008 und 2010 datenschutzgerechte Lösungen für Menschen mit sensorischen, physischen, motorischen oder kognitiven Behinderungen anzubieten, um ihnen den Zugang zum Digitalfernsehen (barrierefreies DTV) und zu umfassenden Kommunikationssystemen („total conversation“) zu ermöglichen und so insbesondere den Zugang zu Notdiensten und die erforderliche Interoperabilität (gemäß den Vorschlägen zur Neufassung der Richtlinien für die elektronische Kommunikation) sicherzustellen. Dazu sollte die gegenwärtige Zusammenarbeit mit den Nutzern fortgesetzt werden.

-Die IKT-Branche und die Nutzer sollten ihre Zusammenarbeit mit den europäischen Normungsinstituten fortsetzen, um insbesondere für öffentliche Aufträge Normen für zugängliche Produkte und Dienste zu erarbeiten. Darüber hinaus sollten sie weiterhin gemeinsam darauf hinarbeiten, ein europäisches Schulungsprogramm zum Thema „integrative IKT-Gestaltung“ bis spätestens Ende 2008 umzusetzen.

-Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, ihre Maßnahmen gemäß den eAccessibility-Vorgaben bestehender EU-Rechtsvorschriften zu verstärken und sich bis Mitte 2008 auf einen Strategieplan für die Zugänglichkeit öffentlicher Websites zu einigen.

-Die Kommission wird im Rahmen des IKT-Förderprogramms im Jahr 2007 ein Pilotprojekt über barrierefreies Digitalfernsehen und im Jahr 2008 ein Pilotprojekt zu „umfassenden Kommunikationssystemen“ („total conversation“) und zu gemeinsamen Ansätzen im Bereich der Web-Zugänglichkeit (insbesondere mit Hilfe einer europäischen Benchmarking-Methodik) kofinanzieren. Zudem wird sie im Rahmen des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung und Entwicklung (7. RP) die Forschung in Bezug auf barrierefreie und unterstützende Technologien weiter fördern. 

-Die Kommission wird auf horizontale Rechtsvorschriften für eine zugängliche Informationsgesellschaft hinarbeiten, um die Chancengleichheit und einen wirksamen Binnenmarkt zu fördern. Einer öffentlichen Konsultation und einer Folgenabschätzung im ersten Halbjahr 2008 wird in der zweiten Jahreshälfte 2008 möglicherweise ein Legislativvorschlag zum barrierefreien Zugang folgen. Gleichzeitig wird sich die Kommission darum bemühen, im Rahmen der Überarbeitung der EG-Richtlinien für die elektronische Kommunikation ihren Vorschlägen für das Europäische Parlament und den Rat im Hinblick auf die Barrierefreiheit Nachdruck zu verleihen. 

Behebung der Kompetenzdefizite

-Gemeinsam mit den Unternehmen und den Sozialverbänden tragen die Behörden aller Ebenen die wichtige Verantwortung, digitale Kompetenzen gemäß den Zusagen von Riga und der Empfehlung zu den Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen 12 zu fördern. Aus- und Weiterbildungssysteme sind für die Vermittlung digitaler Kompetenzen von entscheidender Bedeutung. Die Behörden sind aufgerufen, im Jahr 2008 in Zusammenarbeit mit der Industrie ihre Anstrengungen zu verstärken, um die IKT-Kompetenzen insbesondere derjenigen Gruppen zu fördern, die am stärksten von Ausgrenzung bedroht sind, und entsprechende Schulungsmaßnahmen für sie anzubieten. 

-Gemäß der Erklärung von Riga führt die Kommission derzeit mit Unterstützung einer Expertengruppe zur digitalen Kompetenz eine EU-weite Studie über digitale Kompetenzen durch. Auf dieser Grundlage wird sie bis Ende 2008 Leitlinien für politische Maßnahmen zur Förderung der digitalen Kompetenzen von gefährdeten Gruppen erarbeiten. 

3.2.Förderung der effektiven Teilnahme ausgrenzungsgefährdeter Gruppen und Verbesserung ihrer Lebensqualität 

Die erforderlichen Rahmenbedingungen allein sind jedoch nicht ausreichend. Ebenso wichtig ist es, die tatsächliche Nutzung IKT-gestützter Dienste zu fördern und Möglichkeiten des Kompetenzerwerbs durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bereitzustellen. Insbesondere müssen sich die eInclusion-Maßnahmen auf ausgrenzungsgefährdete Menschen sowie auf diejenigen Menschen konzentrieren, die die IKT tendenziell nicht nutzen und dadurch auf einen möglichen Hinzugewinn an Lebensqualität verzichten. In der Erklärung von Riga werden als mögliche Zielgruppen unter anderem ältere und behinderte Menschen sowie kulturelle Minderheiten genannt. Ein weiteres Thema in diesem Zusammenhang sind Internet-Ressourcen für die Ausbildung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Integration gesellschaftlich benachteiligter Gruppen durch moderne elektronische Behördendienste

-Die Behörden sind aufgerufen, ihre Maßnahmen im Bereich integrativer elektronischer Behördendienste und der elektronischen Teilhabe („E-Beteiligung“ oder „eParticipation“) im Einklang mit der Ministererklärung von Lissabon zu elektronischen Behördendiensten vom September 2007 erheblich zu verstärken. Insbesondere bei Diensten, die in direktem Kontakt mit ausgrenzungsgefährdeten Menschen erbracht werden, trägt dies unmittelbar zur Integration bei. 

-Die Kommission wird im Rahmen ihres IKT-Förderprogramms und des Programms „E-Beteiligung“ den Austausch und Untersuchungen über bewährte Verfahren sowie Pilotprojekte für innovative Lösungen unterstützen. 

Behebung von Problemen des Alterns, der Gesundheit und der Behinderungen in der Informationsgesellschaft

-Die Industrie, die Nutzerverbände und die Kommission sind aufgerufen, den EU-Aktionsplan „Altern in der Informationsgesellschaft“ 13 umzusetzen und so einen wesentlichen Beitrag zum eInclusion-Gipfel Ende 2008 zu leisten.

-Die Kommission wird auch in Zukunft die Forschung und Entwicklung in Bezug auf IKT-gestützte innovative Lösungen unterstützen, die bei Fragen des Alterns, der Behinderungen und der Gesundheit eingesetzt werden sollen. Darüber hinaus wird sie ein Programm zum Thema „Einsatz der IKT für ein aktives Altern am Arbeitsplatz“ erarbeiten. 

-Die Kommission wird Anfang 2008 eine Empfehlung zur Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdienste veröffentlichen (in der wesentliche Infrastrukturdaten der elektronischen Patientenakte und Notfalldaten behandelt werden) und im Rahmen des IKT-Förderprogramms eine neue europäische Initiative zur Telemedizin in die Wege leiten.

Prüfung der Möglichkeiten der IKT zur Förderung Jugendlicher aus Randgruppen und ausgrenzungsgefährdeter Migranten

-Die Unternehmen und die Behörden der europäischen Länder sollten prüfen, inwieweit die neuen Technologien für innovative Dienste genutzt werden können, um insbesondere ausgrenzungsgefährdeten jungen Menschen, Migranten und kulturellen Minderheiten durch mehrsprachige und an ihre Bedürfnisse angepasste Inhalte eine aktivere Rolle in der Gesellschaft zu ermöglichen.

-Die Kommission wird neue Bereiche der digitalen Integration durch einen Austausch über bewährte Verfahren und gezielte Projekte im Rahmen der EU-Forschungs- und Innovationsprogramme (7. RP und IKT-Förderprogramm) fördern. 

3.3.Koordinierung der eInclusion-Maßnahmen, um eine möglichst nachhaltige Wirkung zu erzielen 

Umfassende und nachhaltige Wirkungen lassen sich nur dann erzielen, wenn die politischen Programme auf EU-Ebene und nationaler Ebene enger abstimmt, Fragen der digitalen Integration in allen relevanten Politikbereichen berücksichtigt und die Maßnahmen besser koordiniert werden. Freiwillige Branchenvereinbarungen zur digitalen Integration bedürfen der umfassenden Unterstützung der europäischen und nationalen Behörden. Die Nutzerverbände müssen ihre Bemühungen zur Förderung der digitalen Integration verstärken.

Verstärkung und Aufrechterhaltung von Wirkungen durch Bündelung und Koordinierung

-Die Branche, die Sozialverbände und die Behörden müssen ihre Anstrengungen im Bereich der digitalen Integration besser koordinieren und sollten daher auf der Grundlage ihrer derzeitigen Zusammenarbeit eine offene Partnerschaft zur Förderung der digitalen Integration eingehen. Die Kommission wird die Nutzerverbände auch in Zukunft gemeinsam mit der hochrangigen i2010-Gruppe bei der Verstärkung ihrer Maßnahmen im Bereich der digitalen Integration unterstützen. 

-Politische Entscheidungsträger auf allen Ebenen sind aufgerufen, einerseits das Potenzial der IKT in ihren gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Programmen zu berücksichtigen und andererseits der sozialen Integration, der Diskriminierungsbekämpfung und der Zugänglichkeit der IKT in ihren politischen IKT-Initiativen und zugehörigen Folgenabschätzungen Rechnung zu tragen. 

-Im Nachgang zum Aufruf des Europäischen Parlaments zu Initiativen auf dem Gebiet der digitalen Nutzerrechte 14 wird die Kommission die bestehenden Rechte und Pflichten der Verbraucher im digitalen Umfeld klarstellen. 

-Anlässlich der Überprüfung der i2010-Initiative, der Mitteilung zum Universaldienst in der elektronischen Kommunikation und der internationalen EU-Strategie für die Informationsgesellschaft wird die Kommission im Jahr 2008 durch Förderung der sozialen Integration einen weiteren Beitrag leisten. In der dritten Phase des Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen, der bis Ende 2007 verabschiedet werden soll, wird sie weiterhin Fragen der IKT-Zugänglichkeit behandeln und gemäß der Uno-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen Maßnahmen treffen. Die Kommission prüft derzeit in einer Folgenabschätzung, inwieweit der geltende EU-Rechtsrahmen im Bereich der Diskriminierungsbekämpfung gemäß Artikel 13 des EU-Vertrages ergänzt werden kann.

-Nicht zuletzt möchte die Kommission mit gutem Beispiel vorangehen und die Nutzerfreundlichkeit des Webportals „Europa“ durch ein verbessertes Sprachangebot und eine bessere Zugänglichkeit erhöhen.

Verbesserung der Kenntnisse und Vergleich der Fortschritte im Bereich der digitalen Integration

-Die Kommission wird die Überwachung und Untersuchung der digitalen Integration verstärken und dazu die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele von Riga anhand einer Reihe von Indikatoren („Riga-Übersicht“) einer jährlichen Prüfung unterziehen. 

-Die Kommission wird unter anderem Umfragen und Studien zu folgenden Themen durchführen: Hindernisse für unterstützende Technologien, Ressourcen für adaptives Lernen, digitale Integration und gesellschaftliches Kapital, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der IKT und die Wahrnehmungen der Informationsgesellschaft. 

4.Fazit 

Die Bedeutung der Informationsgesellschaft für die Teilhabe an Wirtschaft und Gesellschaft sollte sich fest auf der wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Tagesordnung Europas etablieren. Auf der Grundlage der Agenda von Lissabon, der i2010-Strategie sowie der Ministererklärung von Riga zur digitalen Integration soll die in dieser Mitteilung beschriebene eInclusion-Strategie helfen, die Barrieren in der Informationsgesellschaft zu beseitigen, den Beitrag der IKT zur wirtschaftlichen und sozialen Integration zu fördern und neue Geschäftsmöglichkeiten zu schaffen.

Die Kommission bittet das Europäische Parlament sowie die Mitgliedstaaten, Regionen und Interessengruppen nun darum, ihren Worten Taten folgen zu lassen und die in dieser Mitteilung dargelegten Maßnahmen zu ergreifen, um die digitale Integration Wirklichkeit werden zu lassen. Diese gemeinsamen Bemühungen werden neue Geschäftschancen eröffnen und dazu beitragen, eine zugängliche und integrative Informationsgesellschaft zu schaffen, an der wir alle gleichberechtigt teilhaben können.

(1)    KOM(2005229.
(2)    Ministerkonferenz von Riga „IKT für eine integrative Gesellschaft“ (11. bis 13.6.2006).
(3)    Auf der Grundlage der Stellungnahmen der hochrangigen i2010-Gruppe und deren eInclusion-Untergruppe, Konsultationen der Interessengruppen, öffentlichen Online-Konsultationen, Studien und der Folgenabschätzung.
(4)    Siehe z. B. EICTA-Papier „Moving Towards a Fully Inclusive Digital Europe“ (Auf dem Weg zu einer vollständig integrativen Informationsgesellschaft in Europa).
(5)    Siehe insbesondere die Mitteilungen zu folgenden Themen: eAccessibility (KOM(2005) 425), Überwindung der Breitbandkluft KOM(2006) 129, elektronische Behördendienste zum Nutzer aller (KOM(2006) 173), IKT und Altern (KOM(2007) 332) und IKT-Kompetenzen (KOM(2007) 496).
(6)    Siehe jedoch den Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen (KOM(2003) 650), in den das Thema IKT inzwischen einbezogen wurde.
(7)    Siehe die Berichte der INCOM-COCOM-Gruppe über die EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Barrierefreiheit und die Studie zur Bewertung des Fortschritts in Sachen „eAccessibility“ in Europa.
(8)    Diese Gefahren sind Gegenstand der Mitteilung über Datenschutztechnologien (KOM(2007) 228).
(9)    KOM(2005425.
(10)    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Künftige Rechtsvorschriften zur eAccessibility“ (TEN/295, 30. Mai 2007).
(11)    KOM(2006) 675 endg. 
(12)    Empfehlung 2006/962/EG des Rates und des Parlaments.
(13)    KOM(2007332.
(14)    Entschließung über das Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld (INI/2006/2048).