Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat - Verstärkung der Terrorismusbekämpfung /* KOM/2007/0649 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 6.11.2007 KOM(2007) 649 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND AN DEN RAT Verstärkung der Terrorismusbekämpfung MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND AN DEN RAT Verstärkung der Terrorismusbekämpfung I. Die Bedrohung Der Terrorismus von heute ist naturgemäß international. Obwohl weltweit und innerhalb der EU greifbare Fortschritte bei der Terrorismusbekämpfung erzielt wurden, bleibt die globale Bedrohung durch den internationalen Terrorismus bestehen. Terroristische Strukturen passen sich fortlaufend den globalen Strategien zur Terrorbekämpfung an. Terroristische Gruppen können auf verschiedene Länder verstreut sein und über die traditionellen Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten, indem sie das große Potenzial der Kommunikationstechnologien wie Internet und Mobiltelefonie für ihre böswilligen Zwecke ausschöpfen. Terroristen nutzen das Internet zur Propaganda, Ausbildung, Indoktrination, Rekrutierung und Mittelbeschaffung. Bestimmte terroristische Organisationen greifen auch auf das Internet zurück, um Operationen zu planen und Anschläge, zu denen sie sich bekennen, publik zu machen. Diese Bedrohung stellt eine signifikante Herausforderung für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten dar. Europol und Eurojust können und sollten bei der Bewältigung dieser Bedrohung eine Rolle spielen, aber entscheidend ist die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und ihren nationalen Diensten. Diese Zusammenarbeit hat sich in den letzten Jahren aufgrund der gemeinsamen Bedrohung enorm verbessert. Terroristen werden zuschlagen, wann immer, wo immer und womit immer sie glauben, die größte Wirkung zu erzielen. Heute gibt es chemische, biologische, radiologische und nukleare Waffen. Von Nuklearmaterial abgesehen, sind diese relativ kostengünstig und der traditionelle Militärapparat ist weitgehend ineffizient, um dagegen vorzugehen. Wir können uns Selbstgefälligkeit nicht leisten. Das Verhalten der Bewohner unserer Städte, in denen Terroristen in den letzten Jahren zugeschlagen haben, ist ein Beispiel für uns alle. Indem sie standhaft geblieben sind, genießen und stützen sie weiterhin die Grundrechte, auf denen unsere Gesellschaften aufbauen, wohl wissend, dass radikale Elemente möglicherweise einen Anschlag planen. Wir müssen eine Balance finden zwischen dem Bewusstsein dieser Gefahr und angemessenen, verhältnismäßigen Maßnahmen um zu verhindern, dass sich diese Gefahr konkretisiert und unser tägliches Leben bestimmt. Eine gesellschaftliche Zerrüttung herbeizuführen, ist ein Schlüsselziel der Terroristen. II. Kontext der EU-Aktion: Schlüsselmaßnahmen Die Europäische Union unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der globalen Bedrohung. Wir können unsere Bürger nur erfolgreich schützen, wenn wir dieses gemeinsame Anliegen auch gemeinsam angehen. Wir dürfen uns nicht in Sicherheit wiegen ohne eine gewisse Verantwortung für die Sicherheit zu übernehmen. Daher hat Europa Sicherheit geschaffen und kann und sollte noch mehr tun. Wir dürfen unsere Werte und unsere Lebensweise nicht als selbstverständlich ansehen - sie sind ein empfindliches Gewebe, das eines kontinuierlichen Schutzes bedarf. Im Kampf gegen den Terrorismus müssen die Grundrechte in vollem Umfang gewahrt bleiben. Terroristen bedrohen unsere Grundrechte. Die Kommission fühlt sich dem Schutz und der Förderung der Grundrechte uneingeschränkt verpflichtet. In ihrem Rahmen sollten wir notwendige und rechtmäßige Sicherheitsmaßnahmen entwickeln. Wir müssen den Terrorismus EU-weit gemeinsam bekämpfen. Wir müssen solidarisch vorgehen. Der Terrorismus bedroht uns alle - unsere Sicherheit, unsere Lebensweise und unsere Ideale. Wir brauchen eine gemeinsame Antwort auf eine gemeinsame Herausforderung. Terroristische Bedrohungen müssen hauptsächlich auf nationaler Ebene angegangen werden – selbst in dem Bewusstsein, dass die derzeitige Bedrohung überwiegend international ist. Die Arbeiten auf EU-Ebene ergänzen diese Anstrengungen und bauen auf Prävention, Schutz, Verfolgung und Reaktion im Falle eines Anschlags auf. Diese vier Säulen bilden den Kern der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung, die 2001 erstmals festgelegt und zuletzt im Dezember 2005 aktualisiert wurde. Der Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie wurde zuletzt im Frühjahr 2007 überarbeitet. Da Terrorismus ein globales Phänomen ist, kooperiert die EU auch eng mit Partnerländern und internationalen Organisationen, vor allem beim Erlass von Rechtsvorschriften zur Terrorismusbekämpfung, bei der Strafverfolgung und der justiziellen Zusammenarbeit. Der Kampf gegen den Terrorismus in seinen unterschiedlichen Facetten ist ein ständiger Tagesordnungspunkt auf den JI-Ministertagungen mit strategischen Partnern und anderen Foren wie der UN und der G8. Diese Zusammenarbeit hat insbesondere zu Vereinbarungen mit den Vereinigten Staaten und Kanada über die Weitergabe von Fluggastdatensätzen geführt, die eine bessere Identifizierung terroristischer Bedrohungen für die Sicherheit ermöglicht und gleichzeitig den Schutz personenbezogener Daten wahrt. Außerdem liefert die EU Drittländern weltweit technische Hilfe, um sie bei der Umsetzung der Entschließung 1373 (2001) des UN-Sicherheitsrates zu unterstützen. In der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung wird festgelegt, wie die EU zum Kampf gegen den Terrorismus beitragen kann. Dabei werden folgende Schlüsselmaßnahmen ermittelt: - Eindämmung der gewaltbereiten Radikalisierung - Schutz der kritischen Infrastruktur - besserer Informationsaustausch zwischen nationalen Behörden und erforderlichenfalls Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten - Reaktion auf nichtkonventionelle Bedrohungen - bessere Aufdeckung von Bedrohungen - Verhinderung des Zugangs von Terroristen zu finanziellen Ressourcen - Unterstützung der Opfer - Forschung und technologische Entwicklung. Die Kommission hat im Juni 2006 einen Evaluierungsmechanismus für die Politik im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht[1] vorgeschlagen. Eine Bewertung der Strategien zur Terrorbekämpfung ist besonders wichtig, da sich die Bedrohungslage ändern kann und sich Auswirkungen auf die Grundrechte und die Funktionsweise der Märkte ergeben können. Die Kommission wird die Politik zur Terrorismusbekämpfung und die Maßnahmen, die im heute verabschiedeten Paket vorgeschlagen werden, fortlaufend evaluieren. 1. GEWALTBEREITE RADIKALISIERUNG Zu verstehen, welche Motivation terroristischen Aktivitäten zugrunde liegt, ist der Schlüssel zur Prävention. Die Kommission entwickelt derzeit eine Politik, um die auslösenden Faktoren für die gewaltbereite Radikalisierung zu ermitteln und dagegen anzugehen[2]. Da Forschungsarbeiten in diesem komplexen Bereich wichtig sind, finanziert die Kommission Studien, Konferenzen und Projekte, um Erfahrungen auszutauschen und die Problematik besser zu verstehen. So hat die Kommission in diesem Jahr Studien in Auftrag gegeben, um die auslösenden Faktoren für die gewaltbereite Radikalisierung, radikale Ideologien und die Rekrutierungsmethoden zur Mobilisierung terroristischer Unterstützung zu untersuchen . Alle diese Aktivitäten finden im Rahmen der spezifischen EU-Strategie zur Bekämpfung der Radikalisierung und des entsprechenden Aktionsplans statt. In der Strategie wird daran erinnert, dass die Kommission dies u.a. "durch die Bereitstellung von Forschungsmitteln, die Organisation von Konferenzen, die Förderung von Bildung und interkulturellem Engagement und die Überwachung auf europäischer Ebene unterstützt, wobei sie ihre politischen Maßnahmen wirksam kanalisiert". 2. SCHUTZ KRITISCHER INFRASTRUKTUREN Der Schutz kritischer Infrastrukturen wie Straßen, Schienennetze, Brücken, Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen und Kraftwerke ist von entscheidender Bedeutung. Diese Infrastrukturen sind innerhalb der EU und weltweit interdependent: Der Sicherheitsgrad eines Landes hängt von der Sicherheit anderer ab. Die EU kann einen zusätzlichen Nutzen einbringen, indem Mindeststandards für Sicherheit festgelegt und Schwachstellen und Anfälligkeiten nach Möglichkeit beseitigt werden[3]. Die Aktion auf EU-Ebene unterstützt die Mitgliedstaaten und wahrt den Grundsatz der Subsidiarität. Letztlich liegt es in der Verantwortung eines jeden Mitgliedstaates, Vorkehrungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen innerhalb der nationalen Grenzen zu treffen. Ein Vorschlag für einen allgemeinen politischen Rahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen wird derzeit im Rat erörtert; die Kommission ist zuversichtlich, dass bald ein Ergebnis erzielt wird. So werden wir uns auf die Einrichtungen und Sektoren konzentrieren können, die größerer Aufmerksamkeit bedürfen. 3. SICHERHEIT IM STÄDTISCHEN NAHVERKEHR Auf die Aufforderung der EU-Staats- und Regierungschefs hin[4] hat die Kommission untersucht, wie die Europäische Gemeinschaft am besten dazu beitragen kann, den städtischen Nahverkehr[5] in Europa vor Terroranschlägen zu sichern. Die Sicherheit im städtischen Nahverkehr zu erhöhen und gleichzeitig einen umfassenden und uneingeschränkten Dienst aufrecht zu erhalten, ist ein äußerst schwieriges Unterfangen. Bis auf wenige Ausnahmen sind Ausrüstung und Infrastruktur des städtischen Nahverkehrs ursprünglich nicht aufgrund von Sicherheitserwägungen ausgewählt oder geschaffen worden. Um den Sicherheitsstandards der städtischen Nahverkehrssysteme in Europa zu verbessern, ist eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und allen beteiligten nationalen Behörden und Verkehrsbetreiber auf europäischer Ebene erforderlich. Zur Erleichterung dieser Zusammenarbeit wird die Kommission eine Experten-Arbeitsgruppe für Sicherheit im städtischen Nahverkehr einsetzen, die eng mit anderen spezifischen Arbeitsgruppen kooperieren wird, die innerhalb des allgemeinen politischen Rahmens zum Schutz kritischer Infrastrukturen gebildet wurden. Weitere Informationen zu dieser besonderen Maßnahme sind dem Anhang dieser Mitteilung zu entnehmen. 4. INFORMATIONSAUSTAUSCH Der Austausch von Informationen – in Einklang mit den Grundrechten, einschließlich des Datenschutzes – ist wesentlich. Der PNR-Vorschlag, der Teil dieses Pakets ist, unterstreicht dies. Die Kommission hat schon viel getan. Nach Erlass der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten müssen Telecom- und Internetanbieter nunmehr ihre Daten speichern. Der Prümer Vertrag ist ein erster Schritt zur Verwirklichung des Grundsatzes der Verfügbarkeit: Bald werden alle nationalen Datenbanken für Fingerabdrücke, DNA und Kfz-Zulassung den Behörden der anderen Mitgliedstaaten zugänglich sein. Die Kommission beabsichtigt, Vorhaben zu finanzieren, damit dies funktioniert bzw. besser funktioniert. Es wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf das Visa-Informationssystem (VIS) erhalten, sobald es operationell ist. Der Zugriff auf das VIS wird es der Polizei und anderen Strafverfolgungsbehörden sowie Europol ermöglichen, Daten im Visa-Informationssystem abzufragen. Gespeichert werden sollen Daten über Besuchs- oder Transitvisa im Schengenraum von bis zu 70 Millionen Menschen. Diese Daten werden ein Photo der Antragsteller und ihre zehn Fingerabdrücke umfassen. Das VIS wird das weltweit größte Zehn-Finger-Abdrucksystem sein. Alle diese Entwicklungen müssen durch einen robusten Rahmen für den Datenschutz untermauert werden. Der Rat dürfte seine Beratungen über den von der Kommission vorgeschlagenen Rahmenbeschluss auf diesem Gebiet bis zum Jahresende erfolgreich abschließen. 5. CHEMISCHE, BIOLOGISCHE, RADIOLOGISCHE UND NUKLEARE WAFFEN ("CBRN-WAFFEN") Zwar verwenden Terroristen bei ihren Anschlägen meist Sprengstoff, aber wir müssen sie unbedingt davon abhalten, dass sie auch Zugang zu CBRN-Waffen erhalten. Einige dieser Waffen können Tausende von Menschen infizieren, den Boden, Gebäude und Verkehrsanlagen kontaminieren, die Landwirtschaft zerstören, Tierbestände verseuchen und der Nahrungsmittelkette Schaden zufügen. Ein Grünbuch zum Schutz vor Bioterror wurde im Juli 2007 angenommen. Es finden Seminare mit Vertretern der Strafverfolgungsbehörden, des Gesundheits- und Wissenschaftssektors statt, um einen Leitfaden über optimale Ansätze für Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit zu entwickeln. Die Herausforderung besteht darin, Behörden zusammenzubringen, die in vielen unterschiedlichen Bereichen tätig sind wie Zollwesen, Polizei, Streitkräfte, Bio-Industrie, Gesundheitswesen, akademische Einrichtungen und Bioforschungsinstitute. Die Kommission sammelt auch Expertenwissen im radiologischen und nuklearen Bereich. Die Angst vor schmutzigen Bomben und Nuklearterrorismus beunruhigt unsere Gesellschaft und die für ihren Schutz Verantwortlichen weiter. Terroristen und andere Kriminelle haben bereits ein Interesse daran gezeigt. Die verflochtenen Volkswirtschaften und Gesellschaften von heute bilden nicht nur die Grundlage für globale Entwicklung und Zusammenarbeit, sondern sie erleichtern auch den illegalen Handel mit radioaktivem und nuklearem Material. Die Kommission beabsichtigt, Anfang 2009 ein Paket politischer Vorschläge über CBRN-Waffen vorzulegen. 6. DETEKTIONSTECHNOLOGIEN Brauchbare, erprobte, zugängliche, erschwingliche und gegenseitig anerkannte Detektionstechniken sind ein unerlässliches Instrument bei der Bekämpfung des Terrorismus. Neue Techniken sollten nicht nur Terroristen vorbehalten sein. Bei der Arbeit der Sicherheitsbehörden spielen Detektionsausrüstungen eine entscheidende Rolle. Die Kooperation mit dem privaten Sektor ist unerlässlich und die Kommission erleichtert dies. Ein Grünbuch über Detektionstechnologien wurde 2006 veröffentlicht und die eingegangenen Antworten werden zurzeit ausgewertet. Die Detektionsproblematik wird auch im EU-Aktionsplan für Sprengstoffe, der als Teil des vorliegenden Pakets verabschiedet wurde, ausführlich behandelt. 7. TERRORISTEN DEN ZUGANG ZU FINANZRESSOURCEN VERWEHREN Die Anstrengungen, um Terroristen den Zugang zu Finanzressourcen zu verwehren, müssen fortgeführt und verstärkt werden. Inzwischen gibt es EU-Rechtsvorschriften, aber erforderlich sind in zunehmendem Maße breitgefächerte nichtlegislative Maßnahmen wie Transparenzmaßnahmen um sicherzustellen, dass die EU-Mitgliedstaaten über die nötigen Instrumente zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung verfügen. Die Kommission arbeitet gemeinsam mit den Mitgliedstaaten weiter daran, wie das Einfrieren und die Beschlagnahme terroristischer Guthaben und von Erträgen aus Straftaten verbessert, gemeinsame Mindeststandards für die Ausbildung von Finanzermittlern festgelegt und eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Finanzermittlungsbehörden auf EU-Ebene gefördert werden kann. 8. TERRORISMUSOPFER Die Kommission setzt sich für die Solidarität mit und die Unterstützung von Opfern des Terrorismus ein. Die Kommission stellt Organisationen, welche die Interessen der Opfer vertreten, finanzielle Unterstützung bereit[6]. Sie hat innovative und grenzübergreifende Projekte finanziert, um Opfern zu helfen soweit wie möglich in das Leben zurückzufinden, das sie vor dem Terrorangriff führten. 9. FORSCHUNG UND TECHNOLOGISCHE ENTWICKLUNG Im Jahr 2004 legte die Kommission das Dreijahresprogramm "Vorbereitende Maßnahmen auf dem Gebiet der Sicherheitsforschung (PASR)" auf. Mit drei Jahresbudgets von 15 Mio. EUR waren die vorbereitenden Maßnahmen ein erster Schritt auf dem Wege zu einem neuen Sicherheitsthema des 7. FTE-Rahmenprogramms (RP7) dar. Im Rahmen von PASR wurden 39 Projekte finanziert[7]. Darauf aufbauend sind im 7. FTE-Rahmenprogramm (RP7, 2010-2013) die Mittel für Sicherheitsforschung auf 1,4 Mrd. EUR aufgestockt worden und umfassen Themen wie Detektion von Sprengstoffen, Schutz vor CBRN-Terror, Krisenmanagement und Schutz kritischer Infrastrukturen. Gleichzeitig wurde das Europäische Forum für Sicherheitsforschung und Innovation (ESRIF) gegründet[8]. Das ESRIF wird auf den Arbeiten aufbauen, die bereits von der Gruppe hochrangiger Persönlichkeiten[9] und dem Europäischen Beirat für Sicherheitsforschung (ESRAB) geleisteten Arbeiten[10]. Das Ziel des EFRIF besteht darin, die zivile Sicherheitspolitik durch eine geeignete Technologie- und Wissensbasis zu unterstützen, indem eine mittel- und langfristige gemeinsame Agenda für Sicherheitsforschung formuliert wird, die alle europäischen Interessensträger aus der Angebots- und Nachfrageseite einbindet. Diese Agenda soll einen Forschungsfahrplan enthalten, der auf den künftigen Erfordernissen öffentlicher und privater Endnutzer sowie modernen Sicherheitstechnologien basiert. Die gemeinsam Agenda für Sicherheitsforschung soll als Referenz für die Planung der Sicherheitsforschung in den kommenden Jahren auf nationaler, regionaler und industrieller Ebene herangezogen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Forschung auf europäischer Ebene durchgeführt wird, wie im 7. FTE-Rahmenprogramm beschlossen. Die Kommission wird dafür sorgen, dass die notwendigen Verbindungen zwischen den verschiedenen Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung und den entsprechenden ESRIF-Arbeitsgruppen hergestellt werden. III. Ein neues Paket von Vorschlägen: Verstärkung der Terrorismusbekämpfung Die verschiedenen Bestandteile des Pakets entsprechen dem klaren Handlungsaufruf der vor allem vom Europäischen Rat und den JI-Ratstagungen an die Kommission erging. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind das Ergebnis sorgfältiger Vorarbeiten, in deren Rahmen umfassende Konsultationen mit Beteiligten, einschließlich Vertreter der Mitgliedstaaten, NROs und anderen öffentlichen und privaten Stellen stattfanden. Die kürzlich vereitelten Anschläge in Deutschland, Dänemark und Österreich erinnern uns daran, dass die terroristische Bedrohung leider immer noch real ist und weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die geplanten Maßnahmen tragen nicht nur zur Umsetzung der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung bei, sondern unterstützen auch die globale Antiterrorstrategie der Vereinten Nationen, die im September 2006 von der Generalversammlung verabschiedet wurde. Dieses Sicherheitspaket soll die Sicherheit in Europa erhöhen und der terroristischen Bedrohung begegnen durch: - Umgang mit Unterstützern des Terrorismus. Verbreitung terroristischer Propaganda, Ausbildung von Terroristen, Terrorismusfinanzierung, Verbreitung von Informationen über Bombenherstellung und Sprengstoffe sowie öffentliche Aufrufe zu terroristischen Anschlägen sollten als Straftaten anerkannt und EU-weit strafrechtlich verfolgt werden. Die vorgeschlagene Änderung des Rahmenbeschlusses von 2002 wird sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten diese Aktivitäten als Straftaten einstufen, die mit strafrechtlichen Sanktionen einschließlich Freiheitsentzug geahndet werden. Der europäische Haftbefehl und europäische Beweisanordnungen sind hierzu in vollem Umfang zu nutzen. - Konkrete Schritte, um den Gebrauch von Sprengstoffen einzudämmen. Vorgesehen ist eine breite Palette von Maßnahmen, um Terroristen den Zugang zu Sprengstoffen und Ausgangsmaterialien für Sprengstoffe zu erschweren und die verfügbaren Instrumente der Strafverfolgungsbehörden zur Verhütung von Terroranschlägen unter Verwendung kommerzieller oder improvisierter Sprengstoffe zu erweitern. Dazu gehören Frühwarnsysteme für verlorengegangene oder gestohlene Sprengstoffe und verdächtige Transaktionen, ein Netz von Experten für Bombenentschärfung und –deaktivierung sowie die Überprüfung des in der Sprengstoffindustrie tätigen Personals. Entscheidend ist hier die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor. - Errichtung eines europäischen Systems für den Austausch von Fluggastdatensätzen ("PNR"). Die Mitgliedstaaten müssen diese Aufzeichnungen sammeln, verarbeiten und gegebenenfalls mit anderen austauschen. Das Thema PNR wird vor allem mit Verhandlungen außerhalb der EU, insbesondere mit den Vereinigten Staaten assoziiert. Die EU ist mindestens ebenso ein potenzielles Ziel wie die Vereinigten Staaten. Fluggastdatensätze sind wichtig, denn die Erfahrung hat gezeigt, dass zahlreiche terroristische Aktivitäten Reisen zwischen der EU und einem Drittland einschließen können. - Außerdem nimmt die Kommission ihren Bericht über die Umsetzung des geltenden Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung an. Die Mitgliedstaaten müssen energischer vorgehen, um die 2002 verabschiedete Regelung in nationales Recht zu übernehmen und so die Arbeit von Polizei, Staatsanwälten und Richtern unterstützen. Schlussfolgerung Wir müssen auf EU-Ebene weitere Anstrengungen unternehmen, um der terroristischen Bedrohung entgegenzuwirken und gleichzeitig die externe Dimension dieses Politikbereichs entsprechend ausbauen. Hierzu gibt es keine Alternative, denn die Bedrohung ist naturgemäß international und grenzübergreifend und als Ergebnis der erfolgreichen EU-Entwicklung haben sich gemeinsame Interessen herausgebildet. Die EU bringt einen zusätzlichen Nutzen ein, indem sie die Mitgliedstaaten unterstützt und grenzübergreifende Probleme angeht. Aber letztlich sind die Mitgliedstaaten für den Schutz ihrer Bürger verantwortlich. Sicherheitspolitik muss darauf ausgerichtet sein, sowohl die Bürger zu schützen als auch die Grundrechte zu wahren. Terrorismus ist eine vielschichtige und komplexe Herausforderung. Deshalb müssen die Anstrengungen auf EU-Ebene sämtliche Aspekte erfassen – Prävention, Schutz, Strafverfolgung und Reaktion im Falle eines Anschlags. Das vorliegende Paket unterstreicht das Engagement der Europäischen Kommission, diesen Herausforderungen zu begegnen und ist ein weiterer Baustein zur Stärkung unserer Abwehrmaßnahmen gegen den Terrorismus. ANHANG: Sicherheit im städtischen Nahverkehr .Mit zahlreichen Verkehrsbetreibern, örtlichen Serviceanbietern und Millionen täglicher Fahrgäste bildet der städtische Nahverkehr ein äußerst komplexes System; die Verkehrsmittel sind leicht zugänglich, es gibt zahlreiche Haltestellen und Umsteigemöglichkeiten. Generell werden Fahrgäste nicht durchsucht und es finden kaum - wenn überhaupt – Zugangskontrollen statt. Darüber hinaus ergeben sich starke Unterschiede in Bezug auf die Gefahreneinschätzung und Anfälligkeit der verschiedenen Verkehrsträger. Dies bedeutet, dass ein "einheitliches Sicherheitskonzept" für alle nicht in Betracht kommt. Für die Sicherheit des städtischen Nahverkehrs sorgen derzeit die Verkehrsbetreiber sowie die lokalen und nationalen Behörden. Während für den Luft-, See- und internationalen Güterverkehr europäische Regelungen gelten, gibt es keine vergleichbaren Maßnahmen für den städtischen Nahverkehr. Darüber hinaus können sich Maßnahmen im Luft- und Seeverkehr auf Regeln stützen, die im Rahmen internationaler Organisationen festgelegt werden, während es für den städtischen Personennahverkehr weder internationale Organisationen noch Regeln gibt Wie unter Punkt 3 der Mitteilung ausgeführt, wird die Kommission eine Experten-Arbeitsgruppe für Sicherheit im städtischen Nahverkehr einsetzen, die sich mit diesen Fragen befassen wird. So wird ein Austausch bewährter Konzepte und - positiver und negativer - Erfahrungen in vier Schlüsselbereichen möglich sein: organisatorische Maßnahmen; Überwachung und Aufdeckung; belastbare Ausrüstungen und Anlagen; Störfallmanagement . Langfristig könnte dies zu gemeinsamen Sicherheitskriterien und Benchmarks führen, die es den Behörden und Verkehrsbetreibern ermöglichen, Eigenbewertungen vorzunehmen und Sicherheitspläne zu entwickeln. Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten auf, einen nationalen Ansprechpartner zu benennen, dessen Aufgabe es sein wird, die Arbeit der Experten-Arbeitsgruppe für Sicherheit im städtischen Nahverkehr zu erleichtern, klare Zielvorgaben und die Kohärenz nationaler Beiträge sicherzustellen sowie die Fortschritte zu überwachen. Bei dem Ansprechpartner sollte es sich um einen Vertreter der für Verkehrssicherheit zuständigen Behörde des Mitgliedstaates handeln. Die Mitgliedstaaten, die Behörden und die Verkehrsbetreiber werden gleichermaßen ermutigt, neue Sicherheitskonzepte und –technologien sowie Hardware- und Softwarelösungen einzuführen und zu erproben. Alle gewonnenen Erfahrungen können für die Gemeinschaft von größerem Nutzen sein, wenn ein gegenseitiger Austausch über die Experten-Arbeitsgruppe für Sicherheit im städtischen Nahverkehr und eine europäische Technologie-Datenbank oder durch praktische Lerninitiativen im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Verkehrsbetreibern stattfindet. Außerdem wird die Kommission eine ständige Liste öffentlich finanzierter Forschungs- und Entwicklungsprojekte in diesem Bereich führen, wobei der Schwerpunkt auf menschlichen Faktoren und neuen Technologien liegen soll. Die Vertreter werden ermutigt, sich daran zu beteiligen und gegebenenfalls neue, sicherheitsrelevante Forschungsbedürfnisse zu ermitteln. Schließlich wird die Kommission geeignete Schritte ergreifen, damit EU-finanzierte Projekte des städtischen Nahverkehrs eine angemessene Sicherheitsdimension einbeziehen, wenn dies für erforderlich gehalten wird. [1] Mitteilung zur Evaluierung der EU-Maßnahmen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht - KOM(2006) 332 vom 28.6.2006. [2] Siehe z.B. Mitteilung KOM(2005) 313 vom September 2005. [3] Die Kommission hat am 12. Dezember 2006 eine Mitteilung über ein europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen (EPSKI) - KOM(2006) 786 - und einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Ermittlung und Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern - KOM(2006) 787 - angenommen. [4] Rat der Europäischen Union – Erklärung zum Kampf gegen den Terrorismus vom 29. März 2004 (Dokument 07906/04). [5] Definiert als öffentlicher Straßenpersonennahverkehr mit Bussen, Stadtbahnen, U-Bahnen und Straßenbahnen ('Kleinbahnen'). [6] Beschluss des Rates vom 12. Februar 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms Strafjustiz als Teil des generellen Programms Grundrechte und Justiz für den Zeitraum 2007 bis 2013. [7] Eine Beschreibung der 39 PASR-Forschungsprojekte einschließlich der End- und Zwischenergebnisse ist auf folgender Adresse abrufbar: http://ec.europa.eu/enterprise/security/articles/article_2007-02-23_en.htm. [8] Die Gründung des ESRIF wurde in der Mitteilung der Kommission über den Dialog zwischen öffentlichem und privatem Sektor im Bereich Sicherheitsforschung und Innovation angekündigt - KOM(2007) 511 vom 11.9.2007. [9] Die Gruppe hochrangiger Persönlichkeiten (GoP) wurde 2003 ins Leben gerufen. In ihrem Abschlussbericht (Forschung für die Sicherheit Europas: Bericht der Gruppe hochrangiger Persönlichkeiten im Bereich der Sicherheitsforschung, 15. März 2004, http://ec.europa.eu/enterprise/security/doc/gop_en.pdf) empfahl die GoP, den Themenbereich Sicherheitsforschung in das RP7 aufzunehmen und dafür mindestens 1 Mrd. EUR pro Jahr bereitzustellen sowie einen "Europäischen Beirat für Sicherheitsforschung: ESRAB) einzurichten. [10] Der ESRAB wurde mit Beschluss der Kommission 2005/516/EG vom 22. April 2005 gegründet und veröffentlichte am 22. September 2006 seinen Abschlussbericht. Darin wird empfohlen, multidisziplinäre auftragsorientierte Forschung zu betreiben. Endnutzer und Anbieter sollten in die Projektdefinition und –durchführung einbezogen werden. In dem Bericht werden verschiedene Bereiche ermittelt, einschließlich der Sicherheit von Infrastrukturen, in denen Innovation gefördert und die Nutzung der Forschung bei Produkten und Dienstleistungen verbessert werden soll. In dem ESRAB-Bericht wird auch vorgeschlagen, einen Europäischen Beirat für Sicherheit (das spätere ESRIF) zu gründen, um den Dialog und Meinungsaustausch über europäische Sicherheitserfordernisse zu stärken. In dem Beirat sollten auf unbürokratische Weise hochrangige Vertreter des öffentlichen und privaten Sektors zusammengebracht werden, um gemeinsam eine strategische Sicherheitsagenda zu entwickeln und als Referenzgremium für die Umsetzung vorhandener Programme und Initiativen zu fungieren.