52007DC0360

Bericht der Kommission an den Rat über die Entwicklung des Marktes für Milcherzeugnisse und konkurrierende Erzeugnisse /* KOM/2007/0360 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, 27.6.2007

KOM(2007) 360 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Entwicklung des Marktes für Milcherzeugnisse und konkurrierende Erzeugnisse

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Entwicklung des Marktes für Milcherzeugnisse und konkurrierende Erzeugnisse

EINLEITUNG

Nach Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1898/87 des Rates über den Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung[1] müssen die Mitgliedstaaten jährlich bis zum 1. Oktober über die Entwicklung des Marktes für Milcherzeugnisse und konkurrierende Erzeugnisse Bericht erstatten. Die Kommission muss dem Rat bis zum 1. März des folgenden Jahres einen entsprechenden Bericht vorlegen.

Die Kommission hat jedoch seit Jahren keine diesbezüglichen Mitteilungen erhalten und dem Rat daher keinen Bericht vorgelegt. Im Jahr 2006 hat die Kommission die Mitgliedstaaten erneut aufgefordert, Angaben für den Bericht zu übermitteln, doch nur zehn Mitgliedstaaten haben einige Informationen - meist erst nach dem Termin vom 1. Oktober - vorgelegt.

Die Mitgliedstaaten konnten keine Statistiken über den Markt der mit Milch und Milcherzeugnissen konkurrierenden Produkte vorlegen, doch generell kamen sie zu dem Schluss, dass die Verbraucher durch bestimmte Bezeichnungen irregeführt werden können. Im Einzelhandel werden Milcherzeugnisse und konkurrierende Erzeugnisse oft nebeneinander und mit ähnlicher Verpackung angeboten, so dass Täuschungen möglich sind, wenn ein Produkt nicht eindeutig als Alternative zu Milcherzeugnissen ausgewiesen wird.

Der vorliegende Bericht liefert einige Informationen über den Markt für Milcherzeugnisse, wobei sich in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Situationen je nach den hergestellten Milchprodukten oder der bevorzugten Kategorie von Konsummilch ergeben.

Über konkurrierende Produkte gibt es kaum Angaben, doch insgesamt erscheint ihr Einfluss noch unbedeutend. Allerdings erhalten sie durch den günstigeren Preis einen Marktvorteil.

Die Etikettierung für konkurrierende Erzeugnisse wird von der Industrie korrekt angewandt, doch im Einzelhandel werden die Vorschriften nicht immer in gleichem Maße eingehalten, so dass Irreführungen des Verbrauchers nicht ausgeschlossen sind.

Die Verordnung (EWG) Nr. 1898/87 behält ihre Gültigkeit, da sie eine korrekte Etikettierung von Milch und Milcherzeugnissen gewährleistet und gleiche Voraussetzungen für Milchprodukte und konkurrierende Erzeugnisse schafft. Die jährliche Berichterstattung erscheint jedoch nicht mehr gerechtfertigt.

ENTWICKLUNG DES MARKTES FÜR MILCHERZEUGNISSE

Es ist allgemein bekannt, dass das Interesse am Fettanteil von Milch und Milcherzeugnissen - bedingt durch gesundheitliche Anliegen und neue Konsumgewohnheiten (z. B. weniger selbst zubereitete Mahlzeiten, kleinere Familien) - zurückgeht, und der Milcheiweißgehalt besonders als Nahrungsmittelzutat immer stärker genutzt wird.

Anstelle von Grunderzeugnissen wie Butter und Konsummilch werden zunehmend weiterentwickelte Produkte verbraucht, die dem Geschmack der Konsumenten entgegenkommen. Kinder trinken lieber automatisierte Milch, eine Tendenz, die sich beim Schulmilchprogramm deutlich zeigt. Einfache Konsummilch hat an Attraktivität verloren, doch Lebensmittel und Getränke mit Milchbestandteilen liegen im Trend: Mischungen aus Fruchtsaft und Milch bzw. Milcherzeugnissen, Cappuccino und ähnliche Getränke - warm oder kalt, gehören inzwischen zum Standardangebot.

Mit Rücksicht auf die Gesundheit werden Erzeugnisse mit niedrigerem Fettgehalt angeboten, doch oft ist der Fett- oder Zuckeranteil in verarbeiteten Lebensmitteln mindestens ebenso hoch wie in den herkömmlichen Grunderzeugnissen.

Die Grunderzeugnisse werden auch durch Lebensmittel mit hohem Milcheiweißanteil ersetzt. Molkeprodukte - früher umweltproblematische Nebenerzeugnisse - werden in der Kategorie „gesunde Lebensmittel“ oder als wesentlicher Bestandteil von Diäterzeugnissen angeboten. Anfang 2007 haben die Marktpreise für Molke einen historischen Höchststand erreicht.

Die Entwicklung bei Konsummilch zeigt eine deutlich steigende Nachfrage der Verbraucher nach teilentrahmter Milch und Magermilch. Einigen Mitgliedstaaten wurde die Vermarktung von Konsummilch mit Fettgehalten außerhalb der üblichen Kategorien gestattet[2] (Vollmilch mit 2,8-3,2% statt min. 3,5%, teilentrahmte Milch mit 1,0-2,5% statt 1,5-1,8%). Solche Milch darf nur in den betreffenden Mitgliedstaaten hergestellt und vermarktet werden. Dem Rat wurde im Februar 2007 ein Vorschlag zur Liberalisierung des Fettgehalts von Konsummilch in der EU unterbreitet, um den Binnenmarkt für Milch aus allen Mitgliedstaaten zu öffnen und dem Verbraucher eine breitere Auswahl zu bieten.

Die Mitgliedstaaten haben unterschiedliche Verbrauchsgewohnheiten bei Konsummilch. Von der Konsummilcherzeugung in der EU-25 entfallen insgesamt über ein Drittel auf Vollmilch, mehr als die Hälfte auf teilentrahmte Milch und 10% auf Magermilch. Die einzelstaatlichen Daten zeigen jedoch erhebliche Unterschiede. In einigen Mitgliedstaaten liegt der Anteil von Magermilch bei unbedeutenden 3%, während diese Kategorie in Dänemark 49% ausmacht .

Konsummilch | 100% |

Vollmilch | 36% |

Teilentrahmte Milch | 54% |

Magermilch | 10% |

Für Streichfette wurden besondere Bestimmungen festgelegt[3], da Margarine und Mischfette, aber auch Milchstreichfette mit niedrigerem Fettgehalt (meist 40% oder 60%) eine Alternative zu Butter (80-82%) darstellen. Butter bleibt jedoch die Qualitätsreferenz, wie die Verwendung von Handelsbezeichnungen wie "Eiscreme mit Butteraroma" (ohne Butterbestandteile) oder "Butterkeks" zeigt. Indessen bleibt für den Verbraucher unklar, ob solche Erzeugnisse aus Butter oder anderem Fett hergestellt wurden. In diesem Zusammenhang ist bezeichnend, dass in Ländern wie Polen der Butterabsatz in den Wochen vor traditionellen Feiertagen zunimmt, während ansonsten überwiegend andere Fette verwendet werden.

Die Nachfrage nach Butter wird auch durch wirtschaftliche Erwägungen bestimmt. Dies gilt übrigens für die meisten Milcherzeugnisse. Wohlhabendere Verbraucher kaufen vorwiegend schmackhafte, aromatische Produkte.

Joghurt ist ein Erfolgsprodukt mit klarem Aufwärtstrend. Neben ungesüßten oder gesüßten Grunderzeugnissen wird zunehmend Joghurt mit Aromazusätzen, Früchten, Nüssen oder Getreide konsumiert. Auch der Verbrauch fermentierter Getränke - teilweise mit zugesetzten Probiotika - nimmt zu. Im Segment "gesunde Lebensmittel" ist der Preis nicht das ausschlaggebende Kriterium. Erzeugnisse, die als leichte oder gesunde Nahrung angepriesen werden, sind meist spürbar teurer als solche, die keine besonderen Eigenschaften beanspruchen.

Auch Käse zeigt eine überaus positive Entwicklung mit kontinuierlich steigender Produktion. Käse hat inzwischen einen festen Platz im Ernährungsplan der Verbraucher, insbesondere durch das erweiterte Produktspektrum mit niedrigerem Fettgehalt. Neue Käsespezialitäten, zur Verwendung als Brotauflage oder in Salaten, gerieben, in Pulverform für Kochzwecke oder verarbeitet, haben ebenfalls den Verbrauch gefördert, ebenso wie Käse als Alternative zu Fleischerzeugnissen wegen krisenbedingter Gesundheitsbedenken. Daneben haben kürzere Reifungszeiten und preiswertere Marken dazu beigetragen, Käseprodukte für immer mehr Verbraucher erschwinglicher zu machen.

Angaben zum Nährwert, wie die in Großbritannien verwendeten "Ampelfarben", können einen gewissen Einfluss auf den Verbrauch von Erzeugnissen wie Käse haben. Viele werden dabei einen roten Punkt tragen, was hohen Fettgehalt bedeutet. Allerdings berücksichtigen solche Hinweise nicht die Größe der üblichen Portionen, sondern nur den absoluten Fettgehalt der Erzeugnisse.

KONKURRIERENDE ERZEUGNISSE

Bei der Vorbereitung dieses Berichts haben die Dienststellen der Kommission einige Erzeugnisse mit folgenden Bezeichnungen entdeckt, die den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 1898/87 nicht genügen:

- „Sojakäse“,

- Milch mit Gelée royale (Angebot im Internet),

- Milch mit Soja-Isoflavonen,

- Milch mit pflanzlichen Sterolen.

Von den Mitgliedstaaten wird die Verordnung (EWG) Nr. 1898/87 unterschiedlich ausgelegt. Während manche solche Bezeichnungen nicht gestatten, scheinen andere nicht einzugreifen, um deren missbräuchliche Verwendung zu verbieten.

Die Mitgliedstaaten haben keine besonderen Fälle mitgeteilt, doch ist davon auszugehen, dass die Hersteller von Produkten auf Basis von Soja, Reis oder Hafer diese korrekterweise als Soja-, Reis- oder Hafergetränke bzw. -produkte auszeichnen, obgleich sie mitunter Vorteile gegenüber Milcherzeugnissen (laktose- oder cholesterinfrei) geltend machen.

Verstöße gegen die Verordnung (EWG) Nr. 1898/87 wurden dagegen im Vertrieb und im Gaststättengewerbe festgestellt.

Manche Einzelhändler benutzen bei der Werbung für ihre Erzeugnisse in Prospekten oder Geschäftsplakaten missbräuchlich die geschützten Bezeichnungen von Milcherzeugnissen. Die Verbraucher können auch irregeführt werden durch Erzeugnisse, die wie Milchprodukte aussehen, in räumlicher Nähe oder mit unklarer Erläuterung ihrer Zutaten angeboten werden.

So wurde unter anderem Speiseeis mit „Soja- oder Reismilch“ festgestellt.

Selbst traditionelle Hersteller von Milcherzeugnissen haben Produkte entwickelt, die mit diesen konkurrieren. Dabei können Verbraucher durch ihr Vertrauen in eine Marke, die mit Milchprodukten assoziiert ist, irregeführt werden, da sie nicht unbedingt wissen, woraus sich die Erzeugnisse zusammensetzen.

Manche Hersteller von Lebensmitteln benutzen keine besonderen Bezeichnungen für ihre Erzeugnisse, sondern verbinden ihre Marke mit Qualitätsgarantien. Dies zeigt, dass sich die Verbraucher nicht so sehr auf ein Erzeugnis, sondern auf eine Marke verlassen.

Verbraucher, die außer Haus essen, sind auf zuverlässige Informationen der Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen angewiesen, da sie nicht wissen können, ob ihnen Milchprodukte oder andere Erzeugnisse serviert werden. Cremes, Saucen oder Desserts lassen ihre Zutaten nicht erkennen, und selbst 'Kaffeesahne', offen oder in Einzelportionen, ist nicht eindeutig als Milchprodukt zu identifizieren.

Auch in Zeitschriften oder anderen Veröffentlichungen werden geschützte Bezeichnungen oft unkorrekt verwendet, wie z. B. "Sojamilch" in Beschreibungen oder Empfehlungen.

INNOVATIONEN

Milcherzeugnisse haben ihren Ruf, für ein gesundes Aufwachsen von Kindern notwendig zu sein, teilweise eingebüßt. Sie werden mehr und mehr im Zusammenhang mit gutem Essen als genussreiche Lebensmittel gesehen und vermarktet, die zugleich wertvolle Nahrungselemente wie Kalzium liefern.

„Öko“-Erzeugnisse sind inzwischen fast überall im Einzelhandel erhältlich, während sie vor einigen Jahren noch als teure Nischenprodukte galten. Sie werden mit Aufpreis verkauft und können auch den Milcherzeugern einen höheren Gewinn bringen.

Unter den jüngsten Innovationen bei Milcherzeugnissen sei ein Produkt mit dem Namen Labam (fermentiertes Milchgetränk) erwähnt, das den Gewohnheiten von Bevölkerungsgruppen nordafrikanischen Ursprungs entgegenkommt.

SCHLUSS

Insgesamt ist als positiv zu werten, dass die Verbraucher auf dem Markt Produkte vorfinden, die ihren Bedürfnissen oder Vorlieben entsprechen. Es ist jedoch ebenso wichtig, dass jeder Verbraucher genau weiß, was er kauft, und nicht irregeführt wird.

Die Verordnung (EWG) Nr. 1898/87 bietet Verbrauchern wie Milcherzeugern eine Gewähr, dass Milcherzeugnisse korrekt bezeichnet und geschützte Bezeichnungen nicht für andere Produkte missbraucht werden, die womöglich in den gleichen Verkaufsregalen erscheinen. Die Verbraucher müssen sich bei ihren Entscheidungen auf vollständige und zuverlässige Informationen stützen können, während die Hersteller von Milcherzeugnissen in der Lage sein sollten, ihre Produkte in einem Umfeld fairen Wettbewerbs gegenüber konkurrierenden Erzeugnissen zu vermarkten.

Die Etikettierung konkurrierender Erzeugnisse wird von der Industrie korrekt gehandhabt.Im Einzelhandel ist dies nicht immer der Fall, wodurch die Verbraucher irregeführt werden können.

In manchen Mitgliedstaaten sind vermutlich Erzeugnisse im Handel, die den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 1898/87 nicht genügen. Die Kommission wird die Anwendung dieser Verordnung genau beobachten und erinnert die Mitgliedstaaten, dass sie das geltende EU-Recht durchsetzen und Missbräuche verhindern müssen.

Ferner sind in manchen Mitgliedstaaten möglicherweise Erzeugnisse auf dem Markt, die unter Artikel 3 Abs. 1 Uabs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1898/87 fallen. Solche Erzeugnisse sind in der Entscheidung 88/566/EWG aufgeführt. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, sich gegebenenfalls mit einschlägigen Angaben an die Kommission zu wenden, damit sie die Bezeichnungen prüfen und etwaige Änderungen der Entscheidung vorschlagen kann.

Über konkurrierende Erzeugnisse gibt es bisher nur wenig Angaben, doch insgesamt wird ihr Einfluss auf dem Markt als gering eingeschätzt. Allerdings wird sich der niedrigere Preis zugunsten dieser Produkte auswirken.

Die Häufigkeit des Berichts über konkurrierende Erzeugnisse sollte überprüft werden, eine jährliche Berichterstattung über die Entwicklung dieses Markts erscheint nicht zweckdienlich. Ein Bericht alle drei bis fünf Jahre dürfte ausreichen, um die Verbrauchstendenzen dieser Erzeugnisse zu verfolgen. Die Kommission wird daher einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1898/87 des Rates erwägen.

[1] ABl. L 182 vom 3.7.1987, S. 36.

[2] Verordnung (EG) Nr. 2597/97 des Rates zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse hinsichtlich Konsummilch ( ABl. L 351 vom 23.12.1997, S. 13).

[3] Verordnung (EG) Nr. 2991/94 des Rates mit Normen für Streichfette (ABl. L 316 vom 9.12.1994, S. 2).