Mitteilung der Kommission An den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Jährliche Strategieplanung für 2008 /* KOM/2007/0065 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 21.2.2007 KOM(2007) 65 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Jährliche Strategieplanung für 2008 INHALTSVERZEICHNIS 1. Ein konsequenter Kurs 3 2. Teil I: Prioritäten für 2008 5 2.1. Bereichsübergreifende Prioritäten 5 2.2. Wohlstand 6 2.3. Solidarität 9 2.4. Sicherheit und Freiheit 12 2.5. Europa als Partner der Welt 14 2.6. Bessere Rechtsetzung – das Kernstück der täglichen Arbeit der Kommission 17 2.7. Bessere Kommunikation und Kommunikationsprioritäten für 2008 17 3. Teil II: Allgemeiner Rahmen für Human- und Finanzressourcen im Jahr 2008 19 3.1. Humanressourcen 19 3.1.1. Erweiterungsbedingte Verstärkung 19 3.1.2. Beitrag zu einem zentralen Pool 19 3.1.3. Zusätzliche Humanressourcen für die vier politischen Prioritäten 19 3.2. Veränderungen bei der Zuweisung von Finanzressourcen 20 3.2.1. Finanzielle Auswirkungen der Priorität „Wohlstand“ 21 3.2.2. Finanzielle Auswirkungen der Priorität „Solidarität“ 21 3.2.3. Finanzielle Auswirkungen der Priorität „Sicherheit“ 22 3.2.4. Finanzielle Auswirkungen der Priorität „Außenwirkungen“ 22 3.2.5. Übersicht über Veränderungen nach Rubrik des Finanzrahmens 24 MITTEILUNG DER KOMMISSION Jährliche Strategieplanung für 2008 1. EIN KONSEQUENTER KURS Heute herrscht in Europa ein breiter Konsens darüber, welche politischen Maßnahmen geboten sind. Die zu Beginn der Amtszeit der Kommission formulierten strategischen Ziele – Wohlstand, Solidarität, Sicherheit und Freiheit sowie eine stärkere Position Europas in der Welt – geben einen klaren Rahmen für politische Maßnahmen vor, die den Erwartungen der Bürger an ein handlungsorientiertes Europa entsprechen. Sie zeichnen das Bild einer Union, die in der Lage ist, die Herausforderungen der Globalisierung anzunehmen und die Europäer für die Zukunft zu rüsten. Die Kommission hat die Lissabon-Strategie neu belebt, um in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten für Wachstum und Beschäftigung zu sorgen. In Schlüsselbereichen wie Energie, Forschung und demografischer Wandel wurde Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten über ein gemeinsames Vorgehen erzielt. Die Kommission hat unter Beweis gestellt, dass sie diesen Verpflichtungen durch Initiativen wie 'Eine Energiepolitik für Europa', den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und ein Europäisches Technologie-Institut (EIT) sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verwaltung der EU-Außengrenzen und der Bewältigung des Migrationsproblems nachkommen kann. Zusammen mit den Mitgliedstaaten und den anderen Organen hat sie sich weltweit für politische Unterstützung und humanitäre Hilfe für notleidende Länder eingesetzt. Die Kommission hat ihr innen- und außenpolitisches Handeln kohärenter gestaltet, so dass Beschäftigung und Wachstum innerhalb der EU gestützt und gleichzeitig die globale Entwicklung gefördert wird. Sie hat dazu beigetragen, dass die fünfte EU-Erweiterungsrunde erfolgreich abgeschlossen wurde und eine Union von 27 Mitgliedstaaten ihr Potenzial weiter ausschöpfen kann. Durch Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat hat die Kommission zur Erstellung eines ehrgeizigen mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2007-2013 beigetragen und neue Instrumente und Programme vorbereitet, um den Finanzrahmen in die Praxis umzusetzen. Die Kommission hat einen ehrgeizigen Prozess für eine bessere Rechtsetzung und zur Vereinfachung des EU-Rechts eingeleitet. Sie hat ihre Bemühungen um einen effektiven Dialog mit den Bürgern über die politischen Weichenstellungen und die Zukunft Europas verstärkt. Diese Aufzählung zeigt, dass die Europäische Union die zweigleisige Strategie, die von der Europäischen Kommission im Mai letzten Jahres konzipiert und vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament gebilligt wurde, in die Praxis umsetzt. Die EU treibt eine breite Palette ehrgeiziger Maßnahmen voran, die unseren Bürgern zeigen, dass die europäische Dimension unabdingbar ist, damit sie ihre Bestrebungen in der heutigen Welt realisieren können. Das aktive Handeln der Union unterstützt auch den parallel laufenden Prozess im Hinblick auf eine Lösung der Verfassungsfrage und eine institutionelle Regelung – was wiederum das Europa der Zukunft tatkräftiger und demokratischer machen würde. Die jährliche Strategieplanung enthält Vorschläge für Schlüsselinitiativen im Jahr 2008. Ebenfalls vorgeschlagen wird die Bereitstellung von Humanressourcen, um die Handlungsfähigkeit der Kommission in vorrangigen Bereichen zu stärken. Zusätzliche Stellen werden notwendig sein, damit die größere Arbeitsbelastung infolge der Erweiterung bewältigt werden kann, während andere vorrangige Politikbereiche ausschließlich durch interne Personalumschichtungen innerhalb der Kommission abgedeckt werden sollen. 2008 wird ein wichtiges Jahr für die Debatte über die Zukunft Europas sein: Eine konstruktive institutionelle Regelung würde ein positives Signal vor den nächsten Europawahlen aussenden. In anderen Bereichen wird 2008 ein Jahr der Konsolidierung und kontinuierlichen Umsetzung des geltenden Acquis sein, wobei die korrekte Durchsetzung des EU-Rechts besondere Beachtung verdient. Die Kommission wird ihre Reformagenda fortsetzen, um eine moderne, effiziente, rechenschaftspflichtige und transparente Verwaltung zu schaffen, die fähig ist zur Kommunikation mit den europäischen Bürgern und gegenseitiges Vertrauen aufbauen kann. Die Kommission wird im Rahmen der globalen strategischen Ziele weiter ergebnisorientiert vorgehen. Wachstum und Beschäftigung bleiben eine wichtige politische Priorität der Union, gestützt durch weitere Anstrengungen, um den Klimawandel zu bewältigen und den Energiebedarf der Union von heute und morgen zu befriedigen. Der Aufbau einer Wissensgesellschaft bleibt ein Eckpfeiler dieser Strategie. Die Konsolidierung der größten Erweiterungsrunde der EU schreitet voran, wenn nach und nach mehr Mitgliedstaaten dem Schengen-Raum beitreten und den Euro übernehmen. Anlässlich des 10. Jahrestags der Einführung des Euro wird die Kommission eine Überblick darüber vorlegen, wie die WWU bisher funktioniert hat und wie sie verbessert werden kann, um künftigen Herausforderungen zu begegnen. In punkto Governance wird die Kommission ihr Engagement für Dialog und Konsultation, für eine bessere Rechtssetzung und eine korrekte Durchsetzung des EU-Rechts fortsetzen. Doch wie weiter unten ausgeführt, sind einige Politikbereiche reif für neue politische Initiativen. Seit ihrer Amtsübernahme hat die Kommission zahlreiche Konsultations- und Dialogverfahren eingeleitet, wie Überprüfung der Binnenmarktpolitik und Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit. Erstere wird sicherstellen, dass der Binnenmarkt weiterhin seine wirtschaftlichen Versprechungen einhält und die Bürger effektiv von den Vorteilen profitieren können. Bei der letzteren handelt es sich um eine Bestandsaufnahme der sozialen Lage in der EU, indem sozio-demografische Trends ermittelt, der Zugang der Bürger zu Rechten und Chancen untersucht und ein Beitrag zur Halbzeitüberprüfung der Sozialagenda geleistet wird. Diese Überprüfungen werden in eine Reihe konkreter Initiativen münden. Wie diese Initiativen im Einzelnen aussehen, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau definieren, denn bei den Vorschlägen müssen die Ergebnisse der Konsultationen und die Folgenabschätzungen der Kommission berücksichtigt werden. Die Europäische Kommission wird auch ihre Vorarbeiten für eine umfassende Haushaltsüberprüfung intensivieren und die Ergebnisse der 2007 begonnenen Konsultation auswerten, damit 2008-2009 eine Evaluierungsbilanz vorgelegt werden kann. Bei der Umsetzung dieser Agenda für 2008 wird die Kommission partnerschaftlich mit den anderen europäischen Organen zusammenarbeiten. Sie erwartet einen konstruktiven Dialog und Meinungsaustausch mit dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber, wo die politischen Prioritäten 2008 liegen sollen und wie sich dies in dem für Oktober erwarteten Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission sowie im Haushalt 2008 widerspiegeln soll. 2. TEIL I: PRIORITÄTEN FÜR 2008 2.1. Bereichsübergreifende Prioritäten Wenngleich sich die Kommission weiterhin auf die Umsetzung ihrer strategischen Ziele konzentriert, muss sie dennoch wachsam und bereit sein, auf neue Herausforderungen dynamisch zu reagieren. Einige der Themen, die nun ganz oben auf der politischen Agenda der EU stehen, berühren alle vier strategischen Ziele und tragen zur Erreichung einiger oder aller dieser Ziele bei. Wichtigste Beispiele sind Energie und Klimawandel, die Lissabon-Agenda für Wachstum und Beschäftigung sowie Migration. Die Kommission bemüht sich um einen kohärenten und flexiblen Ansatz und will diesen Herausforderungen dadurch begebnen, dass dienststellenübergreifend gearbeitet wird, kohärente, die traditionellen Grenzen überschreitende Politiken konzipiert werden und die breite Palette finanz- und ordnungspolitischer Instrumente optimal ausgeschöpft wird. Diese Themen sind auch insofern bereichsübergreifend, als sie sowohl durch EU-interne Maßnahmen als auch auf globaler Ebene mit den Partnern in der Welt angegangen werden müssen. Außerdem werden sie sich nicht auf das Jahr 2008 beschränken, sondern die Herausforderungen, denen sich Europa gegenübersieht, können nur durch einen kontinuierlichen und harten Einsatz bewältigt werden, der sich über mehrere Jahre erstreckt. Die Bewältigung des Klimawandels ist nun in den Vordergrund gerückt und wird integraler Bestandteil der Prioritäten der Kommission für 2008 sein, um nachhaltigen Wohlstand in Europa zu sichern. Ein Schlüsselfaktor für nachhaltiges Wachstum ist eine nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung der Union, die auf einem angemessenen Mix nachhaltiger Energiequellen basiert. 2008 wird ein entscheidendes Jahr sein, um das von der Kommission Anfang 2007 angenommene Energiepaket voranzubringen. Wichtig wären Anstrengungen zur Schaffung eines europäischen Gas- und Stromnetzes, weitere Schritte zur Förderung von Energieeffizienz und nachhaltiger Energie, eine Überprüfung des EU-Systems für Erdölvorräte, um die Energiesolidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, Folgemaßnahmen zum strategischen Plan für europäische Energietechnologien und die Stärkung des Wettbewerbs und der Binnenmarktregeln im Energiesektor. Die EU sollte weiterhin eine führende Rolle bei der Anpassung an den Energiewandel bzw. der Minderung des Energiewandels übernehmen. Die Kommission wird darauf drängen, dass sich die Union und die weltweit wichtigsten Akteure erneut auf eine Senkung der CO2-Emissionen nach 2012 verpflichten, wenn das derzeitige Kyoto-Protokoll ausläuft. Die EU sollte ihre Führungsrolle auch dazu nutzen, den internationalen Druck für globale Veränderungen zu erhöhen. Der Schlüssel hierfür ist die Globale Klimapolitik-Allianz, die auf die Einbindung der Entwicklungsländer abzielt, um eine breite Beteiligung an Klimaschutzkonzepten für die Zeit nach 2012 zu erreichen. Damit Europa seinen Verpflichtungen auf neue Emissionsziele nachkommen kann, wird die EU weitere Schritte ergreifen, um Energieeffizienz und nachhaltige Energieerzeugung zu fördern. Die revidierte Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung bleibt das wichtigste Instrument zur Förderung einer prosperierenden, ökologisch verantwortlichen und solidarischen Europäischen Union, gestützt auf die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten. Die 2002 gestraffte und erneuerte Strategie zeigt allmählich Ergebnisse und hat zu einer verbesserten Wirtschaftsleistung in der EU beigetragen. Nun gilt es, den gegenwärtigen Aufsc hwung zu nutzen und weitere Reformen in Angriff zu nehmen. Ende 2007 wird die Kommission einen strategischen Bericht über den ersten Zyklus der Strategie vorlegen, möglicherweise zusammen mit einer Überprüfung der integrierten Leitlinien, um die Modernisierung ins nächste Jahrzehnt voranzutreiben. Darüber hinaus dürften 2008 die ersten Ergebnisse der neuen Kohäsionsprogramme und der Programme zur ländlichen Entwicklung vorliegen, die 2007 für alle EU-Mitgliedstaaten angenommenen werden und einen Beitrag zur Umsetzung der Lissabon-Strategie auf regionaler Ebene liefern. Die Steuerung der Migrationsströme in die EU verlangt einen mehrdimensionalen Ansatz. Eine gut gesteuerte Arbeitsmigration ist ein positiver Beitrag zur Prosperität und kulturellen Vielfalt Europas. Im Jahr 2008 wird die Kommission zwei Legislativvorschläge zur Arbeitsmigration betreffend die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitskräften und bezahlten Auszubildenden vorlegen. Das Recht, in der EU Asyl beantragen zu können, ist Ausdruck europäischer Werte und Solidarität. Die Kommission wird 2008 weitere Schritte im Hinblick auf eine gemeinsame Migrationspolitik sowie Maßnahmen vorschlagen, um bis 2010 zu einem gemeinsamen europäischen Asylsystem zu gelangen. Schließlich muss die EU tätig werden, um illegale Migration zu verhindern, Menschenhandel zu bekämpfen und ihre Außengrenzen zu schützen. Die Grenzschutzagentur wird 2008 ausgebaut und die Mitgliedstaaten werden mit Hilfe eines europäischen Überwachungssystems bei der Bekämpfung der illegalen Zuwanderung unterstützt. Die Kommission wird auch die externe Dimension durch eine kombinierte Migrations- und Entwicklungsagenda, insbesondere mit Afrika, weiter voranbringen. 2.2. Wohlstand Wie bereits erläutert, werden die Minderung des Klimawandels bzw. die Anpassung an den Klimawandel, die Weiterentwicklung einer europäischen Energiepolitik und die Umsetzung der Lissabon-Strategie einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, den Wohlstand in der EU 2008 zu sichern. Erschwingliche und umweltverträgliche Verkehrsdienste sind eine Voraussetzung für die optimale Ausschöpfung des Binnenmarktes. Um die negativen Auswirkungen des Verkehrssektors auf die Umwelt zu verringern, wird die Kommission einen Aktionsplan für den städtischen Nahverkehr vorschlagen, ein Weißbuch zur Stärkung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Seeverkehrs ausarbeiten, um den Kurzstreckenseeverkehr besser in die Logistikkette einzubinden und einen Legislativvorschlag zur Begrenzung der Emissionen durch den Luftverkehr unterbreiten. Das lebenslange Lernen bleibt ein zentrales Element der Lissabon-Strategie und ist nicht nur entscheidend für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit, sondern fördert auch die persönliche Entfaltung, eine aktive Staatsbürgerschaft und die soziale Integration. Forschung und technologische Entwicklung sind ein Schlüssel zur Förderung von Innovation und einer nachhaltigen Entwicklung und stellen sicher, dass Europa auch in Zukunft eine wettbewerbsfähige und prosperierende Gesellschaft bleibt. Dabei kommt dem 7. Europäischen Rahmenprogramm (7. RP) eine führende Rolle zu, um die europäische Forschung zu fördern und die unionsweite Zusammenarbeit zu stimulieren. Somit bildet es ein maßgebliches Instrument für den weiteren Aufbau eines Europäischen Forschungsraums (EFR), wofür sich die Kommission weiter einsetzt. Ein zentrales Element des 7. RP ist der Europäische Forschungsrat (ERC). Ab 2008 wird der ERC von einer Exekutivagentur unterstützt, damit er seine Rolle als europaweite Finanzierungsagentur für Pionierforschung voll gerecht werden kann. Die Verwaltung anderer Teile des 7. RP wird durch eine weitere Exekutivagentur optimiert. Im Laufe des Jahres werden die Vorarbeiten fortgesetzt um sicherzustellen, dass das Europäische Technologieinstitut (ETI) seine Tätigkeit 2009 aufnehmen. Das ETI wird dazu beitragen, die Innovationslücke zwischen der EU und ihren wichtigsten Konkurrenten durch strategische Forschung und Bildung zu schließen. Auch werden im Laufe des Jahres mehrere europäische Forschungsinitiativen eingeleitet, um Schlüsselinitiativen wie die Lissabon-Strategie oder wichtige Politikfelder wie industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Energie, Umwelt, Gesundheit, Meerespolitik, Sicherheit und Verkehr abzustützen. Ausgehend von den 2007 erwarteten Ergebnissen der Binnenmarktüberprüfung wird die Kommission weitere Legislativvorschläge unterbreiten, damit Bürger und Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) optimal vom Binnenmarkt profitieren können . Dazu könnten beispielsweise Vorschläge in den Bereichen Finanzdienstleistungen oder geistiges Eigentum gehören. Möglicherweise müssen Durchsetzungsmaßnahmen auch im Wettbewerbsbereich, vor allem um besonders wettbewerbsschädigende Praktiken und Beihilfeformen anzugehen, sowie auf dem Gebiet des freien Kapitalverkehrs verstärkt werden. Spezifische Vorschläge sind für eine einheitliche konsolidierte Körperschaftsteuer–Bemessungsgrundlage (CCCTB) für Unternehmen zu erwarten und die Umsetzung der EU-Patentstrategie wird sehr genau verfolgt werden. Ein weiterer Bereich, in dem die Kommission 2008 neue Vorschläge unterbreiten wird, ist die Stärkung des Verbrauchervertrauens und die Förderung des Verbraucherschutzes. Solche Initiativen können Vorschriften für die wichtigsten Vertragsrechte und Rechtsmittel der Verbraucher sowie eine Ausweitung der EU-Verbraucherschutzvorschriften auf Software und Daten (z.B. Musik und Filme) enthalten, die über das Internet gekauft oder aus dem Internet heruntergeladen werden. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Konsultation zu dem Grünbuch und des Aktionsplans 2007 wird die EU-Meerespolitik durch verschiedene Initiativen vorangebracht, um Beschäftigung und Wachstum der europäischen Küsten- und Meereswirtschaft nachhaltig zu fördern. Dabei werden bereichsübergreifende Themen einbezogen, die auch andere Politikfelder berühren wie internationale maritime Governance, Meeresforschung, Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Überwachung und Datenerfassung, Entwicklung eines gemeinsamen EU-Meeresraums im Rahmen der Verkehrspolitik, Sicherheit (z.B. Kontrolle der Seegrenzen – siehe Aktionen unter 2.4) und Umweltschutz im Rahmen der EU-Meeresstrategie. Wohlstand: Geplante Schlüsselaktionen für 2008 Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung • Strategischer Bericht und Folgemaßnahmen zum ersten Zyklus der revidierten Lissabon-Strategie Energie und Verkehr • Umsetzung und Follow-up des Energie- und Klimapakets • Einleitung der erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung eines europäischen Gas- und Stromnetzes • Follow-up-Initiativen zum Europäischen Strategischen Plan für Energietechnologien, insbesondere in Bezug auf erneuerbare Energiequellen, nachhaltige Kohletechnologie und der Entsorgung von Nuklearabfällen • Überprüfung des EU-Systems für Erdölvorräte • EU-Aktionsplan für den städtischen Nahverkehr zur ökologischen Ausrichtung des Verkehrssektors • Legislativvorschlag zur Begrenzung der Stickoxidemissionen (NOx) in der Luftfahrt • Legislativvorschlag zur Senkung seeverkehrsbedingter Emissionen • Weißbuch über einen Gemeinsamen Europäischen Meeresraum zur Förderung des Seeverkehrs • Stärkung der Verkehrssicherheitsagenturen zur Weiterentwicklung der Sicherheitsregeln im Verkehr Gesamtansatz zur Migrationsfrage • Richtlinien zur Arbeitsmigration betreffend die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitskräften und bezahlten Auszubildenden Bildung, Forschung und Innovation • Errichtung von Exekutivagenturen, damit der Europäische Forschungsrat (EFR) voll operationell und die Durchführung von Tätigkeiten des 7. RP optimiert werden kann • Vorbereitende Maßnahmen – Ernennung des Verwaltungsrats und Auswahl erster Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICS) – damit das Europäische Technologieinstitut (ETI) seine Tätigkeit aufnehmen kann Binnenmarkt • Legislativ- und sonstige Vorschläge zur Umsetzung der Schlussfolgerungen der Binnenmarktüberprüfung • Follow-up der neuen EU-Patentstrategie • Vorschlag, um Unternehmen bei EU-weiten Tätigkeiten die Verwendung der einheitlichen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (CCCTB) zu ermöglichen Wirtschafts- und Währungsunion • Strategische Überprüfung des WWU nach zehn Jahren und Vorschläge zur Verbesserung der Funktionsweise Stärkung des Verbrauchervertrauens und -schutzes • Legislativinitiativen zur Stärkung des Verbraucherschutzes, z.B. bei Vertragsrechten und Rechtsmitteln für Verbraucher Meerespolitik und -überwachung • Weiterführung von Initiativen zur Umsetzung der EU-Meerespolitik 2.3. Solidarität Wie bereits erwähnt, wird die Bewältigung des Klimawandels eine wichtige Aufgabe für die EU im Jahr 2008 sein, die im Geiste der Solidarität innerhalb Europas, mit der übrigen Welt und den künftigen Generationen angegangen wird. Die Durchführung der REACH -Verordnung (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) ist ein Schlüsseltest für die Fähigkeit Europas, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stützen und gleichzeitig den Gesundheits- und Umweltschutz für die europäischen Bürger zu verbessern. Im Jahr 2008 wird die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) einer Generalüberprüfung unterzogen, um zu ermitteln, ob die Reform von 2003 weiter verbessert werden kann und den Weg für die künftige Gestaltung und Ausrichtung der GAP zu ebnen. Ebenfalls 2008 wird erstmals eine einzige gemeinsame Marktorganisation angewandt, was ein bedeutender Schritt zur Vereinfachung darstellt; das Gleiche gilt für die Umsetzung der Reform im Weinsektor, dem Obst- und Gemüsesektor sowie dem Baumwollsektor. Im Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wird die Kommission mit Blick auf eine unionsweit bessere Durchsetzung eine weitreichende Neufassung des Kontrollrahmens vorschlagen. Ausgehend von der 2007 erwarteten Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit und der Halbzeitüberprüfung der Umsetzung der Sozialagenda wird die Kommission Initiativen vorschlagen, um Zugangschancen und Solidarität zu fördern. Als Folgemaßnahme zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) wird die Kommission ihre Politik der Chancengleichheit ausweiten und intensivieren. Insbesondere werden neue Initiativen vorgeschlagen, um außerhalb des Arbeitsmarktes Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu verhindern und zu bekämpfen und die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben zu verbessern. Vorschläge zur Förderung der sozialen Solidarität können auch eine Beteiligung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung umfassen, der die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zugunsten von Arbeitnehmern ergänzen soll, die infolge der Marktöffnung freigesetzt werden, damit sie einen neuen Arbeitsplatz finden oder eine Umschulung erhalten. Die Kommission wird neue Vorschläge dazu unterbreiten, wie Anpassungsfähigkeit und Flexibilität des europäischen Arbeitsmarktes unter Wahrung eines hohen Maßes an sozialem Schutz („ Flexicurity “) gesichert werden können. Im Anschluss an den strategischen Bericht zur Lissabon-Agenda könnten diese Vorschläge in die revidierten Leitlinien einfließen, zusammen mit einer verstärkten Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und der Schwarzarbeit. Für die europäische Kohäsionspolitik wird 2008 das erste vollständige Durchführungsjahr der neuen operationellen Programme im Zeitraum 2007-2013 sein. Die Kommission wird eine Bestandsaufnahme durchführen um zu ermitteln, welche konkreten Ergebnisse die Programme 2000-2006 für die Bürger gebracht haben. Zur Förderung und zum Schutz der Grundrechte und der Unionsbürgerschaft wird die Kommission weitere Maßnahmen für den konsularischen Schutz von EU-Bürgern bei Reisen außerhalb der Union vorschlagen. Bei der Förderung der Grundrechte wird besonderes Gewicht auf die Rechte des Kindes gelegt, gestützt durch spezifische Vorschläge zur Bekämpfung der Kinderarmut. Des Weiteren wird die Kommission ein neues Programm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internets und der neuen Medien vorschlagen. Aufbauend auf den EU-weiten Erfahrungen bei der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs soll auch ein Drogenaktionsplan der EU für den Zeitraum 2009-2012 vorlegt werden. Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten neue Initiativen zur Förderung der Mehrsprachigkeit ergreifen, welche die kulturelle und sprachliche Vielfalt der EU widerspiegelt und zu ihrem Wohlstand beiträgt. Diese Initiativen sollen das Bewusstsein dafür schärfen, dass das Erlernen von Sprachen förderlich ist für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigungsfähigkeit und interkulturelles Verständnis. Schließlich wird die Kommission 2008 das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs durchführen mit dem Ziel, die kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie eine aktive Unionsbürgerschaft zu fördern. Solidarität: Geplante Schlüsselaktionen für 2008 Klimawandel, Umwelt und einschlägige Initiativen • Verpflichtungen über 2012 hinaus zur Reduzierung der CO2-Emissionen in der EU auf ein nachhaltiges Niveau im Vorgriff auf die 2009 stattfindende Konferenz der Vertragsparteien der UN-Klimaschutzkonvention • Initiativen zur Förderung der Anpassung an die ökologischen Herausforderungen sowie nachhaltiger Verbrauchs- und Produktionsmuster • Durchführung der REACH-Verordnung und Start der Europäischen Agentur für chemische Stoffe in Helsinki • Mitteilung zur globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) Agrar- und Fischereipolitik • Vorlage der „Generalüberprüfung“ der Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in den Jahren 2003-2004 • Anwendung einer einzigen Marktorganisation in der Landwirtschaft • Neufassung des Kontroll- und Regelungsrahmens der Gemeinsamen Fischereipolitik Soziale Solidarität • Umsetzung des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) • Vorschläge zur Klärung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf Sozialdienstleistungen, gegebenenfalls mit EU-weiten Qualitätskriterien für Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse als Folgemaßnahme zum Weißbuch der Kommission • Initiativen zur Modernisierung des Europäischen Arbeitsrechts insbesondere im Bereich der Flexicurity Chancengleichheit • Initiativen zur Bekämpfung der Diskriminierung außerhalb des Arbeitsmarktes • Initiative zur Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben Kohäsionspolitik • Strategische Bestandsaufnahme der Kohäsionsprogramme 2000-2006 Stärkung der Unionsbürgerschaft und Schutz der Grundrechte • Vorschläge für den konsularischen Schutz von EU-Bürgern • Förderung der Rechte des Kindes mit Hilfe des Forums für Kinderrechte • Programm zum Schutz von Kindern bei der Nutzung des Internets und neuer Medien (2009-2013) Justiz und Inneres • EU-Drogenaktionsplan (2009-2012) • Asylpolitisches Aktionsprogramm zur Vorbereitung der zweiten Phase des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems • Legislativvorschlag betreffend Erb- und Testamentssachen • Mitteilung zur Pfändung von Bankguthaben Mehrsprachigkeit und interkultureller Dialog • Strategie zur Förderung der Mehrsprachigkeit in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten • Aktionen für das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2.4. Sicherheit und Freiheit Die Freizügigkeit in einer erweiterten Union zu sichern, ist ein Schlüsselziel der EU. Die Fertigstellung der zweiten Generation des Schengener Informationssystems (SIS II) dürfte den Weg dafür ebnen, dass ab 2008 weitere EU-Mitgliedstaaten dem Schengen-Raum beitreten. Das Haager Programm (2005-2009) bildet weiterhin den Rahmen für eine Intensivierung der Zusammenarbeit zur Förderung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der EU. Weitere Aktionen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus werden vorangetrieben, einschließlich Maßnahmen zur Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden und Präventivmaßnahmen gegen Radikalisierung. Auch wird die Kommission weitere Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der EU-Bürger vorschlagen, einschließlich Maßnahmen zum Ausbau der bisherigen Zusammenarbeit im Zivilschutz und Anstrengungen, um EU-Standards in Bezug auf Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit sicherzustellen und durchzusetzen. Die Zollkontrolle, vor allem zur Bekämpfung von Nachahmerprodukten, wird verstärkt, um die Sicherheit und den Schutz der Verbraucher zu verbessern. Desgleichen wird der EU-Rechtsrahmen für pharmazeutische Produkte überprüft, um die Sicherheit von Arzneimitteln, die ausreichende Information von Patienten und den Zugang zu sicheren, kosteneffizienten und qualitativ hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen und –produkten zu gewährleisten. Die Kommission wird sich 2008 mit dem Schutz kritischer Kommunikations- und Infrastrukturen befassen und die Probleme in Zusammenhang mit dem Datenschutz und der Sicherheit neuer Kommunikationsnetze angehen. Sicherheit und Freiheit: Geplante Schlüsselaktionen für 2008 Freizügigkeit und Verwaltung der EU-Außengrenzen • Umsetzung der zweiten Generation des Schengener Informationssystems (SIS II), damit weitere EU-Mitgliedstaaten dem Schengen-Raum beitreten können • Neue Maßnahmen zur Verwaltung der EU-Außengrenzen, einschließlich Ausbau der Grenzschutzagentur (FRONTEX), bessere Vernetzung der Seegrenzkontrollen und eines europäisches Überwachungssystems, um die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung des wachsenden Zustroms illegaler Einwanderer zu unterstützen • Einführung des Visa-Informationssystems (VIS) zur Vorbereitung einer gemeinsamen Visumpolitik Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus • Schaffung einer zentralisierten Datenbank für Fingerabdrücke • Entwicklung einer Strategie gegen Radikalisierung und Gewaltbereitschaft • Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten im Rahmen von EUROJUST auf dem Gebiet der Ermittlung und Strafverfolgung bei schweren grenzüberschreitenden Verbrechen und der organisierten Kriminalität Zivilschutz • Ausweitung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz sowie Entwicklung einer integrierten Strategie zur Verhütung von Katastrophen in der EU und den teilnehmenden Ländern Gesundheit und Sicherheit • Empfehlung zur Patientensicherheit und zur Qualität von Gesundheitsdienstleistungen • Sicherung der Einhaltung von EU-Standards in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit • Errichtung eines Rechtsrahmens für die Risikobewertung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) • Überprüfung des Rechtsrahmens für Pharmazeutika • Modernisierung der Rechtsvorschriften für medizinische Geräte, um die Sicherheit von Patienten und Benutzer zu verbessern und gleichzeitig ein transparentes Regelungsumfeld zu schaffen • Initiative zur Telemedizin bei der Behandlung chronisch Kranker (häusliche Gesundheitsüberwachung) • Aufbau einer Infrastruktur für Krisenvorsorge im Bereich Gesundheit und Sicherheit Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen und Stärkung des Vertrauens der Bürger • Initiative zum Schutz kritischer Kommunikations- und Informationsstrukturen • Initiative zum Daten- und Vertrauensschutz in der Informationsgesellschaft 2.5. Europa als Partner der Welt Europ a muss weitere Anstrengungen unternehmen, um in der Welt geeint und mit starker Stimme auftreten zu können, gestützt auf unsere gemeinsamen Werte und Ziele , in Einklang mit unserer internen Politik und unter optimaler Nutzung aller verfügbaren Mittel und Instrumente die Interessen der Union zu verteidigen. Dazu gehören die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), die gemeinsame Handelspolitik, die Entwicklungspolitik, die humanitäre Hilfe und die externe Dimension der internen Politikbereiche. Die Verflechtung zwischen interner und externer Politik wird immer enger. Dies gilt eindeutig für die Wettbewerbsfähigkeit, da kohärente und gut durchdachte interne Maßnahmen und ein gut funktionierender Binnenmarkt innerhalb der EU Einfluss darauf haben, ob europäische Unternehmen im internationalen Wettbewerb bestehen können. Politische Kernanliegen wie Klimawandel und Biodiversität, demografischer Wandel und Migration, Terrorismus und organisierte Kriminalität oder Energieversorgung können nur im globalen Kontext bewältigt werden. Die Beitrittsverhandlungen werden auf Grundlage des erneuerten Konsens über die Erweiterung und der verstärkten Regeln für den Beitrittsprozess fortgesetzt, die auf der Tagung des Europäischen Rates vom Dezember 2006 vereinbart wurden. Fortschritte in den Ländern des Westlichen Balkans hin zu einer Zukunft in der Europäischen Union schließen die Umsetzung der Regelung über den künftigen Status des Kosovo ein. Ein positives Ergebnis wird auch entscheidend dafür sein, ob Serbien auf seinem Weg in die EU vorankommt. Schlüsselziele wie die Europäische Nachbarschaftspolitik, die Strategie für Afrika, der Europäische Entwicklungskonsens und die Agenda für außenwirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit ("globales Europa") bilden weiterhin den Rahmen für wichtige Initiativen. Die Europäische Nachbarschaftspolitik wird auf der jährlichen Fortschrittsbewertung aufbauen, die Ende 2007 erfolgt. Besondere Aufmerksamkeit wird die Umsetzung sektoraler Programme in den Bereichen Migration, Bildung und Energie sowie die Förderung von Handelsbeziehungen und Wirtschaftsintegration und die Erleichterung der Mobilität erhalten. Ebenso sollte eine engere regionale Zusammenarbeit in der Schwarzmeerregion gefördert werden. Die Bemühungen um engere politische und wirtschaftliche Bindungen an Partner in der ganzen Welt – einschließlich Russland, der Ukraine, Japan, Korea, China, Indien, ASEAN und Lateinamerika – sollten intensiviert werden. Die transatlantische Partnerschaft muss gestärkt und laufend an die Entwicklung gemeinsamer Herausforderungen angepasst werden; hierin spiegelt sich die Qualität der Beziehungen zwischen unseren Völkern und unsere Verantwortung für die Schaffung internationaler Rahmenbedingungen, die Frieden, Sicherheit, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung fördern. Die Union setzt sich vehement für den erfolgreichen Abschluss und die Umsetzung der Welthandelsgespräche im Rahmen der Doha-Runde ein. Dieser globale Rahmen wird durch bilaterale Verhandlungen über eine neue Generation von Freihandelsabkommen mit wichtigen Schwellenländern ergänzt. Bei dem neuen Konzept des globalen Europas wird besonderes Gewicht auf Ergebnisorientiertheit, verbesserten Marktzugang, wirksame Instrumente für den Handelsschutz und den Rechtsschutz geistigen Eigentums gelegt. Die EU wird die institutionellen Beziehungen zu Afrika auf allen Ebenen und insbesondere mit der Afrikanischen Union (AU) ausbauen. Die EU und die AU werden eine gemeinsame EU-Afrika-Strategie entwickeln, welche die neuen Prioritäten der Beziehungen der EU zu Afrika definieren wird und als Folgemaßnahme zum EU-Afrika-Gipfel umgesetzt werden soll. 2008 gelangt der 10. Europäische Entwicklungsfonds (EEF) erstmals zum Einsatz – ein wichtiges Rahmenwerk für die Zusammenarbeit zwischen Europa und den Ländern Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums (AKP) sowie für Finanzierungsbelange. Im Zeitraum 2008-2013 wird der EEF 22,7 Mrd. EUR bereitstellen. Auch sollten Synergieeffekte mit den europäischen Partnerschaftsabkommen (EPA) genutzt werden, deren Durchführung 2008 beginnt und die einen Eckpfeiler für die regionale Integration der AKP-Länder und deren Entwicklung im Allgemeinen bilden. Die Bemühungen um Stabilisierung und Wiederaufbau im Nahen Osten und in Südasien müssen fortgesetzt und die Fähigkeiten der Union zur Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Friedenssicherung durch koordinierten Einsatz aller verfügbaren Instrumente ausgebaut werden. Die Kommission wird sich dafür einsetzen, die Reaktionsfähigkeit der Union auf Katastrophen und Krisen durch den koordinierten Einsatz aller verfügbaren Instrumente, einschließlich Notfallmaßnahmen und humanitäre Hilfe zu stärken und zu festigen. Wahlbeobachtung und effiziente Umsetzung sonstiger Menschenrechte und Demokratisierungsprogramme werden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, unsere Grundwerte außerhalb der Europäischen Union zu fördern. Die EU sollte sich weiterhin dafür einsetzen, die Kohärenz, Effizienz und Sichtbarkeit ihres außenpolitischen Handelns zu verbessern. Die Kommission wird ihre Bemühungen um die Weiterentwicklung einer politischen und diplomatischen Kultur ihrer Außendienste fortsetzen. Europa als Partner in der Welt: geplante Schüsselaktionen für 2008 Erweiterung • Fortsetzung der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei auf Grundlage des erneuerten Erweiterungskonsens der Union • Bewältigung der Konsequenzen der künftigen Statusregelung für den Kosovo und deren Auswirkungen auf die Beziehungen mit den Ländern der Region • Umsetzung des bestehenden Netzes der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und Fortschritte beim Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess mit Serbien Europäische Nachbarschaft und Russland • Spürbare Fortschritte auf dem Weg zu einem neuen Abkommen mit Russland bzw. dessen Umsetzung • Spürbare Fortschritte im Hinblick auf den Abschluss eines erweiterten Abkommens mit der Ukraine • Eröffnung der Verhandlungen über neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien und Moldawien • Intensivierung der Beziehungen zu Algerien, Belarus, Libyen und Syrien nach Maßgabe der politischen Entwicklung • Fortsetzung des Beitrags der Europäischen Union zum Friedensprozess im Nahen Osten und Unterstützung der Palästinensischen Autonomiebehörde Übrige Welt • Abschluss und Umsetzung der Doha-Entwicklungsrunde • Follow-up der Ergebnisse des EU-AU-Gipfels • Umsetzung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) • Intensivierung der Zusammenarbeit mit AKP-Staaten und anderen Entwicklungsländern, vor allem in Bereichen wie Energie und Migration, im Einklang mit dem Aktionsplan für Klimawandel und Entwicklungskooperation sowie dem Gesamtansatz zur Migrationsfrage • Gestützt auf die Ergebnisse des EU-US-Gipfels 2007 Ausbau der politischen, wirtschaftlichen und Handelsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten • Fortschritte oder Abschluss der Verhandlungen über Abkommen mit den strategischen EU-Partnern China und Indien sowie anderen Partnern in Asien (ASEAN, Südkorea) und Lateinamerika (Andengemeinschaft, Zentralamerika) • Überprüfung der Beziehungen zu Brasilien im Hinblick auf die Verhandlungen über ein Assoziationsabkommens, einschließlich eines Freihandelsabkommens mit MERCOSUR und Abschluss/Umsetzung von Assoziationsabkommen mit der Andengemeinschaft und der Zentralamerikanischen Gemeinschaft • Verstärkte Zusammenarbeit mit den wichtigsten Erzeuger-, Transit- und Verbraucherländer einschließlich Förderung nachhaltiger Energiequellen und der Energieeffizienz • Fortsetzung des EU-Engagements in Afghanistan und weiterer Beitrag zur Stabilität in der Golfregion mit Schwerpunkt Iran und Irak 2.6. Bessere Rechtsetzung – das Kernstück der täglichen Arbeit der Kommission Die Vereinfachung und Modernisierung des ordnungspolitischen Umfelds für Unternehmen und Bürger in der EU zählt seit Amtsantritt zu den vorrangigen Anliegen der Kommission. Im Jahr 2006 hat die Kommission eine strategische Überprüfung ihrer Agenda für bessere Rechtsetzung vorgenommen. 2007 wird das System der Folgenabschätzung verbessert, ein Aktionsprogramm zur Beseitigung unnötigen Verwaltungsaufwands aufgrund gemeinschaftlicher und einzelstaatlicher Vorschriften eingeleitet und das aktualisierte Vereinfachungsprogramm umgesetzt. Die Realisierung dieser Maßnahmen bildet das Kernziel für 2008. Anhand der für März 2007 erwarteten Ergebnisse der externen Evaluierung des Folgenabschätzungssystems und der Erfahrungen, die im Ausschuss für Folgenabschätzung gesammelt werden, wird die Kommission ermitteln, wie ihre internen Leitlinien für die Folgenabschätzung verbessert werden müssen. Im Jahr 2008 sollten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission auch die Umsetzung des interinstitutionellen Konzeptes für die Folgenabschätzung überprüfen, das Mitte 2006 vereinbart worden ist. Die im Aktionsprogramm vom Januar 2007 vorgesehene Berechnung der Verwaltungskosten wird im November 2008 abgeschlossen sein. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission weiterhin auf eine signifikante und spürbare Entlastung der EU-Wirtschaft drängen. Die im mehrjährigen Vereinfachungsprogramm vorgesehenen Initiativen werden 2008 weitergeführt und nach und nach eine wachsende Zahl von Vereinfachungsvorschlägen einbeziehen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Auch dürfte 2008 das Programm der Kommission zur Kodifizierung des Acquis in allen Amtssprachen abgeschlossen sein. Eine bessere Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts, auch durch einen intensiveren Dialog mit den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die rechtzeitige und effektive Umsetzung sowie einheitliche Anwendung bleibt 2008 eine Priorität für die Kommission; untermauert wird dies durch eine Mitteilung zur Anwendung des Gemeinschaftsrechts, die 2007 angenommen werden soll. 2.7. Bessere Kommunikation und Kommunikationsprioritäten für 2008 Die Kommunikation mit den Bürgern über europäische Themen bleibt eine Schlüsselaufgabe für die Europäische Kommission im Jahr 2008. Sowohl die in Brüssel ansässigen Dienststellen als auch die Kommissionsvertretungen und die Delegationen in Drittländern werden fortlaufende Anstrengungen unternehmen, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Die Kommunikationsprioritäten für 2008 sollten im Wesentlichen die politischen Prioritäten der jährlichen Strategieplanung widerspiegeln sowie die ermittelten Interessen der Bürger und die jüngsten Erfahrungen auf dem Gebiet einer effizienten Kommunikation berücksichtigen. Bei neueren Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass die Hauptanliegen der EU-Bürger die soziale Dimension der EU im Rahmen der Globalisierung (insbesondere Sorge um Arbeitsplätze und Angst vor Arbeitslosigkeit) sowie Migrationsbelange betreffen. Das Interesse an Energiefragen und am Klimawandel nimmt zu. Evidente Herausforderungen wie Globalisierung und Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung unter Berücksichtigung aller drei Dimensionen (wirtschaftlich, sozial und ökologisch) müssen in jede Kommunikationspriorität einbezogen werden. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass für den Erfolg einer Kommunikationsstrategie im Wesentlichen drei Elemente ausschlaggebend sind: - Es müssen spezifische Themen ausgewählt werden, mit denen sich die Bürger leicht identifizieren können. Dabei sollten die europäischen Organe in den einschlägigen Bereichen eine klare Rolle spielen. - Die Kommunikation muss „lokalisiert“ sein, d.h. die Botschaft muss auf verschiedene Zielgruppen, Sektoren oder Ländern abgestimmt sein. - Gute Planung und Koordinierung sind unerlässlich. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen und der politischen Prioritäten der Strategieplanung 2008 sollte die Kommission ihre Anstrengungen auf folgende Kommunikationsprioritäten konzentrieren: Geplante Kommunikationsprioritäten für 2008 • Die Haushaltsüberprüfung • Die Überprüfung des Binnenmarktes • Die Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit • Migration • Die institutionelle Regelung • Energie und Klimawandel • Die Rolle der EU in de Welt Auch wenn die Kommission ihre Anstrengungen und Ressourcen auf die Schlüsselprioritäten konzentriert, wird sie sich weiterhin für eine bessere Kommunikationsarbeit in allen Politikbereichen einsetzen, um Europa den Menschen zu vermitteln. 3. TEIL II: ALLGEMEINER RAHMEN FÜR HUMAN- UND FINANZRESSOURCEN IM JAHR 2008 3.1. Humanressourcen 3.1.1. Erweiterungsbedingte Verstärkung Aufgrund der Schätzung der Kommission hat die Haushaltsbehörde für die Jahre 2003 bis 2008 einer Verstärkung des Personals um 3 960 neue Mitarbeiter zugestimmt, damit die Kommission ihre Tätigkeit auf die zehn neuen Mitgliedstaaten ausweiten und ihre institutionellen Aufgaben erfüllen kann. Im Jahr 2008 wird die Kommission die noch verbleibenden 640 zusätzlichen Stellen anfordern, um den normalen Arbeitsrhythmus zu erreichen. In Einklang mit der Mitteilung zu den Auswirkungen des Beitritts Bulgariens und Rumäniens auf die Humanressourcen - für den Zeitraum 2006-2009 wird der Personalbedarf mit 850 Bediensteten veranschlagt - werden für 2008 250 neue Stellen beantragt. Ebenfalls für 2008 beantragt die Kommission 890 zusätzliche Stellen, um die Ausweitung ihrer Aufgaben infolge der Erweiterung zu bewältigen und ihre vier politischen Prioritäten voran zu bringen, soweit sie sich auf eine erweiterte Union beziehen. Außerdem wird sie das ganze Jahr über die Einstellung von Staatsangehörigen der neuen Mitgliedstaaten im Auge behalten, um zu gewährleisten, dass die Einstellungsziele für EU-12-Staatsangehörige in ihren Dienststellen erreicht werden. Bei der endgültigen Zuweisung auf die Dienststellen im Jahr 2008 wird ebenfalls berücksichtigt, in wieweit die einzelnen Dienststellen diese Zielvorgaben 2007 erreicht haben. 3.1.2. Beitrag zu einem zentralen Pool Darüber hinaus wird die Kommission Personal umschichten, damit auch erweiterungsunabhängige Initiativen umgesetzt werden können. So ist geplant, Delegationen zu eröffnen oder aufzuwerten und das bestehende Netz auszubauen. Im Forschungssektor sollen das Audit und auditrelevante Aufgaben gebührende Aufmerksamkeit erhalten. Die Ermittlung negativer Prioritäten und anderer Möglichkeiten zur internen Umsetzung von Personal ist ein grundlegendes Element bei der Prüfung von Anträgen der Dienststellen auf neue Ressourcen. Außerdem strebt die Kommission eine Umschichtung zwischen den Dienststellen an und wird dieses Ziel wie in den Vorjahren dadurch erreichen, dass ein zentraler Pool gebildet wird, der sich generell auf 1 % des gesamten Personals beschränkt. Personaleinsparungen durch Externalisierung (Exekutivagenturen) werden ebenfalls auf die Prioritäten umgelenkt. Diese Ressourcen werden den Prioritäten zugeteilt, die in dieser Mitteilung und von der Haushaltsbehörde vorgegeben werden. Wie im vergangenen Jahr wird die Kommission auch Stellen für befristete Aufgaben zuweisen, was dazu beitragen dürfte, dass das Zuteilungsverfahren künftig flexibler und dynamischer gestaltet wird. 3.1.3. Zusätzliche Humanressourcen für die vier politischen Prioritäten In der nachstehenden Übersicht sind, nach Priorität und Quelle geordnet, die Humanressourcen zusammengefasst, die zur Einleitung neuer Initiativen oder zur Intensivierung laufender Aktionen vorgesehen sind. Tabelle 1 – Zuweisung von Humanressourcen für APS-Prioritäten 2008 APS-Prioritäten 2008 | Neue Ressourcen im Zusammenhang mit der Erweiterung | Umsetzung zwischen Dienststellen | Umsetzung innerhalb von Dienststellen | Insgesamt für die Prioritäten verfügbare Ressourcen | 1. Wohlstand | 123 | 46 | 53 | 222 | 2. Solidarität | 125 | 20 | 79 | 224 | 3. Sicherheit | 100 | 27 | 12 | 139 | 4. Außenwirkung | 77 | 109 | 27 | 213 | Ausweitung bestehender Tätigkeiten in der erweiterten Union (einschließlich schrittweise Einstellung von Heranführungs-maßnahmen) oder sonstiger Schwankungen in der Arbeitsbelastung | 465 | 85 | 107 | 657 | INSGESAMT | 890 | 287 | 278 | 1 455 | Die endgültige Aufteilung der erweiterungsbedingten neuen Ressourcen auf die einzelnen Politikbereiche erfolgt im Verlauf der Aufstellung des Haushaltsvorentwurfs 2008, einschließlich der Verteilung auf Dauerplanstellen und externes Personal. Darüber hinaus hat die Kommission, wie vom Europäischen Parlament vorgeschlagen, mit einer Überprüfung des mittelfristigen Personalbedarfs begonnen. Während sich die jährliche Strategieplanung für 2008 hauptsächlich auf den erweiterungsbedingten Gesamtbedarf und auf Umschichtungen konzentriert, um politische Veränderungen in den Jahren 2007 und 2008 zu berücksichtigen, dürfte die mittelfristige Überprüfung dazu beitragen, die Zukunftsperspektiven zu definieren, könnte sich aber auch auf die endgültige Zuweisung für 2008 auswirken. Dementsprechend werden einige der Stellen für 2008 erst im Lichte der Ergebnisse dieser Überprüfung zugeteilt. 3.2. Veränderungen bei der Zuweisung von Finanzressourcen Im Jahr 2008 erfolgt die jährliche Strategieplanung zum zweiten Mal unter dem Finanzrahmen für 2007 bis 2013. Die meisten Rechtsakte für die neuen Programme sind inzwischen verabschiedet und erforderlichenfalls ist die Finanzplanung (Mai 2006) entsprechend angepasst worden (Januar 2007). Da jedoch in einigen Fällen die endgültige Annahme noch aussteht, kann sich dies auf das Ausgabenprofil auswirken. Deshalb ist es denkbar, dass 2008 bestimmte Initiativen vorgezogen werden, ohne dass dies die verfügbaren Spielräume berührt, während sich die Einleitung bestimmter Programme, deren Rechtsgrundlagen erst spät angenommen wurden, nach hinten verlagert. Die nachstehend dargestellten Änderungen bei den Finanzressourcen spiegeln die Prioritäten für 2008 wider. Tabelle 2 – Durch die Prioritäten 2008 bedingte Änderungen bei den Finanzressourcen im Vergleich zur Finanzplanung 2008-2013 Indikative Änderungen des Finanzbedarfs | Prioritäten und Politikbereich | Verpflichtungsermächtigungen (in Mio. EUR) | 2008 | 2009-2013 | Priorität 1 | Energie und Transport | 9.8 | 90.1 | Priorität 2 | Umwelt | 2.0 | 10.6 | Priorität 3 | Freiheit, Sicherheit und Justiz | 13.4 | 16.4 | Priorität 4 | Außenbeziehungen | 2.0 | 10.0 | Entwicklung | 21.1 | 59.0 | INSGESAMT | 48.3 | 186.1 | 3.2.1. Finanzielle Auswirkungen der Priorität „Wohlstand“ Die Rubrik 1a mit einem veranschlagten Gesamtbetrag für 2008 von 9 776,4 Mio. EUR umfasst die Schlüsselprogramme der Lissabon-Strategie in den Bereichen: Forschung, lebenslanges Lernen, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V). All diese Programme werden dazu beitragen, die europäische Wirtschaft dynamischer und wettbewerbsfähiger zu machen. Mit Ausnahme der TEN-T sind alle einschlägigen Rechtsgrundlagen erlassen worden. Im Bereich Verkehr wird vorgeschlagen, die Finanzressourcen für die Europäische Eisenbahnagentur, die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, die Europäische Agentur für Flugsicherheit und die Galileo-Aufsichtsbehörde um insgesamt 9,8 Mio. EUR im Jahr 2008 zu erhöhen. Dies wird jedoch teilweise durch Kürzungen beim TEN-T-Programm ausgeglichen, so dass der verfügbare Spielraum innerhalb der Rubrik 1a gleich bleibt. Die Lage dieser Agenturen im Zeitraum 2009-2013 wird zu einem späteren Zeitpunkt bewertet. 3.2.2. Finanzielle Auswirkungen der Priorität „Solidarität“ Unter der Rubrik 2a werden zusätzlich 2 Mio. EUR veranschlagt, um die ergänzenden Tätigkeiten der Europäischen Umweltagentur (EUA) abzudecken, die für eine verlässliche und zeitnahe Information zur Unterstützung dieser Politik unerlässlich sind. Der Schwerpunkt liegt auf den globalen Herausforderungen in Zusammenhang mit dem Klimawandel, der Biodiversität und der Bewertung der Ökosysteme, die Europa vorrangig zu bewältigen hat. Andere Initiativen unter der Rubrik 2 werden erforderlichenfalls durch Umschichtung innerhalb der vorhandenen Finanzplanung finanziert. 3.2.3. Finanzielle Auswirkungen der Priorität „Sicherheit“ Für die Initiative unter Rubrik 3a „Errichtung eines einheitlichen Rechtsraums in Straf- und Zivilsachen“ werden in der Finanzplanung 2008-2013 alljährlich zusätzlich 2,5 Mio. EUR für EUROJUST bereitgestellt. EUROJUST fördert und verbessert die Koordinierung von Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen zwischen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und unterstützt so die Entwicklung eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Dies wird dadurch ausgeglichen, dass andere Programme derselben Rubrik nach unten angepasst werden. Im Hinblick auf eine Ausweitung der Initiative "Gemeinsame Verwaltung der Außengrenzen" wird eine Erhöhung der Finanzmittel für die FRONTEX-Agentur um 10,9 Mio. EUR im Jahr 2008 vorgeschlagen. An diese Erhöhung über die ursprüngliche Finanzplanung hinaus schließt sich in den Jahren 2009 und 2010 eine Vorfinanzierung von 6,9 Mio. EUR bzw. 7 Mio. EUR an. Allerdings werden die Erhöhungen in den Jahren 2009 und 2010 dadurch ausgeglichen, dass 2011 keine Aufstockung vorgesehen ist. Wie im Falle von EUROJUST werden die zusätzlichen 10,9 Mio. EUR im Jahr 2008 durch eine Anpassung der Beträge für jene Programme aufgebracht, deren Start sich verzögert. Bei der Verwaltung der Außengrenzen wird die Kommission auf den Ergebnissen der Evaluierung aufbauen, die 2007 von der FRONTEX-Agentur durchgeführt wird, was auch eine Ausweitung ihrer Aufgaben auf Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit Waren, die Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke und die Ausarbeitung neuer Vorschläge für die Weiterentwicklung der integrierten Grenzschutzstrategie umfassen kann. Mehrere grundlegende Instrumente dürften 2007 angenommen und 2008 umgesetzt werden wie: der Visa-Kodex, das Visa-Informationssystem und der neue Rechtsrahmen für die Organisation von Konsulardiensten für die Bearbeitung von Visumanträgen, was eine aktivere Rolle der Kommission auf dem Gebiet der lokalen konsularischen Zusammenarbeit erfordern wird. 3.2.4. Finanzielle Auswirkungen der Priorität „Außenwirkungen“ Unter Rubrik 4 "Außenwirkungen" wird vorgeschlagen, die Finanzplanung 2008 um 23,1 Mio. EUR aufzustocken. Der Großteil dieses Betrags, nämlich 19,5 Mio. EUR ist für zwei neue Initiativen auf dem Gebiet des Klimawandels und der erneuerbaren Energien bestimmt, die sich auf mehrere Jahre erstrecken und von der Kommission in ihrem Energie- und Klimapaket vom Januar 2007 angekündigt wurden. Bei der ersten Initiative handelt es sich um die globale Klimapolitik–Allianz mit dem Ziel, die Anpassungs- und Reduzierungsmaßnahmen der Entwicklungsländer zu unterstützen. Da die ursprünglichen Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls Ende 2012 auslaufen, muss die internationale Gemeinschaft spätestens 2009 weitere Verpflichtungen vereinbaren. Die Kommission hat einen ehrgeizigen Vorschlag zur Emissionssenkung und zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 2°C vorgelegt. Dieser Vorschlag wird nur dann erfolgreich sein, wenn die Zielvorgaben von einer möglichst großen Mehrheit der Entwicklungsländer mitgetragen werden. Die globale Klimapolitik-Allianz wird sich weiter dafür einsetzen, eine politische Koalition zwischen der EU und den Entwicklungsländern zu bilden, unterstützt durch Mittel für nationale Investitionen vor allem in Anpassungsmaßnahmen. Die geplante Zusage von 50 Mio. EUR im Zeitraum 2008-2010 – einschließlich 10 Mio. EUR im Jahr 2008 – wird als Katalysator für ähnliche Beiträge der EU-Mitgliedstaaten fungieren, mit denen ein Großteil der Initiative finanziert werden soll. In Betracht gezogen werden auch weitere Beiträge und Synergieeffekte seitens des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Der Beitrag der Kommission erfolgt in Form von Zuschüssen. Die zweite Initiative ist darauf ausgerichtet, den Fonds für globale Energieeffizienz und erneuerbare Energie (GEEREF) zu stärken. GEEREF ist ein innovativer öffentlich-privater Finanzierungsmechanismus, der umfangreiche private Mittel für Vorhaben auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energie in Entwicklungs- und Transformationsländern mobilisieren soll. Ein signifikanter Beitrag aus dem EU-Haushalt ist als Starthilfe unabdingbar; deshalb hat die Kommission für den Zeitraum 2007-2010 einen Beitrag von 80 Mio. EUR vorgeschlagen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die ursprüngliche Finanzplanung des GEEREF in den Jahren 2008-2010 um drei weitere Tranchen von jeweils 9,5 Mio. EUR aufgestockt. Die im Rahmen der globalen Klimapolitik-Allianz bereitgestellten Mittel werden die private Finanzierung durch den GEEREF ergänzen und öffentliche Investitionen in Anpassungsmaßnahmen fördern. Die zusätzlichen Ressourcen für diese beiden Initiativen werden dem Politikbereich „Entwicklung“ unter dem thematischen Programm "Umwelt und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen einschließlich Energiequellen (ENRTP) zugewiesen. Weitere 2 Mio. EUR werden der Initiative „Die EU in der Welt – Kommunikationsstrategie für eine Außenpolitik der Europäischen Union 2006-2009” - K(2006) 329 - zugewiesen. Wie in dem Strategiepapier "Europa in der Welt" erläutert, das dem Europäischen Rat im Juni 2006 vorgelegt wurde, haben Sensibilisierung und besseres Verständnis für die gemeinschaftliche Außenpolitik hohe Priorität für die EU. Diese Aufstockung wird eine Ausweitung der laufenden Tätigkeiten (die sich hauptsächlich auf die europäische Nachbarschaftspolitik und die GASP/ESVP konzentrieren) erleichtern, damit auch Themen wie Krisenmanagement und externe Aspekte des Klimawandels und der Energiepolitik einbezogen werden können. Weitere 1,6 Mio. EUR sind zur Intensivierung von Forschung und Sensibilisierung bestimmt, um die Debatte und Politikgestaltung im Bereich der Entwicklung zu stimulieren. In Einklang mit dem Europäischen Entwicklungskonsens werden die Kommission und die Mitgliedstaaten ein europäisches Forschungsnetz errichten, um die Analysefähigkeiten zur Stützung der Entwicklungspolitik zu erhöhen und insbesondere einen analytisch abgesicherten Entwicklungsbericht zu erstellen. Die Europäischen Entwicklungstage sollen nach dem erfolgreichen Pilotversuch 2006 auch 2007 ausgerichtet und unter Beteiligung aller maßgeblichen Akteure als wichtige Jahresveranstaltung in die europäische und internationale Entwicklungsagenda aufgenommen werden. Im Politikbereich „Besteuerung und Zollunion“ werden Mittel ausgewiesen, um den internationalen Steuerdialog zu fördern und die Mitgliedschaft der EU in der Weltzollorganisation (WZO) sicherzustellen. 3.2.5. Übersicht über Veränderungen nach Rubrik des Finanzrahmens (in Mio. EUR) | RUBRIK | 2008 | Vorausschau 2009-2013 | Ursprüngliche* Programm planung | APS-Veränderungen | Revidierte Programm planung | Ursprüngliche* Programm planung | APS-Veränderungen | Revidierte Programm planung | 1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung | FR-Obergrenze - Teilrubrik 1a | 9,847.0 | 9,847.0 | 65,222.0 | 65,222.0 | Teilrubrik 1a insgesamt | 9,776.4 | 0.0 | 9,776.4 | 64,462.9 | 0.0 | 64,462.9 | Spielraum | 70.6 | 70.6 | 759.1 | 759.1 | 1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung | FR-Obergrenze - Teilrubrik 1b | 46,888.8 | 46,888.8 | 245,301.1 | 245,301.1 | Teilrubrik 1b insgesamt | 46,888.8 | 0.0 | 46,888.8 | 245,301.1 | 0.0 | 245,301.1 | Spielraum | 0,0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 2. Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen | FR-Obergrenze - Rubrik 2 | 58,800,0 | 58,800.0 | 300,974.0 | 300,974.0 | Rubrik 2 insgesamt | 58,742,8 | 2.0 | 58,744.8 | 300,639.5 | 10.6 | 300,650.1 | Spielraum | 57.2 | 55.2 | 334.5 | 323.9 | 3a. Freiheit, Sicherheit und Recht | FR-Obergrenze - Rubrik 3a | 747.0 | 747.0 | 6,170.0 | 6,170.0 | Rubrik 3a insgesamt | 714.2 | 0.0 | 714.2 | 5,840.6 | 0.0 | 5,840.6 | Spielraum | 32.8 | 32.8 | 329.4 | 329.4 | 3b. Unionsbürgerschaft | FR-Obergrenze - Rubrik 3b | 615.0 | 615.0 | 3,416.0 | 3,416.0 | Rubrik 3b insgesamt | 597.3 | 0.0 | 597.3 | 3,310.5 | 0.0 | 3,310.5 | Spielraum | 17.7 | 17.7 | 105.5 | 105.5 | 4. Europa als Partner in der Welt | FR-Obergrenze - Rubrik 4 | 7,002.0 | 7,002.0 | 42,355.0 | 42,355.0 | Rubrik 4** insgesamt | 6,644.8 | 23.1 | 6,667.9 | 41,080.4 | 70.0 | 41,150.4 | Spielraum | 357.2 | 334.1 | 1,274.6 | 1,204.6 | * Aktualisierung Januar 2007. | ** Angepasst zur Berücksichtigung des neuen Mechanismus zur Dotierung des Garantiefonds. | Wie bereits erläutert, wird sich die aufgestockte Mittelzuweisung für Initiativen unter Rubrik 1a und Rubrik 3a nicht auf die für diese Rubriken vorgesehenen Spielräume auswirken, da diese Aufstockungen durch Mittelreduzierungen für andere Programme kompensiert werden, deren Umsetzung sich in den ersten Jahren verzögern dürfte. Für Rubrik 2 wird der Spielraum um 2 Mio. EUR verringert. Die Programmplanung für Rubrik 3b bleibt unverändert. Unter Rubrik 4 erfordern neue Prioritäten eine Aufstockung um 23,1 Mio. EUR im Jahr 2008, die in den darauffolgenden Jahren um weitere 70 Mio. EUR konsolidiert werden soll. Allerdings wird aufgrund der veränderten Dotierung des Garantiefonds für Maßnahmen im Außenbereich[1] keine Mittelbereitstellung aus dem Haushalt 2008 erforderlich sein. Die hierfür eingeplanten 200 Mio. EUR werden also frei. Aus beiden Veränderungen ergibt sich ein Spielraum von 334 Mio. EUR, der ausreichen dürfte, um künftige Bedürfnisse beispielsweise in Verbindung mit dem Ausgang der Verhandlungen über den endgültigen Status des Kosovo und die diesbezügliche Rolle der EU oder dem Friedensprozess im Nahen Osten angemessen berücksichtigen zu können[2]. Je nachdem wie sich die internationale Lage in den kommenden Wochen entwickelt, müssen möglicherweise weitere Mittelanforderungen in den Haushaltsplanvorentwurf (HVE) aufgenommen werden. [1] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 89/2007 des Rates vom 30. Januar 2007 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (ABl. L 22 vom 31.1.2007). [2] Allerdings sind die von der Kommission auf der Pariser Konferenz über den Wiederaufbau des Libanon zugesagten Beträge im Haushaltsplan in vollem Umfang abgedeckt.