52007DC0004

Bericht der Kommission an den Rat - Bericht 1985-2005 über die finanzielle Lage der gemeinschaftlichen Arbeitslosenversicherung für ehemalige Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete, die nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eines Organs der Europäischen Gemeinschaften arbeitslos sind (siehe Artikel 28a und Artikel 96 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten – BSB)


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 16.1.2007

KOM(2007) 4 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

Bericht 1985-2005 über die finanzielle Lage der gemeinschaftlichen Arbeitslosenversicherung für ehemalige Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete, die nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eines Organs der Europäischen Gemeinschaften arbeitslos sind (siehe Artikel 28a und Artikel 96 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten – BSB)

{SEK(2007) 13}

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

Bericht 1985-2005 über die finanzielle Lage der gemeinschaftlichen Arbeitslosenversicherung für ehemalige Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete, die seit Ende ihrer Tätigkeit bei einem Organ der Europäischen Gemeinschaften arbeitslos sind (siehe Artikel 28a und Artikel 96 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten – BSB).

INHALTSVERZEICHNIS

ZUSAMMENFASSUNG 4

VORBEMERKUNGEN 4

I. RECHTSRAHMEN 5

A. Rechtsgrundlagen 5

B. Die von den verschiedenen Verordnungen eingeführten Besoldungsregelungen 6

II. FINANZIELLE LAGE DER VERSICHERUNG 1985-2005 7

A. Einleitende Hinweise 7

B. Gesamtübersicht nach Fünfjahres-Zeiträumen1985-2005 7

C. Jahresübersichten zu den Ausgaben und Einnahmen im Zeitraum 2000-2005 9

1. Zeitraum 2000-2002 9

2. Zeitraum 2003-2005 9

D. Jahresübersicht zu den Ausgaben und Einnahmen relativ gesehen (jeweiliger Prozentsatz bezogen auf die jährliche Gesamtsumme) im Zeitraum 2000-2005 10

E. Entwicklung der durchschnittlichen Kosten pro Antrag 2000-2005 10

F. Bemerkungen 11

III. DATEN ZU BEITRAGSZAHLERN UND LEISTUNGSEMPFÄNGERN 2000-2005 12

A. Jahresübersicht mit der Anzahl Bediensteter auf Zeit / Vertragsbediensteter im Zeitraum 2000-2005, die zum 31.12. beschäftigt waren, nach Besoldungsgruppen 12

B. Jahresübersicht zur Anzahl Arbeitsloser (die im Dezember des angegebenen Jahres Arbeitslosengeld bezogen) nach Besoldungsgruppen für den Zeitraum 2000-2005 13

C. Gegenüberstellung der Gesamtzahlen aus den Übersichten unter Punkt A und B unter Einbeziehung des relativen Anteils (in %) zum jeweiligen Personenkreis gesamt 14

D. Übersicht zur Anzahl bearbeiteter Anträge (mindestens eine Leistung wurde im jeweiligen Jahr abgerechnet) nach EU-Organen 15

E. Daten zur Anzahl Arbeitsloser (die im angegebenen Jahr Arbeitslosengeld für mindestens eine Leistung bezogen) nach Wohnsitzstaat für den Zeitraum 2000-2005 16

F. Analyse der Vertragsdauer bei Zeit- und Vertragskräften, die Arbeitslosengeld bezogen haben – aufgeschlüsselt nach EU-Organen 17

G. Analyse der Bezugsdauer bei Arbeitslosen – nach EU-Organen 18

H. Bemerkungen 18

IV. BESONDERE LAGE NACH INKRAFTTRETEN DER REFORM (2004 UND 2005) 20

A. Erläuterungen 20

B. Analyse der durchschnittlichen Kosten pro Leistung 20

C. Analyse der in den Arbeitslosenfonds eingezahlten Beiträge 20

D. Analyse der Vertragsdauer – nach EU-Organen 21

E. Analyse der Bezugsdauer – nach EU-Organen 22

F. Bemerkungen 23

V. ABSCHLIESSENDE HINWEISE UND SCHLUSSFOLGERUNGEN 24

ZUSAMMENFASSUNG

Mit diesem Bericht, auf den in Artikel 28a Absatz 11 und Artikel 96 Absatz 11 der BSB Bezug genommen wird, kommt die Kommission der Forderung des Rates nach und stellt die Finanzlage des Arbeitslosenfonds der Gemeinschaftsorgane seit dessen Einrichtung im Jahre 1985 dar. Das Zahlenmaterial wird hier zum ersten Mal vorgestellt.

In der Vergangenheit hat die Versicherung ohne größere Probleme funktioniert und kostendeckend gewirtschaftet. Abgesehen von wenigen Jahren konnten Überschüsse erzielt werden. Beim Stand der derzeitigen Rücklagen können laufende Verluste ohne Weiteres einige Jahre lang ausgeglichen werden.

Für die Zukunft scheint es angebracht, die Entwicklung bei den Gruppen Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete und die Auswirkungen auf die zu erwartenden Arbeitslosenzahlen gezielt zu untersuchen. Auf der Grundlage einer solchen Untersuchung müsste sich feststellen lassen, ob der Fonds mittel- und langfristig kostendeckend zu betreiben ist oder gegebenenfalls Maßnahmen auf der Einnahmenseite (Beitragshöhe) und/oder auf der Ausgabenseite (Ansprüche auf Leistungen) vorgesehen werden müssen.

Die ersten Zahlen zur Neuregelung (eingeführt durch die seit Mai 2004 geltende Reform) lassen ausgeglichene Finanzen auf einem mit der alten Regelung vergleichbaren – wenn nicht sogar noch besseren Niveau – erkennen. Allerdings wird die Neuregelung erst nach einigen Jahren (2007-2008) voll wirksam werden.

Der Personenkreis, der für Leistungen aus der gemeinschaftlichen Arbeitslosenversicherung in Frage kommt, hat sich seit dem Inkrafttreten der Reform verdoppelt: Neu hinzugekommen ist nämlich die Gruppe der Vertragsbediensteten, die die früheren – nicht anspruchsberechtigten – Hilfskräfte fast vollständig ersetzen. Infolgedessen dürfte die Zahl der zu betreuenden Arbeitslosen wohl deutlich zunehmen. Vor diesem Hintergrund wäre es wünschenswert, wenn die entsprechenden Daten zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission verstärkt elektronisch abgeglichen werden könnten. Dies gilt auf jeden Fall für die Länder, in denen eine erhebliche Zahl ehemaliger EU-Bediensteter als arbeitsuchend gemeldet ist.

VORBEMERKUNGEN

- In dem Bericht sollen möglichst aussagekräftige Daten zum Zeitraum 1985-2005 so korrekt wie möglich dargestellt werden. Aussagen zur voraussichtlichen finanziellen Entwicklung der Versicherung in der Zukunft sind weder möglich noch beabsichtigt. Diese Fragestellung soll in einem anderen Dokument geklärt werden.

- Von 1985 bis 1998 wurden die Fondseinlagen in BEF geführt. Im Sinne größtmöglicher Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit wurden die Beträge aus dem betreffenden Zeitraum für den Bericht zum Festkurs von EUR 1,00 = BEF 40,3399 in Euro umgerechnet.

- Der Bericht behandelt in erster Linie die Finanzlage des Arbeitslosenfonds für ehemalige Bedienstete auf Zeit (AT) und Vertragsbedienstete (AC). Dazu werden alle Ausgaben und Einnahmen eines Jahres auch diesem Jahr zugeordnet, selbst wenn sie in früheren oder späteren Jahren verbucht wurden. So lässt sich abschätzen, ob die Finanzen der gemeinschaftlichen Arbeitslosenversicherung ausgeglichen sind.

- Ein Überblick über den Einlagenstand – so wie er sich nach den historisch erfassten Buchungen für den Fonds darstellt – findet sich in Anhang III (Kontokorrent in der Buchführung der Kommission) und Anhang IV (fest angelegte Überschüsse) dieses Berichts.

- Von 1994 bis 1999 haben der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) und der Ausschuss der Regionen (AdR) eine Reihe verwaltungstechnischer und sonstiger Aufgaben an eine gemeinsame Organisationsstruktur (SOC) übertragen. Die dafür abgestellten Mitarbeiter haben in die zusätzliche gemeinschaftliche Arbeitslosenkasse eingezahlt und Leistungen daraus bezogen. Die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit den ehemaligen Mitarbeitern dieser Einrichtung wurden zu gleichen Teilen auf den WSA und den AdR verteilt.

- Anzumerken ist, dass sich die seit 1.5.2004 geltende Reform erheblich auf die Einnahmen und Ausgaben des Fonds ausgewirkt hat. In Kapitel IV findet sich eine Analyse zum Zeitraum 2004-2005, die zwischen Fällen, bei denen die alte Regelung zur Anwendung kam, und der Handhabung nach der neuen Regelung unterscheidet. Für jeden Typ werden die durchschnittlichen Kosten ermittelt.

- Mit den Vertragsbediensteten hat die Reform eine neue Personalgruppe eingeführt, die in die Arbeitslosenversicherung einzahlt und Leistungen daraus bezieht. Beides wirkt sich auf die Finanzlage des Fonds aus.

- Infolge der Reform wurden außerdem viele auf festen Planstellen beschäftigte Zeitarbeitskräfte (Bedienstete auf Zeit mit unbefristetem Arbeitsvertrag) – in erster Linie im Bereich Forschung – ins Beamtenverhältnis übernommen. Dadurch fiel eine wichtige Einnahmenquelle (siehe Kommissionsdaten für die Jahre 2003-2004-2005) für den Fonds weg.

- In einem Leitfaden wurden die Rechte und Pflichten der künftigen Bezieher einer zusätzlichen gemeinschaftlichen Arbeitslosenunterstützung zusammengestellt. Enthalten sind darin außerdem praktische Hinweise und allgemeine Informationen für eine ordnungsgemäße und reibungslose Bearbeitung der Anträge, die nicht nur dem Einzelnen, sondern auch den EU-Organen zugute kommt.

I. RECHTSRAHMEN

A. Rechtsgrundlagen

- Artikel 28a der Bedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (BSB), eingeführt durch Artikel 33 der Verordnung Nr. 2799/85 des Rates vom 27.9.1985 (ABl. L 265 vom 8.10.1985), geändert durch die Verordnung Nr. 723/2004 des Rates vom 22.3.2004 (ABl. L 124 vom 27.4.2004).

- Verordnung Nr. 91/88 der Kommission vom 13.1.1988 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 11 vom 15.1.1989).

- Regelung zur Festlegung der Durchführungsmodalitäten zu den Bestimmungen über die Gewährung von Arbeitslosengeld an Bedienstete auf Zeit gemäß Artikel 28a Absatz 10 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten – Regelung der Kommission vom 14. Juli 1988, nachdem der Präsident des Europäischen Gerichtshofs das gegenseitige Einvernehmen am 4. Juli 1989 bestätigt hat.

- Verordnung Nr. 2458/98 des Rates vom 12.11.1998 (ABl. L 307 vom 17.11.1998) über die Einführung des Euro.

- Mitteilung der Kommission an die anderen Organe über die Umrechnung der im Statut vorgesehenen Beträge in Euro (1999/C/60/09 - ABl. C-60 vom 3.2.1999).

- Artikel 96 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (BSB), eingeführt durch Verordnung Nr. 723/2004 des Rates vom 22.3.2004 (ABl. L 124 vom 27.4.2004).

- Artikel 5 des Anhangs zu den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (BSB), eingeführt durch Verordnung Nr. 723/2004 des Rates vom 22.3.2004 (ABl. L 124 vom 27.4.2004).

- Die einer jährlichen Anpassung unterliegenden Bezüge (vgl. jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge) wurden zuletzt durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2104/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 (ABl. L 337 vom 22.12.2005) geändert.

B. Die von den verschiedenen Verordnungen eingeführten Besoldungsregelungen

Bemerkungen:

1. Die Besoldungsregelungen sind in Anhang I dieses Berichts ausführlicher beschrieben.

2. Für noch laufende Verträge, die vor dem 1.5.2004 wirksam wurden, gilt eine Übergangszeit.

Laut der ursprünglichen Regelung – gültig von 1985 bis April 2004 – sind Bedienstete auf Zeit (AT) bei Ausscheiden aus dem Dienst gegen Arbeitslosigkeit abgesichert. Das gemeinschaftliche Arbeitslosengeld wird ergänzend zu den Sozialleistungen gezahlt, auf die der ehemalige Bedienstete im jeweiligen Mitgliedstaat Anspruch hat. Der Betreffende ist 24 Monate lang bezugsberechtigt, sobald er nachweisen kann, dass er mindestens 6 Monate lang als Bediensteter auf Zeit beschäftigt war. Die Höhe des zusätzlichen gemeinschaftlichen Arbeitslosengelds ist nach oben und unten begrenzt. Diese Ober- und Untergrenze wurde über die Jahre hinweg nie angepasst. Die nach dem Umlageverfahren geführte Versicherung finanziert sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen.

Mit der Neuregelung – gültig seit Mai 2004 – sind als weitere Gruppe auch Vertragsbedienstete (AC) gegen Arbeitslosigkeit abgesichert.

Der Anspruch besteht jetzt nur noch für ein Drittel der tatsächlich als AT oder AC zurückgelegten Beschäftigungszeit, und die Leistungen können längstens 36 Monate in Anspruch genommen werden. Die Obergrenze (gilt erst ab dem 7. Monat der Arbeitslosigkeit) und die Untergrenze wurden angehoben und sollen in Zukunft jährlich angepasst werden (vgl. Löhne).

II. FINANZIELLE LAGE DER VERSICHERUNG 1985-2005

A. Einleitende Hinweise

Zu den unter „Arbeitslosengeld“ ausgewiesenen Beträgen gehören grundsätzlich das Arbeitslosengeld (Grundbetrag), alle Familienzulagen und die Auswirkungen des Berichtigungskoeffizienten (nur bei der alten Regelung), abzüglich aller Sozialleistungen, die der/die Betreffende im Mitgliedstaat erhält (Arbeitslosen-, Kinder-, Kranken-, Mutterschaftsgeld usw.).

Die Beiträge zur gemeinsamen Krankenversicherung (RCAM) übernimmt die gemeinschaftliche Arbeitslosenversicherung dagegen in voller Höhe (siehe auch Anhang I). Vom gemeinschaftlichen Arbeitslosengeld sind daher keine Arbeitnehmerbeiträge zur RCAM abzuziehen.

B. Gesamtübersicht nach Fünfjahres-Zeiträumen1985-2005

Bemerkungen:

3. Finanzdaten zu den Ausgaben (Arbeitslosengeld und Beiträge zur gemeinsamen Krankenversicherung) in einzelnen Jahren – aufgeschlüsselt nach EU-Organen – liegen für den Zeitraum 1985-1999 nicht vor. Deshalb ist das Arbeitslosengeld mit den Gesamtbeträgen aufgeführt, die für das jeweilige Jahr erfasst wurden. Bei den Krankenversicherungsbeiträgen handelt es sich dagegen in der Tat um die Ausgaben für das jeweilige Jahr.

4. Aus Gründen der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit über den gesamten Berichtszeitraum hinweg ist das Zahlenmaterial in der nachstehenden Tabelle auch für die Jahre 2000-2004 und 2005 nach den gleichen Vorgaben gegliedert. Dies bietet immerhin einen guten Überblick über die Finanzlage der Versicherung in den ersten 21 Jahren ihres Bestehens.

5. Die nachstehenden Daten wurden jeweils in Fünfjahres-Zeiträumen zusammengefasst (außer das Jahr 2005, das separat aufgeführt ist). Daten einzelner Jahre aus diesen Fünfjahres-Zeiträumen sind Anhang II dieses Dokuments zu entnehmen.

6. Im unteren Teil der Tabelle ist die Entwicklung der Fondseinlagen (auf einem Kontokorrent in der Buchführung der EU-Kommission und auf von der GD ECFIN geführten Anlagekonten) anhand des Einlagenstands jeweils zum 31.12. des angegebenen Zeitraums dargestellt. Der Anstieg oder der Rückgang der Einlagen spiegelt sich natürlich im Jahresergebnis wider.

1) Tabelle

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2) Schaubild

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C. Jahresübersichten zu den Ausgaben und Einnahmen im Zeitraum 2000-2005

Die für diesen Zeitraum aufgeführten Daten zum „Arbeitslosengeld“ entsprechen den Zahlungen für jedes einzelne Jahr.

Die Abweichungen zwischen den Übersichten unter Punkt II.B. (und in Anhang II) und denen unter Punkt II.C. sind darauf zurückzuführen, dass zwischen dem (ACCESS-basierten) Abrechnungsprogramm für das gemeinschaftliche Arbeitslosengeld und den Zahlungen selbst kein direkter Datenabgleich stattfindet. Ein Teil der Abrechnung erfolgt also unter Umgehung des Programms.

Die hier aufgeführten Daten vermitteln am ehesten ein wahrheitsgetreues Bild über die Ausgabenverteilung nach EU-Organen.

Trotzdem scheint es angebracht, für eine Bewertung, ob die Versicherung wirklich kostendeckend arbeitet oder nicht, die Daten der dort wiedergegebenen Übersichten heranzuziehen.

1. Zeitraum 2000-2002

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2. Zeitraum 2003-2005

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D. Jahresübersicht zu den Ausgaben und Einnahmen relativ gesehen (jeweiliger Prozentsatz bezogen auf die jährliche Gesamtsumme) im Zeitraum 2000-2005

Auf Grundlage der Daten unter C:

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E. Entwicklung der durchschnittlichen Kosten pro Antrag 2000-2005

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Die durchschnittlichen Kosten errechnen sich wie folgt: die gesamten Ausgaben (Arbeitslosengeld + Krankenversicherungsbeiträge) werden durch die Gesamtzahl der Leistungen geteilt.

Eine Leistung ist als Anspruch auf gemeinschaftliches Arbeitslosengeld für einen bestimmten Kalendermonat definiert. Der Anspruch kann ganz (30/30-stel) oder teilweise (d.h. in Teilbeträgen) gegeben sein und richtet sich nach dem Inhalt der jeden Monat einzureichenden Nachweise.

Dies ergibt die durchschnittlichen monatlichen Kosten für das Arbeitslosengeld im angegebenen Jahr.

In der Tabelle sind alle bewilligten Leistungen – aufgeschlüsselt nach Organen – für jedes einzelne Jahr angegeben.

Eine ausführlichere Analyse zu den durchschnittlichen Kosten für das 2004 und 2005 abgerechnete Arbeitslosengeld findet sich in Kapitel IV.

F. Bemerkungen

- Eine Betrachtung aller Einnahmen und Ausgaben zeigt, dass die Arbeitslosenkasse bislang vier Mal (1991, 2000, 2001 und 2004) in die Verlustzone geraten ist. Rechnet man die Zinseinnahmen aus den fest angelegten Überschüssen heraus, so ist auch für die Jahre 1990 und 2002 ein Verlust festzustellen.

- Auffällig ist ein hoher Überschuss von über 11 % gegenüber den Einnahmen (ohne Zinsen) für 2005.

- Die derzeitigen Gesamteinlagen von 9,2 Mio. EUR reichen aus, um:

- die Ausgaben für mehr als anderthalb Jahre (maßgebliches Jahr 2005: 5,9 Mio. EUR),

- sechs Mal das höchste jährliche Betriebsdefizit (ohne Zinseinnahmen), das je erzielt wurde (1,46 Mio. EUR im Jahr 2001), zu finanzieren.

- In der Übersicht unter C ist das ständige Missverhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen beim WSA sehr deutlich zu erkennen. Die Gesamtkosten für die Arbeitslosenunterstützung, die an ehemalige Bedienstete aus dieser Einrichtung gezahlt wurde, sind um ein Mehrfaches höher als die entsprechenden Beiträge. Bei den Einnahmen aus Agenturen und Ämtern im Vergleich zu den Ausgaben für ehemalige Bedienstete ist es genau umgekehrt. Dies wird durch die Erhebungen zur Zahl der Beitragszahler und Leistungsbezieher bestätigt (siehe Punkt III.C).

- Bei den veränderlichen Kosten zwischen 2000 und 2003 ist im Durchschnitt eher ein sinkender Trend erkennbar. Dies erklärt sich damit, dass die Ober- und Untergrenze für das Arbeitslosengeld seit 1985 unverändert galt, die davon abzuziehenden Sozialleistungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sich aber parallel zur Teuerungsrate (regelmäßige Anpassungen) entwickelt haben. Dieser Rückgang wird durch die dynamische Anpassung der gemeinschaftlichen Familienzulagen nur teilweise wettgemacht.

III. DATEN ZU BEITRAGSZAHLERN UND LEISTUNGSEMPFÄNGERN 2000-2005

A. Jahresübersicht mit der Anzahl Bediensteter auf Zeit / Vertragsbediensteter im Zeitraum 2000-2005, die zum 31.12. beschäftigt waren, nach Besoldungsgruppen

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In Anhang VI dieses Berichts sind die Bediensteten der verschiedenen Agenturen und Ämter einzeln aufgeführt.

B. Jahresübersicht zur Anzahl Arbeitsloser (die im Dezember des angegebenen Jahres Arbeitslosengeld bezogen) nach Besoldungsgruppen für den Zeitraum 2000-2005

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C. Gegenüberstellung der Gesamtzahlen aus den Übersichten unter Punkt A und B unter Einbeziehung des relativen Anteils (in %) zum jeweiligen Personenkreis gesamt

1) Tabelle

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2) Schaubild

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D. Übersicht zur Anzahl bearbeiteter Anträge (mindestens eine Leistung wurde im jeweiligen Jahr abgerechnet) nach EU-Organen

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Diese Statistiken ergänzen praktisch das Zahlenmaterial unter Punkt B dieses Kapitels. An ihnen lässt sich der tatsächliche Verwaltungsaufwand noch deutlicher ablesen, denn jeder neu gestellte Antrag – auch wenn er nur zu geringen Leistungszahlungen führt – stellt einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand dar.

Außerdem geben sie die tatsächliche Zahl von Arbeitslosen, die eine Leistung beziehen, für jedes EU-Organ wieder.

E. Daten zur Anzahl Arbeitsloser (die im angegebenen Jahr Arbeitslosengeld für mindestens eine Leistung bezogen) nach Wohnsitzstaat für den Zeitraum 2000-2005

1) Tabelle

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2) Schaubild

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F. Analyse der Vertragsdauer bei Zeit- und Vertragskräften, die Arbeitslosengeld bezogen haben – aufgeschlüsselt nach EU-Organen

Aus dieser Übersicht ist – einzeln für jedes Jahr (2000-2005) – der Anteil an der Gesamtzahl der Arbeitslosen (im jeweiligen Jahr wurde mindestens eine Leistung abgerechnet) zu ersehen, bei denen die Vertragsdauer, die zum Bezug des zusätzlichen gemeinschaftlichen Arbeitslosengelds berechtigt, innerhalb der angegebenen Grenzwerte lag (ein Jahr oder kürzer, zwei Jahre oder kürzer usw.).

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Eine ausführlichere Analyse der Gegebenheiten in den Jahren 2004 und 2005 findet sich in Kapitel IV dieses Dokuments.

G. Analyse der Bezugsdauer bei Arbeitslosen – nach EU-Organen

In dieser Übersicht ist - einzeln für jedes Jahr (2000-2005) – die mittlere Bezugsdauer ausgehend von allen im jeweiligen Jahr gemeldeten Arbeitslosen (für die im jeweiligen Jahr mindestens eine Leistung abgerechnet wurde) dargestellt; es ergibt sich die Gesamtzahl der Tage mit Leistungsbezug ab Antragstellung bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Wird diese Gesamtzahl durch die Anzahl der Anträge und dann durch 30 geteilt, erhält man einen „leistungsbezogenen“ Durchschnittswert.

Eine ausführlichere Analyse der Gegebenheiten in den Jahren 2004 und 2005 findet sich in Kapitel IV dieses Dokuments.

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H. Bemerkungen

- Lange Zeit beschäftigte die Kommission über die Hälfte aller Bediensteten auf Zeit bei EU-Organen. Das lag offensichtlich auch an der großen Zahl (> 700) „befristeter“ Arbeitsverträge, wie sie im Bereich Forschung üblich waren. Seit 2004 wurden die befristet Beschäftigten ins Beamtenverhältnis übernommen, wodurch Ende 2005 weniger als ein Drittel aller Zeitbediensteten noch bei der Kommission beschäftigt waren.

- Die Anzahl der Arbeitskräfte in EU-Agenturen und -Ämtern nimmt ständig weiter zu. Zusammengenommen machen die hier beschäftigten Mitarbeiter mittlerweile einen großen Teil (> 1/3) innerhalb der Gruppe der Bediensteten auf Zeit aus.

- Außerdem ist die Zahl der Agenturen und Ämter in den letzten Jahren unverhältnismäßig stark angewachsen.

- In den vergangenen sechs Jahren gehörten die meisten aktiven Bediensteten auf Zeit der Besoldungsgruppe A an (35 – 45 %); dagegen sind bei den arbeitslosen Leistungsempfängern ehemalige Bedienstete der Besoldungsgruppe C deutlich überrepräsentiert (ebenfalls 35 – 45 %). Wie bereits im letzten Abschnitt (siehe II.E.) angemerkt, ist der Anteil arbeitsloser Leistungsempfänger, die beim WSA beschäftigt waren, auch hier um ein Mehrfaches höher als die entsprechende Zahl aktiver Bediensteter.

- Der Personenkreis arbeitsloser Leistungsempfänger (ehemalige Vertragsbedienstete) ist für verlässliche Aussagen noch zu klein.

- Bei den Agenturen und Ämtern arbeiten weitaus mehr Beitragszahler, als Arbeitslose von diesen Einrichtungen Leistungen beziehen. Diese Feststellungen werden durch die Zahlen zu den Ausgaben und Einnahmen erhärtet (vgl. Punkt II.D.). Dies liegt z. T. daran, dass viele Agenturen und Ämter noch nicht so lange bestehen, d. h. viele Verträge laufen noch.

- Die Unterschiede zwischen der Zahl leistungsberechtigter Arbeitsloser im Dezember (siehe III.B.) und den das Jahr über bearbeiteten Anträgen deuten auf eine große Flut zu bearbeitender Anträge hin. Daran lässt sich der tatsächliche Verwaltungsaufwand gut messen.

- Erhebungen am Wohnort der EU-Arbeitslosen zeigen, dass sich über die Hälfte in Belgien arbeitslos meldet. Diese – im Übrigen ständig wachsende - Zahl (ausgenommen 2005) lässt keine Rückschlüsse auf die Staatsangehörigkeit der Arbeitsuchenden zu. Die Personen, die sich in Belgien arbeitslos melden, stammen aus allen EU-Mitgliedstaaten und keinesfalls nur aus Belgien. Rechnet man außerdem die Zahlen der fünf Länder mit den meisten gemeldeten Arbeitslosen (Belgien, Frankreich, Spanien, Luxemburg und Italien) zusammen, so kommt man auf über 80 % aller gemeldeten Fälle. Dieser Anteil blieb in den letzten sechs Jahren weitgehend konstant. Wie festzustellen ist, melden sich deutlich mehr Menschen aus dem Personenkreis der früheren Beschäftigten von Agenturen und Ämtern in anderen Ländern (abweichend von den oben genannten) arbeitslos.

- Zur Übersicht unter Punkt III.F. (Vertragsdauer) drängen sich folgende Hinweise auf:

- Die Vertragsdauer ist in den letzten Jahren zunehmend kürzer geworden: so waren im Jahr 2000 über 75 % der Verträge auf mehr als 2 Jahre befristet. 2005 lag dieser Anteil nur noch bei 45 %. Es ist allerdings zu früh, als dass man hier den Einfluss der Reform erkennen könnte.

- Auch hier fällt der WSA aus dem Rahmen: Die Hälfte der Verträge wurde, wie sich herausstellte, für eine Dauer von höchstens einem Jahr geschlossen. So waren 2005 8,1 % aller Arbeitslosen ehemalige Beschäftigte des WSA; 4,8 % aller Arbeitslosen hatten maximal auf ein Jahr befristete Beschäftigungsverträge.

- Zur Übersicht unter Punkt III.G. (Bezugsdauer) drängen sich folgende Hinweise auf:

- Bisher, d. h. nach der alten Regelung, betrug die Bezugsdauer ca. ein Jahr. Bei diesem Trend fallen anscheinend die Jahre 2000 und 2004 aus dem Rahmen. Im Jahr 2000 wurden viele Anträge gestellt, weil das Stellen in den Kabinetten der Kommissionsmitglieder neu besetzt wurden. Die Arbeitslosenmeldung war zeitlich sehr begrenzt. Warum die Bezugsdauer der Leistungen 2004 deutlich kürzer war, ist nur unzureichend geklärt. Fest steht, dass diese Erscheinung besonders bei Arbeitsverträgen in der Kommission stark ausgeprägt ist. Die Neuregelung hat bisher nur minimalen Einfluss.

- Die kürzere Bezugsdauer 2005 lässt sich vielleicht dadurch erklären, dass mehr Arbeitslose unter die Neuregelung fallen und sich so die Zeit, die zum Anspruch von Leistungen berechtigt (1/3 der zurückgelegten Dienstzeit), verkürzt hat.

IV. BESONDERE LAGE NACH INKRAFTTRETEN DER REFORM (2004 UND 2005)

A. Erläuterungen

Mit Einführung der Reform wurden auch die Ansprüche auf das zusätzliche gemeinschaftliche Arbeitslosengeld neu geregelt. Einzelheiten der Neuregelung sind aus Anhang I dieses Dokuments zu ersehen.

Für die Dauer einer Übergangszeit, deren Länge nur schwer fassbar ist, werden beide Regelungen nebeneinander bestehen. Bedienstete, die durch einen befristeten Beschäftigungsvertrag, der vor dem 1.5.2004 wirksam wurde, Ansprüche auf das zusätzliche gemeinschaftliche Arbeitslosengeld erworben haben, können sich für eine der beiden Regelungen entscheiden. Wer also nach dem 30.4.2004 – ohne Unterbrechung – weiter Ansprüche erwirbt, kann die eine oder die andere Regelung wählen, sobald die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld an sich gegeben sind; die Entscheidung kann allerdings nicht rückgängig gemacht werden.

B. Analyse der durchschnittlichen Kosten pro Leistung

In der nachstehenden Übersicht sind die durchschnittlichen Kosten leistungsbezogen (= zahlbare monatliche Unterstützung) bei den verschiedenen Vertragsarten (Bedienstete auf Zeit – AT und Vertragsbedienstete – AC) und abhängig von der Regelung, die für jeden einzelnen Antrag gilt, dargestellt.

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C. Analyse der in den Arbeitslosenfonds eingezahlten Beiträge

Die Daten in der nachstehenden Übersicht sind dem Lohnabrechnungsprogramm NAP entnommen. Die Zahlen beziehen sich auf alle Organe, Agenturen und Ämter zusammen.

Für jeden angegebenen Monat ging man von den Personen aus, für die ein Gehalt abgerechnet wurde, auch wenn die Abrechnung erst in einem späteren Monat erfolgte. Für diese Fälle wurden auch die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge im betreffenden Monat hinzugerechnet.

So lässt sich ein durchschnittlicher Beitrag pro Bediensteten ermitteln und mit den Werten für die einzelnen hier aufgeführten Monate vergleichen.

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D. Analyse der Vertragsdauer – nach EU-Organen

In dieser Übersicht ist – einzeln für jedes Jahr (2004-2005) – der Anteil an der Gesamtzahl der Arbeitslosen (im jeweiligen Jahr wurde mindestens eine Leistung abgerechnet) dargestellt, bei denen die Vertragsdauer, die zum Bezug des zusätzlichen gemeinschaftlichen Arbeitslosengelds berechtigt, innerhalb der angegebenen Grenzwerte lag (ein Jahr oder kürzer, zwei Jahre oder kürzer usw.).

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E. Analyse der Bezugsdauer – nach EU-Organen

In dieser Übersicht ist - einzeln für jedes Jahr (2004-2005) – die mittlere Bezugsdauer der Leistung ausgehend von allen Arbeitslosen, die im betreffenden Jahr gemeldet waren (und für die im jeweiligen Jahr mindestens eine Leistung abgerechnet wurde), dargestellt; es ergibt sich die Gesamtzahl der Tage mit Leistungsbezug ab Antragstellung bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Wird diese Gesamtzahl durch die Anzahl bearbeiteter Anträge und dann durch 30 geteilt, erhält man einen „leistungsbezogenen“ Durchschnittswert.

Die Zahlen sind außerdem nach Vertragsart und geltender Regelung aufgeschlüsselt.

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F. Bemerkungen

- Ganz offensichtlich ist der monatliche Aufwand für das zusätzliche gemeinschaftliche Arbeitslosengeld bei ehemaligen Bediensteten auf Zeit deutlich höher, wenn die Vergabe nach der Neuregelung erfolgt. Allerdings werden die für 2004 ausgewiesenen durchschnittlichen Kosten (Neuregelung) dadurch stark verfälscht, dass sehr viele Anspruchsberechtigte noch in der sechsmonatigen Anfangsphase des Leistungsbezugs standen, in der der Arbeitslosengrundbetrag noch keiner Obergrenze unterliegt. 2005 haben sich die Kosten hier bereits abgeschwächt, auch wenn die Neuregelung noch nicht voll zur Wirkung kam. Es ist somit noch ein weiterer Rückgang zu erwarten.

- 2005 konnten erstmals die durchschnittlichen Kosten bei der Arbeitslosenunterstützung für einen ehemaligen Vertragsbediensteten berechnet werden. Zwar sind diese ebenfalls fälschlicherweise zu hoch angesetzt (siehe vorstehender Absatz), aber es zeigt sich bereits, dass 60 % weniger Ausgaben anfallen als für einen ehemaligen Bediensteten auf Zeit.

- Hinsichtlich der Versicherungsbeiträge ist Folgendes anzumerken:

- Die veränderte Beitragsberechnungsmethode hat zu einem Anstieg um ca. 80 % (51,13 im April 2004, 91,00 im Mai 2004) geführt.

- 2005 waren 27,50 aktive Bedienstete auf Zeit (Beitrag: 88,11 EUR/Monat) nötig, um einen einzigen arbeitslosen Bediensteten auf Zeit zu finanzieren (Kosten: 2 420,74 EUR/Monat). Bei der alten Regelung kamen 29,15 aktive Bedienstete auf einen Arbeitslosen (Beitrag von 51,13 EUR /Monat gegenüber durchschnittlichen Kosten von 1 490,53 EUR/Monat). Das gegenseitige Verhältnis hat sich mit der Neuregelung also nicht spürbar verändert, es ist sogar ein sinkender Trend zu verzeichnen.

- 2005 waren 28,60 aktive Vertragsbedienstete (Beitrag: 35,85 EUR/Monat) nötig, um einen einzigen arbeitslosen Vertragsbediensteten zu finanzieren (Kosten: 1 026,15 EUR/Monat).

- Daraus lässt sich schließen, dass die Finanzierung für jede Gruppe Bedienstete nahezu ausgeglichen ist.

- Geht man von der Vertragsdauer aus, die den Anspruch auf gemeinschaftliche Arbeitslosenunterstützung begründet, so sind nur 2005 Unterschiede zwischen den Personen, die unter die alte Regelung fielen, und solchen, für die die Neuregelung galt, festzustellen. Die zuletzt Genannten hatten anscheinend noch Arbeitsverträge mit längerer Laufzeit. Es ist jedoch zu beachten, dass die Übergangszeit noch nicht abgeschlossen ist: Bedienstete, die vor und nach dem 1.5.2004 in einem Arbeitsverhältnis standen, haben immer noch die Möglichkeit, sich für eine der beiden Regelungen zu entscheiden; dadurch können sich die Zahlen wieder verändern.

- Zur Übersicht unter Punkt IV.E. (Bezugsdauer) ist Folgendes anzumerken:

- Für 2004 bestätigt sich die deutlich kürzere Bezugsdauer bei arbeitslosen früheren Kommissionsbeschäftigten.

- Bereits ab 2005, als für weitaus mehr Arbeitslose (ehemalige Bedienstete auf Zeit) bereits die Neuregelung galt, lässt sich feststellen, dass der für den Leistungsbezug maßgebliche Zeitraum wohl deutlich kürzer sein wird als nach der alten Regelung.

- Ersten Anzeichen zufolge (ergänzungsbedürftig und sehr unvollständig) ist diese Entwicklung auch bei ehemaligen Vertragsbediensteten zu beobachten. Allerdings wurden die ersten Anträge hier erst 2005 gestellt.

V. ABSCHLIESSENDE HINWEISE UND SCHLUSSFOLGERUNGEN

- Mit der Reform, d.h. mit verstärkter Berücksichtigung von Vertragsbediensteten bei der Neubesetzung der Stellen von Hilfskräften, hat sich der Personenkreis, der in Zukunft das gemeinschaftliche Arbeitslosengeld beziehen könnte, nahezu verdoppelt, denn Hilfskräfte unterstehen ausschließlich der Sozialversicherungskasse des jeweiligen Mitgliedstaats. Daher haben sie auch keinen Anspruch auf Sozialleistungen von den Europäischen Gemeinschaften.

- In der Regel – d. h. für drei Viertel der Zeit ihres Bestehens – erzielte die zusätzliche gemeinschaftliche Arbeitslosenversicherung Überschüsse im laufenden Betrieb.

- Mit den derzeitigen Rücklagen können bei defizitärem Betrieb die laufenden Ausgaben ca. 6 Jahre lang bestritten werden.

- Es ist festzuhalten, dass beim WSA das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben für arbeitslos gewordene ehemalige Bedienstete dieser Einrichtung ständig unausgeglichen war.

- Einmalige Ereignisse, wie die Neubildung der Kommission und somit der Wechsel in den Mitarbeiterstäben der Kommissionsmitglieder, aber auch die Neubesetzung des Fraktionspersonals im Europäischen Parlament nach den Wahlen, haben sich maßgeblich auf das finanzielle Gleichgewicht der Versicherung über die Jahre hinweg ausgewirkt.

- Es werden ständig neue Agenturen und Ämter mit einem ständig wachsenden Mitarbeiterstamm geschaffen, so dass hier mittlerweile mehr Zeit- und Vertragsbedienstete beschäftigt sind als in der Kommission.

- Ein sehr großer Anteil von Arbeitslosen aus EU-Organen entfällt auf nur wenige Mitgliedstaaten. Hier sollten Möglichkeiten für den erforderlichen Datenabgleich auf elektronischem Wege gefunden werden, um das zusätzliche gemeinschaftliche Arbeitslosengeld abzurechnen.

- Die Reform und somit die Umsetzung der zusätzlichen gemeinschaftlichen Arbeitslosenversicherung wird voraussichtlich 2007-2008 voll zur Wirkung kommen. Allerdings liegen bereits jetzt die ersten Daten zum kostendeckenden Betrieb der neuen Versicherung vor. Sie lassen erkennen, dass:

- die von Bediensteten auf Zeit eingezahlten Beiträge deutlich zugenommen haben;

- trotz deutlich höherer Kosten pro Arbeitslosem die derzeitigen Beiträge nach ersten verlässlichen Hinweisen im Vergleich zur alten Regelung in etwa weiter den gleichen Anteil an den Ausgaben ausmachen;

- die Regelungen, die für ehemalige Bedienstete auf Zeit einerseits oder für Vertragsbedienstete andererseits gelten, anscheinend zu keiner größeren Verschiebung in der Kostendeckung durch die Einnahmen zwischen den beiden Gruppen von Bediensteten führen;

- sollte sich die Verkürzung des Bezugszeitraums durch die Neuregelung in den nächsten Jahren bestätigen (erste Anzeichen weisen klar in diese Richtung), dann dürfte die Eigenfinanzierung der Versicherung auf hohem Niveau und dauerhaft gesichert sein.

- Es lassen sich keine Aussagen zur Finanzlage der Versicherung für 2007-2008 machen, wenn viele Verträge von Vertragsbediensteten auslaufen.

- Auf der Grundlage einer prospektiven Untersuchung könnte versucht werden, abzuschätzen, ob sich die Versicherung nach der Neuregelung längerfristig selbst tragen kann, oder ob gegebenenfalls Anpassungen bei den Beiträgen und/oder Ansprüchen erforderlich sind.