15.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/15


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius“ und „Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem“

(2007/C 305/04)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

fordert die Europäische Kommission auf, ihre Anstrengungen auf höchster politischer Ebene zu intensivieren, um die weltweite Allianz gegen den Klimawandel voranzubringen, da der Klimawandel nur dann erfolgreich bekämpft werden kann, wenn alle (wichtigen) Länder zusammenarbeiten;

ist der Meinung, dass Mitgliedstaaten, die nur über begrenzte Möglichkeiten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern verfügen, Gelegenheit geboten werden sollte, ihr Ziel für erneuerbare Energieträger durch den Handel zu erreichen — entweder im Rahmen eines EU-weiten Zertifikatsystems für saubere Energie oder durch bilaterale Vereinbarungen mit anderen Staaten, die über ein reichlicheres Angebot an erneuerbaren Energieträgern verfügen. Es gilt, die Gesamtkosten für die Verwirklichung der Ziele für die erneuerbaren Energieträger zu verringern;

empfiehlt die Bereitstellung weiterer Ressourcen und die Konzipierung weiterer Maßnahmen neben der Nutzung der Europäischen Strukturfonds zur Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel und von Maßnahmen zu seiner Eindämmung wie Energiesparen und erneuerbare Energieträger, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern;

betont die Bedeutung eines ausreichenden regionalen Handlungsspielraums bei der Verwirklichung der Ziele für die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energieträger, da so die Gesamtkosten der Klimapolitik gesenkt werden können. Diese Ziele sollten jedoch auf EU-Ebene verbindlich sein;

befürwortet den Vorschlag der Europäischen Kommission, den Luftverkehr als Verursacher eines rapide zunehmenden Treibhausgasausstoßes in das europäische Emissionshandelssystem aufzunehmen, und fordert die Europäische Kommission dringend auf, alle Auswirkungen, die dieser Industriezweig auf den Klimawandel hat, zu berücksichtigen;

wird die Einrichtung eines ständigen Netzes ehrgeiziger lokaler und regionaler Gebietskörperschaften fördern, die den Informationsaustausch verbessern und eine Plattform für die Entwicklung neuer Ideen zur kosteneffizienten Eindämmung von Treibhausgasemissionen schaffen wollen.

Referenzdokumente:

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad CelsiusDer Weg in die Zukunft bis 2020 und darüber hinaus“

KOM(2007) 2 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft

KOM(2006) 818 endg. — 2006/0304 (COD)

Berichterstatterin

:

Frau Lenie DWARSHUIS-VAN DE BEEK, Mitglied der Exekutive der Provinz Südholland (NL/ALDE)

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSSES DER REGIONEN

1.

erachtet eine gesunde Umwelt als grundlegende Voraussetzung für die menschliche Existenz. Ihr Schutz ist somit von wesentlicher Bedeutung für das Wohlergehen des Menschen;

2.

ist der Ansicht, dass eine sinnvoll gestaltete Umwelt- und Klimapolitik gewiss zur wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt;

In Bezug auf die Bewertung der Gefahr des Klimawandels

3.

vertritt die Auffassung, dass die durch die Treibhausgasemissionen verursachte Gefahr des Klimawandels ein drängendes Problem ist, das in erster Linie von der jetzigen Generation mit großer Entschlossenheit angegangen werden sollte;

4.

stimmt der Bewertung zu, dass der Klimawandel das menschliche Wohlergehen erheblich beeinflussen wird, beispielsweise durch Hitzestress und andere Gesundheitsgefährdungen, Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt, Rückgang der Agrarerträge in diversen Regionen, Gefährdung touristischer Aktivitäten und Schäden aufgrund eines höheren Meeresspiegels und extremer Wetterbedingungen, die womöglich massive umweltbedingte Migrationsflüsse in die nächstgelegenen entwickelten Regionen auslösen;

5.

hält fest, dass die Klimapolitik zahlreiche positive Nebenwirkungen mit sich bringen wird, und zwar verbesserte Luftqualität (aufgrund geringerer SO2-, Partikel- und NOx-Emissionen), verbesserte Energieversorgungssicherheit (aufgrund geringerer Importabhängigkeit) und höhere Bodenfruchtbarkeit (aufgrund geringerer Verluste an organischer Substanz);

6.

stimmt der Aussage der Europäischen Kommission zu, dass die Kosten von politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels weit unter den geschätzten Kosten des Klimawandels liegen. Die Klimapolitik wird daher zu Recht als sehr effiziente Politik angesehen;

7.

unterstützt die Aussagen im Kyoto-Protokoll zur Bedeutung von landwirtschaftlichen Böden als Kohlenstoffspeicher. Die Erhöhung des Gehalts an organischem Kohlenstoff und die Speicherung von organischer Substanz in den Böden tragen also wesentlich zur Verbesserung der CO2-Bilanz der Länder bei. Durch Bodenschutz orientierte Bewirtschaftung kann auch die Ausgasung anderer Klima relevanter Gase wie Lachgas, Methan u.a. reduziert werden. Dabei geht es nicht nur um die Erhaltung der Speicherkapazität, sondern vor allem auch um deren Nutzung. Der Boden muss seine Funktion als Kohlenstoffspeicher aktuell erfüllen, um — neben anderen Vorteilen wie Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit und besseres Wasserspeichervermögen — die CO2-Bilanz positiv zu beeinflussen. Humuswirtschaft als Teil der Landbewirtschaftung und die regionale Rückführung organischer Substanz über Kompost und Ernterückstände sind wichtige Ziele bei der Verbesserung der CO2-Bilanz;

In Bezug auf die internationale Dimension der Klimapolitik

8.

fordert die Europäische Kommission auf, ihre Anstrengungen auf höchster politischer Ebene zu intensivieren, um die weltweite Allianz gegen den Klimawandel voranzubringen, da der Klimawandel nur dann erfolgreich bekämpft werden kann, wenn alle (wichtigen) Länder zusammenarbeiten;

9.

fordert die Europäische Kommission auf, einen Zeitfahrplan für relevante Initiativen zur Bewältigung des Klimawandels und eine klare Strategie zur Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auszuarbeiten, die zum Auftakt des VN-Klimagipfels in Kopenhagen 2009 vorliegen sollen;

In Bezug auf die regionale Dimension des Klimawandels und der Klimapolitik

10.

merkt an, dass die Anfälligkeit der europäischen Regionen für den Klimawandel vor allem aufgrund der Unterschiede sowohl bei den natürlichen Gegebenheiten als auch bei der Bevölkerungsdichte stark variiert;

11.

weist ferner darauf hin, dass die Verfügbarkeit von kosteneffizienten Optionen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen insbesondere aufgrund der verschiedenen natürlichen Gegebenheiten und Wirtschaftsstrukturen von Region zu Region stark schwankt;

12.

bedauert daher, dass die Europäische Kommission der regionalen Verteilung der Kosten von Untätigkeit sowie der Vorteile des Handelns nicht mehr Aufmerksamkeit gewidmet hat, und fordert sie dringend auf, eine eingehende Analyse der regionalen Dimension in Bezug auf Kosten und Vorteile des Klimawandels und der Klimapolitik durchzuführen;

13.

empfiehlt die Bereitstellung weiterer Ressourcen und die Konzipierung weiterer Maßnahmen neben der Nutzung der Europäischen Strukturfonds zur Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel und von Maßnahmen zu seiner Eindämmung wie Energiesparen und erneuerbare Energieträger, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Somit würde die europäische Klimapolitik auch größere Unterstützung erhalten;

14.

fordert die Europäische Kommission auf, im Rahmen der Überprüfung der Finanziellen Vorausschau im Jahr 2008 mehr finanzielle Mittel für die Eindämmung des Klimawandels bereitzustellen, da die ehrgeizigen Klimaziele nur dann erreicht werden können;

In Bezug auf die Ziele der Klimapolitik

15.

stimmt mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament darin überein, dass die EU einseitig hochgesteckte Ziele verfolgen sollte, da es einer Führungskraft bedarf, um eine weltweite Allianz gegen den Klimawandel zu bilden. Er begrüßt daher das Ziel, die Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union unabhängig von der Politik in anderen Weltregionen bis 2020 um mindestens 20 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren;

16.

fordert die Europäische Kommission auf, Zwischenziele für den CO2-Ausstoß, beispielsweise für 2013 oder 2015, festzulegen, um die Durchführung der Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels voranzubringen, zu analysieren und zu kontrollieren;

17.

unterstützt die Ziele, die Energieeffizienz bis 2020 um mindestens 20 % zu verbessern und den Anteil erneuerbarer Energieträger bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen. Diese Ziele könnten sich als wirksamer Beitrag zur Verwirklichung des übergeordneten Ziels des Emissionsabbaus erweisen. Diese Ziele sind nicht allein über neue technologische Entwicklungen erreichbar, sondern bedürfen auch einer fortschreitenden Bewusstseinsänderung sowohl auf der Seite der Produzenten (z. B. über energieeffizientes und zugleich für die Konsumenten attraktives Design) wie auch auf der Seite der Konsumenten;

18.

betont die Bedeutung eines ausreichenden regionalen Handlungsspielraums bei der Verwirklichung der Ziele für die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energieträger, da so die Gesamtkosten der Klimapolitik gesenkt werden können. Diese Ziele sollten jedoch auf EU-Ebene verbindlich sein;

In Bezug auf den Emissionshandel als Instrument der Klimapolitik

19.

befürwortet den Standpunkt der Europäischen Kommission, dass das europäische Emissionshandelssystem eine zentrale Stellung einnehmen sollte, da es ein kosteneffizientes Instrument für die Eindämmung von Treibhausgasemissionen sein könnte;

20.

drängt die Europäische Kommission, die Vergabe von Emissionsberechtigungen zahlenmäßig zu begrenzen, da das europäische Emissionshandelssystem nur dann greifen wird, wenn die Emissionsobergrenze (Cap), d.h. die Gesamtzahl der vergebenen Emissionsberechtigungen, erheblich unter dem Niveau der Treibhausgasemissionen liegt;

21.

betont, dass die Gesamtzahl der im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems vergebenen Emissionsberechtigungen im Einklang mit den von der Europäischen Kommmission festgelegten Emissionszielen für 2020 verringert werden sollte, um nicht denjenigen Bereichen, die nicht an diesem System teilnehmen wie Privathaushalte und andere Energiekleinverbraucher, einen übermäßig großen Anteil an der Last der Emissionssenkung zuzumuten;

22.

spricht sich für eine teilweise Versteigerung von Emissionsberechtigungen, insbesondere für geschützte Industriesektoren, aus, da so ein stärkerer Anreiz für den Emissionsabbau geboten und somit die Effizienz des europäischen Emissionshandelssystems verbessert wird. Diese Vorgehensweise steht auch stärker im Einklang mit dem Verursacherprinzip. Außerdem würden die beteiligten Unternehmen bei einer teilweisen Versteigerung wirtschaftlich gesehen weniger stark belastet als bei einer Versteigerung aller Emissionsberechtigungen;

23.

vertritt die Auffassung, dass die Versteigerung und die unentgeltliche (auf Benchmarks beruhende) Zuteilung des anderen (größten) Teils der Emissionsberechtigungen in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen kann, wobei die Vergabeverfahren innerhalb der EU aufeinander abzustimmen sind, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden und die Effizienz des Systems zu erhöhen; in einem künftigen Handelssystem könnte für spezielle Wirtschaftszweige mit vergleichbaren europäischen Benchmarks eine Zuteilung bzw. Zielfestlegung auf Gemeinschaftsebene außerhalb des nationalen Reduktionsziels mit einer für alle Marktteilnehmer gleich hohen Zuteilung an Emissionsberechtigungen pro Produktionseinheit erwogen werden;

24.

fordert die Europäische Kommission auf, die Frage zu untersuchen, ob Mittel in angemessener Höhe beispielsweise aus den Strukturfonds bereitgestellt werden sollten, um einen Ausgleich für Regionen in äußerster Randlage zu schaffen, die von der Aufnahme der Luftfahrtindustrie in das Emissionshandelssystem sehr stark betroffen wären;

25.

begrüßt alle Bemühungen, das europäische Emissionshandelssystem mit vergleichbaren Ansätzen in Drittstaaten abzustimmen. Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von Erzeugern aus Staaten, die über kein vergleichbares Emissionshandelssystem verfügen, sollen durch geeignete Maßnahmen, etwa durch Ausgleichsabgaben, verhindert werden;

26.

begrüßt den Vorschlag, das europäische Emissionshandelssystem auf andere Gase und Sektoren auszudehnen, da so die Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit des Systems verbessert werden;

27.

fordert die Europäische Kommission auf, die Öffnung des europäischen Emissionshandelssystems für kleine, aber energieintensive Emittenten vorsichtig in Erwägung zu ziehen, da dies möglicherweise zur Verringerung ihrer Reduktionskosten führen würde;

28.

befürwortet den Vorschlag der Europäischen Kommission, den Luftverkehr als Verursacher eines rapide zunehmenden Treibhausgasausstoßes in das europäische Emissionshandelssystem aufzunehmen, und fordert die Europäische Kommission dringend auf, alle Auswirkungen, die dieser Industriezweig auf den Klimawandel hat, zu berücksichtigen;

29.

fordert die Europäische Kommission ferner auf, die besonderen Merkmale der Luftfahrtindustrie bei der Zuweisung von Emissionsberechtigungen zu berücksichtigen, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die Emissionen aus der Luftfahrtindustrie (sowohl Kraft- als auch Wasserstoff) schwerwiegendere Auswirkungen auf den Klimawandel als Tätigkeiten auf dem Boden haben;

30.

spricht sich ausdrücklich gegen die vorgeschlagene Ausnahmeregelung für Regierungsflüge aus, da Regierungen mit gutem Beispiel vorangehen sollten, um die öffentliche Unterstützung für diese Politik zu fördern;

31.

befürwortet die Aufnahme der Kohlenstoffsequestrierung und unterirdischen Speicherung (CCS) in das europäische Emissionshandelssystem nur mit strengen Monitoring- und Sicherheitsanforderungen. Davor muss anhand von Demonstrationsanlagen nachgewiesen werden, wie weit bzw. zu welchen Kosten diese Technologien Beiträge zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen leisten können;

In Bezug auf andere Instrumente der Klimapolitik

32.

fordert die Europäische Kommission nachdrücklich auf, Systeme zu entwickeln, mittels derer die Mitgliedstaaten und Regionen die Ziele für erneuerbare Energieträger und die Energieeffizienz auf kosteneffiziente Weise erreichen können;

33.

ist der Meinung, dass Mitgliedstaaten, die nur über begrenzte Möglichkeiten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern verfügen, Gelegenheit geboten werden sollte, ihr Ziel für erneuerbare Energieträger durch den Handel zu erreichen — entweder im Rahmen eines EU-weiten Zertifikatsystems für saubere Energie oder durch bilaterale Vereinbarungen mit anderen Staaten, die über ein größeres Angebot an erneuerbaren Energieträgern verfügen. Es gilt, die Gesamtkosten für die Verwirklichung der Ziele für die erneuerbaren Energieträger zu verringern;

34.

fordert die Europäische Kommission auf, das Ziel für die Energieeffizienz auf einer aggregierten Ebene (das heißt die Energieintensität der gesamten Wirtschaft) unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede der sektoriellen Struktur festzulegen. Auf diese Weise hätten die Mitgliedstaaten und Regionen einen ausreichenden Handlungsspielraum, um das Ziel durch eine breite Maßnahmenpalette zu erreichen, wie z.B. Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs von Geräten oder zur Umstrukturierung der (regionalen) Industrie;

35.

begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, die durchschnittlichen Emissionen der in der EU verkauften Neuwagen ab 2012 auf 120 g CO2/km zu senken, und fordert sie auf, alle nur erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, beispielsweise durch die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet, damit bis 2020 ein Wert von 95 g CO2/km (PKW) erreicht werden kann;

36.

fordert die Europäische Kommission des Weiteren auf, dem Subsidiaritätsprinzip bei der Konzipierung neuer Politikinstrumente sorgfältig Rechnung zu tragen. Lokale und regionale Gebietskörperschaften sind die geeignete Ebene, um wirksame Maßnahmen in den Bereichen öffentlicher Verkehr, Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Raumplanungspolitik, Energieeffizienz und Kommunikation mit den Bürgern durchzuführen;

In Bezug auf die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der europäischen Klimapolitik

37.

ist überzeugt, dass Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene für eine wirksame europäische Klimapolitik unerlässlich sind;

38.

vertritt die Auffassung, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch für die Anpassung an den Klimawandel eine große Bedeutung zukommt. Der Ausschuss wird zu gegebener Zeit eine Stellungnahme zu diesem Thema ausarbeiten;

39.

hält fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bereits auf verschiedene Weise zur europäischen Klimapolitik beitragen, und zwar durch:

a)

die Sensibilisierung der Bürger, beispielsweise in Schulen, für die Tatsache, dass gehandelt werden muss, um den Klimawandel aufzuhalten;

b)

die Nutzung der Klima- und Energiepolitik als eine Triebkraft für die Raumplanung;

c)

die Förderung von Investitionen in Infrastrukturen für Biomasse- und Biokraftstoff-Tankstellen;

d)

die Förderung von Investitionen in Wärmeinfrastrukturen, bei denen das Wärmeangebot (Restwärme, Erdwärme, Wärme- und Kältespeicherung im Boden) der Nachfrage entspricht;

e)

die Unterstützung der Verkehrsverlagerung beispielsweise durch Raumplanungsmaßnahmen;

f)

die Förderung des ÖPRV beispielsweise durch auf eigener Trasse verkehrende Verkehrsträger;

g)

das verstärkte Planen und Anlegen von Gehwegen sowie weiterer Verkehrswege für den nicht-motorisierten Verkehr;

h)

die Förderung des Einsatzes sauberer Technologien im öffentlichen Verkehr durch ein ökologisches Beschaffungswesen;

i)

die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energieträger;

j)

die Verbesserung der Überwachung der Energieeffizienz seitens der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durch die Einrichtung von Expertenzentren;

k)

die Schaffung internationaler Partnerschaften zum Ausbau der internationalen Allianz gegen den Klimawandel und für den Transfer energieeffizienter Technologien in weniger entwickelte Länder;

l)

die Ankurbelung von FuE im Technologiebereich durch die Schaffung regionaler Energiekompetenzzentren;

m)

die Verbindung von Zielen für die Energieeffizienz oder erneuerbare Energieträger mit regionalen Zielen wie Beschäftigung, Innovation und Sozialpolitik;

n)

die Festlegung ehrgeiziger Ziele, beispielsweise Aktionspläne für die Emissionssenkung auf lokaler und regionaler Ebene und die Ausweisung „klimaneutraler Gebiete“ oder „klimaneutraler öffentlicher Verkehrsmittel und Gebäude“;

o)

die Nutzung öffentlicher Ausschreibungen als Instrument zur Verringerung des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz von Gütern und Dienstleistungen;

p)

die Förderung der Verwertung von organischen Substanzen und nachwachsender Rohstoffe auf regionaler und lokaler Ebene, da durch die Verringerung des Transportverkehrs die CO2-Bilanz entscheidend verbessert wird;

40.

wird seiner eigenen Verantwortung nachkommen, indem er die Durchführung derartiger Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene auf dreierlei Weise fördert, namentlich durch:

a)

die Verbesserung der Verbreitung von Wissen über kosteneffiziente Klimamaßnahmen;

b)

die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Regionen;

c)

die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Regionen in der EU und in anderen Teilen der Welt, z.B. in den Vereinigten Staaten, China und Indien, indem u.a. die bestehenden Beziehungen zwischen diesen Regionen ausgebaut werden;

41.

fordert die Europäische Kommission auf, eine Konferenz zum Thema „Lokale und regionale Klimapolitik“ zu veranstalten, um bewährte Verfahren zwischen den europäischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu verbreiten und die Frage zu erörtern, wie die Europäische Kommission lokale und regionale Klimamaßnahmen wirksam fördern kann;

42.

wird die Einrichtung eines ständigen Netzes ehrgeiziger lokaler und regionaler Gebietskörperschaften fördern, die den Informationsaustausch verbessern und eine Plattform für die Entwicklung neuer Ideen zur kosteneffizienten Eindämmung von Treibhausgasen schaffen wollen;

43.

erklärt seine Bereitschaft, aktiv an der weiteren Gestaltung der europäischen Klimapolitik mitzuwirken.

Brüssel, den 10. Oktober 2007

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE