52007AP0105

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Eröffnung von Zollkontingenten für die Einfuhr von Rohrrohzucker nach Bulgarien und Rumänien zur Versorgung der Raffinerien in den Wirtschaftsjahren 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009 (KOM(2006)0798 - C6-0003/2007 - 2006/0261(CNS))

Amtsblatt Nr. 074 E vom 20/03/2008 S. 0158 - 0159


P6_TA(2007)0105

Zollkontingente für die Einfuhr von Rohrrohzucker nach Bulgarien und Rumänien *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Eröffnung von Zollkontingenten für die Einfuhr von Rohrrohzucker nach Bulgarien und Rumänien zur Versorgung der Raffinerien in den Wirtschaftsjahren 2006/2007, 2007/2008 und 2008/2009 (KOM(2006)0798 — C6-0003/2007 — 2006/0261(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0798) [1],

- gestützt auf Artikel 37 Absatz 2 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0003/2007),

- gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0072/2007),

1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VORSCHLAG DER KOMMISSION | ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS |

Abänderung 1

Artikel 1 Absatz 3 a (neu)

| (3a) Ab dem Wirtschaftsjahr 2009/2010 werden zusätzliche Zollkontingente nur noch im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2501/2001 des Rates vom 10. Dezember 2001 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2004 [2] (Verordnung "Alles außer Waffen") und des privilegierten Marktzugangs der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean vergeben. |

[1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

[2] ABl. L 346 vom 31.12.2001, S. 11.

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