52007AP0012

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Sichtfeldes des Fahrzeugführers nach vorn (11522/2006 - C6-0347/2006 - 2006/0041(AVC))

Amtsblatt Nr. 250 E vom 25/10/2007 S. 0075 - 0076


P6_TA(2007)0012

UN/ECE-Regelung: Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Sichtfeldes des Fahrzeugführers nach vorn ***

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Sichtfeldes des Fahrzeugführers nach vorn (11522/2006 — C6-0347/2006 — 2006/0041(AVC))

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis des Entwurfs für einen Beschluss des Rates (11522/2006) [1],

- in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 4 Absatz 2 zweiter Spiegelstrich des Beschlusses 97/836/EG des Rates [2] unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0347/2006),

- gestützt auf Artikel 75 Absatz 1 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0472/2006),

1. gibt seine Zustimmung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates;

2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

[1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

[2] Beschluss 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/ oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden ("Geändertes Übereinkommen von 1958") (ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78).

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