16.2.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 44/15


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Gründung des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS zur Umsetzung einer gemeinsamen Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme“

KOM(2007) 243 endg. — 2007/0088 (CNS)

(2008/C 44/03)

Der Rat der Europäischen Union beschloss am 11. Juni 2007, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 95 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 4. Oktober 2007 an. Berichterstatter war Herr DANTIN.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 439. Plenartagung am 24./25. Oktober 2007 (Sitzung vom 24. Oktober) mit 127 gegen 2 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der EWSA befürwort prinzipiell die Strategie der Kommission. Er hält die Ankurbelung der Investitionen in FuE für ein angemessenes Mittel, um den europäischen Unternehmen einen sicheren Bezugsrahmen bereitzustellen, und zwar mithilfe eines neuen Instruments, das es ermöglichen würde, die derzeitige Aufsplitterung der Gemeinschaftsfinanzierung zu überwinden und eine ungleiche Programmverteilung zu verhindern — zwei Faktoren, die eine Bewertung der erzielten Ergebnisse fast unmöglich machten.

1.2

Der Ausschuss befürwortet die angekündigte Absicht, jährlich einen Bericht über die von ARTEMIS erzielten Ergebnisse vorzulegen. Indes bedauert er, dass nicht detaillierter auf die Funktionsweise und die zuvor von den „europäischen Technologieplattformen“ erzielten Ergebnisse eingegangen wird.

1.3

Nach Auffassung des EWSA ist das auf einer öffentlich-privaten Partnerschaft beruhende gemeinsame Unternehmen ARTEMIS ein Gewinn für die Schaffung eines europäischen Forschungsraums und stellt einen entscheidenden Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen dar.

1.4

Der EWSA nimmt befürwortend Stellung zum vorliegenden Vorschlag und macht gleichzeitig auf die Bedeutung der vorgeschlagenen innovativen Strategie im Bereich Investitionen aufmerksam, welche die Ressourcen aus der Gemeinschaft, den Unternehmen, den verschiedenen teilnehmenden Mitgliedstaaten und den FuE-Strukturen umfassen.

1.5

Im Hinblick auf dieses innovative Instrument, das sich — was die Verwendung der eingeführten Forschungsprodukte betrifft — als komplex erweisen kann, begrüßt der EWSA, dass das geistige Eigentum in Artikel 24 der Verordnung über das gemeinsame Unternehmen Bedeutung erhält und näher präzisiert wird.

1.6

Schließlich hält der EWSA Folgendes für erforderlich:

eine wirkliche Vereinfachung der Verfahren, insbesondere in Anbetracht der negativen Auswirkungen der Verwaltungskomplexität auf frühere FuE-Programme;

ein Informationsprogramm, mit dem zur Mobilisierung der erforderlichen Ressourcen beigetragen werden kann;

die Einführung von Berufsbildungsprogrammen, um die Qualifikationen der Arbeitnehmer und die durch ARTEMIS entstehenden Arbeitsplätze aufeinander abzustimmen. Auf diese Weise werden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um die weltweite industrielle Führung der EU in diesem strategisch wichtigen Sektor sicherzustellen.

2.   Einleitung

2.1

Mit dem zu erörternden Vorschlag für eine Verordnung des Rates sollen die ersten öffentlich-privaten europäischen Partnerschaften im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) ins Leben gerufen werden. In dem Vorschlag wird eine der beiden ersten gemeinsamen Technologieinitiativen definiert, bei der es um eingebettete IKT-Systeme geht (1).

2.2

Mit den gemeinsamen Technologieinitiativen wird generell bezweckt, es der Industrie, den Forschungseinrichtungen, den Mitgliedstaaten und der Kommission ganz oder teilweise zu ermöglichen, ihre Ressourcen gemeinsam für zielgerichtete Forschungsprogramme zu nutzen.

2.3

Entgegen der herkömmlichen Strategie, die Projekte einzelfallbezogen öffentlich zu finanzieren, geht es bei den gemeinsamen Technologieinitiativen um groß angelegte Forschungsprogramme mit gemeinsamen strategischen Forschungszielen. Dieser neue Ansatz dürfte es ermöglichen, eine kritische Masse für Forschung und Innovation in Europa zu schaffen, die wissenschaftliche Gemeinschaft in wichtigen strategischen Bereichen zu festigen und die Finanzierung der Projekte zu harmonisieren, damit die Ergebnisse der Forschung rascher genutzt werden können.

2.4

Mit diesem Vorschlag wird der Rechtsrahmen für ARTEMIS, die gemeinsame Technologieinitiative für eingebettete Computersysteme, geschaffen.

2.5

Die gemeinsame Technologieinitiative ARTEMIS bezieht sich auf unsichtbare Computer (integrierte Systeme), die eine große Zahl von Maschinen und Geräten steuern — von PKW über Flugzeuge und Telefone bis hin zu Energienetzen und vielen Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen, Fernsehapparate usw.

2.6

Schätzungen zufolge wird es bis 2010 mehr als 16 Mrd. und bis 2020 mehr als 40 Mrd. integrierte Prozessoren geben. 2010 werden diese Elektronikbauteile und die dazugehörige Software 30 bis 40 % des Wertes neuer Produkte ausmachen, und zwar aus den Bereichen Haushaltselektronik (41 %), Telekommunikation (37 %), Fahrzeuge (36 %) und Gesundheitssysteme (33 %).

2.7

Die zu Forschungszwecken eingesetzten Mittel für ARTEMIS werden sich über sieben Jahre auf insgesamt 2,7 Mrd. EUR belaufen. Sie dürften zu 60 % von der Industrie bestritten werden; 410 Mio. EUR stammen von der Kommission und 800 Mio. EUR aus den Programmen der Mitgliedstaaten.

3.   Kontext

3.1

Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) haben eine grundlegende wirtschaftliche und soziale Bedeutung und spielen eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung der überarbeiteten Lissabon-Strategie, in der betont wird, dass Wissen und Innovation in der Gesellschaft zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung beitragen.

3.2

Während die Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) in den nächsten zehn Jahren weltweit um ungefähr 170 % ansteigen dürften, wird für die Ausgaben für eingebettete Systeme ein Anstieg um 225 % — von 58 Mrd. EUR im Jahr 2002 auf 132 Mrd. EUR 2015 — vorhergesagt (2).

3.3

In der EU macht FuE im Bereich der gemeinsamen Technologieinitiativen ungefähr 18 % der FuE-Gesamtausgaben aus, während es in den USA 34 % und in Japan 35 % sind (3). Bezogen auf die Zahl der Einwohner betragen die Ausgaben in der EU ca. 80 EUR pro Person, während sie in den USA bei 350 EUR und in Japan bei 400 EUR liegen. Die Forschung im Bereich eingebettete Systeme macht einen Großteil der Forschung auf dem Gebiet der gemeinsamen Technologieinitiativen aus; das sind in Europa 380 Mio. EUR aus öffentlichen Fonds und mehr als 50 % des Haushalts von Unternehmen, die eine Forschungstätigkeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien betreiben.

3.4

Um in diesem Sektor mit hohem Entwicklungspotenzial künftig präsent zu sein, muss die EU ihre Investitionen in diesem strategischen Bereich erhöhen und sie besser nutzen, anstatt sich auf eine Forschungsstruktur zu stützen, die zu verstreuten Bemühungen und Überschneidungen führt. Den Unternehmen in der EU steht derzeit kein Rahmen zur Verfügung, der es ermöglichen würde, die erforderlichen grundlegenden Technologien und Standards zu entwickeln.

3.4.1

Generell wird der Fortschritt durch die mangelnde Koordinierung der Ziele der Unternehmen im Bereich FuE, die Überschneidungen und eine suboptimale Verwendung der begrenzten Forschungsmittel gebremst.

3.4.2

Mit dem Vorschlag der Kommission soll dieser Kontext verändert werden.

4.   Vorschlag der Kommission

4.1

Die Entscheidung über die Gründung des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS, das Gegenstand des Dokuments KOM(2007) 243 endg. ist, ergibt sich aus dem Beschluss Nr. 1982/2006/EG über das 7. Rahmenprogramm, das einen Gemeinschaftsbeitrag zur Gründung von langfristigen öffentlich-privaten Partnerschaften auf europäischer Ebene im Forschungsbereich vorsieht.

4.2

Diese Partnerschaften nehmen die Form von „gemeinsamen Technologieinitiativen“ an und gehen aus den Arbeiten der früheren „europäischen Technologieplattformen“ hervor.

4.3

In der Entscheidung Nr. 971/2006/EG des Rates über das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ (4) wird unterstrichen, dass es notwendig ist, öffentlich-private Partnerschaften einzurichten, und es werden sechs Bereiche ermittelt, in denen die Schaffung gemeinsamer Technologieinitiativen als geeignet erscheint, um die europäische Forschung neu zu beleben. Es handelt sich um folgende Themenbereiche:

Wasserstoff und Brennstoffzellen;

Luftfahrttechnik und Luftverkehr (5);

innovative Arzneimittel (6);

eingebettete Computersysteme;

Nanoelektronik (7);

globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung.

4.4

Im Rahmen dieser allgemeinen Strategie sieht die Verordnung, die Gegenstand des vorliegenden Kommissionsvorschlags ist, die Durchführung der Verordnung des Rates über die Gründung des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS zur Umsetzung einer gemeinsamen Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme vor.

4.5

Die Entscheidung für ein Unternehmen, das sich mit dem grundlegenden Thema „Einbettung von Intelligenz“ befasst, erfolgt in einem strategischen Bereich, der die Automobilbranche, Haushalts- und Kommunikationsgeräte, Regelungssysteme und Büromaschinen umfasst.

4.6

Es wird erwartet, dass sich die schon jetzt beträchtliche Bedeutung eingebetteter Systeme für die Steuerung von Gerätesystemen im Laufe der kommenden fünf Jahre noch merklich weiterentwickeln wird: Der Anteil der eingebetteten Systeme am Wert des Endproduktes in wichtigen Industriezweigen dürfte 35-40 % erreichen, und sein Gesamtwert dürfte 2010 bei 16 Mrd. EUR und 2020 bei mehr als 40 Mrd. EUR liegen.

4.7

Die Entscheidung, eine gemeinsame Technologieinitiative zu gründen, ist in erster Linie von dem Wunsch getragen, ein europäisches Forschungs- und Entwicklungsprogramm einzurichten, das der europäischen Industrie dazu verhilft, eine globale Markführerschaft bei eingebetteten IKT-Technologien zu erlangen, die in den für die Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklung europäischer Unternehmen so wichtigen Sektoren unerlässliche Innovationen darstellen.

4.8

Eine Initiative wie ARTEMIS hat nach Auffassung der Kommission die grundlegende Rolle zu erfüllen, Entwicklungen wie in der europäischen Personalinformatik- und Internetindustrie zu verhindern, wo sich die Produktion gerade aufgrund des Mangels an Investitionen in Forschung und Entwicklung außerhalb Europas verlagert hat (USA, Japan usw.).

4.9

Die Gründung einer gemeinsamen Technologieinitiative ARTEMIS ist das Ergebnis umfangreicher Konsultationen mit Beteiligten und einiger wichtiger Initiativen und Konferenzen auf Gemeinschaftsebene. Die Aufgaben und Ziele dieser Initiative wurden vorab Vertretern von Hochschulen und Unternehmen zur Prüfung vorgelegt; diese haben zum vorliegenden Vorschlag dann ihren Sachverstand im Bereich eingebettete Systeme beigesteuert. Die Mitgliedstaaten haben anerkannt, dass die Gemeinschaftsebene die einzige Ebene zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen ist.

4.10   Rechtsgrundlage

Der Vorschlag besteht aus einer Verordnung des Rates, dem als Anhang die Satzung des gemeinsamen Unternehmens beiliegt. Er beruht auf Artikel 171 des EG-Vertrags. Das gemeinsame Unternehmen wird eine Körperschaft der Gemeinschaft. Obwohl seine Haushaltsmittel unter die Bestimmungen von Artikel 185 der Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates fallen, muss den Besonderheiten dieser Initiative Rechnung getragen werden, da es sich um öffentlich-private Partnerschaften handelt, zu denen der private Sektor einen bedeutenden, dem des öffentlichen Sektors wenigstens entsprechenden Beitrag leistet.

4.11   Errichtung

Die Gründungsmitglieder der gemeinsamen Technologieinitiative sind die Europäische Gemeinschaft, vertreten durch die Kommission, die teilnahmebereiten Mitgliedstaaten und ARTEMISIA (eine Vereinigung zur Vertretung zahlreicher Branchenunternehmen und anderer FuE-Einrichtungen). In der Satzung werden die Organisationen aufgeführt, die in der Folge Mitglieder des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS werden können, insbesondere die dem 7. Rahmenprogramm assoziierten Nicht-EU-Länder und jede andere juristische Person, die einen Beitrag zu den Zielen des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS leisten kann.

4.12   Finanzierung

Die in Artikel 4 im Einzelnen aufgeführten laufenden Kosten des gemeinsamen Unternehmens werden aus folgenden Beiträgen finanziert:

einem Beitrag der ARTEMISIA von höchstens 20 Mio. EUR oder 1 % der Gesamtkosten der Projekte bis zu einem Höchstbetrag von 30 Mio. EUR;

einem Finanzbeitrag der Gemeinschaft von höchstens 10 Mio. EUR;

Sachleistungen der ARTEMIS-Mitgliedstaaten.

Die FuE-Aktivitäten bis zum 31. Dezember 2017 werden aus folgenden Beiträgen finanziert:

einem Finanzbeitrag der Gemeinschaft von 410 Mio. EUR;

Beiträgen der ARTEMIS-Mitgliedstaaten, die den an den FuE-Projekten teilnehmenden FuE-Organisationen unmittelbar ausgezahlt werden;

Sachleistungen der FuE-Einrichtungen.

4.12.1

Der Höchstbeitrag der Kommission bis zum 31. Dezember 2013 beträgt 420 Mio. EUR. Diese Mittel stammen aus dem spezifischen Programm „Zusammenarbeit“ zur Durchführung des 7. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung gemäß Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates. Die Mittelbindung für 2008 beträgt 42,5 Mio. EUR.

4.12.2

Diese beträchtliche Investition rechtfertigt sich dadurch, dass die künftigen Ergebnisse von ARTEMIS in den betroffenen Bereichen auch wichtige Bezugspunkte für die gesamte Gemeinschaftspolitik bilden werden, insbesondere die Politikbereiche Umwelt, Verkehr, Energie und Binnenmarkt. Sie werden auf diese Weise einen konkreten Beitrag zur Verwirklichung der Wettbewerbsfähigkeitsziele von Lissabon und der Ziele von Barcelona in Bezug auf die Forschungsausgaben leisten. Die vorgeschlagene Initiative ist Teil einer ehrgeizigen Gemeinschaftsstrategie, die u.a. den Vorschlag der Schaffung eines Europäischen Technologie-Instituts (ETI) umfasst.

4.13   Geistiges Eigentum

ARTEMIS beschließt Regeln für die Weitergabe von Forschungsergebnissen, die gewährleisten, dass Rechte an geistigem Eigentum, die im Zuge der FuE-Tätigkeiten gegebenenfalls entstanden sind, geschützt und die Forschungsergebnisse genutzt und weitergegeben werden können. In Artikel 24 der Verordnung über das gemeinsame Unternehmen wird dieser Grundsatz im Einzelnen ausgeführt.

4.14

Nach Ansicht der Kommission wird die Gründung des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS der Gemeinschaft folgende objektive Vorteile bieten:

Bündelung der nationalen Anstrengungen durch die Verfolgung der auf europäischer Ebene festgelegten gemeinsamen Ziele, was die Schaffung europäischer Forschungsräume im Bereich der eingebetteten IKT-Systeme ermöglichen wird;

größere Flexibilität bei der Mobilisierung von Ressourcen der Mitgliedstaaten;

Hebelwirkung durch den Finanzbeitrag der Gemeinschaft gegenüber den Mitgliedstaaten und den Unternehmen;

Effizienz der Programme und Überwindung der Schwachpunkte früherer Initiativen;

wirtschaftliche Effizienz durch Verringerung der Bearbeitungszeit;

verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie dank einer beschleunigten Markteinführung der Forschungsergebnisse.

5.   Allgemeine Bemerkungen

5.1

Der EWSA befürwort prinzipiell die Strategie der Kommission. Er hält die Ankurbelung der Investitionen in FuE für ein angemessenes Mittel, um den europäischen Unternehmen einen sicheren Bezugsrahmen bereitzustellen, und zwar mithilfe eines neuen Instruments, das es ermöglichen würde, die derzeitige Aufsplitterung der Gemeinschaftsfinanzierung zu überwinden und eine ungleiche Programmverteilung zu verhindern — zwei Faktoren, die eine Bewertung der erzielten Ergebnisse fast unmöglich machten.

5.2

Wie in Ziffer 4.2 bereits erwähnt, gehen die gemeinsamen Technologieinitiativen aus den Arbeiten der europäischen Technologieplattformen hervor. Diese haben ihre Zielvorgabe einer strategischen Neubelebung der Forschung in Europa jedoch nur selten erreicht, insbesondere weil die teilnehmenden Akteure nicht genügend Mitwirkungsmöglichkeiten hatten. Die Schaffung der gemeinsamen Technologieinitiativen beruht also auf der Tatsache, dass die europäischen Technologieplattformen ihrer Rolle, die prinzipiell darin bestand, einen wesentlichen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu leisten, teilweise nicht gerecht wurden.

5.2.1

Der EWSA bedauert jedoch, dass im Kommissionsvorschlag nicht detaillierter auf die zuvor von den europäischen Technologieplattformen durchgeführten Arbeiten eingegangen wird — so wird keine Bilanz gezogen, die Ergebnisse werden nicht angeführt und es wird kein Literaturhinweis gegeben.

5.2.2

Daher befürwortet der EWSA die angekündigte Absicht, jährlich einen Bericht über die von den gemeinsamen Technologieinitiativen erzielten Ergebnisse und Fortschritte vorzulegen.

5.3

Nach Auffassung des EWSA ist das auf einer öffentlich-privaten Partnerschaft beruhende gemeinsame Unternehmen ARTEMIS ein Gewinn für die Schaffung eines europäischen Forschungsraums und stellt einen entscheidenden Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen dar.

5.4

Die künftige Verfügbarkeit zunehmend intelligenter Systeme kann einen maßgeblichen Beitrag zur Entwicklung immer sicherer Produkte leisten und gleichzeitig für qualitativ hochwertige Ausbildungen und Qualifikationen sorgen, welche der Schaffung und dem Ausbau von Arbeitsplätzen förderlich sind.

5.5

Der EWSA befürwortet den vorliegenden Vorschlag und möchte zunächst auf die Bedeutung der vorgeschlagenen innovativen Strategie im Bereich Investitionen aufmerksam machen.

5.5.1

So wurden im Bereich der FuE-Programme erstmals nicht nur die Mittel der Gemeinschaft und der durch ARTEMISIA vertretenen Unternehmen — was unüblich ist —, sondern auch Ressourcen aus den verschiedenen teilnehmenden Mitgliedstaaten und FuE-Strukturen in Anspruch genommen.

5.5.2

Im Hinblick auf dieses innovative Instrument, das sich — was die Verwendung der eingeführten Forschungsprodukte betrifft — als komplex erweisen kann, begrüßt der EWSA, dass das geistige Eigentum in Artikel 24 der Verordnung über das gemeinsame Unternehmen Bedeutung erhält und näher präzisiert wird.

5.6

Um die gesteckten Ziele zu erfüllen und das Potenzial dieses neuen Instruments voll auszuschöpfen, hält der EWSA jedoch Folgendes für erforderlich:

eine wirkliche Vereinfachung der Verfahren während der verschiedenen FuE-Aktivitäten von der Auswahl der Maßnahmen bis hin zur Verbreitung der Ergebnisse, indem ARTEMIS die Hauptverantwortung für diese Aufgaben übertragen wird. Die Verwaltungskomplexität sowie die Ungewissheit über die Finanzierung und die institutionellen Ansprechpartner waren einige der Gründe für das Scheitern früherer FuE-Programme;

ein groß angelegtes Informationsprogramm über die Möglichkeiten des Unternehmens ARTEMIS, insbesondere über die Fähigkeit, die angesichts der neuen Finanzierungsformen erforderlichen Ressourcen zu mobilisieren;

die Einführung geeigneter Berufsbildungsprogramme, um über hoch qualifizierte Arbeitskräfte zu verfügen, die die für ARTEMIS erforderlichen FuE-Kenntnisse mitbringen, welche sich für die industrielle Zukunft der EU als äußerst strategisch erweisen werden. Mit dem Einsatz dieser hochgradig technischen Spitzenqualifikationen, die für die zu schaffenden FuE-Arbeitsplätze notwendig sind, wird darüber hinaus die Abwanderung von Wissenschaftlern gebremst. Gleichzeitig werden diese Qualifikationen eine der Voraussetzungen sein, um die weltweite industrielle Führung der EU in diesen so strategischen Sektoren sicherzustellen.

Brüssel, den 24. Oktober 2007

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Dimitris DIMITRIADIS


(1)  Eine andere gemeinsame Technologieinitiative bezieht sich auf innovative Arzneimittel. Vgl. hierzu die Stellungnahme INT/363.

(2)  Software Intensive Systems in the Future, INDATE/TNO, 2005.

(3)  Mitteilung der Kommission: „i2010 — Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“, Europäische Kommission, 2005.

(4)  ABl. L 400 vom 30.12.2006, S.1.

(5)  INT/369.

(6)  INT/363.

(7)  INT/370.