27.10.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 259/4


Antwort der Ratspräsidentschaft und der Kommission auf das Schreiben des Department of Homeland Security der USA

(2006/C 259/02)

„Stewart Baker

Assistant Secretary for Policy

U.S. Department for Homeland Security

Washington DC 20528

Lieber Stewart,

am 11. Oktober 2006 haben wir auf elektronischem Wege Ihr Schreiben an die Ratspräsidentschaft und die Kommission über die Auslegung einiger Bestimmungen der Verpflichtungserklärungen, die vom DHS am 11. Mai 2004 im Zusammenhang mit der Übermittlung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) durch die Fluggesellschaften abgegeben wurden, erhalten.

Wir nehmen Ihr Schreiben zur Kenntnis und möchten bekräftigen, welche Bedeutung die EU und ihre Mitgliedstaaten der Wahrung der Grundrechte, insbesondere dem Schutz personenbezogener Daten, beimessen.

Angesichts der Zusagen des DHS bezüglich der fortdauernden Umsetzung der Verpflichtungserklärungen geht die Europäische Union davon aus, dass es bei der Durchführung des Abkommens ein angemessenes Datenschutzniveau sicherstellt.

Schlussformel

Irma ERTMAN

Jonathan FAULL