16.11.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 278/4


Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen gewährt werden

(2006/C 278/03)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Nummer der Beihilfe

XT 28/06

Mitgliedstaat

Italien

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Aufruf zur Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen — 2/2005

Rechtsgrundlage

Art. 118 Legge 23 dicembre 2000, n. 388

Art. 48 Legge 27 dicembre 2002, n. 289

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

Der Gesamtbetrag für den Aufruf beläuft sich auf 6 364 843 EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 Absätze 2-7 der Verordnung

Ja

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 19.1.2006

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Voraussichtlich bis zum 31.3.2007

Zweck der Beihilfe

Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen

Ja

Spezifische Ausbildungsmaßnahmen

Ja

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen Ausbildungsbeihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Fondartigianato — Fondo Artigianato Formazione

Via di Santa Croce in Gerusalemme, 63

I-00185 Roma

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 5 der Verordnung.

Falls die Gewährung von Einzelbeihilfen in Höhe von über 1 Mio. EUR beabsichtigt wird, erfolgt eine vorherige Anmeldung bei der Kommission

Ja


Nummer der Beihilfe

XT 31/06

Mitgliedstaat

Italien

Region

Sizilien

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, unter bevorzugter Berücksichtigung von KMU: Die Regelung umfasst zwei Maßnahmen: A) Fortbildungsmaßnahmen; B) betriebliche Schulungen für neu eingestellte Beschäftigte, in Form von punktuellen Sofortmaßnahmen

Rechtsgrundlage

Art. 19 della legge regionale n. 32 del 23.12.2000 pubblicata sulla GURS parte I n. 61 del 23.12.2000 recante: «Disposizioni per l'attuazione del POR Sicilia 2000-2006 e di riordino dei regimi di aiuto alle imprese»; art. 117, comma 2, della legge regionale n. 6 del 3.5.2001; POR Sicilia 2000-2006, approvato con Decisione CE C(2004) n. 5184 del 15.12.2004; Complemento di Programmazione adottato con deliberazione della Giunta Regionale n. 83 del 8.3.2006, misura 3.09.

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

Die gesamte Mittelausstattung für die Maßnahme beträgt 132 342 857 EUR, davon werden 11 140 273,98 EUR gebietsbezogen gewährt (im Rahmen von „Progetti integrati Territoriali“ — PIT — und „Progetti integrati Regionali“ — PIR)

Vorgesehen ist ein jährlicher Gesamtbetrag von rund 20 000 000 EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 Absätze 2 bis 7 der Verordnung

Ja, innerhalb der in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 genannten Grenzen

Bewilligungszeitpunkt

Maßnahme A: Öffentliche Bekanntmachung Nr. 3 vom 17.7.2002, Frist Oktober 2002, veröffentlicht im sizilianischen Amtsblatt (Gazzetta Ufficiale della Regione Siciliana — GURS) Nr. 34 vom 26.7.2002: Die endgültige Liste der Projekte wurde bisher noch nicht angenommen. Die Zuschüsse können erst nach Verabschiedung des Erlasses über die Annahme der endgültigen Liste zugewiesen werden. Maßnahme B: Öffentliche Bekanntmachung Nr. 4 vom 30.6.2005, veröffentlicht im GURS Nr. 29 vom 8.7.2005: Die Liste der förderfähigen Projekte wurde bereits angenommen. Die Zuschüsse können erst nach Annahme der einzelnen Finanzierungsbeschlüsse und Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen zugewiesen werden

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen

Spezifische Ausbildungsmaßnahmen

Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer im Rahmen von lokalen oder sektorbezogenen Entwicklungsprojekten oder von betrieblichen und gebietsbezogenen Ausbildungsplänen, die nicht durch den italienischen Weiterbildungsfonds (Fondo Nazionale della formazione continua) gefördert werden

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen Ausbildungsbeihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Assessorato regionale al Lavoro, Previdenza Sociale, formazione Professionale ed Emigrazione

Dipartimento Formazione Professionale

Via Imperatore Federico 52,

I-90143 Palermo


Nummer der Beihilfe

XT 33/06

Mitgliedstaat

Italien

Region

Marken

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

INDESIT COMPANY

Rechtsgrundlage

Articoli 87 e 88 del Trattato della Comunità Europea; Regolamento (CE) n. 68/2001 della Commissione del 12 gennaio 2001 relativo all'applicazione degli articoli 87 e 88 del Trattato CE agli aiuti destinati alla formazione e Regolamento (CE) n. 363/2004 della Commissione del 25 febbraio 2004 di modifica del precedente Regolamento; Decreto Direttoriale del Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali — DGPOF 247/segr/05 del 5 agosto 2005. Convenzione tra Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali DGPOF e Italia Lavoro S.p.A. del 20 dicembre 2005 approvata con Decreto Direttoriale del Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali — DGPOF 434/VI/05 del 23 dicembre 2005

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

Nein

Darlehensbürgschaft

Nein

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

303 800 EUR

Darlehensbürgschaft

Nein

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 Absätze 2-7 der Verordnung

Ja

Bewilligungszeitpunkt

Die Mittel werden der Indesit Company nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahmen, die in dem vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik (DGPOF) angenommenen Plan vorgesehen sind, und nach Überprüfung durch Italia Lavoro SpA gemäß dem Vertrag vom 20.12.2005 zugewiesen

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Die Unterstützung wird für eine Laufzeit von maximal 6 Monaten ab Beginn der betreffenden Maßnahme gewährt und endet mit der Auszahlung der durch das Decreto Direttoriale 247/segr/05 vom 5.8.2005 zugeteilten Mittel; die Auszahlung wird spätestens 2 Monate nach Abschluss der Maßnahme geleistet

Zweck der Beihilfe

Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen

Ja

Spezifische Ausbildungsmaßnahmen

Ja

Betroffene Wirtschaftssektoren

Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche

Ja

Gesamte verarbeitende Industrie

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali

Referente: Dott. ssa Vera Marincioni, Direttore Generale della Direzione Generale per le Politiche, per l'Orientamento e la Formazione;

Telefono: (39) 06 36 75 47 60; fax (39) 063 22 23 58

Via Fornovo n. 8

I-00192 Roma

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 5 der Verordnung

Ja


Nummer der Beihilfe

XT 35/06

Mitgliedstaat

Italien

Region

Regione del Veneto

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Operatives Programm — Ziel 3 — Europäischer Sozialfonds, Maßnahme D1 „Förderung der Fortbildung, der Flexibilität des Arbeitsmarkts und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und insbesondere KMU“

Rechtsgrundlage

Programma Operativo approvato dalla Giunta Regionale con DGR n. 2469 del 28.7.2000 e dalla Commissione Europea con Decisione C (2000) 2071 del 21 settembre 2000 integrata dalla Decisione C (2004) 2912 del 20.7.2004 — Riferimento Regionale DGR n. 3756 del 6.12.2005 e DGR n. 1868 del 13.6.2006

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

Die Maßnahme wird im Zeitraum 2006-2007 durchgeführt, der Gesamtbetrag beläuft sich gemäß den Beschlüssen der Regionalregierung DGR Nr. 3756 vom 6.12.2005 und Nr. 1868 vom 13.6.2006 auf 38 970 000 EUR, ausgenommen der private Anteil

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 Absätze 2-7 der Verordnung

Ja, im Rahmen der Höchstgrenzen nach Artikel 4 Absätze 1-5 der Verordnung

Bewilligungszeitpunkt

13.6.2006

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

31.12.2008

Zweck der Beihilfe

Förderung der allgemeinen und fachlichen Weiterbildung, um den durch die Weiterentwicklung der Arbeitsmethoden, die Einführung computergestützter Produktionssysteme, die Globalisierung der Märkte und die größere operationelle Flexibilität bedingten Veränderungen gerecht zu werden. Die Beihilfen sind darauf ausgerichtet, die Verbreitung der Weiterbildungsangebote über ein Netzwerk in dem gesamten Gebiet wirksam zu fördern

Betroffene Wirtschaftssektoren

Sämtliche Produktionszweige

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Regione del Veneto — Palazzo Balbi

Dorsoduro 3901

I-30123 Venezia