5.4.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 82/66 |
Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen gewährt werden
(2006/C 82/18)
(Text von Bedeutung für den EWR)
Nummer der Beihilfe |
XT 34/04 |
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Mitgliedstaat |
Österreich |
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Region |
Kärnten |
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Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens |
Kärntner Qualifizierungsoffensive für Unternehmen |
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Rechtsgrundlage |
Ziel-2-Programm Kärnten 2000 — 2006 |
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Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe |
Beihilferegelung |
ca. 1,2 Mio. EUR |
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Beihilfehöchstintensität |
In Einklang mit Artikel 4 Absätze 2 bis 7 der Verordnung |
Ja |
Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen
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Bewilligungszeitpunkt |
Von 1.1.2004 |
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Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe |
Bis 31.12.2006 |
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Zweck der Beihilfe |
Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen |
Stärkung des Humanressourcenpotentials durch Qualifizierung, unterstützung der Wachstumschancen von Unternehmen durch zukunftsorientierte Strategien der Personalentwicklung |
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Spezifische Ausbildungsmaßnahmen |
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Betroffene Wirtschaftssektoren |
Alle Wirtschaftsbereiche, in denen Ausbildungsbeihilfen gewährt werden dürfen |
Nein |
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Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche |
Ja |
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Nein |
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Nein |
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Nein |
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Nein |
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oder |
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Stahlindustrie |
Nein |
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Schiffbau |
Nein |
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Kunstfaserindustrie |
Nein |
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Kfz-Industrie |
Nein |
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Andere Bereiche der verarbeitenden Industrie |
Maschinen- und Anlagenbau (ÖNACE 29, 34, 35) Holz- und Holzbau ( ÖNACE 20) Herstellung von Chemikalien (ÖNACE 24) Forschung und Entwicklung (ÖNACE 73) Herstellung und Verarbeitung von Papier und Pappe (ÖNACE 21) |
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Nein |
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oder |
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Seeverkehr |
Nein |
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Sonstige Beförderungsleistungen |
Nein |
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Finanzdienstleistungen |
Nein |
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Sonstige Dienstleistungen |
Elektronik, Soft- bzw. Hardware und Datenkommunikation (ÖNACE 30 — 33, 72) |
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Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde |
Name: Amt der Kärntner Landesregierung, Unterabteilung 6 — Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik |
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Anschrift:
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Einzelbeihilfen für größere Vorhaben |
In Einklang mit Artikel 5 der Verordnung |
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Ja |
Nummer der Beihilfe |
XT 87/04 |
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Mitgliedstaat |
Bundesrepublik Deutschland |
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Region |
Land Niedersachsen |
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Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens |
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand“ (ESF — Ziel 3) |
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Rechtsgrundlage |
§ 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) |
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Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe |
Beihilferegelung |
Gesamtbetrag pro Jahr |
9,0 Mio. EUR |
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Darlehensbürgschaft |
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Einzelbeihilfe |
Gesamtbetrag der Beihilfe |
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Darlehensbürgschaft |
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Beihilfehöchstintensität |
In Einklang mit Artikel 4 Absätze 2 bis 7 der Verordnung |
Ja |
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Bewilligungszeitpunkt |
ab 7.10.2004 |
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Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe |
Außer-Kraft-Treten am 31.12.2006 |
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Zweck der Beihilfe |
Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen |
Ja |
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Spezifische Ausbildungsmaßnahmen |
Ja |
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Betroffene Wirtschaftssektoren |
Alle Wirtschaftsbereiche, in denen Ausbildungsbeihilfen gewährt werden dürfen |
Ja |
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Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde |
Name: Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank) |
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Anschrift:
Tel.: (0511) 30031-0 info@nbank.de |
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Einzelbeihilfen für größere Vorhaben |
In Einklang mit Artikel 5 der Verordnung |
Ja |
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Nummer der Beihilfe |
XT 94/04 |
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Mitgliedstaat |
Tschechische Republik |
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Region |
NUTS III — Regionen Südmähren, Zlín und Mährisch-Schlesien |
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Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens |
INTERREG IIIA Tschechische Republik — Slowakei |
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Rechtsgrundlage |
Usnesení vlády ČR č. 432/2004 ze dne 5. května 2004 k programu Iniciativy Společenství INTERREG IIIA České republiky a Polska, Slovenska, Rakouska, Bavorska a Saska |
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Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe |
Beihilferegelung |
Gesamtbetrag pro Jahr |
274 860 EUR |
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Darlehensbürgschaft |
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Einzelbeihilfe |
Gesamtbetrag der Beihilfe |
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Darlehensbürgschaft |
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Beihilfehöchstintensität |
In Einklang mit Artikel 4 Absätze 2 bis 7 der Verordnung |
Ja |
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Bewilligungszeitpunkt |
28.10.2004 |
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Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe |
Bis 31.12.2006 |
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Zweck der Beihilfe |
Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen |
Ja |
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Spezifische Ausbildungsmaßnahmen |
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Betroffene Wirtschaftssektoren |
Alle Wirtschaftsbereiche, in denen Ausbildungsbeihilfen gewährt werden dürfen |
Ja |
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Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde |
Name: Ministerstvo pro místní rozvoj ČR (Tschechisches Ministerium für Regionalentwicklung) |
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Anschrift:
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Einzelbeihilfen für größere Vorhaben |
In Einklang mit Artikel 5 der Verordnung |
Ja |
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Nummer der Beihilfe |
XT 6/05 |
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Mitgliedstaat |
Vereinigtes Königreich |
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Region |
West Wales and The Valleys (Ziel-1-Gebiet) |
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Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens |
Merthyr Tydfil Institut für Blinde |
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Rechtsgrundlage |
Industrial Development Act 1982 |
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Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe |
Beihilferegelung |
Gesamtbetrag pro Jahr |
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Darlehensbürgschaft |
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Einzelbeihilfe |
Gesamtbetrag der Beihilfe |
65 014 GBP |
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Darlehensbürgschaft |
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Beihilfehöchstintensität |
In Einklang mit Artikel 4 Absätze 2 bis 7 der Verordnung |
Ja |
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Bewilligungszeitpunkt |
Ab dem 6.1.2005 |
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Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe |
Bis zum 31.12.2006 Hinweis: Wie angegeben wurde der Zuschuss vor dem 31. Dezember 2006 bereit gestellt. Zahlungen aus diesen bereit gestellten Mitteln können (gemäß N+2) bis zum 1.9.2007 erfolgen |
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Zweck der Beihilfe |
Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen |
Ja |
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Spezifische Ausbildungsmaßnahmen |
Nein |
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Betroffene Wirtschaftssektoren |
Alle Wirtschaftsbereiche, in denen Ausbildungsbeihilfen gewährt werden dürfen |
Nein |
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Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche |
Ja |
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Andere Bereiche der verarbeitenden Industrie (Innen- und Außenmöbel) |
Ja |
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Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde |
Name: Welsh European Funding Office |
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Anschrift:
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Einzelbeihilfen für größere Vorhaben |
In Einklang mit Artikel 5 der Verordnung |
Ja |
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Nummer der Beihilfe |
XT 45/05 |
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Mitgliedstaat |
Vereinigtes Königreich |
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Region |
Alle Regionen |
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Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens |
Förderung der Bioenergie-Infrastruktur |
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Rechtsgrundlage |
Environmental Protection Act 1990 (UK legislation) |
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Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: |
Beihilferegelung |
Gesamtbetrag pro Jahr |
5,1 Mio. EUR |
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Darlehensbürgschaft |
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Einzelbeihilfe |
Gesamtbetrag der Beihilfe |
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Darlehensbürgschaft |
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Beihilfehöchstintensität |
In Einklang mit Artikel 4 Absätze 2 bis 6 der Verordnung |
Ja |
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Bewilligungszeitpunkt |
Ab dem 29.7.2005 |
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Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe |
Bis zum 31.12.2006 |
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Zweck der Beihilfe |
Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen |
Nein |
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Spezifische Ausbildungsmaßnahmen |
Ja |
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Betroffene Wirtschaftssektoren |
Alle Wirtschaftsbereiche, in denen Ausbildungsbeihilfen gewährt werden dürfen |
Nein |
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Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche |
Ja |
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|
Ja |
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Andere Bereiche der verarbeitenden Industrie |
Ja |
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Sonstige Dienstleistungen |
Ja |
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Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde |
Name: Department for Environment, Food and Rural Affairs |
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Anschrift:
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Einzelbeihilfen für größere Vorhaben |
In Einklang mit Artikel 5 der Verordnung. Die Regelung gilt nicht für Beihilfen, deren Höhe für ein einzelnes Ausbildungsvorhaben eines Unternehmens 1 Mio. EUR übersteigt und die deshalb der Kommission einzeln gemeldet werden müssen. |
Ja |
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Nummer der Beihilfe |
XT 60/05 |
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Mitgliedstaat |
Vereinigtes Königreich |
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Region |
Nordwestengland |
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Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens |
Ausbildungsförderungszentrum für die Region Greater Merseyside Investitionsvorschläge des Ausbildungsförderungszentrums Merseyside gemäß Priorität Eins 2005-2008 (Maßnahmen 4 und 12) |
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Rechtsgrundlage |
Learning and Skills Act 2000, Employment Act 1973, Section 2(1) and 2(2) as substantiated by Section 25 of the Employment and Training Act 1998 |
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Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: |
Beihilferegelung |
Gesamtbetrag pro Jahr |
20 Mio. GBP |
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Darlehensbürgschaft |
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Einzelbeihilfe |
Gesamtbetrag der Beihilfe |
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Darlehensbürgschaft |
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Beihilfehöchstintensität |
In Einklang mit Artikel 4 Absätze 2 bis 7 der Verordnung |
Ja |
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Bewilligungszeitpunkt |
Ab dem 1.4.2005 |
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Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe |
Bis zum 31.12.2006 (Vorhaben läuft am 31.7.2008 aus) |
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Zweck der Beihilfe |
Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen |
Ja |
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Spezifische Ausbildungsmaßnahmen |
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Betroffene Wirtschaftssektoren |
Alle Wirtschaftsbereiche, in denen Ausbildungsbeihilfen gewährt werden dürfen |
Ja |
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Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde |
Name: Government Office for the North West (GONW) |
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Anschrift:
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Einzelbeihilfen für größere Vorhaben |
In Einklang mit Artikel 5 der Verordnung |
Ja |
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