25.2.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 47/21 |
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags
Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden
(2006/C 47/07)
(Text von Bedeutung für den EWR)
Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich (England)
Beihilfe Nr.: N 144/2003
Titel: Stilllegungsregelung Fischereifahrzeuge 2003
Zielsetzung: Stilllegung von Fischereifahrzeugen, um den Aufwand in der Kabeljaufischerei um 15-20 % zu senken.
Rechtsgrundlage: Statutory Instrument
Beihilfeintensität oder -höhe: Die Anträge werden auf der Grundlage einzelner konkurrierender Angebote geprüft; ausgewählt werden diejenigen, die den größten Nutzen aufweisen. Bei mindestens zehn Jahre alten Fischereifahrzeugen gelten die Obergrenzen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 zuzüglich einer Abwrackprämie von 20 %. Bei jüngeren Schiffen werden die Obergrenzen für jedes Jahr, um das das Alter unter 10 Jahren liegt, um 1,5 % angehoben.
Laufzeit: 2003/2004
Andere Angaben: Jahresbericht
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/
Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich (Schottland)
Beihilfe Nr.: N 155/2003
Titel: Ausgleichszahlung (Übergangsbeihilfe) (Plan Nr. 2/2003, Schottland)
Zielsetzung: Finanzieller Ausgleich für Verluste, die durch die Beschränkung des Kabeljaufangs in der Nordsee entstehen
Rechtsgrundlage: Scottish Statutory Instrument
Haushaltsmittel: 10 Mio. GBP (rund 15 Mio. EUR)
Beihilfeintensität oder -höhe: 142 GBP je Fangkapazitätseinheit und Schiff (geeignet für ganzjährige Fischerei)
Laufzeit: 1. März bis 31. August 2003
Andere Angaben: Jahresbericht
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
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Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Irland
Beihilfe Nr.: N 340/2001
Titel: Steuerermäßigungen auf Investitionen in die Weißfischflotte
Zielsetzung: Förderung von Investitionen in die Weißfischflotte
Rechtsgrundlage: Finance Act 2001
Haushaltsmittel: Die tatsächlichen monetären Kosten und Vorteile der Regelung hängen von Art und Umfang des Projekts, vom Steuertarif, auf den die Ermäßigung angewandt wird und der Höhe anderer Finanzierungen als den Zuschüssen ab
Beihilfeintensität oder -höhe: Beihilfesätze auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2369/2002 vom 20. Dezember 2002
Laufzeit: 2001, 2002, 2003 und bis 3. September 2004
Andere Angaben: Jahresbericht
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Datum des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Niederlande
Beihilfe Nr.: N 356/2003
Titel: Unterstützung der Anlandung von Fischereierzeugnissen
Zielsetzung: Finanzierung von Maßnahmen zur Unterstützung der Anlandung von Fischereierzeugnissen
Rechtsgrundlage:
— |
Instellingsverordening Productschap Vis |
— |
Verordening instelling van een fonds voor de aanvoersector |
Haushaltsmittel: 50 000 bis 100 000 EUR pro Jahr
Laufzeit: 2003 und Folgejahre
Beihilfeintensität: Einhaltung der Sätze gemäß den Leitlinien für die Prüfung der einzelstaatlichen Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor (ABl. C 19 vom 20.1.2001, S. 7)
Andere Angaben: Durchführungsbericht
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Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Spanien
Beihilfe Nr.: N 574/2002
Titel: Fischereiabkommen mit Marokko — Umstellung der Fangflotte (Valencia)
Zielsetzung: Förderung der Umstellung von Fangschiffen und von Fischern, die bis 1999 vom Fischereiabkommen mit Marokko abhängig waren
Rechtsgrundlage: Orden de la Conselleria de Agricultura, Pesca y Alimentación por la que se establecen determinados requisitos y condiciones que afectan a la reconversión de los buques y pescadores por la finalización del Acuerdo de pesca con Marruecos
Haushaltsmittel: 1 500 000 EUR
Beihilfeintensität oder-höhe: Einhaltung der Kriterien und Grenzwerte der Verordnungen (EG) Nr. 2792/1999 und 2561/2001 des Rates.
Laufzeit: 2002-2003
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Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Italien
Beihilfe Nr.: N 702/2002
Titel: Aktionen der Unternehmen. Fischereisektor
Zielsetzung: Durchführung von Strukturmaßnahmen im Bereich der Aktionen der Unternehmen des Fischereisektors im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts
Rechtsgrundlage: Circolare applicativa della normativa CE in materia di OO.PP. e Associazioni di OO.PP. (Ministero delle Politiche Agricole e Forestali)
Haushaltsmittel: 5 286 000 EUR
Beihilfeintensität oder -höhe: Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates
Laufzeit: 2000-2006
Andere Angaben: Jahresbericht
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Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Portugal
Beihilfe Nr.: NN 92/2002
Titel: Vorübergehende Einstellung des Sardinenfangs — Fischereisektor
Zielsetzung: Entschädigung von Fischern und Schiffseignern für die vorübergehende Einstellung des Sardinenfangs (Sardina pilchardus) aufgrund eines unvorhersehbaren biologischen Phänomens in der nördlichen Region (außergewöhnliche Abundanz von Jungfischen) und des hierauf ergangenen Verbots im Interesse des Aufbaus der Laicher-Biomasse
Rechtsgrundlage: Portaria no. 123-B/2002, de 8 de Fevereiro, que estabelece o Regulamento de apoio à cessação temporária da actividade das embarcações de pesca dirigida à sardinha
Haushaltsmittel: 1 200 000 EUR
Laufzeit: Zwei Monate im Laufe des Jahres 2002
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