25.2.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 47/21


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(2006/C 47/07)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Datum der Annahme des Beschlusses:

Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich (England)

Beihilfe Nr.: N 144/2003

Titel: Stilllegungsregelung Fischereifahrzeuge 2003

Zielsetzung: Stilllegung von Fischereifahrzeugen, um den Aufwand in der Kabeljaufischerei um 15-20 % zu senken.

Rechtsgrundlage: Statutory Instrument

Beihilfeintensität oder -höhe: Die Anträge werden auf der Grundlage einzelner konkurrierender Angebote geprüft; ausgewählt werden diejenigen, die den größten Nutzen aufweisen. Bei mindestens zehn Jahre alten Fischereifahrzeugen gelten die Obergrenzen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 zuzüglich einer Abwrackprämie von 20 %. Bei jüngeren Schiffen werden die Obergrenzen für jedes Jahr, um das das Alter unter 10 Jahren liegt, um 1,5 % angehoben.

Laufzeit: 2003/2004

Andere Angaben: Jahresbericht

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/

Datum der Annahme des Beschlusses:

Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich (Schottland)

Beihilfe Nr.: N 155/2003

Titel: Ausgleichszahlung (Übergangsbeihilfe) (Plan Nr. 2/2003, Schottland)

Zielsetzung: Finanzieller Ausgleich für Verluste, die durch die Beschränkung des Kabeljaufangs in der Nordsee entstehen

Rechtsgrundlage: Scottish Statutory Instrument

Haushaltsmittel: 10 Mio. GBP (rund 15 Mio. EUR)

Beihilfeintensität oder -höhe: 142 GBP je Fangkapazitätseinheit und Schiff (geeignet für ganzjährige Fischerei)

Laufzeit: 1. März bis 31. August 2003

Andere Angaben: Jahresbericht

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/

Datum der Annahme des Beschlusses:

Mitgliedstaat: Irland

Beihilfe Nr.: N 340/2001

Titel: Steuerermäßigungen auf Investitionen in die Weißfischflotte

Zielsetzung: Förderung von Investitionen in die Weißfischflotte

Rechtsgrundlage: Finance Act 2001

Haushaltsmittel: Die tatsächlichen monetären Kosten und Vorteile der Regelung hängen von Art und Umfang des Projekts, vom Steuertarif, auf den die Ermäßigung angewandt wird und der Höhe anderer Finanzierungen als den Zuschüssen ab

Beihilfeintensität oder -höhe: Beihilfesätze auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2369/2002 vom 20. Dezember 2002

Laufzeit: 2001, 2002, 2003 und bis 3. September 2004

Andere Angaben: Jahresbericht

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

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Datum des Beschlusses:

Mitgliedstaat: Niederlande

Beihilfe Nr.: N 356/2003

Titel: Unterstützung der Anlandung von Fischereierzeugnissen

Zielsetzung: Finanzierung von Maßnahmen zur Unterstützung der Anlandung von Fischereierzeugnissen

Rechtsgrundlage:

Instellingsverordening Productschap Vis

Verordening instelling van een fonds voor de aanvoersector

Haushaltsmittel: 50 000 bis 100 000 EUR pro Jahr

Laufzeit: 2003 und Folgejahre

Beihilfeintensität: Einhaltung der Sätze gemäß den Leitlinien für die Prüfung der einzelstaatlichen Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor (ABl. C 19 vom 20.1.2001, S. 7)

Andere Angaben: Durchführungsbericht

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Datum der Annahme des Beschlusses:

Mitgliedstaat: Spanien

Beihilfe Nr.: N 574/2002

Titel: Fischereiabkommen mit Marokko — Umstellung der Fangflotte (Valencia)

Zielsetzung: Förderung der Umstellung von Fangschiffen und von Fischern, die bis 1999 vom Fischereiabkommen mit Marokko abhängig waren

Rechtsgrundlage: Orden de la Conselleria de Agricultura, Pesca y Alimentación por la que se establecen determinados requisitos y condiciones que afectan a la reconversión de los buques y pescadores por la finalización del Acuerdo de pesca con Marruecos

Haushaltsmittel: 1 500 000 EUR

Beihilfeintensität oder-höhe: Einhaltung der Kriterien und Grenzwerte der Verordnungen (EG) Nr. 2792/1999 und 2561/2001 des Rates.

Laufzeit: 2002-2003

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

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Datum der Annahme des Beschlusses:

Mitgliedstaat: Italien

Beihilfe Nr.: N 702/2002

Titel: Aktionen der Unternehmen. Fischereisektor

Zielsetzung: Durchführung von Strukturmaßnahmen im Bereich der Aktionen der Unternehmen des Fischereisektors im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts

Rechtsgrundlage: Circolare applicativa della normativa CE in materia di OO.PP. e Associazioni di OO.PP. (Ministero delle Politiche Agricole e Forestali)

Haushaltsmittel: 5 286 000 EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates

Laufzeit: 2000-2006

Andere Angaben: Jahresbericht

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Datum der Annahme des Beschlusses:

Mitgliedstaat: Portugal

Beihilfe Nr.: NN 92/2002

Titel: Vorübergehende Einstellung des Sardinenfangs — Fischereisektor

Zielsetzung: Entschädigung von Fischern und Schiffseignern für die vorübergehende Einstellung des Sardinenfangs (Sardina pilchardus) aufgrund eines unvorhersehbaren biologischen Phänomens in der nördlichen Region (außergewöhnliche Abundanz von Jungfischen) und des hierauf ergangenen Verbots im Interesse des Aufbaus der Laicher-Biomasse

Rechtsgrundlage: Portaria no. 123-B/2002, de 8 de Fevereiro, que estabelece o Regulamento de apoio à cessação temporária da actividade das embarcações de pesca dirigida à sardinha

Haushaltsmittel: 1 200 000 EUR

Laufzeit: Zwei Monate im Laufe des Jahres 2002

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/