19.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 312/93


BERICHT

über den Jahresabschluss 2005 der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

(2006/C 312/16)

INHALT

1-2

EINLEITUNG

3-6

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7-12

BEMERKUNGEN

Tabellen 1-4

Antworten der Beobachtungsstelle

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (nachstehend „Beobachtungsstelle“) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates vom 2. Juni 1997 (1) errichtet. Hauptaufgabe der Beobachtungsstelle ist es, der Union und den Mitgliedstaaten zuverlässige Informationen über die Phänomene des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und des Antisemitismus zur Verfügung zu stellen und mit dem Europarat in diesen Bereichen zusammenzuarbeiten.

2.

In Tabelle 1 sind die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Beobachtungsstelle zusammengefasst. Die Tabellen 2, 3 und 4 enthalten wesentliche Angaben aus dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2005.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2) vorgelegt und übermittelt. Der Rechnungshof ist gemäß Artikel 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften zur Prüfung der Rechnung der Beobachtungsstelle verpflichtet.

4.

Der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr (3) wurde gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1035/97 von ihrem Direktor erstellt und dem Hof übermittelt. Der Rechnungshof hat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

5.

Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien durch. Diese entstanden in Anlehnung an die allgemein anerkannten internationalen Prüfungsnormen und wurden dem spezifischen Gemeinschaftskontext angepasst. Der Hof kann aufgrund seiner Prüfung mit angemessener Sicherheit feststellen, dass der Jahresabschluss zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Der Hof verfügt über eine angemessene Grundlage für die nachstehende Zuverlässigkeitserklärung.

Zuverlässigkeit der RechnungsführungDer Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das zum 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr ist in allen wesentlichen Punkten zuverlässig.Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden VorgängeDie dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle zugrunde liegenden Vorgänge sind insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß.Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN

7.

Obwohl über 90 % der Mittel des Haushaltsjahres 2005 gebunden wurden, ist festzustellen, dass bei den Sachausgaben über 50 % der Mittel auf das darauf folgende Haushaltsjahr übertragen wurden und die Annullierungsrate bei den übertragenen Mitteln allgemein hoch ist (je nach Titel zwischen 15 % und 25 %). Diese Sachlage zeigt, dass die Beobachtungsstelle ihre Ausgaben noch besser planen und die Ausführung der Ausgaben noch besser überwachen muss. Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien müssen nach den geltenden Vorschriften begründet und belegt sein.

8.

Der Hof stellt fest, dass das tätigkeitsbezogene Management bislang nicht eingeführt wurde, obwohl die Finanzregelung der Beobachtungsstelle dies in Anlehnung an die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan im Hinblick auf eine bessere Überwachung der Leistung vorsieht. Unter diesem Gesichtspunkt darf sich die Verwirklichung der Ziele der Beobachtungsstelle nicht auf die Ausführung einer Reihe von Aufgaben beschränken. Zu beurteilen ist vielmehr, welcher Beitrag im Hinblick auf das Erreichen der in der Grundverordnung genannten Ziele geleistet wird. Im Arbeitsprogramm der Beobachtungsstelle sollte dieser Beitrag im Prinzip in operationellen und messbaren Aufgaben zum Ausdruck kommen.

9.

Die Beobachtungsstelle hat kein System für die Planung und Verwaltung der Zugänge zu ihrem Anlagevermögen. Außerdem nimmt sie keine zyklische Prüfung ihres Bestandverzeichnisses vor, obwohl eine derartige Prüfung dessen Zuverlässigkeit erhöhen würde.

10.

Das interne Kontrollsystem der Beobachtungsstelle weist verschiedene Schwachstellen auf. Es gibt keine Beschreibung der vom Anweisungsbefugten eingeführten Finanzabläufe. Die Systeme zur Information des Rechnungsführers durch den Anweisungsbefugten bzw. die bevollmächtigten Anweisungsbefugten wurden vom Rechnungsführer insbesondere nicht validiert. Der Grundsatz der Aufgabentrennung wird nicht strikt angewandt, vor allem was die Aufgaben der Einleitung und Überprüfung betrifft. Darüber hinaus sollten die Listen der Ex-ante-Überprüfungen für die Mittelbindungen Kriterien für ein effizientes Finanzmanagement enthalten.

11.

Ferner wird die Regel, wonach die Mitglieder der Ausleseausschüsse immer in derselben oder einer höheren Besoldungsgruppe als der zu besetzende Dienstposten eingestuft sein müssen, nicht immer eingehalten.

12.

Die Ausschreibungen der Beobachtungsstelle enthalten weder präzise Angaben zu der von den Angeboten zu erreichenden Mindestqualität noch zur Gewichtung der Preisfaktoren. Eine derartige Sachlage gewährleistet keine hinreichende Transparenz und birgt Risiken in Bezug auf die Qualität der Waren und Dienstleistungen. Außer in Sonderfällen sollte die Methode des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses angewandt werden, denn mit dieser Methode können Waren und Dienstleistungen höchster Qualität zu einem gegebenen Preis bezogen werden.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 28. September 2006 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Hubert WEBER

Präsident


(1)  ABl. L 151 vom 10.6.1997, S. 6.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  Der Jahresabschluss wurde am 3. Mai 2006 erstellt und ging beim Hof am 29. Juni 2006 ein.


Tabelle 1

Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (Wien)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Beobachtungsstelle

(Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates vom 2. Juni 1997)

Lenkungsstruktur (Governance)

Der Beobachtungsstelle zur Verfügung gestellte Mittel (2004)

Produkte und Dienstleistungen

Sammlung von Informationen

Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben kann die Kommission alle erforderlichen Auskünfte einholen und alle erforderlichen Nachprüfungen vornehmen; der Rahmen und die nähere Maßgabe hierfür werden vom Rat gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages festgelegt.

(Artikel 284)

Ziele

Bereitstellung objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Informationen über rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Phänomene in der Union für die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten;

enge Zusammenarbeit mit dem Europarat zur Vermeidung von Doppelarbeit und zur Steigerung des Nutzens.

Aufgaben

Untersuchung des Ausmaßes und der Entwicklung der Phänomene von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit;

Sammlung und Analyse von Informationen, insbesondere über das Europäische Informationsnetz über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (RAXEN);

Durchführung von Forschungsarbeiten;

Förderung einer umfassenden Verbreitung dieser Informationen;

Abgabe von Stellungnahmen an die Kommission und die Mitgliedstaaten;

Ausarbeitung von Indikatoren und Kriterien, mit denen die Kohärenz der Informationen verbessert werden kann;

Veröffentlichung eines Jahresberichts über den Stand von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

1. Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Je eine, von jedem Mitgliedstaat, vom Europäischen Parlament und vom Europarat benannte, unabhängige Persönlichkeit und ein Vertreter der Kommission.

Aufgaben

Festlegung des Arbeitsprogramms und Annahme des Jahresberichts; Feststellung des endgültigen Haushalts- und des Stellenplans; Abgabe einer Stellungnahme zum Jahresabschluss.

2. Exekutivausschuss

Zusammensetzung

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Vertreter des Europarats

Vertreter der Kommission

zwei weitere Mitglieder des Verwaltungsrats.

3. Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

4. Externe Kontrolle

Rechnungshof

5. Interne Prüfung

Interner Auditdienst der Kommission

6. Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates

Endgültiger Haushaltsplan 2005:

8,279 Millionen Euro (7,9 Millionen Euro) Zuschuss der Gemeinschaft: 100 % (98,7 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2005:

37 (34) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 35 (30)

+4 (4) andere Dienstposten, (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Aushilfskräfte)

Personalbestand insgesamt: 41 (34)

davon:

operationelle Tätigkeiten: 24 (21)

administrative Tätigkeiten: 13 (8)

sonstige Tätigkeiten: 4 (5)

Raxen:

Anzahl der Beiträge der 25 nationalen Kontaktstellen: 400

Anzahl der Sitzungen: 5

Forschungsberichte:

Anzahl der Berichte: 13

Anzahl der Sitzungen: 7

Jahresberichte: 2

EUMC Newsletter: 5

Equal Voices: 2

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Organen und Einrichtungen (Anzahl der gemeinsam organisierten Veranstaltungen):

Mitgliedstaaten: 4

Kommission: 14

Europäisches Parlament: 8

AdR: 3

EWSA: 3

Europarat: 10

OSZE: 3

UN: 3

andere dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen: 3

National Round Table: 6

European Round Table: 1

Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle.

EUROPÄISCHE STELLE ZUR BEOBACHTUNG VON RASSISMUS UND FREMDENFEINDLICHKEIT

Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle — In diesen Tabellen sind die von der Beobachtungsstelle in ihrem Jahresabschluss ausgewiesenen Daten zusammenfassend dargestellt.

Tabelle 2

Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005

(1000 Euro)

Einnahmen

Ausgaben

Herkunft der Einnahmen

Im endgültigen Haushaltsplan ausgewiesene Einnahmen

Eingezogene Einnahmen

Zuweisung der Ausgaben

Mittel des endgültigen Haushaltsplans

Aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Verfügbare Mittel

(Mittel des Haushaltsjahres und des Vorjahres)

endgültig

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

fortbestehende Mittelbindungen

ausgezahlt

annulliert

Mittel

gebunden

ausgezahlt

übertragen

annulliert

Zuschüsse der Gemeinschaft (1)

8 189

8 189

Titel I

Personal

3 152

3 078

3 008

70

74

85

71

14

3 237

3 163

3 079

70

88

Zweckgebundene Einnahmen (Phare)

90

90

Titel II

Sachausgaben

1 222

1 132

551

581

91

37

30

7

1 259

1 169

581

581

98

Sonstige Einnahmen

0

151

Titel III

Operationelle Ausgaben

3 815

3 398

2 731

667

416

745

556

189

4 560

4 143

3 287

667

605

 

 

 

Zweckgebundene Einnahmen (Phare und sonstige)

90

0

0

90

0

0

0

0

90

0

0

90

0

Insgesamt

8 279

8 430

Insgesamt

8 279

7 608

6 290

1 408

581

867

657

210

9 146

8 475

6 947

1 408

791


Tabelle 3

Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis des Haushaltsjahres 2005 (2)

(1000 Euro)

 

2005

Betriebseinnahmen

Zuschüsse der Gemeinschaft

7 466

Sonstige Zuschüsse/Einnahmen

14

Insgesamt (a)

7 480

Betriebsausgaben

Personalausgaben

2 729

Sachausgaben

1 029

Operationelle Ausgaben

3 304

Insgesamt (b)

7 062

Wirtschaftliches Ergebnis (c = a – b)

418


Tabelle 4

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2004 (3)

(1000 Euro)

 

2005

2004

Aktiva

Anlagewerte

152

123

Kurzfristige Forderungen

361

366

Kassenmittel

2 832

1 279

Insgesamt

3 345

1 768

Passiva

Kumuliertes Ergebnis der Vorjahre

725

725

Ergebnis des Haushaltsjahres

418

0

Kurzfristige Verbindlichkeiten

2 202

1 043

Insgesamt

3 345

1 768


(1)  Einschließlich der Zuschüsse zulasten des Europäischen Wirtschaftsraums.

(2)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 werden nicht ausgewiesen, da sie aufgrund der geänderten Rechnungsführungsmethoden nicht mit denen des Haushaltsjahres 2005 vergleichbar sind.

(3)  Die Angaben für das Haushaltsjahr 2004 wurden überarbeitet, um einen Vergleich mit den Angaben für 2005 zu ermöglichen.


ANTWORTEN DER BEOBACHTUNGSSTELLE

7.

Die hohe Rate der übertragenen Verwaltungsmittel ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass die Vergabeabteilung erst Ende 2005 eingerichtet wurde. Um die Rechtmäßigkeit der Verfahren zu wahren, erfolgten die Ausschreibungen erst danach. Es wurde ein Verfahren eingeführt, um den Umfang der annullierten Mittelübertragungen zu verringern. Künftig werden Mittelübertragungen vollständig dokumentiert.

8.

Das Jahresprogramm 2006 wurde in einem Format erstellt, das Artikel 40 der Rahmenfinanzregelung respektiert und die Kernaktivitäten, Zielsetzungen, Aufgaben, Ergebnisse, Leistungsindikatoren und Auswirkungen der Arbeit der Beobachtungsstelle enthält. Folglich wird der Jahresbericht für das Jahr 2006 entsprechend der Struktur des Arbeitsprogramms erstellt und damit die erforderlichen Leistungsindikatoren und eine Leistungsübersicht auf der Grundlage quantifizierbarer Daten liefern.

9.

Es wurde ein Bestandsmanagementsystem angeschafft, das derzeit konfiguriert und installiert wird. Die Durchführung einer Bestandsaufnahme ist für das letzte Quartal des Jahres geplant, sobald die Anwendung installiert ist und die vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen sind.

10.

Im Februar 2006 wurden die finanziellen Arbeitsabläufe geändert, um interne Kontrollen der Transaktionen zu verbessern und den Anforderungen der Rahmenfinanzregelung zu entsprechen. Die genannten Änderungen wurden in einer Reihe von Anweisungen, die von der Direktorin erlassen wurden, nach Konsultation mit dem Rechnungsführer und dem Internen Prüfer der EUMC dokumentiert. Die neuen Arbeitsabläufe wurden in einer SI2-Testumgebung getestet, und die Validierung der Tests ist dokumentiert.

11.

Da der Stellenplan der EUMC insgesamt nur 37 Stellen vorsieht, ist es äußerst schwierig und bisweilen unmöglich, Auswahlausschüsse mit Bediensteten zusammenzustellen, die mindestens in derselben Besoldungsgruppe eingestuft sind wie die zu besetzende Stelle.

12.

Die Beobachtungsstelle wird sich darum bemühen, die in den Ausschreibungen enthaltenen Informationen klarer zu gestalten, und die Methode des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses anwenden, wenn sie dies für angemessen hält.